Dokumentation zur Praxisausbildung gültig für FS 2018 und HS 2018

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1 Dokumentation zur Praxisausbildung gültig für FS 2018 und HS 2018 Praxisausbildung im Bachelorstudium Soziale Arbeit an der FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fachbereich Soziale Arbeit

2 Präambel Mit der vorliegenden Dokumentation möchten wir einen Beitrag leisten, damit Sie als Studierende, als Praxisausbildungspartner oder als Mitglied unseres Hochschulkollegiums alle Informationen zur Durchführung der Praxisausbildung auf dem jeweils aktuellen Stand in einem Dokument vorfinden. Die Dokumentation ist für die jeweils bezeichneten Semester gültig. Sie enthält alle ergänzenden Unterlagen zu den Bestimmungen zur Praxisausbildung und der aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Ausführungsbestimmungen). Dazu zählen die wie bis anhin bereits bekannten Merkblätter, sowie die Formulare und zusätzliche Informationen zur Praxisausbildung. Die Reihenfolge entspricht den Kapiteln in den Bestimmungen zur Praxisausbildung. Fachstelle Praxisausbildung, Fachbereich Soziale Arbeit Februar von 48

3 Inhaltsverzeichnis Merkblätter Merkblatt 2.1.4: Anerkennung Praxisausbildungsorganisation... 4 Merkblatt 2.1.5: Anerkennung / Wechsel Praxisbegleitendes Studium... 5 Merkblatt 2.2.1: Anerkennung von Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern (Kriterien)... 7 Merkblatt 3.5: Inhouse-Praxismodule... 8 Merkblatt 4: Erforderliche Vorkenntnisse für die Praxismodule... 9 Merkblatt 7: Ablauf, Organisation und Daten Praxisstellensuche Merkblatt 7.2: Praxisausbildungsplätze ausserhalb Trägerkantone FHS St. Gallen Merkblatt 8.3.3: Einschreibeverfahren Ausbildungssupervision Merkblatt 8.5: Standortgespräch zwischen Praxismodul l und ll Merkblatt 10.1: Kompetenz- und lernzielorientierte Praxisausbildung Merkblatt 10.2: Evaluation und Qualifikation der Praxisausbildung Formular für die Bewilligung und Ausschreibung von Praxisausbildungsstellen Formular zur Qualifikation der Praxisausbildungsperson Formular: Praxisausbildungsvertrag Formular zur Qualifikation in den Praxismodulen l und ll Leitfaden zur Erstellung eines Praxisausbildungskonzeptes Formular: Ergebnisprotokoll zum Standortgespräch Formular: Bestätigung für die praxisbegleitende Ausbildung Termine Praxisausbildung Veranstaltungen für Praxisausbildungspersonen Ansprechpersonen und Links von 48

4 Merkblatt 2.1.4: Anerkennung Praxisausbildungsorganisation Kriterien zur Anerkennung von Praxisausbildungsorganisationen durch die FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit Zur Anerkennung als Praxisausbildungsorganisation (PAO) müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Seite 1/1 1. Die PAO ist im Bereich der professionellen Sozialen Arbeit tätig. 2. Die PAO anerkennt die Praxisausbildung als einen integrierten Bestandteil des Studiums in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik und übernimmt eine entsprechende Ausbildungsverantwortung. 3. Auftrag und Zielsetzungen der PAO sind so weit ausformuliert, dass sie den Studierenden als Rahmen für die Orientierung und Reflexion ihres Handelns dienen können. 4. Die PAO verfügt über ein schriftliches Praxisausbildungskonzept, welches im Minimum folgende Aspekte regelt: Ausbildungsziele der Praxisausbildungsorganisation Ausbildungsinhalte - Planung / Struktur der Praxisausbildung - Anforderungen an die Studentin, an den Student - Qualifikation und Evaluation der Praxisausbildung - Personelle Verantwortung für die Praxisausbildung 5. Die PAO bezeichnet für die Dauer der Praxisausbildung eine Fachperson als Praxisausbildnerin, Praxisausbildner, welche über folgende Qualifikationen verfügt: - Diplom in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe oder von der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit anerkannte äquivalente Ausbildung - Mind. zwei Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss - Mind. 1 Jahr Tätigkeit in der Praxisausbildungsorganisation - Zusatzqualifikation als Praxisausbildnerin, Praxisausbildner bzw. Äquivalenzanerkennung 6. Die Praxisausbildnerin, der Praxisausbildner ist bereit, in Ausbildungsfragen mit der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit zusammenzuarbeiten und nimmt an den Veranstaltungen für Praxisausbildungspersonen teil. 7. Zwischen der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit, Fachstelle Praxisausbildung der PAO und der Studentin, dem Studenten besteht für die Dauer der Praxisausbildung ein schriftlicher Praxisausbildungsvertrag, welcher von der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit vorgegeben wird. 8. Die PAO wird von Seiten der FHS alle fünf Jahre eingeladen, ihr Praxisausbildungskonzept zu aktualisieren und einzureichen. Fehlen aktualisierte Unterlagen trotz Nachfrage oder ergibt sich anderweitig eine kritische Situation unter Angabe einer Begründung und vorgängig stattgefundener Kontaktaufnahme, kann die Anerkennung in Frage gestellt und nötigenfalls sistiert werden. 9. Können aus deklarierten Gründen die oben erwähnten Kriterien zum Praktikumsstart nur teilweise erfüllt werden, kann in Ausnahmefällen eine befristete, provisorische Anerkennung als Praxisausbildungsorganisation der FHS St.Gallen erteilt werden, sofern die noch offenen Punkte überarbeitet und der Fachstelle Praxisausbildung kenntlich gemacht werden. Verfahren zur Anerkennung einer Praxisausbildungsorganisation Die FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit, trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. PAO werden durch die Fachstelle Praxisausbildung bewilligt. Es sind folgende Unterlagen ausgefüllt einzureichen: - FHS-Formular zum Auftrag und Angebot der PAO sowie zu den Aufgaben der Studierenden in der Praxisausbildung. - Praxisausbildungskonzept der PAO - FHS-Formular zur Qualifikation der verantwortlichen Praxisausbildungsperson 4 von 48

5 Merkblatt 2.1.5: Anerkennung / Wechsel Praxisbegleitendes Studium Seite 1/2 Die Praxisausbildung im Rahmen des Praxisbegleitenden Studiums Für das praxisbegleitende Studium ist die Anstellung in einer von der FHS St.Gallen, Fachbereich (FB) Soziale Arbeit anerkannten Praxisausbildungsorganisation (PAO) Bedingung. Die praxisbegleitend Studierenden müssen im Jahresschnitt im Regelfall zu mindestens 60 % in der Funktion einer Sozialarbeiterin, eines Sozialarbeiters bzw. Sozialpädagogin, Sozialpädagogen in Ausbildung im entsprechenden Arbeitsfeld professioneller Sozialer Arbeit tätig sein. In besonderen Situationen und auf schriftliches Gesuch hin kann die FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit Ausnahmen bis 50% bewilligen. Die gesamte Dauer der Anstellung in dieser Funktion gilt als Praxisausbildung. Analog zu den Praxismodulen der Vollzeitstudierenden absolvieren die praxisbegleitend Studierenden zwei zu qualifizierende Praxisphasen in Form von Praxismodulen zu den bewilligten Anstellungsprozenten. Die zu qualifizierenden Praxisphasen müssen sich bezüglich Ausbildungszielen und Inhalten unterscheiden. Sie erfolgen im Regelfall in unterschiedlichen Praxisausbildungsorganisationen. Die Anstellung in der Praxisausbildungsorganisation besteht im Regelfall mit bzw. bei Beginn des Studiums. In Ausnahmesituationen wird eine Toleranzfrist bis spätestens 1. Januar (bei Studienbeginn Kalenderwoche 38), bis spätestens 1. Mai (bei Studienbeginn Kalenderwoche 08) gewährt. Ein Praxismodul (qualifizierende Praxisphase) umfasst weniger Arbeitsstunden als bei einem Vollzeit- bzw. Teilzeitstudium (vgl. Bestimmungen zur Praxisausbildung, Punkt 6). Praxisbegleitend Studierende können während dem Praxismodul ein bis zwei Module besuchen (vgl. dazu Merkblatt 4 Zulassungsvoraussetzungen Praxismodule ). Die Belegung bedarf der Absprache mit der Praxisausbildungsorganisation und wird im Praxisausbildungsvertrag festgehalten. Individuell geplante Besuche von Pflichtmodulen und Wahlpflichtangeboten gelten nicht als Arbeitszeit. Die minimale Studiendauer beträgt 8 Semester, die maximale 12 Semester. Voraussetzungen für die Anerkennung der Praxisausbildung im praxisbegleitenden Studium Die Anerkennung der Praxisausbildung im praxisbegleitenden Studium erfolgt durch die Fachstelle Praxisausbildung. Die Studierenden melden sich für das praxisbegleitende Studium an und reichen spätestens mit der Aufnahme des Studiums folgende Unterlagen ein: - FHS-Formular zum Auftrag und Angebot der Praxisausbildungsorganisation (PAO) sowie zu den Aufgaben der Studierenden in Ausbildung (falls die Organisation von der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit bereits anerkannt ist, entfällt dieser Punkt) - Praxisausbildungskonzept der PAO - FHS-Formular zur Qualifikation der verantwortlichen Fachperson für die Praxisausbildung - Bestätigung der Arbeitsstelle (oder Kopie Arbeitsvertrag) zum Anstellungsbeginn, zur Funktion ( Sozialarbeiter/- in/ Sozialpädagog/-in in Ausbildung ) und den Anstellungsprozenten (Netto-Arbeitszeit ohne Studium) in der Ausbildungsorganisation Zu den Kriterien zur Anerkennung von Praxisausbildungsorganisation und Praxisausbildungsperson (vgl. Bestimmungen zur Praxisausbildung, Punkt 2) Wechsel während des Studiums und Unterbruch des Anstellungsverhältnisses Ein Wechsel vom Voll- und Teilzeitstudium in das praxisbegleitende Studium kann während des Studiums nur einmalig und zwar unmittelbar nach dem Praxismodul I erfolgen. Die Studierenden haben dabei der Fachstelle Praxisausbildung folgende Unterlagen einzureichen: - Bestätigung der praxisbegleitenden Anstellung mit Anstellungsbeginn, Funktion ( Sozialarbeiter/-in/ Sozialpädagoge/-in in Ausbildung ) und Anstellungsprozenten (Netto-Arbeitszeit ohne Studium) in einer von der FHS St.Gallen anerkannten Praxisausbildungsorganisation Falls die Praxisausbildungsorganisation an der FHS St.Gallen noch nicht anerkannt ist: - FHS-Formular zum Auftrag und Angebot der Praxisausbildungsorganisation (PAO) sowie zu den Aufgaben der Studierenden in Ausbildung und Praxisausbildungskonzept sowie FHS-Formular zur Qualifikation der verantwortlichen Fachperson für die Praxisausbildung Die Bewilligung durch die Fachstelle Praxisausbildung muss mit Beginn des Hauptstudiums abgeschlossen sein. Die Arbeitsaufnahme (Anstellung) hat spätestens mit Beginn des Hauptstudiums, im Normalfall unmittelbar nach Abschluss des Praxismoduls I zu erfolgen. 5 von 48

6 Seite 2/2 Ein Unterbruch des Anstellungsverhältnisses mit einer Praxisausbildungsorganisation darf maximal 17 Kalenderwochen betragen. Eine Neuanstellung ist meldepflichtig. Die neue Arbeitgeberin, der neue Arbeitgeber muss durch die Fachstelle Praxisausbildung ebenfalls als Praxisausbildungsorganisation anerkannt sein. Sinngemäss sind die oben erwähnten Unterlagen einzureichen. Verantwortliche Praxisausbildungsperson während der gesamten Praxisausbildung Die gesamte Dauer der Anstellung im praxisbegleitenden Studium gilt als Praxisausbildung. Ausserhalb der definierten Praxismodule ist dafür die Praxisausbildungsorganisation verantwortlich. Während der Praxismodule benennt die Praxisausbildungsorganisation eine Fachperson als Praxisausbildnerin /Praxisausbildner, welche die von der FHS St.Gallen vorgegebenen Anerkennungskriterien erfüllt. Unterschiedliche Bereiche der Praxismodule I und II In der Regel kann nur ein Praxismodul in der bewilligten Praxisausbildungsorganisation absolviert werden. In jedem Fall müssen sich die Praxismodule bezüglich Ausbildungsziele und Inhalte klar unterscheiden und im Regelfall in unterschiedlichen Arbeitsbereichen erfolgen. Ausnahmebewilligungen sind antrags- und begründungspflichtig und von der Praxisausbildungsorganisation sowie der Studentin / dem Studenten zu unterzeichnen. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss des Praxismoduls bei der Fachstelle Praxisausbildung schriftlich eingereicht werden. Die Ausbildungsverantwortung (Begleitung und Qualifikation) der zwei Praxismodule muss zwingend durch unterschiedliche Praxisausbildungspersonen wahrgenommen werden. 6 von 48

7 Merkblatt 2.2.1: Anerkennung von Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern (Kriterien) Seite 1/1 Erforderliche Qualifikation (gemäss den Bestimmungen der SASSA, Fachkonferenz Soziale Arbeit der FH Schweiz, Arbeitsgruppe Praxisausbildung) Grundqualifikation - Diplom in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe (FH und HF) oder von der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit anerkannte, äquivalente Ausbildung. - Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss in Sozialer Arbeit bzw. 4 Jahre Berufserfahrung bei äquivalenten fachverwandten Diplomen. Als Berufserfahrung zählen Tätigkeiten in der Funktion als diplomierte Professionelle im Berufsfeld der Sozialen Arbeit. Verwandte Berufsfelder (Pflege, Therapie usw.) ergeben keine Äquivalenz. Ausbildungszeit (Praktika, berufsbegleitende Ausbildungszeit) wird nicht angerechnet. - Mindestens 1 Jahr Tätigkeit in der konkreten Praxisausbildungsorganisation. Methodisch-didaktische Zusatzqualifikation - Zusatzqualifikation als Praxisausbildner/-in: Zur Erlangung der geforderten Zusatzqualifikation bietet die FHS St.Gallen jährlich ein Fachseminar Praxisausbildung an. Die Kursunterlagen können beim Weiterbildungszentrum WBZ-FHS angefordert werden. weiterbildung@fhsg.ch oder Tel Beachten Sie bitte auch die Angaben auf der Webseite der Fachstelle Praxisausbildung: - Wir anerkennen die Praxisausbildungskurse anderer schweizerischer Fachhochschulen und Höherer Fachschulen für Soziale Arbeit. Äquivalenzanerkennungen - Auf Gesuch hin können wir Äquivalenzanerkennungen gemäss den SASSA-Kriterien erteilen, wenn nebst dem Grunddiplom und entsprechender Berufserfahrung eine länger dauernde Weiterbildung (mindestens im Umfang eines NDK/CAS) in den Bereichen Erwachsenenbildung, Coaching, Supervision, Teamleitung, Personalführung oder Management im Sozialbereich nachgewiesen werden kann. Begründbare, individuelle Ausnahmen können geprüft und gegebenenfalls durch die Fachstelle Praxisausbildung bewilligt werden" 7 von 48

8 Merkblatt 3.5: Inhouse-Praxismodule Seite 1/1 1. Ausbildungsziele des Forschungs-Praxismodul Neben den allgemeinen Zielen der Praxismodule, welche in den Bestimmungen zur Praxisausbildung geregelt sind, gelten im Rahmen des Forschungs-Praxismoduls folgende Ziele: - Entwicklung der Fähigkeit, berufliche Problemstellungen auf verschiedenen sozialen Ebene zu analysieren, auf einem theoretischen Hintergrund fachlich zu reflektieren und methodisch zu bearbeiten - Auseinandersetzung mit dem Stellenwert von Praxis- und Professionsforschung für das Arbeitsfeld - Aneignung von einzelnen Forschungsmethoden - Kennen lernen von forschungsrelevanten Gesprächsformen (narrative Interviews, Gruppendiskussionen, Aushandlungssettings etc.) - Projektmanagement und Arbeitsorganisation - Stärkung der professionellen Identität 2. Verantwortlichkeiten und Bewilligung Die FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit, trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Forschungs-Praxismodule werden durch die Fachstelle Praxisausbildung bewilligt und finden zurzeit nur im Institut für Soziale Arbeit der FHS (IFSA) statt. Die Studierenden werden von einer forschungskompetenten Person angeleitet und ausgebildet welche durch die Leitung Forschung benannt wird. Die Forschungs-Praxismodule werden durch die Fachstelle Praxisausbildung begleitet. Es finden mind. 3 Besprechungen während des Praxismoduls mit der Studentin, dem Studenten und der Praxisausbildungsperson statt. Forschungs-Praxismodule können nur im Forschungsbereich der Sozialen Arbeit absolviert werden. Die Praxisausbildung hat durch eine Person zu erfolgen welche folgende Kriterien erfüllt: - Universitäts- oder FH-Abschluss in Sozialer Arbeit oder fachverwandter Abschluss auf gleicher Stufe - Mehrjährige Erfahrung im Forschungsbereich Soziale Arbeit - Ausbildungserfahrung auf Tertiärstufe Der Praxisausbildungsvertrag wird von der FHS, Fachbereich Soziale Arbeit vorgegeben. Er wird von der Leitung Forschung/IFSA, von der Studentin, dem Studenten und der Fachstelle Praxisausbildung unterschrieben. 3. Rahmenbedingungen Es gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei andern Formen der Praxisausbildung (vgl. Bestimmungen zur Praxisausbildung). Der Besuch eines Wahlpflichtmoduls aus dem Bereich der Forschungsmethoden vorher oder parallel zum Praxismodul wird empfohlen. Die Fachstelle Praxisausbildung kann bewilligen, dass ein Forschungs-Praxismodul, sofern es der Forschungsauftrag erfordert, auch in einem unzusammenhängenden Zeitraum absolviert wird. Arbeitsleistungen sind frühestens 6 Monate vor offiziellem Beginn des Praxismoduls (DIN-Wochen 10 oder 34) anrechenbar und es muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ein gültiger Praxisausbildungsvertrag vorliegen. Ein Forschungs-Praxismodul stellt besondere Anforderungen an die Arbeitsweise. Insbesondere sind folgende Aspekte wichtig: - Interesse an Methoden- und Theoriefragen und Literaturstudium - Interesse an Datenerhebung und Datenverarbeitung (informatische Grundkenntnisse) - Hohe Selbständigkeit und selbstorganisiert arbeiten können - Gute schriftliche und mündliche Sprachkompetenz - Zuverlässiges und verbindliches Arbeiten - Gewisse Zeitflexibilität um auf phasenbedingte, unterschiedliche Arbeitsbelastungen reagieren zu können. 4. Qualifikation Das Forschungs-Praxismodul wird durch die von der Fachstelle Praxisausbildung zur Praxisausbildung bestimmte Fachperson bewertet. Die Beurteilung der Leistungen findet anhand eines von der FHS St.Gallen vorgegebenen Qualifikationsinstrumentes statt. Bei erfolgreichem Abschluss wird das Forschungspraktikum mit 23 ECTS-Punkten versehen. Für die zusätzliche Qualifizierung eines Projektauftrages ( Kleinprojekt ) im Rahmen des Forschungs- Praxismoduls sind die entsprechenden Anforderungen einzuhalten. Eine Verbindung des Forschungs-Praxismoduls mit der Bachelorarbeit ist grundsätzlich möglich. Das Einverständnis der Forschungsstelle und der FHS, Fachbereich Soziale Arbeit ist erforderlich und die entsprechenden Anforderungen sind einzuhalten. Stand Dezember 2006, IFSA 8 von 48

9 Merkblatt 4: Erforderliche Vorkenntnisse für die Praxismodule Praxismodul l im Grundstudium Seite 1/1 Vollzeitstudium - Alle Pflichtmodule und Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums (GS) sind absolviert. - Der erste Teil der zweiteiligen Zwischenprüfung (ZP I) ist bestanden, der zweite Teil (ZP II) ist abgelegt. - Eine ausreichende Anzahl von Wahlpflichtmodulen (WPM) sind absolviert. (8 ECTS im GS erforderlich) - Die praxisausbildungsbegleitenden Elemente PRE 1, PRE 2 und PRE 3 sind absolviert. - Insgesamt sind mind. 36 ECTS erforderlich: 30 ECTS aus Pflicht- und Vertiefungsmodulen sowie 6 ECTS aus WPM. Teilzeit- und praxisbegleitendes Studium - Mind. 6 Module (Pflicht- / Vertiefungsmodule) des Grundstudiums (GS) sind absolviert. - Der erste Teil der zweiteiligen Zwischenprüfung (ZP I) ist bestanden. Der zweite Teil der Zwischenprüfung (ZP II) findet während des Praxismoduls statt. (gemäss SPO: spät. im 4. Sem.) - Eine ausreichende Anzahl von Wahlpflichtmodulen (WPM) sind absolviert. (8 ECTS im GS erforderlich) - Die praxisausbildungsbegleitenden Elemente PRE 1, PRE 2 und PRE 3 sind absolviert. - Insgesamt sind mind. 30 ECTS erforderlich: 24 ECTS aus Pflichtmodulen sowie 6 ECTS des Vertiefungsmoduls oder 6 ECTS aus WPM Praxismodul II im Hauptstudium Vollzeitstudium Teilzeitstudium Praxisbegleitendes Studium Zwischen Praxismodul I und II müssen mind. zwei Semester im Hauptstudium (HS) absolviert sein. - Alle 8 Module (Pflicht- / Vertiefungsmodule) des HS sind absolviert, davon mind. 6 bestanden. (36 ECTS) - Eine ausreichende Anzahl von WPM sind absolviert. (8 ECTS im HS erforderlich) - Das PRE 5 ist absolviert. - Das Standortgespräch ist absolviert. - Insgesamt sind mind. 123 ECTS erforderlich: 87 ECTS aus GS, 36 ECTS aus Pflichtund Vertiefungsmodulen. - 6 Module (Pflicht- / Vertiefungsmodule) des HS sind absolviert, davon mind. 4 bestanden (24 ECTS). - Eine ausreichende Anzahl von WPM sind absolviert. (8 ECTS im HS erforderlich) - Das PRE 5 ist absolviert. - Das Standortgespräch ist absolviert. - Insgesamt sind mind. 111 ECTS erforderlich: 87 ECTS aus GS, 24 ECTS aus den Pflicht- und Vertiefungsmodulen Module (Pflicht- / Vertiefungsmodule) des HS sind absolviert, davon mind. 4 bestanden (24 ECTS). - Eine ausreichende Anzahl von WPM sind absolviert. (8 ECTS im HS erforderlich) - Das PRE 5 ist absolviert. - Das Standortgespräch ist absolviert. - Insgesamt sind mind. 111 ECTS erforderlich: 87 ECTS aus GS, 24 ECTS aus Pflicht- und Vertiefungsmodulen. Zur Gestaltung der Praxismodule ist bitte folgendes zu beachten: - Die Einschreibung in ein Pflicht- oder Vertiefungsmodul erfordert einen vollen Wochentag pro Modul und ist deshalb für Voll- und Teilzeitstudierende während eines Praxismoduls nur bei einem entsprechenden Anstellungspensum (max. 80% bei 1 Modul) möglich. Dies gilt auch, wenn das Modul zur Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung belegt wird. Bei einer Moduleinschreibung nach Vertragsabschluss muss die Studentin, der Student die Praxisausbildungsorganisation darüber informieren. Die Studientage sind mit der Praxisausbildungsorganisation abzusprechen (siehe Ziffer 6 des Vertrages). - Es wird empfohlen, den Hauptteil der Bachelorarbeit vor oder allenfalls nach dem Praxismodul II zu schreiben. 9 von 48

10 Merkblatt 7: Ablauf, Organisation und Daten Praxisstellensuche Seite 1/1 Ablauf Praxisstellensuche Bitte beachten Sie, dass die Suche für das Praxismodul I und Praxismodul II für Vollzeit-, Teilzeit- und praxisbegleitend Studierende gemeinsam und gleichzeitig stattfindet. Die Praxisstellensuche liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit kann keine Praxisausbildungsplätze garantieren. Ab Markteröffnung können Sie die Praxisausbildungsorganisationen kontaktieren. Das weitere Vorgehen bestimmt die Praxisausbildungsorganisation. Damit die Stellenbörse aktuell ist, ersuchen wir Sie um Mithilfe. Melden Sie uns umgehend besetzte Stellen an praxisausbildung@fhsg.ch. Wir werden für einen entsprechenden Eintrag in der Ausschreibung sorgen, damit sofort ersichtlich wird, welche Stellen besetzt oder noch frei sind. Neue Praxisausbildungsorganisation / Neue Praxisausbildungsstelle / Neue Praxisausbildungsperson? Jede neue Praxisausbildungsorganisation und jede Praxisausbildungsperson benötigt von der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit eine Anerkennung. Ob eine Anerkennung vorliegt oder nicht, kann auch direkt bei der Sachbearbeitung angefragt werden: praxisausbildung@fhsg.ch Die Fachstelle Praxisausbildung überprüft gerne eine - neue Praxisausbildungsorganisation - neue Praxisausbildungsstelle (auch neue Bereiche usw.) - neue Praxisausbildungsperson Wo kann ich nach Praxisstellen suchen? Praxisstellenbörse via Evento Web Ab der Markteröffnung steht Ihnen die laufend aktualisierte Praxisstellenbörse im Evento Web zur Verfügung. Diese ausgeschriebenen Praxisausbildungsplätze sind grundsätzlich von der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit anerkannt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Personalwechsel in den Organisationen Sie sich vergewissern, ob auch eine qualifizierte Praxisausbildungsperson zur Verfügung steht. fhs.info Nachträglich gemeldete Praxisausbildungsstellen werden von der Sachbearbeitung - zusätzlich zum Eintrag in der elektronischen Praxisstellenbörse - auch auf das Infoportal fhs.info gestellt. Weitere Suchquellen Unsere elektronische Praxisstellenbörse ist eine von vielen Suchquellen. Wir empfehlen möglichst viele Suchquellen zu verwenden. Weitere können sein: - Stelleninserate in Tageszeitungen, Direktanfragen bei Organisationen in Ihrer Umgebung, persönliches und berufliches Beziehungsnetz, Mitstudierende, Internet Bei der Suche nach Praxisausbildungsplätzen ist die FHS St.Gallen darauf angewiesen, dass die Studierenden in der Region (Trägerkantone der FHS St.Gallen: SG, TG, AR, AI) Stellen suchen und auch besetzen, damit Praxisausbildungsplätze nicht verloren gehen! Praxisausbildungsvertrag während Praxismodul I und II Das Vertragsformular finden Sie auf der Moodle-Plattform (Praxisausbildung). Bitte füllen Sie das Formular Praxisausbildungsvertrag aus und schicken Sie die Unterlagen per (noch ohne Unterschriften) an praxisausbildung@fhsg.ch. Die Praxisorganisation erhält anschliessend von der Sachbearbeitung per den Vertrag sowie weitere aktuelle Informationen. Praxisbegleitend Studierende Auch praxisbegleitend Studierende benötigen während den Praxismodulen einen Praxisausbildungsvertrag. Info für Studierende Praxismodul II: Beilage Ergebnisprotokoll Standortgespräch Ohne Beilage des Ergebnisprotokolls kann der Praxisausbildungsvertrag für das Praxismodul II nicht unterschrieben werden (siehe Merkblatt 8.5_Standortgespräch zwischen Praxismodul I und II). Bitte rechnen Sie für die Vertragsabwicklung 2-4 Wochen ein. Das Praxismodul ist formal genehmigt, wenn der Vertrag von allen drei Parteien unterzeichnet ist. Erst dann kann das Praxismodul begonnen werden. 10 von 48

11 Merkblatt 7.2: Praxisausbildungsplätze ausserhalb Trägerkantone FHS St. Gallen Seite 1/1 Dieses Merkblatt betrifft ausschliesslich Studierende, welche ausserhalb der Trägerkantone der FHS St.Gallen einen Praxisausbildungsplatz gefunden haben. Koordination Praxisstellensuche innerhalb der Schweizer FH-Soziale Arbeit Die Suche nach Praxisausbildungsplätzen in Trägerkantonen anderer Fachhochschulen, FB Soziale Arbeit (FH-SA) läuft über deren offiziellen Praxisstellenmarkt. Interessierte Studierende melden sich direkt bei der entsprechenden Schule und haben deren Verfahrensregeln zu beachten. Merkblätter mit den Adressen und Informationen der anderen FH-SA finden Sie auf der Moodle-Plattform/Praxisausbildung. Wir bitten Sie dringend dieses Vorgehen einzuhalten. Vertragsabwicklung Wenn Sie nun einen Praxisausbildungsplatz gefunden haben, gelten folgende Regelungen betreffend Verfahren und Bewilligung des Praxismoduls: Die Vertragsabwicklung läuft über die FHS St.Gallen. Das Vertragsformular finden Sie auf der Moodle Plattform/ Praxisausbildung. - Kopie der offiziellen Stellenausschreibung der jeweiligen FH-SA oder ausgefülltes Formular ( Steckbrief ) der FHS St.Gallen durch die Praxisausbildungsorganisation. - Angaben zur Praxisausbildnerin, zum Praxisausbildner: Schriftlicher Nachweis, dass die Person eine Anerkennung als Praxisausbildnerin/ Praxisausbildner hat oder ausgefülltes Formular ( Steckbrief PA-Qualifikation ) der FHS St.Gallen durch die Praxisausbildungsperson. Bitte beachten Sie dazu auch die Kriterien zur Anerkennung von Praxisausbildungsorganisation und Praxisausbildungsperson (vgl. Bestimmungen zur Praxisausbildung, Punkt 2). Das Praxismodul kann erst nach Einreichung dieser kompletten Unterlagen und nach Überprüfung von der Fachstelle Praxisausbildung genehmigt werden. 11 von 48

12 Merkblatt 8.3.3: Einschreibeverfahren Ausbildungssupervision Seite 1/1 Inhalt und Umfang der Ausbildungssupervision werden in den Bestimmungen zur Praxisausbildung geregelt. Die Ausbildungssupervision findet in der Regel während folgenden Kalenderwochen (KW) statt. Sollte ein Termin auf einen Feiertag fallen, wird der Termin eine KW vorher oder nachher gesetzt. - Im Frühlingssemester: KW: 09, 14, 18, 21, 23 - Im Herbstsemester: KW: 37, 39, 43, 47, 51 Alle Studierende, welche im Folgesemester ein Praxismodul im Inland (alle Formen) planen, müssen sich via Evento Web für die Ausbildungssupervision einschreiben (Wunschtage ohne Gewähr). Ausbildungssupervisionsstunden dürfen nicht mit anderen eingeschriebenen Lehrveranstaltungen zusammenfallen. Aushang Ausbildungssupervisionslisten Die festgelegten Gruppen mit den Ausbildungssupervisionsterminen finden Sie ab der Kalenderwoche 15 bzw. 45 auf der Moodle-Plattform/Praxisausbildung. Änderungen betreffend der Supervisionstagen können dann nur in Form von Realabtauschen vor Beginn der Ausbildungssupervisionen getätigt werden, wobei die beiden Studierenden eine schriftliche Bestätigung in der Sachbearbeitung Fachstelle Praxisausbildung praxisausbildung@fhsg.ch abgeben müssen. 12 von 48

13 Merkblatt 8.5: Standortgespräch zwischen Praxismodul l und ll Seite 1/1 Ziel und Stellenwert des Standortgesprächs Das Standortgespräch dient der Reflexion der bisherigen Ausbildung sowie der Planung und Vorbereitung des weiteren Studiums und des Praxismoduls II. Die Teilnahme der Studierenden am Standortgespräch ist obligatorischer Bestandteil des Bachelorstudiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Praxismodul II. Gesprächsteilnehmende Studentin, Student und die Dozentin / der Dozent oder Personen des Mittelbaus der FHS St.Gallen (in der Regel die schulische Begleitperson des Praxismoduls I). Bei einer längeren Abwesenheit der Begleitperson organisiert die Fachstelle Praxisausbildung eine Stellvertretung. Zeitpunkt des Standortgesprächs Nach Abschluss des Praxismoduls I und vor Beginn der Suchphase für das Praxismodul II. Im Regelfall zu Beginn des Hauptstudiums zwischen den Kalenderwochen (Herbstsemester) bzw (Frühlingssemester). Dauer des Standortgesprächs maximal 1 Stunde Inhalte des Standortgesprächs o Rückblick auf den bisherigen Studienverlauf - Berufliche Stärken und Schwächen der Studentin, des Studenten - Folgerungen für die weitere berufliche Entwicklung o Konsequenzen für den weiteren Studienverlauf (z.b. Wahlpflichtmodul) bzw. für das Praxismodul II (Arbeitsfeld, Inhalte etc.) Vorgehen und Ablauf - Die Studentin, der Student vereinbart mit der zuständigen schulischen Begleitperson der FHS frühzeitig einen Gesprächstermin (in der Regel innerhalb der ersten 3 Wochen nach Semesterbeginn). - Die Studentin, der Student erstellt eine stichwortartige Selbsteinschätzung zu den beruflichen Stärken und Schwächen sowie eine Einschätzung der Folgerungen für die berufliche Entwicklung und bringt diese zum Standortgespräch mit. - Die Studentin, der Student bringt die bisherigen Leistungsausweise der FHS St.Gallen zum Standortgespräch mit. - Die Studentin, der Student erstellt während des Standortgespräches (oder anschliessend) ein Ergebnisprotokoll. Darin werden die Folgerungen und Konsequenzen für den weiteren Studienverlauf bzw. des Praxismoduls II festgehalten. - Das Ergebnisprotokoll wird von der Studentin, dem Studenten unterschrieben und von der schulischen Begleitperson der FHS visiert. Das Original bleibt bei der Studentin, dem Studenten. Die schulische Begleitperson der FHS erhält eine Kopie (Aufbewahrungsfrist: bis Praxismodul II). - Die Studentin, der Student legt eine Kopie des Ergebnisprotokolls dem Praxisausbildungsvertrag zum Praxismodul II bei. Grundlagen - Vollständiger Qualifikationsbogen des Praxismoduls I (wird von der schulischen Begleitperson der FHS bereitgestellt) - Bisherige Leistungsausweise (wird von der Studentin, dem Studenten mitgebracht) - Stichwortartige Selbsteinschätzung der beruflichen Stärken und Schwächen der Studentin, des Studenten und stichwortartige Einschätzung der Folgerung für die berufliche Entwicklung (wird von der Studentin, dem Studenten zum Gespräch mitgebracht) Controlling - Ergebnisprotokoll des Standortgespräches durch die Studentin, dem Studenten. Darin festgehalten werden die besprochenen Folgerungen Konsequenzen für den weiteren Studienverlauf und des Praxismoduls II. - Beilage des Ergebnisprotokolls zum Vertragsformular des Praxismoduls II durch die Studentin, den Studenten. Ohne Beilage des Ergebnisprotokolls kann der Praxisausbildungsvertrag nicht unterschrieben werden. - Ablage des Ergebnisprotokolls in den Studierendenakten durch die Sachbearbeitung und Kopie des Protokolls zu Handen der Begleitperson der FHS im Praxismodul II als Gesprächsgrundlage. 13 von 48

14 Merkblatt 10.1: Kompetenz- und lernzielorientierte Praxisausbildung Inhalt: 1 Stellenwert der Praxisausbildung 2 Ziele der Praxisausbildung 3 Kompetenzorientierte Praxisausbildung 4 Lernzielorientierte Praxisausbildung 5 Verwendete Literatur Seite 1/8 1. Stellenwert der Praxisausbildung Praxisausbildung meint professionell angeleitetes, kompetenz- und lernzielorientiertes Arbeiten in Berufsfeldern der Sozialen Arbeit. Die Praxisausbildung ist ein integrierter Bestandteil des Bachelor-studiums Soziale Arbeit. Sie umfasst rund einen Drittel des Gesamtstudiums, ist qualifizierend sowie promotionsrelevant. Die Praxisausbildung fokussiert die Entwicklung professioneller Handlungs-kompetenz, diese wird in Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz differenziert. Dieser Auftrag wird in enger Zusammenarbeit von Praxis und Hochschule wahrgenommen. 2. Ziele der Praxisausbildung 2.1 Beteiligte an der Festlegung von Ausbildungszielen in der Praxisausbildung Ein Praxismodul erfolgt auf der Basis von Fach-, Methoden, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie von definierten Ausbildungszielen von folgenden drei Seiten: 1. Fachliche Ausbildungsziele (4 Kompetenzbereiche) der FHS St. Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit. 2. Organisationsspezifische Ausbildungsziele der Praxisausbildungsorganisation. 3. Individuelle Lernziele der Studierenden. Studierende: Individuelle Lernziele Praxisausbildungsvertrag FHS St.Gallen FB Soziale Arbeit: Praxisausbildungsziele FHS St.Gallen Praxisorganisation: Ausbildungsziele der Praxisorganisation Alle drei Zielbereiche sind nach Ausbildungsphase (Praxismodul I oder II), Studienrichtung (Sozial-arbeit oder Sozialpädagogik) und Arbeitsfeld zu differenzieren Praxisausbildungsziele der FHS Diese sind in den Bestimmungen zur Praxisausbildung vom wie folgt festgelegt: Entwicklung der Fähigkeit, Problemstellungen in ihrem Kontext zu erkennen, zu formulieren, zu beurteilen und zielführend zu bearbeiten. Prüfung von theoretischen Ansätzen auf ihre Umsetzung hin. Einübung von Techniken und Methoden anhand konkreter Fragestellungen in der Praxis. Reflexion, Systematisierung und kritische Bewertung des eigenen professionellen Handelns in Bezug auf Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Entwicklung einer professionellen Identität. 14 von 48

15 Seite 2/ Ausbildungsziele der Praxisorganisationen Die Ausbildungsziele der Praxisorganisationen orientieren sich am jeweiligen Ausbildungs-konzept und dem bewilligten Stellenbeschrieb für das Praxismodul bzw. am formulierten Projekt- oder Forschungsauftrag und dienen als Grundlage für die kompetenzorientierte Qualifizierung der Studierenden. Die generellen Inhalte gemäss den Bestimmungen zur Praxisausbildung vom sind: Kennenlernen des Auftrages und Konzeptes der Praxisausbildungsorganisation bzw. des Projekt- oder Forschungsauftrages sowie Auseinandersetzung mit der entsprechenden sozialpolitischen Relevanz. Planung und Mitgestaltung von Prozessen und Hilfestellungen in der Sozialen Arbeit. Umsetzung professions- und zielgruppenspezifischer Handlungskonzepte, Methoden und Techniken. Aktenführung, Berichterstattung und Umgang mit Personendaten. Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten und Behörden. Reflexion und Evaluation des eigenen professionellen Handelns und der theoretischen und methodischen Grundlagen Individuelle Lernziele der Studierenden Die Studierenden formulieren in der Einarbeitungsphase eines Praxismoduls 3-4 individuelle Lernziele aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen und gehen dabei von der Frage aus: «Was will ich im Praxismodul ausser den vorgegebenen Ausbildungszielen zusätzlich noch lernen oder vertiefen?» Die individuellen Lernziele der Studierenden ergänzen die von der FHS St.Gallen und der Praxisausbildungsorganisation vorgegebenen Ausbildungsziele. Sie müssen mit den übergeordneten Zielen der FHS St.Gallen, der Praxisorganisation und dem konkreten Arbeitsfeld in einem Zusammenhang stehen. Die individuellen Lernziele werden von dem/der Studierenden als Handlungsziele operationalisiert (siehe Seite Kap. 4.2) und einem der vier Kompetenzbereiche zugeordnet (siehe Kap. 3.2). Die Praxisausbildungsperson unterstützt die/den Studierenden im Zielentwicklungsprozess. Im Vorfeld des Praxisbesuches werden die individuellen Lernziele von dem/der Studierenden an die FHS- Begleitperson g t und im Rahmen des Praxisbesuches besprochen. Die individuellen Lernziele der Studierenden werden durch die Praxisausbildungsperson im Rahmen der Gesamtqualifizierung im jeweiligen Kompetenzbereich mit bewertet und an entsprechender Stelle im Qualifikationsbogen aufgeführt. 3. Kompetenzorientierte Praxisausbildung 3.1 Kompetenzbereiche professionellen Handelns Der Begriff «Kompetenz» weist auf die Fähigkeit hin, Fragestellungen in konkreten situations-spezifischen Kontexten zu lösen. Der Begriff Kompetenz wird uneinheitlich diskutiert und definiert. Verallgemeinernd kann festgehalten werden, dass mit Kompetenz eine Verbindung von Wissen, Können und Erfahrung gemeint ist. Daneben beinhalten Kompetenzen auch motivationale Elemente wie Problemlösungswillen, Ausdauer und Belastbarkeit (vgl. Bachmann, 2011, S. 19). 15 von 48

16 Seite 3/8 Kompetenzprofil Rahmenlehrplan Soziale Arbeit FHS St. Gallen, Stand Februar Kompetenzprofil Soziale Arbeit Die zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgehend von den Best-Practice-Empfehlungen der KFH sowie dem Kompetenzprofil der SASSA bestimmt. Die Professionskompetenz wird über die Kompetenzarten Fach-, Methoden- und Sozial- und Selbstkompetenz ausdifferenziert. In allen vier Kompetenzbereichen sind für die Professionsausübung relevante Kompetenzen anzustreben. In der Sozialen Arbeit stellen die Sozial- und Selbstkompetenz auch einen integralen Bestandteil der Methodenkompetenz dar. Es gilt daher, diese Kompetenzbereiche frühzeitig miteinander zu vernetzen. Zur Erlangung von Fach- und Methodenkompetenzen eignen sich die Studierenden Wissen und Können aus der Disziplin Soziale Arbeit und aus den Referenzdisziplinen an. Letztere werden mit den professionsrelevanten Fragestellungen und Grundhaltungen verknüpft. 16 von 48

17 Seite 4/8 Im Rahmenlehrplan des Bachelorstudienganges für Soziale Arbeit werden die vier Kompetenzbereiche folgendermassen ausdifferenziert: Fachkompetenzen: Fähigkeit zur Anwendung von professionsbezogenem Faktenwissen und Wertewissen (zu Adressaten/innen, zur Sozialen Arbeit und ihren Organisationen, zum gesellschaftlichen Kontext und seinen Teilsystemen) Fähigkeit zur Anwendung von spezifischem disziplinbezogenem Wissen Fähigkeit zum Erkennen von professionsbezogenen Zusammenhängen und zur Anwendung von Erklärungswissen Fähigkeit, Wissen zu verknüpfen und zu sachbezogenen Urteilen heranziehen zu können Methodenkompetenzen: Fähigkeit zur angemessenen Anwendung von Methoden der Sozialen Arbeit in spezifischen Handlungsfeldern Fähigkeit zur Prozessanalyse und -gestaltung, Beratung, Verhandlung, Moderation, Begleitung, Betreuung Fähigkeit zur professionsbezogenen Nutzung neuer Medien/Informatik Fähigkeit zur Nutzung von Forschungsergebnissen und zur fallspezifisch-situativen Datenerhebung und - interpretation Fähigkeit zur Dokumentation der Handlungsprozesse und zur professionsbezogenen Qualitätsentwicklung (inkl. Evaluation) Sozialkompetenzen: Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit Beziehungsfähigkeit Fähigkeit zur Rollensicherheit und -flexibilität Teamfähigkeit Kritikfähigkeit Konfliktfähigkeit Selbstkompetenzen: Fähigkeit zu Selbstreflexion Fähigkeit zu Selbstständigkeit Fähigkeit zu Flexibilität Belastbarkeit Lernfähigkeit 4. Lernzielorientierte Praxisausbildung 4.1. Kompetenzorientierte Lernziele Im Zuge der Bologna-Reform von Hochschullehre wurde die frühere Inputorientierung zu einer Outputorientierung weiterentwickelt. Statt danach zu fragen, welche Stoffe Studierende beherrschen müssen, lautet die wesentliche Frage deshalb, über welche Kompetenzen Studierende verfügen müssen. Angestrebte Lernergebnisse sind dabei in Form von Kompetenzzielen zu formulieren, indem sie konkrete, messbare Kompetenzen beschreiben (vgl. Bachmann, 2011, S ). Bewyl, Bestvater & Friedrich (2011) nennen folgende Anforderungen, welche Lernzielformulierungen zu erfüllen haben: «Ein Lernziel beschreibt einen erwünschten Zustand in der Zukunft beschreibt eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes im Sinne eines Kompetenzzuwachses (bei allgemeinen Zielen auch Abwendung von Verschlechterung oder Stabilisierung) ist positiv formuliert und enthält keine Vergleiche (besser, weniger, professioneller als ) enthält eine konkrete Zeitbestimmung, bis wann das Ziel erreicht sein soll stellt eine (angemessene) Herausforderung dar und ist etwas, das ein absichtsvolles Handeln erfordert ist so konkret formuliert, dass es wenig Interpretationsspielraum zulässt» (S. 22) Zusätzlich zu den obigen Kriterien, kann bei der Beurteilung von Lernzielen das SMART-Modell als Hilfsinstrument verwendet werden. Mit dem Akronym SMART werden fünf Attribute der Formulierung von Lern- bzw. allgemein von Handlungszielen bezeichnet, welche als Qualitätskriterien gelten. Ursprünglich 1981 als Instrument für Zielformulierungen im Projektmanagement entwickelt, hat das SMART-Modell seither eine weite Verbreitung gefunden, wobei die einzelnen 17 von 48

18 Seite 5/8 Buchstaben des Akronyms teilweise etwas unterschiedlich und in der deutschsprachigen Anwendung natürlich auch anders als im englischen Original verwendet werden. Die folgende Lesart von SMART geht zurück auf Heiner (1998) und ist zitiert in Beywl et al. (2011): S M A R T Spezifisch: Spezifische Ziele definieren eingrenzend und abgrenzend, was gemeint ist (z.b. einen genau bezeichneten Ausschnitt des Themenfeldes). Messbar: Messbare Ziele geben für Objekte, Sachverhalte oder Situationen Merkmale an, die beobachtet, abgefragt, gezählt, geordnet werden können. Akzeptabel: Ziele sollen annehmbar für alle Beteiligten und vereinbar mit den Anforderungen des konkreten Kontextes sein. Realistisch: Realistische Ziele sind solche, von denen angenommen werden kann, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Terminiert: Terminierte Ziele sind mit einem Zeitpunkt versehen, zu dem sie erreicht sein sollten (vgl. S ). 4.2 Operationalisierung von Lernzielen Um ein Lernergebnis überprüfbar zu machen, muss überlegt werden, was genau erreicht werden soll und wie dies gemessen werden kann. Dieser Prozess der Konkretisierung von Zielen wird als «Operationalisierung» bezeichnet. Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen für die verschiedenen Konkretisierungsebenen von Zielen. Die hier gewählten Begrifflichkeiten entstammen den Modellen von Beywl, Bestvater & Friedrich (2011) bzw. Beywl & Schepp-Winter (1999). Leitziele stehen auf der obersten Stufe des Zielsystems und geben die Richtung vor, in welche die Aktivitäten führen sollen. Die in Kapitel erwähnten Ziele der FHS aus den Bestimmungen zur Praxisausbildung sind auf Leitzielebene formuliert und enthalten damit noch keine konkreten, direkt überprüfbaren Aspekte. Aus Leitzielen können Mittlerziele abgeleitet werden. Diese setzen mittelfristig Schwerpunkte in den Raum, der durch die Leitziele eröffnet wird (vgl. Beywl et al., 2011, S ). Die Lernziele im Qualifikationsbogen für die Praxismodule sind von den Leitzielen abgeleitete Mittlerziele. Ausbildungs-konzepte oder Stellenbeschriebe in den Praxisausbildungsorganisationen sind ebenfalls meist auf Mittlerzielebene formuliert. 18 von 48

19 Seite 6/8 Leitziel (Bestimmungen FSPA): Einüben von Techniken und Methoden anhand konkreter Fragestellungen aus der Praxis Mittlerziel 1 (Qualibogen Methodenkompetenz 2.1): Der/die Studierende kann die Klientel und Beteiligte situationsgerecht beraten und begleiten. Sie/er bezieht die Ressourcen der Klientel und/oder anderer Beteiligten mit ein und schafft Gelegenheit für gemeinsames Handeln. Mittlerziel 2 (Qualibogen 2.1): Der/die Studierende ist in der Lage, den Lebensalltag mit der Klientel zu gestalten. Sie /er fördert dabei die Autonomie der Klientel bezüglich der eigenen Alltagsbewältigung. Handlungsziel a) zu Mittlerziel 1: Ich kann bis zum Ende des Praxismoduls die Anleitung beim wöchentlichen Hausputz so gestalten, dass ich bei der Aufgabenverteilung die individuellen Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner berück-sichtige und meine Über-legungen dazu anhand eines Ressourcenmodells aufzeige. Handlungsziel b) zu Mittlerziel 1: Ich kann bis zum Ende des Praxismoduls in einer Haussitzung zusammen mit der Gruppe einen "Ressourcenpool" ausarbeiten, in welchem von jeder Bewohnerin / jedem Bewohner mindestens eine persönliche Ressource festgehalten ist, die beim wöchentlichen Hausputz einen Teil zum Gemeinschaftsresultat beitragen kann. Handlungsziel zu Mittlerziel 2: Ich kann bis zum Ende des Praxismoduls die Anleitung beim wöchentlichen Hausputz so gestalten, dass die Gruppe die Verteilung der Aufgaben autonom durchführt und ich bezogen auf mein Vorgehen mindestens drei autonomiefördernde Aspekte benennen kann. Erst die noch feiner ausdifferenzierten Handlungsziele sind dann jedoch so weit operationalisiert, dass sie konkretes Handeln freisetzen und anhand beobachtbarer Indikatoren überprüfbar sind. Das dreigegliederte Zielsystem soll also einen übergeordneten Zweck (Leitziel) über Verbindungs-stufen (Mittlerziel) mit einem konkreten Handeln (Handlungsziel) verbinden. Dies ist eine Hilfe, um den grossen Leitzielen auf der Spur zu bleiben und sie bis ins konkrete Handeln zu verfolgen bzw. umgekehrt, bei Handlungszielen Klarheit bezüglich des übergeordneten Mittlerziels bis zum grund-legenden Leitziel zu schaffen (vgl. Beywl & Schepp-Winter, 1999, S.42-46). Aus einem bestimmten Leitziel können unterschiedliche Mittlerziele und aus einem bestimmten Mittlerziel unterschiedliche Handlungsziele abgeleitet werden. Beispiel: Handlungsziele werden so formuliert, dass die handelnde Person als Subjekt im Zentrum steht. Die sogenannte «Can do Formulierung» beschreibt zusammen mit einem passenden Verb im Outcome, was beobachtbar passiert (vgl. Bachmann, 2011, S ). Das gewählte Verb verweist auf eine bestimmte Handlungskompetenz und legt die Komplexitätsstufe des Handlungsziels fest. Mittels eines Indikators wird festgelegt, wie die Qualität des Lernergebnisses konkret gemessen wird. Das Handlungsziel ist durch eine Zeitbestimmung terminiert. Beispielformulierung des obigen Handlungsziels a) zu Mittlerziel 1: Subjekt Can Do Zeitbestimmung Outcome Indikator Formulierung Ich kann Bis zum Ende meines Praxis-moduls die Anleitung beim wöchentlichen Haus-putz so gestalten, dass ich bei der Aufgaben-verteilung die individuellen Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtige......und meine Überlegungen dazu anhand eines Ressourcenmodells aufzeige. Modell angelehnt an Beywl, et al., 2011, S. 18 Bezüglich der Einschätzung einer angemessenen Komplexität von studentischen Lernzielen können die sechs kognitiven Taxonomiestufen nach Bloom hilfreich sein. Die zur entsprechenden Niveau-stufe passenden Verben, welche für die Formulierung des Outcomes verwendet werden, definieren die Komplexität des angestrebten Lernergebnisses (vgl. Fichter- Rosada, 2011, S. 29). 19 von 48

20 Seite 7/8 (1) Wissen: Nachweis, dass der/die Studierende etwas Gelerntes behalten hat und widergeben kann. Beschreibende Verben: schildern, erzählen, skizzieren, aufzählen, auflisten, aufzeichnen, benennen, bezeichnen, beschreiben, darstellen, wiedergeben. (2) Verstehen: Entweder die Übersetzung einer komplexen Information in eine besser verständliche Form oder die Fähigkeit, Informationen oder Situationen mit eigenen Erfahrungsschätzen und Ideen in einen Zusammenhang zu bringen und zu interpretieren. Beschreibende Verben: erklären, erläutern, übertragen, formulieren, ableiten, begründen, deuten, einordnen, vergleichen, interpretieren, umschreiben, verdeutlichen, in eigenen Worten wiedergeben. (3) Anwenden: Die Fähigkeit, Verallgemeinerungen oder Prinzipien mit einer konkreten Situation bzw. einem Fall zu verbinden. Beschreibende Verben: durchführen, anwenden, ausführen, erstellen, realisieren, umsetzen, modifizieren, lösen, bearbeiten. (4) Analyse: Die Auflösung einer komplexen Situation in ihre wesentlichen Teilaspekte sowie das Identifizieren und Klassifizieren unterschiedlicher Zusammenhänge. Es soll die Fähigkeit gezeigt werden, Tatsachen von Hypothesen zu unterscheiden. Beschreibende Verben: analysieren, kontrastieren, unterscheiden, auswählen, gegenüber stellen, sortieren, untersuchen, gliedern, kategorisieren, identifizieren, zuordnen. (5) Synthese: Durch die Neuordnung und Kombination von Teilen soll ein Resultat entstehen, das inhaltlich mehr ergibt, als das «Material» der Ausgangslage. Hierbei wird von Studierenden kreatives Verhalten innerhalb der Grenzen der Problemstellung verlangt. Beschreibende Verben: konzipieren, konstruieren, organisieren, entwerfen, verbinden, verknüpfen, entwickeln, aufbauen, ausarbeiten, gestalten, kombinieren, planen (6) Evaluation: Bewerten von Lösungen. Methoden, Prozessen, Ergebnissen usw. anhand bestimmter Normen und Kriterien. Beeinhaltet die Verbindung aller vorgenannten Verhaltensweisen und setzt diese auch voraus. Beschreibende Verben: beurteilen, (be)werten, begründen, kritisieren, (ein)schätzen, auswerten, schlussfolgern, gewichten, urteilen, widerlegen. (in Anlehnung an Fichtner-Rosada, 2011, S , mit Bezug auf Bloom, 1972) Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die individuellen Lernziele der Studierenden ausreichend auf den Erwerb von Handlungskompetenz anstelle von reiner Wissenskompetenz abzielen. Die Studieren-den sollen die Möglichkeiten und Herausforderungen im Praxismodul dazu nutzen, ins praktische Tun und Ausprobieren zu kommen. Lernziele, welche die Studierenden auch ausserhalb des Praxiskontextes erreichen könnten (z.b. ausschliesslich auf Fachliteratur gestützter Wissenserwerb o.ä.) entsprechen nicht der Handlungsorientierung, welche in der Praxisausbildung möglich aber auch gefordert ist. Die Überprüfung eines Lernergebnisses mittels dem festgelegten Indikator, muss sowohl in Selbstals auch in Fremdeinschätzung möglich sein und kriteriengeleitet erfolgen. Unter Punkt wurde u.a. auch die Bildung einer professionellen Identität als Ziel der Praxisaus-bildung erwähnt. Obschon der Fokus im hochschulischen Lernen eher auf kognitive Ziele gerichtet ist, sind im Studium der Sozialen Arbeit also auch affektive Ziele relevant. Die affektiven Taxonomie-stufen von Krathwohl, Bloom & Masia fussen auf dem Prozess der Internalisation bzw. des inneren Persönlichkeitswachstums eines Individuums. Je höher die Stufe in dieser Taxonomie erreicht ist, desto stärker wurde eine eigene Lebensphilosophie ausgebildet (vgl. Stangl, 1997). Im Praxisausbildungskontext können die affektiven Taxonomiestufen bei der Einschätzung des Entwicklungs-prozesses von professioneller Identität hilfreich sein. (1) Aufnehmen: Der/die Studierende kann sich eine bestimmte Problematik bewusst machen. (2) Reagieren: Der/die Studierende kann zu dieser Problematik eine eigene Einstellung entwickeln. (3) Werten: Der/die Studierende kann seinen/ihren eigenen Standpunkt vertreten. (4) Werteordnung: Der/die Studierende hat einen eigenen Standpunkt in seine eigene Wertordnung übernommen. (5) Bestimmtwerden: Der/die Studierende kann seine Werteordnung mit anderen vergleichen und in Beziehung setzen) (vgl. Fichtner-Rosada, 2011, S. 62) 20 von 48

21 Verwendete Literatur Seite 8/8 Bachmann, Heinz (2011): Kompetenzorientierte Hochschullehre. Die Notwendigkeit von Kohärenz zwischen Lernzielen, Prüfungsformen und Lehr-Lernmethoden. Bern: hep (Forum Hochschul-didaktik und Erwachsenenbildung). Beywl, Wolfgang; Bestvater, Hanne; Friedrich, Verena (2011): Selbstevaluation in der Lehre. Ein Wegweiser für sichtbares Lernen und besseres Lehren. Münster: Waxmann. Beywl, Wolfgang; Schepp-Winter, Ellen (1999): QS 21. Zielfindung und Zielklärung - ein Leitfaden. Bonn: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bloom, Benjamin S. (1972): Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich. Weinheim: Beltz. Fichtner-Rosada, Sabine (2011): Arbeitspapier der FOM. Interaktive Hochschuldidaktik als Erfolgsfaktor im Studium für Berufstätige Herausforderung und kompetenzorientierte Umsetzung. Forum Hochschuldidaktik und Erwachsenenbildung. Essen (21). Online verfügbar unter zuletzt geprüft am Stangl, Werner (1997): Taxonomie von Lernzielen. Johannes Kepler Universität Linz, Abteilung für Pädagogik und Pädagogische Psychologie. Online verfügbar unter zuletzt geprüft am von 48

22 Merkblatt 10.2: Evaluation und Qualifikation der Praxisausbildung Inhalt 1 Der Ausbildungsauftrag 2 Leistungsbeurteilung während des Praxismoduls 3 Schlussqualifikation 4 Kriterien zur Abgrenzung von Praxismodul I und II Seite 1/2 Der Ausbildungsauftrag Die von der FHS St.Gallen anerkannte Praxisausbildungsperson gewährleistet im Rahmen ihres Auftrages die Ausbildung im Berufsalltag und ist für die Sicherstellung der Qualifikation der Studierenden am Ende der Praxisausbildung verantwortlich. Grundlagen der Praxisausbildung sind die Bestimmungen zur Praxisausbildung (Praxismodul I und II) des Fachbereiches Soziale Arbeit der FHS St.Gallen. Für die Lernbegleitung und Beurteilung sind folgenden drei Ebenen relevant: a) Praxisausbildungsziele FHS St.Gallen b) Ziele und Pflichtenheft der Praxisorganisation c) Drei persönliche Lernziele der Studierenden Die Aufgaben (Pflichtenheft) der Studentin, des Studenten während des Praxismoduls müssen zu Beginn des Praxismoduls aufgelistet werden. In der Regel sind dies diejenigen Aufgaben, welche bereits im Steckbrief der Praxisausbildungsorganisation (PAO) in der Stellenbörse veröffentlicht sind. Zusätzlich haben die Studierenden die Aufgabe, drei persönliche Lernziele zu formulieren und diese den einzelnen Kompetenzbereichen des Qualifikationsinstrumentes zuzuordnen. Pflichtenheft und persönlichen Lernziele liegen spätestens beim Besuch der schulischen Begleitperson der FHS St.Gallen vor. Zur Gewährleistung einer systematischen Ausbildung müssen alle Praxisorganisationen über ein spezifisches Ausbildungskonzept verfügen. Zur Erstellung eins solchen Konzeptes stellt die FHS St.Gallen den Praxisorganisationen einen Leitfaden zur Verfügung. Leistungsbeurteilung während des Praxismoduls Teil der Ausbildung sind Feedbacks im Alltag sowie regelmässige Ausbildungsgespräche in der Regel einmal wöchentlich zwischen Ausbildungsperson und den Studierenden. Dabei empfiehlt sich, Ausbildungsbegleitung im Alltag von der Beurteilung zu trennen. Zur Sicherstellung der Ausbildungsziele ist es hilfreich und erforderlich, die Ergebnisse der Ausbildungsgespräche laufend zu dokumentieren (z.b. mittels Protokoll und Lerntagebuch). Dies ist Voraussetzung für eine sorgfältige Schlussqualifikation. In der Mitte des Praxismoduls ist eine Zwischenqualifikation sehr zu empfehlen. Diese orientiert sich ebenfalls an den im Qualifikationsinstrument definierten Kriterien entlang den vier Kompetenzbereichen. Eine Selbst- und Fremdeinschätzung bezüglich der bisherigen Leistungen sind Ausgangslage für das Gespräch zwischen der Praxisausbildungsperson und der/dem Studierenden. Schwierigkeiten und Defizite im Praxismodul können so frühzeitig thematisiert werden. Ein Nicht-Bestehen des Praxismoduls darf nicht erstmalig in der Schlussqualifikation angesprochen werden. Grundsätzlich muss die Studentin/der Student die Möglichkeit und Chance erhalten, ungenügende Leistungen im Rahmen einer sinnvollen Zeitspanne zu verbessern. Es müssen klare Auflagen in Form von Zielen vereinbart und die Erwartungen transparent gemacht werden. Die schulische Begleitperson der FHS St.Gallen muss möglichst rasch über eine mögliche Gefährdung des Praxismoduls informiert werden. Im Regelfall erfolgt darauf eine gemeinsame Standortbestimmung. Die entsprechenden Auflagen, Erwartungen und Beschlüsse werden schriftlich festgehalten. Schlussqualifikation Die Schussqualifikation hat mit dem vorgegebenen Qualifikationsinstrument der FHS St.Gallen zu erfolgen. Er gilt gleichsam für die Sozialarbeit wie auch für die Sozialpädagogik, für Praxismodul I und II. Folgende Ebenen sind zu beurteilen: Aufgaben (Pflichtenheft) der Studentin, des Studenten während des Praxismoduls (Seite 2): Bemerkungen zur Leistung. Beurteilung der vier Kompetenzbereiche (Fach-, Methoden-, Sozial-, Selbstkompetenzen) und der persönlichen Lernziele (Seiten 3-6): Pro Kompetenzbereiche inkl. persönliche Lernziele eine Note. Dabei ist der Bewertungsschlüssel auf der Seite 1 des Qualifikationsinstrumentes verbindlich. Zusätzlich besteht in der rechten Spalte die Möglichkeit für Notizen oder Kurzbewertungen. (Zur Abgrenzung von Praxismodul I und II siehe Punkt 4) Seite 2/2 22 von 48

23 Rückmeldung und Empfehlungen der Praxisausbildnerin/des Praxisausbildners an die Studentin, den Studenten sowie an die FHS St.Gallen (Seite 7): Hier besteht die Möglichkeit Studierenden Hinweise bezüglich ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung sowie allgemeine Rückmeldungen zur Qualitätssicherung der Praxisausbildung an die Schule zu machen. Reflexion durch die Studentin, den Studenten (Seite 8): Reflexion und Selbstbeurteilung der eigenen Arbeitsleistung, des persönlichen Lernprozesses und der Rahmenbedingungen in der Praxisausbildung. Dabei sind eigene Stärken und Schwächen in Bezug auf die weitere berufliche Entwicklung zu reflektieren. Diese Selbstreflexion dient der Vorbereitung auf das Qualifikationsgespräch, ist aber nicht Bestandteil der Beurteilung. Gesamtbeurteilung (Seite 1): Das Praxismodul ist mit einer Gesamtnote zu bewerten, welche der Durchschnittsnote der vier Kompetenzbereiche entspricht. Liegt die Gesamtnote zwischen zwei Halbnoten, so wird grundsätzlich nach mathematischen Rundungsregeln auf eine Halbenote gerundet. Zusätzlich muss auf dieser Seite nebst den personellen Angaben auch die vorgeschriebene Dauer des Praxismoduls bestätigt werden. Bei einem nicht bestandenen Praxismodul (Note unter 4) wird die Studentin, der Student nach Erhalt des Qualifikationsberichtes von der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit, schriftlich informiert mit dem Hinweis auf mögliche Rechtsmittel (vgl. Studien- und Prüfungsordnung). Ein nicht bestandenes Praxismodul kann einmalig in einer anderen Praxisausbildungsorganisation der gewählten Studienrichtung wiederholt werden. Es muss zwingend durch eine andere Praxisausbildungsperson angeleitet und qualifiziert werden. Der unterzeichnete Qualifikationsbericht muss innert 14 Tagen nach Abschluss des Praxismoduls spätestens aber Kalenderwoche 05 bzw. 35 eingereicht werden. Bei Diplomandinnen und Diplomanden muss der Qualifikationsbericht spätestens in der Kalenderwoche 36 bzw. 08 der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit, Fachstelle Praxisausbildung, zugestellt werden. Am Ende des Praxismoduls erhalten die Studierenden zusätzlich ein Arbeitszeugnis. Der Qualifikationsbericht ist ausschliesslich für schulinterne Zwecke bestimmt und darf nicht an externe Personen (z.b. im Rahmen einer Bewerbung) weitergegeben werden! Kriterien zur Abgrenzung von Praxismodul I und II - Verantwortung und Selbständigkeit Praxismodul I: Erledigt Aufgaben unter angemessener Anleitung und Begleitung. Nur punktuelle Selbständigkeit und Verantwortung erwartet. Praxismodul II: Erledigt nach systematischer Einführung Aufgaben, mehrheitlich in grosser Selbständigkeit und angemessener Verantwortung. Komplexität der Problemstellungen Praxismodul I: Bearbeitet eingegrenzte, überschaubare und gut strukturierte Frage- und Problemstellungen. Praxismodul II: Bearbeitet auch komplexere, wenig strukturierte, unüberschaubare oder unstabile Problemsituationen. Fach- und Methodenkompetenz Praxismodul I: Verfügt über organisationsspezifisches Fach- und Methodenwissen. Praxismodul II: Verfügt über differenziertes Fach- und Methodenwissen. Persönliche Entwicklung Praxismodul I: Setzt sich mit der eigenen Person und der Berufsrolle auseinander. Praxismodul II: Ist fähig zu differenzierter Selbstreflexion und verfügt über eine gefestigte Berufsrolle und Berufsidentität. Das Qualifikationsinstrument ist abrufbar unter: 23 von 48

24 Formular für die Bewilligung und Ausschreibung von Praxisausbildungsstellen Seite 1/2 Formular abrufbar unter 24 von 48

25 Seite 2/2 25 von 48

26 Formular zur Qualifikation der Praxisausbildungsperson Antrag auf Anerkennung als FH-Praxisausbildungsperson Soziale Arbeit Seite 1/1 Bitte senden/mailen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular mit Kopien von Diplomen/Zertifikaten an: FHS St. Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachstelle Praxisausbildung Soziale Arbeit Rosenbergstrasse 59 / Postfach 9001 St. Gallen praxisausbildung@fhsg.ch Formular abrufbar unter Die AG Praxisausbildung der Fachkonferenz Soziale Arbeit der FH Schweiz (SASSA) gibt für die Anerkennung als Praxisausbildungsperson für FH-Studierende in Sozialer Arbeit folgende Kriterien vor: Tertiäres Grunddiplom (Uni/FH/HF) in Sozialer Arbeit oder fachverwandtes Tertiärdiplom Zusatzqualifikation als Praxisausbildner/in oder äquivalente methodisch-didaktische Qualifikation Berufserfahrung in Sozialer Arbeit nach Diplomierung: o Mindestens 2 Jahre bei Grunddiplom in Sozialer Arbeit o Mindestens 4 Jahre bei fachverwandtem Grunddiplom Davon mindestens 1 Jahr in der aktuellen Praxisorganisation Personalien Name: Aktuelle Praxisorganisation: Telefonnummer: Vorname: Mail: Grundausbildung Bezeichnung des Diploms/Abschlusses: Stufe des Diploms/Abschlusses (Uni/FH/HF): Jahr der Diplomierung: Ausbildungsorganisation: Zusatzqualifikation Praxisausbildungskurs Soziale Arbeit HF/FH, Abschlussjahr: Ausbildungsinstitution: Andere Zusatzqualifikation (z.b. Sozialmanagement, Personalführung, Erwachsenenbildung, Supervision/Coaching) Art des Abschlusses: Ausbildungsorganisation: Abschlussjahr: Anzahl Kurstage: Berufserfahrung Anzahl Jahre Berufserfahrung (mindestens 50%-Pensum) in Sozialer Arbeit nach Diplomierung: Anzahl Jahre Berufserfahrung (mindestens 50%-Pensum) in der aktuellen Praxisorganisation: Die Richtigkeit der obigen Angaben bestätigt: Ort, Datum: Unterschrift (bei Maileinreichung Scan): 26 von 48

27 Formular: Praxisausbildungsvertrag Praxisausbildungsvertrag zwischen 1. Praxisausbildungsorganisation (PAO) gültig für FS18/FSPA Praxisausbildungsorganisation Adresse, Ort: Telefon und Adresse für den Praxisbesuch: (Strasse, Hausnummer, Ort, Tel.) Formular abrufbar unter Achtung: Gültigkeit beachten Anerkennung der Praxisausbildungsorganisation bzw. der konkreten Stelle als Sozialarbeit Sozialpädagogik Mischform Verantwortliche Praxisausbildungsperson: (nur EINE Person möglich, von der FHS St. Gallen als Praxisausbildungsperson anerkannt) Name, Vorname: Adresse: Telefon und Am besten zu erreichen (Zeiten): PA-Stellvertretung (Fachperson): Name, Vorname: Qualifikation: 2. FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit FHS St.Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachbereich Soziale Arbeit Fachstelle Praxisausbildung Rosenbergstrasse 59, Postfach 9001 St.Gallen Studentin, Student Name, Vorname: Adresse: Telefon und Sozialarbeit Sozialpädagogik Vollzeitstudium Teilzeitstudium Praxis begleitendes Studium Praxismodul I Praxismodul II 27 von 48

28 A. Rahmenbedingungen des Praxismoduls: Genaue Daten angeben Dauer des Praxismoduls von bis Anzahl Anstellungswochen abzüglich Ferienwochen (Feiertage zählen als Arbeitszeit) = Anzahl Arbeitswochen (netto)*: Anzahl Arbeitsstunden**: Arbeitspensum (in %): Arbeitspensum Mindestanzahl erforderliche Arbeitswochen* (netto ohne Ferien) Mindestanzahl erforderliche Arbeitsstunden ** Praxismodul I Praxismodul II Praxismodul I Praxismodul II 100% 20 Wochen 18 Wochen 95% 21 Wochen 19 Wochen 90% 22 Wochen 20 Wochen 85% 24 Wochen 21 Wochen 80% 25 Wochen 23 Wochen 75% 27 Wochen 24 Wochen 70% 29 Wochen 26 Wochen 65% 31 Wochen 28 Wochen 60% 33 Wochen 30 Wochen 55 % (Antrag) 36 Wochen 33 Wochen 50% (Antrag) 40 Wochen 36 Wochen 800 Std. 720 Std. B. Pflichtveranstaltungen während des Praxismoduls (gilt als Arbeitszeit, siehe auch Abschnitt F, Ziff. 5: Verpflichtungen Praxisausbildungsorganisationen): Praxismodul I PRE4a, PRE4b, PRE4c (3 halbe Tage, gewählt Di oder Do Nachmittag), FS: KW 12, 18, 22 / HS: KW 39, 47, 49 Praxismodul II PRE6 (1 ganzer Tag, Freitag), FS: KW 22 / HS: KW 50 Praxismodul I und II Ausbildungssupervision (5 x 3.5 Std., wählbare Wochenhalbtage), FS: KW 09, 14, 18, 21, 23 / HS: KW 37, 39, 43, 47, 51 Hinweise für gewählte Wochentage Sollten die gewählten Tage in der vorgegebenen Woche auf einen Feiertag fallen, so werden diese verschoben und die neuen Daten frühzeitig kommuniziert. Die Studierenden sind verpflichtet, nach erfolgter Einschreibung der PAO ihre gewählten Wochentage bekannt zu geben. 28 von 48

29 Einer Verschiebung der gewählten Wochentage von Supervision und PRE4 kann vor Beginn des Praxismoduls zugestimmt werden, wenn betriebliche Gründe vorliegen und eine Umteilung auf Grund der Platzzahl möglich ist. C. Besuch von Modulen und Tutoraten während des Praxismoduls (gilt nicht als Arbeitszeit): Pflichtmodul(e) 1 : Daten: Wahlpflichtmodul(e) 2 : Daten: Tutoratseinsätze 3 : Daten: ¹Hinweise für Pflichtmodule Die Einschreibung in ein Pflicht- oder Vertiefungsmodul erfordert einen vollen Wochentag pro Modul und ist deshalb für Voll- und Teilzeitstudierende während eines Praxismoduls nur bei einem entsprechenden Anstellungspensum (max. 80% bei 1 Modul) möglich. Dies gilt auch, wenn das Modul zur Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung belegt wird. Bei einer Moduleinschreibung nach Vertragsabschluss muss die Studentin, der Student die Praxisausbildungsorganisation darüber informieren. Die Studientage sind mit der Praxisausbildungsorganisation abzusprechen (siehe Ziffer 6 des Vertrages). 2 Hinweise für Wahlpflichtmodule Ein Einverständnis der PAO hinsichtlich der geplanten Teilnahme an den Wahlpflichtmodulen an der FHS St.Gallen ist bei Vertragsabschluss notwendig. Bezüglich persönlicher Studienplanung kann also nicht fest damit gerechnet werden, dass die gewünschten Module belegt werden können. 3 Hinweise für Tutoratseinsätze Ein Einverständnis der PAO hinsichtlich der geplanten Tutoratseinsätze während dem Praxismodul ist bei Vertragsabschluss notwendig. Es kann also nicht fest damit gerechnet werden, dass die gewünschten Tutoratseinsätze geleistet werden können. D. Ausbildungslohn pro Monat: E. Spezielle Vereinbarungen: Spezielle Vereinbarungen sowie allfällige in bilateralen Absprachen zwischen Praxisausbildungsorganisation und Studentin oder Student geregelte Punkte dürfen den im Praxisausbildungsvertrag geregelten Punkten nicht widersprechen. F. Verpflichtungen der Vertragsparteien Bei Antritt des Praxismoduls muss der von allen drei Vertragsparteien unterschriebene Praxisausbildungsvertrag vorliegen. Verschiebt sich der Zeitpunkt des vollständigen Abschlusses des Praxisausbildungsvertrags, so wird der Antrittsbeginn des Praxismoduls auf diesen Zeitpunkt verlegt und die Praxismoduldauer neu berechnet. Sollten im Verlauf des Praxismoduls Schwierigkeiten oder kritische Situationen auftreten, welche den positiven Verlauf und/oder das Bestehen des Praxismoduls beeinflussen könnten, müssen diese so rasch wie möglich im 29 von 48

30 Vertragsdreieck kommuniziert werden. In gegenseitiger Absprache informiert entweder die Praxisausbildungsperson oder der Student/die Studentin die Begleitperson der FHS St.Gallen. Diese wird bei Bedarf die Fachstelle Praxisausbildung beiziehen. Integraler Bestandteil jedes Praxisausbildungsvertrages sind die Regelungen zum Bachelorstudium der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit, insbesondere die Bestimmungen zur Praxisausbildung. Im Zweifelsfall, wenn z.b. Regelungen der Praxisausbildungsorganisation im Widerspruch zu jenen der FHS St.Gallen stehen, gelten die Regelungen der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit. Verpflichtungen der Fachhochschule St. Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit 1. Die FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit bezeichnet für die Dauer des Praxismoduls eine Begleitperson für die Studierenden, die zugleich als Ansprechperson für die Praxisausbildungsorganisation gilt, vgl. Punkt 8.4, Bestimmungen zur Praxisausbildung. 2. Die FHS verpflichtet sich, die Praxisausbildungsorganisation, sowie die Studentin/den Studenten über eine nachträgliche Ungültigkeit des Vertrages (siehe Ziffer 19) zu informieren. Sollte bis dahin das Praxismodul bereits gestartet haben, können die geleisteten Stunden nicht an die Ausbildung angerechnet werden. Verpflichtungen Praxisausbildungsorganisation (PAO) 3. Die PAO gewährleistet eine Ausbildung im berufspraktischen Feld. Sie verpflichtet sich zur Ausbildung gemäss den Praxisausbildungszielen der FHS St.Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit und qualifiziert die Studentin/den Studenten anhand des von der FHS vorgeschriebenen Formulars zur Qualifikation der Praxismodule. Dieses ist ausschliesslich für den Gebrauch innerhalb des Vertragsdreiecks bestimmt und bis zwei Wochen nach Beendigung des Praxismoduls, beziehungsweise spätestens bis Kalenderwoche 05/35, bzw. bei Diplomandinnen und Diplomanden bis Kalenderwoche 08/36, bei der Fachstelle Praxisausbildung einzureichen. Die Notengebung muss begründbar und belegbar sein. 4. Die PAO bezeichnet für die Dauer des Praxismoduls eine Fachperson als Praxisausbildnerin bzw. Praxisausbildner, welche/r von der FHS St.Gallen anerkannt ist (Prüfung anhand der SASSA- Richtlinien). 5. Die PAO ermöglicht den Studierenden den regelmässigen Besuch der Pflichtveranstaltungen gemäss Abschnitt B dieses Vertrags. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit. Die Wegzeiten gehen im Regelfall zu Lasten der Studierenden. 6. Der Besuch von weiteren, für die reguläre Fortführung des Studiums zwingenden Veranstaltungen, insbesondere Prüfungen, wird durch die Praxisausbildungsorganisation ebenfalls ermöglicht. Diese Abwesenheiten gelten nicht als Arbeitszeit. 7. Die PAO stellt am Ende des Arbeitsverhältnisses der Studentin/dem Studenten ein Arbeitszeugnis aus. Dieses ist unabhängig vom Qualifkationsformular. 8. Die von der PAO gestellte Praxisausbildungsperson nimmt nach Möglichkeit an den von der FHS St.Gallen, Fachstelle Praxisausbildung organisierten Fach- und Austauschveranstaltungen teil. 9. Die PAO informiert die Fachstelle Praxisausbildung der FHS St.Gallen über jegliche Veränderungen in der Ausbildungssituation. Verpflichtungen der Studentin/des Studenten 10. Die Studentin, der Student erfüllt die ihr/ihm durch die Praxisausbildungsorganisation (PAO) im Rahmen der Praxisausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft. Sie/er beachtet insbesondere eine allfällige mit der PAO getroffene separate Vereinbarung und die internen Bestimmungen und Weisungen der PAO. Insbesondere verpflichtet sich die Studentin, der Student die Grundsätze des Berufskodexes des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Personendaten einzuhalten. 11. Die Studentin/der Student informiert die PAO vor Vertragsunterzeichnung über allfällige bestehende krankheits- oder unfallbedingte Leistungsbeeinträchtigungen. Studierende mit einer IV-Massnahme sind bei Absenzen zudem zu deren Kommunikation gegenüber der Studienadministration der FHS verpflichtet. 30 von 48

31 12. Fehlt die Studentin/der Student während des Praxismoduls insgesamt mehr als 5 Arbeitstage, so müssen diese Fehltage in Absprache mit allen Vertragsparteien in der PAO nachgeholt oder, falls dies nicht möglich ist, in geeigneter Form kompensiert werden. Wird die Anzahl Mindestarbeitswochen und/oder Mindestarbeitsstunden (siehe Ziffer A) durch die Absenz nicht unterschritten, kann das Nachholen bzw. Kompensieren bei Einverständnis aller Vertragsparteien entfallen. Absenzen über 5 Tage sind von der Studentin/dem Studenten in jedem Fall und unverzüglich der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit, Fachstelle Praxisausbildung zu melden. 13. Die Studierenden sind während des Praxismoduls verpflichtet, die Pflichtveranstaltungen gemäss Abschnitt B vollständig zu besuchen und die Daten der PAO zu kommunizieren. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall eine Supervisionssequenz ausserhalb der Praxismodulzeit stattfindet (z.b. bei bewilligtem späteren Beginn oder früherem Abschluss des Praxismoduls). 14. Die Studentin, der Student ist zu einer schriftlichen Reflexion der beruflichen Entwicklung im Praxismodul entsprechend der Vorgaben durch FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit verpflichtet. G. Allgemeine Regelungen 15. Der Versicherungsschutz (Unfall, Alter etc.) ist Sache der Praxisausbildungsorganisation und der Studentin, des Studenten. Eine Haftung der FHS St.Gallen ist ausgeschlossen. 16. Jede Vertragsänderung sowie eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung des Praxisausbildungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien und wird anhand des Formulars «Vertragsänderungen Praxisausbildung» festgehalten. Die einseitige Auflösung des Praxisausbildungsvertrages aus wichtigen Gründen (gemäss OR 337 bzw. 346) bleibt nach einem informierenden und klärenden Gespräch im Vertragsdreieck vorbehalten. 17. Für die nicht in diesem Vertrag geregelten Rahmenbedingungen (Spesen, Arbeitszeiten, Versicherung etc.) gelten die Regelungen der Praxisausbildungsorganisation und im Zweifelsfalle das Obligationenrecht (OR). 18. Dieser Vertrag wird in drei Original-Exemplaren ausgefertigt. Ein Exemplar geht an die Praxisausbildungsorganisation; das zweite an die Studentin/den Studenten und ein Exemplar bleibt bei der FHS St.Gallen, FB Soziale Arbeit. 19. Die Gültigkeit dieses Vertrages steht unter der Bedingung, dass die Studentin/der Student: a) an der FHS St.Gallen immatrikuliert ist, b) die Zulassungsvoraussetzungen zum Praxismodul erfüllt (vgl. Merkblatt 4, Dokumentation zur Praxisausbildung) und c) sich rechtzeitig für das Praxismodul eingeschrieben hat (Moduleinschreibungen Frühlingssemester: KW39 / Moduleinschreibungen Herbstsemester: KW09) Gemäss Art. 18 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium BSc FHO in Sozialer Arbeit an der FHS St.Gallen, ist nach Ablauf des Einschreibeverfahrens keine nachträgliche Moduleinschreibung möglich, womit in diesem Fall die Voraussetzung zum Absolvieren des Praxismoduls nicht gegeben ist. Ort: Datum: Für die Praxisausbildungsorganisation Praxisausbildnerin / Praxisausbildner Studentin / Student FHS St.Gallen Fachbereich Soziale Arbeit, Fachstelle Praxisausbildung 31 von 48

32 Formular: Zusatzvereinbarung zum Vertrag 32 von 48

33 Formular zur Qualifikation in den Praxismodulen l und ll Seite 1/8 Formular abrufbar unter 33 von 48

34 Seite 2/8 34 von 48

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38 Seite 6/8 38 von 48

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