Grünbuch der europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung. Stellungnahme an die Europäische Kommission
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- Annegret Voss
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1 GdW Stellungnahme Grünbuch der europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung Stellungnahme an die Europäische Kommission 3. Dezember 2010
2 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Straße Berlin Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Brüsseler Büro des GdW 47-51, rue du Luxembourg 1050 Bruxelles BELGIEN Telefon: Telefax: mail@gdw.de Internet: GdW 2010
3 Grünbuch der europäischen Kommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung Stellungnahme an die Europäische Kommission
4 Inhalt Seite 1 Grundsätzliches 1 2 Im Einzelnen 2
5 1 Grundsätzliches Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Sie bewirtschaften rund 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die etwa 30 % aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Gleichzeitig ist der GdW Spitzen- und Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Insoweit koordiniert und vertritt er die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, die Mitglieder im GdW sind. In der folgenden Stellungnahme beziehen wir uns nur auf ausgewählte Fragen, die für unsere Prüfungsorganisation direkt relevant sind.
6 2 Im Einzelnen Zu 1. Einleitung Frage 1: Möchten Sie allgemein zur Herangehensweise und zu den Zwecken dieses Grünbuchs Stellung nehmen? Wir möchten allgemein darauf hinweisen, dass die Prüfung von Genossenschaften keine Pflichtprüfung ist und nicht der EU- Abschlussprüferrichtlinie unterliegt. Da die Prüfung von Genossenschaften nicht Gegenstand des Grünbuchs bzw. der darauf aufbauenden Novellierung der EU-Abschlussprüferrichtlinie ist, weisen wir bereits heute darauf hin, dass dies auch bei der Umsetzung von Änderungen in nationales Recht zu beachten ist. Dem wurde in der Vergangenheit nicht immer Rechnung getragen. Gleichwohl werden sich aus möglichen Änderungen des Prüfungsansatzes Ausstrahlungswirkungen bei der Prüfungsdurchführung ergeben. Zu 2. Rolle des Abschlussprüfers Frage 5: Sollte die verwendete Prüfungsmethode den Nutzern besser erklärt werden, um Erwartungsinkongruenzen vorzubeugen und die Funktion von Abschlussprüfungen zu präzisieren? Die verwendete Prüfungsmethode sollte aus unserer Sicht den Abschlussadressaten besser erklärt werden. Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung darauf angelegt, mit dem Prüfungsurteil festzustellen, ob der geprüfte Abschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Dies erfolgt zurzeit über den risikoorientierten Prüfungsansatz. Der Abschlussadressat erwartet in der Regel aber eine umfängliche Einzelfallprüfung (Substanzprüfung), die die Prüfung nicht leistet. Unseres Erachtens sollte die Vorgehensweise bei der Prüfung darüber hinaus dem Geschäftsmodell und der Größe des geprüften Unternehmens angemessen sein (vgl. auch Frage 13 zum prinzipienorientierter Prüfungsansatz). Frage 13: Wie stehen Sie zur Einführung der ISA in der EU? Die volle verpflichtende Anwendung der ISA bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von mittelständischen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wird aus unserer Sicht zu einem unverhältnismäßigen hohen bürokratischen Aufwand bei der Jahresabschlussprüfung führen, der die Wettbewerbssituation auf dem Prüfermarkt weiter in Richtung auf eine Konzentration im Prüfermarkt befördern kann. Aus unserer Sicht sollte bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von mittelständischen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen auch weiterhin ein prinzipienorientierter Prüfungsansatz erlaubt sein, bei dem nicht jede einzelne ISA-Anforderung im Detail beachtet werden
7 muss. Dieser Ansatz erlaubt es dem Prüfer, ausreichend pflichtgemäßes Ermessen auszuüben und damit auch die spezifische Situation des zu prüfenden Unternehmens zu berücksichtigen. Die detaillierten Prüfungs- und Dokumentationsanforderungen sollten der Größe und Komplexität der Jahresabschlussprüfung angemessen sein. Die aktuellen ISA orientieren sich vor allem am Leitbild großer international tätiger Unternehmen, die den organisierten Markt in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um sehr formalisierte Standards, die detaillierte Einzelfallregelungen enthalten und wenig Raum für situationsspezifische Ermessensentscheidungen des Abschlussprüfers bieten. Eine auf die Unternehmenskomplexität angepasste Reduzierung der Prüfungs- und Dokumentationsanforderungen bei mittelständischen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen führt aus unserer Sicht auch zu keiner Verringerung der Prüfungsqualität und Prüfungssicherheit. Der europäische Richtliniengeber sollte daher die Erfordernisse der mittelständischen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU-Abschlussprüferrichtlinie berücksichtigen und die vollumfängliche Anwendung der ISA für diese Unternehmen nicht verpflichtend vorschreiben. Zu 4. Beaufsichtigung Frage 25: Welche Maßnahmen sollten ins Auge gefasst werden, um die Integration und die Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Prüfungsgesellschaften weiter zu verbessern? Grundsätzlich begrüßen wir die Überlegungen des Grünbuchs zur Beaufsichtigung von Prüfungsgesellschaften. Das Aufsichtssystem sollte so organisiert sein, dass Interessenkonflikte mit der Prüferbranche vermieden werden können. Dies kann aus unserer Sicht nur durch eine unabhängige, öffentliche Stelle gewährleistet werden. Die von der öffentlichen Stelle durchgeführten Prüfungen zur Qualitätssicherung der Prüfungsgesellschaften (externe Prüfungen) sollten in Art und Umfang dem Risikoprofil der jeweiligen Prüfungsgesellschaften angemessen sein. Bei mittelständischen Unternehmen sollte deshalb auch an Stichprobenbeurteilung an Stelle einer Vollprüfung gedacht werden.
8 GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.v. Mecklenburgische Str Berlin Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Brüsseler Büro des GdW 47-51, Rue du Luxembourg 1050 Bruxelles BELGIEN Telefon: Telefax: mail@gdw.de Internet:
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