A. Das Hauptstudium der BWL, VWL und Soziologie im Überblick

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A. Das Hauptstudium der BWL, VWL und Soziologie im Überblick"

Transkript

1 A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 1 A. Das Hauptstudium der BWL, VWL und Soziologie im Überblick Der erste Teil des Studienführers erläutert vorab die Ziele und das Konzept des Studiums der drei Studiengänge in Trier (A.10). Dann werden die Leistungsnachweise erklärt, die als Voraussetzung der Diplomprüfung während des Hauptstudiums zu erwerben sind (A.20). Es folgen die Erläuterungen der Bestandteile der Diplomprüfung (A.30), ein Hinweis auf Mathematikvorlesungen für Nichtmathematiker (A.40) und Informationen zum Studium im Ausland (A.50). A.10 Die Studienziele und das Studienkonzept der drei Studiengänge Das Studium für die Ausbildung zum Diplom-Kaufmann/frau, Diplom-Volkswirt/in und Diplom-Soziologen/in orientiert sich an den Anforderungen, denen akademisch ausgebildete Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler/innen in ausgewählten Tätigkeitsfeldern gerecht werden müssen. Neben der Vermittlung von Fachkompetenz verfolgt das WiSo-Studienkonzept eine Reihe weiterer Zielsetzungen, die erheblich über diejenigen klassischer Studiengänge hinausgehen: Das Studium der Fächer BWL, VWL und Soziologie in Trier ist durch eine starke Gewichtung von methoden- und projektbezogener Ausbildung, seine interdisziplinäre sowie tätigkeits-feldorientierte Ausrichtung zu charakterisieren. Eine Besonderheit der drei Studiengänge bilden jeweils im Grund- und Hauptstudium sogenannte zweisemestrige "Praxisbezogene Studienformen" bzw. "Forschungspraktika", in deren Rahmen studentische Arbeitsgruppen unter gezielter fachlicher Betreuung praxisbezogene bzw. empirisch ausgerichtete Projekte bearbeiten. Insbesondere sollen in diesen Projekten Grundlagen der "Statistik" und "Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung", die in Form von Vorlesungen im Grundstudium gelehrt werden, im Kontext konkreter wirtschafts- bzw. sozialwissenschaftlicher Problemstellungen umgesetzt werden. Außerdem ist das Studium durch eine enge Verknüpfung wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Lehre und Forschung gekennzeichnet. Diese interdisziplinäre Ausrichtung äußert sich in einem integrierten Grundstudium und einer dualen Struktur im Hauptstudium, in welchem neben Studieninhalten der Allgemeinen BWL, VWL und Allgemeinen Soziologie in Spezialisierungsfächern tätigkeitsfeldorientierte Studieninhalte (nach Schwerpunkten von Berufsfeldern organisiert) angeboten werden. Professoren der drei WiSo-Fächer - BWL, VWL und Soziologie - bilden jeweils gemeinsame Studien- und Forschungsschwerpunkte. Die Studienschwerpunkte werden in Teil C vorgestellt. Die Fächer zeichnen sich durch ein breites und variantenreiches Lehrangebot bei gleichzeitiger Überschaubarkeit aus. Der internationalen Orientierung der Studiengänge entspricht auch eine besondere Förderung von Auslandsstudienaufenthalten der Studierenden. Die folgenden drei Übersichten zeigen zum einen die prüfungsrelevanten Fächer: allgemeines Fach, drei spezielle Fächer und ein Wahlfach (Soziologie 2 Wahlfächer), den Studienumfang sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung: 1 allgemeines Seminar, 1 spezielles Seminar und eine PbSf, die nachfolgend genauer erläutert werden.

2 2 A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 11. Die sachlich-zeitliche Gliederung des Studienganges Betriebswirtschaftslehre 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem 9. Sem. Allgemeine BWL 1 (16 SWS) Seminar ABWL 2 Spezielle BWL 3 (14 SWS) Spezielle VWL 3 (8 SWS) Spezielle Soziologie 3 (8 SWS) spezielles Seminar 2 / 6 Wahlfach 4 Praxisbezogene Studienform/ (12 SWS) im 5. u. 6. Sem oder alternativ im 6. u. 7. Sem. 4 Auslandsaufenthalt 5 (optional) 3 2/5 Diplomarbeit (4 Monate) 2/8 Die hellgrauen Felder kennzeichnen die Leistungsnachweise, die für den Abschluss Dipl.-Kfm./frau erforderlich sind. Die dunklen Felder geben an, mit welchen Anteilen die Leistungsnachweise in die Berechnung der Gesamtdiplomnote eingehen. 1 In der ABWL sind sieben prüfungsrelevante Studienleistungen zu erbringen. Dazu zählen die 6 einstündigen Teilklausuren der ABWL sowie das Unternehmensplanspiel TOPSIM. Die Vorlesungen zur ABWL und folglich die sich jeweils daran anschließende Teilklausur verteilen sich über zwei Semester. Zu den Veranstaltungen vgl. Abschnitt B.10. Die Gesamtnote ABWL wird als Durchschnittsnote aus den sieben Teilprüfungen ermittelt. 2 Die bessere Note des Scheines geht jeweils in die Fachnote ein. 3 Das Wahlfach kann zu einem beliebigen Termin aus dem Kanon der speziellen Klausuren herausgelöst geschrieben werden. Vgl. bzgl. des Wahlfachs den Beschluss des FBR vom (S. 8 des HS-Führers). 4 Vom Auslandsaufenthalt können entsprechende Scheine angerechnet werden. 5 Das spezielle Seminar kann aus einem der drei Bereiche (BWL, VWL und Soziologie) kommen. Die Note wird in die entsprechende spezielle Klausur eingerechnet, soweit man sich verbessert.

3 A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge Die sachlich-zeitliche Gliederung des Studienganges Volkswirtschaftslehre 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem 9. Sem. Spezielle VWL 3 (14 SWS) Spezielle BWL 3 (8 SWS) Spezielle Soziologie 3 (8 SWS) spezielles Seminar 2 Allgemeine VWL 1 (14 SWS) Seminar AVWL Wahlfach 4 / 6 60 Alternativen Praxisbezogene Studienform (12 SWS) im 5. u. 6. Sem. oder alternativ im 6. u. 7. Sem. Diplomarbeit 2/8 (4 Monate) 4 Auslandsaufenthalt 5 (optional) Die hellgrauen Felder kennzeichnen die Leistungsnachweise, die für den Abschluß Dipl.-Volkswirt/-in erforderlich sind. Die dunklen Felder geben die Anteile an, mit welchen die Leistungsnachweise in die Berechnung der Gesamtdiplomnote eingehen. 1 Sieben Vorlesungen zur AVWL über zwei Semester verteilt schließen mit jeweils einer Teilklausur (zu je 60 Minuten) ab. Zu den Veranstaltungen vgl. Abschnitt B.20. Die Gesamtnote AVWL wird als Durchschnittsnote aus den sieben Teilprüfungen ermittelt. 2 Die bessere Note des Scheines geht jeweils in die Fachnote ein. 3 Das Wahlfach kann zu einem beliebigen Termin aus dem Kanon der speziellen Klausuren herausgelöst geschrieben werden. Vgl. bzgl. des Wahlfachs den Beschluss des FBR vom (S. 8 des HS-Führers). 4 Vom Auslandsaufenthalt können entsprechende Scheine angerechnet werden. 5 Das spezielle Seminar kann aus einem der drei Bereiche (BWL, VWL und Soziologie) kommen. Die Note wird in die entsprechende spezielle Klausur eingerechnet, soweit man sich verbessert.

4 4 A.10 Studienziele und Studienkonzept der drei Studiengänge 13. Die sachlich-zeitliche Gliederung des Studienganges Soziologie 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem 8. Sem. 9. Sem. Allgemeine Soziologie 1 (14 SWS) 1/7 1 Seminar zur Allg. Soziologie 2 Spezielle Soziologie 3 (14 SWS) 1 Seminar aus Spez. Soziologie 2 Spez. BWL oder VWL 3 ( 8 SWS) 3 Wahlfach 1 4 (8 SWS) 3 Wahlfach 2 4 ( 8 SWS) 1 Seminar aus Spez. BWL/VWL oder Wahlfach 1 oder 2 2 Forschungspraktikum/ (12 SWS)² im 5. u. 6. Sem. oder alternativ im 6. u. 7. Sem. 4 Auslandsaufenthalt 5 (optional) ( 4 Std.) Diplomarbeit (4 Monate) 1/7 1/7 1/7 1/7 2/7 Die hellgrauen Felder kennzeichnen die Leistungsnachweise, die für den Abschluß Dipl.-Soziologe/in erforderlich sind. Die dunklen Felder geben die Anteile an, mit welchen die Leistungsnachweise in die Berechnung der Gesamtdiplomnote eingehen. 1 Sieben dafür ausgewiesene Veranstaltungen zur ASoz über zwei Semester verteilt schließen mit jeweils einer Teilklausur (zu je 60 Minuten) ab. Zu den Veranstaltungen vgl. Abschnitt B.30. Die Gesamtnote ASoz wird als Durchschnittsnote aus den sieben Teilprüfungen ermittelt. 2 Die bessere Note des Scheines geht in die Fachnote ein. 3 Das Wahlfach kann zu einem beliebigen aus dem Kanon der speziellen Klausuren herausgelöst geschrieben werden. (Vgl. S. 8 des HS-Führers). 4 Vom Auslandsaufenthalt können entsprechende Scheine angerechnet werden.

5 A.20 Leistungsnachweise als Voraussetzung der Diplomprüfung 5 A.20 Die Leistungsnachweise als Voraussetzung der Diplomprüfung Während des Hauptstudiums sind Leistungsnachweise im Wege der erfolgreichen Teilnahme an Seminaren bzw. an einer Praxisbezogenen Studienform/Forschungspraktikum zu erwerben. 21. Seminarscheine Im Hauptstudium sind gem. 50 Abs. 1 PO für Studierende der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, davon 1. ein Seminarschein in der jeweils gewählten wissenschaftlichen Disziplin (Allgemeine Betriebswirtschaftslehre bzw. Allgemeine Volkswirtschaftslehre, vgl. B.14 bzw. B.24); 2. ein Seminarschein in einem der speziellen Fächer des gewählten Schwerpunktes; 3. ein Leistungsnachweis in einer Praxisbezogenen Studienform des Hauptstudiums: vgl. nachfolgend Abschnitt 22. Die Noten der Leistungsnachweise zu 1. bzw. 2. werden in die Endnote des Prüfungsfaches einbezogen (vgl. im einzelnen 56 Abs. 3 PO). Das gilt auch darüber hinaus für einen freiwillig erworbenen Leistungsnachweis in einem der drei anderen Klausurfächer. Die Note des Leistungsnachweises im Rahmen einer Praxisbezogenen Studienform zu 3. ist im Zeugnis über die Diplomprüfung enthalten und geht in die Gesamtnote mit einem Achtel Gewicht ein (vgl. im einzelnen 57 PO). Im Hauptstudium sind gem. 46 Abs. 1 PO für Studierende der Soziologie folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1. entweder je ein Seminarschein in Allgemeiner Soziologie, in spezieller, auf das gewählte Tätigkeitsfeld bezogener Soziologie und in einem weiteren Prüfungsfach, 2. oder ein Seminarschein in Allgemeiner Soziologie und ein Leistungsnachweis in einem Forschungspraktikum des Haupstudiums. Die Ausführungen über den Einbezug von Seminarnoten gelten entsprechend ( vgl. 46 Abs. 1, Buchstabe b und 56 PO). 22. Praxisbezogene Studienform/Forschungspraktikum Eine Besonderheit des Trierer Studienkonzeptes bildet die sogenannte zweisemestrige 'Praxisbezogene Studienform' (PbSf) bzw. das 'soziologische Forschungspraktikum'. Im Hauptstudium ist die PbSf für Studierende der BWL und VWL verbindlich, Studierende der Soziologie haben die Wahl zwischen dem Forschungspraktikum und zwei Seminaren. Im Rahmen beider Veranstaltungen werden von studentischen Arbeitsgruppen unter gezielter fachlicher Betreuung wirtschaftswissenschaftliche und soziologische Inhalte und Fragestellungen bearbeitet. Diese Praxisbezogenen Studienformen sind gekennzeichnet durch die Anwendung der Grundlagen der Statistik, von Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung sowie der EDV auf ein aktuelles praktisches Problem. Die Kenntnisse, die durch die Praxisbezogene Studienform bzw. Forschungspraktikum zusätzlich vermittelt

6 6 A.20 Leistungsnachweise als Voraussetzung der Diplomprüfung werden sollen, wie Kritik-, Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit, gehören zu den extrafunktionalen Fähigkeiten. Gerade diese außerfachlichen Qualifikationen werden von den Teilnehmern positiv beurteilt. Praxisbezug, wie er in den Bezeichnungen der Veranstaltungen angedeutet ist, bedeutet nicht Ausbildung direkt für die Praxis oder in der Praxis. Problembezogen, das heißt für einen konkreten Ausschnitt aus der Realität, sollen vielmehr wichtige ökonomische und soziale Fakten sowie wissenschaftliche Theorien und Verfahren vermittelt und angewandt werden. Beide Veranstaltungen erstrecken sich über zwei Semester. Die konkrete Ausgestaltung hängt in erster Linie von der Problemstellung ab. Aktive (insbesondere Gruppenarbeit und Präsentationen) und passive Lernformen wie z.b. Lektüre oder Praktikervorträge, wechseln sich dabei ab. Die Leistung der Studierenden besteht in der Mitarbeit in diesen Veranstaltungen, der Anfertigung von schriftlichen Zwischen- bzw. Abschlußberichten sowie der Präsentation der Ergebnisse. A.30 Die Bestandteile der Diplom-Prüfung Die Diplom-Prüfung umfaßt die Diplom-Arbeit ( 28 bis 37), die sieben studienbegleitenden Teilprüfungen in dem jeweiligen Allgemeinen Fach ( 38 bis 41) sowie die 4 Klausuren mit den zughörigen mündlichen Ergänzungsprüfungen ( 42 bis 56). 31. Die Diplomarbeit Die Diplomarbeit soll zeigen, daß der/die Kandidat/in in der Lage ist, ein Problem seiner/ihrer wissenschaftlichen Disziplin oder seines/ihres Studienschwerpunktes selbständig mit den wissenschaftlichen Methoden seines/ihres Faches zu bearbeiten. Gruppenarbeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. im einzelnen 30 der PO). Das Thema der Diplomarbeit kann auch im Zusammenhang oder im Anschluß an eine Praxisbezogene Studienform oder eine Seminarveranstaltung gewählt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Diplomarbeit kann vor den vier Examensklausuren nach den Voraussetzungen des 28 PO angemeldet werden oder später.

7 A.30 Bestandteile der Diplom-Prüfung Das Allgemeine Fach Die neue Prüfungsordnung verwirklicht die lang geplante Absicht, die Prüfung im Allgemeinen Fach auf studienbegleitende Teilprüfungen umzustellen. An die Veranstaltungen zum Allgemeinen Fach schließt sich jeweils eine Klausur von einer Stunde Dauer an. Der Ausweis der Veranstaltungen erfolgt im Vorlesungsverzeichnis im Vollzug der über ein Semester zuvor festgelegten Planung des Studien- und Lehrangebots. Auf diese Weise ist ein prüfungsrechtlich fester Rahmen mit einem anpassbaren Inhalt verknüpft. Die Einzelheiten sind in Teil B ausführlich dargestellt. 33. Die Speziellen Fächer des jeweiligen Schwerpunkts In der Prüfung zum/zur Diplom-Kaufmann/frau bzw. Diplom-Volkswirt/in sind Klausuren in den drei zum gewählten Schwerpunkt zusammengefaßten Speziellen Fächern zu schreiben. Dies sind nach 51 (1) PO für den Abschluß Diplom-Kaufmann/frau: 1. die Spezielle, auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Betriebswirtschaftslehre 2. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Volkswirtschaftslehre 3. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Soziologie bzw. im Studien- und Prüfungsschwerpunkt Wirtschaftsprüfung und Controlling das Fach Wirtschaftsinformatik. Für den Abschluß Diplom-Volkswirt/in sind nach 51 (2) PO Klausuren in den folgenden drei Fächern zu schreiben: 1. die Spezielle, auf den Schwerpunkt bezogene Volkswirtschaftslehre 2. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Betriebswirtschaftslehre 3. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Soziologie. In der Prüfung zum/zur Diplom-Soziologen/in sind nach 47 (1) Klausuren in folgenden vier Fächern zu schreiben: 1. die Spezielle, auf den Schwerpunkt bezogene Soziologie 2. die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Betriebswirtschaftslehre oder die auf den gewählten Schwerpunkt bezogene Spezielle Volkswirtschaftslehre 3. zwei Wahlpflichtfächer ( 48 (1) PO).

8 8 A.30 Bestandteile der Diplom-Prüfung 34. Das Wahlpflichtfach Studierende mit dem geplanten Abschluß Diplom-Kaufmann/frau bzw. Diplom-Volkswirt/in haben jeweils in einem Wahlpflichtfach eine Klausur zu schreiben. Im Studiengang Soziologie mit dem Abschluß Diplom-Soziologe sind zwei Wahlpflichtfächer zu belegen und mit jeweils einer Klausur abzuschließen. Diese zwei Wahlpflichtfächer können auch beide aus dem Katalog D Sonstige Wahlpflichtfächer des Anhangs II der PO genommen werden. Die Prüfungsordnung unterscheidet im Anhang II vier Gruppen von Wahlpflichtfächern (Katalog A, B C und D). Zu Katalog A gehören die Wahlpflichtfächer aus den Speziellen Betriebswirtschaftslehren, zu B die aus den Speziellen Volkswirtschaftslehren und zu C die aus den Speziellen Soziologien. In Katalog D sind die sonstigen Wahlpflichtfächer aufgelistet. Alle Wahlpflichtfächer werden im Teil D des Hauptstudiumsführers hinsichtlich der einzelnen Anforderungen beschrieben. Generell nicht wählbar ist ein Wahlpflichtfach, wenn es einem der drei speziellen Fächer des gewählten Schwerpunktes entspricht ( 48 bzw. 52 PO). Aus dem Beschluss des FBR vom : Für BWL/VWL: Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung im Wahlpflichtfach ( 51 Abs. 1 Buchst. D bzw. Abs. 2 Buchst. D)) genügt es, dass im Zeitpunkt der Anmeldung zur Klausur die Diplom- Vorprüfung bestanden ist. Für die Soziologie: Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung in einem der beiden Wahlpflichtfächer gem. 47 Abs. 1 Buchstabe c) genügt es, dass im Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Diplom-Vorprüfung bestanden ist. Diese Regelung gilt bis zu einem anderslautenden Beschluss des Faches Soziologie noch nicht für das Wahlpflichtfach Empirische Sozialforschung. Wahlpflichtfach Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler : Der FBR beschließt gem. 47 Abs. 3 bzw. 51 Abs. 4 PO vom , dass die Abschlussprüfung im Wahlpflichtfach Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler in Form einer mündlichen Prüfung mit der Dauer von 45 Minuten durchgeführt wird. Für die Wiederholung gelten 54 Abs. 1 und Abs. 3 PO analog.

9 A. 50 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 9 A.40 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Die Abteilung Mathematik bietet einen mehrsemestrigen Vorlesungszyklus an, welcher Grundlagen der Mathematik und Einführungen in spezielle mathematische Teilgebiete zum Gegenstand hat. Diese Veranstaltungen richten sich an alle an der Mathematik interessierten Nichtmathematiker. Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorlesungen: Wintersemester Elemente der Analysis I Sommersemester Elemente der Analysis II Wintersemester Operations Research I* Wahrscheinlichkeitsrechnung I* Sommersemester Elemente der Analysis III Wahrscheinlichkeitsrechnung II* Jede Veranstaltung besteht aus einer 2 SWSt umfassenden Vorlesung nebst den begleitenden Übungen, in denen entsprechende Leistungsnachweise erworben werden können. Die mit *) gekennzeichneten Vorlesungen sind Teile aus dem bestehenden Veranstaltungsprogramm der mathematischen Studiengänge. Für Rückfragen stehen Prof. Dr. W. Gawronski sowie die Fachstudienberatung Mathematik, Dr. J. Müller, E 201, Tel.: zur Verfügung.

10 10 A. 60 Auslandaufenthalte A.50 Auslandsaufenthalte Der Fachbereich IV unterhält im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen und der Teilnahme an internationalen Austauschprogrammen Kontakte zu mehr als 40 Hochschulen im europäischen und einer Reihe weiterer Hochschulen im außereuropäischen Raum. Die Zusammenarbeit mit den Partnerhochschulen schlägt sich neben der Durchführung gemeinsamer Forschungsaktivitäten und einem Austausch von Dozenten insbesondere in einem regen Studierendenaustausch nieder: der Fachbereich ermöglicht jährlich bis zu 90 Studierenden, ihr Studium in Trier durch einen i.d.r. einjährigen Auslandsaufenthalt zu ergänzen. Er nimmt dabei im Vergleich zu den entsprechenden Fachbereichen anderer deutscher Hochschulen eine Spitzenstellung ein. Der Auslandsaufenthalt erfolgt in der Regel nach Abschluss des Vordiploms. Nach einem standardisierten Bewerbungsverfahren werden die Austauschplätze an qualifizierte Studierende gemäß deren Studienortpräferenzen vergeben. Die breitgefächerte Auswahl an Partnerhochschulen gewährleistet, dass die Studierenden ihren in Trier gewählten Studienschwerpunkt auch an der ausländischen Gasthochschule belegen können. Der Fachbereich IV erachtet gerade für das Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eine internationale Ausrichtung der Ausbildung für unerlässlich. Er schafft deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen, um eine reibungslose Integration des Auslandsaufenthaltes in das Studium in Trier zu gewährleisten: neben der intensiven Betreuung der Studierenden vor und während des Auslandsaufenthaltes sowie nach der Rückkehr an die Universität Trier durch den ERASMUS/SOKRATES-Beauftragten des Fachbereichs bietet insbesondere die Anerkennungspraxis der im Ausland erbrachten Studienleistungen einen erheblichen Anreiz, das Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen. Sofern diese nach Niveau, Inhalt und Umfang den zuvor vereinbarten Anforderungen entsprechen, werden sie in Form von Leistungsnachweisen für das Hauptstudium anerkannt. Diese können die sieben Teilprüfungen des allgemeinen Faches und ein Seminarschein sein. Kommt es nicht zu einer Anerkennung aller sieben Teilprüfungen des allgemeinen Faches, kann ggf. ein zweiter Seminarschein anerkannt werden. Durch diese Anerkennungspraxis schafft der Fachbereich die Voraussetzung, dass das Auslandstudium zu keiner Studienzeitverlängerung führt. Weitere Informationen sind im Internet unter erhältlich. Hinzuweisen ist insbesondere auf die folgenden Punkte: 1. Beurlaubung für den Auslandsaufenthalt versus Exmatrikulation 2. Anrechnung von Leistungsnachweisen aus dem Ausland und Höher- (Ein-) Stufung mit dem Fachsemester 3. Die Pflicht zur Wiederholung einer nicht-bestandenen Teilklausur in einem A-Fach (ABWL, AVWL, ASoz) verschiebt sich durch den Auslandsaufenthalt auf den nächstmöglichen Termin nach Rückkehr (PA vom ). 4. Eine nicht bestandene Teilprüfung in einem A-Fach kann durch eine Leistung, welche durch das Auslandsstudium erbracht wurde, anerkannt werden gemäß der

11 A. 50 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler 11 Anerkennungspraxis des Fachbereichs (FBR vom Top 6 und PA vom Top 4). 5. Der 3. Schriftliche Versuch (Freischuss) wird durch das Auslandsstudium nicht verlängert, wenn es durch die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zu einer Fachsemesteranrechnung kommt (FBR vom Top 7.1 und PA vom Top 4).

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium

Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Betriebswirtschaftslehre als Nebenfach im Magisterstudium Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als Nebenfach im Magisterstudiengang setzen sich aus Lehrveranstaltungen

Mehr

Anmerkung. 2. Prüfungszeitpunkt (Prüfung vor Vorlesungsbeginn des neuen Semesters)

Anmerkung. 2. Prüfungszeitpunkt (Prüfung vor Vorlesungsbeginn des neuen Semesters) Diplom Betriebswirtschaftslehre (Hauptstudium) & Diplom Wirtschaftspädagogik (Hauptstudium) Bachelor Betriebswirtschaftslehre Prüfungsordnung Mai 2008 (existiert seit WS 08/09) (Prüfung nach Vorlesungsende

Mehr

Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss

Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss Prof. Dr. Elisabeth Allgoewer Fachbereich Volkswirtschaftslehre Informationen für Studierende anderer Fachbereiche mit angestrebtem Diplom- oder Magisterabschluss (ohne Lehramtsstudiengänge) Stand: 29.11.2010

Mehr

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Hier findet ihr alle Informationen rund um s Studium in den Sozialwissenschaften: http://www.uni-trier.de/index.php?id=46199 Prüfungsordnung:

Hier findet ihr alle Informationen rund um s Studium in den Sozialwissenschaften: http://www.uni-trier.de/index.php?id=46199 Prüfungsordnung: Sowi (KF), Sozi (HF), Sozi (NF) 06.06.2013 Hier findet ihr alle Informationen rund um s Studium in den Sozialwissenschaften: http://www.uni-trier.de/index.php?id=46199 Prüfungsordnung: http://www.uni-trier.de/index.php?id=29150

Mehr

33 Diplom-Studiengang Allgemeine Informatik

33 Diplom-Studiengang Allgemeine Informatik 33 Diplom-Studiengang Allgemeine (1) Im Studiengang Allgemeine umfasst das Grundstudium drei Semester. () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen

Mehr

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.09.2004 Nummer 17

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.09.2004 Nummer 17 Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.09.2004 Nummer 17 Inhalt: Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang S. 2 Wirtschaftsinformatik

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 351 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2002 ausgegeben zu Saarbrücken, 12. Oktober 2002 Nr. 32 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre.

Mehr

Studienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

Studienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich Studienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Anlage 1: Fachprüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen der Diplom- Vorprüfung

Anlage 1: Fachprüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen der Diplom- Vorprüfung Anlage 1: Fachprüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen der Diplom- Vorprüfung 1.1. Fachprüfungen Einzelne Fachprüfungen erfordern Fachprüfungsvorleistungen. Näheres ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Mehr

Folien. In der Informationsveranstaltung werden Hinweise zu Organisation des Studienablaufs sowie den Prüfungsmodalitäten im Hauptstudium gegeben.

Folien. In der Informationsveranstaltung werden Hinweise zu Organisation des Studienablaufs sowie den Prüfungsmodalitäten im Hauptstudium gegeben. Folien Informationsveranstaltung zum Studienablauf und den Prüfungsmodalitäten im Hauptstudium für die Diplomstudiengänge BWL, VWL, BWL/IKM und Wipäd. In der Informationsveranstaltung werden Hinweise zu

Mehr

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen

Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen Lehramt für Berufskollegs an der Universität Siegen Häufig gestellte Fragen Wirtschaftswissenschaften mit spezieller Wirtschaftslehre oder mit einem Unterrichtsfach Wie funktioniert das mit den Semesterwochenstunden

Mehr

Das vorliegende Informationsblatt soll Ihnen die Orientierung in Ihrem Nebenfach Wirtschaftswissenschaften während des Hauptstudiums erleichtern.

Das vorliegende Informationsblatt soll Ihnen die Orientierung in Ihrem Nebenfach Wirtschaftswissenschaften während des Hauptstudiums erleichtern. Leopoldstrasse 139 80804 München Germany Tel: +49 / 89 / 289-24800 Fax: +49 / 89 / 289-24805 www.prof-reichwald.org Kompaktinformation für Studierende der Fachrichtungen: - Informatik, - Mathematik, -

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Vom 9. August 005 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr., S. 9 9), in der Fassung vom. September 0 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 8, S. 58 58) Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung

INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT. Informationen der Fachstudienberatung INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT Informationen der Fachstudienberatung FAQ: Die Anerkennung politikwissenschaftlicher Studienleistungen aus dem Ausland Stand Dezember 2011 Tobias Ostheim, Fachstudienberater

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Institut für Ethnologie

Institut für Ethnologie WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut

Mehr

Teil B: Besondere Regelungen

Teil B: Besondere Regelungen Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft

Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Herzlich Willkommen! Kurzinformation zum Prüfungssystem für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft BASISSTUDIUM Anzahl der ECTS und der Prüfungen Basisstudium Semester Semester Semester 01 02 03 Grundlagenfächer

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12

Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Studien- und Prüfungsordnung Fotodesign Stand Oktober 2011 Studienordnung Fotodesign Gültig ab WS 11/12 Das Studium an der Ruhrakademie ist in ein Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. -

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13

Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13 Studienordnung Illustration Kursliste ab WS 13 Der Bildungsgang Illustration an der Ruhrakademie zum/zur Illustrator/in, RA umfasst acht Semester. In den ersten beiden Semestern erhalten die FachschülerInnen

Mehr

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang

Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= Wirtschaftspädagogik) 1 Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik") - Anteil des Soziologiestudiums - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige'

Mehr

2. Information zum 1. Studienjahr im. Diplomstudiengang Mathematik. Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete

2. Information zum 1. Studienjahr im. Diplomstudiengang Mathematik. Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete 2. Information zum 1. Studienjahr im Diplomstudiengang Mathematik Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf www.mathematik.uni-duesseldorf.de

Mehr

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte: Universität Bielefeld Modul: Modulschlüssel: Modulbeauftragte/r: Leistungspunkte: Turnus (Beginn): Dauer: Kompetenzen: Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftsprüfung 31-WP Amen, Matthias, Prof.

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105

Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105 Einführung der neuen Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang BWL zum Wintersemester 2014/2105 (siehe http://www.wiso-studium.uni-kiel.de/de/bachelor/betriebswirtschaftslehre) Grundsätzliches Wenn

Mehr

Verabschiedet vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft am 18.04.2012

Verabschiedet vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft am 18.04.2012 Verabschiedet vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft am 18.04.2012 Fachspezifische Bestimmungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft für das Studium der Wirtschaftswissenschaft mit

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Vom 01. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07. Mai

Mehr

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien

44 Bachelorstudiengang OnlineMedien 44 Bachelorstudiengang OnlineMedien (1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 210 /ECTS-Credits, dies entspricht

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015

Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 13/2015 Vierte Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Wassermanagement einschließlich der dualen Studienform

Mehr

Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie

Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie Universität Duisburg-Essen Fakultät für Ingenieurwissenschaften Informatik und angewandte Kognitionswissenschaft Wirtschaftspsychologie Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-

Mehr

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B14: Soziologie. Vom 30.

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B14: Soziologie. Vom 30. Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock B14: Soziologie Vom 30. März 2012 Inhaltsübersicht 1 Ziele des Studiums, Studienbereiche 2 Umfang

Mehr

Kursdemo zum Kurs Übungen zum Zivilrecht. Prof. Dr. Inge Scherer

Kursdemo zum Kurs Übungen zum Zivilrecht. Prof. Dr. Inge Scherer Kursdemo zum Kurs Übungen zum Zivilrecht Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Kurs Übungen zum Zivilrecht dient dem Erlangen von Klausurpraxis. Dazu hält er neben den Karteikarten, die Ihnen die

Mehr

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL

Mathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL - 184-5 Studienbegleitende Prüfungen und Bildung der Modulnoten Für die studienbegleitenden Prüfungen und die Bildung der Noten gilt Ziffer 1 5 der fachspezifischen Bestimmungen für das Beifach Latein

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.12 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs 12 Mathematik für das Studium des Studienelements Grundlagen der FBR HMWK StudO 18.04.1984 Ausnahmeregelung

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Anerkennungslisten für auslaufende Studiengänge und Veränderungen im Studienplan

Anerkennungslisten für auslaufende Studiengänge und Veränderungen im Studienplan Anerkennungslisten für auslaufende Studiengänge und Veränderungen im Studienplan Liebe Studierende, aufgrund der Akkreditierungsverfahren zu den Bachelor- und Master-Programmen hat sich das Studienangebot

Mehr

38 Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft

38 Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft 8 Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft () Im Studiengang Internationale Betriebswirtschaft umfasst das Grundstudium zwei Semester, das Hauptstudium fünf Semester. () Für den erfolgreichen

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Studienordnung für den Studiengang Steuern, Prüfungswesen, Consulting Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2009 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft

Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft 1 HINWEIS - Änderung vom 22.09.05 10, Fachstudienprogramm Religionswissenschaft: Streichung der Studienleistungen im Bereich Methodenkompetenz in den BA- Nebenfachstudienprogrammen Religionswissenschaft

Mehr

Informationsveranstaltung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Fachbereich IV

Informationsveranstaltung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Fachbereich IV Informationsveranstaltung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Fachbereich IV Was sind die Voraussetzungen? Alle zu den sozioökonomischen Grundlagen gehörigen Module bzw. Veranstaltungen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 8/1995 Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Informatik Studien- und Prüfungsordnung

Mehr

Universität Trier FB IV. Hinweise für Geographie-Studenten. für die wi-so PO 1999

Universität Trier FB IV. Hinweise für Geographie-Studenten. für die wi-so PO 1999 Universität Trier FB IV Hinweise für Geographie-Studenten für die wi-so PO 1999 mit einem wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Nebenfach gem. der Geo-PO vom 12.11.1998 (1. Fassung vom 11.11.1999)

Mehr

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

I. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim

Mehr

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR

MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR MERKBLATT AUSLANDSSEMESTER - BACHELOR Grundsätzliches Aufgrund des speziellen Aufbaus von StudiumPlus mit den integrierten n erfordert ein Auslandsstudium besondere organisatorische Regelungen. Diese werden

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester

Mehr

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien

Vorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Vorläufige Struktur Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Der Studiengang wird nur als Hauptfach angeboten, kein Erweiterungsfach, kein Beifach Stand

Mehr

Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG Anhang C. Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.

Studienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG Anhang C. Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart. Seite C1 Wahlpflichtfach: Informatik Entwurf, VC, 24.9.03 Studienberatung: Prof. Hertrampf Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.de lfd. Nr. Sem. Lehrveranstaltungen

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK

Mehr

Das Studienfach Wirtschaftsinformatik in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen

Das Studienfach Wirtschaftsinformatik in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen Manual Prof. Dr. M. Schumann / Dipl.-Wirt.-Inf. Lutz Seidenfaden / Dipl.-Wirt.-Inf. Adam Melski Das Studienfach Wirtschaftsinformatik in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen Stand: Januar 2008 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität

Mehr

STUDIENPLAN KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN MINOR

STUDIENPLAN KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT FÜR DEN MINOR STUDIENPLAN FÜR DEN MINOR KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENWISSENSCHAFT IM BACHELOR DER SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT BERN vom 19. Mai

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Einführung für Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer Homepage: Informieren Sie sich auf unseren Webseiten! Mathematisches Institut

Mehr

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:

Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter: Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang

Gegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang Gegenstand der Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft hat als Gegenstand das pädagogische Handeln (Praxis) und das Nachdenken über Erziehung (Theorie): Ziele und Normen, Methoden und Modelle,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Betriebswirtschaft Stand: 20.06.2007

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik

Studien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik Studien- und sordnung für das Beifach Angewandte Informatik der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr.

Mehr

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im

Mehr

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013 Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge International Business Studies Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften der Fakultät

Mehr