PYRO-SAFE Flammotect/Sibralit COMBI 90

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1 Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem zum Zeitpunkt der Drucklegung (02/2016) geltenden Stand der Technik bzw. der Normfassung. Einbauanleitung Vielseitig einsetzbares Abschottungssystem aus Mineralfaserplatten und einer Ablationsbeschichtung für Elektrokabel und -leitungen aller Art sowie für brennbare und nichtbrennbare Rohre. Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN gemäß abz Z vom Einbauanleitung zur abz Z Stand 02/2016 Seite 1 svt Brandschutz Vertriebsgesellschaft mbh International Glüsinger Straße Seevetal info@svt.de Tel.: Fax:

2 Inhaltsverzeichnis Thema Seite Zielgruppe, Verwendung der Anleitung, Sicherheitshinweise 3 Anwendungsbereich (Bauteil- und Schottstärken, Schottabstände) 4 Zulässige Belegung 5-6 Abstandsregelungen 7-8 Verwendete Produkte 9-10 Montageschritte 11 Ausführungsbestimmungen und -varianten Kabel / Kabelbündel / Kabeltragekonstruktionen 15 Einzelne Leitungen für Steuerungszwecke 15 Brennbare Rohre 16 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Synthese-Kautschuk Übereinstimmungserklärung 21 Seite 2

3 Zielgruppe Die Einbauanleitung richtet sich ausschließlich an brandschutztechnisch geschulte Personen Verwendung der Anleitung Lesen Sie vor Beginn der Arbeiten diese Einbauanleitung einmal ganz durch. Beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Sicherheitshinweise. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Anleitung entstehen, übernimmt der Zulassungsinhaber keine Haftung. Bildhafte Darstellungen dienen lediglich als Beispiele. Montageergebnisse können optisch abweichen. Sicherheitshinweise Bei der Verarbeitung der Schottkomponenten sind die Sicherheitsdatenblätter zu Rate ziehen. Persönliche Schutzausrüstung: Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Partikelfilter P2. Bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Nur Verwendung von Atemschutz gemäß internationalen/nationalen Normen. Handschutz Chemikalienresistente Schutzhandschuhe verwenden. Empfohlenes Material: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Fluorkautschuk, PVC. Augenschutz Schutzbrille, Gestellbrille verwenden. Körperschutz Arbeitsschutzkleidung und rutschfeste Schuhe tragen Sicherheitshinweise zum Einbau von Deckenabschottungen: Der Bereich unterhalb der Deckenabschottung ist während der Abschottungsarbeiten gegen Betreten abzusperren (Warn-Absperrband und Schild: Warnung vor möglichen herabfallenden Gegenständen, Bereich nicht betreten, Abschottungsarbeiten in Deckenbauteilöffnungen! Der Auftragnehmer für die Herstellung von Deckenabschottungen hat den Auftraggeber schriftlich (zur Weiterleitung an den Bauherren bzw. dessen Bevollmächtigten) darauf hinzuweisen, dass nach der Herstellung der Brandabschottungen in Decken diese bauseits gegen Belastungen, insbesondere gegen das Betreten, durch geeignete Maßnahmen zu sichern sind (z. B. durch Umwehrung oder durch Abdeckung mittels Gitterrost). Seite 3

4 Anwendungsbereich Massive Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton gemäß DIN 4223 und nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90. Massive Wände aus Mauerwerk nach DIN , Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90. Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger Beplankung. Der Aufbau der Wände muss der DIN für Wände der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen. Alternativ mit abp als Nachweis. Paneelwände/Sandwichwände Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktionen F 90-AB bzw. EI 90 gemäß EN mit beidseitig angeordneten umlaufenden Stahlrahmen. D E C B A Abmessungen Pos. Bezeichnung Wand [mm] Decke [mm] A Bauteilstärke 150 B C D E Schottstärke 150 Maximale Abmessung der Bauteilöffnung (Breite x Höhe) Maximale Abmessung der Bauteilöffnung bei Paneelwänden (Breite x Höhe) Abstand zu anderen Kabel- oder Rohrabschottungen x oder x x bzw. Ø x eine/beide Öffnung(en) > 400 x 400 mm beide Öffnungen 400 x 400 mm Abstand zu anderen Öffnungen oder Einbauten eine/beide Öffnung(en) > 200 x 200 mm beide Öffnungen 200 x 200 mm Seite 4

5 Zulässige Belegung Elektrokabel und -leitungen aller Arten (auch Lichtwellenleiter) ohne Begrenzung der Größe des Gesamtleiterquerschnitts der einzelnen Kabel Kabelbündel bis Ø 100 mm mit Einzelkabeln Ø 20 mm. Keine Zwickelverfüllung notwendig bei fest gepackten, verschnürten Kabelbündeln Einzelne Leitungen für Steuerungszwecke Rohre aus Stahl oder Kunststoff mit Außendurchmesser Ø 15 mm Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen. Nichtbrennbare Rohre Senkrecht zur Schottoberfläche angeordnete Rohre aus Stahl, Edelstahl, Stahlguss oder Kupfer auch mit zusätzlichen Isolierungen, die für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare oder brennbare Flüssigkeiten und Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), Rohrpostanlagen (Fahrrohre) oder für Staubsaugerleitungen bestimm sind. Rohrwerkstoffe / Isolierung Stahl, Edelstahl, Stahlguss ohne bauseitige Isolierung oder mit Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen gemäß Übersicht Stahl, Edelstahl, Stahlguss mit Isolierung aus Synthese- Kautschuk Kupfer ohne bauseitige Isolierung oder mit Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen gemäß Übersicht oder mit Isolierung aus Synthese-Kautschuk Außen-Ø in mm 159,0 219,1 88,9 Brennbare Rohre Senkrecht zur Schottoberfläche angeordnete Rohre für: Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und für nichtbrennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), Rohrpostanlagen (Fahrrohre) oder für Staubsaugerleitungen Rohrleitungsanlagen gemäß DVGW- Arbeitsblatt G 600 Rohrleitungsanlagen für brennbare Gase gemäß DVGW- Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdrücken bis 100 mbar (Niederdruck) Rohrwerkstoffe Außen-Ø in mm PVC-U, PVC-HI, PVC-C, PP 160 PE-HD, LDPE, PP, ABS, ASA, PE-X, PB Detaillierte Aufstellung Folgeseite 160 Der gesamte zulässige Querschnitt der Installationen (Außenabmessungen) muss 60 % der Rohbauöffnung betragen! Seite 5

6 Zulässige Belegung brennbare Rohre Schottausführung mit Rohrmanschette AWM II gemäß abz Z Rohrwerkstoffe Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-H), chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C) und Polypropylen (PP) Massivwand, Leichte Trennwand, Decke Rohraußen-Ø [mm] Paneelwand Rohrwanddicke [mm] Rohraußen-Ø Rohrwanddicke [mm] [mm] min. max. min. max ,8-3,2 2,4-11, ,8-3,2 2,4-11,9 Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polypropylen (PP), Acrylnitrit- Styrol (ABS) oder Acrylester-Styrol- Acrylnitrit (ASA), Styrol-copolymerisaten, vernetztem Polyethylen (PE-X). Polybuten (PB) sowie Rohre aus mineralverstärkten Kunststoffen nach den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Nr. Z , Nr. Z , Nr. Z , Nr. Z und Nr. Z Rohre aus vernetztem Polyethylen (PE- X) für Rohrleitungsanlagen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 600 (Rohrleitungsanlagen für brennbare Gase gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdrücken bis 100 mbar (Niederdruck)) ,8-2,7 2,7-4,0 2,9-10,0 10,0-9, ,8-2,7 2,7-4,0 2,3-6,3 6,3-9, ,8 4,6-6, ,8 4,6-6,8 Seite 6

7 Abstandsregelungen für Massivwand, LTW und Decke Kabel / Kabelbündel / Kabeltragekonstruktion [mm] Brennbare Rohre [mm] Seitlicher Abstand zur Bauteillaibung 0 Abstand zu den Bauteillaibungen 0 Abstand zur Bauteillaibung bei Wänden und Rohr-Ø > 110 mm 50 Abstand nebeneinander 0 Abstand zueinander (Rohrmanschetten) Abstand zueinander (Rohrmanschetten) bei Wänden und Rohr-Ø > 100 mm 0 unterer / hinterer Abstand zur Bauteillaibung 0 Abstand zu Kabeln / Kabelbündeln / Kabeltragekonstruktionen unterer Abstand bei leichter Trennwand ohne Laibungsbekleidung 40 oberer / vorderer Abstand zur Bauteillaibung 30 Abstand zu nichtbrennbaren Rohren Abstand untereinander 20 Nichtbrennbare Rohre [mm] Abstand zu den Bauteillaibungen 0 Abstand zu brennbaren Rohren Abstand zueinander (Isolierungen dürfen sich berühren) 0 Abstand zu nichtbrennbaren Rohren Anordnung in Reihen. Neben- und übereinander, keine Rohrbündelung Steuerleitungen aus Stahl oder Kunststoff [mm] Abstand nebeneinander 0 Abstand Reihen untereinander - Empfehlung 30 Abstand zu Kabeln / Kabelbündeln / Kabeltragekonstruktionen Anordnung in Reihen. Neben- und übereinander, keine Rohrbündelung Abstand zu brennbaren Rohren Seite 7

8 Abstandsregelungen für «Paneelwände» Kabel / Kabelbündel / Kabeltragekonstruktion [mm] Brennbare Rohre [mm] Seitlicher Abstand zur Bauteillaibung 0 Seitlicher Abstand zur Bauteillaibung Abstand nebeneinander 0 Abstand zueinander (Rohrmanschetten) unterer Abstand zur Bauteillaibung 50 Abstand zu Kabeln / Kabelbündeln / Kabeltragekonstruktionen oberer Abstand zur Bauteillaibung 50 Abstand zu nichtbrennbaren Rohren Abstand untereinander 20 Nichtbrennbare Rohre Seitlicher Abstand zur Bauteillaibung [mm] Abstand zu brennbaren Rohren Abstand zueinander (Isolierungen dürfen sich berühren) 0 Abstand zu nichtbrennbaren Rohren Anordnung in Reihen. Neben- und übereinander, keine Rohrbündelung Steuerleitungen aus Stahl oder Kunststoff [mm] Abstand nebeneinander 0 Abstand Reihen untereinander - Empfehlung 30 Abstand zu Kabeln / Kabelbündeln / Kabeltragekonstruktionen Anordnung in Reihen. Neben- und übereinander, keine Rohrbündelung Abstand zu brennbaren Rohren Seite 8

9 Verwendbare Produkte PYRO-SAFE FLAMMOTECT- A Farbe gemäß abz Z ,5 kg Eimer - Art.-Nr AWM II Brandschutzmanschette gemäß abz Z Ø 32 mm - Ø 200 mm Art.-Nr PYRO-SAFE FLAMMOTECT- A Feste Farbe gemäß abz Z ,5 kg Eimer - Art.-Nr PYRO-SAFE FLAMMOTECT- A Spachtel gemäß abz Z ,5 kg Eimer - Art.-Nr PYRO-SAFE FLAMMOTECT- A Spachtel gemäß abz Z ml Kartusche - Art.-Nr Größe/max. Rohr-Ø, mm Innen-Ø mm Außen-Ø mm Bauhöhe mm Laschen , , Strecken- und/oder Schutzisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen Mineralfaserplatte einseitig vorbeschichtet mit PYRO-SAFE FLAMMOTECT - A / Format 1000 x 600 x 50 mm Art.-Nr Bezeichnung Rockwool Lamellenmatte KLIMAROCK Nennrohdichte kg/m³ abz/abp Z Mineralwolle A1 Schmelzpunkt 0 C gemäß abz Z kg Sack - Art.-Nr FEUSIL KF Brandschutzbandage gemäß abz Z x125x1,2 mm - Art.-Nr x125x1,2 mm - Art.-Nr x125x1,2 mm - Art.-Nr x50x1,2 mm - Art.-Nr Dämmschichtbildender Baustoff zum Umwickeln von Elektro-Installationsrohren aus Kunststoff und von nichtbrennbaren Rohren mit Synthese-Kautschukisolierung Rockwool Lapinus Rohrschale P-MPA-E Rockwool Z Rockwool Heizungsrohrschale 835 Rockwool ProRox WM 80/RTD-2 Rockwool ProRox WM 100/RBM Z P-MPA-E P-MPA-E Rockwool Conlit 150 U 150 P-NDS Isover Schalen Protect 1000 S, Isover Schalen Protect 1000 S Alu Isover Mineralfasermatte MD2 und MD2/A Isover Mineralfasermatte MDD und MDD/A Z P-MPA-E Isover Protect BSR 90 Brandschutzrohrschale, Isover Protect BSR 90 alu Brandschutzrohrschale 150 Seite 9

10 Verwendbare Produkte Strecken- und Schutzisolierungen aus Synthese-Kautschuk Bezeichnung AF/Armaflex SH/Armaflex NH/Armaflex Kaiflex-KK Kaiflex HT K-Flex H bzw. LKS-W-1 Mondoflex H bzw. IKS-W1 FLEXEN Heizungskautschuk FLEXEN Kältekautschuk abz/abp Z P-MPA-E Z P-MPA-E P-BWU03-I Z Z Z Z P-BWU03-I Kennzeichnungsschild rot/grün 1 Stück - Art.-Nr Seite 10

11 Montageschritte 1. Falls erforderlich Boden beidseitig mit Folie abdecken. 8. Platte stramm sitzend einbringen (bündig mit Wand/Decke). 2. Laibung reinigen und Durchbruch umlaufend mit Kreppband mit 2,5 cm Abstand zur Kante abkleben. 9. Restöffnung/Fugenspalten mit Mineralfaser abstopfen und mit PYRO-SAFE FLAMMOTECT-A Spachtel/ verspachteln. 3. Beschichten der Kabel vor und nach dem Schott mit PYRO-SAFE FLAMMO- TECT-A Farbe/ (20 cm lang) und im Bereich der 5 cm dicken Mineralfaserplatten. 10. Schlussanstrich mit PYRO-SAFE FLAMMOTECT-A Farbe/ über das gesamte Schott, Kabel und Trassen (Rohre nicht!). 4. bei zusätzlicher Belegung mit nichtbrennbaren Rohren: Rohre gemäß Zulassung mit Streckenisolierung ummanteln und mit Stahl-Bindedraht fixieren. 11. Bei zusätzlicher Belegung mit brennbaren Rohren: passende Rohrmannschette gemäß Zulassung mit Gewindestangen Ø 6,0 mm befestigen und mit Muttern kontern. Wand beidseitig, Decke unterseitig je eine Manschette. 5. Durchbruch ausmessen. 12. Schottschild deutlich (!) ausfüllen (Datum, Monteur). 6. Mineralfaserplatte zuschneiden (5 cm Plattenstärke) (Ausschnitte für Kabel, Kabeltrassen und ggf. Rohre herstellen). 13. Schottschild dauerhaft neben / über (nicht auf!) dem Schott anbringen. 14. Klebeband, Folien entfernen; Boden/ Wand reinigen. 7. Alle Kanten der Mineralfaserplattenzuschnitte mit PYRO-SAFE FLAMMOTECT-A/ einstreichen! Empfohlene Werkzeuge Spachtel, Pinsel, Kreppband Mattenmesser und Säge evtl. Folie, Klappleiter Drahtbindezange, 10er Schlüssel oder Knarre, Stahldraht verzinkt Seite 11

12 Ausführungsbestimmungen und -varianten Die Kombiabschottung darf zum Schließen von Öffnungen ohne Installationen angewendet werden (sog. Reserveabschottung). Abschottungen in Decken sind gegen Belastungen/das Betreten durch Umwehrung oder Gitterrost zu sichern. Bei Einbau in LTW ist ggf. eine Laibungsverkleidung erforderlich. Evtl. notwendige Laibungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Schottgröße und Art der Wand (LTW F 90-A gemäß abp oder DIN ) siehe Folgeseite. Die nichttragenden, raumabschließenden Wandkonstruktionen (sog. Paneelwände/Sandwichwände) mit Mineralfaserkern (Nennrohdichte 120 kg/m³, nicht brennbar Baustoffklasse A, Schmelzpunkt > C) und Stahldeckschichten müssen der EN entsprechen. Die Bauteilöffnungen benötigen beidseitig einen umlaufenden Stahlrahmen. Bei Einbau der Abschottung in Bauteile mit geringerer Feuerwiderstandsklassifizierung sind trotzdem die Mindestbauteildicken dieser Zulassung einzuhalten. Die Schottkennzeichnung muss dann mit der reduzierten Feuerwiderstandsklasse erfolgen. Für weitere Angaben ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z verbindlich. Ausführungsvarianten in Massivwänden oder Massivdecken Trockenschichtstärke 1 mm Trockenschichtstärke 1 mm Massivdecke Massivwand Ausführungsvarianten in leichten Trennwänden (LTW) und Paneelwänden - Laibungsausbildung Trockenschichtstärke 1 mm Trockenschichtstärke 1 mm LTW-Standard mit Riegelauswechlung und Laibungsbeplankung* Trockenschichtstärke 1 mm Paneelwand 25 LTW svt Sondervarianten* Details auf der Folgeseite* 25 Umlaufende korrosionsgeschützte Winkelstahlprofile 50 x 20 x 2 mm, befestigt mit Stahlnieten ø 4 x L 8 mm, a 150 mm oder mit M6- Gewindestangen in Durchsteckmontage und Verschraubung auf Konter. Seite 12

13 Einbauvarianten in leichte Trennwände (LTW) F 90-A gemäß abp oder DIN * Schottabmessung 30 x 30 cm (B x H) LTW nach DIN * LTW mit Dämmung nach abp* LTW ohne Dämmung nach abp keine Stahlblech-Riegelauswechslung erforderlich sofern kein Ständer geschnitten ist Keine Laibungsbeplankung Mineralfaserschottplatten mit PYRO-SAFE FLAMMOTECT-A / zur Wandbeplankung verkleben Laibungsbeplankung 1 x 12,5 mm dick aus GKF umlaufend Schottabmessung 60 x 80 cm (B x H) eckig oder Ø 60 cm rund LTW nach DIN * LTW mit Dämmung nach abp* LTW ohne Dämmung nach abp keine Stahlblech-Riegelauswechslung erforderlich sofern kein Ständer geschnitten ist umlaufende Stahl-CW- / UW- Profilauswechslung Keine Laibungsbeplankung Mineralfaserschottplatten mit PYRO-SAFE FLAMMOTECT-A / zur Wandbeplankung verkleben Achtung! Leitungshalterung ändert sich auf 100 mm vor der LTW Laibungsbeplankung entsprechend dem Aufbau der Wandbeplankung Vorteile Einfache Ausführung nachträglicher Öffnungen in LTW, da kein Rückbau der Wandbeplankung für eine Riegelauswechslung erforderlich ist Erleichterung bei der Gebäudesanierung (Bauen im Bestand) Schottabmessung 120 x 200 cm oder 200 x 120 cm (BxH) LTW nach DIN * LTW mit Dämmung nach abp** LTW ohne Dämmung nach abp umlaufende Stahl-CW- / UW- Profilauswechslung Keine Laibungsbeplankung Mineralfaserschottplatten mit PYRO- SAFE FLAMMOTECT-A / zu den CW- / UW-Profilen und der Wandbeplankung verkleben Laibungsbeplankung 1 x 12,5 mm dick aus GKF umlaufend Laibungsbeplankung entsprechend dem Aufbau der Wandbeplankung * Definition der Dämmung für LTW-Wände nach DIN , bzw. LTW mit Dämmung nach abp: Mineralfaserwolle mit Schmelzpunkt > 1000 C, Baustoffklasse DIN 4102-A, Rohdichte kg/m³, Dämmstärke 40 mm, Luftspalt zwischen Dämmung und Beplankung 10 mm ** Mineralfaserwolle mit Schmelzpunkt > 500 C Seite 13

14 Anordnung der ersten Halterungen (Unterstützungen) die Halterungen/Unterstützungen der Installationen vor dem Wandschott müssen in wesentlichen Teilen nichtbrennbar sein (Baustoffklasse DIN 4102-A) und beidseitig in einem Abstand gemäß Übersicht angeordnet sein. Für weitere Angaben ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z verbindlich. Schottabmessung: Breite < 700 mm und Höhe < 600 mm in Massivwand oder LTW X [mm] Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Steuerungsleitungen 500 Brennbare Rohre 500 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen 500 x x Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Synthese-Kautschuk 775 Schottabmessung: Breite 700 mm und 1000 mm und/oder Höhe 600 mm in Massivwand oder LTW X [mm] Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Steuerungsleitungen 200 Brennbare Rohre 500 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen 500 x x Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Synthese-Kautschuk 775 Schottabmessung: Breite > 1000 mm in Massivwand oder LTW X [mm] Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Steuerungsleitungen 500 zusätzliche vertikale H-Stiele für Unterstützungen für Kabel, Kabeltragekonstruktionen 600 Brennbare Rohre 500 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen 500 x x Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Synthese-Kautschuk 775 Einbau in leichte Trennwände ohne zusätzliche Riegel Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Steuerungsleitungen Brennbare Rohre X [mm] x x Nichtbrennbare Rohre 100 Einbau in Paneelwände X [mm] Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Steuerungsleitungen 115 x x Brennbare Rohre 185 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen 500 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierungen aus Synthese-Kautschuk 775 Seite 14

15 Empfehlung 30 Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem zum Zeitpunkt der Drucklegung (02/2016) geltenden Stand der Technik bzw. der Normfassung. 200 Kabel / Kabelbündel / Kabeltragekonstruktionen Die Durchführung von Kabeln oder Kabelbündeln ist ohne und mit Kabeltrassen zulässig. Kabelbündel dürfen ungeöffnet durch die Abschottung geführt werden. Kabelbündel müssen im Inneren (Zwickel) nicht mit Baustoffen verspachtelt werden. Die Tragekonstruktionen der Kabeltrassen ist so auszubilden, dass im Brandfall keine zusätzliche mechanische Beanspruchung der Abschottung auftreten kann. Bei Kabeltragekonstruktionen aus Stahlblech- oder Aluminium-Hohlprofilen sind die Holme anzubohren und mit der Ablationsbeschichtung PYRO-SAFE FLAMMOTECT-A oder im Schottbereich auszufüllen. (Bauseitige Abstimmung der Maßnahmen erforderlich.) Ausführung der Wand- oder Deckenabschottung Kabel, Kabelbündel, Kabeltragekonstruktion Massivwand Massivdecke 200 LTW Trockenschichtstärke 1 mm Mineralfaserplatte beschichtet mit Einzelne Leitungen für Steuerungszwecke Die Anordnung einzelner Steuerleitungen aus Stahl oder Kunststoff bis Ø 15 mm in Reihen ist zulässig. Abschottung erfolgt wie bei Kabeln. 0 Seite 15

16 Brennbare Rohre Bei Wandabschottung die Rohrmanschetten beidseitig der Wand montieren, bei Deckenabschottung die Rohrmanschette nur deckenunterseitig montieren. Schräg- oder Mehrfachdurchführungen durch eine Rohrmanschette sind nicht zulässig. Bei Deckendurchführung sind zwischen den Mineralfaserplatten 50 mm breite Mineralfaserstreifen im Bereich der durchgeführten Rohre anzuordnen. Die Dicke muss dem Abstand der Mineralfaserplatten entsprechen. Die Manschetten sind mit durchgehenden Gewindestangen M6 an den Mineralfaserplatten zu befestigen. Die Abschottung darf an Rohrleitungen für brennbare Gase gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 nur dann angewendet werden, wenn die Leitungen durch Sicherheitseinrichtungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt 600 im Brandfall abgeschaltet wird. Die Abschottung darf an pneumatischen Förderanlagen, Druckluftleitungen o. Ä. nur dann angewendet werden, wenn die Rohrleitungsanlage im Brandfall abgeschaltet wird. Ausführung der Wand- oder Deckenabschottung Rohrmanschette Gewindestange M6 Kunststoffrohr Rohrmanschette Kunststoffrohr Mineralfaserplatte beschichtet mit Mineralfaserstreifen 50 mm breit Rohrmanschette Seite 16

17 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen An nichtbrennbaren Rohren müssen Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen angeordnet werden. Streckenisolierungen dürfen wahlweise mit Stahlblechabdeckung ausgeführt werden, diese aber nicht durch das Schott hindurchgeführt werden. Streckenisolierung und Stahlblechabdeckung sind am Rohr mit Spannbändern oder Draht zu fixieren. Bei Deckeneinbau ist ein Abrutschen der Streckenisolierungen durch geeignete Fixierungs-Maßnahmen zu verhindern. Abstand zwischen ummantelten Rohren und zwischen Ummantelung und Laibung bei Wand- und Deckeneinbau > 0 mm. Ausführung Wandabschottung Nichtbrennbares Rohr Massivwand Mineralfaserplatte beschichtet mit Durchgehende Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen LTW Fixierung aus Spannband oder Draht Wahlweise Blechmantel, im Schottbereich unterbrochen Nichtbrennbares Rohr Massivwand Mineralfaserplatte beschichtet mit Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen an Schottoberfläche anschließend. Nicht zulässig bei Paneelwand LTW Fixierung aus Spannband oder Draht Wahlweise Blechmantel, im Schottbereich unterbrochen Seite 17

18 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen Ausführung Deckenabschottung Nichtbrennbares Rohr Fixierung aus Spannband oder Draht Wahlweise Blechmantel, im Schottbereich unterbrochen Mineralfaserplatte beschichtet mit Massivdecke Massivdecke Durchgehende Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen Streckenisolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen an Schottoberfläche anschließend Zulässige Belegung in Wand- und Deckenabschottung Rohrmaterial Rohraußen-Ø [mm] Rohrwanddicke s [mm] Isolierlänge L [mm] Isolierdicke d [mm] Stahl, Edelstahl, Guss 16,0 1,5 300 > 16,0-54,0 1,5-14,2 30 > ,3 2,0-14, > 114,3-159,0 4,5-14,2 2 x 30 oder 1 x 60 Kupfer 16,0 1, ,0 1, ,9 2, x 30 oder 1 x 60 Bis zu maximal 3 Rohren in gemeinsamer Isolierung Stahl, Edelstahl, Guss, Kupfer 30 3 x 32,0 1, Seite 18

19 Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierung aus Synthese-Kautschuk (SK) Streckenisolierung aus Synthese-Kautschuk muss durch die zu verschließende Bauteilöffnung hindurchgeführt werden und aus brandschutztechnischen Gründen mindestens 750 mm je Schottseite lang sein. An nichtbrennbaren Rohren Außen-Ø > 28,0 mm muss zusätzlich eine Schutzisolierung (bei Deckendurchführungen nur deckenoberseitig) aus Synthese-Kautschuk oder Mineralfasermatte KLIMAROCK angeordnet werden; das Brandschutzgewebe PYRO-SAFE DG-CR oder FEUSIL KF jedoch immer. Die SK-Schutzisolierung ist entlang der Längsnaht zusammenzukleben und mit einem SK-Selbstklebestreifen (50 x 3 mm) zu überdecken und anschließend mit mindestens 3 SK-Klebestreifen und Draht (nur bei Wanddurchführung) in gleichmäßigen Abständen umlaufend zu umwickeln. Die erste Fixierung erfolgt im Abstand von 50 mm vor der Schottoberfläche. Bei Deckeneinbau ist die Schutzisolierung nur deckenoberseitig erforderlich. Beim Verschließen der Restöffnung mit PYRO-SAFE NOVASIT BM dürfen die SK-Isolierungen nicht eingedrückt werden. Befestigung der Schutzisolierung Mineralfaserplatte beschichtet mit Streckenisolierung aus Synthese-Kautschuk Fixierung der Schutzisolierung aus Synthese-Kautschuk mit 3 x SK-Selbstklebeband mit je 50 mm Überlappung Wahlweise Schutzisolierung aus Mineralfasermatte KLIMAROCK mit Drahtfixierung nichtbrennbares Rohr PYRO-SAFE DG-CR Brandschutzgewebe, zweilagige Wicklung, Wickelbreite 2 x 125 mm oder "FEUSIL KF", zweilagige Wicklung plus 50 mm Überlappung, Wickelbreite 2 x 125 mm Längsnahtverklebung der Schutzisolierung mit Selbstklebeband Umlaufende Umwicklung mit Draht Ø 0,6-1,0 mm (nur bei Wanddurchführung erforderlich) Zulässige Belegung Rohrmaterial Kupferrohrbündel mit Begleitkabel Rohraußen-Ø D [mm] 2 Kupferrohre 6,0-15,0 Rohrwanddicke s [mm] 0,8 Kupfer, Stahl, Edelstahl, Guss 6,0-15,0 0,8 Stahl, Edelstahl, Guss Rohrisolierung aus Synthese-Kautschuk d [mm] * bei Deckenabschottung 6 (9)* - 96 Schutzisolierung Dicke(c) x Länge [mm] 15,0-28,0 1, ,0-54,0 1,5 19 x ,0-88,9 2,0-14,2 9 (13)* x ,9-114,3 3,6-14,2 19 x ,3-160,0 5,0-14, x ,0-219,1 6,3-14,2 32 x Seite 19

20 d c Nichtbrennbare Rohre - Streckenisolierung aus Synthese-Kautschuk Ausführung Wandabschottung Streckenisolierung aus Synthese-Kautschuk, Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) oder B2 normalentflammbar) nach DIN Schutzisolierung aus Synthese-Kautschuk oder Mineralfasermatte KLIMAROCK nichtbrennbares Rohr PYRO-SAFE DG-CR Brandschutzgewebe, zweilagige Wicklung, Wickelbreite 2 x 125 mm oder "FEUSIL KF", zweilagige Wicklung plus 50 mm Überlappung, Wickelbreite 2 x 125 mm Mineralfaserplatte beschichtet mit Ausführung der Deckenabschottung Streckenisolierung aus Synthese-Kautschuk, Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) oder B2 normalentflammbar) nach DIN 4102 d Schutzisolierung aus Synthese-Kautschuk oder Mineralfasermatte KLIMAROCK c Brandschutzmörtel PYRO-SAFE NOVASIT BM PYRO-SAFE DG-CR Brandschutzgewebe, zweilagige Wicklung, Wickelbreite 2 x 125 mm oder "FEUSIL KF", zweilagige Wicklung plus 50 mm Überlappung, Wickelbreite 2 x 125 mm nichtbrennbares Rohr Mineralfaserplatte beschichtet mit Seite 20

21 Übereinstimmungsbestätigung Name und Anschrift des Abschottungsherstellers: Baustelle / Gebäude: Datum der Herstellung: Zulassungsgegenstand: Geforderte Feuerwiderstandsklasse der Kabelabschottung(en)/ Kombiabschottung(en): Kabelabschottung/Kombiabschottung S 90 Hiermit wird bestätigt, dass die Kabelabschottung(en)/Kombiabschottung(en) der Feuerwiderstandsklasse S 90 zum Einbau in Wände* und Decken* der Feuerwiderstandsklasse F 90 hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z des Deutschen Instituts für Bautechnik vom und ggf. Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom hergestellt und eingebaut sowie gekennzeichnet wurde(n) und die für die Herstellung des Zulassungsgegenstands verwendeten Bauprodukte entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gekennzeichnet waren. Wichtig! Die Brandschutzwirkung der Kabel-/Kombiabschottung PYRO-SAFE Flammotect/Sibralit COMBI 90 ist auf Dauer nur dann sichergestellt, wenn die Kabel-/Kombiabschottung stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und nach evtl. vorgenommener Belegungsänderung der bestimmungsgemäße Zustand der Kabel-/Kombiabschottung wieder hergestellt wird. Ort / Datum Firma / Unterschrift (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.) * Nichtzutreffendes streichen Seite 21

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