Regionalflughafen Dortmund qualitativ angemessen ausbauen! Was geht noch? Was wollen wir?
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1 CDU-Kreisverband Dortmund Regionalflughafen Dortmund qualitativ angemessen ausbauen! Was geht noch? Was wollen wir? Beschluß des 76. Kreisparteitages zum aktuellen Entscheidungsbedarf in Fragen des Dortmunder Flughafens vom 7. Dezember 2001
2 Einleitung: Der im Planfestellungsbeschluß vom 24. Januar 2000 genehmigte Ausbau des Dortmunder Flughafens ist erfolgt. Die 2000 Meter lange Start- und Landebahn wird betrieben. Der Flughafen wird von den Menschen genutzt. Dortmund ist Teil des europäischen Flugnetzes. Die Anbindung Dortmunds an die internationalen Flughäfen ist hergestellt. Der Flugbetrieb im jetzigen Zustand wirft für alle Beteiligten neue Fragen auf. Dies gilt gleichermaßen für die Menschen im Flughafenumfeld einerseits als auch für die zum Flughafen gehörenden Unternehmen (Flughafen GmbH, Fluggesellschaften etc.) andererseits. Im Rahmen der vom CDU-Arbeitskreis "Flughafen" durchgeführten Anhörung sind Probleme mit den Betriebszeiten (Tag / Nacht), mit der vom Flughafenbetrieb ausgehenden Lärmbelastung und den sonstigen Einbußen an Lebensqualität auf seiten der im Einzugsbereich des Flughafens lebenden Menschen deutlich geworden. Dabei ist sicherlich die besondere Lage des Flughafens im stadtnahen Bereich zu berücksichtigen. Die Diskussion macht sich vor allen Dingen an den Themen - Gewichtsbeschränkung und - Verspätungsregelung fest. Die CDU als führende politische Kraft ist aufgerufen, zu den aktuellen Fragestellungen Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Lösungsvorschläge, die aus einem Entscheidungsprozeß hervorgehen, der alle berechtigten und widerstreitenden Interessen ermittelt und im Rahmen der Abwägung gegenüberstellt. Anliegen der CDU ist die Schaffung größtmöglicher Entscheidungstransparenz. Transparenz ist Voraussetzung für Glaubwürdigkeit. Dies war in der Vergangenheit nicht immer erste Priorität. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat den Sachverhalt analysiert und Lösungsvorschläge entwickelt. Der Kreisparteitag findet unter der Aufgabenstellung statt, die Lösungsansätze der Ratsfraktion an Hand von Kriterien zu bewerten und für alle Beteiligten verläßliche Perspektiven zu entwickeln. 2
3 I. Kriterien: Für die CDU Dortmund ist wichtig: 1. die Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung, beeinflußt durch: - den privaten Nutzen aufgrund eines wohnortnahen Flugangebots - den Flughafen als Wirtschafts- und Imagefaktor - das Angebot neuer, wohnortnaher Arbeitsplätze - die Wahrnehmung des Flugbetriebes - die gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Lärm, Schadstoffimmissionen) - die wirtschaftlichen Nachteile im Immobilienbereich - den Verlust an Wohnqualität rund um den Flughafen 2. die wirtschaftspolitische Bedeutung des Flughafens (vgl. die Ausführungen im Kommunalwahlprogramm ): - Flughafen als Bestandteil der Wirtschaftsförderung - Flughafen als Wachstumsfaktor - Erfüllung des Mobilitätsanspruches von Wirtschaft und Bevölkerung II. Abwägung: 1. Gewichtsbeschränkung: Im Planfeststellungsbeschluß wurde auf Antrag der Flughafen GmbH eine höchstzulässige Abflugmasse von 75 Tonnen festgesetzt. Dadurch sollte die vom Flugbetrieb ausgehende Belastung möglichst gering gehalten werden. Flugzeuge mit höheren An- und Abfluggewichten sollten den Flughafen Dortmund nicht nutzen können, um insbesondere zu vermeiden, daß die im Touristikcharter gebräuchlichen Großflugzeuge am Flughafen Dortmund operieren können (vgl. Ausführungen im Planfeststellungsbeschluß auf Seite 37). Im Zeitpunkt der Antragsstellung schwebte der Flughafengesellschaft der Einsatz bestimmter Flugzeugmuster mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 130 Sitzen vor, die auch an anderen Regionalflughäfen zur Bedienung des Linienverkehrs eingesetzt werden und deren An- und Abfluggewicht damals nicht mehr als 75 Tonnen betragen hat. Durch die Neuanschaffung vergleichbarer Flugzeugmuster, die allerdings marginale Gewichtsunterschiede zu den Vorläufermodellen aufweisen, ergibt sich nun die Notwendigkeit, die im Planfestellungsbeschluß festgesetzte Tonnagebegrenzung in Frage zu stellen. 3
4 Eine Erhöhung der Tonnage könnte in den Grenzen der vorzufindenden örtlichen Gegebenheiten (Länge der Start- und Landebahn) zu einem verstärkten Einsatz von größeren Flugzeugmustern führen. Auf der anderen Seite könnte eine Ablehnung jeglicher Veränderung der derzeit gültigen Gewichtsbeschränkung dazu führen, daß in Dortmund stationierte Flugzeuge abgezogen würden, was mit entsprechenden wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Der Standpunkt der CDU: - Zugunsten des Einsatzes moderner, in ihren Lärmeigenschaften verbesserter Flugzeugtypen, deren höchstzulässige Abflugmasse (MPW) jedoch die im Planfeststellungsbeschluß festgesetzten 75 Tonnen überschreitet, befürwortet die CDU die Aufhebung der geltenden Gewichtsbeschränkung, allerdings mit der Maßgabe, daß der aufgrund der Aufhebung der Gewichtsbeschränkung mögliche Flugbetrieb nicht zu einem gesundheitsgefährdenden Anstieg der Einzelschallereignisse führt, was durch periodische Messungen zu überwachen sein wird; daß die am Flughafen Dortmund eingesetzten Flugzeuge nach dem international verbindlichen Regelwerk der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), aufgrund ihrer Eigenschaften in das Lärmkapitel 3 des Annex 16 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (ICAO Annex 16) aufgenommen wurden (Anmerkung: Der ICAO Annex 16 hat alle Strahlflugzeuge in verschiedene Lärmkapitel aufgeteilt. Dem Kapitel 3 gehören Flugzeuge mit besonders niedrigen Lärmwerten an.) daß die eingesetzten Maschinen darüber hinaus in der sogenannten Bonusliste ausgewiesen sind (Anmerkung: im Rahmen dieser Bonusliste erfolgt eine nochmalige Differenzierung der in das Lärmkapitel 3 des ICAO Annex 16 aufgenommenen Flugzeuge; nach Auswertung der Lärmmessungen an deutschen internationalen Verkehrsflughäfen gibt der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen regelmäßig eine aktualisierte Bonusliste heraus, die die im An- / Abflug lärmarmen Flugzeugtypen von den lauteren trennt); 4
5 daß am Flughafen Dortmund grundsätzlich nur Flugzeuge verkehren, die von ihren Lärmeigenschaften den Flugzeugmustern verwandt sind, die beispielhaft im Planfeststellungsverfahren angeführt wurden (z. B. Airbus A 320; Boeing 737;). Der Flughafen Dortmund liegt für die Flugbetriebe ideal im Markt. Der Preis dafür ist eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der im Flugumfeld lebenden Bevölkerung. - Die CDU Dortmund ist der Meinung, daß die Landebahn des Flughafens Dortmund, bezogen auf Länge und Tragfähigkeit, den Endausbauzustand erreicht hat. Die Aufhebung der derzeit geltenden Gewichtsbeschränkung darf einem weiteren Ausbau der Start- und Landebahn keinen Vorschub leisten. 2. Verspätungsregelung: Sowohl von der Bevölkerung als auch von den Fluggesellschaften werden die bestehenden Betriebszeiten von bis Uhr nicht in Frage gestellt. Insbesondere die für den Geschäftsreiseverkehr unerläßliche Anbindung des Regionalflughafens Dortmund an die internationalen Drehkreuze, wie Frankfurt und München, hat in den zurückliegenden Monaten oftmals eine verspätete Ankunft von Flügen, die planmäßig innerhalb der Betriebszeiten den Bestimmungsort Dortmund erreicht hätten, zur Folge gehabt (von Januar bis Ende September 83 Flüge). Die zuständige Luftverkehrsbehörde, die Bezirksregierung in Münster, hat in 49 Fällen die von den Fluggesellschaften beantragte Genehmigung zur ausnahmsweisen Landung außerhalb der Betriebszeiten versagt. Die betroffenen Flüge wurden umgeleitet nach Paderborn oder Münster. Die Folgen für die betroffenen Fluggäste und die jeweilige Fluggesellschaft stellen eine Belastung dar, die auf Dauer nicht hingenommen werden kann. Kunden haben einen hohen Anspruch auf Dienstleistungsqualität am Flughafen Dortmund. Dazu gehören verläßliche Anund Abflugzeiten, sowie die Erreichbarkeit des Flugzieles. Den Fluggesellschaften entstehen bei fehlender Verspätungsregelung nicht unerhebliche Kosten. Hinzu kommt die Verärgerung der Kunden, die nach Alternativen zum Dortmunder Flugangebot suchen werden. In letzter 5
6 Konsequenz werden die Gesellschaften unternehmerische Entscheidungen zu treffen haben. Dies wiederum beeinflußt die Wirtschaftlichkeit der Flughafen Dortmund GmbH. Daher besteht Bedarf, für begründete Verspätungen eine vernünftige Regelung zu finden. Für die Ausgestaltung der Verspätungsregelung ist ausschlaggebend, in welchem Zeitraum nach Uhr der Großteil der Verspätungen anfällt. Nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen zu Flugbewegungen nach Uhr, liegt der Schwerpunkt zwischen und Uhr. Gemäß der dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Prognose, ist in naher Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Flugbewegungen und der Anzahl der Passagiere zu rechnen. Es steht zu erwarten, daß sich damit auch der Anteil der Verspätungen vergrößert. Um die mit der Verspätungsregelung verbundene Lärmbelästigung der Bevölkerung zur Nachtzeit auf ein Mindestmaß zu beschränken, ist zu prüfen, in welchem Umfang passive Lärmschutzmaßnahmen erweitert werden müssen. Die Maßnahmen zum Lärm- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung müssen den jeweils neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in angemessener Zeit angepaßt werden. Die notwendigen Finanzmittel sind von der Flughafen Dortmund GmbH bereitzustellen. Die CDU ist der Auffassung, daß sich die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und anderen Belastungen nicht allein auf passiven Schutz beschränken dürfen. - Im Interesse eines möglichst weitreichenden (aktiven) Schutzes vor Beeinträchtigungen, soll vom Flughafen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (z.b. der Flugsicherung) und den Piloten der Fluggesellschaften untersucht werden, wie An- und Abflugrouten und -verfahren unter Wahrung der Sicherheitsbelange weiterentwickelt bzw. optimiert werden können, um die Belastung der Anwohner zu verringern. Es ist darauf hinzuwirken, daß diesbezügliche Vorgaben, wie z. B. die Nutzung des Instrumentenlandesystems (ILS), auch von den Piloten eingehalten werden. 6
7 Der Standpunkt der CDU: - die planmäßigen Betriebszeiten bleiben unverändert; - eine Verspätungsregelung muß sich auf das für die ordnungsgemäße Abwicklung des Flugverkehrs wirklich erforderliche Mindestmaß beschränken; - einer Verspätungsregelung für planmäßig vor Uhr erwartete Flüge wird bis Uhr zugestimmt; - darüber hinaus dürfen bis Uhr Landungen zugelassen werden, die dem Erreichen eines am Standort Dortmund von den Fluggesellschaften unterhaltenen Werftbetriebes / Wartungsstandes dienen sollen (sog. home-base-carrier); - die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen obliegt im vorgenannten Umfang der Flughafen GmbH; - Ausnahmen dürfen nur für Flugzeuge erteilt werden, die in die sog. Bonusliste aufgenommen sind; - es ist sicherzustellen, daß die Genehmigung einer Landung nach Uhr Ausnahmecharakter behält und nur in begründeten Fällen zugelassen wird; insbesondere darf die einzelne Fluggesellschaft nicht durch eigenes Handeln zur Verspätung beigetragen haben; - innerhalb des Verspätungszeitraumes ist grundsätzlich ein Aufschlag auf die normale Landegebühr zu erheben; zu denken ist etwa an eine 100 %ige Gebührenerhöhung; auf jeden Fall aber ist eine kostendeckende Gebühr in Ansatz zu bringen. Es darf kein wirtschaftliches Interesse an einer Ausnutzung der Verspätungsregelung geben. - kontinuierliche Lärmmessungen sind durch eine neutrale Institution, und nicht von der Flughafen Dortmund GmbH durchzuführen (Fremdüberwachung); - dem Rat der Stadt Dortmund wird die Kontrolle der Einhaltung der Verspätungsregelung übertragen, wozu insbesondere die Überwachung einer restriktiven Handhabung gehört; - um größtmögliche Transparenz zu erreichen, sollen die Verspätungsdaten und Entscheidungsgründe im Internet veröffentlicht werden; 7
8 III. Beschlußvorschlag Die CDU-Ratsfraktion wird aufgefordert, die anstehenden Entscheidungen zum Dortmunder Flughafen so zu treffen, daß am Standort Dortmund auch weiterhin ein attraktives Luftverkehrsangebot unterbreitet werden kann. Im Auge zu behalten ist die ursprünglich mit dem Ausbau zum Regionalflughafen verfolgte Zielsetzung, den aus beruflichen Gründen Reisenden gute Verbindungen zu den wichtigsten Wirtschaftsräumen innerhalb Deutschlands und im benachbarten Ausland zur Verfügung zu stellen. Die CDU-Ratsfraktion muß aber auch ihrer Verantwortung für die Menschen im Umfeld des Flughafens gerecht werden, die beispielsweise vor unbegründeten Eingriffen des Flugbetriebs in ihrer Nachtruhe zu schützen sind. Mit Blick auf die prekäre Stadtlage des Dortmunder Flughafens darf nicht in allen wirtschaftlichen Belangen uneingeschränkt ein Maß angelegt werden, daß für andere Regionalflughäfen - in weitaus günstigerer Lage - vielleicht Gültigkeit hat. Dem 76. Kreisparteitag wird vorgeschlagen, zu den durch die aktuelle Flughafendiskussion aufgeworfenen Fragen folgende Beschlüsse zur weiteren Verfolgung durch die CDU- Ratsfraktion zu fassen: 1. Aufhebung der Gewichtsbeschränkung Zugunsten des Einsatzes moderner, in ihren Lärmeigenschaften verbesserter Flugzeugtypen, deren höchstzulässige Abflugmasse (MPW) jedoch die im Planfeststellungsbeschluß festgesetzten 75 Tonnen überschreitet, befürwortet die CDU die Aufhebung der geltenden Gewichtsbeschränkung, allerdings mit der Maßgabe, daß der aufgrund der Aufhebung der Gewichtsbeschränkung mögliche Flugbetrieb nicht zu einer gesundheitsgefährdenden Erhöhung der Einzelschallereignisse führt, was durch periodische Messungen zu überwachen sein wird; daß am Flughafen Dortmund ausschließlich Flugzeuge verkehren, die den strengen Lärmbestimmungen der ICAO, Annex 16, Lärmkapitel 3 gerecht werden; 8
9 daß die eingesetzten Maschinen darüber hinaus zu den lärmarmen Flugzeugtypen zählen, die in der sogenannten Bonusliste des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgeführt werden; - Der Flughafen Dortmund liegt für die Flugbetriebe ideal im Markt. Der Preis dafür ist eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der im Flugumfeld lebenden Bevölkerung. Daher sollten am Flughafen Dortmund grundsätzlich nur Flugzeuge verkehren, die von ihren Lärmeigenschaften in etwa den Flugzeugmustern entsprechen, die beispielhaft im Planfeststellungsverfahren angeführt wurden (z. B. Airbus A 320; Boeing 737). - Die CDU Dortmund ist im übrigen der Meinung, daß die Landebahn des Flughafens Dortmund, bezogen auf Länge und Tragfähigkeit, den Endausbauzustand erreicht hat. Die Aufhebung der derzeit geltenden Gewichtsbeschränkung darf einem weiteren Ausbau der Start- und Landebahn keinen Vorschub leisten. 2. Einführung einer Verspätungsregelung - die planmäßigen Betriebszeiten bleiben unverändert; - eine Verspätungsregelung muß sich auf das für die ordnungsgemäße Abwicklung des Flugverkehrs wirklich erforderliche Mindestmaß beschränken; - einer Verspätungsregelung für planmäßig vor Uhr erwartete Flüge wird bis Uhr zugestimmt; - darüber hinaus dürfen bis Uhr Landungen zugelassen werden, die dem Erreichen eines am Standort Dortmund von den Fluggesellschaften unterhaltenen Werftbetriebes / Wartungsstandes dienen sollen (sog. home-base-carrier); - die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen obliegt im vorgenannten Umfang der Flughafen GmbH; - Ausnahmen dürfen nur für Flugzeuge erteilt werden, die in die sog. Bonusliste des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgenommen sind; 9
10 - es ist sicherzustellen, daß die Genehmigung einer Landung nach Uhr Ausnahmecharakter behält und nur in begründeten Fällen zugelassen wird; insbesondere darf die einzelne Fluggesellschaft nicht durch eigenes Handeln zur Verspätung beigetragen haben; - innerhalb des Verspätungszeitraumes ist grundsätzlich ein Aufschlag auf die normale Landegebühr zu erheben; zu denken ist etwa an eine 100 %ige Gebührenerhöhung; auf jeden Fall ist aber eine kostendeckende Gebühr in Ansatz zu bringen. Es darf kein wirtschaftliches Interesse an einer Ausnutzung der Verspätungsregelung geben. - kontinuierliche Lärmmessungen sind durch eine neutrale Institution, und nicht von der Flughafen Dortmund GmbH durchzuführen (Fremdüberwachung); - dem Rat wird die Kontrolle der Einhaltung der Verspätungsregelung übertragen, wozu insbesondere die Überwachung einer restriktiven Handhabung gehört; - um größtmögliche Transparenz zu erreichen, sollen die Verspätungsdaten und die Entscheidungsgründe im Internet veröffentlicht werden; 3. Verbesserung des Schutzes vor fluglärmbedingten Immissionen - Im Interesse eines möglichst weitreichenden (aktiven) Schutzes vor Beeinträchtigungen, soll vom Flughafen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (z.b. der Flugsicherung) und den Piloten der Fluggesellschaften untersucht werden, wie An- und Abflugrouten und -verfahren unter Wahrung der Sicherheitsbelange weiterentwickelt bzw. optimiert werden können, um die Belastung der Anwohner zu verringern. Es ist darauf hinzuwirken, daß diesbezügliche Vorgaben, wie z. B. die Nutzung des Instrumentenlandesystems (ILS), auch von den Piloten eingehalten werden. 10
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