Herausgegeben von der Stadtverwaltung Strehla

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strehla mit den Ortsteilen Forberge, Oppitzsch, Unterreußen, Großrügeln, Kleinrügeln, Görzig/Trebnitz, Paußnitz und Lößnig Herausgegeben von der Stadtverwaltung Strehla Nr. 336 kostenlos Strehla, den

2 Seite 2 Dezember 2017 Stadt Strehla Landkreis Meißen Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan Torgauer Straße Vorentwurf Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Strehla hat am beschlossen für die Flurstücke Nr. 975/5 und 975/6 sowie eine Teilflächen der Flurstücke Nr. 885/3 und 887/1 (Torgauer Str.), jeweils Gemarkung Strehla, im Bereich im Norden der Ortslage Strehla zwischen der Torgauer Straße und der Sahlassaner Straße nördlich der Oberschule Strehla, den Bebauungsplan Torgauer Straße aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Zum Alten Weinberg wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt. Die Stadt Strehla beabsichtigt das ehemalige Gärtnereigelände im Norden der Ortslage Strehla zwischen der Torgauer Straße und der Sahlassaner Straße nördlich der Oberschule Strehla einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Da das für Wohnbebauung vorgesehene Areal bislang im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß 35 BauGB liegt, ist derzeit keine bauliche Entwicklung auf den überplanten Flächen möglich. Zur langfristigen Sicherung der geplanten Bebauung an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem soll der Bereich als Allgemeines Wohngebiet im Sinne von 4 BauNVO festgesetzt werden. In dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Strehla ist das Gebiet als geplante Wohnbaufläche (W) ausgewiesen, so dass die Darstellungen des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes künftig vereinbar sind. Mit der im Mai 2017 eingetretenen Novelle des Baugesetzbuches haben Kommunen gemäß 13b BauGB-neu Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren die Möglichkeit, Flächen im Außenbereich nach 35 BauGB über das beschleunigte Verfahren analog 13a BauGB im Rahmen eines Bebauungsplanes zu überplanen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Bebauungsplan mit einer zulässigen Grundfläche von bis zu m² zur Begründung von Wohnnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Ortsteile nach 34 BauGB anschließt. Nachdem diese Kriterien auf die vorliegende Planung vollumfänglich zutreffen, wird das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 entsprechend, so dass von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß 4 c BauGB, Monitoring ) sind im vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Der vom Stadtrat Strehla am gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Torgauer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom , liegt in der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, Strehla, Zimmer 14, in der Zeit vom 4. Dezember 2017 bis einschließlich 22. Dezember 2017 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Dienstzeiten Montag von bis und bis Uhr Dienstag von bis und bis Uhr Mittwoch von bis und bis Uhr Donnerstag von bis und bis Uhr Freitag von bis Uhr oder nach Vereinbarung die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Torgauer Straße zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Torgauer Straße schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes Torgauer Straße unberücksichtigt bleiben können. Strehla, Jörg Jeromin Bürgermeister

3 Dezember 2017 Seite 3 Stadt Strehla Landkreis Meißen Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches; Gesamtflächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Entwurf Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Strehla hat die Aufstellung eines Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Stadtgebiet Strehla beschlossen, in welchem die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dargestellt werden sollen. Dabei soll dieser Gesamtflächennutzungsplan im Wesentlichen auf den Inhalten bereits existierender Planentwürfe basieren, wobei der Gesamtflächennutzungsplan im Hinblick auf den tatsächlichen Bedarf und das städtebauliche Erfordernis in den einzelnen Ortsteilen innerhalb des gesamten Stadtgebietes Strehla abgestellt wird. Nach mehreren internen Abstimmungen und Beratungen zu den Inhalten des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und zu den Trassenvarianten der Umgehungsstraße wurden die in der Abwägung beschlossenen Änderungen in die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla eingearbeitet. Mit der Ausarbeitung des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt. Der Gesamtflächennutzungsplan stellt planungsrechtlich die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung innerhalb des gesamten Stadtgebietes Strehla dar (vorbereitender Bauleitplan), in welchem die Grundzüge der städtebaulichen Konzeption und Entwicklung für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren vorgegeben werden ( 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Es werden im Rahmen des Gesamtflächennutzungsplanes jedoch noch keine konkreten Festsetzungen zu einzelnen Bauparzellen getroffen. Die Konkretisierung hierzu erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne). Der Stadtrat der Stadt Strehla hat am den Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla in der Fassung vom gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes Strehla mit integriertem Landschaftsplan, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Anlagen, jeweils in der Fassung vom , liegt in der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, Strehla, Zimmer 14, in der Zeit vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 31. Januar 2018 im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der Sprechzeiten Montag von bis und bis Uhr Dienstag von bis und bis Uhr Mittwoch von bis und bis Uhr Donnerstag von bis und bis Uhr Freitag von bis Uhr oder nach Vereinbarung die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Zu dem Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla liegen bereits folgende wesentlichen Umweltinformationen und umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Gesamtflächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Stadtverwaltung Strehla eingesehen werden können: Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/Themenblock Information Altlastenverdachtsflächen Arnold Consult AG; Auflistung und Lage der im SALKA (Anlage 1 der Begründung) LRA Meißen verzeichneten Altstandorte/Altablagerungen Eingriffs-/ Arnold Consult AG Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Ausgleichsbilanzierung (Anlage 2 der Begründung) für die geplanten Bauflächen nach Handlungsempfehlung (SMUL 2003); Darstellung der Ausgleichspotentials (A1 bis A6) Archäologische Arnold Consult AG; Auflistung und Lage der bekannten Funde/Denkmale und LRA Meißen Bau- und Bodendenkmäler Kulturdenkmale (Anlage 3 der Begründung)

4 Seite 4 Dezember 2017 Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/Themenblock Information Umweltbericht zum Entwurf Arnold Consult AG Aussagen und Hinweise zu den des Gesamtflächennutzungs- Schutzgütern Boden, Wasser, planes Klima/Luft, Landschaftsbild / (Anlage 4 der Begründung) Erholung, Flora/Fauna/ Biodiversität, Mensch, Kultur-/Sachgüter; Ziele des Umweltschutzes aus übergeordneten Fachplänen/Gesetzen; Umweltzustand und Vorbelastungen im Plangebiet; Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und auf Schutzgebiete; Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) Stellungnahme Behörde Landesdirektion Grundsätzliche Bedenken bzw. Träger Sachsen und und hinsichtlich Umfang und Lage öffentlicher Belange Regionaler der Bauflächen; Strehla hat keine Planungsverband zentralörtliche Funktion Oberes Elbtal/Osterzgebirge (gem. LEP 2013 nur Ansprüche der örtlichen Bev. an zeitgemäße Wohnverhältnisse (Eigenentwicklung) gegeben), Mangelnde Begründung der etwa 14,5 ha neu ausgewiesenen Wohnbauflächen Bedarfsberechnung; Kontinuierlicher Bevölkerungsrückgang seit Wiedervereinigung; Überalterung der Bevölkerung; Für den Auflockerungs- und Ersatzbedarf sind vorrangig Nachverdichtungsund Umnutzungsmöglichkeiten heranzuziehen; Insgesamt sollen die Flächenneuausweisungen (W, M, G) reduziert werden; Die großzügigen Bestandsdarstellungen sollten kritisch geprüft werden Stellungnahme Landratsamt Meißen, redaktionelle Korrekturen und Fachbehörde Untere Wasserbehörde Ergänzungen erforderlich (Gewässerbezeichnungen, Verlauf etc.); Anmerkungen zur Hochwassersituation in den einzelnen Ortsteilen (HQ 50, HQ 100, evtl. Deichverlegung etc.); Ablehnung der Ausweisung der gewerblichen Bauflächen Praußnitz sowie Strehla, südl. Oppitzscher Weg (Lage in dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe nach 78 WHG ist die Ausweisung von Bauflächen hier untersagt); Ausweisung Mischgebiet Strehla ist zu überarbeiten (Einhaltung Gewässerrandstreifen, nach Gefahrenkarte HQ 100 Wasserstände bis 2 m zu erwarten); Hinweise und redaktionelle Überarbeitung zur Wasserversorgung (u.a. Empfehlung der Darstellung eines künftigen Wasserschutzgebietes im FNP); Fehlende Quellenangaben bei den Grundwassermessstellen und -nutzungen Stand der Quellenangaben ist zu aktualisieren; Hinweis zur Abwasserbeseitigung

5 Dezember 2017 Seite 5 Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/Themenblock Information Stellungnahme Landratsamt Meißen, Großzügige Ausweisung von Fachbehörde Untere Wohnbau- und gewerblichen Naturschutzbehörde Bauflächen wird in Frage gestellt; Erhebliche Bedenken gegenüber des Ausweisung des Sondergebietes Erweiterung Campingplantz (Lage innerhalb des LSG, Erforderlichkeit eines förmlichen Ausgliederungsverfahrens, Eingriff in gesetzlich geschütztes Biotop, keine Aussicht auf Erfolg für ein Ausgliederungsverfahren, aufgrund der topographischen Verhältnisse kaum umsetzbar); Bootsanlegestelle/Anlage für Wasserwanderer Lage im LSG und Natura-2000-Gebiet, evtl. Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope in diesem Bereich; Redaktionelle Anmerkungen (LSG, flächenhafte Naturdenkmale, Baum-Naturdenkmal) Stellungnahme Landratsamt Meißen, Erfasste Altlastenverdachtsflächen Fachbehörde Untere Abfall-/ im FNPentsprechen Bodenschutzbehörde dem aktuellen Stand im SALKA Stellungnahme Landratsamt Meißen, Nur nicht störendes Gewerbe Fachbehörde Belange in Nachbarschaft Wohnen Immissionsschutz und Gewerbe Stellungnahme Landratsamt Meißen, Entzug von landwirtschaftlichen Fachbehörde Belange Landwirtschaft Flächen; Hinweise zur rechtzeitigen Abstimmung mit den Bewirtschaftern von in Anspruch genommenen Flächen; Agrarbetriebe könnten durch den Straßenbau und die Gewerbeansiedlung im Einzelfall eingeschränkt werden, Flächenverbrauch (inkl. Ausgleichsflächen) kann existenzgefährdend werden; Flächenverbrauch sollte auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden Stellungnahme Landratsamt Meißen, Anregung Übernahme von Flächen Fachbehörde Belange Forst für Schutzwald gem. 29 Abs. 1 SächsWaldG zw. Schloss Strehla und dem Bad; Gehölzbestände im Bereich des Wohnbaugebietes nördlich der Schule sind teilweise als Wald im Sinne des SächsWaldG darzustellen (besondere Genehmigungsanforderungen); Bauflächen am Oppitzscher Weg sind aufgrund der Bestockungsverhältnisse Wald im Sinne des SächsWaldG (besondere Genehmigungsanforderungen); Die Waldeigenschaft wird bei Bedarf im Einzelfall konkret ermittelt Stellungnahme Landratsamt Meißen, Forderung Auflistung Bau- und Fachbehörde Belange Gartendenkmale Denkmalschutz

6 Seite 6 Dezember 2017 Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/Themenblock Information Stellungnahme Landratsamt Meißen, Hinweis zur Beachtung der Fachbehörde Straßenbaulastträger RichtlinieRPS bei der Umsetzung der Baumpflanzungen im Bereich der Kreisstraße K 8565 (OD Großrügeln) Stellungnahme Landratsamt Meißen, Hinweise auf 1a Abs. 2 Satz 4 Fachbehörde Belange BauGB (Innenentwicklung, Gebietliche Planung Brachflächen, Leerstand, Baulücken etc.; Begründung der Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen); keine Bauflächenausweisungen im HQ100 und Vorranggebieten Hochwasserschutz; Hinweise zu Bauflächenausweisungen (Art der baulichen Nutzung); Hinweis zum Umweltbericht (Einbindung in Begründung) Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Aus Sicht der Geologie, Fachbehörde Landwirtschaft und Anlagensicherheit/ Störfallvorsorge, Geologie bzgl. natürlicher Radioaktivität keine Bedenken, wenn die vorgebrachten Hinweise beachtet werden; Hinweise und Empfehlungen zur Radioaktivität, Anlagensicherheit/ Störfallvorsorge, Geologie und redaktioneller Art Stellungnahme Wasservers Evtl. Ausweisung eines Träger öffentlicher Riesa/Großenhain Trinkwasserschutzgebietes im Belange GmbH Bereich des Fl. St. 163 a, Gemarkung Trebnitz Stellungnahme Sächsisches Darlegung unter Bergaufsicht Fachbehörde Oberbergamt stehender Betriebe im Plangebiet und eines Baubeschränkungsgebiets Stellungnahme Landesamt für Forderung der Ergänzung der Fachbehörde Archäologie aufgelisteten Denkmäler; Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmälern im Plangebiet; Anregung zur Wahl der Ausgleichsflächen in Verbindung mit dem Schutz von archäologischen Denkmälern Stellungnahme Landestalsperren Grundsätzlich keine Einwände; Fachbehörde verwaltung Konkretisierung Deichanlagen in der Sachsen Begründung; Prüfung der Grenze des FFH-Gebiets Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg ; Hochwasserschutzanlagen dürfen nicht beeinträchtigt werden Stellungnahme Landesarbeitsge Allgemeine Hinweise zum FNP und Träger öffentlicher meinschaft der Auflistung der FFH- u. SPA-Gebiete Belange anerkannten im Stadtgebiet; Widerspruch Naturschutzvereinigungen zur Aussage im Umweltbericht Sachsens (LAG) Pkt. 6 (Beeinträchtigung von hier: NABU Sachsen e.v. Schutzgebieten; Beispiel Bootsanlegestelle auf Höhe des Sondergebiets Wochenende ; Betroffene Elbteiche unterliegen dem Biotopschutz; SO Erweiterung Campingplatz im LSG Überplanen von Biotopen Verstoß gegen das Artenschutzrecht

7 Dezember 2017 Seite 7 Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/Themenblock Information Stellungnahme Landesarbeits Forderung einer Träger öffentlicher gemeinschaft planungsmethodisch sauberen Belange der anerkannten Aufbereitung der planerischen Naturschutzvereinigungen Grundsätze und Ziele der Sachsens (LAG) Raumordnung mit Bezug hier: BUND Sachsen e.v. auf den FNP; Ausweisung neuer Bauflächen wird als überdimensioniert angesehen; Forderung der Überarbeitung des Kapitels 9 Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Hochwasserschutzfunktion, geschützte Arten und Lebensräume, Landschaftsbild/Erholung, Menschliche Gesundheit/ Emissionen einschließlich Lärm); Bedenken gegen die Ausweisung eines Gewerbegebietes auf Fl.St. 497 und 493 (renaturiertes Gebiet, Arten, Hochwasser, Konflikt zum angrenzenden Wohnen, Lärm etc.) Stellungnahme Landesarbeits Die Erarbeitung eines Träger öffentlicher gemeinschaft Flächennutzungsplanes wird Belange der anerkannten begrüßt; Der Aufforderung einer Naturschutzvereinigungen bedarfsgerechten Bauleitplanung, Sachsens (LAG) die vorwiegend als Innenentwicklung hier: am Bestand auszurichten ist, Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.v. (LSH) wir mit der Planung weitgehend entsprochen; Rechnerisch begründeter Bedarfsnachweis bei W wird vermisst; Darstellung von Dorfgebieten in den Ortsteilen (dort, wo die baulichen und funktionalen Voraussetzungen gegeben sind); Auf die Erweiterung von gewerblichen Bauflächen sollte verzichtet werden; Allgemeine Hinweise zu den Kriterien der Guten fachlichen Praxis bei der LWS Stellungnahme IHK Dresden G am östlichen Rand von Strehla Träger öffentlicher u. die Ansiedlung von ausschließlich Belange nicht störendem Gewerbe steht im Widerspruch Ausweisung eines WA würde reichen; G am östlichen Rand von Strehla grenzt direkt an ein neues WA an Konflikt Wohnen und Gewerbe; Ausweisung eines Mischgebiets im Überschwemmungsgebiet zwischen Oppitzsch und Neuoppitzsch nicht nachvollziehbar; Ausweisung eines W an der Zaußwitzer Str. 2a, wo sich 2006 ein Unternehmen aus der Branche Herstellung von Metallerzeugnissen Konfliktpotential, Bestandsschutz Stellungnahme der Bürger Widerspruch gegen die Darstellung Öffentlichkeit zur des Fl.St. 47/4, Gem. Praußnitz, Niederschrift als Grünfläche Stellungnahmen der Bürger Anregung zum Betrieb einer Öffentlichkeit Kiesgrube auf der Gemarkung Unterreußen; Bitte um Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen vor Beginn des Kiesabbaus

8 Seite 8 Dezember 2017 Art der umweltbezogenen Verfasser Datum/Stand Thema/Themenblock Information Stellungnahme der Bürger Bedenken gegen die Ausweisung Öffentlichkeit eines Gewerbegebietes auf Fl.St. 497 und 493 (renaturiertes Gebiet, Arten, Hochwasser, Konflikt zum angrenzenden Wohnen, Lärm etc.) Stellungnahme der Bürger Bedenken gegen die Ausweisung Öffentlichkeit eines Gewerbegebietes und Wohngebietes für den Bereich Elbwinkel/Oppitzscher Weg erhöhtes Verkehrsaufkommen erhöhte Lärmbelästigung und Unfallgefahr für die Bewohner der Wohnanlage August der Starke Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Gesamtflächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Strehla unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Strehla, Jörg Jeromin Bürgermeister Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) Aufgrund von 4 Abs. 2 i.v.m. 28 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i.d.f.d. Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl.S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl.S.652), 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.d.f.d.bekanntmachung vom 26. August 2004 (Sächs.GVBl.S.418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl.S.504), 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen SächsKitaG) i.d.f.d.bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl.S.225), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl.S.349) hat der Stadtrat der Stadt Strehla in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung Die Anlage zur Elternbeitragssatzung der Stadt Strehla Beitragstabelle wird wie folgt neu gefasst: Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Strehla auf der Basis der am bekannt gemachten Personal- und Sachkosten des Vorjahres und der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Strehla über die Kita-Elternbeitragssatzung Monatliche Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab 01. Januar 2018 Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung in der Kinderkrippe und der Kindertagespflege Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in der Kinderkrippe und in Kindertagespflege sowie in altersgemischten Gruppen wird grundsätzlich der Krippenbeitrag erhoben. Tägliche Betreuungszeit 4,5 Std. 6 Std. 7 Std. 9 Std. 10 Std. 11 Std. Angaben in Familie/familienähnliche Gemeinschaft 1. Kind 88,49 117,99 137,65 176,98 196,64 216,31 2. Kind 65,99 87,99 102,65 131,98 146,64 161,31 3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei Alleinerziehende 1. Kind 82,49 109,99 128,32 164,98 183,31 201,64 2. Kind 58,49 77,99 90,98 116,98 129,97 142,98 3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei Die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über 9 Stunden ist bei begründetem Bedarf im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtungen möglich.

9 Dezember 2017 Seite 9 Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung im Kindergarten/Kindertagesstätte Für die Betreuung von Kindern in Kindergartengruppen und in altersgemischten Gruppen wird ab dem Monat der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum tatsächlichen Schuleintritt der Kindergartenbeitrag erhoben. Tägliche Betreuungszeit 4,5 Std. 6 Std. 7 Std. 9 Std. 10 Std. 11 Std. Familie/familienähnliche Gemeinschaft Angaben in 1. Kind 56,17 74,89 87,38 112,34 124,82 137,30 2. Kind 42,17 56,22 65,60 84,34 93,71 103,08 3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei Alleinerziehende 1. Kind 52,42 69,89 81,55 104,84 116,49 128,13 2. Kind 38,17 50,89 59,38 76,34 84,82 93,30 3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei frei frei Die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über 9 Stunden ist bei begründetem Bedarf im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung möglich. Elternbeitrag je Platz und Monat für die Betreuung im Hort Für die Betreuung von Kinder im Hort wird der Beitrag für Kinder der 1. Klasse ab tatsächlichem Schuleintritt erhoben. Tägliche Betreuungszeit 4 Std. 5 Std. 6 Std. 7 Std. Angaben in Familie/familienähnliche Gemeinschaft 1. Kind 46,15 57,69 69,23 80,77 2. Kind 35,48 44,36 53,23 62,10 3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei Alleinerziehende 1. Kind 43,15 53,94 66,73 75,52 2. Kind 32,15 40,19 48,23 56,27 3. Kind u. weitere Kinder frei frei frei frei Die Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über 6 Stunden ist bei begründetem Bedarf im Rahmen der Öffnungszeiten der Einrichtung möglich. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am in Kraft. Strehla, den Stadt Strehla Jörg Jeromin Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Jörg Jeromin Bürgermeister

10 Seite 10 Dezember 2017 Bericht aus dem Technischen Ausschuss In der Beratung des Technischen Ausschusses der Stadt Strehla am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussfassung zur Verkehrsrechtlichen Anordnung im Stadtgebiet Strehla Schloßplatz Beschluss Nr. TA/36/17 Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließt die Aufbringung einer Grenzmarkierung Z 299 für ca. 10 m im Bereich der Straße Schloßplatz zur Verdeutlichung der Ausfahrt für die Anliegerstraße Schloßplatz 2, 3 und Torgauer Straße 26. Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung des Spielplatzes Ernst-Thälmann- Straße/Schulstraße für Spielgeräte Beschluss Nr. TA/37/17 Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließt die Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung des Spielplatzes Ernst-Thälmann-Straße/Schulstraße für Spielgeräte an die Firma HABS-mb-Spielidee GmbH aus Dautphetal-Allendorf. Die Bruttoangebotssumme beträgt ,14 EUR. Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung des Spielplatzes Ernst-Thälmann- Straße/Schulstraße für die Zaunanlage Beschluss Nr. TA/38/17 Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Erneuerung des Spielplatzes Ernst-Thälmann-Straße/Schulstraße für die Zaunanlage an die Firma Bau- und Maschinenschlosserei Friedrich Hoffmann aus Riesa. Die Bruttoangebotssumme beträgt 7.623,62 EUR. Beschlussfassung zum Bauantrag von Familie Dr. Ludwig, Badergasse 2, Strehla Beschluss Nr. TA/41/17 Der Technische Ausschuss der Stadt Strehla beschließt, den Änderungswünschen von Herrn Dr. Ludwig für das zu sanierende Gebäude Badergasse 2 in Strehla stattzugeben. Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Strehla wird durch den Bürgermeister erteilt. Bericht aus dem Verwaltungsausschuss Der Verwaltungsausschuss der Stadt Strehla fasste in der Beratung am folgende Beschlüsse. Beschlussfassung über die Annahme/Vermittlung eingegangener Spenden im Zeitraum vom bis Beschluss Nr. VA/34/17 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Strehla beschließt die Annahme der im Zeitraum vom bis eingegangenen Spenden, lfd. Nr. 117/17 119/17 lt. beigefügter Auflistung Bericht aus dem Stadtrat Folgende Beschlüsse wurden in der Beratung des Stadtrates der Stadt Strehla am gefasst. Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit der Änderung Fläche Wohngebiet nördlich der Oberschule Beschluss Nr. 1364/346/17 1. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt, dass die Flurstücke 975/5 und 975/6 der Gemarkung Strehla abweichend vom Abwägungsbeschluss vom im Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom weiterhin als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt werden. 2. Die Abwägung vom ist auf Grundlage des unter 1.) beschlossenen Sachverhalts entsprechend anzupassen und das überarbeitete Ergebnis der Abwägung den Einwendungsführern entsprechend mitzuteilen. Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Beschluss Nr. 1322/304/17 1. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit den in der Abwägung vom und vom beschlossenen Änderungen, bestehend aus Planzeichnung mit Begründung inkl. Anlagen, jeweils in der Fassung vom zu billigen. 2. Zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchen (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Torgauer Straße Beschluss Nr. 1362/344/17 Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf in der Fassung vom Beschlussfassung zum Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss für den Bebauungsplan Torgauer Straße Beschluss Nr. 1345/327/17 1. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt für den Bereich im Norden der Ortslage Strehla zwischen der Torgauer Straße und der Sahlassaner Straße nördlich der Oberschule den Bebauungsplan Torgauer Straße für nachfolgende Flurstücke der Gemarkung Strehla aufzustellen: Flurstück Nr. 975/5 Flurstück Nr. 975/6 Teilfläche des Flurstückes Nr. 885/3 Teilfläche des Flurstückes Nr.887/1 (Torgauer Straße) Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach 13 a i. V. m. 13 b BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Der Stadtrat der Stadt Strehla billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Torgauer Straße in der Fassung vom , bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung. 4. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), d. h. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB), jeweils in Verbindung mit 13 a BauGB, durchzuführen.

11 Dezember 2017 Seite 11 Beschlussfassung zur Absicherung des Winterdienstes auf Gemeindestraßen Beschluss Nr. 1363/345/17 1. Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt, durch den städtischen Winterdienst bei den aufgeführten Straßenabschnitten nur einer eingeschränkter Räumund Streupflicht nachzukommen: - Karl-Marx-Straße - August-Bebel-Straße - Elbwinkel 2-11 (Rundbogen wird geschoben) - Oppitzscher Weg Torgauer Straße 32 a e - Am Pönitzberg - Melchior-Tatzen-Weg (2 x Stichstraßen) - Reußner Straße ab Nr Goldgasse - Fischergasse Nr. 14, 14 a, 16, 18 und 20 (Grundberg) - Bahnhofstraße 1, 3 und 5 (Gasse) - Speicherstraße - Karl-Liebknecht-Straße ab 2 a (Sackgasse) - Kleinrügelner Straße ab Nr. 3 (Sackgasse) - Kleinrügelner Straße Am Wasserturm 4 a 5 a (hinter den Baracken) - Am Wasserwerk 4 9 (Privatgrundstück) - OT Paußnitz Dorfstraße a 2. Folgende Straße können außerhalb der Zielstellung 07:00 Uhr und je nach Witterungsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beräumt werden: - Pfarrweg - Collmblick Nr. 11, 20 23, 29 32, (alle Stichstraßen und innerer Ring) - Am Wasserturm Beschlussfassung über die Förderung des Breitbandausbaus in Strehla Beschluss Nr. 1365/347/17 Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderrichtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom als Fördermodell wird das Wirtschaftlichkeitslückenmodell unterstützt. Der Ausbau soll grundsätzlich mittels FTTB-Technologie erfolgen. Die Gesamtfinanzierung ist in der Plan und zur Haushaltssatzung 2018 der Stadt Strehla zu berücksichtigen. In der Beratung des Stadtrates der Stadt Strehla am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussfassung zum Tausch von Flurstücken in der Gemarkung Strehla Beschluss Nr. 1364/351/17 Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt, den Tausch des Flurstücks 424 der Gemarkung Strehla gegen das Flurstück 889/31 der Gemarkung Strehla. Die Stadt Strehla leistet keine Tauschaufgabe. Vor Abschluss des Tauschvertrages ist das Nutzungsrecht zugunsten der Feuerwehr im Grundbuch dinglich zu sichern. Die Kosten für den Grundstückstausch werden von den Vertragspartnern zu je ein Halb getragen. Beschlussfassung über die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) Beschluss Nr. 1368/355/17 Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung). Beschlussfassung über die Erteilung eines Zuschusses an den SV Strehla e.v. Beschluss Nr. 1369/356/17 Der Stadtrat der Stadt Strehla beschließt über die Erteilung eines Zuschusses an den SV Strehla e.v., zweckgebunden für die Mitfinanzierung der Betriebskosten für das Sportgebäude Am Schlosspark 3 als Ersatz der dem Sportverein entgangenen Pachterträge für das Jahr 2018, in Höhe von 4.800,00 EUR. Für den Fall, dass für das genannte Objekt wieder ein Pächter gefunden und Pachterträge eingehen, wird der o. g. Zuschuss um diese Einnahmen gekürzt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Dezember beginnt die dunkle Jahreszeit. Die Stadt bereitet sich auf den kommenden Winter vor. Neben der Wartung und Reparatur der Technik bedeutet dies auch eine Auswertung und Überprüfung der Winterdienstplanung. Natürlich können wir nicht jede Straße zu jedem Zeitpunkt beräumen. So gibt es Verkehrsflächen, die nur einen eingeschränkten Winterdienst zulassen. Der Schneepflug würde die Aufschotterungen abtragen. Teilweise stehen die Anlage und das Profil bestimmter Straßen der flächendeckenden Beräumung entgegen. Einige Lagen, wie der Markt, genießen Priorität, damit der Öffentliche Personennahverkehr diese sicher passieren kann. Dennoch konnten wir im vergangenen Winter mit Erfolg unsere Bemühungen bei der Ausführung des Winterdienstes intensivieren. Gern möchten wir diese positive Entwicklung beibehalten und kontinuierlich verbessern. Ein erster Schritt war der Beschluss des Stadtrates zum Winterdienst. Es werden die Flächen festgelegt, in denen der Winterdienst, wie ohnehin im vergangenen Winterhalbjahr bereits geschehen, wegen der oben aufgeführten Gründe nur eingeschränkt erfolgen kann. Damit bewahren und erreichen wir die Sicherheit für eine bedarfsgerechte Abarbeitung des Winterdienstes. Denn es ist wichtiger, dass zunächst dort geräumt wird, wo es am wichtigsten ist. Wichtig für uns alle ist auch die kommende Adventsund Weihnachtszeit. Mit großer Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die Kirchgemeinde in Strehla auch in diesem Jahr wieder einen lebendigen Adventskalender auf die Beine stellen wird. Vielleicht interessiert sich der eine oder andere für diesen besinnlichen Einstieg in die Weihnachtszeit. Ihnen allen wünsche ich nunmehr frohe Weihnachten und alles Gute zum Jahreswechsel. Bleiben Sie gesund! Ihr Jörg Jeromin

12 Seite 12 Dezember 2017 Weihnachtliches Schlossspektakel am 16. und 17. Dezember in den Schlosshöfen Der Weihnachtsmann und seine Gehilfen feiern Jubiläum. Bereits zum 20. Mal findet die alljährliche Weihnacht in den Schlosshöfen statt. Auch in diesem Jahr laden wir alle Bewohner von Strehla und Umgebung zu unserem weihnachtlichen Schlossspektakel mit dem besonderen Flair in die Schlosshöfe recht herzlich ein. Jeweils ab Uhr beginnt das Treiben zum 3. Adventwochenende am 16. und 17. Dezember. Wer weiß, vielleicht geht ja in diesem Jahr der Traum vom winterlichen Wetter in Erfüllung, um bei leichtem Schneefall eine weihnachtliche Atmosphäre bei Glühwein oder Punsch zu schaffen. Die Organisatoren, Mitwirkenden, Gastronomen und Händler werden alles tun, damit Sie ein paar schöne Stunden genießen und sich auf die Weihnachtsfeiertage einstimmen können. Pünktlich Uhr wird der Bürgermeister gemeinsam mit der Strehlaer Nixe Heidi I., den Schützen der Strehlaer Schützengilde 1861 e.v. und den Künstlern und Spielmannen der Bertholdin-Produktion das Spektakel eröffnen. Verschiedene Stände mit Töpferwaren, Honigprodukten, Geschenkartikeln, allerlei Speisen, Getränken und Süßem sowie ein Bücherflohmarkt laden zum Verweilen ein. Die Bastelstube in den Innenräumen wird wieder geöffnet sein. Am Sonnabend wird in diesem Raum zusätzlich ein Kinderschminken angeboten. Nebenan im von der Blumenwerkstatt Baum dekorierten Märchenzimmer können die Kinder und Erwachsenen den Geschichten der Märchenerzählerin lauschen. Vorgeführt wird das Märchen vom Drachen Adventus mit anschließendem Umzug, begleitet vom Harfenspieler Piers of Oxford sowie Geschichten mit der Bertholdin zu Luthers Familie jeweils am Samstag und Sonntag. Der Weihnachtsmann wird jeweils gegen Uhr erwartet und die Kinder mit Süßigkeiten und kleinen Geschenken erfreuen. Die Schüler der Grund- und Oberschule werden jeweils Uhr ihr Weihnachtsprogramm darbieten. Wieder dabei sein werden auch die Blechbläser der Musikschule Meißen und Frau Günther mit dem Lesen einer Weihnachtsgeschichte, das historische Kinderkarussell und das bei den Kindern allseits beliebte Pony- oder Eselreiten. Für die laufende Unterhaltung sorgen das Theater Senkblei und die Bertholdin mit Rollenspielen, die Spielmannen des Ensembles Musica Vagantium und Murmels Ritterschaft mit dem Weihnachtsdrachen und seinen Wichteln. Am Samstag gegen Uhr erwartet Sie ein großes Feuerspektakel mit der Anna Pursche Feuerschau, unterstützt von drei Lichtbringern. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm. Außerdem hat sich Radio PSR mit seinem Weihnachtsengel und das Mitgas Energiebündelchen im Rahmen ihrer Nord-Sachsen Tour zum Besuch unseres Schlossspektakels am von Uhr angekündigt. Sie können sich mit beiden fotografieren lassen und anschließend Ihr Bild auf www. radiopsr.de hochladen. Neben der Chance auf den Hauptgewinn verteilen die beiden kleine Give Aways von Mitgas und PSR. Wir hoffen, dass Sie uns auch in 2017 die Treue halten und unser weihnachtliches Schlossspektakel besuchen. Gern nehmen wir Ihre Anregungen und Hinweise entgegen. Das Museum Am Schlosspark 1 ist an beiden Tagen ab Uhr geöffnet. Schauen Sie einmal rein. Die Mitglieder des Kulturbundes freuen sich über Ihren Besuch.

13 Dezember 2017 Seite 13 Hier zum Ausschneiden eine Kurzübersicht der Programmpunkte zum weihnachtlichen Schlossspektakel: Samstag, den Außenhof Innenhof mit Bühne Andere Orte/Schlosssaal Uhr Feierliche Eröffnung Ab Uhr mit dem Bürgermeister Bastelstube und Jörg Jeromin der Strehlaer Kinderschminken Nixe Heidi I. und der ganzen Bertholdin Gruppe Uhr Vorweihnachtliches Konzertchen von Musica Vagantium Uhr Weihnachtsprogramm der Oberschule Strehla Uhr Kanonendonner und Das Märchen von Vorführung Drachen Adventus Strehlaer Schützengilde Adventus mit anschl. Umzug Begleitet vom Harfenspieler Piers of Oxford Uhr Ruprechts Spiele mit dem Harfenmusik aus vielen Drachen Adventus Adventus Jahrhunderten Uhr Musica Vagantium spielt Weihnachtsmusik aus der Reformationszeit Uhr Blechbläser der Musikschule Alles in Butter mit Luther! Meißen Luthers Familie, Freunde und seine Weihnachtsfeiern mit Katharina von Bora den Kindern (Geschichten der Bertholdin) Uhr Ein ganzes halbes Jahrtausend Thesen und Spesen, die allseits gewesen! 500 Jahre Reformation Uhr Liederadvent mit den Pilsner Musikern Uhr Wichtels Aufregung Ein Abendspektakel einleitend Uhr Großes Feuerspektakel zum 20. Jubiläum Mit musikalischem Ausklang Sonntag, den Uhr Eröffnende Weihnachtsmusik Ab Uhr mit Musica Vagantium und Bastelstube der Bertholdin Gruppe Uhr Die Wichtelbrigade schaut Das Märchen von nach dem Rechten Drachen Adventus Adventus mit anschließendem Umzug Begleitet vom Harfenspieler Piers of Oxford Uhr Ruprechts Spiele mit dem Drachen Adventus Adventus Uhr Weihnachtsprogramm der Grundschule Strehla Uhr Kanonendonner und Knecht Ruprecht schaut Harfenspiel Vorführungen nach dem Rechten mit Piers of Oxford Strehlaer Schützengilde ein Wettbewerb für Groß und Klein Uhr Konzert zum 3. Advent Alles in Butter mit Luther! Luthers Familie, Freunde und seine Weihnachtsfeiern mit Katharina von Bora den Kindern (Geschichten der Bertholdin) Uhr Was ein Wichtel alles kann Frau Günther liest eine Weihnachtsgeschichte Uhr Theater Senkblei leistet sich eine schöne Bescherung Gegen Uhr Abschlussspiel mit Lichtelwichteln zum 3. Advent mit allen Künstlern D I E A N G E G E B E N E N Z E I T E N K Ö N N E N V A R I I E R E N! "

14 Seite 14 Dezember 2017 Liebe Strehlaerinnen und Strehlaer, schneller als gedacht steht Weihnachten wieder vor der Tür. Die Kinder freuen sich auf die Weihnachtsüberraschungen und alle Erwachsenen auf ein paar freie Tage in Familie. Wir wünschen Ihnen allen ein wunderschönes Fest, besinnliche und erholsame Feiertage sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr Die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Strehla Hausmüllentsorgung Strehla und Ortsteile Hausmüll 06. und Gelbe Säcke 13. und Blaue Tonne (Papier) Biotonne 01., 08., 15., 22. und Wochenmarkt in Strehla Am Freitag, dem findet der letzte Wochenmarkt in diesem Jahr auf dem Marktplatz Strehla statt. Danach gehen die Händler in die wohlverdienten Weihnachtsferien und sind am Freitag, den wieder für Sie da. Ihre Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt Korrektur Strehlaer Tageblatt, Ausgabe Oktober 2017 Im Tageblatt Ausgabe Oktober 2017 in der Rubrik Bericht aus dem Verwaltungsausschuss hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen: Im Beschluss zum Verkauf der Flurstücke 122/3 und 122/4, muss es richtig lauten: Markt 14. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Stadtverwaltung Strehla In eigener Sache Redaktionsschluss für die Januar-Ausgabe des Strehlaer Tageblattes Durch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel ist es erforderlich, mit den Vorbereitungen für die Januarausgabe 2018 des Strehlaer Tageblattes etwas früher zu beginnen. Redaktionsschluss für das Strehlaer Tageblatt Januar 2018 ist deshalb der Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Stadtverwaltung Strehla, Redaktion Hundemarken gehören ans Hundehalsband Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom hinweisen. Darin heißt es in 13, dass für jeden steuerpflichtigen Hund bei Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgereicht wird. Diese muss an dem vom Hund getragenen Halsband befestigt werden. Verschlissene, nicht mehr lesbare Hundemarken können bei Vorlage derselben kostenfrei umgetauscht werden. Bei Verlust der Steuermarke wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 eine Ersatzmarke ausgegeben. Wenn der Hundebesitzer seiner (An-)Meldepflicht nicht nachkommt bzw. der Hund keine Hundesteuermarke trägt, ist dies durch das Ordnungsamt als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Gemäß 6 Absatz 3 SächsKAG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu ,00 geahndet werden. Den gesamten Wortlaut der Hundesteuersatzung können Sie auch auf der Homepage der Stadt Strehla in der Rubrik Ortsrecht nachlesen. Stadtverwaltung Strehla, Hauptamt Herzliche Gratulation Der Bürgermeister der Stadt Strehla gratuliert allen Jubilaren im Monat Dezember 2017 und wünscht Gesundheit, Glück und Wohlergehen. Zum 70. Geburtstag Frau Heidrun Claus am Herrn Jürgen Schammel am Frau Sabine Kassebaum am Frau Christa Bandemer am Zum 75. Geburtstag Herrn Karlheinz Witzler am Frau Gertraude Metzig am Frau Petra Schlegel am Zum 80. Geburtstag Herrn Siegfried Reiche am Herrn Heinz Peritz am Herrn Günter Rittmeier am Herrn Claus Hammer am Zum 85. Geburtstag Herrn Horst Seidel am Zum 90. Geburtstag Herrn Günter Metzger am Zum 95. Geburtstag Frau Irene Schöche am Frau Margarete Andrich am Willkommen, liebe Kinder! Wenn aus Liebe Leben wird, bekommt das Glück einen Namen. So auch Ihr Kind, liebe Eltern. Sie möchten die Geburt Ihres Kindes im Strehlaer Tageblatt bekannt geben? Dann können Sie unserer Redaktion unter stadt.strehla@kin-sachsen.de eine mit Nennung des Namens Ihres Kindes, Geburtstag, Geburtsgewicht und Größe zusenden. Auch ein digital zugesandtes Foto von Ihrem Liebling stellen wir gerne ein. Eine Anzeige erfolgt für Strehlaer Bürger selbstverständlich kostenfrei. Ihre Stadtverwaltung Strehla

15 Dezember 2017 Seite 15 Weisheit des Monats Als ich jung und frei war und meine Phantasie keine Grenzen kannte, träumte ich davon, die Welt zu verändern. Als ich älter und weiser wurde, stellte ich fest, dass die Welt sich nicht veränderte. Also reduzierte ich meine Erwartungen und beschloss, nur mein Land zu verändern. Aber auch das erschien mir unveränderbar. Als ich die Abenddämmerung meines Lebens erreichte, versuchte ich in einem letzten verzweifelten Versuch, wenigstens die Menschen zu verändern, die mir am nächsten standen. Aber auch die ließen sich darauf nicht ein. Jetzt, da ich im Sterben liege, wurde mir plötzlich klar: Wenn ich doch am Anfang nur mich selbst verändert hätte, dann hätte mein Beispiel meine Familie verändert. Durch ihre Ermutigung wäre ich in der Lage gewesen, mein Land zu verbessern. Und wer weiß, ich hätte sogar die Welt verändert. Inschrift auf dem Grab eines Bischofs in der Westminster Abbey London (gestorben im Jahre 1100) Gottesdienste in Strehla 1. Advent, 03. Dezember 09:00 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum Riesa-Gröba 2. Advent, 10. Dezember 10:30 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal mit Kindergottesdienst 16:30 Uhr Adventsliedersingen mit Chor im Gemeindesaal 3. Advent, 17. Dezember 09:00 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal 24. Dezember Heiliger Abend 15:00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel 22:00 Uhr Christnacht 25. Dezember, 1. Christfesttag 10:30 Uhr Gottesdienst im Gemeindezentrum Riesa-Gröba 26. Dezember, 2. Christfesttag 09:00 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal 31. Dezember, Silvester 09:30 Uhr Gottesdienst in der Trinitatiskirche Riesa mit der Verabschiedung von Kantor S. Seltmann Herzliche Einladung weiterhin: zum Tanzkreis am 6. Dezember um 19:30 Uhr und zum Frauenfrühstück am 13. Dezember um 9:30 Uhr. Beide Veranstaltungen finden im Gemeinderaum der Kirchgemeinde Strehla statt. Kirchspiel in Belgern Durch die herzliche Barmherzigkeit unseres Gottes wird uns besuchen das aufgehende Licht aus der Höhe, damit es erscheine denen, die sitzen in Finsternis und Schatten des Todes, und richte unsere Füße auf den Weg des Friedens. Lk 1,78-79 Gottesdienste , 18:00 Uhr Lausa Hubertusmesse , 10:30 Uhr Belgern 2. Advent 14:00 Uhr Weßnig Adventsmarkt , 14:00 Uhr Neußen Orgeleinweihung 14:30 Uhr Schirmenitz 15:30 Uhr Paußnitz Adventskonzert , 17:00 Uhr Belgern Konzert Kantorei , 18:30 Uhr Belgern Andacht zur Ankunft des Friedenslicht , 14:00 Uhr Belgern 14:30 Uhr Lausa Christvesper zum Heilig Abend 14:30 Uhr Weßnig 15:00 Uhr Schirmenitz Christvesper zum Heilig Abend 16:15 Uhr Paußnitz Christvesper zum Heilig Abend 16:30 Uhr Staritz Christvesper zum Heilig Abend 17:00 Uhr Neußen Christvesper zum Heilig Abend 18:00 Uhr Belgern Christvesper zum Heilig Abend :30 Uhr Belgern 1. Weihnachtstag :30 Uhr Beilrode Waldweihnacht Falkenstruth :00 Uhr Belgern Altjahresabend (mit Abendmahl) Gottesdienst Tagespflege, , 10:00 Uhr Seniorenheim Weißes Ross, , 10:00 Uhr Seniorenheim K & S, , 10:00 Uhr Terminkalender Seniorennachmittage: Senioren I, , 14 Uhr, Paußnitz bei Frau Busse Senioren II, , 14:00 Uhr, Liebersee Christenlehre: donnerstags, 15:30 Uhr, Klosterhof Konfirmandenunterricht: donnerstags Chorprobe: montags, 19:30 Uhr, Klosterhof Besonderes: In den Weihnachtsferien finden keine Christenlehre und kein Konfirmandenunterricht statt. Am öffnet Belgern wieder Tor und Hof, um weihnachtliche Stimmung aufkommen und einkehren zu lassen. Seien Sie dabei, wenn es wieder heißt Advent in den Höfen! Weßnig lädt zum weihnachtlichen Treiben auf dem Adventsmarkt am ab 14:00 Uhr ein. In Neußen erklingt die Orgel wieder. Kommen Sie und hören Sie selbst. Am um 14:00 Uhr wird die Orgel neu in Dienst genommen. Am ab 14:00 Uhr lädt Schirmenitz herzlich zum adventlichen Weihnachtsmarkt ein. Ein besonderer Ohrenschmaus sind die Adventskonzerte. Dazu laden wir Sie ganz herzlich am um 15:30 Uhr nach Paußnitz und am um 17:00 Uhr nach Belgern ein. Sprechstunden: Mittwoch, Uhr, Frau Schmidt, Tel Donnerstag, Uhr, Frau Göcht, Friedhofsverwaltung Aushänge beachten!!! Änderungen möglich!

16 Seite 16 Dezember 2017 Wo bleibt mein Geld? Teilnehmer für die größte freiwillige Haushaltserhebung gesucht Medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Sie wollten schon immer einmal wissen, wofür genau Sie Ihr Geld ausgeben und wie viel Sie tatsächlich für Lebensmittel, Miete oder Freizeitaktivitäten aufwenden? Oder Sie möchten erfahren, wo noch Einsparpotentiale bestehen und sich nebenbei auch ein kleines Taschengeld verdienen? Dann melden Sie sich jetzt für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 an! Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik, die nur alle fünf Jahre stattfindet. Sie liefert eine zuverlässige Planungsgrundlage für viele Bereiche der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik. Die Ergebnisse der EVS werden vor allem auch als entscheidende Grundlage für die Festlegung des Regelbedarfs für das Arbeitslosengeld II, für die Berechnung des Verbraucherpreisindex und für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwendet. Egal, wie viel Sie verdienen oder ausgeben, ob Sie allein oder mit Ihrer Familie zusammen leben, ob Sie jung oder alt sind, ob Sie studieren, einer Arbeit nachgehen, Arbeit suchen oder bereits im Ruhestand sind: Alle können sich an der bundesweiten EVS 2018 beteiligen! Nur mit Ihrer Mithilfe können aussagekräftige Informationen über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland gewonnen werden. Diese fließen unmittelbar in Entscheidungen der Sozial-, Steuer- und Familienpolitik ein und betreffen damit letztlich das persönliche Leben von uns allen. Auskünfte zur EVS 2018 und das Teilnahmeformular finden Sie unter oder Gern stehen wir Ihnen auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline: zur Verfügung. Auskunft erteilt: Simone Zieris, Tel Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Großeltern schöne Weihnachtsfeiertage und ein gesundes neues Jahr. Unseren Kindern viele tolle Geschenke vom Weihnachtsmann, viel Spaß beim Spielen mit dem neuen Spielzeug. Für 2018 wünschen wir uns weiter eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und viele schöne Momente mit den Kindern. Das Team der ASB Kita Bummi Strehla Bald nun ist Weihnachtszeit! Wir Kinder und Erzieher vom Schulhort Strehla möchten uns für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei unseren Projekten in diesem Jahr bei allen Eltern, der Grundschule und bei der Stadtverwaltung Strehla bedanken. Wir wünschen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein Frohes Fest und für die Weihnachtsferien entspannte Tage im Kreis ihrer Familien. Auch freuen wir uns darauf, wenn wir Sie am Sonntag, dem , zahlreich zu unserem Weihnachtsprogramm von Grundschule/Hort beim Schlossspektakel begrüßen können. Die Kinder und Erzieher des Schulhortes Strehla. Ein neuer Baum für die ASB Kindertagesstätte Bummi Mitte Oktober überraschte Herr Scholtka die Kinder und Erzieher der ASB Kindertagesstätte Bummi mit einem besonderen Geschenk. Durch den Sturm mussten in unserem Garten gleich 3 Bäume gefällt werden. Herr Scholtka schenke unserer ASB Kita einen Baum. Die Freude darüber war groß, denn gerade in der warmen Jahreszeit sind Bäume sehr wichtig zum Schattenspenden. Vielen, vielen Dank an Herrn Scholtka. Neues aus der Oberschule Strehla +++ Mit einem hervorragenden Ergebnis kehrte die Volleyballmannschaft WK II männlich vom Kreisfinale aus Riesa zurück. Im Rahmen des Wettbewerbes Jugend trainiert für Olympia fand dieses Turnier am statt und die Volleyballer erreichten den 1. Platz von sechs teilneh-

17 Dezember 2017 Seite 17 menden Mannschaften. Die Mädchen der WK II belegten den 3. Platz. Allen Sportlerinnen und Sportlern möchten wir für ihre Einsatzbereitschaft und ihren Kampfgeist danken Das Theaterspiel nutzen, um Kenntnisse aus dem Geschichtsunterricht zu vertiefen, das gelang den drei Schauspielern aus Dresden in hervorragender Weise mit ihrer Performance zum Thema: Das Leben in der DDR. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse wurden in die ständig wechselnden Szenen mit einbezogen. Durch eigenes Erleben gelang es ihnen, die Strukturen der Diktatur besser zu begreifen. Sie nutzten die anschließende Diskussion mit den Schauspielern, um offene Fragen zu klären und eigene Meinungen zu äußern Am fand das bereits lange geplante Projekt zum Thema Mobbing der Klasse 7a statt. Mitarbeiter des Sprungbretts begleiteten die Schüler beim Prozess der Selbstfindung. Zuerst wurden in einer Fragestunde die Probleme herausgefiltert, die im Mittelpunkt stehen sollten. Es geht vor allem um den Zusammenhalt in der Klasse, die gegenseitige Hilfe und um die Einhaltung von Absprachen. Spielerisch konnte die Teamfähigkeit bereits gestärkt werden. Wir sind gespannt, wie das Projekt weiter geht und ob es den Beteiligten im Alltag hilft Eine Geschichtsexkursion führte die Klassen 5a und 5b in das Heimatmuseum nach Riesa. Unter dem Thema Urgeschichte in unserem Heimatgebiet gingen sie unter der Leitung einer Museumspädagogin auf Spurensuche in die Steinzeit und erfuhren, wie das Elbtal in der Altsteinzeit besiedelt wurde. Beim Töpfern eines Gefäßes bewiesen die Schüler handwerkliches Geschick beim Umgang mit Ton und ihre Ergebnisse konnten sich sehen lassen Bei kostenlosem Eintritt in das Erlebnisbad Wonnemar lohnte sich für die Klassen 7a und 7b am ein Besuch dorthin Am nahm Frau Reichwald ihre Tätigkeit als Sozialarbeiterin an unserer Schule auf Im 2. Teil unserer Bildfolge stellen wir weitere Ganztagsangebote unserer Schule vor. +++

18 Seite 18 Dezember 2017 Neuigkeiten aus der Stadtbibliothek/ Jugend- und Freizeitzentrum Offene Bibliothek am Sonnabend, dem von Uhr Bücherbox in der Grundschule , Uhr Masche für Masche Kreativsein mit Handarbeiten für Alt und Jung Treffpunkt: , , und von Uhr bis Uhr Bücherflohmarkt Bis zum 20. Dezember können Sie in der Bibliothek während der Öffnungszeiten ausgesonderte Bücher und andere Medien für ein geringes Entgelt erwerben. Schauen Sie sich dieses Angebot ganz unverbindlich an. Vielleicht ist auch für Sie etwas Interessantes dabei. VERANSTALTUNGEN , Uhr Lesecafé Alle Jahre wieder : Mit Geschichten und Gedichten möchten wir Sie auf eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit einstimmen. Zu dieser Veranstaltung möchten wir Sie ganz herzlich zum Lesecafé in die Bibliothek einladen. In gemütlicher Atmosphäre können Sie Ihren Kaffee oder Tee genießen! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr Bibo-Team Unkostenbeitrag: 1, , Uhr Märchenstunde im Advent Zur Vorlesezeit eines Märchens laden wir alle Kinder bzw. Enkelkinder ab 5 Jahren mit ihren Eltern oder Großeltern ein. Wir wollen auch gemeinsam etwas basteln oder spielen. Bei Kerzenschein genießen wir einen kleinen Imbiss mit Tee und Plätzchen. Unkostenbeitrag: 0, , Uhr Basteln von Weihnachtsgeschenken Wer für seine Lieben noch eine kleine Weihnachtsüberraschung basteln möchte, ist bei uns richtig. Du kannst Strohsterne, Geburtstagskalender, Türkranz oder einen Weihnachtsbaum zum Füllen gestalten. Wir freuen uns auf euch! Unkostenbeitrag pro Geschenk: 0, , Uhr Märchenstunde im Advent Zur Vorlesezeit eines Märchens laden wir alle Kinder bzw. Enkelkinder ab 5 Jahren mit ihren Eltern oder Großeltern ein. Wir wollen auch gemeinsam etwas basteln oder spielen. Bei Kerzenschein genießen wir einen kleinen Imbiss mit Tee und Plätzchen. Unkostenbeitrag: 0, , Uhr Bücherflohmarkt zum Weihnachtlichen Schlossspektakel , Uhr Bücherflohmarkt zum Weihnachtlichen Schlossspektakel Weihnachtsgeschichte Die Stadtbibliothek informiert: Die Bibliothek bleibt vom bis geschlossen. Die Leser haben am letztmalig in diesem Jahr die Gelegenheit, sich ihre Lektüre für die Feiertage auszuwählen. Unseren Lesern, den kleinen und großen Teilnehmern unserer Veranstaltungen, den Buch- und Geldspendern und allen ehrenamtlichen Helfern, die unsere Aktivitäten in diesem Jahr unterstützt haben, möchten wir für Ihr Vertrauen und Ihre Treue danken. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtsfeiertage und ein gesundes, neues Jahr Am ist die Bibliothek wieder geöffnet. Ihr Team der Bibo Veranstaltungsangebot der Seniorenwohnanlage Lindenstraße 14 Unsere öffentlichen Sprechzeiten: Mo/Di/Do/Fr von Uhr Telefonisch erreichen Sie uns unter: Wir laden Sie ganz herzlich ein im Monat Dezember Uhr Rückenschule Uhr Weihnachtsfeier für unsere Hausbewohner Zu Gast mit einem Programm sind unsere Hortkinder Bitte umgehend anmelden! Uhr Rückenschule Uhr Weihnachtstanz mit DJ Arndt Bitte bis spätestens anmelden! Uhr Sport & Spiel! Gymnastikgruppe Uhr Abschlusskaffeenachmittag Wir wünschen Ihnen viel Freude und gute Unterhaltung beim Besuch unserer Veranstaltungen. Wir möchten an dieser Stelle allen Interessenten und treuen Gästen einen besonderen Dank aussprechen. Verbringen Sie eine schöne friedliche, besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch gesund in das neue Jahr! Ihre Soziale Dienste Strehla ggmbh! Strehlaer Weihnachtsbaum-Glühen Hallo lieber Strehlaer! Wir, die Schalmeienzunft Strehla, bedanken uns recht herzlich bei allen Musikfans, Helfern und Sponsoren für die gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Wir wünschen ihnen und allen Strehlaern eine schöne Adventsund Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

19 Dezember 2017 Seite 19 Außerdem laden wir gemeinsam mit den Kammeraden der Freiwilligen Feuerwehr Strehla zum 5. Strehlaer Weihnachtsbaum-Glühen am: 13. Januar 2018 ab: Uhr auf Glühwein, heißen Tee und Bratwurst ins Strehlaer Nixenbad ein. Auch diesmal besteht wieder die Möglichkeit, nach dem Weihnachtsfest die Weihnachtsbäume für das Lagerfeuer auf dem Parkplatz vor dem Strehlaer Nixenbad abzugeben. Wir freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Besucher. Eure Schalmeienzunft Strehla Aktuelles von der Freiwilligen Feuerwehr Nachdem das Jahr 2017 für die Kameraden der Feuerwehren in Strehla und Paußnitz recht ruhig begonnen hatte, bis Ende Juni waren es lediglich 8 Einsätze, wurde es durch die Unwetter ab Juli umso turbulenter. Bis Ende August waren es bereits 25, allein beim Unwetter am 7. Juli musste die Feuerwehr 10mal ausrücken. Durch die heftigen Herbststürme im Oktober stieg die Einsatzzahl weiter auf 37 bis Ende des Monats. Damit liegt die Anzahl der Gesamteinsätze deutlich über denen der vergangenen Jahre, wobei der Anteil Hilfeleistung auf über 85 % angestiegen ist. Im Rahmen der praktischen Ausbildung unserer Einsatzabteilung nahmen am 18. November 2017 neun Kameraden aus Strehla und Paußnitz an einer Übung des Katastrophenschutzzuges Retten auf dem Airport Leipzig/Halle teil. Dabei wurde unter schwerem Atemschutz die Rettung von Passagieren aus einem brennenden Flugzeug trainiert. Die anlässlich der 150-Jahrfeier ins Leben gerufene Spendenaktion für ein Feuerwehrboot hat bisher einen Erlös von ,25 gebracht. Dafür möchten wir allen gewerblichen und privaten Spendern recht herzlich danken. In den vergangenen Wochen wurde bereits ein Fördermittelantrag zur Beschaffung des Bootes gestellt, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Sobald die finanziellen Mittel für das Jahr 2018 bewilligt werden, kann eine Bestellung ausgelöst werden. Wir werden an dieser Stelle aktuell über den Stand der Beschaffung berichten. Am 13. Januar 2018 ab 16 Uhr findet wieder das traditionelle Weihnachtsbaumbrennen im Stadtbad Strehla statt. Bereits jetzt möchten wir recht herzlich dazu einladen. Für die bevorstehenden Weihnachtstage wünschen wir allen Strehlaer Bürgerinnen und Bürgern eine schöne und vor allem brandfreie Zeit und für das bevorstehende Jahr 2018 viel Erfolg im persönlichen Leben und vor allem Gesundheit. Die Wehrleitung Vielen Dank auch an Herrn Schlegel und Herrn Hammermüller, die uns beim Pflanzen tatkräftig unterstützten. Der Baum erhielt auch ein Namensschild mit den Angaben zum Pflanztag und dem Spender, so dass Sie bei ihrem nächsten Spaziergang auf der Streuobstwiese diesen Baum ausfindig machen können. Preisausschreiben bei Zahnarzt Kassebaum Am loste der Bürgermeister der Stadt Strehla, Jörg Jeromin, die 3 Hauptpreise des Preisausschreibens anlässlich des zwanzigjährigen Berufsjubiläums von Zahnarzt Harald Kassebaum aus. Die Hauptpreise gingen an 1. Frau Gisela Krahl 2. Frau Annelies Jentzsch 3. Herrn Dieter Bathe. Für alle anderen Teilnehmer liegen Ihre Gewinne zur Abholung in der Praxis Kassebaum bereit. Pflanzung eines Luther-Apfelbaums auf der Streuobstwiese Am 28. Oktober zum Vereinstag des Freundeskreises Streuobstwiese e.v. wurde anlässlich des 500. Jahrestages des Beginns der Reformation ein Luther-Apfelbaum gepflanzt. Eine Spende der Teilnehmer des Lesecafés machte es möglich. Vielen Dank an die Spender! Auf Empfehlung von Prof. Konschak fiel die Wahl auf einen Apfelbaum der Sorte Maibiers Parmäne, welcher seine Wurzeln in Sachsen hat und in diesem Jahr in Sachsen Obstbaum des Jahres ist.

20 Seite 20 Dezember 2017 Neues vom SV Strehla Auch unser DJ Arndt kam nicht zu kurz, er legte auch die Musik für die Kinder auf. Es war alles große Klasse. Nun ging auch unser Programm los. Es wurde gelacht, getanzt und gesungen. Denn wir haben noch einige gute Tänzer dabei, bei denen man gerne zuschaut. So verging nun wieder ein schöner Tag, doch wir kommen gerne hier her. Warum auch zu Hause Trübsal blasen? In Gesellschaft macht alles viel mehr Spaß. Auch unsere Küchenfrauen haben wie immer wieder tolles Abendessen gemacht. Danke. Auch vielen Dank den heimlichen Helfern, die für die Raumdekoration zuständig sind. Vielen vielen Dank! Eva Zienert, Strehla Oktoberfest in der Seniorenwohnanlage Lindenstraße 14 Biberschwänze gewinnen 20. Auflage des Firmencup Am stieg die 20. Auflage des traditionsreichen Volleyball Firmencup in der Sporthalle des BSZ Riesa. Dabei konnte sich dieses Jahr das Team von Dach- und Holzbau Schadel den Sieg sichern Herzlichen Glückwunsch! Nochmals vielen Dank an alle Beteiligten für einen fairen Wettkampf, sowie an die Sponsoren für ihre Unterstützung. Rückzug zweite Männermannschaft Leider wenig erfreuliche Nachrichten kommen aus der Abteilung Fußball. Bereits seit Saisonbeginn musste man in der zweiten Männermannschaft mit Personalmangel kämpfen und auch schon Spiele aus diesem Grund absagen. Trotz mehrfachen Appells an die betreffenden Sportfreunde war es leider nicht möglich, den Spielbetrieb abzusichern, so dass am Ende nur noch die Option Rückzug blieb. Dies ist sehr bedauerlich, da man doch erst in der Saison 2015/2016 den Aufstieg in die Kreisliga feiern konnte. Jetzt gilt die volle Konzentration der ersten Männermannschaft und vielleicht gelingt es perspektivisch, mit dem nachrückenden Nachwuchs in den kommenden Jahren wieder eine zweite Mannschaft zu installieren. Auf ging s zum Oktoberfest am Wir trafen uns mit viel Humor und Freude im Herzen. Denn hier kommen wir gern her, es ist immer alles so festlich hergerichtet. Die ganzen Räumlichkeiten sind wieder festlich geschmückt, auch die Tische wie Sie auf dem Bild sehen. Auch die Servietten haben ein Oktoberfest-Motiv. Jedenfalls ist immer alles prima für unsere Augen zurecht gemacht. Vielen Dank denen, die sich das immer so ausdenken und zurecht machen. Sandro Kühn, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Herbstfest in der Seniorenwohnanlage Lindenstraße 14 Es gab wieder einen Tag zum Feiern, fröhlich sein und gute Laune haben. Wir trafen uns zu einem schönen Herbstfest! Es begann wie immer mit ein paar netten Worten zur Einführung. Einen Dank, dass alle der Einladung gefolgt sind und gute Laune mitgebracht haben. Zu Beginn gab es wieder ein schönes Kaffeegedeck. Danach waren die Kinder dran Vorschulkinder und Hortkinder aus der Schule Lindenstraße. Sie brachten ein sehr schönes Programm. Da staunt man wirklich, mit welcher Freude sich die Kinder so viel Mühe gegeben haben, um uns zu überraschen. Danke auch an diejenigen, die mit den Kindern so fleißig geübt haben. Nun ging es los: Begrüßung von Veronika und ihrem Küchenteam, denn ohne sie geht es nicht. Auch unser DJ Arndt wurde herzlich in unsere Runde aufgenommen mit seiner schönen Musik. Es gab auch wie immer ein Kaffeegedeck für alle, und als wir uns das schmecken ließen, ging es zum Programm über. Erst mal paar Tanzeinlagen, denn nach dem guten Kaffeegedeck sollte man sich bewegen. Und da ging es schon los: 1 Liter Bier im Bierkrug stemmen in einer Hand am ausgestreckten Arm. Das erste Mal in den ganzen Jahren hat ein Mann diesen Wettbewerb gewonnen: Herr Bretschneider aus der Seniorenwohnanlage Lindenstraße. Danach gab es schon das Abendessen wie immer gut und lecker. Alle haben sich große Mühe gegeben vielen Dank für alles macht weiter so einfach klasse! Eva Zienert, Strehla Der Weiße Ring e.v. Hilfe für Kriminalitätsopfer Seit dem Jahr 2013 leistet die Außenstelle Riesa-Großenhain des Weißen Ring e.v. Hilfe und Unterstützung für Menschen, die Opfer von Kriminalität oder Gewalt wurden. Der Verein agiert unabhängig von staatlicher Unterstützung in der Opferhilfe und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zuwendungen aus Erbschaften

21 Dezember 2017 Seite 21 und durch Sponsoren. So ist es möglich, mit finanziellen Hilfen Notlagen von Kriminalitätsopfern zu lindern, ihnen menschlichen Beistand zu geben und juristische Beratung und Begleitung zu organisieren. In Riesa und Großenhain leisten diese Arbeit sieben ehrenamtlich tätige, professionell ausgebildete Mitarbeiter. Dabei steht immer an erster Stelle die menschliche Zuwendung für die Hilfe Suchenden. Oft sind sie durch den Tathergang traumatisiert. Ihnen Halt in dieser Situation zu geben ist in unserer Vereinsarbeit wichtigster Grundsatz. Weitere Mitglieder kümmern sich um die Präventionsarbeit und um die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Spendenaktionen des Weißen Ring. Der Verein sucht weitere Mitglieder, die als ehrenamtliche Mitarbeiter tätig werden möchten. Opfer oder Angehörige von Opfern einer Straftat erhalten in Riesa auf der Hauptstraße 44, Rechtsanwaltskanzlei BSKP, jeden dritten Dienstag im Monat von 16:00 bis 17:30 Uhr eine Beratung. Unabhängig davon kann über die Rufnummer und die -Adresse weisser.ring.riesa@gmx.de Kontakt aufgenommen werden. Die Außenstelle Weißer Ring e.v. befindet sich in Riesa auf der Goethestraße 47. Mit Unterstützung der Stadtverwaltung Strehla wird der Weiße Ring e.v. direkt vor Ort erstmalig im Januar 2018 einen Beratungstermin anbieten. Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal informiert zu den Öffnungszeiten über den Jahreswechsel Geschäftsstelle: bis 22. Dezember und 27. bis 29. Dezember wie gewohnt geöffnet. Wertstoffhöfe: am 23. Dezember geschlossen; 27. bis 30. Dezember wie gewohnt geöffnet. Das gilt auch für das Humuswerk in Freital (RETERRA Freital GmbH & Co. KG). Unvollständig geleerte Abfallbehälter im Winter müssen nicht sein Minusgrade lassen nasse Abfälle im Behälter festfrieren. Um das zu verhindern, sollten die Restabfälle in verschlossenen Kunststofftüten entsorgt werden. Bioabfälle sollten am besten in Zeitungspapier eingewickelt oder in Papiertüten entsorgt werden die Verwendung von Kunststofftüten ist nicht erlaubt. Materialien aus Papier und Pappe saugen zusätzlich die Feuchtigkeit auf. Zudem kann der Behälterboden mit Zeitungen ausgelegt werden. Gegen Anfrieren des Behälterdeckels kann Pappe dazwischen gelegt werden. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung prüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, muss er von der Tonnenwand gelöst werden. Den Müllwerkern ist dies aus hygienischen und zeitlichen Gründen nicht möglich. Weiterhin sollte keine heiße Asche in den Restabfallbehälter gefüllt werden, denn heiße Asche haftet am Behälter an und kann ihn beschädigen. Die Asche muss ausgekühlt sein und in einem geschlossenen Behältnis oder in einer Tüte entsorgt werden. Eine gebührenfreie Nachholung der Leerung oder Gebührenminderung bei unvollständig entleerten Behältern ist satzungsrechtlich nicht möglich. Glatte und nicht geräumte Straßen, das Entsorgungsfahrzeug hat Probleme der Abfallbehälter wird nicht geleert. Was tun? Restabfall Wenn es die Witterung zulässt, wird eine zeitnahe Entleerung nachgeholt. Der Behälter sollte wenn möglich am Straßenrand solange stehenbleiben. Ist eine Nachentsorgung aufgrund der Witterung nicht möglich, sollte ein ZA- OE-Restabfallsack genutzt werden. Diese kann dann zur nächsten möglichen Leerung neben die Tonne gestellt werden. Der Sack ist für 3,50 in der Stadt- und Gemeindeverwaltung, auf den Wertstoffhöfen des Verbandes und in der ZAOE-Geschäftsstelle erhältlich. Bioabfall Da die Bioabfallbehälter wöchentlich geleert werden, gibt es keine Nachentsorgung. Der Behälter sollte wieder auf das Grundstück zurückgenommen und zum nächsten Termin zur Entleerung bereitgestellt werden. Grünabfälle können ganzjährig auf den ZAOE-Wertstoffhöfen angeliefert werden. Papier und Pappe Wenn es die Witterung zulässt, wird eine zeitnahe Entleerung nachgeholt. Der Behälter sollte wenn möglich am Straßenrand solange stehen bleiben. Ist eine Nachentsorgung aufgrund der Witterung nicht möglich, sollten Papier und Pappe auf dem Grundstück zwischengelagert werden. Jederzeit ist eine gebührenfreie Abgabe auf einem ZAOE- Wertstoffhof möglich. Verpackungen Bei der Abholung der gelben Säcke / Entleerung der gelben Tonnen gibt es keine Nachentsorgung. Diese sollten auf dem Grundstück zwischengelagert werden. Jederzeit ist eine gebührenfreie Abgabe auf einem ZAOE-Wertstoffhof möglich. Geschäftsstelle des ZAOE Tel , info@zaoe.de, Lust auf Besuch? Südamerikanische Austauschschüler suchen Gastfamilien! Die Austauschschüler der Deutschen Schule der Stadt Medellín (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben und zum ersten Mal in ihrem Leben Schnee in den Händen halten. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen kolumbianischen Austauschschüler (15 bis 17 Jahre alt) aus dem Land des ewigen Frühlings als Kind auf Zeit aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch den Austauschschüler den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit Waka Waka? Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Alle Austauschschüler sind schulpflichtig und sollen i.d.r. die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 13. Januar 2018 bis zum Samstag, den 30. Juni Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch im Oktober 2018 teilzunehmen unter Verwendung der Herbstferien. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum, Königstraße 20, Stuttgart, Tel , Fax , ute.borger@humboldteum.com.

22 Seite 22 Dezember 2017 Lehnen Sie sich doch mal zurück und genießen Sie die Weihnachtszeit! Wir erledigen den Rest Mit einer Anzeige in unseren Amtsblättern, dem Strehlaer Tageblatt und dem RIESAER, können Sie nicht nur Ihren treuen Kunden sondern auch Ihren fleißigen Mitarbeitern für das vergangene Jahr 2017 danken. Nutzen Sie die Möglichkeit für Neujahrsgrüße in den Januar-Ausgaben DRUCKEREI Melden Sie sich einfach bei uns! polyprint Riesa GmbH Tel / IMPRESSUM Herausgeber: Erscheinungsweise: Auflage: Anzeigenannahme: Verteiler: Druck: Stadtverwaltung Strehla Postfach 17, Strehla, Tel Internet: Monatlich 1800 Stück Druckerei polyprint Riesa GmbH An alle Haushalte kostenlos polyprint Riesa GmbH

23 Dezember 2017 Seite 23 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH ist verpflichtet, jährlich über den Einsatz von Zusatzstoffen in der Trinkwasserversorgung sowie über die Wasserhärte im Versorgungsgebiet des Unternehmens zu informieren. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, Fassung vom März 2016) vom Auskünfte zu den nachfolgend angegebenen Behandlungen des Trinkwassers sowie zu Messergebnissen und Analysewerten sind in der Geschäftsstelle der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH, Alter Pfarrweg 1a, in Riesa unter der Telefonnummer 03525/ oder in der Betriebsstelle Großenhain, Schillerstraße 35, in Großenhain unter der Telefonnummer 03522/ erhältlich bzw. können über das Internet unter eingeholt werden. - Anzeige - Wasserversorgungsanlage Zusatzstoff Einsatzzweck Wasserwerke der WRG: Wasserwerk Fichtenberg Natriumhydroxid ph-wert-einstellung Wasserwerk Riesa kein Einsatz Wasserwerk Schönfeld Magno-Filt Enteisenung, Magno-Dol Entmanganung, ph-wert-einstellung Wasserwerk Tauscha Hydrolit CA Entsäuerung Fremdbezug von: Wasserwerk Tettau Calciumhydroxid ph-wert-einstellung Preastol 2540 TR Flockungsmittel Wasserwerk Frauenhain Hydro-Calcit Entsäuerung Wasserwerk Rödern Aluminiumsulfat Flockungsmittel Natriumhydroxid ph-wert-einstellung Chlorgas Desinfektion Wasserwerk Saxdorf kein Einsatz Gesamthärte des abgegebenen Trinkwassers in dh (Grad deutsche Härte) bzw. mmol/l: WW Fichtenberg 9 bis 11 dh bzw. 1,61 bis 1,96 mmol/l, Härtebereich mittel WW Riesa 12 bis 13 dh bzw. 2,32 bis 2,50 mmol/l, Härtebereich mittel WW Schönfeld 7 bis 8 dh bzw. 1,25 bis 1,43 mmol/l, Härtebereich weich WW Tauscha 6 bis 7 dh bzw. 1,07 bis 1,25 mmol/l, Härtebereich weich WW Tettau 9 bis 11 dh bzw. 1,61 bis 1,96 mmol/l, Härtebereich mittel WW Frauenhain 10 bis 11 dh bzw. 1,78 bis 1,96 mmol/l, Härtebereich mittel WW Rödern 5 bis 6 dh bzw. 0,89 bis 1,07 mmol/l, Härtebereich weich WW Saxdorf 5 bis 6 dh bzw. 0,89 bis 1,07 mmol/l, Härtebereich weich Zusatz von Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) bzw. Chlordioxid zur Desinfektion: Nur bei Bedarf in allen Wasserversorgungsanlagen der Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH. Im Bedarfsfall erfolgt detaillierte Bekanntgabe. Bollmann Geschäftsführer Für einzelne Abnahmegebiete sind die Härtebereiche im Versorgungsgebiet auf unserer Internetseite dargestellt. Trauerhilfe Wünsche GmbH - IHR VERTRAUEN IST UNS VERPFLICHTUNG - Wir unterstützen Sie bei der Erledigung aller Behördengänge Gestaltung von kirchlichen und weltlichen Bestattungen auf allen Friedhöfen Beratung und Vermittlung von Trauerdruck, Zeitungsannoncen, Kränzen und Blumengebinden von lokalen Floristen w w w. t r a u e r h i l f e - w u e n s c h e. d e Strehla, Fam. Teichmann-Engelhardt Telefon / Oschatz, Riesaer Straße 4 Tag & Nacht Telefon /

24 Seite 24 Dezember 2017 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfe durch Arzt oder Rettungsdienst.

25 Dezember 2017 Seite 25 Wir wünschen all unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches neues Jahr, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön für das entgegengebrachte Vertrauen. HEIZUNGS- UND SANITARINSTALLATION Dipl.-Ing. (FH) Werner Fischer Beratung Planung Installation Wartung komplette Gas- und Ölheizungen Gas-, Wasser- u. Sanitärinstallation Solaranlagen alternative Energie Strehla Elbwinkel 29 Tel /92011 Fax / Ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr. Dorfstraße Strehla OT Paußnitz Tel / Funk 0162/ Auto Service Frank Dietrich Freie Werkstatt Kfz-Reparatur & -Handel Rundum-Service für Ihr Auto TÜV + AU Reparatur von Motorrollern und Rasenmähern zeitwertgerechte Instandsetzung Wir wünschen unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden ein schönes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches, gesundes, neues Jahr. Am Schwarzen Weg Strehla Tel./Fax /91592 Zur Jahreswende möchten wir uns recht herzlich bei unseren Kunden und Geschäftspartnern für das erwiesene Vertrauen bedanken. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg. Gudrun und Rainer Bock seit 42 Jahren in Strehla E L E K T R O BOCK Installation Fachhandel - in Haushalt und Gewerbe für Hausgeräte und Beleuchtungskörper - Photovoltaik - Hausgeräteservice - - Klimaanlagen Austausch von Einbaugeräten - Haustechnik Ihr Elektrofachgeschäft in Strehla mit Beratung und Service! Strehla, Hauptstr. 18, Tel /91401, Fax /91402 Öffnungszeiten: Di/Mi/Do 9-12 Uhr

26 HO...HO... HO! Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr Mit herzlichen Grüßen und auf ein baldiges Wiedersehen. Ihr Holzhandel Ganzig

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