Unsere Services für Sie! Stand 07/ OKtober 2014 Messe Wien.

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1 Unsere Services für Sie! OKtober 2014 Messe Wien Stand 07/ Eine Veranstaltung der Messe Graz

2 Herzlich willkommen in Wien! Sehr geehrte Aussteller! Herzlich Willkommen auf der Messe Wien! Ein professioneller Messeauftritt verlangt nach einer ebenso professionellen Vorbereitung. Wir haben für Sie eine Servicemappe zusammengestellt, die Sie dabei bestmöglichst unterstützen soll. Neben allgemeinen Inhalten zum Messestandort Wien bieten wir Ihnen auch technische sowie organisatorische Serviceleistungen an. Beachten Sie auch das breite Angebot unserer Marketingaktivitäten, um vor und während der Messe bestmöglich auf Ihren Messeauftritt aufmerksam zu machen! Mein Team und ich wünschen Ihnen schon heute einen erfolgreichen Messeverlauf! Thomas Karner Leitung Messe Graz PROJEKTLEITUNG Cornelia Derler T , F. DW M E. cornelia.derler@mcg.at Projektassistenz / VORTRAGSPROGRAMM Alicja Chilinska T , F. DW E. alicja.chilinska@mcg.at MARKETING / PR Mag. Sabine Gross, BA T , F. DW E. sabine.gross@mcg.at 2

3 ÜBERSICHT & CHECKLISTE Serviceleistungen der Messe Graz 1. Informationen Seite A.1 Anreise, Anfahrt 4 A.2 Kontakte Dienstleister 5 2. Allgemeiner Service B.1 Parkplätze 6 3. Marketingservice C.1 Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten 7 C.2 Marken 8 C.3 Hervorhebung Logo im Hallenplan 9 C.4 Web: 10 C.5 Messebooklet 11 C.6 Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial 12 C.7 Gutscheinheft 14 C.8 Logo und Beilage Eintrittskarte 15 C.9 A1 Ständer, Roll Up 16 C.10 Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring 17 C.11 Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten 18 C.12 Rahmenprogramm Bestellformulare D.1 EDV Internet-Service 20 D.2 Hängepunkte 21 D.3 Bewachung 22 D.4 Standbetreuung / Messehostess 23 D.5 Strom 24 D.6 Wasser 25 D.7 Reinigung Richtlinien & AGBs E.1 Ziviltechniker 27 E.2 Info Stände 28 E.3 Allgemeine Messe- und Betriebsordnung 27 3

4 Zufahrt Parkplatz A /Access road to Car park A A.1 Informationen Anreise, Anfahrt Bus 11A Einfahrt Tiefgarage Congress Vehicle entrance Car park Congress Anlieferung / Zufahrt zur PRESS CENTER Bus 11A Bus 80B Krieau Zufahrt Parkhaus D Access road to Car park D Zufahrt Parkhaus A /Access road to Car park A Messe Prater PRESS CENTER Einfahrt Parkhaus A Vehicle entrance Car park A Parkplatz für Besucher, Aussteller und Hotelgäste Parking for visitors, exhibitors and hotel guests Parkplatz für Congress-Besucher, Aussteller und Presse Parking for congress visitors, exhibitors and press Parkplatz für Besucher, Aussteller und Lieferanten Parking for visitors, exhibitors and suppliers Parkplatz für Besucher, Aussteller und Hotelgäste Parking for visitors, exhibitors and hotel guests PKW / cars Lieferwagentauglich bis 3 m Höhe im Erdgeschoss / Suitable for delivery vans height up to 3 m on ground level Fußweg / Walkway Zulieferung / Delivery Einfahrt Parkhaus D Vehicle entrance Car park D GPS-Eingabe: 1020 Wien, Ausstellungsstraße LKW Stellplätze 4

5 A.2 Informationen Kontakte Dienstleister Aussteller- und Parkkarten AV-Ausstattung Bewachung Datenleitung / IT Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Alicja Chilinska T F E. alicja.chilinska@mcg.at Steiner Mediensysteme GmbH Ing. Georg Kohldorfer T F. DW - 11 E. info@mediensysteme.at CAM Security GmbH Wien T F E. messe@cam-security.at Kapsch BusinessCom T F E. inboxmesse@kapsch.net Gastronomie Messeleitung Gerstner Catering Andreas Fürlinger T F E. messe@gerstner.at Projektleitung Cornelia Derler M T F E. cornelia.derler@mcg.at Projektassistenz / Vortragsprogramm Alicja Chilinska T F E. alicja.chilinska@mcg.at Marketing / PR Mag. Sabine Gross, BA T F E. sabine.gross@mcg.at Pflanzen Spedition Standbau Standbau- Genehmigung AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH Martin Hansemann T F E. DHL Freight GmbH Isabella Krapf T F E. isabella.krapf@dhl.com AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH Martin Hansemann T F E. Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Cornelia Derler M T F E. cornelia.derler@mcg.at Standbetreuung / Messehostess Strom Wasser Veranstalter CAM Security GmbH Wien Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft m.b.h. T F E. messe@cam-security.at Alicja Chilinska T F E. alicja.chilinska@mcg.at Alicja Chilinska T F E. alicja.chilinska@mcg.at T F E. office@mcg.at Zimmerreservierung Wien Tourismus T E. info@wien.info Aufbauzeiten Donnerstag, 9. Oktober bis 20 Uhr Freitag, 10. Oktober bis 22 Uhr Abbauzeiten Sonntag, 12. Oktober bis 24 Uhr Montag, 13. Oktober bis 18 Uhr 5

6 B.1 Allgemeiner Service Parkplätze Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor Messebeginn per Fax oder Sondertarife für TRENDS OF BEAUTY Parkhaus A * Mehrtägiges Parkticket 10. bis 12. Oktober ,00 Stück Parkhaus D ** Mehrtägiges Parkticket 10. bis 12. Oktober ,00 Stück Bestellformular an: oder messe@mcg.at Ausfahrtsticket 8,00 Stück * max. Einfahrtshöhe 2 m ** max. Einfahrtshöhe Ebene 0 > 3 m Preise exkl. 20 % USt. Parkticket Verlust 60,00 / Stück inkl. 20 % Ust. 6

7 C.1 Marketingservice Übersicht Presse- und Marketingaktivitäten Produkt Internet Portal Messebooklet* Beauty Journal (Messeausgabe) ** Sonstiges Preis EUR Bestellung bis: Basis Eintrag kostenlos Marken kostenlos Hervorhebung Basiseintrag 49, Logo im Hallenplan 145, Messeneuheiten 125, Webbanner 285,- / 415, Kombipaket 310,- / 490, Inserat 1/1 TOP 590, Inserat 1/1 490, Inserat 1/2 quer od. hoch 270, Inserat 1/3 210, Inserat 1/4 170, Inserat 2/ , Inserat 1/ , Inserat 1/2 quer od. hoch 1.050, Inserat 1/3 hoch 690, Inserat 1/4 quer 550, Inserat 1/8 quer 290, Aktion im Gutscheinheft 49,- / 69, Logo auf der Eintrittskarte 490, Beilage zur Eintrittskarte 490, A1 Ständer 115, Roll Up 145, Verteilung von Werbemitteln 215, Briefkleber kostenlos A1 und A2 Plakate kostenlos Kundenkarten kostenlos Rahmenprogramm kostenlos * Format A5, Auflage Stück, wird vor Ort an jeden Fachbesucher ausgegeben. ** Format A4, Auflage Stück, Versand an Abonennten, liegt vor Ort auf. 7

8 C.2 Marketingservice Marken Für termingerechte Ausführung bitte bis 8. August 2014 per Fax oder Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Marken Sie auf der TRENDS OF BEAUTY Wien 2014 vertreten sind. (Diese Marken werden ins Ausstellerverzeichnis übernommen) Deadline: 8. August 2014 Bestellformular bis 8. August an: oder Wir vertreten folgende Marken: 8

9 C.3 Marketingservice Hervorhebung Logo im Hallenplan Für termingerechte Ausführung bitte bis 8. August 2014 per Fax oder alicja.chilinska Hervorhebung Basiseintrag Stechen Sie aus hervor und lassen Sie ihren Firmeneintrag im Ausstellerverzeichnis farblich hervorheben! Preis: 49,-- + USt. + Abgaben Kontakt: alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 8. August 2014 Bestellformular bis 8. August an: oder Ihr Logo im Hallenplan Ihr Logo wird im Hallenplan direkt bei ihrem Stand eingetragen. Der Hallenplan erscheint im Ausstellerverzeichnis (BEAUTY JOURNAL, Ausgabe 03/2014, Auflage Stück) und im Messebooklet (Auflage Stück) der direkt bei der Messe ausgegeben wird. Preis: 145,-- + USt. + Abgaben Kontakt: alicja.chilinska@mcg.at Format: druckfähigen pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) Deadline: 8. August

10 C.4 Marketingservice Web: Für termingerechte Ausführung bitte bis 5. September 2014 per Fax oder Messeneuheiten Sie schicken uns Ihre Messeneuheit - wir stellen Sie auf Die Messeneuheiten werden direkt im Besucherbereich online gestellt - so erreichen Sie jeden interessierten Fachbesucher mit nur wenigen Klicks. Profitieren Sie von der Informationseinholungsphase vor der Messe! Schicken Sie uns: - 2 Fotos pro Messeneuheit - Ihre Messeneuheit (max Zeichen) - Ihr Firmenlogo Das Firmenlogo wird mit Ihrer Website verlinkt. Die Bilder und Texte werden nicht gelöscht, sondern bleiben abrufbar bis die Folgemesseseite startet. Preis: 125,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 5. September 2014 Bestellformular bis 5. September an: oder Webbanner Promoten Sie Gewinnspiele, Messeaktionen, Messeneuheiten mit einem Webbannerauf der Startseite oder nutzen Sie diese Fläche für Imagewerbung. Banner 460 x 220 pixel inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Preis: 415,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 5. September 2014 Banner 220 x 220 pixel inkl. Verlinkung zu Ihrer Website Preis: 285,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 5. September 2014 Kombipaket Messeneuheit + Webbanner Messeneuheit + Webbanner 460 x 220 pixel Preis: 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 5. September 2014 Messeneuheit + Webbanner 220 x 220 pixel Preis: 310,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 5. September

11 C.5 Marketingservice Messebooklet Für termingerechte Ausführung bitte bis 2. September 2014 per Fax oder Inserieren Sie im Messebooklet! Das Messebooklet wird beim Eingang jedem Besucher in die Hand gegeben und enthält alles Wissenswerte zur TRENDS OF BEAUTY Wien 2014: Neben dem Vortragsprogramm sowie einem Ablauf zur Meisterschaft sind der Hallenplan, das Aussteller-, Marken- und Branchenverzeichnis im Messebooklet zu finden. Seien Sie mit einem Inserat präsent und ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihre Produkte und Dienstleistungen! Bestellformular bis 5. September an: oder Messebooklet Auflage: Stück Format: A5 Daten: Datenübermittlung einer druckfähige pdf-datei oder jpeg, eps oder tiff in Druckqualität (300 dpi) Kontakt: Deadline: 5. September /1 Seite TOP: 148 x 210 Sonderplatzierung U2, U3, U4 (+3 mm Überfüller) Preis: 590,-- + USt. + Abgaben 1/2 Seite quer: 148 x 105 (+3 mm Überfüller) Preis: 270,-- + USt. + Abgaben 1/3 Seite: 148 x 70 (+3 mm Überfüller) Preis: 210,-- + USt. + Abgaben 1/1 Seite: 148 x 210 (+3 mm Überfüller) Preis: 490,-- + USt. + Abgaben 1/2 Seite hoch: 74 x 210 (+3 mm Überfüller) Preis: 270,-- + USt. + Abgaben 1/4 Seite: 74 x 1105 (+3 mm Überfüller) Preis: 170,-- + USt. + Abgaben Kombinieren Sie online und print für eine gößere Reichweite. Für Ihr persönliches Werbepaket kontaktieren Sie bitte Sabine Gross , sabine.gross@mcg.at 11

12 C.6 Marketingservice Werbung im BEAUTY JOURNAL - das Messespecial Media daten FACH erscheinungstermine & FaKten Beauty Journal 1/2014 KW 12 1 Beauty Journal 2/2014 KW 22 Beauty Journal 3/2014 KW 39 2 Beauty Journal 4/2014 KW 45 Format: 230 x 297 mm, durchgehend 4-färbig Standardausgabe: Stück Postverteilung Stück Gesamtauflage Messeausgabe: Stück Bestellformular bis 3. September an: oder TRENDS OF beauty Wien Formate Satzspiegel Preis farbig 4c Breite x Höhe in mm Auflage Stk. 2/1 420 x 240 mm e 2.890, oder abfallend* 460 x 297 mm 1/1 190 x 240 mm e 1.850, oder abfallend* 230 x 297 mm 1/2 quer 190 x 118 mm e 1.050, oder abfallend* 230 x 140 mm 1/2 hoch 112 x 287 mm e 1.050, oder abfallend* 112 x 297 mm 1/3 hoch 60 x 240 mm e 690, oder abfallend* 80 x 297 mm 1/4 quer 190 x 57 mm e 550, 1/8 quer 92 x 57 mm e 290, Platzierungswünsche unterliegen einem Aufschlag von 15 % und können nur nach Absprache vergeben werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 5% Werbeabgabe und 20% Mehrwertsteuer. Kein Agenturrabatt möglich. * Bei abfallenden Inseraten bitten wir um die Zugabe von 3 mm Überfüller. Firmenname Adresse PLZ Tel. UID-Nr. Ansprechpartner Ort q Datenübermittlung: Druckfähige pdf-datenpdf/x-3 per Mail oder ftp (Zugang auf Anfrage) q Wir bitten um ein Angebot für die grafische Gestaltung Unterschrift / Firmenstempel 12

13 C.6 Marketingservice Media daten FACH Gültig ab allgemeine GeSCHÄFtSBedinGUnGen 1 Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln. 2 Anspruch auf Rabatt besteht nur nach Maßgabe des gültigen Anzeigentarifes (Sofortbucher-Mengenbonus) und bei schriftlichem Abschluss innerhalb des Kalenderjahres. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. Anzeigenrabattierungen können nicht rückwirkend erteilt werden. 3 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Verpflichtung dar. 4 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen, haftet der Verlag nicht. 5 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für die gleiche Seite vereinbart werden. 6 Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Ein Auftrag kann wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe. 8 Liegt der Grund für erhebliche Druckmängel beim Verlag, besteht Schadensersatzanspruch in Form einer Ersatzeinschaltung oder wenn der Zweck der Anzeige dadurch nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates oder einer Texteinschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Weitergehende Haftungen des Verlages, insbesondere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9 Vor Druck erhält der Kunde eine pdf- Datei zur Ansicht. Digitale Farbausdrucke sind nicht farbverbindlich. Farbverbindliche Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hergestellt. Die Kosten des Proofs gehen zu Lasten des Kunden. Bei nicht fristgerechter Druckfreigabe / Mitteilung von Änderungswünschen gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 10 Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pfl icht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 11 Die Rechnungen sind 14 Tage netto ab Faktureneingang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält der Verlag sich rechtliche Schritte vor. 12 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% der Aufl age ausgeliefert sind. 13 Soferne keine besonderen Größenvorschriften erteilt wurden, wird der Preis nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet. 14 Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen, und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 15 Beanstandungen aller Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erheben. 16 Entgeltliche Textnotizen werden mit Anzeige oder Werbung gekennzeichnet. 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist St. Pölten, Österreich. Anzeigenverwaltung: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten St. Georgen. Tel. +43 (0) / , Fax-DW 33 ISDN-DW 22 Anzeigenbetreuer: Ingrid Grabner Tel. +43 (0)676 / ingrid.grabner@henzl-media.at Sekretariat: Tel. +43 (0)27 42 / Medieninhaber: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten St. Georgen. Tel. +43 (0) / , Fax-DW 33 Herausgeber: Henzl Media GmbH Ochsenburger Straße 2, A-3151 St. Pölten St. Georgen. Tel. +43 (0) / , Fax-DW 33 Redaktion: Sandra Gruberbauer sandra.gruberbauer@beautyjournal.at Zahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage dato Faktura netto Kassa, danach bankmäßige Verzinsung. Nach 2. Mahnung Inkasso durch Rechtsanwalt. Zahlbar und klagbar in St. Pölten. Storno: 1. Bei Zurückziehung von Aufträgen werden 25% des Inseratenwertes in Rechnung gestellt. 2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur schriftlich bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Technische Details: Vorzugsweise bitten wir um Übermittlung von Druck-pdfs. Folgende weitere digitale Formate können wir verarbeiten: Xpress, Photoshop, Freehand, Illustrator. Bei diesen Formaten unbedingt beachten: alle Schriften mitschicken oder in Zeichenwege umwandeln. Formate wie Word, Excel, CorelDraw, PageMaker,... werden nur gegen Aufwand, 55, pro Stunde, bearbeitet. 13

14 C.7 Marketingservice Gutscheinheft Für termingerechte Ausführung bitte bis 22. August 2014 per Fax oder Präsentieren Sie ihr Messeangebot in unserem Gutscheinheft! Die TRENDS OF BEAUTY Wien 2014 bietet allen Besuchern besondere Vorteile: beim Eingang erhalten alle Fachbesucher ein Gutscheinheft, das Ihre speziellen Messeangeboten enthält. Um das Heft mit attraktiven Angeboten zu füllen, würden wir uns freuen, wenn auch Sie mit Ihrer speziellen Messeaktion vertreten sind. Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit für Rabattaktionen, Gratis Produktproben, Gewinnspiele uvm. Bestellformular bis 22. August an: oder oder Ich gestalte die Vorderseite des Gutscheines selbst und liefere die Druckdaten bis 5. September 2014 an Die Gestaltung der Rückseite übernimmt die Messe Graz, dafür stelle ich mein Firmenlogo (300 dpi) zur Verfügung! Preis: 49,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Format: 60 x 77 mm, 300 dpi, druckfähige pdf-datei Deadline: 5. September 2014 Die Gestaltung des Gutscheines (Vorder- und Rückseite) erfolgt durch die Messe Graz. Ich schicke dafür: - den genauen Wortlaut der Aktion - Firmenlogo (300 dpi, Druckqualität) - Foto des Produktes (jpeg, eps oder tiff in Druckqualität, 300 dpi) Preis: 69,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 22. August 2014 Der genaue Wortlaut unserer Aktion: Halle Stand 000 Platz für gestaltung: 60 x 77 mm Halle Stand 000 Das ist ein Blindtext Das ist ein Blindtext. Das ist ein Blindtext. statt EUR 000,00 000,00 Gratis XYZ sample Text 14

15 C.8 Marketingservice Logo und Beilage Eintrittskarte Für termingerechte Ausführung bitte bis 22. August 2014 per Fax oder Ihr Logo auf der Eintrittskarte! Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Logo auf der Eintrittskarte präsent zu sein und somit gleich zu Beginn Flagge zu zeigen! Es sind insgesamt 6 verschiedene Logos möglich! Preis: 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Format: druckfähigen pdf- oder jpeg-datei in Druckqualität (300 dpi) mit 190 x 140 pixel in 1c (schwarz) Deadline: 22. August 2014 Bestellformular bis 22. August an: oder Hier könnte Ihr Logo stehen! LOGO: 190 x 140 pixel Bitte senden Sie und Ihr Logo in 1c (schwarz) als pdf- oder jpeg-datei! Beilage zur Eintrittskarte Nutzen Sie die Möglichkeit, den Besuchern Information zu Ihren Produkten und Dienstleistungen in die Hand zu geben. Durch die begrenzte Stückzahl ist Ihnen die Aufmerksamkeit sicher, da in Summe max. zwei Beilagen möglich sind. Preis: 490,-- + USt. + Abgaben Kontakt: sabine.gross@mcg.at Deadline: 22. August

16 C.9 Marketingservice A1 Ständer, Roll Up Für termingerechte Ausführung bitte bis 19. September 2014 per Fax oder A-Ständer Mit diesem Werbemittel haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen prominent in Aufstellern im A1-Format zu präsentieren. Kosten: Kontakt: p 145,-- + USt. + Abgaben pro A1-Ständer (= 2 Sichtflächen) für die gesamte Messedauer Alicja Chilinska Projektassistenz Messe Graz T E. alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 19. September 2014 Liefertermin: Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit. Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. Bestellformular bis 19. September an: oder Rollup Sie können Ihr Unternehmen mit Werbestehern präsentieren. Eine Platzierung ist immer mit Rücksprache des Projektleiters möglich. Kosten: Kontakt: p 145,-- + USt. + Abgaben pro Roll Up für die gesamte Messedauer Alicja Chilinska Projektassistenz Messe Graz T E. alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 19. September 2014 Liefertermin: Bitte bringen Sie Ihre Plakate im Format A1 am letzten Aufbautag mit. Der Preis versteht sich exkl. Montage- und Produktionskosten. 16

17 C.10 Marketingservice Verteilung von Werbemitteln, Individulle Pakete und Sponsoring Für termingerechte Ausführung bitte bis 19. September 2014 per Fax oder Verteilung von Werbemitteln Sie haben die einmalige Gelegenheit, Werbemittel im Foyer-Bereich der Messe Graz zu verteilen. Prospekte und/oder Produktproben werden dabei von Ihrem Personal an die Besucher ausgegeben (Verteilpersonal wird von Ihnen gestellt). Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihr Personal sich mit einer Verteilergenehmigung ausweist. Die Genehmigung erhalten Sie einen Tag vor Messebeginn und diese muss gut sichtbar getragen werden. Kosten: Kontakt: p 215,-- + USt. + Abgaben pro Person pro Tag Alicja Chilinska Projektassistenz Messe Graz T E. alicja.chilinska@mcg.at Deadline: 19. September 2014 Bestellformular bis 19. September an: oder Individulle Pakete und Sponsoring Auf Wunsch schnüren wir Ihnen gerne Ihr individuelles Werbepaket. Kombinieren Sie online und print sowie eine Bewerbung im Vorfeld und während der Messe! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen einfach an uns. Kosten: Kontakt: auf Anfrage Mag. Sabine Gross, BA T F E. sabine.gross@mcg.at 17

18 C.11 Marketingservice Briefkleber, A2 Plakate, Einladungskarten Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax oder alicja.chilinska@mcg.at Laden Sie gezielt Kunden auf Ihren Messestand ein! Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Messeauftritt auf der TRENDS OF BEAUTY Wien 2014 unterstützen zu können. Dafür stellen wir Ihnen wieder Werbemittel kostenlos zur Verfügung! Nützen Sie auch die Einladungskarten mit GRATIS-Code für den Besuch der TRENDS OF BEAUTY Wien 2014! Bestellformular an: oder Menge Werbemittel Preis Erhältlich ab Briefaufkleber (Blätter à 21 Stk.) Kostenlos ab sofort A2-Plakat(e) Kostenlos ab sofort Einladungskarten mit GRATIS-Code für Ihre Kunden Mit diesen Karten können Sie Ihre Kunden auf die TRENDS OF BEAUTY Wien einladen - die Besucher können damit die Fachmesse kostenlos besuchen! Kostenlos Mitte August

19 C.12 Marketingservice Rahmenprogramm Für termingerechte Ausführung bitte bis 8. September 2014 per Fax oder Präsentieren Sie kostenlos Ihre Angebote und Dienstleistungen! Ja, ich interessiere mich für eine Präsentationsmöglichkeit im Rahmen der TRENDS OF BEAUTY Wien Bitte beachten Sie, dass die Vortragseinheiten zur TRENDS OF BEAUTY Wien 2014 begrenzt verfügbar sind. Eine Anmeldung ist bis Freitag, den 8. August 2014 möglich. Sie können uns gerne Ihre Präferenzen bezüglich Tag und Zeitpunkt bekanntgeben. Wir werden versuchen, diese bestmöglich zu berücksichtigen. Melden Sie sich gleich an, denn die Teilnahme am Programm wird nach Eingangsdatum der Anmeldung berücksichtigt! Folgende technische Grundausstattung finden Sie bei der Beauty Bühne vor: 1 Leinwand, 1 Mikrofon, 1 Headset, Beamer, Flipchart, Kosmetikliege/-tisch, Laptop. Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auf einem USB-Stick mit. Bestellformular bis 8. September an: oder Samstag, 11. Oktober 2014 vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.) SHOW WORKSHOP PRODUKTPRÄSENTATION Sonntag, 12. Oktober 2014 vormittags (Dauer 30 min.) nachmittags (Dauer 30 min.) SHOW WORKSHOP PRODUKTPRÄSENTATION Name des Referenten / Speaker: Ein Foto des Referenten / Speaker wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt. Bitte senden Sie Ihr Foto (Auflösung 300 dpi) an alicja.chilinska@mcg.at. Titel: Programmbeschreibung: (dies wird in den Besucherfolder übernommen sowie auf die Website gestellt). 19

20 D.1 Bestellformulare EDV Internet-Service Für termingerechte Ausführung bitte bis 1. Oktober 2014 online ausfüllen. 1. Internet Kommunikationslösungen 2. Telefon / Fax Kommunikationslösungen 3. Leihgeräte (zb. Drucker, Kopierer,...) 4. Zusatzleistungen (zb. Kabel TV Anschluss,...) Alle IT Services sind nur online buchbar. Deadline: 1. Oktober Die nötigen Formulare dazu finden Sie unter: Bestellfristen: Normalpreis: bei einer Bestellung bis Spätbucherpreis: Bis spätere Anfragen nur nach telefonischer Rückfrage möglich. Die in weiterer Folge angegebenen Preise sind bereits automatisch den genannten Bestellfristen angepasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Kapsch BusinessCom Telefon national: Telefon international: inbox.messe@kapsch.net 20

21 D.2 Bestellformulare Hängepunkte Für termingerechte Ausführung bitte bis 4 Wochen vor der Messe per Fax oder alicja.chilinska@mcg.at Wichtige Informationen: Deckenabhängungen dürfen ausschließlich von Mitarbeitern bzw. Partnerfirmen der Messe Graz ausgeführt werden. Alle Aussteller benötigen ein statisches Gutachten für Konstruktionen, die von der Decke hängen. Dieses muss von einem Zivilingenieur (bzw. Ingenieurkonsulenten) vor Ort erstellt werden und ein dementsprechend ausgestellter Bescheid vor Messebeginn für die Behörde zur Einsicht vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung mindestens vier Wochen vor Messebeginn bei uns eingehen muss. Für spätere Aufträge werden zusätzliche Gebühren fällig. Diverse Extraleistungen, wie z.b. Kettenzüge, Rigg-Fahrten, Sonderkonstruktionen etc. werden je nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Bestellformular an: oder Für eine termingerechte Ausführung Ihrer Bestellung benötigen wir folgende Grundinformationen: genaue Position Hängepunkthöhe Gewichtsangabe Als Hängepunkt wird eine exakt definierte Position in einer bestimmten Höhe festgelegt. Hier dürfen z.b. Fahnen, Dekorationen, Beleuchtungen etc. angebracht werden. Es gibt die Möglichkeit, den Hängepunkt in der Höhe variabel zu gestalten. Dies ist im Vorfeld zu vereinbaren. Wir erklären, dass unser Stand gemäß nachstehenden Angaben einem EINFACHEN MESSESTAND entspricht. In der Halle errichtet aus vorgefertigten Standbauelementen (Syma, Octanorm, Meroform etc.) maximale Höhe 2,50 m Alle Standbaumaterialien und Dekorteile müssen die Qualifikation C-s1,dØ, Bodenbelege die Qualifikation Cfl-s1 nach EN haben. Das entspricht der ehemaligen Bezeichnung B1,Q1, Tr1 nach ÖNorm B Unser Standaufbau wird in einigen Punkten von den Richtlinien für die Standgestaltung abweichen. Bei Überschreitung der Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m sowie für sämtliche zweigeschoßige Standbauten ist eine Planeinreichung (Grundriss, Vorder- und Seitenansicht) an die Abteilung Technik unbedingt erforderlich. Zur Standbaugenehmigung legen wir folgende Dokumente in einfacher Ausfertigung bei: Grundriss Vorderansicht Seitenansicht Statikplan Schaltplan Technische Leistungsbeschreibung Eine Standbaugenehmigung erfolgt nur dann, wenn spätestens am ersten Messeaufbautag alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Eine Überschreitung der Auf- und Abbauzeiten ist ausschließlich an eine Genehmigung durch den Veranstalter gebunden, die zeitgerecht (mindestens 8 Tage vorher) erwirkt werden muss. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die erweiterten Teilnahmebedingungen, die Hausordnung und die Vorgaben des steiermärkischen Baugesetzes, des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) bzw. die Vorschreibungen der Behörden betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen vorbehaltlos zur Kenntnis genommen zu haben. 21

22 D.3 Bestellformulare Bewachung F Retour an: CAM Security GmbH, T , F , E. messe@cam-security.at Wir bestellen eine Standbewachung unseres Messestandes zum Preis von 24,00 (exkl. USt.) pro Stunde zu folgenden Terminen: Mindestbestellung 5 Stunden. Donnerstag, 9. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Freitag, 10. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Samstag, 11. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Sonntag, 12. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Montag, 13. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Besondere Hinweise und Wünsche: Der Auftragnehmer CAM-Security GmbH haftet für Schäden die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seines Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten, jedoch nur bis zu: Personenschäden: 1, ,-- und Sachschäden: 1, ,-- Es gilt österreichisches Recht, als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Rechnungslegung: CAM Security GmbH legt nach dem letzten Veranstaltungstag eine Rechnung die ohne Abzüge binnen zwei Wochen zu bezahlen ist. Bestellungen müssen bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn getätigt werden. 22

23 D.4 Bestellformulare Standbetreuung / Messehostess F Retour an: CAM Security GmbH, T , F , E. messe@cam-security.at Wir bestellen Hostessen zur Standbetreuung zum Preis ab 24,00 (exkl. USt.) pro Stunde zu folgenden Terminen (Sonderwünsche können den Preis erhöhen): Mindestbestellung 5 Stunden. Freitag, 10. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Samstag, 11. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Sonntag, 12. Oktober 2014 von : Uhr bis : Uhr Besondere Hinweise und Wünsche: Der Auftragnehmer CAM-Security GmbH haftet für Schäden die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seines Personals in Ausübung des Dienstes oder bei Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen sollten, jedoch nur bis zu: Personenschäden: 1, ,-- und Sachschäden: 1, ,-- Es gilt österreichisches Recht, als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Rechnungslegung: CAM Security GmbH legt nach dem letzten Veranstaltungstag eine Rechnung die ohne Abzüge binnen zwei Wochen zu bezahlen ist. Bestellungen müssen bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn getätigt werden. 23

24 D.5 Bestellformulare Strom F Retour an: Messe Congress Graz, Messeplatz 1, 8010 Graz, T , E. Menge ANSCHLUSS OHNE ZÄHLER Preis Stk. Stk. Anschluss bis 2.2 kw, 1-phasig 230 V (1 Kreis mit einem 3-fach Schuko-Verteiler) Anschluss bis 6 kw, 1-phasig 230 V (3 Kreise mit je einem 3-fach Schuko-Verteiler) EUR 94,- EUR 180,- Stromverbrauch wird pauschal abgerechnet. STROMVERBRAUCHSPAUSCHALE (BIS 6 kw) Pauschale für beide Messetage Preis EUR 12,- Menge ANSCHLUSS INKLUSIVE ZÄHLER UND VERTEILER Preis Stk. Stk. Stk. Stk. Stk. Anschluss bis 10 kw Anschluss bis 15 kw Anschluss bis 30 kw Anschluss bis 60 kw Anschluss bis 120 kw EUR 275,- EUR 295,- EUR 420,- EUR 900,- EUR 1.110,- Stromverbrauch wird nach kwh abgerechnet. Verteilertyp abhängig von Anschluss und Anforderung STROMVERBRAUCH pro gemessener kwh Preis EUR 0,49 DAUERSTROM Anschluss exkl. Stromverbrauch (für Verbraucher mit einer max. Gesamtleistung von 2 kw wie Kühlschränke, Server etc.) Preis EUR 65,- Für Kühlschränke, Kühlvitrinen, etc. benötigen Sie einen separaten Daueranschluss, da die Stromversorgung aus Sicherheitsgründen 1 Stunde nach Veranstaltungsschluss eingestellt wird. 24

25 D.6 Bestellformulare Wasser F Retour an: Messe Congress Graz, Messeplatz 1, 8010 Graz, T , E. HAUPTANSCHLUSS Wasser-Hauptanschluss, pro Anschluss exkl. Wasserverbrauchsgebühr Preis EUR 168,- NEBENANSCHLUSS Zusätzlicher Wasseranschluss, pro Anschluss exkl. Wasserverbrauchsgebühr Preis EUR 62,- WASSERVERBRAUCHSGEBÜHREN PAUSCHALE Wasserverbrauchspauschale Zu- und Abwasser für beide Messetage Preis EUR 15,20 Die für den Anschluss der beigestellten Geräte notwendigen Sifone oder Armaturen bzw. Materialien werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 25

26 D.7 Bestellformulare Reinigung F Retour an: Messe Congress Graz, Messeplatz 1, 8010 Graz, T , E. Menge STANDREINIGUNG BEI MESSEVERANSTALTUNGEN Preis m 2 Standreinigung Ersttag (nur am 1. Messetag) EUR 0,88 pro m 2 m 2 Plus Folgetage EUR 0,45 pro m 2 und Messetag 26

27 E.1 Richtlinien & AGBs Ziviltechniker DURCH EINEN ZIVILTECHNIKER ABNAHMEPFLICHTIGE MESSE-AUFBAUTEN Zu überprüfen sind alle Konstruktionen, von welchen aus, bei unsachgemäßem Aufbau, Gefahr für Leib, Leben und Gesundheitvon Menschen ausgeht. 1. Alle Überkopfkonstruktionen, d.h. alle Konstruktionen die von der Decke, Dachkonstruktionen, vorgerichteten Hängepunkten etc. abgehängt werden, mit Ausnahme von textilen Dekorkonstruktionen, von welchen auch bei Absturz keine Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen ausgehen kann. 2. Alle Messestandkonstruktionen, die eine begehbare Ebene höher als 40 cm über FFOK (Fertigfußbodenoberkante) -Halle-Bestand haben. Ausnahme: Ebenen aus zugelassenen Podest-Elementen mit einer zulässigen Flächenlast von mind. 500 kg/m² mit max. 80 cm Höhe. 3. Alle Messestand- und Traversenkonstruktionen mit einer bebauten Fläche von über 25 m² und mehr als 4 m Bauhöhe. 4. Alle Messestand- und Traversenkonstruktionen mit einer bebauten Fläche unter 25 m² und weniger als 4 m Bauhöhe, wenn das Seitenverhältnis zwischen Bodenkante der Standfl äche und Höhe 1:3 überschreitet, auch wenn dies nur für eine relevante Seitenansicht gegeben ist (Kippgefahr). 5. Alle freistehenden Steher, z.b. Traversensteher auf Stahlsockelplatten mit Lichtmontage, die eine Höhe von 2,5 m überschreiten, wenn durch Kippendieser Steher Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen ausgeht. Dies gilt auch für freistehende Stative oder ähnlichen Konstruktionen. 6. Alle freistehenden eindimensionalen Wandkonstruktionen, die nicht durch den Einsatz von Hängepunkten gegen Kippen ausreichend gesichert sind, wenn durch Kippen dieser Wandkonstruktionen Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen ausgeht. 7. Alle Konstruktionen, für deren Errichtung wesentliche statische Kenntnisse erforderlich sind. 8. Alle Konstruktionen, von jenen die Behörde einen Abnahmebefund im Einzelfall fordern. Darüber hinaus kann die Behörde, auch über den Vorschlag des Ziviltechnikers hinaus (bei Zuständigkeit der Behörden), statische Begutachtungen fordern. Dies liegt im Ermessen des zuständigen Referenten. Um die Gefahr der Feststellung von Mängeln bei statischen Begutachtungen vor Ort zu vermeiden, bzw. um eine positive Begutachtung vor Ort sicherstellen zu können, sollten statisch relevante Konstruktionen vorher durch statische Berechnungen belegt werden. Der ausgestellte Abnahmebefund ist vor Ort während der gesamten Dauer der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen durch die Behörde oder von RMW vorzuweisen. Daraus ist jedoch keine Kontrollpfl icht für RMW abzuleiten. Die oben angeführten Punkte sind als Systemgrenzen zu verstehen, bei welchen man annehmen kann, das bei Einhaltung dieser Grenzen bei Errichtung solcher Konstruktionen, wesentliche statische Kenntnisse nicht erforderlich sind. Alle Angaben gelten bis auf Widerruf! Für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Überprüfung empfehlen wir: Architekt DI Thomas M.I. Hanreich. Selbstverständlich können Sie aber jeden in Österreich zugelassenen Ziviltechniker beauftragen. Kontaktdaten: DI Thomas M.I. Hanreich oder Herr Markus Müll Dreyhausenstrasse 9/ Wien T F M E. offi ce@zt-menzl.at Dreyhausenstrasse 9/ Wien M E. office@zt-menzl.at 27

28 E.1 Richtlinien & AGBs Info Stände RICHTLINIEN FÜR STÄNDE (EINBAUTEN) MIT GESCHLOSSENER DECKE 1. In Ständen mit einer geschlossenen Decke ab einer Fläche von 50 m² und max. 6 m Breite sind Rauchmelder zu installieren, welche mit der Brandmeldezentrale der Reed Messe Wien verbunden sein müssen (anstelle von verkabelten Meldern können hier auch Funkmelder verwendet werden). Sind die Brandmelder nicht mit der Brandmeldezentrale verbunden, müssen Brandmelder verwendet werden, die optisch und akustisch melden und es muss eine zusätzliche Brandwache in der Halle eingesetzt werden. 2. Sofern Stände mit einer Fläche von 50 bis 150 m² nicht überwacht werden, müssen deren Decken aus festen Baustoffen eine Luftdurchlässigkeit von mindestens 50 % aufweisen. Dies bedeutet, dass bei Decken aus festen Baustoffen wie z.b. Holz oder Metalllamellen 50 % der Deckenfläche (gleichmäßig verteilt) frei bleiben muss. Ausgenommen sind Stoffdecken (Gewebedecken, )! 3. Stände mit einer geschlossenen Decke aus festen Baustoffen ab einer Fläche von 150 m² oder mehr als 6 m Breite müssen mit zusätzlichen Sprinklern in den Ständen ausgestattet werden, welche an ein bestehendes Rohrnetz der REED MESSE WIEN in den vorhandenen Bodenschächten angeschlossen werden können. 4. Allgemein gilt bei geschlossenen Decken, dass Seitenwände weitgehend nicht geschlossen sein dürfen und rundum ein Freistreifen (ohne Brandbelastung) von 2,5 m Breite (z.b. Verkehrsweg) eingehalten werden muss. 5. Stoffdecken (Gewebedecken, ) werden nicht als feste Baustoffe gewertet, müssen aber geeignet für den Einsatz von Sprinkleranlagen sein (leicht dehnbares Gewebe mit Schmelznähten, schwer entflammbar nach B1, M1 und NFPA 701). 28

29 E.1 Richtlinien & AGBs Allgemeine Messe- & Betriebsordnung für die Durchführung der in Wien stattfindenden Trends of Beauty der Messe Congress Graz Betriebsgesellschaft mbh, im folgenden kurz als Veranstalter bezeichnet. 1. AnmeLdung Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliche Vereinbarung/Vertrag. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Teilnahmebedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung wird die Messe- und Betriebsordnung (Teilnahmebedingungen) vom Austeller vollinhaltlich anerkannt. Mit dem Eingang (Post, Fax, ) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen, werden einzelne Rubriken nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, gilt das für den Veranstalter Günstigste als- vereinbart. Für jeden Ausstellungsplatz ist eine ordnungsgemäß (durch die für die Wirksamkeit erforderliche Zahl von Organen) unterzeichnete und mit Firmenstempel versehene Anmeldung erforderlich. Bei Gesellschaften ist zusätzlich die - UID- / Vereinsnummer anzugeben. Eine Akontozahlung auf den Beteiligungsbeitrag gilt nicht als Anmeldung. Die Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, z.b. Inserate, Werbungen und Anzeigen im Katalog/Magazin, Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser, Telefon und sonstigen Einrichtungen. 2. ZULASSUNG / STANDZUTEILUNG Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme der Anmeldung) sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Der Veranstalter kann Anmeldungen auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit ablehnen. Der Veranstalter kann das vom Aussteller in der Anmeldung angegebene Ausstellungsgut und/oder die Ausstellungsflächen ohne Angabe von Gründen beschränken. Eine derartige Beschränkung lässt den Vertrag mit dem vom Veranstalter geänderten Inhalt zustande kommen. Als Ausstellungsplätze stehen Flächen und Räume in den Ausstellungshallen und Objekten sowie im Freigelände zur Verfügung. Die Aussteller werden möglichst nach Branchen geordnet eingeteilt. Die Zuweisung des Ausstellungsplatzes erfolgt ausschließlich jeweils nur für eine Messe und kann vom Veranstalter auch nach Zuweisung noch einseitig in Bezug auf Lage und Fläche abgeändert werden, Ausgänge und Durchgänge können vom Veranstalter auch nach Zuweisung verlegt werden. Derartige Änderungen berechtigen den Aussteller nicht zum Vertragsrücktritt. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Austellers zu einer Messe) kann kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines Anbotes) abgeleitet werden. Ebenso kann aus der Standzuteilung bei einer Messe kein Rechtsanspruch auf Zuteilung desselben Ausstellungsplatzes auch für künftige Messen/Veranstaltungen abgeleitet werden. Kann der zugeteilte Platz dem Austeller aus Gründen, die in der Sphäre des Veranstalters liegen, nicht überlassen werden und kann ihm auch kein Ersatzplatz zur Verfügung gestellt werden, hat der Aussteller lediglich Anspruch auf Erstattung der tatsächlich bezahlten Standmiete. Eine teilweise oder gänzliche Untervermietung oder Weitergabe des zugewiesenen Ausstellungsplatzes ist (s. u. Punkt 4) unzulässig. Die Aufstellung eigener Baulichkeiten (Pavillons) durch Aussteller ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Dem Veranstalter ist eine Planskizze in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Für die Erteilung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Standzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und internationale Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Nimmt der Aussteller als Vertreter eines Produzenten an der Messe teil, hat er dies dem Veranstalter gleichzeitig mit der Anmeldung bekanntzugeben. Der Veranstalter kann vom Aussteller die Vorlage eines Warenverzeichnisses und eines Eigentumsnachweises für die ausgestellten Exponate verlangen. Die Angabe der Ausstellungsgüter laut Warenverzeichnis ist die Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung. Andere Produkte als die im Warenverzeichnis angeführten dürfen nicht ausgestellt werden. Gebrauchte Waren aller Art sind als Ausstellungsgüter nur zulässig, wenn sie vorab vom Veranstalter schriftlich genehmigt wurden. - Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Der Aussteller verpflichtet sich bei Verletzung dieser Verpflichtung einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 25 % der verrechneten Standmiete vorbehaltlich eines darüber hinaus gehenden Schadens zu bezahlen. Der Aussteller hat sich jeder politischen Propaganda zu enthalten, auch jegliche Bezugnahme auf religiöse Inhalte ist untersagt. 3. STORNIERUNG / ZURÜCKZIEHUNG DER ANMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN Der Veranstalter hat das Recht auch bereits erfolgte Standzuweisungen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzuändern oder zu stornieren. Eine Stornierung bereits erfolgter Standzuweisungen erfolgt auch dann, wenn der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, über das Unternehmen eines Ausstellers der gerichtliche Ausgleich oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch offene Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen oder die Exponate nicht dem Messethema entsprechen. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse, oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden oder muss sie verschoben werden bzw. verkürzt oder verlängert werden, sind jegliche Schadenersatzansprüche des Ausstellers dem Veranstalter gegenüber ausgeschlossen. Ein Vertragsrücktritt des Ausstellers ist nur bis zum Absenden der Zulassung durch den Veranstalter zulässig. Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100 % der vereinbarten Standmiete, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben, sonstiger Nebenkosten und der allfälligen bereits entstandenen Kosten für bestellte Technik- und Serviceleistungen. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch auf das richterliche Mäßigungsrecht, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten oder zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt. Die Fälligkeit der Stornogebühr zzgl. der darüber hinausgehenden Zahlungen richtet sich nach der Stornorechnung. Gebühren keinerlei Rechte auf jenen Ausstellungsplatz zu, für den das Storno erfolgt. Als Storno gilt auch die Zurücknahme einer Anmeldung für den Fall, dass der Veranstalter die mit der Anmeldung vorgebrachten Wünsche hinsichtlich Beschaffenheit des Ausstellungsplatzes (Größe, Lage, etc.) nicht zu erfüllen vermag. Der Wunsch nach Anschlussmöglichkeit an eine Wasser-, Licht- und Kraftstromversorgung ist entsprechend dem Anmeldeformular bei der Anmeldung anzugeben. 4. STANDMIETE / MITAUSSTELLERGEBÜHR / FAKTURIERUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Mit dem Eingang der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller vorbehaltlich der Annahme durch den Veranstalter zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die jeweils am Anmeldeformular angeführten Quadratmeterpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder aufgrund ordnungsgemäß ausgefüllter Mitausstellerunterlagen zugelassene Mitaussteller oder Untermieter hat eine durch die Messeleitung festgesetzte Mitausstellergebühr zu entrichten. Jeder angefangene Quadratmeter (inkl. etwaiger Säulen, Stromkästen etc.) wird als voll berechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben Da die Verträge mit den Ausstellern gebührenpflichtig sind, wird zu der angeführten Beteiligungsgebühr, inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die 1 %ige staatliche Rechtsgeschäftsgebühr hinzugerechnet. Circa 4 Wochen vor Messebeginn erhält der Aussteller die Rechnung, die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag vor Beginn der Veranstaltung involler Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. Eine Rechnung kann abweichende Zahlungsbedingungen und termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen und einer allfälligen Anmeldepauschale sowie die Begleichung allfälliger offener Forderungen aus früheren Veranstaltungen sind Voraussetzungen für die Übergabe des zugewiesenen Standes/Standplatzes. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt, später eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Zinsen p.a. ab Fälligkeit sowie 7,-- je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden oder dem Veranstalter von Dritten verrechneten Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten Klags- und Exekutionskosten. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu 29

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