Infos und Antrag auf Zulassung für ein Bachelorstudium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester
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- Karoline Biermann
- vor 6 Jahren
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1 Infos und Antrag auf Zulassung für ein studium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel, Höherstufung Zum Sommersemester 20 zum Wintersemester 20 / Bewerbungszeitraum: 1. Juni bis 15. Juli für das WiSe bzw. 1. Dezember bis 15. Januar für das SoSe. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten diese Fristen als Ausschlussfristen!!! Studierendensekretariat: KG II, EG, Raum , Kunzenweg 21, Freiburg Erziehungswissenschaft: Antje Demme, Tel ; antje.demme@ph-freiburg.de Gesundheitspädagogik; DaZDaF: Nicole Seiter, Tel.: ; nicole.seiter@ph-freiburg.de Kindheitspädagogik A J: Martin Weis, Tel.: ; martin.weis@ph-freiburg.de Kindheitspädagogik K Z: Birgit Lüttmann, Tel.: , birgit.luettmann@ph-freiburg.de Wichtige Hinweise: Die Zulassung im höheren Fachsemester setzt voraus, dass anrechenbare Studien-/Prüfungsleistungen vorliegen, die eine Höherstufung begründen. Die Leistungen können angerechnet werden, wenn Sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denen der Prüfungs- und Studienordnung des entsprechenden studiengangs gleichwertig sind. Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Das Studium ist in Module aufgegliedert, die zumeist von verschiedenen Fächern gemeinsam angeboten werden und mit einer veranstaltungsübergreifenden Modulprüfung abschließen. Für Quereinsteiger und Studiengangwechsler (nicht Hochschulortwechsler) ist es ratsam, sich (zusätzlich) in das 1. Fachsemester zu bewerben, wenn eine Höhereinstufung nicht wahrscheinlich ist. Sie können auch bei einer Zulassung im 1. Fachsemester eventuell einzelne Leistungen angerechnet bekommen. Wir weisen darauf hin, dass auch die höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind! Bitte beachten Sie, eine Zulassung ins 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Vergabeverfahren von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen Die studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Wenn nach abgeschlossener Rückmeldung zum entsprechenden Semester freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe von diesen freien Plätzen nach folgender Reihenfolge (gem. 19 Abs. 1 HVVO): 1) an Aufrückende (Personen, die für das 1. Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der PH Freiburg bereits zugelassen sind; sog. Höherstufungen) 2) Hochschulortwechselnde, Studienunterbrechende (Personen, die im gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren) 3) Quereinsteigende, Studiengangwechselnde. Falls innerhalb dieser drei Gruppen eine Auswahl erforderlich ist, wird folgende Rangfolge gebildet: Bei den Gruppen unter Ziffer 1) und 3) wird eine Rangfolge gebildet aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen. Hinweise für BAföG-Empfänger: BAföG-Empfänger sollten beachten, dass sich ein Studien- oder Fachwechsel auf die weitere Förderung auswirken kann. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Bewerbung beim BAföG-Amt, Schreiberstr. 12, Freiburg, Tel.: , ob der Wechsel für Ihre Förderung ggf. Nachteile bringt. Auskünfte erteilt auch die Senatsbeauftragte für BAföG-Angelegenheiten Frau Barbara Peter, KA-104, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: ; Sprechstunde siehe Homepage der PH Freiburg
2 Vorgehensweise für die Studienplatzbewerbung I. Antrag auf Zulassung zum Studium stellen Für den gewünschten Studiengang füllen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium im höheren Fachsemester vollständig aus. II. Studienfachliche Beratung Wenn Sie sich im dritten oder in einem höheren Fachsemester befinden, müssen Sie sich hier an unserer Hochschule einer studienfachlichen Beratung unterziehen. Gehen Sie in die Sprechstunde der zuständigen Studiengangsberatung Ihres gewünschten Studiengangs und lassen Sie sich auf Seite 3 des Antrags auf Zulassung bescheinigen, ob einem Wechsel zugestimmt wird. Studiengang Ansprechpartner KG, Raum Telefon Mail für Terminvereinbarung Erziehungswissenschaft Dipl.-Päd. T. Weidenfelder KG V, Raum weidenfelder@phfreiburg.de Gesundheitspädagogik Dr. B. S. Lehner Kartäuserstr OG, R birgitsusanne.lehner@phfreiburg.de Frühe Bildung/ Kindheitspädagogik M.A.Yvonne Decker Kunzenweg OG rechts -161 yvonne.decker@phfreiburg.de Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache Dr. Ekaterini Zobolou KG IV, Raum ekaterini.zobolou@phfreiburg.de III. Einstufung Eine Zulassung im höheren Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn bisherige Studienleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können und Ihnen eine Einstufung in ein höheres Semester bescheinigt werden kann. Es können maximal 3 Fachsemester angerechnet werden. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich für alle Module, sofern anrechenbare Leistungen vorliegen. Die Einstufung wird durch die fachspezifischen Studienberater (s. II) durchgeführt. Für die Einstufung ist persönliches Erscheinen erforderlich, schriftlich gestellte Anträge werden nicht bearbeitet. Bringen Sie zur Einstufung alle bisherigen Studienunterlagen (Studienbuch, Immatrikulationsbescheinigungen, Nachweise über Studienleistungen ) im Original mit. Die Einstufung ist für alle Studienbewerber in ein höheres Fachsemester verpflichtend!
3 An die Pädagogische Hochschule Freiburg, Kunzenweg 21, Freiburg I. Antrag auf Zulassung zum studium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester Bewerbung ins Fachsemester zum WiSe 20 /20 SoSe 20 Bitte ankreuzen: Quereinstieg Hochschulortwechsel Studiengangwechsel Höherstufung Sie sind oder waren an einer anderen Hochschule eingeschrieben; oder Sie waren früher einmal an der PH Freiburg eingeschrieben Sie möchten direkt von einer anderen Pädagogischen Hochschule wechseln und beantragen die Zulassung im gleichen Studiengang und mit derselben Fächerkombination Sie sind bereits an der PH Freiburg eingeschrieben und wechseln auf einen neuen Studiengang Sie sind bereits an der PH Freiburg eingeschrieben und möchten für Ihren jetzigen Studiengang eine höhere Gesamteinstufung Angaben zur Person Sind oder waren Sie an der PH Freiburg immatrikuliert? O ja O nein Matrikelnummer: Name, Vorname: Geschlecht: O weiblich O männlich Geb.datum: Geb.ort: Geb.name: Staatsangeh.: Korrespondenzanschrift: Strasse, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Angaben zu bisherigen Studien (sind zwingend erforderlich!) Name der Hochschule Studiengang ECTS-Punkte von bis einschl. Sem.anzah l
4 - 2 - Gewünschter Studiengang: Bitte ankreuzen: Erziehungswissenschaft Gesundheitspädagogik Frühe Bildung/Kindheitspädagogik Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Art der HZB lt. Zeugnis:, Datum Durchschnittsnote Wo haben Sie Ihre HZB erworben? Stadt: Kfz-Zeichen: Besondere Erklärungen (sind zwingend erforderlich): ja nein a) Haben Sie bereits ein Hochschulstudium im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder im Ausland erfolgreich abgeschlossen? O O b) Haben Sie sich bereits Hochschulprüfungen unterzogen? O O wenn ja: Haben Sie eine Vor-, Zwischen-, Studienbegleitende Modulprüfung oder Abschlussprüfung und/oder arbeit einmal oder endgültig nicht bestanden? O O wenn ja, in welchem Studiengang? Haben Sie bereits einmal den Prüfungsanspruch verloren? O O wenn ja, in welchem Studiengang? c) Stehen Sie während des Studiums in einem Arbeits-, Dienst-, oder Ausbildungsverhältnis oder sind Sie sonst berufstätig? O O wenn ja: wie viele Stunden pro Woche? (Nachweise vorlegen) Bitte fügen Sie einen Bescheid des jeweiligen Prüfungsamtes bei. Unterschrift * Ich versichere, dass die in vorliegendem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass falsche und unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und dass ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, von der Hochschule zurückzunehmen ist. Ort, Datum Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers Wichtige Hinweise: Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Plichtangaben. Nur vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Nachweisen belegte Anträge, die fristgerecht eingegangen sind, werden bearbeitet. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Pädagogischen Hochschule befinden, ist unzulässig. Bewerbungsunterlagen gehen in das Eigentum der Hochschule über und werden nicht zurückgegeben! Bitte fügen Sie keine Originalunterlagen bei! Sie werden gemäß 14 des Landesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die von Ihnen in diesem Antrag gemachten Angaben (personenbezogene Daten) gespeichert und EDV-mäßig bearbeitet werden. Rechtsgrundlagen: Die Daten werden aufgrund der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschulen (Hochschul-Datenschutzverordnung), der Hochschulvergabeverordnung Baden-Württemberg (HVVO) und der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule in den jeweils gültigen Fassungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
5 - 3 - Bewerber_innen, die an der PH Freiburg eingeschrieben sind müssen folgende Unterlagen beifügen (Studiengangwechsel/Höherstufung): O eine Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters O ggf. Nachweis über eine studienfachliche Beratung, siehe Ziffer II. O Einstufung, siehe Ziffer III. O ggf. Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, siehe "Besondere Erklärungen" O Nachweis vom Prüfungsamt, dass der Prüfungsanspruch im aktuellen Studiengang noch besteht. Alle anderen Bewerber_innen (Quereinstieg/Hochschulortwechsel) müssen folgende Unterlagen beifügen O eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung O eine Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters oder Exmatrikulationsbescheinigung O ggf. Nachweis über eine studienfachliche Beratung, siehe Ziffer II. O Einstufung, siehe Ziffer III. O ggf. Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, siehe "Besondere Erklräungen" O Begründung der Ortsgebundenheit (nur bei Studienunterbrechung oder Hochschulortwechsel) O Nachweis vom zuständigen Prüfungsamt, dass der Prüfungsanspruch im studiengang noch besteht Die Hochschule weist darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Nachweisen belegte Anträge, die fristgerecht eingegangen sind, bearbeitet werden können. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Pädagogischen Hochschule befinden, ist unzulässig. Bewerbungsunterlagen gehen in das Eigentum der Hochschule über und werden nicht zurückgegeben! Bitte fügen sie daher keine Originalunterlagen bei, sondern immer amtlich beglaubigte Kopien! II. Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung Diesen schriftlichen Nachweis über eine studienfachliche Beratung müssen nur Studienbewerberinnen und - bewerber erbringen, die bereits an einer Hochschule immatrikuliert sind und einen Studiengang bzw. Teilstudiengang (Fach) im dritten oder in einem höheren Semester wechseln wollen ( 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG). Die studienfachliche Beratung wird von den zuständigen Studiengangsberatern durchgeführt, die auf der Liste Fachspezifische Studienberatung (siehe Homepage) aufgeführt sind. Die studienfachliche Beratung ist im jeweiligen Studiengang erforderlich. Lassen Sie die Studiengangsberatung nach erfolgter Beratung unterzeichnen. Persönliches Erscheinen ist für die studienfachliche Beratung unbedingt erforderlich! Die Beratung im Studiengang wurde durchgeführt am von Frau / Herrn (Name in Druckschrift) Ergebnis Unterschrift Erziehungswissenschaft Gesundheitspädagogik O Dem Wechsel wird zugestimmt. Frühe Bildung/ Kindheitspädagogik Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache O Der Wechsel kann nicht empfohlen werden.
6 - 4- III. Einstufung durch den fachspezifischen Studienberater Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einstufung mit: - Kopien bisheriger Studienleistungen (alle bisherigen Studien- und/oder Prüfungsleistungen, Transcript of Records) - Kopie des Studienbuches Vom Ansprechpartner im entsprechenden Studiengang auszufüllen! Studiengang Anzahl anrechenbarer bzw. gleichwertiger Module ECTS-Punkte Fachsemester Erziehungswissenschaft Gesundheitspädagogik Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache Frühe Bildung/ Kindheitspädagogik Datum Unterschrift Ansprechpartner im Studiengang Mit der entsprechenden Einstufung können Sie diesen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (S. 3 oben) direkt im Studierendensekretariat abgeben; Über die endgültige Zulassung wird dort entschieden. Bitte lassen Sie sich von der zuständigen Studiengangleitung nach der Einschreibung den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zur Meldung ans Akad. Prüfungsamt bestätigen! Diesen Antrag erhalten Sie beim Akademischen Prüfungsamt (KG II Raum 212 B, Sprechstunde Mo, Di, Do, Fr und Mi Uhr) Von der Zulassungsstelle im Studierendensekretariat auszufüllen: Entscheidung der Zulassungsstelle: O Die Antragstellerin/der Antragsteller wird in das. Fachsemester eingestuft und zugelassen. O Die Antragstellerin/der Antragsteller kann aus kapazitären Gründen nicht zugelassen werden. Freiburg, Datum Unterschrift der Zulassungsstelle
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