Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 24. Juli 2017 Nr. 9

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1 für die Stadt Zossen 14. Jahrgang Zossen, 24. Juli 2017 Nr. 9

2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 24. Juli 2017 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen, Lindenbrück Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und Zossen und den bewohnten Gemeindeteilen: Werben, Zesch am See, Funkenmühle, Neuhof, Waldstadt, Dabendorf 1. Amtlicher Teil Seite Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schünow 3 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Zossen 4 Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Zossen vom Bekanntmachung gefasster Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen vom Auslegungsbekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zossen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes "Feriencamp Märkischer Weg 53 nach 3 Abs. 1 BauGB in Zossen OT Wünsdorf GT Neuhof Lageplan 13 Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Textbebauungsplanes "Wasserwerk Lindenbrück nach 3 Abs. 1 BauGB in Zossen OT Lindenbrück 14 Lageplan 15 Abstimmungsbekanntmachung Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Bürgernähe erhalten Kreisreform stoppen Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Zossen vom 17. Juli Herausgeber: Stadt Zossen, Die Bürgermeisterin, Marktplatz 20, Zossen Das Amtsblatt kann im Bürgerbüro der Stadt Zossen abgeholt werden und ist im Internet unter der Adresse verfügbar. 2 von 20

3 Amtlicher Teil 3 von 20

4 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Zossen Die Jagdgenossenschaft Zossen hat auf der Genossenschaftsversammlung am folgenden Beschluss zum Reinertrag der Jagd gefasst: Der Reinertrag der Jagdnutzung aus dem Jagdjahr 2016/2017 wird nicht ausgezahlt. Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagd verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird ( 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz). Der Reinertrag der Jagdnutzung aus dem Jagdjahr 2016/2017 wurde mit 1,39 /ha jagdlich nutzbarer Fläche festgestellt. Es wurde beschlossen, aus dem nicht ausgezahlten Reinertrag der Jagdnutzung projektbezogene Zuwendungen an den Heimatverein Alter Krug, das Evangelische Seniorenzentrum Dietrich Bonhoeffer, die DRK- Wohnstätte für Menschen mit Behinderung und den Jugendclub Zossen zu vergeben. Der Jagdvorsteher Veiko England Königs Wusterhausen, Schlossplatz 8. Ende der Bekanntmachung 4 von 20

5 Bekanntmachung 30. Juni 2017 In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. Kurzinhalt 031/17 Schenkung an die Gemeinde "Dolna Banya in der Region Sofia, Dolna Banya 2040, Ul. Tragovska 134 Bulgarien sowie an den Verein "Freunde der Industriegeschichte e.v.", Stadt- und Technikmuseum, Am Bahnhof 2 in Ludwigsfelde Der Hauptausschuss der Stadt Zossen beschließt: 1. Die Stadt Zossen überträgt das Eigentum Rüstwagen RW 1 schenkungsweise an die Gemeinde Dolna Banya in der Region Sofia, Dolna Banya 2040, Ul. Tragovska 134 Bulgarien. 2. Die Stadt Zossen überträgt das Eigentum Tanklöschfahrzeug TLF 16/W50 schenkungsweise an den Verein Freunde der Industriegeschichte e.v., Stadt- und Technikmuseum, Am Bahnhof 2 in Ludwigsfelde. 3. Beide Fahrzeuge werden fahrbereit abgemeldet und im Zustand wie sie stehen an die Gemeinde Dolna Banya Bulgarien und den Verein Freunde der Industriegeschichte e.v. Ludwigsfelde übergeben. Es entstehen keine weiteren Kosten. nicht öffentlicher Teil 032/17 Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Neuhof, Flur 4, Flurstück 231 mit einer Größe von m² 039/17 Verkauf eines Grundstücks in Zossen, Straße der Jugend, Flur 5, Flurstück 27/2 mit 705 m² Michaela Schreiber Bürgermeisterin 5 von 20

6 Bekanntmachung 13. Juli 2017 In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. Kurzinhalt 016/17 Neubau Spielplatz Glienick Standortentscheidung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt die Errichtung/Neubau eines öffentlichen Kinderspielplatzes im Ortsteil Glienick an folgendem Standort: b) Flur Glienick Hinter den Gärten (Freifläche). 038/17 Festlegung Kriterienkatalog für die Beurteilung der Windeignungsgebiete im Verfahren der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Den vorliegenden überarbeiteten Kriterienkatalog (Anlage 1 nach Beratung im BBW ). 037/17 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zossen Aufstellungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses. und 2. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 2 dieses Beschlusses. und 3. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 3 dieses Beschlusses. und 4. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes laut Protokoll. Siehe Anlage 4. 6 von 20

7 035/17 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Feriencamp Märkischer Weg 53" im OT Wünsdorf, GT Neuhof Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Feriencamp Märkischer Weg 53 im GT Neuhof des OT Wünsdorf und deren Bekanntmachung gemäß 2 (1) BauGB. und 2. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB 043/17 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Motzener Straße 18" im Ortsteil Kallinchen für eine Ferien- /Wochenendhaussiedlung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt unter Aufhebung der Beschluss-Nr. 019/16, beschlossen auf der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am , Folgendes: und 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Motzener Straße 18 in der Gemeinde Kallinchen und deren Bekanntmachung gemäß 2 (1) BauGB. 2. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4(1) BauGB. 040/17 Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Standortverlegung Discounter" der Stadt Zossen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Standortverlegung Discounter wird in der vorliegenden Form gebilligt. und 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Standortverlegung Discounter wird gemäß 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Zossen. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB beteiligt. 042/17 Festlegungen zur Realisierung des Projektes "Burgberg" Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Die Planung für den Neubau der Schul- und Vereinssportanlagen (Außenanlagen) wird gemäß Anlage 1 bestätigt mit: 7 von 20

8 400 m-tartan-laufbahn mit 4 Bahnen Weitsprunganlage, Kugelstoßanlage, Kleinfeld innenliegend Kunstrasenplatz innenliegend Umzäunung, Zufahrt und Parkplatz. 2. Die Planung für den Neubau der Burgberghalle für den Schul- und Vereinssport sowie den Jugendclub wird gemäß Anlage 2 bestätigt mit: Umkleideeinrichtungen für Schul- und Vereinssport Trainingshalle für Schul- und Vereinssport Jugendclub Vereinsräumen Bowlingbahn (mit kleiner Gastronomie) für Vereins- und Freizeitnutzung. 3. Es wird festgelegt, dass mit erster Priorität die Sportaußenanlagen realisiert werden. Im Haushaltsplan 2018 sollen hierfür die Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, ggf. noch mit Verpflichtungsermächtigung für Parallel hierzu wird die Verwaltung beauftragt, den Einsatz von Fördermitteln zu prüfen und ggf. zu beantragen. 4. Für die Realisierung der Burgberghalle wird die Verwaltung beauftragt, den Einsatz von Fördermitteln zu prüfen und diese wenn möglich zu beantragen. 5. Über den Fortgang von Nr. 3 und 4 ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten. 033/17 Widmung einer Teilfläche der Flur 1, Flurstück 40 der Gemarkung Dabendorf Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: 1. Die Widmung einer öffentlich genutzten Teilfläche des Flurstückes als sonstig öffentlicher Weg und 2. Die Bekanntmachung der Widmungsverfügung im Amtsblatt. 025/17 Änderung zur Übernahme der Straße auf dem Gelände "Gut Neuhof" im GT Neuhof des OT Wünsdorf der Stadt Zossen Unter teilweiser Änderung des Beschlusses der SVV vom , BV 079/14 wird folgendes beschlossen: 1. Die Änderung des Straßenverlaufs gemäß Anlage 1. und 2. Die an den neuen Straßenverlauf angepassten Nutzungsbereiche laut Anlage 2. 8 von 20

9 044/17 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Zossener Wohnungsbaugesellschaft und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen bestätigt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Zossener Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) mit einer Bilanzsumme von TEUR und einem Jahresüberschuss von 49 TEUR. Der Geschäftsführung wird für das Kalenderjahr 2016 Entlastung erteilt. Michaela Schreiber Bürgermeisterin 9 von 20

10 Auslegungsbekanntmachung Betr.: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zossen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen hat in der öffentlichen Sitzung am 12. Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung vorgenommen. Die Änderungsbereiche befinden sich in: 1. Dabendorf nördlich der Alten Trebbiner Straße, zwischen der Glienicker und der Märkischen Straße 2. Dabendorf nördlich der Lönsstraße, zwischen der Märkischen und der Rangsdorfer Straße 3. Wünsdorf - östlich der Wünsdorfer Seestraße südlich des vorhandenen Siedlungsbereiches 4. Wünsdorf östlich des Neuhofer Weges gegenüber des ehemaligen Ferienlagers 5. Wünsdorf westlich des Neuhofer Weges Fläche des ehemaligen Ferienlagers 6. Dabendorf östlich der Machnower Chaussee nördlich des Reiherweges 7. Dabendorf östlich der Märkischen Straße in nördlicher Richtung im Anschluss an den vorhandenen Siedlungsbereich 8. Zossen westlich des Förstereiweges, nördlich im Anschluss an die vorhandene Bebauung 9. Werben östlich der Trebbiner Landstraße im Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich 10. Dabendorf westlich der Berliner Chaussee, zwischen den vorhandenen Siedlungsbereichen 11. Dabendorf Ortsumfahrung Dabendorf, Verbindung zwischen der Dabendorfer Straße im Bereich Ortsausgang Dabendorf Richtung Glinick und der B96 im Norden 12. Schöneiche nördlich und südlich der Planstraße in westliche Richtung im Anschluss an die vorhandene Bebauung 13. Dabendorf östlich der vorhandenen Gewerbefläche Am Funkwerk 14. Wünsdorf geplante nördliche Bahnquerung, Verbindung Waldesruh und Friedenstraße 15. Zossen westlich der Straße der Jugend, zwischen der Altbebauung und dem Wohngebiet An den Pferdekoppeln 16. Wünsdorf östlich der Cottbuser Straße nördlich der Zufahrt zum Verwaltungszentrum C 17. Neuhof zwischen dem Wünsdorfer Weg und dem Wohnweg 18. Zossen östlich der Stubenrauchstraße, nördlich im Anschluss an das Straßenverkehrsamt 19. Zossen nördlich der Fischerstraße ehemaliges Einkaufszentrum (EKZ) 20. Dabendorf westlich der Machnower Chaussee, nördlich der Brandenburger Straße 21. Wünsdorf östlich der Mellenseestraße nord-westlich der vorhandenen Siedlung 22. Zossen südlich der Straße Wiesengrund im Anschluss an die vorhandene Bebauung 23. Zossen nördlich der Straße Wiesengrund im Anschluss an die vorhandene Bebauung 24. Schöneiche südlich der Planstraße unweit der Feuerwehr 25. Schöneiche östlich der Telzer Straße gegenüber der vorhandenen Bebauung 26. Schöneiche südlich des Wohngebietes am Birkenhain Der Vorentwurf des Planes und die bereits vorliegende Begründung zu den Änderungsbereichen im Flächennutzungsplan werden im Konferenzraum der Stadtverwaltung Zossen, Marktplatz 20 in Zossen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten vom 01. August 2017 bis einschließlich 31. August 2017 für jedermann ausliegen. Öffnungszeiten: Montag Diensttag Donnerstag Freitag Samstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr 8:00 Uhr - 14:00 Uhr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag im Monat) 10 von 20

11 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Anträge nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung können unzulässig sein, soweit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Michaela Schreiber Bürgermeisterin 11 von 20

12 Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes "Feriencamp Märkischer Weg 53 nach 3 Abs. 1 BauGB in Zossen OT Wünsdorf GT Neuhof Bekanntmachung der Stadt Zossen Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes Feriencamp Märkischer Weg 53" in Zossen OT Wünsdorf GT Neuhof Mit Beschluss vom 12. Juli 2017 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Geplant ist ein Feriencamp für Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer benachteiligten Position Hilfe und Unterstützung benötigen und diese hier zum Teil erfahren dürfen. Die Lage ist aus dem beiliegenden Kartenausschnitt ersichtlich. Die bereits vorliegenden Planunterlagen werden im Konferenzraum der Stadtverwaltung Zossen, Marktplatz 20 in Zossen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten vom 01. August 2017 bis einschließlich 18. August 2017 für jedermann ausliegen. Öffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Diensttag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Samstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag im Monat) Den interessierten Bürgern wird in dieser Zeit Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Michaela Schreiber Bürgermeisterin 12 von 20

13 Lage des Plangebietes 13 von 20

14 Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Textbebauungsplanes "Wasserwerk Lindenbrück nach 3 Abs. 1 BauGB in Zossen OT Lindenbrück Bekanntmachung der Stadt Zossen Betr.: Aufstellung des Textbebauungsplanes Wasserwerk Lindenbrück" in Zossen OT Lindenbrück Mit Beschluss vom 07. Dezember 2016 wurde die Aufstellung des Textbebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan soll der Sicherung des Bestandes dienen. Die Lage ist aus dem beiliegenden Kartenausschnitt ersichtlich. Der Vorentwurf zum Textbebauungsplan einschließlich Übersichtskarte und Begründung werden im Konferenzraum der Stadtverwaltung Zossen, Marktplatz 20 in Zossen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten vom 01. August 2017 bis einschließlich 18. August 2017 für jedermann ausliegen. Öffnungszeiten: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Diensttag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Samstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag im Monat) Mit der Auslegung soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Den interessierten Bürgern wird in dieser Zeit Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Michaela Schreiber Bürgermeisterin 14 von 20

15 Lindenbrück Lage des Plangebietes 15 von 20

16 16 von 20

17 17 von 20

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20 20 von 20

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