Kantonale Deponieplanung Nachführung 2010

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1 Kantonale Deponieplanung Nachführung 2010 August 2010 Amt für Umwelt und Energie AFU Lämmlisbrunnenstrasse St.Gallen Telefon Telefax

2 Impressum Herausgeber Baudepartement des Kantons St.Gallen Amt für Umwelt und Energie (AFU), Abteilung Boden und Stoffkreislauf (BS) Lämmlisbrunnenstrasse St.Gallen Bearbeitung Umweltplanung Eugster Ehmann GmbH, Frauenfeld Titelfoto Deponie Tüfentobel, St.Gallen Bezug Publikationen August 2010 Amt für Umwelt und Energie AFU Lämmlisbrunnenstrasse St.Gallen Telefon Telefax

3 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Zusammenfassung Zusammenfassung Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 1999 erstmals eine Deponieplanung erstellt. In diesem Bericht wurden die abfallspezifischen Eckdaten der regionalen Abfallplanungen der vier Regionalplanungsgruppen zusammengefasst. Im Jahr 2005 wurde die Deponieplanung nachgeführt. Eine Planung für unverschmutztes Aushubmaterial wurde bis anhin nicht vorgenommen. Mit der Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (SR ; abgekürzt TVA) vom 1. Januar 2009 wurden die Grundlagen für die Errichtung von Deponien zur Ablagerung von ausschliesslich unverschmutztem Aushubmaterial geschaffen. Die vorliegende Nachführung regelt insbesondere die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen im Kanton St.Gallen. Ist-Zustand Schlacke Die Entsorgungssicherheit für die Entsorgung von Schlacke ist für die KVA Buchs und Bazenheid ab ungefähr 2020 nicht mehr gewährleistet. Das KHK St.Gallen verfügt noch über Deponieraum bis ungefähr zum Jahr Reaktormaterial Dank der Deponie Tüfentobel besteht in der Region St.Gallen-Rorschach kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Region Werdenberg-Sarganserland-Rheintal verfügt mit der Deponie Lienz nur noch über ein geringes Ablagerungsvolumen. Die Regionen Wil-Toggenburg und Linthgebiet weisen keine Deponie für Reaktorstoffe auf. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Inertstoffe im engeren Sinn Die Region St.Gallen-Rorschach weist mit der Deponie Tüfentobel genügend Deponievolumen auf. In den anderen drei Abfallregionen besteht grosser bis sehr grosser Handlungsbedarf, da die heute betriebenen Deponien demnächst verfüllt oder keine Deponien vorhanden sind. Unverschmutzter Aushub Beim unverschmutzten Aushub ist sehr grosser Handlungsbedarf angezeigt. Insbesondere in der Region Werdenberg-Sarganserland-Rheintal besteht ein akuter Notstand. Ziele Jede Subregion weist mindestens drei Standorte (Abbaustellen oder Deponien) für unverschmutztes Aushubmaterial auf. Das Mindestvolumen der Deponien beträgt 50'000 m 3. Für Deponien für unverschmutzten Aushub ist keine spezifische Standortausscheidung im Richtplan notwendig. Sie können im gesamten Kantonsgebiet (exklusive Kleindeponiegebiete) erstellt werden, sofern der Bedarfsnachweis erbracht werden kann. Reaktor- und Inertstoffdeponien werden in der Regel nur noch als Monodeponien betrieben. Für Reaktor- (inkl. Schlacke) und Inertstoffdeponien wird eine Entsorgungssicherheit für 60 Jahre angestrebt. Diese kann durch den Abschluss von Verträgen mit Nachbarregionen, interkantonalen Vereinbarungen und Staatsverträgen oder durch die Festsetzung von Standorten im Richtplan gewährleistet werden. Zuständigkeiten Der Erlass der Deponieplanung soll entsprechend dem Entwurf für ein Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung künftig durch die Regierung erfolgen und vom AFU vorbereitet werden. Die Federführung des AFU gilt auch für die Standortevaluation für Reaktor- und Inertstoffdeponien sowie für die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und Ländern. Die Regionalplanungsgruppen werden in die Planung einbezogen. Die Privatwirtschaft schlägt Standorte für die Realisierung von Deponien für unverschmutzten Aushub vor.

4 Kantonale Deponieplanung, Nachführung Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 Abbildungsverzeichnis... 5 Tabellenverzeichnis Einleitung Problemstellung und Auftrag Ziel der Nachführung Organisation und Ablauf Rahmenbedingungen für die Deponieplanung Grundlagen für die Nachführung Ist-Analyse Übersicht Deponien Reststoffe Schlacke Reaktormaterial Inertstoffe im engeren Sinn Unverschmutzter Aushub Zusammenfassung/Probleme Deponiekonzept Grundsätze Deponietypen Verfahren für die Aufnahme neuer Deponien in die kantonale Deponieplanung und den Richtplan Übersicht Bedarfsnachweis für die Aufnahme in den Richtplan Hinweise zur Überprüfung der Standorteignung Verfahren für die Realisierung einer Deponie Bedarfsnachweis bei Realisierung Aufgabenteilung Standortkonzept Ziele Deponien für Schlacke Deponien für Reaktormaterial Inertstoffdeponien im engeren Sinn Deponien für unverschmutzten Aushub Handlungsbedarf Sicherung von Deponiestandorten Schlacke, Reaktormaterial, Inertstoffe im engeren Sinn und unverschmutzter Aushub nach Abfallplanungsregionen Reststoffe Anpassung des kantonalen Richtplans Weitere Massnahmen Aushub- und Geschiebematerial im Berg- und Sömmerungsgebiet über 1300 m. ü. Meer Aushubablagerungen bis 100 m Verwertung des unverschmutzten Aushubs fördern... 34

5 Kantonale Deponieplanung, Nachführung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Übersicht Reststoffdeponien Kanton St.Gallen Abbildung 2 Mengenentwicklung Reststoffe 1998 bis 2008, abgelagert auf Reststoffdeponie, in m 3 fest Abbildung 3 Übersicht Reaktordeponien für Schlacke Kanton St.Gallen Abbildung 4 Mengenentwicklung Schlacke 1998 bis 2008, abgelagert auf Schlackedeponien, in m 3 fest Abbildung 5 Übersicht Reaktordeponien Kanton St.Gallen Abbildung 6 Mengenentwicklung Reaktormaterial total (inkl. Aushub in Reaktorqualität), 1998 bis 2008, abgelagert auf Reaktordeponien, in m 3 fest Abbildung 7 Übersicht Inertstoffdeponien Kanton St.Gallen Abbildung 8 Mengenentwicklung Inertstoffe im engeren Sinn ohne unverschmutzten Aushub, 1998 bis 2008, abgelagert auf Inertstoffdeponien, in m 3 fest Abbildung 9 Mengenentwicklung des unverschmutzten Aushubs, 1998 bis 2008, abgelagert auf Inertstoffdeponien und Materialabbaustellen, in m 3 fest Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Übersicht Deponien gemäss Richtplan Tabelle 2 Übersicht Kleindeponien für unverschmutzten Aushub Tabelle 3 Übersicht Schlackedeponien: Restvolumen, Bedarf, Handlungsbedarf, in 1000 m 3 fest Tabelle 4 Übersicht Reaktordeponien: Restvolumen, Bedarf, Handlungsbedarf, in 1000 m 3 fest Tabelle 5 Übersicht Inertstoffdeponien ohne unverschmutzten Aushub: Restvolumen, Bedarf, Handlungsbedarf, in 1000 m 3 fest Tabelle 6 Übersicht Deponien und Kleindeponiegebiete für unverschmutzten Aushub, in 1000 m 3 fest Tabelle 7 Übersicht Bewilligungsverfahren für Ablagerungen von unverschmutztem Aushub Tabelle 8 Jahresbedarf Deponievolumen für Inertstoffe im engeren Sinn Tabelle 9 Jahresbedarf Deponievolumen für unverschmutzten Aushub Tabelle 10 Kleindeponiegebiete... 26

6 Kantonale Deponieplanung, Nachführung

7 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Einleitung Einleitung 1.1 Problemstellung und Auftrag Der vorliegende Bericht enthält die II. Nachführung der Deponieplanung des Kantons St.Gallen. Die I. Nachführung der Deponieplanung des Kantons St.Gallen von basiert auf der kantonalen Deponieplanung von , welche die Grundlage für das aktuelle Koordinationsblatt Deponien im kantonalen Richtplan 3 bildet. Die Überprüfung und Nachführung der Deponieplanung 1999 und 2005 ist aus folgenden Gründen angezeigt: Neu sind Deponien für unverschmutzten Aushub 4 möglich (Teilrevision der TVA 2009). Die I. Nachführung der Deponieplanung von 2005 enthielt keine spezifische Planung für unverschmutzten Aushub. Die Standortkriterien und Verfahren 5 wurden 2008 durch den Kanton festgelegt. Deponiestandorte sind aufgefüllt oder werden es demnächst sein. Für geplante und im Richtplan aufgeführte Standorte liegen zum Teil neue Erkenntnisse bezüglich Realisierbarkeit vor. Die Nachführung ist Grundlage für die Anpassung der Kriterien für die Aufnahme von Standorten in den Richtplan. 1.2 Ziel der Nachführung Mit der Nachführung der kantonalen Deponieplanung 2010 ist die Entwicklung der vergangenen rund zehn Jahre darzustellen (Materialart, Materialmenge, Restvolumen) sowie der Bedarf an Deponieraum für die unterschiedlichen Materialarten und Regionen in den nächsten 10 bis 30 Jahren aufzuzeigen. Insbesondere ist der unverschmutzte Aushub getrennt von Inertstoffen im engeren Sinn zu betrachten. Gestützt darauf ist zu überprüfen, ob Handlungsbedarf zur Sicherung von Deponieraum in den Regionen im Rahmen des Richtplans besteht. Zudem ist aufzuzeigen, wie die Entsorgungssicherheit bis zum Jahr 2070 für Reaktormaterial, Schlacke und Inertstoffe im engeren Sinn sowie die Entsorgungssicherheit bis zum Jahr 2020 für unverschmutzten Aushub erreicht werden könnte. Die Nachführung dient nicht der Evaluation von neuen Standorten Baudepartement dfes Kantons St.Gallen, Amt für Umweltschutz: Kantonale Deponieplanung Nachführung 2005 Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umweltschutz: Deponieplanung Kanton St.Gallen, Synthesebericht; Januar 1999 Kanton St.Gallen, Amt für Raumentwicklung: Richtplan, Sachbereich Versorgung und Entsorgung, Koordinationsblatt VII 61, Deponien Vor der Revision der TVA (2009) wurde unverschmutzter Aushub auf Inertstoffdeponien zusammen mit Inertstoffen im engeren Sinn abgelagert. Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umwelt und Energie: Wegleitung für neue Standorte, /

8 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Einleitung Organisation und Ablauf Die Nachführung 2010 erfolgte im Auftrag des Baudepartements unter Federführung des Amtes für Umwelt und Energie. Der Bericht ist folgenden Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet worden: Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) Regionalplanungsgruppen Umweltorganisationen öffentlich-rechtliche Betreiber von Abfallanlagen betroffene Verbände und Unternehmer betroffene kantonale Amtsstellen kantonale Amtsstellen der Nachbarkantone Amtsstellen des Fürstentums Liechtenstein und des Landes Vorarlberg Falls die Deponieplanung zu Festlegungen im kantonalen Richtplan führt, sollen diese in die nächstmögliche Richtplan-Nachführung aufgenommen werden. Dabei kommen die im Raumplanungsrecht vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten zum Zug (Anhörung der politischen Gemeinden und der zuständigen Organe der betroffenen Regionen). 1.4 Rahmenbedingungen für die Deponieplanung Rahmenbedingungen aus der Deponieplanung von 1999 und 2005 Für die Nachführung der Deponieplanung haben die im Bericht von 1999 und 2005 festgehaltenen Rahmenbedingungen weitgehend Gültigkeit. Die damals angenommenen Entwicklungen und Tendenzen haben sich teilweise noch verstärkt. Abfälle mit hohen Schadstoffgehalten, insbesondere Reststoffe, spielen für die Deponieplanung kaum mehr eine Rolle. Die Mengen sind stark zurückgegangen. Beim Reaktormaterial ist tendenziell eher mit kleineren Mengen zu rechnen, was teilweise mit der Einführung der VASA-Gebühr 6 im Jahr 2000 und strengeren Annahmekriterien zu erklären ist. Eine Unsicherheit besteht bei den Mengen, die durch die Sanierung von Altlasten anfallen. Beim Inertstoffmaterial und unverschmutzten Aushub ist mit den Maximalprognosen der Planungen von 1999 und 2005 zu rechnen. Dies ist wahrscheinlich auf die vermehrte Bautätigkeit zurückzuführen. Beim unverschmutzten Aushub kommt hinzu, dass sich die Datenerfassung verbessert hat. Die Einzugsgebiete verlieren an Bedeutung. Die Betreiber von Kiesabbaustellen, die mit unverschmutztem Aushub aufgefüllt werden, sind mit ihrer Preisgestaltung in der Lage, Material von ausserhalb einer bestimmten Region zu akquirieren. Änderungen von Rahmenbedingungen auf Bundesebene Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich mit der Teilrevision der TVA von 2009 geändert. Deponien, ausgenommen Ablagerungen mit unverschmutztem Aushubmaterial, haben erhöhte Anforderungen bezüglich Grundwasserschutz zu erfüllen. Insbesondere dürfen keine Reststoff- und Reaktordeponien über nutzbaren unterirdischen Gewässern oder in deren Randgebieten errichtet werden. Inertstoffdeponien dürfen in Randgebieten errichtet wer- 6 Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (SR ; abgekürzt VASA)

9 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Einleitung den, wenn eine natürliche geologische oder eine künstliche Barriere errichtet wird. Die neuen Vorgaben haben Auswirkungen auf die im Richtplan aufgenommenen geplanten Standorte als Inertstoff- und Reaktordeponien und auf die Suche nach neuen Deponien. Die Deponie Campiun, welche im Richtplan als Reaktor- oder Inertstoffdeponie eingetragen ist, kann eventuell nicht mehr als Reaktordeponie realisiert werden. Die Verifizierung ist noch ausstehend. Der Standort Lienz ist in der aktuellen Richtplanung als Reaktor- und Inertstoffdeponie eingetragen. Nach den neuen Vorgaben der TVA ist eine Reaktordeponie am Standort nicht mehr möglich. Die Zulässigkeit einer Inertstoffdeponie bedarf vertiefter Abklärungen. Eine Deponie für unverschmutzten Aushub ist möglich. Am Standort Burgauerfeld (ZAB) sind weitere Deponieetappen geplant. Die Machbarkeit bedarf noch näherer Abklärungen. Deponien für unverschmutzten Aushub werden zwar nicht als eigenständiger Deponietyp, aber als Inertstoffdeponien mit geringeren Standortanforderungen zugelassen. In der Nachführung 2010 werden die Inertstoffe und der unverschmutzte Aushub deshalb getrennt betrachtet. Änderungen von Rahmenbedingungen auf kantonaler Ebene Im Jahr 2008 wurden in der Wegleitung für neue Standorte 7 die Anforderungen für Inertstoffdeponien und Inertstoffdeponien ausschliesslich für unverschmutzten Aushub über 100'000 m 3, die Anforderungen für Deponien für unverschmutzten Aushub unter 100'000 m 3 (Kleindeponiegebiete) und die Bewilligungsverfahren festgelegt. Die Ausscheidung von sogenannten Kleindeponiegebieten trägt dem Umstand Rechnung, dass die Realisierung von Ablagerungsstellen in Subregionen mit erschwerten Bedingungen bei der Entsorgung von unverschmutztem Aushubmaterial vereinfacht wird. Bei der Ausscheidung der Kleindeponiegebiete war die Transportzeit das wesentliche Kriterium. Mit der Aufnahme der Kleindeponiegebiete in den Richtplan entfällt im Einzelfall der Nachweis des Transportkriteriums. 1.5 Grundlagen für die Nachführung Für die Nachführung sind folgende Grundlagen massgebend: Deponieplanung 1999, Amt für Umweltschutz, Kanton St.Gallen Nachführung Deponieplanung 2005, Amt für Umweltschutz, Kanton St.Gallen Wegleitung für neue Standorte, / , Amt für Umwelt und Energie, Kanton St.Gallen Abfallbericht 2007, Amt für Umweltschutz, Kanton St.Gallen Aktuelle Material- und Deponiestatistik 2008, Amt für Umwelt und Energie, Kanton St.Gallen Auswertung der Erhebung der Materialabbaustellen 2007, Amt für Umweltschutz, Kanton St.Gallen Richtplan Koordinationsblatt VII 41 Abbaustellen (Stand Oktober 2005) und VII 61 Deponien (Stand September 2008), Kanton St.Gallen 7 Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umwelt und Energie: Wegleitung für neue Standorte, /

10 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Ist-Analyse Die Ist-Analyse gibt einen Überblick sowohl über die in Betrieb stehenden als auch die im Richtplan festgelegten Deponien und zeigt die bisherige Mengenentwicklung für Reststoffe, Schlacke, Reaktormaterial, Inertstoffe im engeren Sinn und für unverschmutzten Aushub auf. Die Restvolumen werden dem Bedarf, welcher gemäss den Vorgaben in Kap. 3.3 und 3.4 bestimmt wird, gegenübergestellt. Sämtliche Mengen- und Volumenangaben werden im vorliegenden Dokument in m 3 fest angegeben. 2.1 Übersicht Deponien Seit der Nachführung 2005 sind die Deponien Ricken (Region Linthgebiet) und die Deponie Meggenmüli (Region Rorschach-St.Gallen) verfüllt. Realisiert wurden die Deponien Mürli (Region Sarganserland) und Nassenfeld-West (Region Toggenburg). Weitere Etappen auf den Deponien Tüfentobel (Region St.Gallen), Unterkobel (Region Rheintal) und Burgauerfeld (Region Fürstenland) wurden in Betrieb genommen. In den Richtplan aufgenommen wurden die Deponien Haggen und Spitol (Region Toggenburg). Die Deponie Eichholz (Region Linthgebiet) wurde aus dem Richtplan genommen. Abfallplanungsregion St.Gallen- Rorschach Rheintal- Werdenberg- Sarganserland Deponie Trägerschaft Status Kompartiment Restvolumen per in 1000 m 3 Tüfentobel, Gaiserwald Stadt St.Gallen in Betrieb I 4800 in Betrieb R 355 in Betrieb S 370 Unterkobel, Oberriet Robert König AG, Oberriet in Betrieb I 90 geplant I 750 Lienz, Altstätten KVR, Rebstein in Betrieb R/S 60 Richtplan I u./o. R 600 Buchserberg, Buchs VfA, Buchs in Betrieb S 230 Mürli, Walenstadt Ortsgemeinde und Käppeli, Chur in Betrieb I 510 Halden Valmjoos, Mels Richtplan I 380 Campiun, Sevelen Richtplan I u./o. R 1000 Biberlichopf, Schänis Regionalplanung Linthgebiet in Betrieb I 5 Linthgebiet Uttenberg, Eschenbach JMS, Schmerikon Richtplan I u./o. R 670 Sonnenfeld, Eschenbach Schmucki, Ermenswil Richtplan I u./o. R 500 Wil-Toggenburg Burgauerfeld, Flawil ZAB, Bazenheid in Betrieb S 30 in Betrieb Rst 24 in Bau S 320 Richtplan R 650 Burgau, Flawil Brunner Transport AG, Flawil in Betrieb I 44 Nassenfeld-West, Mogelsberg Grob AG, Wattwil in Betrieb I 200 geplant I 100 Starkenbach, Alt St.Johann Tiefbauamt Kt. St.Gallen Richtplan I 100 Haggen, Nesslau Richtplan I 80 Spitol, Nesslau Richtplan I 370 I Inertstoffkompartiment S Schlackenkompartiment R Reaktorkompartiment Rst Reststoffkompartiment Tabelle 1 Übersicht Deponien gemäss Richtplan

11 m 3 fest Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Folgende Kleindeponien sind geplant oder bereits in Betrieb: Kleindeponiegebiet Kleindeponie Trägerschaft Status Restvolumen in 1000 m 3 Flums Grossberg Flumserberg Ortsgemeinde in Betrieb 70'000 Pfäfers Pfäfers geplant? Amden Amden geplant? Tabelle 2 Übersicht Kleindeponien für unverschmutzten Aushub 2.2 Reststoffe Die im Kanton St.Gallen abgelagerten Reststoffe stammen heute aus der Industrie. Bisherige Mengen und Restvolumen Für die Deponierung von Reststoffen steht einzig ein Kompartiment auf der Deponie Burgauerfeld in Flawil zur Verfügung. Im Jahr 2008 wurden 171 m 3 Reststoffe auf der Deponie Burgauerfeld abgelagert. Durchschnittlich wurden seit 2003 rund 220 m 3 pro Jahr abgelagert. Das Restvolumen beträgt noch 23'500 m 3. 3'000 2'500 2'000 1'500 1' Abgelagerte Reststoffe Abbildung 1 Übersicht Reststoffdeponien Kanton St.Gallen Abbildung 2 Mengenentwicklung Reststoffe 1998 bis 2008, abgelagert auf Reststoffdeponie, in m 3 fest Künftige Mengenentwicklung Es wird davon ausgegangen, dass die Mengenentwicklung nur unwesentlich von den vergangenen Jahren abweicht, da keine Änderung der Randbedingungen (Gesetze, Technik, wirtschaftliche Entwicklung) erkennbar ist. Beurteilung des künftigen Deponieraumbedarfs Das Deponievolumen für Reststoffe ist für die nächsten Jahrzehnte gesichert.

12 Abgelagert m 3 fest Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Schlacke Bisherige Mengen und Restvolumen Schlacke fällt bei der Verbrennung von Abfällen in den KVA Buchs, Bazenheid und St.Gallen an. Seit 1998 stieg der durchschnittliche Schlackeanfall von etwa 43'000 m 3 auf etwa 51'000 m 3. Zurzeit steht für die Deponierung von Schlacke im Burgauerfeld, wo aktuell eine Etappe in Bau ist, im Buchserberg, in Lienz und im Tüfentobel gesamthaft ein Restvolumen von m 3 zur Verfügung (Tabelle 3). Die Deponie Meggenmüli wurde im Jahr 2008 verfüllt. Von der im Kanton St.Gallen deponierten Schlacke stammt der grösste Teil aus Abfällen aus dem Kanton selber, ein kleiner Teil aus Abfällen, die aus den Kantonen TG, AR, AI sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein in die KVA Buchs, Bazenheid und St.Gallen angeliefert werden. Im Weiteren wird Schlacke von der KVA Weinfelden (Kt. TG) im Burgauerfeld eingebaut. Abfälle aus der Stadt Rapperswil-Jona werden hingegen in der KVA Hinwil (Kt. ZH) verbrannt und die Schlacke auf der Deponie Chrüzlen (Kt. ZH) abgelagert. Dieser Vertrag läuft 2010 aus. Ähnliches gilt für den Abfall aus der übrigen Region Linthgebiet, welcher in der KVA Niederurnen (Kt. GL) verbrannt wird. Die Schlacke wird in Illanz (Kt. GR) und Attinghausen (Kt. UR) abgelagert. 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 0 Schlacke in Reaktordeponie abgelagert Abbildung 3 Übersicht Reaktordeponien für Schlacke Kanton St.Gallen Abbildung 4 Mengenentwicklung Schlacke 1998 bis 2008, abgelagert auf Schlackedeponien, in m 3 fest Künftige Mengenentwicklung Zukünftig wird nach Angaben der Betreiber von einer Menge von m 3 pro Jahr ausgegangen. Es sind Bestrebungen im Gang, die Schlackemenge zu reduzieren und die Qualität bezüglich des Schadstoffgehalts so zu verbessern, dass die Schlacke Inertstoffqualität aufweist.

13 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Beurteilung des künftigen Deponieraumbedarfs für Schlacke Der Handlungsbedarf für die Entsorgung der Schlacke aus den KVA Buchs und Bazenheid ist ab ungefähr dem Jahr 2020 gross, da der vorhandene Deponieraum nur bis zu diesem Zeitpunkt gesichert ist. Das KHK (ehemals KVA) St.Gallen verfügt bis 2040 über gesicherten Deponieraum (Tabelle 3). In der Region Linthgebiet ist es heute nicht möglich, Schlacke zu deponieren. Die Region ist auf die Nachbarkantone Zürich und Glarus angewiesen, welche die Siedlungsabfälle verbrennen und die Schlacke in eigenen Deponien ablagern. Handlungsoptionen sind im Kap. 4 aufgezeigt. Anlage Restvolumen offen Abfallplanungsregion 10-Jahresbedarf (bis 2020) Handlungsbedarf (bis 2020) 30-Jahresbedarf (bis 2040) Bemerkungen** Handlungsbedarf (bis 2040/2070) St.Gallen- Rorschach Rheintal- Werdenberg- Sarganserland Wil-Toggenburg Tüfentobel St.Gallen nein 330 Deponieraum bis ca gesichert Lienz Buchs 14 Buchserberg Burgauerfeld Bazenheid * nein 810 Deponieraum bis ca gesichert Weinfelden nein 480 Deponieraum bis ca gesichert Total * 2009 ist eine Etappe in Bau ** Angaben Betreiber Tabelle 3 Übersicht Schlackedeponien: Restvolumen, Bedarf, Handlungsbedarf, in 1000 m 3 fest Nein/Ja Ja Ja

14 Abgelagert m 3 fest Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Reaktormaterial Bisherige Mengen und Restvolumen Seit 2005 werden jährlich etwa 20'000 m 3 Reaktormaterial (spezifisches Reaktormaterial und Aushub in Reaktorqualität ohne Schlacke) im Kanton eingebaut; der mit Abstand grösste Anteil auf der Deponie Tüfentobel, ein kleiner Anteil auf der Deponie Lienz. Aufgrund der verschärften Standortkriterien für Deponien gemäss TVA-Revision stehen zukünftig auf der Deponie Lienz keine weiteren Etappen für die Deponierung von Reaktormaterial zur Verfügung (Kap. 1.4). Im ganzen Kanton ist heute insgesamt noch 320'000 m 3 offenes Restvolumen vorhanden. 30'000 25'000 20'000 15'000 10'000 5'000 0 Reaktormaterial Aushub in Reaktorqualität Abbildung 5 Übersicht Reaktordeponien Kanton St.Gallen Abbildung 6 Mengenentwicklung Reaktormaterial total (inkl. Aushub in Reaktorqualität), 1998 bis 2008, abgelagert auf Reaktordeponien, in m 3 fest Künftige Mengenentwicklung Die Menge des Reaktormaterials ist unter anderem von der Anzahl Bauvorhaben auf belasteten Standorten abhängig. Die zu erwartende Materialmenge ist schwierig abzuschätzen, da Einzelfälle sehr stark ins Gewicht fallen können. Für die Deponieplanung werden deshalb Mengen angenommen, wie sie in den vergangenen Jahren angefallen sind. Dies sind etwa 20'000 m 3 pro Jahr. Beurteilung des künftigen Deponieraumbedarfs für Reaktormaterial Bei kantonsweiter Betrachtung steht bei einem 10-Jahresbedarf von 200'000 m 3 genügend Deponieraum bis etwa zum Jahr 2025 zur Verfügung. Aufgrund erhöhter Standortanforderungen ist der Weiterausbau der Deponie Lienz für Reaktormaterial nicht mehr möglich. Im Rheintal muss entweder ein neuer Standort im Richtplan aufgenommen oder ein Vertrag mit einer Nachbarregion, eine interkantonale Vereinbarung oder ein Staatsvertrag abgeschlossen werden.

15 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Um den Bedarf bis 2040 zu decken, ist mindestens eine weitere Deponie zu realisieren. Dabei sind auch bestehende Deponien in Nachbarkantonen zu berücksichtigen. Im Richtplan sind die beiden Deponien Uttenberg und Sonnenfeld im Linthgebiet für Reaktormaterial vorgesehen. Damit würde zwar kantonal für viele Jahrzehnte Deponieraum zur Verfügung stehen, allerdings nicht in den stärker besiedelten Gebieten St.Gallen, Rorschach, Wil und Rheintal. St.Gallen- Rorschach Rheintal- Werdenberg- Sarganserland Linthgebiet Deponie Status Restvolumen offen Abfallplanungsregion 10-Jahresbedarf (bis 2020) Handlungsbedarf (bis 2020) Restvolumen geplant Tüfentobel in Betrieb 355 nein Lienz in Betrieb 60 nein 0 60 Uttenberg, Richtplan Eschenbach nein 670* oder Restvolumen 30-Jahresbedarbedarf (bis Handlungs- geplant und offen (bis 2040) 2040/2070) 670* oder Sonnenfeld, Richtplan Eschenbach Wil-Toggenburg 0 0 Ja Total ** nein * Die Realisierung beider Deponien als Reaktordeponien bis 2040 ist wegen des Bedarfsnachweises rechtlich nicht möglich. ** Bedarf aufgrund durchschnittlicher Jahresmenge von 20'000 m 3 Tabelle 4 Übersicht Reaktordeponien: Restvolumen, Bedarf, Handlungsbedarf, in 1000 m 3 fest Nein/Ja Ja Nein

16 Abgelagert m 3 fest Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Inertstoffe im engeren Sinn Inertstoffe im engeren Sinn entsprechen der Definition gemäss TVA Anhang 1. Mit der Teilrevision der TVA vom 1. Januar 2009 lässt der Bund Deponien für unverschmutzten Aushub zu. Die Anforderungen an den Standort sind im Gegensatz zu Inertstoffdeponien geringer. Im Folgenden werden deshalb die Inertststoffe und der unverschmutzte Aushub getrennt betrachtet. Bisherige Mengenentwicklung und Restvolumen Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der abgelagerten Inertstoffe auf. In den Jahren 2007 und 2008 ist ein massiver Anstieg auf 110'000 bzw. 125'000 m 3 feststellbar, welcher wahrscheinlich auf gezielte Materialakquisition aus Nachbarkantonen und auf eine Zunahme der Bautätigkeit zurückzuführen ist. Durchschnittlich wurden seit '000 m 3 Inertstoffe pro Jahr abgelagert. Dieser Wert entspricht ziemlich genau demjenigen von 0.15 m 3 fest pro Einwohner und Jahr, welcher in der Deponieplanung 1999 festgelegt wurde. 140' ' '000 80'000 60'000 40'000 20'000 0 Inertstoffe im engeren Sinne Abbildung 7 Übersicht Inertstoffdeponien Kanton St.Gallen Abbildung 8 Mengenentwicklung Inertstoffe im engeren Sinn ohne unverschmutzten Aushub, 1998 bis 2008, abgelagert auf Inertstoffdeponien, in m 3 fest Künftige Mengenentwicklung Für die Planung wird von einer mittleren Menge von rund 70'000 m 3 pro Jahr ausgegangen. Die Mengenentwicklung ist in den nächsten Jahren zu beobachten. Beurteilung des künftigen Deponieraumbedarfs Die Reservekapazität der in Betrieb stehenden und geplanten Inertstoffdeponien im engeren Sinn liegt bei mehr als 5 Mio. m 3.

17 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Die zur Verfügung stehenden Restvolumen bis 2020 und 2040 im Vergleich zum Bedarf zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht (Tabelle 5). Mit Ausnahme der Region Linthgebiet ist die Entsorgung von Inertstoffen bis 2020 gesichert. Nach der Schliessung der Deponie Biberlichopf verfügt die Region Linthgebiet über keine Entsorgungsmöglichkeit für Inertstoffe mehr. Eine Lösung für die Ablagerung von Inertstoffen in dieser Region ist schnellstmöglich zu suchen. Ein grosses Reservevolumen (über 1,5 Mio. m 3 ) ist in der Region St.Gallen-Rorschach auf der Deponie Tüfentobel vorhanden. Auch in der Region Rheintal-Werdenberg-Sarganserland ist die Entsorgung von Inertstoffmaterial gesichert, falls die im Richtplan eingetragenen Deponien Halden-Valmjoos und Campiun realisiert werden. Die Region Wil-Toggenburg verfügt zwar über genügend grosse Reserven bis Diese liegen aber geographisch ungünstig, abseits von grösseren Siedlungsgebieten. Gegenüber der Planung von 2005 wird die im Richtplan eingetragene Deponie im Steinbruch Starkenbach nicht berücksichtigt, da der Steinbruch erst ab ungefähr dem Jahr 2035 für die Verfüllung bereitstehen wird. St.Gallen- Rorschach Rheintal- Werdenberg- Sarganserland Deponie Status Restvolumen offen Abfallplanungsregion 10-Jahresbedarf (bis 2020) Handlungsbedarf (bis 2020) Restvolumen geplant Restvolumen offen und geplant 30-Jahresbedarf (bis 2040) Handlungsbedarf (bis 2040) Handlungsbedarf (bis 2070) Tüfentobel in Betrieb Nein Nein Nein Total Nein Nein Nein Unterkobel in Betrieb geplant Mürli in Betrieb Halden- Valmjoos Richtplan Campiun Richtplan Linthgebiet Total Ja Nein Ja Wil- Toggenburg 11 Biberlichopf in Betrieb 5 Uttenberg Richtplan 670* Sonnenfeld Richtplan oder 500 Total Nein Nein Ja Brunner in Betrieb Nassenfeld- West 670* oder 500 in Betrieb Haggen Richtplan Spitol Richtplan Total * Die Realisierung beider Deponien als Reaktordeponien bis 2040 ist wegen des Bedarfsnachweises rechtlich nicht möglich. Tabelle 5 Übersicht Inertstoffdeponien ohne unverschmutzten Aushub: Restvolumen, Bedarf, Handlungsbedarf, in 1000 m 3 fest ab realisiert gemäss Auflage Gemeinde bis 2020 verfüllt Annahme 60% unverschmutzter Aushub und 40% Inertstoffe Steinbruch Starkenbach ist erst 2035 so weit abgebaut, dass eine Verfüllung möglich ist.

18 Abgelagert m 3 fest Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Unverschmutzter Aushub Bis anhin wurde unverschmutzter Aushub in U-Qualität in erster Linie in Materialabbaustellen (Kiesgruben und Steinbrüche) und auf Inertstoffdeponien abgelagert. Wie in Kap. 1.4 beschrieben, ist mit der Änderung der TVA (2009) die Ablagerung dieser Materialien auf Deponien möglich, die weniger hohe Standortanforderungen als Inertstoffdeponien im engeren Sinn erfüllen müssen. Bisherige Mengenentwicklung und Restvolumen Die Menge an unverschmutztem Aushub hat sich seit 2004 von ca. 500'000 m 3 auf über 1.2 Mio. m 3 erhöht. 1'400'000 1'200'000 1'000' ' ' ' '000 0 unverschmutzter Aushub in Abbaustellen unverschmutzter Aushub in Inertstoffdeponien Abbildung 9 Mengenentwicklung des unverschmutzten Aushubs, 1998 bis 2008, abgelagert auf Inertstoffdeponien und Materialabbaustellen, in m 3 fest Wir gehen von einem Deponieraumbedarf von 2 m 3 pro Einwohner und Jahr aus. Dieser Wert wurde im Jahr 2008 mit 2.2 m 3 pro Einwohner und Jahr leicht überschritten. Jährlich stehen gemäss Auskunft der Betreiber in den Abbaustellen ca. 0.6 Mio. m 3 zur Auffüllung bereit, zwischen den Jahren 2009 und 2012 etwa 2.2 Mio. m 3. In den Inertstoffdeponien ohne Kleindeponiegebiete ist heute ein Restvolumen von etwa 4.7 Mio. m 3 vorhanden (Tabelle 6). Total ergibt dies ein zur Verfügung stehendes Restvolumen von etwa 7 Mio. m 3 ohne Kleindeponiegebiete. Das Restvolumen in Deponien ist konzentriert auf die Region St.Gallen- Rorschach (Deponie Tüfentobel). Die Materialabbaustellen weisen in den offenen Standorten ein verbleibendes Auffüllvolumen von ca. 14 Mio. m 3 auf. In den im Richtplan aufgenommenen Standorten sind weitere 39 Mio. m 3 vorhanden (Koordinationsstand Festsetzung 21 Mio. m 3, Koordinationsstand Zwischenergebnis 18 Mio. m 3 ). Im Jahr 2006 überstieg das zur Ablagerung von Aushub

19 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse beanspruchte Volumen in den Materialabbaustellen erstmals das durch den Rohstoffausstoss freigelegte Volumen 12. Die zurzeit in Betrieb stehenden Materialauffüllstellen sind im Anhang 3 ersichtlich. Künftige Mengenentwicklung Ein Rückgang der Mengen an unverschmutztem Aushub ist in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Es ist deshalb mit rund 1 Mio. m 3 jährlich zu rechnen. Beurteilung des zukünftigen Deponieraumbedarfs Bei gleichbleibenden Mengen abgelagerten Materials und einem parallel verlaufenden Abbau reicht das Restvolumen in Deponien und Abbaustellen bei kantonaler Betrachtung für die nächsten 10 Jahre. In Deponien und Kleindeponiegebieten steht etwa die Hälfte des 10-Jahresbedarfs zur Verfügung. Der Rest wird in Abbaustellen bereitgestellt. Subregionen Abbaustellen Deponie Status Restvolumen möglich in Deponien Restvolumen geplant 10-Jahresbedarf (bis 2020) St.Gallen keine relevanten Tüfentobel in Betrieb Rorschach keine relevanten 800 Rheintal keine Unterkobel in Betrieb Werdenberg keine Kleindeponiegebiet Sarganserland keine Mürli in Betrieb Kleindeponiegebiet 113 Linthgebiet vorhanden Kleindeponiegebiet Fürstenland vorhanden Burgau in Betrieb Unteres Toggenburg vorhanden 500 Mittleres keine Kleindeponiegebiet Toggenburg Oberstes Toggenburg keine Kleindeponie gebiet Total Tabelle 6 Übersicht Deponien und Kleindeponiegebiete für unverschmutzten Aushub, in 1000 m 3 fest In Kleindeponiegebieten können seit dem Jahr 2008 unter bestimmten Voraussetzungen Deponien für unverschmutzten Aushub mit einem Volumen zwischen 6'000 und m 3 errichtet werden. Die Kleindeponiegebiete sind im Richtplan eingetragen. Entgegen der Annahme in der Nachführung zur Deponieplanung von 2005 steht die Deponie Starkenbach erst ab dem Jahr 2035 für die Verfüllung bereit, da der gesamte Abbau vor Verfüllbeginn erfolgt sein muss Amt für Umwelt und Energie: Auswertung Erhebung Materialstatistik 2007, Annahme 90% unverschmutzter Aushub und 10% Inertstoffe Annahme 90% unverschmutzter Aushub und 10% Inertstoffe Annahme 60% unverschmutzter Aushub und 40% Inertstoffe Annahme 10% unverschmutzter Aushub und 90% Inertstoffe Steinbruch Starkenbach ist erst 2035 so weit abgebaut, dass eine Verfüllung möglich ist.

20 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Regionale Betrachtung St.Gallen-Rorschach Diese Region verfügt mit der Deponie Tüfentobel bis etwa zum Jahr 2025 über ausreichend Deponieraum für unverschmutztes Aushubmaterial. Danach besteht dringender Handlungsbedarf. Rheintal und Werdenberg In den Subregionen Rheintal und Werdenberg ist die Entsorgungssicherheit für unverschmutzten Aushub nicht gewährleistet. Im Rheinthal steht die Deponie Unterkobel in Betrieb. Sie verfügt über ein kleines Restvolumen. Nach der Erweiterung im Jahr 2011 werden weitere 570'000 m 3 zur Verfügung stehen, die bei einem 10-Jahresbedarf von 1.2 Mio. m 3 bis zum Jahr 2020 verfüllt sein müssen. Abbaustellen sind keine vorhanden. Mit der Deponie Lienz, die nicht mehr als Reaktordeponie erweitert werden kann, stünde Deponieraum für unverschmutzten Aushub oder Inertstoff im engeren Sinn bereit. Sie würde in einer weiteren Etappe 610'000 m 3 aufweisen. Die Nutzung der Deponie Campiun ist abzuklären. Die geplanten Kleindeponiegebiete in der Region entspannen die Situation nur unwesentlich, da der weitaus grösste Anteil in den Talbereichen anfällt. Sarganserland Die Deponie Mürli in Walenstadt deckt etwa die Hälfte des Deponieraumbedarfs in dieser Subregion. Abbaustellen sind keine vorhanden. In Kleindeponiengebieten können 16 Prozent des 10-Jahresbedarfs entsorgt werden. Die Ablagerungskapazität ist für die nächsten 10 Jahre nicht ausreichend. Oberstes Toggenburg Zurzeit sind keine Deponien oder Auffüllstellen im Obersten Toggenburg vorhanden. Mit der Ausscheidung von Kleindeponiegebieten ist die Entsorgungssicherheit planerisch bis zum Jahr 2020 gewährleistet. Der Steinbruch Starkenbach steht entgegen der Nachführung der Deponieplanung von 2005 nicht vor dem Jahr 2035 für Ablagerungen zur Verfügung. Linthgebiet In der einzigen Deponie (Biberlichopf) steht kein Deponieraum für unverschmutzten Aushub mehr zur Verfügung. Für die Ablagerung von Aushub verfügt die Region über diverse Abbaustellen, wobei der Abbau momentan zu wenig schnell verläuft. Die ausserregionalen Anlieferungen aus dem Raum Zürich sind wahrscheinlich bedeutend. Die Entsorgungssicherheit wäre bis zum Jahr 2020 gewährleistet, wenn das frei verfügbare Volumen in den Abbaustellen zur Verfügung stehen würde und nur im Kanton anfallendes Material abgelagert würde. Unteres und Mittleres Toggenburg Hier stehen zahlreiche Abbaustellen zur Ablagerung von Aushubmaterial zur Verfügung. Diese Abbaustellen befinden sich alle im Unteren Toggenburg. Die Anlieferungen in diese Abbaustellen sind heute deutlich grösser als die Mengen, die gemäss Deponieraumbedarf in der Region anfallen. Mit der Festlegung von Kleindeponiegebieten ist der Mangel für das Mittlere Toggenburg planerisch behoben. Fürstenland In dieser Region sind ausreichend Kapazitäten für unverschmutzten Aushub vorhanden. Es sind diverse Abbaustellen vorhanden. Analog dem Linthgebiet verläuft der Abbau momentan zu langsam.

21 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Ist-Analyse Zusammenfassung/Probleme Allgemein Bisher wurde in der Deponieplanung der unverschmutzte Aushub lediglich unter den Inertstoffen berücksichtigt. Eine eigentliche Deponieplanung für unverschmutzten Aushub fehlte. Die Deponieplanung wurde bis anhin auf 30 Jahre ausgelegt. Die Evaluation von Deponiestandorten wird jedoch immer schwieriger, da die Hürden für die Erfüllung von Standortanforderungen (Untergrund, Erschliessung usw.) immer höher werden. Deshalb ist die Sicherung von Standorten für Reaktor- und Inertstoffdeponien für die nächsten 60 Jahre anzustreben. Die im Richtplan eingetragenen Reaktordeponien Uttenberg, Sonnenfeld und Campiun sind auf die Standortanforderungen gemäss revidierter TVA hin zu überprüfen. Ebenfalls muss die Eignung der Deponie Lienz als Inertstoffdeponie überprüft werden. Ein weiterer Ausbau als Reaktordeponie ist ausgeschlossen. Die Entsorgungssicherheit in der Region St.Gallen-Rorschach ist nach der Schliessung der Deponie Tüfentobel nicht gewährleistet, da keine Nachfolgedeponien in dieser Region im Richtplan eingetragen sind. Schlacke Ab dem Jahr 2020 ist die Entsorgungssicherheit für die Schlacke aus der KVA Buchs nicht mehr gewährleistet. Die Deponie Buchserberg ist bis dann verfüllt. Ab ungefähr dem Jahr 2020 ist die Ablagerung von Schlacke auf der Deponie Burgauerfeld, ab ungefähr dem Jahr 2040 auf der Deponie Tüfentobel nicht mehr möglich. Die Region Linthgebiet weist zurzeit keine Möglichkeit für die Deponierung von Schlacke auf. Die Schlacke aus Abfällen der Region wird in den Nachbarkantonen abgelagert. Reaktordeponien Die Restvolumen konzentrieren sich auf die Region St.Gallen-Rorschach (Deponie Tüfentobel). Wenig Restvolumen ist in der Region Rheintal vorhanden. Die übrigen Regionen weisen zurzeit keine Möglichkeit für die Deponierung von Reaktormaterial auf. Unsicher ist, ob die Deponien Uttenberg und Sonnenfeld (Region Linthgebiet) sowie die Deponie Campiun (Region Sarganserland) als Reaktordeponien realisiert werden können. Inertstoffdeponien In der Region Linthgebiet sind zurzeit keine Inertstoffdeponien verfügbar. Ob und wie die im Richtplan eingetragenen Deponien Uttenberg und Sonnenfeld für Inertstoffmaterial genutzt werden können, bedarf weiterer Abklärungen. Unverschmutzter Aushub Die abgelagerten Mengen an unverschmutztem Aushub haben sich seit dem Jahr 2003 mehr als verdreifacht. In der Region Sarganserland und Rheintal fehlen Abbaustellen. Aushub, der nicht verwertet werden kann, muss in Deponien abgelagert werden.

22 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Deponiekonzept 3.1 Grundsätze Die in der Deponieplanung festgehaltenen Grundsätze und Strategien sind weiterhin gültig: Schonung des vorhandenen Deponieraumes Behörden und Betreiber sorgen bei der Bereitstellung und Bewirtschaftung von Deponieraum für eine Optimierung aus betriebswirtschaftlicher und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht Die Erteilung einer Errichtungsbewilligung für eine Deponie setzt voraus, dass der Bedarf nach den Grundsätzen des kantonalen Deponiekonzeptes ausgewiesen, die Festlegungen des kantonalen Richtplanes erfüllt sind sowie ein Deponieplan vorliegt Die Planung der Deponieraumbewirtschaftung ist rollend. 3.2 Deponietypen Der Kanton nimmt die Nachführung der Deponieplanung 2010 für die folgenden Deponietypen vor: Reststoffdeponien Reaktordeponien für Schlacke oder Reaktormaterial Inertstoffdeponien im engeren Sinn Inertstoffdeponien für unverschmutzten Aushub Der Kanton sieht für unverschmutzten Aushub zusätzlich folgende Verwertungs- oder Ablagerungsmöglichkeiten vor: Innerhalb von Kleindeponiegebieten Ausserhalb von Kleindeponiegebieten bis 100 m 3 unter Einschränkung realisierbar Wenn Verwertung im Vordergrund steht: bewilligungsfähig als zonenkonforme Anlage zwischen 100 und 6'000 m 3 Wenn Beseitigung im Vordergrund steht: nicht bewilligungsfähig zwischen 6'000 und 100'000 m 3 über 100'000 m 3 Bewilligungsfähig nach den Anforderungen für Kleindeponien 19 Bewilligungsfähig nach den Anforderungen für Inertstoffdeponien 19 Wenn Verwertung im Zusammenhang mit Meliorationen, Strassen- oder Wasserbauten im Vordergrund steht: bewilligungsfähig mit Sondernutzungsplänen 19 Bewilligungsfähig nach den Anforderungen für Inertstoffdeponien 19 Tabelle 7 Übersicht Bewilligungsverfahren für Ablagerungen von unverschmutztem Aushub Über 100 m 3 bis zu einem Volumen von höchstens 6'000 m 3 werden Ablagerungen von unverschmutztem Aushub als zonenkonforme Anlagen nur bewilligt, sofern ausgewiesen ist, dass sie für eine Bodenverbesserung oder eine Bewirtschaftungserleichterung objektiv gesehen erforderlich sind. In der Deponieplanung von 1999 und der Nachführung 2005 wurde nicht zwischen Inertstoffdeponien im eigentlichen Sinn und Deponien für unverschmutzten Aushub differenziert, da dies rechtlich nicht möglich war. Der Handlungsbedarf für eine getrennte Betrachtung hat sich aber bereits im Jahr 2005 deutlich gezeigt und konnte mit der Revision der TVA (2009) realisiert werden. Die Festsetzung von Kleindeponiegebieten im Richtplan ist eine Folge davon Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umweltschutz: Deponieplanung 1999, Kapitel 4.1, Seite 37ff. Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umwelt und Energie: Wegleitung für neue Standorte, /

23 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Verfahren für die Aufnahme neuer Deponien in die kantonale Deponieplanung und den Richtplan Übersicht Deponien (inkl. Deponien für unverschmutzten Aushub) werden im Kanton St.Gallen aufgrund eines Deponieplans bewilligt. 20 Die Genehmigung eines Deponieplans setzt unter anderem voraus, dass der entsprechende Standort im kantonalen Richtplan festgelegt ist. In den Richtplan aufgenommen werden Standorte für Deponien und Kleindeponiegebiete, die in der kantonalen Deponieplanung ausgewiesen sind. Für die Aufnahme in die kantonale Deponieplanung muss ein Standort vom Gesuchsteller im Rahmen einer Grobbeurteilung so weit untersucht werden, dass das Vorhandensein eines Killerkriteriums ausgeschlossen werden kann. Die Eignungskriterien für die Aufnahme in die kantonale Deponieplanung bzw. in den Richtplan sind in der Wegleitung für neue Standorte aus dem Jahr 2008 festgelegt worden Bedarfsnachweis für die Aufnahme in den Richtplan Reststoff- und Reaktordeponien Der Bedarfsnachweis ist in Absprache mit den Betreibern der Abfallverwertungsanlagen zu erbringen. Inertstoffdeponien im engeren Sinn 21 Mit dem für die Aufnahme im Richtplan zu erbringenden Bedarfsnachweis soll verhindert werden, dass Standorte in grosser Zahl und unabhängig vom zu erwartenden Bedarf raumplanerisch ausgeschieden werden. 22 Der Bedarf für die Festsetzung eines Deponiestandortes im Richtplan ist ausgewiesen, wenn in der betreffenden Subregion folgende Bedingung erfüllt ist: Das für Inertstoffe vorgesehene Volumen in geplanten und bereits im Richtplan festgesetzten Inertstoffdeponien + das Restvolumen für Inertstoffe in den in Betrieb stehenden Inertstoffdeponien ist kleiner oder gleich wie der 30-Jahresbedarf für die Ablagerung von Inertstoffen Deponien für unverschmutzten Aushub Im Richtplan werden keine spezifischen Standorte für Deponien für unverschmutzten Aushub ausgeschieden. Deponien für unverschmutzten Aushub können im gesamten Kantonsgebiet (exklusive Kleindeponiegebiete) erstellt werden, sofern der Bedarfsnachweis je Subregion erbracht werden kann. Deponiestandorte gelten als in Betrieb stehend, sobald die Bau- und Errichtungsbewilligung einschliesslich des genehmigten Deponieplans vorliegt. Abbaustandorte gelten als in Betrieb stehend, wenn die Auffüllung begonnen hat Art. 28bis BauG Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umwelt und Energie: Wegleitung für neue Standorte Kap.2.1, / Der Zeithorizont von 30 Jahren unterscheidet sich von Art. 16 Abs. 2 Bst. e, wonach in den kantonalen Abfallplanungen der Deponieraumbedarf für die nächsten 20 Jahre auszuweisen ist; die TVA-Bestimmung ist jedoch als Mindestanforderung zu verstehen.

24 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Deponien für unverschmutzten Aushub unter m 3 in Kleindeponiegebieten Der Bedarfsnachweis ist nicht zu erbringen, da im Richtplan keine Standorte, sondern nur Zonen für Kleindeponien festgesetzt sind Hinweise zur Überprüfung der Standorteignung Es gelten die Kriterien der TVA. Für die Aufnahme in den Richtplan oder die Deponieplanung ist eine Eignungsprüfung des Standortes durchzuführen. Die Kriterien und der Umgang mit den Kriterien sind in der Wegleitung beschrieben. 23 Die Überprüfung der Standorteignung erfolgt federführend durch das Amt für Umwelt und Energie unter Einbezug der betroffenen Fachstellen. 3.4 Verfahren für die Realisierung einer Deponie Die Realisierung einer neuen Deponie setzt voraus, dass deren Standort, die Subregion oder das Kleindeponiegebiet im kantonalen Richtplan festgesetzt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Bedarf für eine neue Deponie ausgewiesen ist (siehe Kap ). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Bewilligung aufgrund eines Deponieplans nach Art. 28bis BauG Bedarfsnachweis bei Realisierung Der Bedarfsnachweis ist grundsätzlich anhand derselben Kriterien zu erbringen, wie sie für die Aufnahme eines neuen Deponiestandortes in den kantonalen Richtplan gelten (vgl. Kap ). Allerdings sind die offenen und geplanten (Rest-)Volumen am 10-Jahresbedarf anstatt am 30-Jahresbedarf zu messen. Für die einzelnen Deponiekategorien gelten folgende Kriterien: Reststoff- und Reaktordeponien Die Anforderungen an den Bedarfsnachweis werden im Einzelfall festgelegt. Gesuchsteller nehmen diesbezüglich möglichst früh Kontakt mit dem Amt für Umwelt und Energie auf. Inertstoffdeponien im engeren Sinn 24 Der Bedarf für die Inbetriebnahme einer zusätzlichen Deponie ist in der Regel gegeben, wenn in der betreffenden Subregion das in Betrieb stehende Restvolumen den Bedarf für 10 Jahre nicht übersteigt Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umwelt und Energie: Wegleitung für neue Standorte Kap.4, / Baudepartement des Kantons St.Gallen, Amt für Umwelt und Energie: Wegleitung für neue Standorte Kap.2.2, /

25 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Der Bedarf an Deponievolumen für Inertstoffe im engeren Sinn ist ausgewiesen, wenn in der betreffenden Subregion folgende Bedingung erfüllt ist: Restvolumen für Inertstoffe im engeren Sinn in den in Betrieb stehenden Inertstoffdeponien 10-Jahresbedarf für die Ablagerung von Inertstoffen Für die Berechnung des Jahresbedarfs ist mit 0,15 m 3 pro Einwohner zu rechnen. Subregion EW (approx.) 10-Jahresbedarf Subregion EW (approx.) 10-Jahresbedarf St.Gallen 95' '000 m 3 Sarganserland 35'000 50'000 m 3 Rorschach 40'000 60'000 m 3 Linthgebiet 60'000 90'000 m 3 Rheintal 60'000 90'000 m 3 Toggenburg 45'000 70'000 m 3 Werdenberg 35'000 50'000 m 3 Fürstenland 85' '000 m 3 Ob. Toggenburg 3'000 5'000 m 3 Tabelle 8 Jahresbedarf Deponievolumen für Inertstoffe im engeren Sinn Als in Betrieb stehend gelten Standorte, für welche die Bau- und Errichtungsbewilligung inkl. des bewilligten Sondernutzungsplans (Deponieplan) vorliegt. Deponien für unverschmutzten Aushub Der Bedarf an Deponievolumen für unverschmutzten Aushub ist ausgewiesen, wenn in der betreffenden Subregion folgende Bedingung erfüllt ist: Restvolumen für unverschmutzten Aushub in den in Betrieb stehenden Inertstoffdeponien + frei verfügbares Restvolumen der in Betrieb stehenden Abbaustandorte für 3 Jahre 3-Jahresbedarf für die Ablagerung von Aushub Für die Berechnung des Jahresbedarfs ist mit 2 m 3 pro Einwohner zu rechnen. Bei Vorliegen eines Gesuchs für die Realisierung einer Deponie ist der Bedarfsnachweis jeweils anhand aktualisierter Daten zu überprüfen. Für die Subregionen sieht der Bedarf folgendermassen aus: Subregion EW (approx.) 3-Jahresbedarf Subregion EW (approx.) 3-Jahresbedarf St.Gallen 95' '000 m 3 Sarganserland 35' '000 m 3 Rorschach 40' '000 m 3 Linthgebiet 60' '000 m 3 Rheintal 60' '000 m 3 Mittl.Toggenburg 20' '000 m 3 Werdenberg 35' '000 m 3 Unt.Toggenburg 25' '000 m 3 Ob. Toggenburg 3'000 18'000 m 3 Fürstenland 85' '000 m³ Tabelle 9 3-Jahresbedarf Deponievolumen für unverschmutzten Aushub Der Bedarfsnachweis ist ausschliesslich als Voraussetzung für die Realisierung einer neuen Deponie für unverschmutzten Aushub erforderlich, nicht aber im Zusammenhang mit der Bewilligung von Abbaugesuchen. Die für die Ablagerung von Aushub offenen Abbaustandorte sind im Bedarfsnachweis für Deponien jedoch zu berücksichtigen.

26 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Kleindeponien Der Bedarf für die Realisierung einer Kleindeponie ist ausgewiesen, wenn die in Betrieb stehenden Deponien den 10- Jahresbedarf nicht abdecken. In begründeten Einzelfällen kann der Wert um höchstens 50 Prozent überschritten werden. Als in Betrieb stehend gilt ein Standort, für den die Bau- und Errichtungsbewilligung vorliegt. Der Kanton hat folgende Kleindeponiegebiete und den 10-Jahresbedarf definiert: Kleindeponiegebiet EW (approx.) 10-Jahresbedarf S-I Gemeinde Pfäfers; gesamtes Gemeindegebiet 1'650 33'000 m 3 S-II Gemeinde Bad Ragaz; Haldenberg / Pardiel; über 650 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-III Gemeinde Vilters-Wangs; Vilterserberg; über 700 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-IV Gemeinde Vilters-Wangs; Vorderberg; über 700 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-V Gemeinde Mels; Weisstannental; über 800 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-VI Gemeinde Mels; Hinterberg; über 800 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-VII Gemeinde Flums; Kleinberg; über 900 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-VIII Gemeinde Flums; Grossberg; über 900 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 S-IX Gemeinde Quarten; Quinten; gesamtes Ortsgebiet < 1'000 10'000 m 3 W-I Gemeinde Wartau; Oberschaan; über 650 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 W-II Gemeinde Sevelen; Sevelerberg; über 650 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 W-III Gemeinde Grabs; Grabserberg; über 650 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 W-IV Gemeinde Gams; Gamserberg; über 800 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 L-I Gemeinde Amden; Gemeindegebiet über 550 m ü. M '000 m 3 OT-I/II Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann; gesamtes Gemeindegebiet 2'750 55'000 m 3 OT-III Gemeinde Stein; gesamtes Gemeindegebiet < 1'000 10'000 m 3 MT-I Gemeinde Nesslau-Krummenau; gesamtes Gemeindegebiet 3'500 70'000 m 3 MT-II Gemeinde Ebnat-Kappel; Gemeindegebiet über 800 m.ü.m. < 1'000 10'000 m 3 MT-III Gemeinde Hemberg; gesamtes Gemeindegebiet < 1'000 10'000 m 3 Tabelle 10 Kleindeponiegebiete 3.5 Aufgabenteilung Die Sicherstellung und Bewirtschaftung ausreichender Möglichkeiten zur Entsorgung von Deponiegut bzw. Verwertung von unverschmutztem Aushub ist eine Verbundaufgabe zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden sowie Unternehmen der Privatwirtschaft. Aufgaben des Kantons: Bestandesaufnahme: Im Rahmen der Abfallstatistik erfasst der Kanton die aktuell deponierten Abfallmengen und die Restvolumina für die verschiedenen Deponiematerialien an den einzelnen Standorten. Ermittlung des Deponieraumbedarfs: Die Bestandesaufnahme liefert die Grundlagen für die Ermittlung des nach Deponietypen und Regionen differenzierten Bedarfs an Deponievolumen. Standortsuche: Der Kanton ist in der Regel federführend bei der Standortevaluation für Reaktordeponien und Inertstoffdeponien im engeren Sinn (bis jetzt haben Regionalplanungsgruppen diese Aufgaben wahrgenommen). Aufnahme in die Deponie- und Richtplanung: Neue Standorte, welche die Anforderungen bezüglich Bedarfsnachweis und Eignung erfüllen, werden im Rahmen der periodischen Nachführungen in die kantonale Deponieund Richtplanung aufgenommen. Koordination, Förderung der Zusammenarbeit: Der Kanton koordiniert die Deponieraumplanung und -bewirtschaftung mit den Nachbarkantonen und zwischen den Regionen. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern von Deponien.

27 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Erläuterung zur Standortsuche Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Abfallplanung im Jahr 1991 den Regionalplanungsgruppen übertragen. 25 Die abfallspezifischen Eckdaten der regionalen Abfallplanungen führten schliesslich zum Synthesebericht Deponieplanung Kanton St.Gallen des Baudepartements vom Januar Im Jahr 2005 wurde die Deponieplanung im Auftrag des Baudepartements unter Federführung des AFU überarbeitet. Im Rahmen der Richtplanrevision 06 wurden die Zuständigkeiten auf der bisherigen Grundlage festgesetzt. Danach liegt die Federführung für die Bezeichnung zusätzlicher Standorte für Inertstoffdeponien und die Realisierung neuer Inertstoffdeponien bei den Regionalplanungsgruppen. Im Unterschied zur erstmaligen Deponieplanung in den neunziger Jahren, deren Erstellung durch die Regionalplanung im Auftrag der Regierung erfolgte, ist die Deponieplanung in Zukunft unter Federführung des Kantons durchzuführen. Damit kann vor allem der enge Sachzusammenhang, der zum Richtplan besteht, angemessen berücksichtigt werden. Zudem zeigt die Erfahrung seit der Fertigstellung der Deponiepläne, dass die Regionalplanungsgruppen die Deponieplanung aus verschiedenen Gründen nicht mehr vorangetrieben haben. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, die immer wichtiger wird, spricht klar für eine Zuständigkeit des Kantons bei der Deponieplanung. Diese Zuständigkeitsregelung wird auch im Entwurf des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung vorgeschlagen, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Aufgaben der Regionalplanungsgruppen und Abfallverbände: Regionale Anlaufstelle: Mit Blick auf die periodischen Nachführungen der Deponieplanung braucht der Kanton in allen Regionen eine für diesen Bereich zuständige und kompetente Anlaufstelle. Die für die Regionalplanung zuständigen Körperschaften (Regionalplanungsgruppen) sind: St.Gallen-Rorschach: Vereinigung der Gemeinden der Region Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee Rheintal: Verein St.Galler Rheintal Sarganserland-Werdenberg: Regionalplanung Sarganserland-Werdenberg Linthgebiet: Region ZürichseeLinth Toggenburg: Kompetenzzentrum Toggenburg Wil: Interkantonale Regionalplanungsgruppe Wil Betrieb von Reaktordeponien: Träger der heute in Betrieb stehenden Reaktordeponien sind öffentliche Körperschaften (Abfallverbände). Das ist sinnvoll und nahe liegend, weil die mit Abstand grösste Fraktion auf diesen Deponien aus öffentlichen Anlagen, namentlich aus der Kehrichtverbrennung, stammt. Auch der mit Reaktordeponien verbundene Investitionsbedarf und die für die Nachsorge zu leistenden Sicherheiten legen für Planung, Errichtung und Betrieb der Reaktordeponien eine öffentliche Trägerschaft nahe allenfalls mit Beteiligung privater Unternehmen. Aufgaben Privater: Standortsuche von Inertstoffdeponien für unverschmutzten Aushub: Die Privatwirtschaft schlägt Standorte für die Realisierung von Deponien für unverschmutzten Aushub vor. Betrieb von Deponien: Firmen können Inertstoffdeponien im engeren Sinn und Deponien für unver-schmutzten Aushub projektieren, realisieren und betreiben und sich an Projektierung, Realisierung und Betrieb von Reaktordeponien beteiligen. 25 RRB 1991/580

28 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Standortkonzept Ziele 1 Allgemein Jede Abfallplanungsregion verfügt über Entsorgungssicherheit für 30 und 60 Jahre für Reaktormaterial (ohne Schlacke) und Inertstoffe im engeren Sinn. An neuen Standorten werden für Reaktor- und Inertstoffmaterial in der Regel nur noch Monodeponien betrieben. 2 Schlacke Die KVA Bazenheid, die KVA Buchs und das KHK St.Gallen verfügen je über eine offene Deponie und einen weiteren Standort im Richtplan oder einen Vertrag*. 3 Reaktormaterial ohne Schlacke Jede Abfallplanungsregion verfügt über eine offene Deponie und einen weiteren Standort im Richtplan oder einen Vertrag*. 4 Inertstoffe im engeren Sinn Jede Abfallplanungsregion verfügt über mindestens eine offene Deponie und einen weiteren Standort im Richtplan oder einen Vertrag*. 5 Unverschmutzter Aushub Jede Subregion verfügt über mindestens drei Standorte (Deponien oder Materialabbaustellen) zur Deponierung von unverschmutztem Aushub. Betragen das Restvolumen in den offenen Deponien und die für 3 Jahre frei verfügbaren Volumen** in den Materialabbaustellen weniger als der 3-Jahresbedarfs der Subregion, ist ein weiterer Standort zu realisieren. Das Mindestvolumen an einem Standort beträgt 50'000 m 3. Im Richtplan werden keine Standorte für Deponien für unverschmutzten Aushub ausgeschieden. Deponien für unverschmutzten Aushub können im gesamten Kantonsgebiet (exklusive Kleindeponiegebiete) erstellt werden, sofern der Bedarfsnachweis erbracht werden kann. * Vertrag mit Nachbarregion, interkantonale Vereinbarung oder Staatsvertrag ** Volumen, das jedermann jederzeit ohne Vorbedingungen zu einem festgesetzten Preis offen steht. Erläuterungen zu Ziffer 5 Die TVA schreibt in Art. 31 eine Mindestgrösse von 100'000 m 3 für Inerstoffdeponien vor. Die TVA wird zurzeit überarbeitet. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein neuer Deponietyp "unverschmutzter Aushub" mit veränderten Anforderungen bezüglich Mindestgrösse und Notwendigkeit zur Ausweisung in den Richtplänen eingeführt wird. In der Richtplanung werden daher nicht mehr spezifische Standorte bezeichnet, sondern die Subregionen als Ganzes für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub ausgeschieden. Aushubdeponien sind grundsätzlich nur realisierbar, wenn der Bedarfsnachweis erbracht werden kann und ein Gesamtvolumen von 50'000 m 3 nicht unterschritten wird. Mit einem Gesamtvolumen von weniger als 100'000 m 3 dauert der Betrieb einer Deponie in der Regel weniger als 10 Jahre, sodass die Akzeptanz in der Bevölkerung eher erreicht wird.

29 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept In mehreren Regionen sind die Materialabbaustellen vollumfänglich oder zum grössten Teil Eigentum eines einzelnen Unternehmens. In Bezug auf die Ablagerung von Aushubmaterial befinden sich diese Unternehmen denn auch in einer Vorzugslage. Dies gilt vor allem dann, wenn in der entsprechenden Region oder dem unmittelbar angrenzenden Gebiet keine Inertstoffdeponie vorhanden ist, auf der Aushubmaterial zu vergleichbaren Konditionen deponiert werden kann. Auch wenn die betreffenden Unternehmen das Vorhandensein einer eigentlichen Monopolstellung verneinen, beklagen sich Unternehmen des Bau- und Transportgewerbes, die über keine eigene Ablagerungsmöglichkeit verfügen, dass sie in Submissionsverfahren nicht unter gleichen Bedingungen offerieren können. Der Kanton kann und will Unternehmen, die sich durch vorausschauende Unternehmenspolitik eine starke Marktstellung erarbeitet haben, nicht zurückbinden. Dennoch stellt sich die Frage, ob und wie der Staat sicherstellen kann, dass alle interessierten Unternehmen unter möglichst gleichen Voraussetzungen an diesem Markt teilnehmen können. Die Frage stellt sich umso mehr, als die Wirtschaftsfreiheit in Bezug auf Aushubablagerungen eingeschränkt ist, weil diese nur unter bestimmten, im Umwelt- und Raumplanungsrecht festgelegten Bedingungen zulässig sind. Mit mindestens drei Standorten pro Subregion strebt der Kanton eine Verbesserung der Situation an, ohne dass er aktiv eingreift. In Anhang 4 und folgende sind die Auswirkungen der Deponieplanung auf die Entsorgung von unverschmutztem Aushubmaterial für jede Subregion aufgezeigt. Schliesslich ist auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass das Baudepartement selbst Deponiepläne erlassen kann (vgl. Art. 28ter BauG). Es behält sich ausdrücklich vor, von diesem Recht Gebrauch zu machen, falls für die Ablagerung von Aushubmaterial keine geeigneten Lösungen gefunden werden Deponien für Schlacke Abfallplanungsregion Standortkonzept bis 2020 bis 2040 bis 2070 St.Gallen-Rorschach KHK St.Gallen Deponie Tüfentobel Deponie Tüfentobel Varianten: Neuer Standort Rheintal-Werdenberg- Sarganserland KVA Buchs Deponie Buchserberg Deponie Lienz Varianten: Neuer Standort Varianten: Neuer Standort Linthgebiet Schlacke aus KVA Hinwil und Niederurnen Varianten: Deponie Uttenberg oder Sonnenfeld Neuer Standort Varianten: Deponie Uttenberg oder Sonnenfeld Neuer Standort Varianten: Neuer Standort Wil-Toggenburg KVA Bazenheid Deponie Burgauerfeld Varianten: Neuer Standort Varianten: Neuer Standort * Vertrag mit Nachbarregion, interkantonale Vereinbarung oder Staatsvertrag

30 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Deponien für Reaktormaterial Abfallplanungsregion Standortkonzept bis 2020 bis 2040 bis 2070 St.Gallen-Rorschach Deponie Tüfentobel Deponie Tüfentobel Neuer Standort Rheintal-Werdenberg- Sarganserland Deponie Lienz Varianten: Neuer Standort Varianten: Neuer Standort Linthgebiet Varianten: Deponie Uttenberg oder Sonnenfeld Varianten: Deponie Uttenberg oder Sonnenfeld Varianten: Neuer Standort Wil-Toggenburg Deponie Tüfentobel Deponie Tüfentobel Varianten: Neuer Standort * Vertrag mit Nachbarregion, interkantonale Vereinbarung oder Staatsvertrag

31 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Inertstoffdeponien im engeren Sinn Abfallplanungsregion Subregion Standortkonzept bis 2020 bis 2040 bis 2070 St.Gallen-Rorschach Rheintal-Werdenberg- Sarganserland St.Gallen- Rorschach Rheintal Deponie Tüfentobel Deponie Tüfentobel Neuer Standort Deponie Unterkobel Deponie Lienz Deponie Lienz Varianten: Neuer Standort Varianten: Neuer Standort Oberstes Toggenburg Deponie Unterkobel Deponie Starkenbach Varianten: Neuer Standort Werdenberg Deponie Unterkobel Deponie Campiun Varianten: Neuer Standort Sarganserland Deponie Mürli Deponie Mürli Deponie Halden- Valmjoos Varianten: Neuer Standort Linthgebiet Deponie Uttenberg o. Deponie Sonnenfeld Varianten: Neuer Standort Deponie Uttenberg o. Deponie Sonnenfeld Varianten: Neuer Standort Varianten: Neuer Standort Wil-Toggenburg Unteres und Mittleres Toggenburg Deponie Nassenfeld- West Deponie Nassenfeld- West Deponie Haggen Deponie Spitol Deponie Starkenbach Varianten: Neuer Standort Fürstenland Deponie Burgau (bis 2014) Deponie Tüfentobel Varianten: Neuer Standort Deponie Tüfentobel Varianten: Neuer Standort *Vertrag mit Nachbarregion, interkantonale Vereinbarung oder Staatsvertrag

32 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Deponiekonzept Deponien für unverschmutzten Aushub Abfallplanungsregion Subregion Standortkonzept Bestehende Deponien Kleindeponiegebiete Abbaustellen St.Gallen-Rorschach St.Gallen Deponie Tüfentobel Abbaustellen bis 2020 Rheintal-Werdenberg- Sarganserland Linthgebiet Rorschach Rheintal Oberstes Toggenburg Werdenberg Sarganserland Deponie Tüfentobel Abbaustellen Neue Standorte Deponie Unterkobel Neue Standorte Kleindeponiegebiete (100% des 10-Jahresbedarfs) Deponie Unterkobel Kleindeponiegebiete (ca. 6% des 10-Jahresbedarfs) Neue Standorte ausserhalb Kleindeponiegebiete Deponie Mürli Kleindeponiegebiete (16% des 10-Jahresbedarfs) Neue Standorte ausserhalb Kleindeponiegebiete Abbaustellen Kleindeponiegebiet (3% des 10-Jahresbedarfs) Neue Standorte ausserhalb Kleindeponiegebiet Wil-Toggenburg Fürstenland Deponie Burgau Abbaustellen Neue Standorte Mittleres Toggenburg Unterstes Toggenburg Kleindeponiegebiete (23% des 10-Jahresbedarfs) Neue Standorte ausserhalb Kleindeponiegebiete Abbaustellen

33 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Handlungsbedarf Handlungsbedarf 4.1 Sicherung von Deponiestandorten Schlacke, Reaktormaterial, Inertstoffe im engeren Sinn und unverschmutzter Aushub nach Abfallplanungsregionen Der Handlungsbedarf in den Abfallplanungsregionen sieht zusammengefasst folgendermassen aus: Abfallplanungsregion Linthgebiet Sicherung von Deponieraum für Schlacke, Reaktormaterial und Inertstoffe im engeren Sinn Sicherung von frei verfügbarem Deponieraum für unverschmutzten Aushub Rheintal-Werdenberg-Sarganserland Sicherung von Deponieraum für Inertstoffe im engeren Sinn Sicherung von frei zugänglichem Deponieraum für unverschmutzten Aushub Ersatz der Deponie Lienz für Reaktormaterial Ersatz der Deponie Buchserberg für Schlacke St.Gallen-Rorschach Ersatz Deponie Tüfentobel für Schlacke und Reaktormaterial Wil-Toggenburg Sicherung von Deponieraum für Reaktormaterial und Inertstoffe im engeren Sinn Sicherung von frei verfügbarem Deponieraum für unverschmutzten Aushub Ersatz Deponie Burgauerfeld für Schlacke Überprüfung der Varianten: Vertrag* Evaluation neue Standorte Im Richtplan eingetragene Deponien Uttenberg und Sonnenfeld bezüglich Standortanforderungen prüfen Überprüfung der Standortanforderungen und Realisierbarkeit der Deponien Campiun und Halden-Valmjoos Überprüfung Standortanforderungen für weitere Nutzung der Deponie Lienz zusätzliche Standorte zur Deponie Unterkobel Varianten Vertrag* Evaluation neue Standorte Variante: Vertrag* Evaluation neue Standorte Varianten Vertrag* Evaluation neue Standorte Varianten Vertrag* Evaluation neue Standorte Varianten Vertrag* Evaluation neue Standorte Zeitraum sofort sofort sofort sofort bis 2015 bis 2020 bis 2040 sofort sofort bis 2020 *Vertrag mit Nachbarregion, interkantonale Vereinbarung oder Staatsvertrag

34 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Handlungsbedarf Reststoffe Es besteht kein Handlungsbedarf bei Reststoffen. Allenfalls kann geklärt werden, ob das vorhandene Restvolumen für andere Materialien verwendet werden kann. 4.2 Anpassung des kantonalen Richtplans Alle im Richtplan aufgeführten Deponien sind auf Standortanforderungen gemäss TVA hin zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Anpassungen im Richtplan vorzunehmen. Im Vergleich zur Deponieplanung 2005 haben sich in der Nachführung 2010 die Verfahren für die Aufnahme neuer Deponien in die Deponieplanung bzw. den Richtplan und für die Realisierung einer Deponie massgebend verändert. Der Richtplan ist entsprechend anzupassen. 4.3 Weitere Massnahmen Geschiebematerial im Berg- und Sömmerungsgebiet Für Geschiebematerial aus alpinen Gebieten sind Kriterien zur Ablagerung auszuarbeiten Aushubablagerungen bis 100 m 3 Für Aushubablagerungen bis 100 m 3 sind ergänzende Kriterien festzulegen Verwertung des unverschmutzten Aushubs fördern Der vorliegende Bericht zeigt die Problematik des unverschmutzten Aushubs auf. Durch den massiven Anstieg und die fehlende Verwertung besteht in Regionen wie dem Rheintal die Gefahr von Entsorgungsengpässen, denen wahrscheinlich durch lange Transportwege ausgewichen würde. Die Förderung der Verwertung des unverschmutzten Aushubs in den Regionen und Massnahmen zur Wiederverwertung sind deshalb vordringlich.

35 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Anhang Anhang 1 Übersichtskarte: Abfallplanungsregionen, Subregionen und Kleindeponiegebiete

36 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Anhang Anhang 2 Übersicht Deponiestandorte nach Materialien (Stand )

37 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010: Anhang Anhang 3 Übersicht Abbaustellen in den Abfallplanungsregionen (Abbaustellen >10'000 m 3, Stand ) Legende der Abbaustellen siehe folgende Seite

verglaste Rückstände, wenn kein Stoffaustausch mit anderen Abfällen erfolgen kann.

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