VII 61. Deponien. Kennzeichnung
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- Ursula Schulze
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1 V 61 Deponien Kennzeichnung Geschäftsnummer V 61 Sachbereich Versorgung und Entsorgung Verfasst durch Am 22. September 2005 Siehe auch V 62 Kehrichtverbrennungsanlagen, V 41 Abbaustandorte Beschreibung Deponieplanung Die Technische Verordnung über Abfälle (SR ; abgekürzt TVA) verpflichtet die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen, die vorgesehenen Standorte von Abfallanlagen im Richtplan auszuweisen und für die Ausscheidung der erforderlichen Nutzungszonen zu sorgen. Dem Auftrag der TVA folgend, hat der Kanton St.Gallen 1996 die Abfallplanung und 1999 die Deponieplanung fertiggestellt und 2001 die Ergebnisse im Richtplan festgehalten. Mit den Nachführungen 2005 und 2010 der Deponieplanung erfüllt der Kanton den TVA-Auftrag zur laufenden Nachführung der Deponieplanung. Deponiestandorte Die Standorte der vorgesehenen Deponien sind in den Richtplänen auszuweisen (Art. 17 TVA). Sinngemäss werden auch die bestehenden Deponiestandorte inkl. allfälliger Etappen für Erweiterungen in den Richtplan aufgenommen. m Kanton St.Gallen werden Deponien aufgrund eines Deponieplanes bewilligt (Art. 28bis BauG). Die der Standorte im Richtplan ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Deponieplans; sie nimmt das Ergebnis des Deponieplanverfahrens aber nicht vorweg. Für nertstoffdeponien für ausschliesslich unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (im Folgenden: Deponien für unverschmutzten Aushub) kann das Deponieplanverfahren durchgeführt werden, wenn insbesondere der Bedarfsnachweis erbracht ist und die Standortkriterien erfüllt sind. n jeder der zehn Subregionen sollen mittelfristig je drei Ablagerungsstellen vorhanden sein. RCHTPLAN SG, Februar
2 V 61 Koordinationsblatt Deponien Transportkonzepte im Sinn von Art. 16 Abs. 2 Bst. h und Abs. 3 Bst. e TVA werden im Deponieplanverfahren erstellt. Die entsprechenden Regelungen erfolgen in der Betriebsbewilligung sowie gegebenenfalls in überregionalen Anlieferungsverträgen. Bahntransporte werden immer fallweise geprüft und, wenn der Aufwand tragbar ist, auch verlangt. Bezeichnung und Bewilligung von Deponiestandorten Die Kriterien für die Aufnahme neuer Standorte für zukünftige nertstoffdeponien in das kantonale Standortkonzept und in den Richtplan sowie die Kriterien für die Realisierung einer nertstoffdeponie wurden in der Nachführung 2005 der Deponieplanung definiert und in der Wegleitung genauer umschrieben. Dem Kanton obliegen die rollende Nachführung, das Monitoring sowie die Koordination unter allen en und den benachbarten Kantonen. Er trägt auch die Verantwortung für die Suche neuer Standorte. Die Wirtschaft anderseits soll sich aktiv an der Suche nach nertstoff-deponiestandorten beteiligen und diese möglichst im Verbund mehrerer Unternehmen betreiben. Dokumentation Kantonale Abfallplanung, Bericht, Baudepartement, September 1996 Kantonale Deponieplanung, Synthesebericht, Baudepartement, Januar 1999 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2005, Baudepartement, September 2005 Neue Deponiestandorte 2007, Amt für Umweltschutz, November 2006 Kantonale Deponieplanung, Wegleitung für neue Standorte, Amt für Umweltschutz, 20. Juni 2007 Kantonale Deponieplanung, Nachführung 2010,, August 2010 Deponiestandorte 2012,, November 2011 Deponiestandorte 2013,, Januar 2013 Deponiestandorte 2014,, Januar 2014 Deponiestandorte 2015,, Juli 2015 Beilagen Übersichtskarte Deponiestandorte Liste der Kleindeponiegebiete 2 RCHTPLAN SG, Februar 2017
3 Koordinationsblatt Deponien V 61 Beschluss Nachführung der kantonalen Deponieplanung Die Nachführung der kantonalen Deponieplanung erfolgt im Sinn einer rollenden Planung. Die Planungsgrundlagen sind regelmässig zu aktualisieren. Regionen, Standortgemeinden, Nachbarkantone und -länder, Branchenverbände, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Bezeichnung zusätzlicher Standorte für nertstoffdeponien Wenn innerhalb der Regionen oder Subregionen gemäss Deponieplanung für ausgewiesene Abfallkategorien der Bedarf langfristig die Verwertungs- und Deponiekapazitäten übersteigt, sucht und evaluiert das zusätzliche Standorte und schlägt sie zur Aufnahme in das kantonale Standortkonzept und in den Richtplan vor. Zusätzliche neue Standorte für nertstoffdeponien können in das kantonale Standortkonzept und in den Richtplan aufgenommen werden, wenn sie die Standortkriterien erfüllen. Regionen, Standortgemeinden, Deponieträgerschaft, Branchenverbände, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation RCHTPLAN SG, Februar
4 V 61 Koordinationsblatt Deponien Beurteilung der Standorteignung Bei der Beurteilung der Eignung von Standorten für Deponien sind folgende, in der Wegleitung näher umschriebene Kriterien zu beachten: Siedlung; Gewässerschutz; Natur- und Landschaftsschutz; Naturgefahren; Schutz von Kulturdenkmälern; Wald / Forstwirtschaft; Landwirtschaft; Bodenschutz; nfrastruktur. Bewilligung neuer nertstoffdeponien Wenn innerhalb der Regionen oder Subregionen gemäss Deponieplanung für ausgewiesene Abfallkategorien der Bedarf kurz- bis mittelfristig die Verwertungs- und Deponiekapazitäten übersteigt, führt das geplante und gesicherte Standorte für nertstoffdeponien aktiv der Realisierung zu. Neue nertstoffdeponien können bewilligt werden, wenn sie die Standortkriterien erfüllen. Regionen, Standortgemeinden, Deponieträgerschaft, Standortsicherung für Deponien Die Standortsicherung betrifft die in der folgenden Tabelle aufgeführten und in der Richtplankarte eingezeichneten bestehenden und zukünftigen Deponiestandorte. Die zuständigen Behörden sind gehalten, im Umkreis der erwähnte n Standorte keine Entscheide zu fällen, die eine spätere Nutzung als Deponie verhindern oder wesentlich erschweren. 4 RCHTPLAN SG, Februar 2017
5 Koordinationsblatt Deponien V 61 Name Deponietyp Standortgemeinde beste- Erweite- Neu- Koordihend rung anlage nationsgeplant geplant stand Tüfentobel Reaktor- und Gaiserwald x F nertstoffdeponie Rütiholz-Au nertstoffdeponie* Häggenschwil x F Unterbüel nertstoffdeponie* Mörschwil x F Riederen nertstoffdeponie* Mörschwil x F Aachen nertstoffdeponie Mörschwil x F Oberbüchel-Lienz Reaktordeponie Altstätten x F nertstoffdeponie x F Unterkobel nertstoffdeponie Oberriet x F Felbenmaadbüchel nertstoffdeponie* Oberriet x F Neufeld nertstoffdeponie* Rüthi x F Feld nertstoffdeponie* Rüthi x F Rehag nertstoffdeponie Oberriet x Z Buchserberg Reaktordeponie Buchs x F Campiun Reaktor- u./o. Sevelen x Z nertstoffdeponie Fuchsbühel nertstoffdeponie* Buchs x F Mürli nertstoffdeponie Walenstadt x F Halden-Valmjoos nertstoffdeponie Mels x F Mürli nertstoffdeponie* Walenstadt x F Bergsboden nertstoffdeponie* Quarten x F Uetenberg Reaktor- u./o. Eschenbach x F nertstoffdeponie Sonnenfeld Reaktor- u./o. Eschenbach x F nertstoffdeponie Unterhalden nertstoffdeponie* Benken x F Ruodiweid nertstoffdeponie* Kaltbrunn x F Steigriemen- nertstoffdeponie* Gommiswald / x F Schönenbach Kaltbrunn Starkenbach nertstoffdeponie Wildhaus- x F Alt St.Johann Haggen nertstoffdeponie Nesslau x F Spitol nertstoffdeponie Nesslau x F Heiterschwil nertstoffdeponie* Wattwil x F Nassenfeld-West nertstoffdeponie Neckertal x F Ritzentaa nertstoffdeponie* Bütschwil- x F Ganterschwil Burgauerfeld Reaktor- und Flawil x x F Reststoffdeponie Burgau nertstoffdeponie Flawil x F * nertstoffdeponie ausschliesslich für unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial RCHTPLAN SG, Februar
6 V 61 Koordinationsblatt Deponien An den festgesetzten Standorten können bestehende Deponien weiter betrieben oder die Verfahren zur Erweiterung bestehender oder Errichtung neuer Deponien durchgeführt werden. Siehe Tabelle F =, Z = Zwischenergebnis, V = Vororientierung Standortgemeinden, Regionen, Deponieträgerschaft, Deponien für unverschmutzten Aushub Aufgrund von Standortvorschlägen der Privatwirtschaft und der amtsinternen Standortsuche ermittelt und beurteilt das Standorte für Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial. Das Deponieplanverfahren für Deponien für unverschmutzten Aushub, die die Mindestgrösse von m 3 nach TVA Art. 31 Abs. 1 überschreiten, richtet sich nach dem ordentlichen Verfahren für nertstoffdeponien. Das Deponieplanverfahren für Deponien für unverschmutzten Aushub, die die Mindestgrösse von m 3 unterschreiten, kann gestützt auf die Ausnahmeregelung nach TVA Art. 31 Abs. 2 eingeleitet werden, wenn a) der Standort in den Subregionen St.Gallen, Rorschach, Rheintal, Werdenberg, Linthgebiet oder Fürstenland liegt; b) der Standort ausserhalb der Kleindeponiegebiete liegt; c) die Standortkriterien erfüllt sind; d) ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial aus dem Kanton St.Gallen abgelagert wird; e) der Bedarfsnachweis erbracht ist, wobei maximal drei Standorte pro Subregion zulässig sind; f) die geplante Deponie eine Mindestgrösse von m 3 aufweist. Branchenverbände, Standortgemeinden, Regionen, 6 RCHTPLAN SG, Februar 2017
7 Koordinationsblatt Deponien V 61 Kleindeponien für unverschmutzten Aushub nertstoffdeponien müssen nach Art. 31 Abs. 1 Bst. a TVA ein nutzbares Volumen von mindestens m 3 aufweisen. Der Kanton kann nach Art. 31 Abs. 2 TVA eine Unterschreitung der Mindestgrösse bewilligen, wenn dies aufgrund der geografischen Gegebenheiten sinnvoll ist. Dies trifft auf voralpine und alpine Randgebiete zu, in denen ein Transportfahrzeug für eine Hin- und Rückfahrt zur nächsten regionalen Deponie oder zur nächsten wiederaufzufüllenden Materialabbaustelle länger als ungefähr 60 Minuten braucht. Die entsprechenden Gebiete sind in der beiliegenden Liste der Kleindeponiegebiete bezeichnet. Die Liste wird jeweils anlässlich der Bewilligung von neuen regionalen nertstoffdeponien oder von neuen Materialabbaustellen überprüft und gegebenenfalls angepasst. nnerhalb der Kleindeponiegebiete können nertstoffdeponien mit Beschränkung auf unverschmutzten Aushub mit einem Volumen unter m 3 (so genannte Kleindeponien) bewilligt werden, ohne dass der Standort im Richtplan bezeichnet wird. Ein entsprechender Deponieplan kann genehmigt werden, wenn Bedarf und Standortvoraussetzungen gemäss Wegleitung gegeben sind. Mit der Betriebsbewilligung für die Kleindeponie wird die Herkunft des Deponieguts auf das betreffende Kleindeponiegebiet begrenzt. Standortgemeinden, Regionen, Deponieträgerschaft, Erlassen Genehmigt von der Regierung am 20. Juni 2006, 18. September 2007, 1. Juli 2008, 30. August 2011, 9. Oktober 2012, 5. November 2013, 3. Februar 2015 und 28. Juni 2016 vom UVEK am 17. Oktober 2006, 12. Dezember 2007, 16. September 2008, 15. Februar 2012, 5. März 2013, 12. Juni 2014, 14. August 2015 und 3. Februar 2017 RCHTPLAN SG, Februar
8 Koordinationsblatt Deponien V 61 Übersichtskarte Deponiestandorte R nertstoffdeponie Reaktor- / Schlackendeponie R F-2 F-1 SG-2 R SG-1 RO-1 RO-3 RO-2 UT-1 UT-2 MT-3 R-3 R-2 R-6 R-5 R-4 R-1 R L-4 R R L-3 L-7 L-6 MT-2 MT-1 L-5 OT-1 W-3 SG-1 Tüfentobel SG-2 Rütiholz-Au RO-1 Unterbüel RO-2 Riederen RO-3 Aachen R-1 Oberbüchel-Lienz R-2 Unterkobel R-3 Felbenmaadbüchel R-4 Neufeld R-5 Feld R-6 Rehag W-1 Buchserberg W-2 Campiun W-3 Fuchsbühel S-1 Mürli S-2 Halden-Valmjoos S-3 Mürli S-4 Bergsboden L-3 Uetenberg L-4 Sonnenfeld L-5 Unterhalden L-6 Ruodiweid L-7 Steigriemen-Schönenbach OT-1 Starkenbach MT-1 Haggen MT-2 Spitol MT-3 Heiterschwil UT-1 Nassenfeld-West UT-2 Ritzentaa F-1 Burgauerfeld F-2 Burgau S-4 S-1 S-3 W-1 R W-2 R S-2 RCHTPLAN SG, Februar
9 Koordinationsblatt Deponien Liste der Kleindeponiegebiete V 61 Liste der Kleindeponiegebiete Kleindeponiegebiet E (approx) 10-Jahresbedarf S- Gemeinde Pfäfers; gesamtes Gemeindegebiet m 3 S- Gemeinde Bad Ragaz; Haldenberg / Pardiel; über 650 m ü.m. < m 3 S- Gemeinde Vilters-Wangs; Vilterserberg; über 700 m ü.m. < m 3 S-V Gemeinde Vilters-Wangs; Vorderberg; über 700 m ü.m. < m 3 S-V Gemeinde Mels; Weisstannental; über 800 m ü.m. < m 3 S-V Gemeinde Mels; Hinterberg; über 800 m ü.m. < m 3 S-V Gemeinde Flums; Kleinberg; über 900 m ü.m. < m 3 S-V Gemeinde Flums; Grossberg; über 900 m ü.m. < m 3 S-X Gemeinde Quarten; Quinten; gesamtes Ortsgebiet. < m 3 W- Gemeinde Wartau; Oberschan; über 650 m ü.m. < m 3 W- Gemeinde Sevelen; Sevelerberg; über 650 m ü.m. < m 3 W- Gemeinde Grabs; Grabserberg; über 650 m ü.m. < m 3 W-V Gemeinde Gams; Gamserberg; über 800 m ü.m. < m 3 L- Gemeinde Amden; Gemeindegebiet über 550 m ü.m m 3 OT- Gemeinde Wildhaus; gesamtes Gemeindegebiet m 3 OT- Gemeinde Alt St.Johann; gesamtes Gemeindegebiet m 3 OT- Gemeinde Stein; gesamtes Gemeindegebiet < m 3 MT- Gemeinde Nesslau-Krummenau; gesamtes Gemeindegebiet m 3 MT- Gemeinde Ebnat-Kappel; Gemeindegebiet über 800 m ü.m. < m 3 MT- Gemeinde Hemberg; gesamtes Gemeindegebiet < m 3 RCHTPLAN SG, August
verglaste Rückstände, wenn kein Stoffaustausch mit anderen Abfällen erfolgen kann.
2.3 Deponien 2.3.1 Begriffe Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) unterscheidet fünf Deponietypen A bis E. Welche Materialien in welchen Deponietypen abgelagert werden
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