Die neue Klärschlammverordnung 4. NWZ Abwasser-Dialog, Nordstemmen 11. Oktober 2017

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1 Die neue Klärschlammverordnung 4. NWZ Abwasser-Dialog, Nordstemmen 11. Oktober 2017 Dr.-Ing. Katrin Bauerfeld

2 Inhalte Kleiner Steckbrief Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Die neue Klärschlammverordnung Einordnung Rechtsbereiche Überblick: Was ist neu? Inhalte und Bedeutung der Neuerungen: Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Pflicht zur Phosphorrückgewinnung Unmittelbare Regelungen Weitere rechtliche Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Zusammenfassung und Fazit Die neue Klärschlammverordnung Folie 2

3 Technische Universität Carolo Wilhelmina zu Braunschweig Technische Universität Carolo Wilhelmina zu Braunschweig Gegründet 1745 die älteste Technische Universität Deutschlands 6 Fakultäten 120 Institute Beschäftigte Studierende in 71 Studiengängen Die neue Klärschlammverordnung Folie 3 Fotos: Internetauftritt der TU Braunschweig: Rechts: ttps://vserver.aka.etc.tu-bs.de/incoming/img/tubs_pix/tu_bs_forumsplatz.jpg, Links:

4 Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Prof. Dr.-Ing. Norbert Dichtl Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Dockhorn Die neue Klärschlammverordnung Folie 4

5 Abwasser Klärschlamm Stoffstrommanagement & Ressourcenökonomie Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Lehre Forschung Die neue Klärschlammverordnung Folie 5

6 Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Versuchsanlagen Labor Werkstatt Bibliothek Die neue Klärschlammverordnung Folie 6

7 Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Aktuelle Forschungsprojekte (Auszug): BioSchred: Systematische Evaluation der mechanischen Zerkleinerung als Substratvorbehandlung in der Biogaserzeugung E-Klär: Entwicklung und Integration innovativer Kläranlagentechnologien für den Transformationsprozess in Richtung Technikwende - (AP 1.4: Klärschlammdesintegration, Co-Fermentation, Entwässerung mit Schneckenpresse) HypoWave: Einsatz hydroponischer Systeme zur ressourcenefficienten landwirtschaftlichen Wasserwiederverwertung Elektropapier: Entwicklung papierbasierter Elektroden für die mikrobielle elektrochemische Abwasserreinigung Die neue Klärschlammverordnung Folie 7

8 Inhalte Kleiner Steckbrief Siedlungswasserwirtschaft an der TU Braunschweig Die neue Klärschlammverordnung Einordnung Rechtsbereiche Überblick: Was ist neu? Inhalte und Bedeutung der Neuerungen: Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Pflicht zur Phosphorrückgewinnung Unmittelbare Regelungen Weitere rechtliche Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Zusammenfassung und Fazit Die neue Klärschlammverordnung Folie 8

9 Die V wurde als Artikel 1 der V v I 3465 von der Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages und nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 dieser V am in Kraft getreten.

10 Rechtliche Regelungen zur Klärschlammverwertung und -entsorgung WHG Ordnung des Wasserhaushaltes, Gewässerschutz DüngG Gute fachliche Praxis für die Anwendung von Mineral- u. Sekundärrohstoffdünger, Boden-, Pflanzenhilfsstoffe BBodSchG Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen KrWG Förderung der Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltverträgliche Abfallbeseitigung BImSchG Schutz vor Luftverunreinigungen DüV, DüMV BBodSchV AbfKlärV 13. BImSchV TASi, DepV 17. BImSchV Stoffliche Verwertung Thermische Behandlung Die neue Klärschlammverordnung Folie 10

11 Überblick: Die neue Klärschlammverordnung Was ist neu? Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung Phosphorrückgewinnung Unmittelbare Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Geltungsbereich Untersuchungsumfang Aufbringungsvorschriften Grenzwerte Düngemittelverordnung Düngeverordnung / Stoffstrombilanzverordnung Die neue Klärschlammverordnung Folie 11

12 Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Grundsätzlich P-Recycling für KS 20 g P/ kg TR! Direkte bodenbezogene Verwertung ist eine Ausnahme! KA bis EW KA bis EW KA über EW Unbefristete lws. Verwertung möglich Alternativ: Entsorgung als Abfall ohne P-Rückgewinnung (Ausnahmeregelung) 15 Jahre Übergangsfrist 12 Jahre Übergangsfrist Konzept zur P-Rückgewinnung bis 2023 gefordert. Aschen können zwischengelagert werden. Die neue Klärschlammverordnung Folie 12

13 Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Bedeutung: Klärschlammmengen Quelle: DESTATIS und DWA KEK Größenklassen Ausbaugröße von... bis unter... in EW Anteil in % Anzahl öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen Jahresmittelwert der angeschlossenen EW in Mio Anteil in % behandelte Jahresabwassermenge in Mio m3 Anteil in % insgesamt , Gk 1 unter ,1 1,1 0, ,1 Gk ,8 4,5 3, ,3 Gk ,0 4,9 4, ,1 Gk 4a ,2 29,5 24, ,4 Gk 4b ,3 16,8 14, ,8 Gk und mehr 256 2,7 62,8 52, ,3 In Zukunft Rund 60% des KS kann nicht mehr lws. verwertet werden 1,1 Mio Mg TR Die neue Klärschlammverordnung Folie 13

14 Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Bedeutung: Klärschlammentsorgung 100% 90% 80% 70% 60% Gesamtmenge [Mio Mg TR] 2,27 2,22 2,20 2,03 2,05 2,06 2,05 1,96 1,89 1,95 1,85 1,79 1,81 1, % 40% 30% % 10% % Landwirtschaft Landschaftsbau/sonstige stoffl. Verwertung thermische Behandlung Zwischenlagerung Deponierung Quellen: bis 2012: DESTATIS und DWA-KEK 1.2., 2015; : DESTATIS, 2016 Die neue Klärschlammverordnung Folie 14

15 Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Bedeutung: thermische Behandlung Aktuelle Einschätzung der Verbrennungsindustrie : Geringe Deckungslücke kann durch Ausbau konventioneller Verbrennungsanlagen gedeckt werden. Quelle: Six und Lehrmann, 2016 Mitverbrennung von Klärschlamm in Kraftwerken (43 %), Müllverbrennungsanlagen (4 %) und Zementwerken (10%) Monoklärschlammverbrennung (43 %) 43% 4% 43% 10% Quelle: Lehrmann, 2013 Die neue Klärschlammverordnung Folie 15

16 Verbrennungskapazität [Mio. Mg TR/a] Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Bedeutung: thermische Behandlung - Kapazitäten Blau= Monoverbrennung Rot=Mitverbrennung in Kraftwerken Quelle: Lehrmann 2011, Wiechmann 2013 Die neue Klärschlammverordnung Folie 16

17 Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung und Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung Bedeutung: Technologien zur Phosphorrückgewinnung P-Recycling (A) Großtechnisch (B) Versuchsanlage (C) Labormaßstab Flüssige Phase Schlamm Asche - DHV-Cystalactor (A) - Ostara Pearl (A) - Rem Nut (A) - P-Roc (PROPHOS) (B) - PRISA (B) - PHOSTRIP (A) - Recyphos (B) - PHOSIEDI (B) - FixPhos (A/C) - Air-Prex/Berlin Process (A) - Seaborne /Gifhorn (A) - Stuttgart Process (B) - Phostrip (A) - Aqua Reci (A/C) - Mephrec (A) - ExtraPhos (B/C) - Ash-Dec (A) - SEPHOS (C) - RecoPhos - PASCH (B) - SESAL-PHOS - LEACH-PHOS (B) - Thermphos (A) - ResoPhos (C) Quelle: Günther, 2011; ergänzt: Dichtl, 2016 Die neue Klärschlammverordnung Folie 17

18 Überblick: Die neue Klärschlammverordnung Was ist neu? Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung Phosphorrückgewinnung Unmittelbare Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Geltungsbereich Untersuchungsumfang Aufbringungsvorschriften Grenzwerte Düngemittelverordnung Düngeverordnung / Stoffstrombilanzverordnung Die neue Klärschlammverordnung Folie 18

19 Unmittelbare Regelungen Geltungsbereich Ausdehnung der Bestimmungen auf den Landschaftsbau ohne Übergangsfrist Aufbringungsvorschriften Keine bodenbezogene Verwertung für KA, in denen Abwasser aus der industriellen Kartoffelverarbeitung mitbehandelt wird Keine Verwertung in Flächen von Wasserschutzgebieten, auch in Zone III Lagerung an Feldrändern vor der Aufbringung lediglich eine Woche zulässig, unverzügliche Einarbeitung notwendig ( DüV) Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine 12 Jahre Die neue Klärschlammverordnung Folie 19

20 Unmittelbare Regelungen Untersuchungsumfang des Bodens Vor der erstmaligen Aufbringung einmalige Ermittlung der Bodenart Untersuchung auf Schwermetalle und Phosphor alle 10 Jahre Zusätzliche Untersuchungen auf PCB und BaP alle 10 Jahre, erstmalig innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten Weitere Bestimmungen Keine Untersuchungspflicht mehr auf Nährstoffe Im Rahmen der Fruchtfolge repräsentative Untersuchung auf Phosphat für Schläge 1 ha mindestens alle 6 Jahre ( DüV) Die neue Klärschlammverordnung Folie 20

21 Unmittelbare Regelungen Untersuchungsumfang und Grenzwerte Klärschlamm Ausdehnung des Untersuchungsumfangs um Parameter der DümV Seit dem 1. Januar 2015 gelten für landwirtschaftlich verwertete Klärschlämme auch die Grenzwerte der DüMV Kupfer und Zink gelten in DüMV als Spurennährstoff als Kennzeichnungswert Chrom (gesamt) nur Kennzeichnungswert Weitere Grenzwerte der AbfKlär [mg/kg TR] AOX: 400 PCB: 0,1 Grenzwerte [mg/kg TM] AbfKlärV 2017 DÜMV seid Blei Cadmium - 1,5 Chrom Chrom (VI) - 2,0 Kupfer Nickel - 80 Quecksilber - 1,0 Zink Arsen - 40 Thallium - 1,0 PFT - 0,1 Die neue Klärschlammverordnung Folie 21 Dioxine +dl PCB - 30 ng

22 Unmittelbare Regelungen Alle 250 kg TM (höchstens einmal monatlich) Mindestens alle 3 Monate organische Schadstoffe alle 2 Jahre Die neue Klärschlammverordnung Folie 22

23 Überblick: Die neue Klärschlammverordnung Was ist neu? Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung Phosphorrückgewinnung Unmittelbare Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Geltungsbereich Untersuchungsumfang Aufbringungsvorschriften Grenzwerte Düngemittelverordnung Düngeverordnung / Stoffstrombilanzverordnung Die neue Klärschlammverordnung Folie 23

24 Weitere rechtliche Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Düngemittelverordnung (letzte Änderungen vom 26. Mai 2017) Einsatz synthetischer Polymere weiter möglich, für die die Abbaubarkeit nachgewiesen ist Ansonsten: Frachtenregelung: 45 kg Wirksubstanz/ha in 3 Jahren Kennzeichnungspflicht Übergangsfrist und Evaluierung bis Biopolymere auf Basis von Chitin und Stärke aufgenommen Die neue Klärschlammverordnung Folie 24

25 Weitere rechtliche Regelungen für die bodenbezogene Verwertung Düngeverordnung (letzte Änderungen vom 26. Mai 2017) Hintergrund: Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie Klage der EU Kommission in KW 44/2016 Regelung der N-Frachten Düngebedarfsermittlung Aufbringungsvorschriften und -einschränkungen Perspektivisch: Stoffstrombilanzverordnung? Quelle: SZ/WasserBlick/BfG 2010 Die neue Klärschlammverordnung Folie 25

26 Zusammenfassung und Fazit Die neue Klärschlammverordnung Folie 26

27 Zusammenfassung und Fazit seit dem : Gültigkeit der neuen Klärschlammverordnung Gleichzeitig: Auflagen des Düngerechts Grundsätzlich: P-Recycling, eine direkte bodenbezogene Verwertung soll eine Ausnahme bleiben Pflicht zur thermischen Entsorgung/P-Recycling für Kläranlagen / EW mit 15/12 Jahren Übergangsfrist Unmittelbare Anforderungen zur Aufbringungen und zur Überwachung (Grenzwerte!) gelten schon jetzt Einsatz von synthetischen Polymeren mit Nachweis der Abbaubarkeit weiter möglich (vgl. DüMV) Flächenreduktion für die Klärschlammausbringung (WSG Verbot und Nitratproblematik, vgl. DüV) Die neue Klärschlammverordnung Folie 27

28 Zusammenfassung und Fazit seit dem : Gültigkeit der neuen Klärschlammverordnung Gleichzeitig: Änderungen des Düngerechts Ausbau der Kapazitäten zur Klärschlammmonoverbrennung erforderlich Forschung und Entwicklung zur P-Rückgewinnung zwingend im großtechnischen Maßstab nötig, ggf. Selektionsvorteil von Verfahren zur thermischen Verwertung inkl. P- Rückgewinnung Lagerungsmöglichkeit der Asche aus Klärschlammmonoverbrennungsanlagen erlaubt Hinausschieben des P-Recyclings Konkurrenz Klärschlamm Wirtschaftsdünger wird steigen Neue Entsorgungskonzepte sind dringend notwendig Die neue Klärschlammverordnung Folie 28

29 Kontakt Dr.-Ing. Katrin Bauerfeld Institut für Siedlungswasserwirtschaft Technische Universität Braunschweig Pockelsstr. 2a Braunschweig Die neue Klärschlammverordnung Folie 29

30 Quellen DESTATIS und DWA KEK Abwasser und Klärschlamm in Deutschland statistische Betrachtungen Teil 1: Abwasserbehandlung. Gemeinsamer Arbeitsbericht des Statistischen Bundesamtes und DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.2 Statistik, Korrespondenz Abwasser, Abfall, Jg. 61, Nr. 12, p DESTATIS und DWA-KEK Abwasser und Klärschlamm in Deutschland statistische Betrachtungen Teil 2: Klärschlamm, Klärgas, Rechen- und Sandfanggut. Gemeinsamer Arbeitsbericht des Statistischen Bundesamtes und der DWA-Arbeitsgruppe KEK 1.2 Statistik, Korrespondenz Abwasser, Abfall, Jg. 62, Nr.1, pp DESTATIS Umweltstatistische Erhebungen, Wasserwirtschaft: Klärschlammentsorgung aus der öffentlichen Abwasserbehandlung schaft/tabellen/tabellenklaerschlammverwertungsart.html, Dichtl, N Neuordnung der Klärschlammverwertung: Phosphor-Rückgewinnung und weitere Anforderungen. Vortrag am 2. Osnabrücker Abwasser-Symposium: Zukunft der Klärschlammentsorgung in Norddeutschland, Günther, L Großtechnische Nährstoffrückgewinnung und Schadstoffausschleusung aus kommunalen Klärschlämmen, Veröffentlichungen des Institutes für Siedlungswasserwirtschaft, Bd. 79, Braunschweig. Lehrmann, F Stand und Entwicklung der thermischen Klärschlammentsorgung in Deutschland; Vortrag auf den DWA- Klärschlammtagen Lehrmann, F Überblick über die thermische Klärschlammbehandlung Trocknung, Monoverbrennung und Mitverbrennung Six, J., Lehrmann, F Thermische Klärschlammverwertung in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme und ein Blick in die Zukunft für den Ausbau weiterer Kapazitäten. Korrespondenz Abwasser, Abfall, Jg.63, Nr.10, pp SZ Graphik Nitratbelastung des Grundwassers Wiechmann, B Klärschlammbehandlung in Mono- und Mitverbrennungsanlagen Stand und Perspektiven. Vortrag Tagung Phosphorrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm, Bonn, 9. Oktober 2013 Die neue Klärschlammverordnung Folie 30

31 Quellen Rechtsgrundlagen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) - Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist) Düngemittelverordnung (DüMV) - Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2482), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) geändert worden ist) Düngeverordnung (DüV) - Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305)) Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverordnung Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2017 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 2017, Seite 3465ff Die neue Klärschlammverordnung Folie 31

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