Universitätslehrgang für das psychotherapeutische Propädeutikum

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1 Universitätslehrgang für das psychotherapeutische Propädeutikum Psychosoziale Grundausbildung / Weiterbildung Leopold-Franzens Universität Innsbruck Institut für Kommunikation im Berufsleben und Psychotherapie

2 Kurz Info Ziel: Inhalte: Vermittlung des psychotherapeutischen Propädeutikums psychosoziale Grundausbildung / Weiterbildung Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie, Grundlagen der Somatologie und Medizin, Forschungs- und Wissenschaftsmethodik, Ethik, Gesundheitsrecht, Selbsterfahrung und Supervision, Praktikum Zugangsvoraussetzungen: Abschluss: in- oder ausländische Matura Abschluss im Krankenpflegefachdienst oder im medizinisch-technischen Dienst Sondergenehmigung universitäres Abschlusszeugnis und Urkunde Anbieter: Leopold-Franzens Universität Innsbruck Institut für Kommunikation im Berufsleben und Psychotherapie Form und Dauer: Beginn: Kosten: Universitätslehrgang mit 57 Semesterstunden (855 Stunden) und 480 Stunden Praktikum Regelstudienzeit 4 Semester kürzere Studiendauer durch Anrechnung bereits absolvierter Ausbildungen (z.b. Psychologiestudium) möglich jedes Semester pro Semester ist ein Unterrichtsgeld zu entrichten, dessen Höhe dem aktuellen Beiblatt zu entnehmen ist

3 Einleitung Seit 1992 wird dieser Lehrgang an der Universität Innsbruck angeboten. Konzipiert wurde er auf der Grundlage des österreichischen Psychotherapiegesetzes, das seit 1991 in Kraft ist. Daher wendet sich der Universitätslehrgang (ULG) zunächst an Personen, die eine Psychotherapieausbildung absolvieren wollen. Darüber hinaus erwies sich der ULG aufgrund seiner Dauer, der interdisziplinaren Fächerkombination und der Mischung aus Theorie und Praxis als ein attraktives Angebot für Personen, die eine psychosoziale Grundausbildung oder eine Weiterbildung im psychosozialen Bereich suchen, so dass die ursprüngliche Zielgruppe entsprechend erweitert wurde. Psychotherapieausbildung in Österreich Seit ist in Österreich das Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz) in Kraft (BGBl. Nr. 361/1990). Das Gesundheitsministerium (jetzt: Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen) führt eine Liste aller zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigten Personen (Psychotherapeutenliste). Wer psychotherapeutisch tätig werden will, muss vorher um Eintragung in diese Liste ansuchen und eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt und den in der Liste eingetragenen Personen vorbehalten. Das Psychotherapiegesetz regelt auch die Ausbildung zum Psychotherapeuten / zur Psychotherapeutin, die sich in zwei Abschnitte gliedert: das psychotherapeutische Propädeutikum das psychotherapeutische Fachspezifikum Das Propädeutikum dient der Vermittlung psychotherapeutischer Basiskompetenz und gliedert sich in einen theoretischen (765 Stunden) und einen praktischen Ausbildungsteil (550 Stunden). Das psychotherapeutische Fachspezifikum, in dem eine methodenspezifische Schwerpunktbildung (z.b. Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Klientenzentrierte Psychotherapie, Psychodrama usw.) erfolgt, umfasst ebenfalls einen theoretischen (300 Stunden) und einen praktischen Teil (1600 Stunden).

4 - 4 - Propädeutikum und Fachspezifikum können nur in solchen Ausbildungseinrichtungen absolviert werden, die vorher vom Gesundheitsministerium per Bescheid anerkannt worden sind. Die Zulassungsvoraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum und für das Fachspezifikum sind unterschiedlich. Das Propädeutikum darf absolvieren, wer eigenberechtigt ist und entweder die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt oder einen in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben hat oder ein Diplom im Krankenpflegefachdienst oder im medizinisch-technischen Dienst erworben hat oder eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsministeriums erhalten hat. Das Fachspezifikum darf absolvieren, wer eigenberechtigt ist und das 24. Lebensjahr vollendet und das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder einen entsprechenden nostrifizierten ausländischen Studienabschluss nachweist oder eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit oder an einer Pädagogischen Akademie oder an einer Lehranstalt für Ehe- und Familienberater, die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist, oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder ein Diplom im Krankenpflegefachdienst oder im medizinisch-technischen Dienst erworben hat oder eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsministeriums erhalten hat.

5 - 5 - Jeder, der mit dem Fachspezifikum beginnen will, muss vorher das Propädeutikum absolviert haben - also auch Personen, die z.b. ein Medizin-, Psychologie- oder Pädagogikstudium bereits abgeschlossen haben. Träger Träger des Universitätslehrganges (ULG) ist die Leopold- Franzens Universität Innsbruck. Mit der Organisation und Durchführung der Ausbildung ist das Institut für Kommunikation im Berufsleben und Psychotherapie betraut, das interdisziplinär ausgerichtet ist. Das Institut ist vom Gesundheitsministerium als Ausbildungseinrichtung sowohl für das psychotherapeutische Propädeutikum als auch für das psychotherapeutische Fachspezifikum anerkannt. Ziel des Lehrganges Ziel des Lehrganges ist die Vermittlung einer psychotherapeutischen Basiskompetenz. Der Theorieteil soll jenes Grundlagenwissen vermitteln, über das jeder zukünftige Psychotherapeut verfügen muss (human- und sozialwissenschaftliche Aspekte innerhalb der Psychotherapie; medizinisches, psychologisches und sozialwissenschaftliches Grundlagenwissen). Der praktische Teil dient dazu, einerseits frühzeitig einen Kontakt mit dem späteren Praxis- und Arbeitsfeld herzustellen (Praktikum) und diese Erfahrungen und Erlebnisse zu reflektieren (Supervision), andererseits ein erhöhtes Maß an Selbstreflexion zu entwickeln und psychotherapeutische Methodik in der Anwendung an sich selbst kennenzulernen (Selbsterfahrung).

6 Zielgruppe Der ULG wendet sich an Personen, die eine Psychotherapieausbildung absolvieren wollen; die eine psychosoziale Grundausbildung bzw. Weiterbildung anstreben, z.b. Mitarbeiter/innen in psychosozialen Organisationen/Vereinen, in der Personalführung und entwicklung, in Fort- / Weiterbildungen, Lehrer, Theologen, Richter usw. Zugangsvoraussetzungen Zugelassen werden können Personen mit Matura oder gleichwertigem ausländischen Abschluss; Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder im medizinisch-technischen Dienst; Personen, die auf Grund ihrer Eignung vom Gesundheitsministerium eine Sondergenehmigung erhalten haben. Aufnahmeverfahren Der Einstieg in den Lehrgang ist zu Beginn jeden Semesters möglich. Ein entsprechendes Ansuchen um Zulassung ist an die Leitung des Lehrganges zu richten. Die Anmeldefristen sind dem aktuellen Beiblatt zu entnehmen. Die Lehrgangsleitung entscheidet über die Aufnahme eines Bewerbers/ einer Bewerberin. Diese werden vom Rektor als außerordentliche Studierende zum Studium an der Universität Innsbruck zugelassen.

7 - 7 - Studienplan Der Universitätslehrgang umfasst 4 Semester mit insgesamt 855 Stunden und 480 Stunden Praktikum unter Anleitung. Der Studienplan besteht aus folgenden Fächern: A. Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie A.1. Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 Stden) A.2. Persönlichkeitstheorien (30 Stden) A.3.1. Allgemeine Psychologie (30 Stden) A.3.2. Entwicklungspsychologie (30 Stden) A.4. Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik (30 Stden) A.5. Psychologische Diagnostik u. Begutachtung (60 Stden) A.6. Psychosoziale Interventionsformen (60 Stden) B. Grundlagen der Somatologie und der Medizin B.1. Einführung in die Medizinische Terminologie (30 Stden) B.2. Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik(120 Stden) B.3. Psychopharmakologie (45 Stden) B.4. Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis (15 Stden) C. Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 Stden) D. Fragen der Ethik (30 Stden) E. Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie (90 Stden) F. Selbsterfahrung und Supervision F.1. Selbsterfahrung (60 Stden) F.2. Praktikum unter Anleitung (480 Stden) F.3. Supervision (30 Stden) Als Praktikums-Einrichtungen kommen nicht nur Krankenanstalten in Betracht, sondern auch zahlreiche Einrichtungen, die psychosoziale Versorgungsaufgaben wahrnehmen.

8 - 8 - Ort und Zeit der Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen finden während des Semesters an der Universität Innsbruck vorwiegend am späten Nachmittag / frühen Abend bzw. am Wochenende statt. Titel, Art, Zeit und Ort der Abhaltung der Lehrveranstaltungen sowie deren Zuordnung zu den Unterrichtsfächern werden jeweils zu Beginn eines Semesters von der Lehrgangsleitung in einem Studienführer bekanntgegeben. Anrechnungen Unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit ist es möglich, Teile des Propädeutikums - nicht aber das gesamte Propädeutikum - durch bereits absolvierte Ausbildungen (ordentliche Studien, Ausbildungen gemäß Ärztegesetz, Krankenpflegeausbildung usw.) zu ersetzen. Gemäß den Anrechnungsrichtlinien des Psychotherapiebeirates sind Leistungen, die im Rahmen eines ordentlichen Studiums erbracht wurden, erst anrechenbar, wenn der jeweilige Studienabschnitt absolviert worden ist (d.h. nach Abschluss der 1. bzw. 2. Diplomprüfung). Die Richtlinien für die Anrechnung relevanter Ausbildungen (Studium der Psychologie, Pädagogik und Medizin sowie Ausbildung im Krankenpflegefachdienst u.a.m.) sind im Lehrgangssekretariat erhältlich. Andererseits ist es auch möglich, Lehrveranstaltungen, die im Rahmen eines Universitätslehrganges absolviert wurden, für ein ordentliches Studium als Pflicht- oder Wahlfach anzurechnen, soweit sie den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind (vgl. 59 Universitäts-Studiengesetz). Ein entsprechender Antrag ist an den/die Vorsitzende/n der betreffenden Studienkommission zu richten.

9 Abschluss Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben ihren Studienerfolg durch Beurteilungen in allen Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Der ULG wird durch eine kommissionelle, mündliche Prüfung abgeschlossen. Die Absolventen/Absolventinnen erhalten ein universitäres Abschluss-zeugnis und eine Urkunde, mit der bestätigt wird, dass sie die Anforderungen des psychotherapeutischen Propädeutikums i.s. des Psychotherapiegesetzes erfüllt haben. Unterrichtsgebühren Pro Semester ist eine Unterrichtsgebühr zu entrichten; diese beträgt derzeit 472,- pro Semester

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