Analyse und Darstellung der Abschuss- und Schälschadensentwicklung auf Basis der wildökologischen Raumplanung
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- Moritz Armbruster
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1 Analyse und Darstellung der Abschuss- und Schälschadensentwicklung auf Basis der wildökologischen Raumplanung PRAXISSEMINAR WALD - WILD 2016 HOCHRINDL
2 HINTERGRUND Diplomarbeit von 2012 Der wildökologische Raumplan - Ergebnisstudie und Untersuchung auf Schlüsselfaktoren der wildökologischen Raumpläne für Kärnten, Salzburg und Vorarlberg Fragestellungen & Ziele Ziele 1. Darstellung der Veränderung der Abschussdichten seit Darstellung der Schälschadensentwicklung auf Ebene der Behandlungszonen Fragestellungen 1. Gibt es Unterschiede in der Höhe bzw. Veränderung der Neuschälung in den unterschiedlichen Behandlungszonen?
3 DIE WILDÖKOLOGISCHE RAUMPLANUNG Ziele der WÖRP Erreichung, Erhaltung und räumlich sinnvolle Einbindung eines landeskulturell angepassten Wildstandes Schutz und nachhaltige Nutzungsmöglichkeit der Wildtierpopulationen Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft REIMOSER et al., 2003
4 DIE WILDÖKOLOGISCHE RAUMPLANUNG Rotwildbehandlungszonen dienen einerseits der großräumigen Dichteregulierung, andererseits der Lebensraumvernetzung über die Grenzen der Rotwildräume Kernzone Sicherung und Verbesserung des Lebensraumes zur langfristigen Erhaltung von Rotwild in der Kulturlandschaft Ganzjährig für Rotwild geeignet (Sommer- Wintereinstände; Brunft- und Setzgebiete) Randzone Verdünnungs- oder Ausbreitungszone Vermeidung von Wildschäden durch geringere Wilddichten und verminderte Aufenthaltsdauer Freizone Aus landeskultureller Sicht ungeeignetes Gebiet Rotwildvorkommen wird hier nicht geduldet ONDERSCHEKA et al., 1993
5 DIE WILDÖKOLOGISCHE RAUMPLANUNG
6 DIE WILDÖKOLOGISCHE RAUMPLANUNG
7 DIE WILDÖKOLOGISCHE RAUMPLANUNG
8 DIE WILDÖKOLOGISCHE RAUMPLANUNG
9 Mittlere jährliche Abschussdichte je Hegering
10 ABSCHÜSSE ROTWILDRAUM 3 (NOCKBERGE-GURKTALER ALPEN) Abschusssteigerung in 33 von insgesamt 38 Hegeringen Höhere Abschüsse vor allem: in den Vorlagen der HR Flattnitz/Metnitz im Bereich Reichenau/Gnesau um den HR Kaning Rückgänge bzw. geringste Steigerungen: HR Sirnitz, Flattnitz und Deutsch Griffen
11 ZUSAMMENHANG ANTEIL TIERE AM GESAMTABSCHUSS UND VERÄNDERUNG ABSCHÜSSE
12 ENTWICKLUNG NEUSCHÄLUNG LT. ÖWI
13 KÄRNTEN Relative Abschussentwicklung SALZBURG Jährliche Neuschälung (neugeschälte Stämme/ha/Jahr)
14 Rotwildbehandlungszonen dienen einerseits der großräumigen Dichteregulierung, andererseits der Lebensraumvernetzung über die Grenzen der Rotwildräume Kernzone Sicherung und Verbesserung des Lebensraumes zur langfristigen Erhaltung von Rotwild in der Kulturlandschaft Ganzjährig für Rotwild geeignet (Sommer- Wintereinstände; Brunftund Setzgebiete) Randzone Jährliche Neuschälung (neugeschälte Stämme/ha/Jahr) Verdünnungs- oder Ausbreitungszone Vermeidung von Wildschäden durch geringere Wilddichten und verminderte Aufenthaltsdauer Freizone Aus landeskultureller Sicht ungeeignetes Gebiet Rotwildvorkommen wird hier nicht geduldet ONDERSCHEKA et al., 1993
15 VERGLEICH KÄRNTEN UND SALZBURG Kärnten Abschussdichten in allen Zonen ansteigend Fallwilddichten in allen Zonen ansteigend Neuschälung in allen Zonen ansteigend Salzburg Abschussdichten in Rand- und Freizone rückläufig, in Kernzone weiter ansteigend Fallwilddichten generell rückläufig Neuschälung in Rand- und Freizone rückläufig, in Kernzone ansteigend Lässt den Rückschluss zu, dass Rotwilddichten in Kernzonen und Randzonen zugenommen haben und sich Rotwild weiter ausgebreitet hat. In Salzburg Reduktion in Rand- und Freizone.
16 ENTWICKLUNG KÄRNTEN Tragfähigkeit in Kerngebieten erschöpft wegen: Steigender Wilddichten Lebensraumverlust Tourismus Naturnutzer und andere Bewirtschafter Höhere Gefahr von Wildschäden außerhalb der Kernzone Schälschadensanfälligere Bestände Hohe Bevölkerungsdichte -> wenig Ruhe für Wild fördert Nachtaktivität und Schälrisiko (bereits bei geringeren Wilddichten)
17 ENTWICKLUNG KÄRNTEN Tragfähigkeit in Kerngebieten erschöpft wegen: Steigender Wilddichten Lebensraumverlust Tourismus Naturnutzer und andere Bewirtschafter Höhere Gefahr von Wildschäden außerhalb der Kernzone Schälschadensanfälligere Bestände Hohe Bevölkerungsdichte -> wenig Ruhe für Wild fördert Nachtaktivität und Schälrisiko (bereits bei geringeren Wilddichten)
18 Gesetzliche Verankerung Salzburg Kärnten Mindestabschuss Ja Nein Abschussplanung Abschussplanerfüllung Abschusskontrolle Vorlagepflicht Hegegemeinschaften Fütterung / Überwinterung des Rotwildes Fütterung Haftung für Schäden im Fütterungsbereich Per Verordnung durch LReg. f WReg Erfüllungsgrad während Jagdzeit 1200 kann gefordert werden 1100 ansonsten Sperre auf männl Stücke Ja (in Kern- und Randzone) für Rotwild Per Gesetz für jede Wildregion Hegegemeinschaft für 3500 die gesamte Wildregion Fütterungsverbot in Rand und Freizone Hegegemeinschaft 700 Rotwildraum 1 Rotwildraum 3 Per1 Per2 Per3 Per4 Antrag JAB Stellungnahme HRL 3300 BJM durch Bescheid Per1 Per2 Per3 Per4 Rotwildraum Nach 1. Jahr des Abschussplanes kann Abschuss 2100 gewisser Stücke untersagt 1700 werden Seit Rotwildraum 2 Per1 Per2 Per3 Per4 Rotwildraum Recht auf Bildung von 300 Hegegemeinschaften Jagdausübungsberechtigter 150 für sein Jagdgebiet Per1 Per2 Per3 Per4 in Rand- und Freizone ex lege nicht 150 verboten 130 (bis inkl. 2012) Per1 Per2 Per3 Per Rotwildraum 6 Jagdausübungsberechtigter 50 Per1 Per2 Per3 Per4
19 Gesetzliche Verankerung Abschussplanerfüllung Salzburg Erfüllungsgrad während Jagdzeit kann gefordert werden ansonsten Sperre auf männl. Stücke Kärnten Nach 1. Jahr des Abschussplanes kann Abschuss gewisser Stücke untersagt werden
20 Gesetzliche Verankerung Salzburg Kärnten Mindestabschuss Ja Nein Abschussplanung Abschussplanerfüllung Abschusskontrolle Vorlagepflicht Per Verordnung durch LReg. f. WReg Erfüllungsgrad während Jagdzeit kann gefordert werden ansonsten Sperre auf männl. Stücke Ja (in Kern- und Randzone) für Rotwild Antrag JAB Stellungnahme HRL BJM durch Bescheid Nach 1. Jahr des Abschussplanes kann Abschuss gewisser Stücke untersagt werden Seit 2013 Hegegemeinschaften Fütterung / Überwinterung des Rotwildes Per Gesetz für jede Wildregion Hegegemeinschaft für die gesamte Wildregion Recht auf Bildung von Hegegemeinschaften Jagdausübungsberechtigter für sein Jagdgebiet Fütterung Fütterungsverbot in Rand- und Freizone in Rand- und Freizone ex lege nicht verboten (bis inkl. 2012) Haftung für Schäden im Fütterungsbereich Hegegemeinschaft Jagdausübungsberechtigter
21 EMPFEHLUNGEN Errichtung von Ruhezonen/Habitatschutzgebiete
22 EMPFEHLUNGEN Errichtung von Ruhezonen/Habitatschutzgebiete Abschussplanung: Mindestabschuss Basierend auf einem Wildschadensmonitoringsystem Abschusskontrolle: Verpflichtende Frisch- bzw. Grünvorlage Koppelung von Hirsch- mit Kahlwildabschuss Kürzere Schusszeiten für Hirsche Verpflichtende Hege- und Fütterungsgemeinschaften Für Abschussplanerfüllung und Fütterung zuständig
23 Danke für die Aufmerksamkeit Rein revier-orientiertes Denken hat hier keinen Platz, großräumige Planung ist das Schlüsselwort. ZEILER, 2005
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