AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen

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1 762 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/17 AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse Vom 7. August 2017 Gült. Verz. Nr. 726 hier: Berichtigung zu ABl. 9/17, S. 684 Art. 1 Nr. 17 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und ie Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse vom Entschädigung der Mitglieder des Landesschulbeirats I Gült. Verz. Nr Reisekosten Die Mitglieder des Landesschulbeirats nach 99a Abs. des Landesschulbeirats veranlassten notwendigen Reisekosten. Art und Umfang bestimmen sich in entsprechen- - jeweils geltenden Fassung. 2. Sitzungsgeld Die Mitglieder des Landesschulbeirats nach 99a Abs Übernachtungsgeld Die Mitglieder des Landesschulbeirats nach 99a Abs. 1 tungsgeld von 40 Euro. 4. Beantragung der Gelder nachtungsgeld ist schriftlich oder in elektronischer Form beim für den Landesschulbeirat zuständigen Referat des frist von sechs Monaten zu beantragen. Die Frist beginnt 5. Gültigkeit Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2017/2018 Vorbemerkung Alle die zentralen Abschlussarbeiten betreffenden Informationen sind ab diesem Durchgang im Internet unter

2 ABl. 11/17 Verwaltungsvorschriften Termine 1.1 Prüfungszeitraum - raum für die Abschlussklassen nicht berührt wird. 1.2 Die schriftlichen Prüfungen werden vom 23. bis 27. April 2018 durchgeführt. 1.3 Nachtermin Die schriftlichen Prüfungen werden vom 15. bis 17. Mai 2018 durchgeführt. 2. Bereitstellung der Prüfungsunterlagen für die Schulen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch bereitgestellt. - den Fremdsprachen Englisch und Französisch in elektronischer Form bereitgestellt dieser oder diesem beauftragten Mitglied der - bestätigung abzuholen. 2.3 Die Entschlüsselung der Daten und die Vervielfältigung der Prüfungsunterlagen für den Nach- leiter oder von einem von dieser oder diesem - erfolgen rechtzeitig vor den Prüfungen weiligen Prüfungstag unter Verschluss verwahrt. Werden Prüfungsaufgaben vorzeitig bekannt oder wird auf Prüfungsaufgaben vorzeitig hingewie- - ende unter Verschluss zu halten. 3. Vorleistungen durch die Schulen 3.1 mungen von den mit der Durchführung der zentralen Abschlussarbeiten beauftragten Lehrkräften aktenkundig mindestens aber vier Wochen vor den Prüfungen (Ziff. 9). 3.3 funktioniert und an den Prüfungstagen regelmä- - den Prüfungstagen kurzfristige Änderungen und

3 764 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/ schädigung oder eines nachgewiesenen Autismus Anlage 2 genannten Landesfachberatern spätestens bis zum 1. Februar Die zuständigen Landesfachberater 15. Februar 2018 Die individuell angepassten Prüfungsarbeiten für - Prüfungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Gestaltung des Nachteilsausgleichs bei Autismus ist in der Regel einen Tag vor dem jeweiligen Prüfungstag von den Lehrkräften der zunehmen. Die von den Lehrkräften entsprechend - Abschlussarbeiten) spätestens bis zum Ende der Woche nach den Prüfungen vorzulegen. 3.5 allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Abweichungen von den allgemeinen Abs. 2 und Abs. 3 und 44 Abs. 2 i. V. m. 7 nisses in der jeweils geltenden Fassung gewährt (Anlage 3) festzuhalten und gesammelt nur an das zuständige - - demie erfolgt nicht. 3.6 dass die Lage der Prüfungsräume und die Anord- ein ungestörtes und eigenständiges Arbeiten gewährleisten. Mit der durchgehenden Aufsicht ist die Lehrkraft zu beauftragen, die das Fach in der jeweiligen Lerngruppe unterrichtet. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Fällen möglich. Die Zusammenlegung mehrerer Lerngruppen in einen Prüfungsraum ent- gelung zur Aufsicht möglich und Formelsammlungen) vorhanden sind und kei- verwendet werden. Fremdsprachen Englisch und Französisch ist je - cherleistung den Anforderungen des Prüfungsraumes genügt. 3.9 Für den Nachtermin werden die zu fertigenden Anzahl vor Ort hergestellt. Ein optischer Ver- der elektronischen Vorlage ist durchzuführen. jeder Prüfungsarbeit in verschlossenen Umschlä- und des Namens der Aufsicht führenden Lehrkraft sicher deponiert. Ein nur für die Lehrkraft bestimmter Umschlag enthält jeweils ein Ex- chungen für Lehrkräfte. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des Prüfungstages stet die Geheimhaltung der Aufgaben von der Ab- 4. Prüfungsunterlagen 4.1 Fremdsprachen Englisch und Französisch vorge- teien) sind in der Regel zwei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag bezüglich ihrer Abspielbarkeit auf den dafür vorgesehenen Geräten zu kontrol-

4 ABl. 11/17 Verwaltungsvorschriften 765 lieren und entsprechend den Vorgaben des Protokolls 4.2 Das Öffnen der Verpackungen der gedruckten senheit der beteiligten Lehrkräfte am jeweiligen Ablauf: Die Unversehrtheit der Verpackungen ist festzustellen. Der Inhalt ist auf seine Vollständigkeit zu Unmittelbar nach dem Öffnen der Verpackungen lesen die Lehrkräfte die Prüfungsarbeiten sowie für Lehrkräfte an die Aufsicht führenden Lehr- Vollständigkeit sind im Protokoll festzuhalten. 4.4 weichungen sind im Protokoll festzuhalten und - trale Abschlussarbeiten). 4.5 zuständigen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichts- Prüfungstagen von 7.00 Uhr bis Uhr erreichbar den Prüfungstagen bis Uhr Rückmeldung - - Abschlussarbeiten). 5. Schriftliche Prüfungen 5.1 Die schriftlichen Prüfungen beginnen um 9.00 Uhr Protokoll nerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest vorzulegen. 5.4 gen von Täuschungsversuchen und Täuschungs- ist im Protokoll - fung verboten. 5.5 Nach dem Austeilen der Prüfungsarbeiten haben sich mit diesen vertraut zu machen. Dem schlie- - der Prüfungsaufgaben nicht begonnen werden. Deutsch 180 Minuten, Mathematik 135 Minuten, 1. Fremdsprache 135 Minuten Abspielen des Tonträgers). chen Fragen mehr gestellt oder beantwortet werden. beitungszeit bekannt und notiert dieses sichtbar für alle

5 766 ABl. 11/ eindeutige Zuordnung gewährleistet ist. Werden 5.7 lassen werden. Dies ist im Protokoll dass während dieser Zeit keine Täuschungen begangen werden können nen wird auf 44 Abs. 2 der Verordnung zur gültigen Fassung hingewiesen. 6. Korrektur und Bewertung ganze Noten gegeben werden. Die Tendenzzeichen 6.3 ihr oder ihm zu vertretenden Gründen eine oder bewerten. 6.4 Im Anschluss an den Prüfungszeitraum sind von Dienstversammlungen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten 7.1 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten 30. Mai 2018 in me durch die Eltern ist einzuholen. Die Einsicht in die schriftlichen Abschlussarbeiten ist den Jugendlichen sowie deren Eltern auf Anfrage zu gewähren. 7.2 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussar- Dort sind auch rechtzeitig die Daten der Ab- stellten Excel-Datei. 7.3 Die Erfassung der Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten ist bis zum 8. Juni 2018 ab- - und vollständige Eingabe sicher besuchte Jahrgangsstufe bis spätestens 15. April Zweiter Nachtermin - - merferien nachzuholen. Die Termine für diese Nachprü- Die Prüfungsarbeiten hierfür werden vom jeweils zustän Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsfor- - (Ziff. 5.5).

6 ABl. 11/ chender Anzahl zur Verfügung. Eintragungen enthalten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten zwei getrennte Aufgabensätze mit unterschiedlichen Texten zur Auswahl: - - Der Aufgabenteil Sprachliche Richtigkeit ist in beiden Aufgabensätzen identisch. - treffen und danach den nicht gewählten Aufgabensatz abzugeben. - werden muss. Die Ausführungen zu dieser Aufgabe sind 9.2 Mathematik Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsformaten (Ziff. 5.5). für Teil 2). melsammlungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. - schülereigener Taschenrechner zulässig. sie über eine nachprüfbare Reset- oder Clear-Funktion des Programmspeichers verfügen. Taschenrechnern und Formelsammlungen aus dem Unterricht vertraut sind. Mindestausstattung der Taschenrechner für die zentralen Abschlussarbeiten: te Pi und konstanter Faktor bzw. Divisor; - Die Arbeit besteht aus zwei Teilen: Rechnungen und Ergebnisse direkt auf das Aufgabenblatt. Taschenrechner und Formelsammlung dürfen nicht benutzt werden. korrekte Zwischenergebnisse können jedoch mit Teilpunkten bewertet werden. Formelsammlung darf benutzt werden. Alle sind unter Angabe der Aufgabennummer auf das Reinschriftpapier zu schreiben. - - ca. 30 Minuten für Teil 1).

7 768 ABl. 11/17 Wahlaufgaben sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Auswahl können gegeben werden. Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein. entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Das Ergebnis muss mit der richti- werden. möglich. wenn dies in der Aufgabenstellung verlangt ist. Wahlaufgaben sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Auswahl können gegeben werden. sind mit Aufgabennummer auf das Reinschriftpapier zu schreiben. Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein. entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Das Ergebnis muss mit der richti- werden. Innerhalb einer Teilaufgabe ist mit nicht gerundeten Zwischenergebnissen weiterzurechnen. In der Aufgabenstel- Endergebnis gerundet werden soll. wenn dies in der Aufgabenstellung verlangt ist. und Realschule Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsformaten beginnt mit dem Abspielen des Tonträgers (Ziff. 5.5). - Fremdsprache - Deutsch) mit jeweils mindestens lexikalischen Einträgen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. - keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden. - - tung der Aufgaben. Der Track wird ohne Unterbrechung drückt werden. Nach dem Abspielen des Tonträgers entscheiden die weiteren Teile bearbeiten. dass im Prüfungsteil Textproduktion eine Aufgabe ausgewählt und bearbeitet werden muss. Die Wörter sind zu - -

8 ABl. 11/ Protokoll über die Durchführung der Abschlussarbeiten im Schuljahr 2017/2018 Anlage 1 im Fach: für den Hauptschulabschluss Realschulabschluss Klasse / Lerngruppe: (Schulstempel) Nach 46 VOBGM ist über die schriftliche Prüfung ein Protokoll anzufertigen. Die Audio-CDs wurden auf den hierfür vorgesehenen Geräten überprüft, wieder verpackt und die Verpackung wieder zugeklebt am Ergebnis der Überprüfung: Datum Uhrzeit Zeitpunkt der Öffnung und Ausgabe der Prüfungsunterlagen: Datum Uhrzeit Die Verpackung der Aufgabensätze ist abgesehen von den Maßnahmen der CD-Überprüfung unversehrt: Die Anzahl enthaltener Aufgabensätze sowie Handreichungen für Lehrkräfte stimmt mit der auf der Verpackung angegebenen Zahl überein: (Fehlende Exemplare sind vor Ort durch Kopien zu ergänzen.) ja nein ja nein Gravierende Abweichungen in der Durchführung sind hier im Protokoll festzuhalten und unverzüglich der zuständigen Dezernentin / dem zuständigen Dezernenten im Staatlichen Schulamt zu melden: gravierende Abweichung: gemeldet an (Name): um (Uhrzeit): Beginn der Prüfung: 9.00 Uhr Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung zu ihrem Gesundheitszustand befragt: ja Die folgenden Schülerinnen und Schüler fühlen sich krank oder sind nicht erschienen: Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung auf die Folgen von Täuschungsversuchen oder Täuschungshandlungen hingewiesen und über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel informiert. Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass das Mitführen (kommunikations-)elektronischer Geräte (einschließlich Mobiltelefone) in der Prüfung verboten ist. ja ja

9 770 ABl. 11/17 Beginn der Bearbeitungszeit: Ende der Bearbeitungszeit:... Anlage 1 Blatt 2 Name, Vorname Unterbrechung (von bis) Besondere Vorfälle:.. Ort, Datum Aufsicht führende Lehrkraft Schulleiterin / Schulleiter

10 ABl. 11/ Anlage 2 Zuständige Landesfachberater für Informationen zum Nachteilsausgleich: Nachteilsausgleich bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus: Herr Jörg Dammann Helen-Keller-Schule Elsa-Brandström-Allee Rüsselsheim Telefon: schulleitung@hks.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de Nachteilsausgleich bei blinden oder sehbehinderten Schülerinnen und Schülern / Förderschwerpunkt Sehen: Herr Achim Merget-Gilles Johann-Peter-Schäfer-Schule Johann-Peter-Schäfer-Straße Friedberg Telefon: a.merget-gilles@jpss-fb.de Nachteilsausgleich bei Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung / Förderschwerpunkt Hören: Herr Dietmar Schleicher Hermann-Schafft-Schule Am Schlossberg Homberg (Efze) Telefon: dietmar.schleicher@hss-homberg.de

11 772 ABl. 11/17 Anlage 3 Information an das Staatliche Schulamt über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I gemäß 7 Abs. 2 und Abs. 3 und 44 Abs. 2 i. V. m. 7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. S. 234), in der jeweils gültigen Fassung Schulname, Schulort:... Name der Schülerin / des Schülers:.. Klasse:. Hauptschulabschlussarbeit Realschulabschlussarbeit Klassenkonferenz am: Die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin / des Schulleiters hat die Gewährung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß 7 Abs. 2 VOGSV Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen Anforderungen gemäß 7 Abs. 3 VOGSV Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß 44 Abs. 2, 7 Abs. 2 VOGSV Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen Anforderungen gemäß 44 Abs. 2, 7 Abs. 3 VOGSV 5. Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsbewertung gemäß 44 Abs. 2, 7 Abs. 4 VOGSV bei Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben* in den zentralen Abschlussarbeiten für o. g. Schülerin / Schüler geprüft und beschlossen. Es werden folgende Maßnahmen gewährt: * zu 5. Es wird seit dem Schulhalbjahr.. Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt, das im Förderplan fortlaufend dokumentiert ist und mindestens einmal im Schulhalbjahr in einer Klassenkonferenz erörtert wurde ( 40 Abs. 3 VOGSV). Die Förderpläne sind in die Schülerakte aufgenommen. Eine Bemerkung im Abschlusszeugnis ist gemäß 44 Abs. 1 i.v. m. 43 Abs. 2 VOGSV aufzunehmen. Schulstempel Ort, Datum Schulleiterin / Schulleiter

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