AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen
|
|
- Eike Vogt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 762 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/17 AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse Vom 7. August 2017 Gült. Verz. Nr. 726 hier: Berichtigung zu ABl. 9/17, S. 684 Art. 1 Nr. 17 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und ie Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse vom Entschädigung der Mitglieder des Landesschulbeirats I Gült. Verz. Nr Reisekosten Die Mitglieder des Landesschulbeirats nach 99a Abs. des Landesschulbeirats veranlassten notwendigen Reisekosten. Art und Umfang bestimmen sich in entsprechen- - jeweils geltenden Fassung. 2. Sitzungsgeld Die Mitglieder des Landesschulbeirats nach 99a Abs Übernachtungsgeld Die Mitglieder des Landesschulbeirats nach 99a Abs. 1 tungsgeld von 40 Euro. 4. Beantragung der Gelder nachtungsgeld ist schriftlich oder in elektronischer Form beim für den Landesschulbeirat zuständigen Referat des frist von sechs Monaten zu beantragen. Die Frist beginnt 5. Gültigkeit Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2017/2018 Vorbemerkung Alle die zentralen Abschlussarbeiten betreffenden Informationen sind ab diesem Durchgang im Internet unter
2 ABl. 11/17 Verwaltungsvorschriften Termine 1.1 Prüfungszeitraum - raum für die Abschlussklassen nicht berührt wird. 1.2 Die schriftlichen Prüfungen werden vom 23. bis 27. April 2018 durchgeführt. 1.3 Nachtermin Die schriftlichen Prüfungen werden vom 15. bis 17. Mai 2018 durchgeführt. 2. Bereitstellung der Prüfungsunterlagen für die Schulen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch bereitgestellt. - den Fremdsprachen Englisch und Französisch in elektronischer Form bereitgestellt dieser oder diesem beauftragten Mitglied der - bestätigung abzuholen. 2.3 Die Entschlüsselung der Daten und die Vervielfältigung der Prüfungsunterlagen für den Nach- leiter oder von einem von dieser oder diesem - erfolgen rechtzeitig vor den Prüfungen weiligen Prüfungstag unter Verschluss verwahrt. Werden Prüfungsaufgaben vorzeitig bekannt oder wird auf Prüfungsaufgaben vorzeitig hingewie- - ende unter Verschluss zu halten. 3. Vorleistungen durch die Schulen 3.1 mungen von den mit der Durchführung der zentralen Abschlussarbeiten beauftragten Lehrkräften aktenkundig mindestens aber vier Wochen vor den Prüfungen (Ziff. 9). 3.3 funktioniert und an den Prüfungstagen regelmä- - den Prüfungstagen kurzfristige Änderungen und
3 764 Verwaltungsvorschriften ABl. 11/ schädigung oder eines nachgewiesenen Autismus Anlage 2 genannten Landesfachberatern spätestens bis zum 1. Februar Die zuständigen Landesfachberater 15. Februar 2018 Die individuell angepassten Prüfungsarbeiten für - Prüfungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Gestaltung des Nachteilsausgleichs bei Autismus ist in der Regel einen Tag vor dem jeweiligen Prüfungstag von den Lehrkräften der zunehmen. Die von den Lehrkräften entsprechend - Abschlussarbeiten) spätestens bis zum Ende der Woche nach den Prüfungen vorzulegen. 3.5 allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Abweichungen von den allgemeinen Abs. 2 und Abs. 3 und 44 Abs. 2 i. V. m. 7 nisses in der jeweils geltenden Fassung gewährt (Anlage 3) festzuhalten und gesammelt nur an das zuständige - - demie erfolgt nicht. 3.6 dass die Lage der Prüfungsräume und die Anord- ein ungestörtes und eigenständiges Arbeiten gewährleisten. Mit der durchgehenden Aufsicht ist die Lehrkraft zu beauftragen, die das Fach in der jeweiligen Lerngruppe unterrichtet. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Fällen möglich. Die Zusammenlegung mehrerer Lerngruppen in einen Prüfungsraum ent- gelung zur Aufsicht möglich und Formelsammlungen) vorhanden sind und kei- verwendet werden. Fremdsprachen Englisch und Französisch ist je - cherleistung den Anforderungen des Prüfungsraumes genügt. 3.9 Für den Nachtermin werden die zu fertigenden Anzahl vor Ort hergestellt. Ein optischer Ver- der elektronischen Vorlage ist durchzuführen. jeder Prüfungsarbeit in verschlossenen Umschlä- und des Namens der Aufsicht führenden Lehrkraft sicher deponiert. Ein nur für die Lehrkraft bestimmter Umschlag enthält jeweils ein Ex- chungen für Lehrkräfte. Die Lehrkraft erhält diesen Umschlag am Morgen des Prüfungstages stet die Geheimhaltung der Aufgaben von der Ab- 4. Prüfungsunterlagen 4.1 Fremdsprachen Englisch und Französisch vorge- teien) sind in der Regel zwei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag bezüglich ihrer Abspielbarkeit auf den dafür vorgesehenen Geräten zu kontrol-
4 ABl. 11/17 Verwaltungsvorschriften 765 lieren und entsprechend den Vorgaben des Protokolls 4.2 Das Öffnen der Verpackungen der gedruckten senheit der beteiligten Lehrkräfte am jeweiligen Ablauf: Die Unversehrtheit der Verpackungen ist festzustellen. Der Inhalt ist auf seine Vollständigkeit zu Unmittelbar nach dem Öffnen der Verpackungen lesen die Lehrkräfte die Prüfungsarbeiten sowie für Lehrkräfte an die Aufsicht führenden Lehr- Vollständigkeit sind im Protokoll festzuhalten. 4.4 weichungen sind im Protokoll festzuhalten und - trale Abschlussarbeiten). 4.5 zuständigen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichts- Prüfungstagen von 7.00 Uhr bis Uhr erreichbar den Prüfungstagen bis Uhr Rückmeldung - - Abschlussarbeiten). 5. Schriftliche Prüfungen 5.1 Die schriftlichen Prüfungen beginnen um 9.00 Uhr Protokoll nerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest vorzulegen. 5.4 gen von Täuschungsversuchen und Täuschungs- ist im Protokoll - fung verboten. 5.5 Nach dem Austeilen der Prüfungsarbeiten haben sich mit diesen vertraut zu machen. Dem schlie- - der Prüfungsaufgaben nicht begonnen werden. Deutsch 180 Minuten, Mathematik 135 Minuten, 1. Fremdsprache 135 Minuten Abspielen des Tonträgers). chen Fragen mehr gestellt oder beantwortet werden. beitungszeit bekannt und notiert dieses sichtbar für alle
5 766 ABl. 11/ eindeutige Zuordnung gewährleistet ist. Werden 5.7 lassen werden. Dies ist im Protokoll dass während dieser Zeit keine Täuschungen begangen werden können nen wird auf 44 Abs. 2 der Verordnung zur gültigen Fassung hingewiesen. 6. Korrektur und Bewertung ganze Noten gegeben werden. Die Tendenzzeichen 6.3 ihr oder ihm zu vertretenden Gründen eine oder bewerten. 6.4 Im Anschluss an den Prüfungszeitraum sind von Dienstversammlungen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten 7.1 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussarbeiten 30. Mai 2018 in me durch die Eltern ist einzuholen. Die Einsicht in die schriftlichen Abschlussarbeiten ist den Jugendlichen sowie deren Eltern auf Anfrage zu gewähren. 7.2 Die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussar- Dort sind auch rechtzeitig die Daten der Ab- stellten Excel-Datei. 7.3 Die Erfassung der Ergebnisse der zentralen Abschlussarbeiten ist bis zum 8. Juni 2018 ab- - und vollständige Eingabe sicher besuchte Jahrgangsstufe bis spätestens 15. April Zweiter Nachtermin - - merferien nachzuholen. Die Termine für diese Nachprü- Die Prüfungsarbeiten hierfür werden vom jeweils zustän Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsfor- - (Ziff. 5.5).
6 ABl. 11/ chender Anzahl zur Verfügung. Eintragungen enthalten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten zwei getrennte Aufgabensätze mit unterschiedlichen Texten zur Auswahl: - - Der Aufgabenteil Sprachliche Richtigkeit ist in beiden Aufgabensätzen identisch. - treffen und danach den nicht gewählten Aufgabensatz abzugeben. - werden muss. Die Ausführungen zu dieser Aufgabe sind 9.2 Mathematik Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsformaten (Ziff. 5.5). für Teil 2). melsammlungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. - schülereigener Taschenrechner zulässig. sie über eine nachprüfbare Reset- oder Clear-Funktion des Programmspeichers verfügen. Taschenrechnern und Formelsammlungen aus dem Unterricht vertraut sind. Mindestausstattung der Taschenrechner für die zentralen Abschlussarbeiten: te Pi und konstanter Faktor bzw. Divisor; - Die Arbeit besteht aus zwei Teilen: Rechnungen und Ergebnisse direkt auf das Aufgabenblatt. Taschenrechner und Formelsammlung dürfen nicht benutzt werden. korrekte Zwischenergebnisse können jedoch mit Teilpunkten bewertet werden. Formelsammlung darf benutzt werden. Alle sind unter Angabe der Aufgabennummer auf das Reinschriftpapier zu schreiben. - - ca. 30 Minuten für Teil 1).
7 768 ABl. 11/17 Wahlaufgaben sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Auswahl können gegeben werden. Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein. entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Das Ergebnis muss mit der richti- werden. möglich. wenn dies in der Aufgabenstellung verlangt ist. Wahlaufgaben sind zwei auszuwählen und zu bearbeiten. die beiden mit den meisten Punkten zu werten. Empfehlungen für die Auswahl können gegeben werden. sind mit Aufgabennummer auf das Reinschriftpapier zu schreiben. Die Rechenwege müssen bis zum Ergebnis nachvollziehbar und korrekt dargestellt sein. entweder in der gesamten Rechnung mitgeführt oder weggelassen werden. Das Ergebnis muss mit der richti- werden. Innerhalb einer Teilaufgabe ist mit nicht gerundeten Zwischenergebnissen weiterzurechnen. In der Aufgabenstel- Endergebnis gerundet werden soll. wenn dies in der Aufgabenstellung verlangt ist. und Realschule Aktuelle Fachinformationen zu den Prüfungsformaten beginnt mit dem Abspielen des Tonträgers (Ziff. 5.5). - Fremdsprache - Deutsch) mit jeweils mindestens lexikalischen Einträgen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. - keine zusätzlichen Eintragungen enthalten. Elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden. - - tung der Aufgaben. Der Track wird ohne Unterbrechung drückt werden. Nach dem Abspielen des Tonträgers entscheiden die weiteren Teile bearbeiten. dass im Prüfungsteil Textproduktion eine Aufgabe ausgewählt und bearbeitet werden muss. Die Wörter sind zu - -
8 ABl. 11/ Protokoll über die Durchführung der Abschlussarbeiten im Schuljahr 2017/2018 Anlage 1 im Fach: für den Hauptschulabschluss Realschulabschluss Klasse / Lerngruppe: (Schulstempel) Nach 46 VOBGM ist über die schriftliche Prüfung ein Protokoll anzufertigen. Die Audio-CDs wurden auf den hierfür vorgesehenen Geräten überprüft, wieder verpackt und die Verpackung wieder zugeklebt am Ergebnis der Überprüfung: Datum Uhrzeit Zeitpunkt der Öffnung und Ausgabe der Prüfungsunterlagen: Datum Uhrzeit Die Verpackung der Aufgabensätze ist abgesehen von den Maßnahmen der CD-Überprüfung unversehrt: Die Anzahl enthaltener Aufgabensätze sowie Handreichungen für Lehrkräfte stimmt mit der auf der Verpackung angegebenen Zahl überein: (Fehlende Exemplare sind vor Ort durch Kopien zu ergänzen.) ja nein ja nein Gravierende Abweichungen in der Durchführung sind hier im Protokoll festzuhalten und unverzüglich der zuständigen Dezernentin / dem zuständigen Dezernenten im Staatlichen Schulamt zu melden: gravierende Abweichung: gemeldet an (Name): um (Uhrzeit): Beginn der Prüfung: 9.00 Uhr Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung zu ihrem Gesundheitszustand befragt: ja Die folgenden Schülerinnen und Schüler fühlen sich krank oder sind nicht erschienen: Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wurden zu Beginn der Prüfung auf die Folgen von Täuschungsversuchen oder Täuschungshandlungen hingewiesen und über erlaubte und nicht erlaubte Hilfsmittel informiert. Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber informiert, dass das Mitführen (kommunikations-)elektronischer Geräte (einschließlich Mobiltelefone) in der Prüfung verboten ist. ja ja
9 770 ABl. 11/17 Beginn der Bearbeitungszeit: Ende der Bearbeitungszeit:... Anlage 1 Blatt 2 Name, Vorname Unterbrechung (von bis) Besondere Vorfälle:.. Ort, Datum Aufsicht führende Lehrkraft Schulleiterin / Schulleiter
10 ABl. 11/ Anlage 2 Zuständige Landesfachberater für Informationen zum Nachteilsausgleich: Nachteilsausgleich bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus: Herr Jörg Dammann Helen-Keller-Schule Elsa-Brandström-Allee Rüsselsheim Telefon: schulleitung@hks.ruesselsheim.schulverwaltung.hessen.de Nachteilsausgleich bei blinden oder sehbehinderten Schülerinnen und Schülern / Förderschwerpunkt Sehen: Herr Achim Merget-Gilles Johann-Peter-Schäfer-Schule Johann-Peter-Schäfer-Straße Friedberg Telefon: a.merget-gilles@jpss-fb.de Nachteilsausgleich bei Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigung / Förderschwerpunkt Hören: Herr Dietmar Schleicher Hermann-Schafft-Schule Am Schlossberg Homberg (Efze) Telefon: dietmar.schleicher@hss-homberg.de
11 772 ABl. 11/17 Anlage 3 Information an das Staatliche Schulamt über Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung in Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I gemäß 7 Abs. 2 und Abs. 3 und 44 Abs. 2 i. V. m. 7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. S. 234), in der jeweils gültigen Fassung Schulname, Schulort:... Name der Schülerin / des Schülers:.. Klasse:. Hauptschulabschlussarbeit Realschulabschlussarbeit Klassenkonferenz am: Die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin / des Schulleiters hat die Gewährung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß 7 Abs. 2 VOGSV Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen Anforderungen gemäß 7 Abs. 3 VOGSV Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß 44 Abs. 2, 7 Abs. 2 VOGSV Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsfeststellung bei gleichbleibenden fachlichen Anforderungen gemäß 44 Abs. 2, 7 Abs. 3 VOGSV 5. Abweichen von den allg. Grundsätzen der Leistungsbewertung gemäß 44 Abs. 2, 7 Abs. 4 VOGSV bei Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben* in den zentralen Abschlussarbeiten für o. g. Schülerin / Schüler geprüft und beschlossen. Es werden folgende Maßnahmen gewährt: * zu 5. Es wird seit dem Schulhalbjahr.. Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung gewährt, das im Förderplan fortlaufend dokumentiert ist und mindestens einmal im Schulhalbjahr in einer Klassenkonferenz erörtert wurde ( 40 Abs. 3 VOGSV). Die Förderpläne sind in die Schülerakte aufgenommen. Eine Bemerkung im Abschlusszeugnis ist gemäß 44 Abs. 1 i.v. m. 43 Abs. 2 VOGSV aufzunehmen. Schulstempel Ort, Datum Schulleiterin / Schulleiter
AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
552 ABl. 11/16 AMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2016/2017 Erlass
MehrDurchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2008/2009
Durchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2008/2009 Erlass vom 20. November 2008 (ABl. 12/2008) II.2-170.000.109-66 Vorbemerkung
MehrMittwoch, 5. Mai 2010: Deutsch Bildungsgang Hauptschule 1. Fremdsprache Bildungsgang Realschule
Durchführungsbestimmungen zu den Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2009/2010 Erlass vom 15. November 2009 (ABl. 12/09, S. 856) II.2 BE - 170.000.109-70
MehrErlass vom 9. Februar 2017 III.B
Durchführungsbestimmungen zu den schriftlichen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule an den Schulen für Erwachsene und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Schuljahr
MehrVereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10
Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen
MehrKoordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland)
Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten
MehrErlass vom 10. Juni 2016 III.B
Durchführungsbestimmungen zu den schriftlichen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule an den Schulen für Erwachsene und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Schuljahr
MehrRechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler
Rechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler 1. Verfahrenshinweise im Vorfeld, Befragung vor Prüfungsbeginn: Vor Beginn der Prüfung werden die
MehrAusführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009
Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009 - Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 - Verordnung des Kultusministeriums
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an Regierungen Staatliche Schulämter alle staatlichen und privaten
MehrDurchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2017 an den Schulen für Erwachsene (SfE) im Sommersemester 2017
Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2017 an den Schulen für Erwachsene (SfE) im Sommersemester 2017 Erlass vom 14. Juni 2016 III.B.3-314.200.000-00060- 1 Termine Auf der Grundlage von 22 Abs. 1
MehrMeldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018
STAATLICHES SCHULAMT NÜRTINGEN An das Staatliche Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen z.hd. Frau Basler Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Abteilungen 7 in den Regierungspräsidien
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Referaten 74 in den Regierungspräsidien
Mehr21 Fragen und Antworten zu den Abschlussprüfungen
21 Fragen und Antworten zu den Abschlussprüfungen 2017 - Schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen Jg. 9 und Jg. 10 der Oberschule Liebe Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen! Eure Klassenlehrer/Innen
MehrVerordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Vom 19. August 2011 Gült. Verz. Nr. 721 SECHSTER TEIL - Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben 37 Grundsätze
MehrInformationselternabend Abschlussklassen
Informationselternabend Abschlussklassen AUFBAU Grundlagen der Prüfung Phasen und Termine Abschlussnoten Weiterführende Informationen ABSCHLUSSPRÜFUNG SCHULJAHR 2015/16 Realschule (qualifizierender) Realschulabschluss
MehrFörderplan und Nachteilsausgleich
Förderplan und Nachteilsausgleich I. Rechtliche Grundlagen in Hessen Hessisches Schulgesetz 3 Abs.6: Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen
MehrDurchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2008
Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2008 Erlass vom 22. Juni 2007 II.4 234.000.013 33 Die schriftlichen Abiturprüfungen 2008 finden im Zeitraum vom 06.03. bis 20.03.2008, die Nachprüfungen vom 11.04.
MehrQUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS MATHEMATIK ( 54 Abs. 1 Nr. 1 VSO)
QUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS 0 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG AM 06.07.0 Teil A: Teil B: 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr 9.0 Uhr bis 0.0 Uhr MATHEMATIK ( 5 Abs. Nr. VSO) Hinweise zu:. Auswahl. Korrektur
Mehrzur Kenntnis: Niedersächsische Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Haupttschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Grund- und Oberschulen
MehrQUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS MATHEMATIK ( 31 Abs. 1 Nr. 1 VSO)
QUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS 007 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG AM 7.06.007 Teil A: Teil B: 8.30 Uhr bis 09.00 Uhr 9.0 Uhr bis 0.0 Uhr MATHEMATIK ( 3 Abs. Nr. VSO) Hinweise zu:. Auswahl. Korrektur
MehrMerkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016
Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert
MehrAbschlussprüfungen 2017
Abschlussprüfungen 2017 Ich informiere Sie heute über. das Prüfungsverfahren die Abschlüsse nach Klasse 10 Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftl. Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch
MehrElterninformation Jahrgang 10 Tagesordnung. Zentrale Abschlussprüfung Schüler-online
Elterninformation Jahrgang 10 Tagesordnung Zentrale Abschlussprüfung Schüler-online Zentrale Abschlussprüfungen in Klasse 10 (ZP 10) im Schuljahr 2016/2017 Seit 2006/2007 werden die Zentralen Prüfungen
MehrNicht für den Prüfling bestimmt!
QUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS 0 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG MATHEMATIK 7. Juni 0 8:30 Uhr 0:0 Uhr Teil A: 8:30 Uhr 9:00 Uhr Teil B: 9:0 Uhr 0:0 Uhr Hinweise zu. Auswahl. Korrektur und Bewertung
MehrZuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Oktober 2015 ( ABl. S. 582, 2016 S. 108)
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Landesrecht Hessen
MehrQUALIFIZIERENDER ABSCHLUSS DER MITTELSCHULE 2014 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG MATHEMATIK. 2. Juli :30 Uhr 10:20 Uhr
QUALIFIZIERENDER ABSCHLUSS DER MITTELSCHULE 0 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG MATHEMATIK. Juli 0 8:30 Uhr 0:0 Uhr Hinweise zur Durchführung, Korrektur und Bewertung (gemäß 58 MSO) Seite Allgemeine Hinweise
MehrAbschlussprüfungen Haupt- Realschule, Gymnasium. Schuljahr 2017 / 2018
Abschlussprüfungen Haupt- Realschule, Gymnasium Elternabend 23.09.2017 Abschlussprüfungen Projekt-/ Präsentationsprüfung: Termine: - Hauptschule 9 /Realschule 9 - Realschule 10 / Gymnasium 10 Generelle
MehrMITTLERER SCHULABSCHLUSS AN DER MITTELSCHULE 2014 MATHEMATIK. 26. Juni :30 Uhr 11:00 Uhr
MITTLERER SCHULABSCHLUSS AN DER MITTELSCHULE 04 MATHEMATIK 6. Juni 04 8:30 Uhr :00 Uhr Hinweise zur Durchführung, Korrektur und Bewertung (gemäß 64 MSO) Seite Allgemeine Hinweise Auswahl der Aufgabengruppen
MehrOrdentliche Abschlussprüfung
Abschlussprüfung an Realschulen Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Auf Grund von 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1, 2 Nr. 5 und Abs. 3
MehrNotenliste. Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) für die Abschlussprüfung an Berufsfachschulen *) für die Abschlussprüfung an Fachschulen *)
Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) Name und Anschrift der Schule Schuljahr Notenliste für die Abschlussprüfung an Berufsfachschulen *) für die Abschlussprüfung an Fachschulen *) für die Abschlussprüfung
MehrMELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:
An das Staatliche Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstraße 26 71640 Ludwigsburg MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE 2009 Anmeldefrist: 1. März 2009 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen! Personalbogen
MehrQUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS MATHEMATIK ( 31 Abs. 1 Nr. 1 VSO)
QUALIFIZIERENDER HAUPTSCHULABSCHLUSS 008 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG AM 0.07.008 Teil A: Teil B: 8.0 Uhr bis 09.00 Uhr 9.0 Uhr bis 0.0 Uhr MATHEMATIK ( Abs. Nr. VSO) Hinweise zu:. Auswahl. Korrektur
MehrVereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.f. vom 08.12.2016) - 2 - Um die Vergleichbarkeit der in der
MehrQUALIFIZIERENDER ABSCHLUSS DER MITTELSCHULE 2015 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG MATHEMATIK. 1. Juli :30 Uhr 10:20 Uhr
QUALIFIZIERENDER ABSCHLUSS DER MITTELSCHULE 05 BESONDERE LEISTUNGSFESTSTELLUNG MATHEMATIK. Juli 05 8:30 Uhr 0:0 Uhr Hinweise zur Durchführung, Korrektur und Bewertung (gemäß 58 MSO) Seite Allgemeine Hinweise
MehrGewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz
MehrAbschlussprüfung an der Heinrich-Böll-Schule im Jahrgang 9. Information für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Abschlussprüfung an der Heinrich-Böll-Schule im Jahrgang 9 Information für Eltern, Schülerinnen und Schüler Abschlussprüfung Seit dem Schuljahr 2003/2004 müssen Hauptschüler/innen der Klasse 9 und Realschüler/innen
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
MehrVerordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Vom 19. August 2011 Zum 14.12.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe ERSTER TEIL Grundlagen Zweiter Abschnitt: Allgemeine Fördermaßnahmen
MehrURSPRUNGSLAND DER REFORMATION SACHSEN-ANHALT. über SACHSEN-ANHALT.
SACHSEN-ANHALT Ministerium für Bildung Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt «Postfach 3765*39012 Magdeburg An die Schulleiterinnen und Schulleiter der Sekundärschulen, Gemeinschaftsschulen,
MehrMITTLERER SCHULABSCHLUSS AN DER MITTELSCHULE 2015 MATHEMATIK. 24. Juni :30 Uhr 11:00 Uhr
MITTLERER SCHULABSCHLUSS AN DER MITTELSCHULE 05 MATHEMATIK. Juni 05 8:30 Uhr :00 Uhr Hinweise zur Durchführung, Korrektur und Bewertung (gemäß 6 MSO) Seite Allgemeine Hinweise Auswahl der Aufgabengruppen
MehrAbschlussprüfungen 2017
Abschlussprüfungen 2017 Wir informieren Sie heute über. das Prüfungsverfahren die Abschlüsse nach Klasse 9 HS und Klasse 10 HS/RS Prüfungen Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftl. Prüfung in den
MehrNieders. Landesschulbehörde
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Hauptschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Realschulen Oberschulen
MehrSCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT
SCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT Sarstedt, 22.03.2017 Leitfaden durch die Zentralen Abschlussprüfungen für Eltern und Schüler der Schiller-Oberschule Sarstedt Abschlüsse Nach dem 9. Jahrgang können folgende
MehrMerkblatt zur Abschlussprüfung
Merkblatt zur Abschlussprüfung 2017 19.01.2017 Sehr geehrte Eltern, liebe Abschluss-Schülerinnen, liebe Abschluss-Schüler, in der Woche vom 03.04. 06.04.2017 beginnt mit dem Speaking Test der erste Teil
MehrBewertungen der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Berufsfachschule
Bewertungen der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung Eichendorffstraße 67-69 60320 Frankfurt am Main (0 69)
MehrMSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS MSA
MSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS Seit dem Schuljahr 2005/06 ist der Mittlere Schulabschluss (MSA) verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen (Sek-I-VO 33-47 und AV Prüfungen
MehrInformationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt
Reinhold-Nägele-Realschule Beutelsbacher Str. 76 71384 Weinstadt Telefon (0 71 51) 3 69 06-0 Telefax (0 71 51) 3 69 06-25 Informationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt
MehrMerkblatt. Besondere Prüfung 2009 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
Anlage b Wackersberger Straße 59 81371 München Tel. (089) 233 434 20 Fax. (089) 233 434 32 info@mb-west.de www.mb-west.de Merkblatt Besondere Prüfung 2009 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
MehrSCHULE Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Hauptschulabschluss und zum Realschulabschluss im Schuljahr 2011/12
Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Hauptschulabschluss und zum Realschulabschluss im Schuljahr 2011/12 Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 23. November 2011
MehrInformationen zur Prüfungsordnung an Realschulen
Abschluss 2015 Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen Stand: September 2014 Abschlüsse an der Realschule nach der 10. Klasse Abschluss Erweiterter Sekundarabschluss I Sekundarabschluss I Realschulabschluss
MehrAbendrealschulen Abschlussprüfung. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen Vom 5. September 2006 (GBl. S. 297; K.u.U. S. 302) Auf Grund von 23 Satz 1 Nr. 6 des Privatschulgesetzes in der Fassung
MehrAbschlussprüfung. Verordnung über die Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge im Sekundarbereich I 27-39
Abschlussprüfung Verordnung über die Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge im Sekundarbereich I 27-39 Die Prüfungsgremien verantwortlich für Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Prüfungskommission Schulleitung
MehrZentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr
Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2016-2017 Termine für die zentralen Prüfungen 2017 Schriftliche Prüfungen 2017 Deutsch: Dienstag, 16. Mai 2017 (Nachschreibtermin: Dienstag, 30. Mai 2017) Englisch:
MehrSCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT
SCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT Sarstedt, 08.04.2018 Leitfaden durch die Zentralen Abschlussprüfungen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der Schiller-Oberschule Sarstedt (in Anlehnung an die Verordnung
Mehr4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht
4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrAbschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE
Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE Abschlussverfahren Wir informieren heute über die Abschlüsse nach Klasse 10 das Prüfungsverfahren Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfungen Prüfungen Die
MehrVerordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S.
Verordnung über das Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen Vom 8. Juli 1993 (ABl. S. 688), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 467) Gült.Verz. Nr. 7200 Auf Grund des 82 Abs. 11 des Hessischen
Mehrnichtamtliche Fassung
Auszug aus der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Vom
MehrAn die Bezirksregierung Detmold - Dezernat 48.27/ Leopoldstr Detmold. Ich bitte um Zulassung zur Externenprüfung zum Erwerb des:
Meldeschluss: 01.02. jeden Jahres Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung für den Hauptschulabschluss und für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gemäß der Verordnung über die Externenprüfung (PO-Externe-S
MehrVerwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)
Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften
MehrVereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.f. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz
MehrSchule. Schulverwaltung
Schulverwaltung Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss im Schuljahr 2014/15 2.2 Erlass des Ministeriums
MehrOrdnung zur Bewertung und Zensierung
Ordnung zur Bewertung und Zensierung Der Deutschen Internationalen Schule Dubai vom 16.10.2016 gültig für die Jahrgänge 3 und 4 der Grundschule und die Sekundarstufe I und II. Diese Ordnung ersetzt die
Mehr1 Zweck und Berechtigung
Verordnung über die Abschlussprüfung an der als Ergänzungsschule staatlich anerkannten Deutschen Makler Akademie zur staatlich geprüften Versicherungs- und Finanzmaklerin, zum staatlich geprüften Versicherungs-
MehrLise-Meitner-Schule. Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen
Lise-Meitner-Schule Kooperative Gesamtschule Stuhr-Moordeich Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen am Ende des Sekundarbereichs I Schuljahr 2015 / 2016 H. Basedau (Hauptschulzweigleiter) D. Schweer-Hots
MehrVom 06. Juni Gz.:
Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) Vom 06. Juni 2011 Gz.: 32.1-53212 Auf Grund
MehrSeite 1 Abschlussprüfung Waldorfschule, Realschulabschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung an Freien Waldorfschulen Vom 13. November 2006 (GBl. S. 369; K.u.U. S. 334) Auf Grund von 10 Abs. 2 und 23 Satz 1 Nr. 6 des
Mehr1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974
MehrInformationen zu schriftlichen Arbeiten
Informationen zu schriftlichen Arbeiten Die hier zusammengestellten Informationen beruhen auf schulrechtlichen Festlegungen, ergänzt um schulspezifische Regelungen; sie können die gründliche Kenntnis der
MehrESA/MSA Ablaufplan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen
ESA/MSA 2017 Ablaufplan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) Mittlerer Schulabschluss (MSA) Juli 2016 Inhalt Ablaufplan für die schriftlichen
MehrAbschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE
Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE Abschlussverfahren Wir informieren heute über... das Prüfungsverfahren Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfungen die Abschlüsse nach Klasse 9 die Abschlüsse
MehrMITTLERER SCHULABSCHLUSS AN DER MITTELSCHULE 2016 MATHEMATIK. 22. Juni :30 Uhr 11:00 Uhr
MITTLERER SCHULABSCHLUSS AN DER MITTELSCHULE 0 MATHEMATIK. Juni 0 8:0 Uhr :00 Uhr Hinweise zur Durchführung, Korrektur und Bewertung (gemäß MSO) Seite Allgemeine Hinweise Auswahl der Aufgabengruppen und
MehrHinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO
Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO Ausgestaltung der Skizze für den Erwartungshorizont ( 34 Abs. 6) - Die Prüfungsanforderungen werden den drei Anforderungsbereichen zugeordnet ( 25 Abs.
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 12. September 2017 Nummer 45 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
MehrAbschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte
Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte Termine im Schuljahr 2013/14: 07.05.2014 12.05.2014 14.05.2014 schriftliche Prüfung Deutsch schriftliche Prüfung Englisch schriftliche Prüfung Mathematik
MehrVerordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August auszugsweise -
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 - auszugsweise - Gült. Verz. Nr. 721 Aufgrund der 8a Abs. 2, 66, 70 Abs. 4, 73 Abs. 6, 74 Abs. 5, 75 Abs. 7, 76 Abs. 3, 81 Nr. 1, 82
Mehr(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974
MehrMerkblatt. Besondere Prüfung 2010 für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
Anlage b MB-Dienststelle Obb.-West Wackersberger Str. 59 81371 München Direktorate der Gymnasien in Obb-West Wackersberger Straße 59 81371 München Tel. (089) 233 434 20 Fax. (089) 233 434 32 Info@mb-west.de
MehrZentrale und landesweite Abschlussprüfungen. am Ende des Sekundarbereichs I 2005/ /2007
Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen am Ende des Sekundarbereichs I 2005/2006 2006/2007 Jhg. 8 3 3 Zeitpunkt 2002/2003 2003/2004 2004/2005 Art der zentralen Arbeit/Prüfung Vergleichsarbeit alle
MehrSCHULE. Schulverwaltung
Schulverwaltung Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussprüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss im Schuljahr 2016/17 Erlass des Ministeriums
MehrBewertung und Zensierung an der Astrid- Lindgren- Grundschule
Bewertung und Zensierung an der Astrid- Lindgren- Grundschule 1. Grundsätze der Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
MehrStaatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Schul(form)wahl nach Klasse 4
Schul(form)wahl nach Klasse 4 Staatliches Schulamt in Friedberg Ablauf / Inhalte Stationen / Termine Überblick über das hessische Schulsystem Entscheidungshilfen für Eltern Schulformen in der Region Rechtsbezug:
MehrOrdnung für die Versetzung
Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen
MehrStaatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Schul(form)wahl nach Klasse 4 (HTK)
Schul(form)wahl nach Klasse 4 (HTK) Staatliches Schulamt in Friedberg Ablauf / Inhalte Stationen / Termine Überblick über das hessische Schulsystem Entscheidungshilfen für Eltern Schulformen in der Region
MehrPrüfungen zum Realschulabschluss
Abschluss- prüfung Prüfungen zum Realschulabschluss Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss 2. Qualifizierter Hauptschulabschluss 3. Realschulabschluss 4. Erweiterter Realschulabschluss Gesetzliche
MehrIII Organisationshilfen
2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des
MehrNachname, Vorname Geb.-Datum Adresse. Schule (Schulname mit Adresse) Ausbildungsberuf
Berufliche Schulen (ohne FOS/BOS und BS zur sonderpädagogischen Förderung) Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz gemäß Art. 52. Abs. 5 BayEUG i. V. mit 31 36 BaySchO OHNE Lese-Rechtschreib-Störung
MehrDurchführungsbestimmungen zum Landesabitur 2016 an den Schulen für Erwachsene (SfE) im Sommersemester 2016
305 Theorien zur Geschichte der Kindheit von Ariés, de Mause und Postman Bedeutung und Merkmale von Kindheit heute am Beispiel der Medienkindheit Q2: Grundlagen der Bindungstheorie Lerntheorien Selbstgesteuertes
MehrEntwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang
Entwurf (Stand 26.05.2008) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 2008 Gült. Verz. Nr. Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe
MehrREALSCHULZWEIG SCHULJAHR
REALSCHULZWEIG ABSCHLUSSPRÜFUNGEN UND DER MITTLERE ABSCHLUSS SCHULJAHR 2017-2018 Informationsabend Realschule, Jahrgang 9 1. Prüfungsteile 2 Hausarbeit mit Präsentation Englisch (schriftlich) Mathematik
MehrÜbergang in die Sekundarstufe I
Übergang in die Sekundarstufe I Hinweise zu den Elterninformationsabenden Grundsätze Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges ist Sache der Eltern. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. Bei
MehrInformation zur schriftlichen Prüfung
Information zur schriftlichen Prüfung 2017 Dokumente Merkblatt zur schriftlichen Prüfung (behalten) Bestätigung zur Belehrung ausfüllen (Schülernummer auf Jahrgangsliste) und unterschreiben am Ende abgeben
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrLRS-Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein
Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben Das Förderkonzept der Haupt- und Realschule Birstein soll Schülerinnen
MehrHausaufgabenkonzept der Regenbogenschule
Hausaufgabenkonzept der Regenbogenschule Konzept als Anlage zum Schulprogramm Genehmigt durch die Gesamtkonferenz am 10.03.2016, die Schulelternbeiratssitzung am 04.07.2016 und verabschiedet durch die
MehrSonstige: Abitur in Religion
Sonstige: Abitur in Religion Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2016 (ABl. S. 360). Gült. Verz. Nr. 723 Aufgrund der
Mehr