Technik und Umwelt. Ökodesign-Basics. Die ErP-Richtlinie 2009/125/EG Bedeutung und Wirkung für den Maschinenbau

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1 Technik und Umwelt Ökodesign-Basics Die ErP-Richtlinie 2009/125/EG Bedeutung und Wirkung für den Maschinenbau

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3 Technik und Umwelt Ökodesign-Basics Die ErP-Richtlinie 2009/125/EG Bedeutung und Wirkung für den Maschinenbau

4 2 ÖKODESIGN BASICS I. Einleitung Was einmal als Glühlampenverbot Schlag zeilen machte, ist längst im Maschinenbau angekommen: die Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anfor - derungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, kurz ErP-Richtlinie oder Ökodesign-Richtlinie. Die Zahl der Investitionsgüter, die von der Richtlinie betroffen sind, nimmt stetig zu, und die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland setzen sich für eine ambitionierte Umsetzung ein. Denn die Richt - linie gilt als eines der wichtigsten Instrumente zur Erreichung der Ziele für Energie- und Ressourceneffizienz, die sich die EU gesteckt hat. Die ErP-Richtlinie könnte für den Umwelt - bereich bald die Bedeutung haben, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Maschinensicherheit zukommt. Sie weist durchaus Gemeinsamkeiten mit der Maschinenrichtlinie auf Stichwort: CE-Kennzeichnung, unterscheidet sich aber in mehrerer Hinsicht entscheidend von ihr. Die vorliegende Broschüre soll Maschinenbauunternehmen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur ErP-Richtlinie geben und so eine erste Hilfestellung bei ihrer Anwendung sein. II. Zweck der Richtlinie Das Design eines Produkts hat maßgeblichen Einfluss auf dessen Umweltauswirkungen während seines gesamten Lebenszyklus. Deshalb will der Gesetzgeber bereits hier ansetzen: gesetzliche Vorgaben zum Produktdesign sollen die Umweltauswirkungen und den Energie - verbrauch von Produkten vermindern. Die ErP-Richtlinie erfasst grundsätzlich alle Umweltaspekte vom Ressourcenverbrauch über Immissionen bis zu den Möglichkeiten für Wiederverwendung und Recycling. III. Was bedeutet die Richtlinie für Hersteller? Anders als die Maschinenrichtlinie ist die ErP- Richtlinie nur eine Rahmenrichtlinie. Sie enthält noch keine Verpflichtungen für den Hersteller, sondern legt einen Rechtsrahmen fest, der durch produktspezifische Durchführungsverordnungen konkretisiert wird. Diese Durchführungsver - ordnungen legen die Anforderungen für die Produkte fest und sind für Hersteller/Importeure relevant. Das deutsche Energieverbrauchsrelevante- Produkte-Gesetz (EVPG) vom 16. November 2011 setzt die Richt linie in nationales Recht um; es enthält Vorschriften zur Marktüberwachung und Bußgeldvorschriften. 1. Feststellung der Betroffenheit Der Hersteller hat Ökodesign-Anforderungen zu beachten, wenn sein Produkt von einer produktspezifischen Durchführungsmaßnahme erfasst wird. Die EU-Kommission erlässt diese Durchführungsmaßnahmen in der Regel als Verordnungen, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten (einer nationalen Umsetzung bedarf es nicht). Alternativ kann die betroffene Branche auch eine Selbstregulierung erarbeiten. Dann verzichtet die Kommission auf den Erlass einer Verordnung 1. Tipp Bei Beantwortung der Frage, für welche Produkte es bereits ErP-Verordnungen gibt, helfen die am Ende dieser Broschüre aufgeführten Links.

5 ÖKODESIGN BASICS 3 Die Richtlinie sieht in Artikel 15 Absatz 2 drei Voraussetzungen für den Erlass von Durchführungsmaßnahmen vor: Handelsvolumen von Stück, erhebliche Umweltauswirkungen und erhebliches Verbesserungspotenzial. Her steller wenden deshalb manchmal ein, sie bräuchten die Anforderungen nicht zu erfüllen, weil sie weniger als Produkte produ - zieren. Dieser Einwand ist aber unerheblich. Denn erstens bezieht sich die Zahl Stück nicht auf die Produkte des jeweiligen Herstellers, sondern auf alle Produkte dieser Gattung auf dem Binnenmarkt. Zweitens sind diese Voraussetzungen an den Gesetzgeber adressiert: Er darf eine Durchführungsmaßnahme nur erlassen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Liegt eine Durchführungsmaßnahme aber bereits vor, hat der Gesetzgeber das Vorliegen der Bedingungen bejaht. Die erlassene Durchführungsmaßnahme ist gesetzlich zwingendes Recht. ErP-Richtlinie ErP-Richtlinie 2009/125/EG Durchführungs- maßnahme Durchführungs- maßnahme Durchführungs- maßnahme Ökodesign- Anforderungen X KEINE direkte Auswirkung Freiwillige Selbstregulierung Freiwillige Selbstregulierung Freiwillige Selbstregulierung Ökodesign- Anforderungen Produkt Produkt Produkt 1 ) Die vorliegende Broschüre geht nicht näher auf die Voraussetzungen einer Selbstregulierungsinitiative ein. Vgl. dazu Anhang VIII der ErP-Richtlinie.

6 4 ÖKODESIGN BASICS 2. Produktspezifische Anforderungen Die produktspezifischen Anforderungen sind in den jeweiligen ErP-Verordnungen enthalten. Sie sind zumeist nach ähnlichem Muster aufgebaut: Der verfügende Teil der Verordnung definiert den Anwendungsbereich, enthält Begriffsbestimmungen etc. Im Anhang finden sich die konkreten Anforderungen, z.b. Grenzwerte die einzuhalten sind. Oftmals sind die Anforderungen dynamisch ausgestaltet, d.h. die Anforderungen verschärfen sich alle zwei bis drei Jahre. für den Hersteller des Produkts oder auch für den Hersteller des Gerätes, in das das Produkt eingebaut wird, gelten. Beide Varianten sind möglich. Insbesondere bei Haushaltsgeräten wird eine ErP- Verordnung oft kombiniert mit einer Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Label mit der Scala A+++ bis D). Diese Kennzeichnung ist aber nur erforderlich, wenn zusätzlich zu der ErP-Verordnung eine separate Kennzeichnungs-Verordnung erlassen worden ist (Beispiel: Fernseher). 3. Kennzeichnungs- und Informationspflichten Die ErP-Verordnungen führen oftmals auch Informationspflichten für den Hersteller ein. Der Hersteller muss Produktinformationen den technischen Unterlagen beifügen und unter Umständen auch auf seinen Internetseiten veröffentlichen. Bei von ErP erfassten Produkten, die in andere Geräte eingebaut werden, ist sorgfältig zu prüfen, ob die Informationspflichten nur 4. Konformitätsbewertung Der Hersteller muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Grundsätzlich hat er die Wahl zwischen der internen Entwurfskontrolle oder einem Managementsystem. Beide Verfahren werden in Anhang IV bzw. V der ErP-Richtlinie beschrieben; die Verordnungen verweisen nur auf diese Anhänge. Produkt im Anwendungsbereich Produkt im Anwendungsbereich einer ErP-Verordnung? ja nein Produktanforderungen erfüllen Verordnung in Vorbereitung? Informationspflichten erfüllen ja nein Konformitätsbewertung durchführen Konformitätserklärung ausstellen & CE-Kennzeichnung Prozess als Stakeholder begleiten & Produktentwicklung frühzeitig auf neue Anforderungen ausrichten Keine weiteren Maßnahmen erforderlich

7 ÖKODESIGN BASICS 5 5. CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung Vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme muss der Hersteller das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen und eine EG- Konformitätserklärung ausstellen (vgl. Artikel 5 der ErP-Richtlinie). Näheres zur EG-Konformitätserklärung ergibt sich aus Anhang VI der Richtlinie. IV. Was bedeutet die Richtlinie für Importeure? Die Pflichten der Importeure regelt Artikel 4 der ErP-Richtlinie. Sie müssen sicherstellen, dass das in Verkehr gebrachte und/oder in Betrieb genommene Produkt der Durchführungsmaßnahme entspricht und die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation zur Verfügung stellen. V. Wie entsteht eine Durchführungsmaßnahme? Der Prozess zur Erlass einer Durchführungsmaßnahme ist komplex und langwierig. Im Durchschnitt dauert es vom Beginn der so genannten Vorstudie bis zum Inkrafttreten der Verordnung drei bis fünf Jahre. Die Verfahrensschritte im Einzelnen (vereinfacht): 1. Vorstudie Die EU-Kommission beauftragt einen externen Auftragnehmer (Forschungsinstitut, Universität, Beratungsunternehmen etc.) mit der Durchführung einer Vorstudie. Diese legt in einem ersten Schritt fest, welche Produkte erfasst werden und untersucht dann Verkaufsvolumen, die Umwelteigenschaften und das mögliche Verbesserungspotenzial. Für jede Studie wird eine Webseite eingerichtet, über die sich die interessierten Kreise über den Fortgang informieren und die Studienberichte erhalten können. Während der Dauer der Studie werden drei bis vier öffentliche Akteurstreffen durchgeführt, auf denen die Auftragnehmer ihre Ergebnisse zur Diskussion stellen. Tipp Auf den Webseiten der Studien können Hersteller sich als Stakeholder registrieren. Dann erhalten sie eine Nachricht, sobald neue Berichtsentwürfe zur Verfügung stehen oder ein Akteurstreffen geplant ist. Kenntnisse über den Prozess sind für Hersteller aus zwei Gründen hilfreich: frühzeitige Feststellung der Betroffenheit schon während der Entstehungszeit der Verordnung ermöglicht dem Hersteller, sich früh genug auf die neuen Anforderungen einstellen zu können nur bei Kenntnis des Verfahrens können sich Betroffene einbringen und den Inhalt der Verordnung mitgestalten.

8 6 ÖKODESIGN BASICS Schematische Darstellung des Verfahrens (vereinfacht): 2. Arbeitspapier Nach Abschluss der Vorstudie erarbeitet die EU-Kommission ein Arbeitspapier, das die wesentlichen Grundzüge der späteren Verordnung darstellt. 3. Konsultationsforum Das Arbeitspapier wird im Konsultationsforum diskutiert. Diesem Gremium gehören Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (in Deutschland Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung), Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Industrievertreter an. 4. Verordnungsentwurf Nach der Sitzung des Konsultationsforums entwirft die EU-Kommission die Verordnung. Dabei wird auch eine Folgenabschätzung durchgeführt. Die Stellungnahmen des Konsultationsforums fließen in die Arbeit ein; die Kommission ist aber nicht verpflichtet, die Kommentare zu berücksichtigen. Vorstudie Arbeitspapier Konsultationsforum Vorlage Verordnungsentwurf Regelungsausschuss Parlament und Rat Erlass der Verordnung Möglichkeit der Einflussnahme nimmt ab. 5. Regelungsausschuss Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung der Mitgliedstaaten. Sie kommen im Regelungsausschuss zusammen. 6. Veto-Recht Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben ein Veto-Recht. Dieses kann aber nur in engen Grenzen ausgeübt werden und hat bisher keine praktische Bedeutung erlangt. 7. Verabschiedung und Veröffentlichung Schließlich verabschiedet die Kommission die Verordnung, die dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Mit dem Tag ihres Inkrafttretens gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. VI. Welche Durchführungsmaßnahmen sind für den Maschinenbau relevant? Bei der Umsetzung der ErP-Richtlinie standen lange Zeit Haushaltsgeräte im Vordergrund. Inzwischen gibt es jedoch mehrere Verordnungen aus dem Bereich der Investitionsgüter. Weitere für den Maschinenbau relevante Durchführungsmaßnahmen sind zudem in Vorbereitung. Bereits in Kraft sind (nähere Informationen zu den Verordnungen im Anhang dieser Broschüre): 1. Elektromotoren VO (EG) Nr. 640/ Umwälzpumpen VO (EG) Nr. 641/2009; geändert durch VO (EG) Nr. 622/ Ventilatoren VO (EG) Nr. 327/ Wasserpumpen VO (EG) Nr. 547/2012

9 ÖKODESIGN BASICS 7 Tipp Für weitere Produktgruppen sind Durchführungsmaßnahmen in Vorbereitung. Einen Überblick über die Produktgruppen und den jeweiligen Verfahrensstand gibt die Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) (Link unter VIII.). VII. Was tut der VDMA? Der VDMA vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Gesetzgebungsprozess von der Vorstudie bis zum Erlass der Verordnungen. Außerdem informiert er seine Mitglieder über neue Durchführungsmaßnahmen und alle sonstigen wichtigen Entwicklungen rund um Ökodesign. Die Fachverbände im VDMA betreuen die für sie jeweils relevanten produktspezifischen Vorstudien und Durchführungsmaßnahmen. Koordiniert wird die Interessenvertretung über die Abteilung Technik und Umwelt in Frankfurt und das European Office in Brüssel. Beide sind auch Ansprechpartner für übergeordnete Fragen zu Ökodesign und ErP-Richtlinie. VIII. Wo erhalte ich weitere Informationen? Weiterführende Informationen erhalten Sie: 1. bei Ihrem VDMA-Fachverband sowie über das VDMA European Office: 2. bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin: 3. bei der Europäischen Kommission, Brüssel: sustainable-business/documents/ eco-design/index_en.htm

10 8 ÖKODESIGN BASICS IX. Anhang: Ausgewählte Verordnungen im Überblick Elektromotoren Anwendungsbereich eintourige Asynchronmaschinen betrieben am 50-Hz Netz 2- bis 6-polig Nennspannung bis 1000V mit einer Leistung 0,75 bis 375 kw für Dauerbetrieb ausgelegt Ausnahme Motoren für spezielle Einsatzgebiete vollständig in ein Produkt eingebaute Motoren, deren Effizienz nicht unabhängig von diesem Produkt erfasst werden kann in Flüssigkeit betriebene Motoren Betrieb in Höhen > 1000 m ü. N. oder in definierten Umgebungstemperaturen für explosionsgeschützte Bereiche Bremsmotoren Anforderung seit Energieeffizienzniveau IE2 (vgl. Anhang I der VO) & bestimmte Produkt - informationen (Anhang I); Verschärfungen zum und Ansprechpartner im VDMA Oliver Frölich Fachverband Antriebstechnik Telefon oliver.froelich@vdma.org Tipp weiter gehende Informationen zur Elektromotorenverordnung bieten das VDMA Factsheet Elektromotorenverordnung und die VDMA FAQ Elektromotorenverordnung. Umwälzpumpen Anwendungsbereich Nassläufer-Umwälzpumpen in Produkte integrierte Nassläufer- Umwälzpumpen Ausnahme bestimmte Nassläuferumwälzpumpen Trinkwasserumwälzpumpen (sog. Zirkulationspumpen Achtung: Ausnahme von der Ausnahme: für diese Pumpen gelten bestimmte Anforderungen an die Produktinformation) Integrierte Umwälzpumpen, die als Ersatz eingebaut werden (unter bestimmten Bedingungen, vgl. Artikel 1 Absatz 2b) Anforderung ab Energieeffizienzindex (EEI): nicht über 0,27 (Berechnung: vgl. Anhang II Nr. 2 der VO) für externe Umwälzpumpen + spezifische Produktinformationen Ab EEI nicht über 0,23 für externe und in Produkte integrierte Umwälzpumpen gleichermaßen Ansprechpartner im VDMA Friedrich Klütsch Fachverband Pumpen + Systeme Telefon friedrich.kluetsch@vdma.org

11 ÖKODESIGN BASICS 9 Wasserpumpen Anwendungsbereich Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser Auch wenn in Produkt integriert Ausnahmen Speziell ausgelegt für Temperaturen von < -10 C und > 120 C Wasserpumpen zur Brandbekämpfung Verdränger-Wasserpumpen Selbstansaugende Wasserpumpen Anforderung ab Minimum Effizienz Index (MEI)* < 0,1 + spezifische Informationsanforderungen (Internet, Dokumentation, Typenschild) Ab Minimum Effizienz Index (MEI) < 0,4 + spezifische Informationsanforderungen (Internet, Dokumentation, Typenschild) Ansprechpartner im VDMA Friedrich Klütsch Fachverband Pumpen + Systeme Telefon friedrich.kluetsch@vdma.org * der MEI beschreibt lediglich den hydraulischen (mechanischen) Teil einer Pumpe, der Motor ist in der Verordnung nicht berücksichtigt. MEI und EEI sind logisch miteinander verknüpft. Die beschlossene Überarbeitung wird eine Einbeziehung des Motors (Antriebs) bringen und der EEI auch für Wasserpumpen aussagerelevant sein (ca. 2017). Ventilatoren Anwendungsbereich Ventilatoren (Axial/Radial mit und ohne Gehäuse/Diagonal/Querstrom), elektrisch angetrieben mit Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kw) Ventilatoren auch wenn in Produkt integriert Bis max. 25 kj/kg (Arbeit pro Masseeinheit), darüber Verdichter Ausnahmen Temperatur gefördertes Gas > 100 C und < -40 C Betriebsumgebungstemperatur Motor > 65 C und < -40 C Versorgungsspannung > V AC oder > V DC Diverse Anwendungen, z.b. ATEX (94/4/EG), Entrauchung (89/106EWG) Ventilatoren verbaut in spezifische Geräte, z.b. Wäschetrockner und Wasch-Trocken-Automaten mit max. elektrische Eingangsleistung von 3 kw Anforderung Stufe 1 ab , verbindlich für Lüftungsventilatoren Stufe 2 ab , verbindlich für alle Ventilatoren im Geltungsbereich Ansprechpartner im VDMA Thomas Damm Fachverband Allgemeine Lufttechnik Telefon thomas.damm@vdma.org

12 VDMA Technik und Umwelt Lyoner Straße Frankfurt am Main Kontakt Dr. Claudia Schöler Diamant Building Boulevard A. Reyers 80 B-1030 Brüssel Telefon Fax Internet Stand: Oktober 2012 DesignStudio Titelbild: fotolia

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