Förderprogramm 2018 Bewegt GESUND bleiben in NRW!

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1 Förderprogramm 2018 Bewegt GESUND bleiben in NRW! für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Stand: 01/2018 unterstützt durch: Seite 1 von 68

2 Inhalt Allgemeine Informationen... 3 Basisförderung...12 I. Allgemeine Grundlagen...15 Informationsveranstaltung Allgemeine Informationen Sport und Gesundheit (SuG)/ Bewegt GESUND bleiben in NRW! (BGb)...16 Workshop Sport und Gesundheit...18 Workshop Breitensport und (kommunale) Netzwerkentwicklung...20 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema...22 Kurzbeschreibung - Sport und Gesundheit im Verein...23 Informationsveranstaltung Gesundheit(sangebote) im Breitensport...24 Workshop Einführung von gesundheitsorientierten Maßnahmen im Breitensport...26 Workshop Einführung von gesundheitsorientierten Maßnahmen in den Fachsportarten 29 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema...32 Kurzbeschreibung Prävention...33 Informationsveranstaltung Zertifizierte Präventionsangebote im Sportverein...34 Workshop Einstieg in zertifizierte Präventionsangebote...36 Workshop Erweiterung/Gestaltung von (bestehenden) Präventionsangeboten im Verein...38 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema...41 Kurzbeschreibung - Rehabilitation...42 Informationsveranstaltung REHASPORT im Sportverein...43 Workshop Einstieg in den REHASPORT...45 Workshop Erweiterung/Gestaltung von REHASPORT-Angeboten im Verein...47 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema...50 Kurzbeschreibung Lebenswelt(-ort)...51 Informationsveranstaltung Der Lebenswelt-Ansatz im Gesundheitssport...52 Workshop Sportvereine in NRW - Gesundheit leben Workshop Der Sportverein als Gesundheitspartner...56 III. Spezifische Ausrichtung auf das Thema...59 Netzwerktreffen Sport und Gesundheit...60 Klausur Sport und Gesundheit...62 Angebotseinführung Sport und Gesundheit...64 Aktionstag Sport und Gesundheit...66 Seite 2 von 68

3 Allgemeine Informationen zu den Förderprogrammen Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW! 2018 Seite 3 von 68

4 1. Ziele Die Ziele der Programme Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW! sollen über die Förderprogramme als zentrale Instrumente im Verbundsystem des Sports in NRW umgesetzt werden. Die Förderprogramme schaffen nachhaltige vereinsunterstützende Strukturen vor Ort, stärken die Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) sowie Fachverbände (FV) in ihrer programmbezogenen Handlungsfähigkeit, gewährleisten u. a. Impulsgebung, Koordination, Ressourcenschaffung, Steuerung, Weiterentwicklung, Innovation und Verbreitung von Erfahrungen, unterstützen die Entwicklung von Lösungen zu erkannten Handlungsbedarfen. Die Förderprogramme ermöglichen spezifische Entwicklungen in den Kreissportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden. Die aus den Zielsetzungen der Programme bzw. Schwerpunkte/Handlungsfelder abgeleiteten Förderpakete ermöglichen eine systematische bedarfs- und ressourcenorientierte Umsetzung. Ausgehend vom IST-Stand klärt und entscheidet jeder Verband/Bund für sich: welche spezifischen Ziele im Rahmen der Programme gesetzt werden, mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen, welche Ressourcen (Personal, Finanzen etc.) eingesetzt werden. Die Förderprogramme stellen einen Rahmen dar, in dem jeder Programmpartner die individuelle Strategie zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Programmziele festlegt. Leitende Prinzipien sind Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement, Berücksichtigung von Chancengleichheit, Handeln im Verbundsystem, Transparenz und Kooperation. Die Transparenz und die Zusammenarbeit im Verbundsystem sollen ausgebaut werden. Deshalb werden zukünftig alle Fördermaßnahmen bereits in der Planungsphase online erfasst und sind für alle Programmpartner einsehbar. 2. Förderbedingungen Für beide Programme müssen im Jahr 2018 folgende Bedingungen als Bestandteil der Förderzusage erfüllt werden: Ansprechpartner/innen sind benannt und Kontakte zwischen diesen und den Betreuer/innen des Landessportbundes NRW finden statt Umsetzung mindestens eines Förderpakets Verwendung des jeweiligen Fördersiegels bei Veröffentlichungen, Ausschreibungen, etc. Einhaltung der verpflichtenden Rahmenbedingungen gemäß der Ausschreibungen Nachweis der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen über den Verwendungsnachweis (siehe Punkt 4). Seite 4 von 68

5 2.1 Qualitätskriterien Folgende Kriterien zur Qualitätssicherung sind zu beachten: Alle Maßnahmen werden vor Durchführung der Fördermaßnahme im Maßnahmenportal erfasst. Die Sachberichte werden spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fördermaßnahme abgegeben. Das Handlungskonzept wird auf der Grundlage einer (Bestands-)Analyse alle 3 bis 5 Jahre aktualisiert dazu gehören u. a. die Aufarbeitung von demografischen Daten, Anbieterstrukturen, Angeboten, Netzwerken, Bedarfen und Mitgliederstrukturen in den Sportvereinen. Zur programmbezogenen Öffentlichkeitsarbeit werden die eigenen Internetseiten zu den Internetseiten des Landessportbundes NRW von BÄw, BGb und ÜdiS verlinkt. Über eine (zertifizierte) Buchhaltungssoftware werden die Ausgaben erfasst, z. B. über separate Kostenstellen oder Produkte für die Programme BÄw und/oder BGb. Teilnahme an mindestens einem programmbezogenen Arbeitstreffen des Landessportbundes NRW (z. B. Kommunikations- und Arbeitstagung im März, regionale Arbeitstreffen im Herbst) 3. Die Förderprogramme Die Förderprogramme werden von drei Säulen getragen: Basisförderung Förderpakete Begleitung und Beratung Die Beantragung von Mitteln aus den Förderprogrammen BÄw und/oder BGb ist für alle SSB/KSB und Fachverbände möglich. Eine Weiterleitung dieser Förderungen (z. B. über Ausschreibungen oder in Form von Pauschalbeträgen) an die Untergliederungen der SSB/KSB und Fachverbände (Stadt- und Gemeindesportverbände, Untergliederungen der Fachverbände oder Sportvereine) ist ausgeschlossen. Dies schließt jedoch eine Einbeziehung der Untergliederungen und der Sportvereine bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen nicht aus hier sind Kooperationen ausdrücklich erwünscht. 3.1 Basisförderung Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und organisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme. Dabei soll der Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur im Vordergrund stehen. Umfassende Informationen finden sich in der Ausschreibung Basisförderung Förderpakete und Fördermaßnahmen Die Grundeinheit, für die Fördermittel bewilligt werden, sind Förderpakete, die sich aus mehreren Fördermaßnahmen zusammensetzen. Das Gesamtsystem der Förderpakete ermöglicht den Kreissportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden eine flexible Anpassung hinsichtlich ihrer Bedarfe. Dazu werden in beiden Programmen spezifische Förderpakete angeboten, die die besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die einzelnen Fördermaßnahmen werden in den jeweiligen Ausschreibungen detailliert dargestellt. Die Umsetzung von mindestens einem Förderpaket ist Voraussetzung für die Beantragung der Basisförderung. Die Förderpakete haben jeweils einen eigenen thematischen Schwerpunkt. Seite 5 von 68

6 Durch die Auswahlmöglichkeiten werden die Programmpartner in die Lage versetzt, Fördermaßnahmen nach den individuellen Bedürfnissen und Bedarfen gezielt einzusetzen. Hierbei ist unbedingt zu beachten: Die Fördersumme beträgt 1.600,00 pro Förderpaket. Es ist möglich, ein Förderpaket mehrfach zu beantragen. Insgesamt können maximal 3 Förderpakete je Förderprogramm (BÄw bzw. BGb) und Programmpartner beantragt werden. 3.3 Spezifika Ein Förderpaket ist unterteilt in: I. Allgemeine Grundlagen II. Grundlagen zum jeweiligen Thema III. Spezifische Ausrichtung Die Programmpartner haben die Möglichkeit, die durchzuführenden Fördermaßnahmen entsprechend des eigenen Bedarfs zu wählen: mindestens je eine Fördermaßnahme aus I, II und III mindestens zwei Fördermaßnahmen aus I und/oder II und eine aus III mindestens vier Fördermaßnahmen aus I und/oder II mindestens zwei Fördermaßnahmen aus III (wobei die gleiche Fördermaßnahme bedarfsspezifisch auch mehrfach durchgeführt werden kann). Die einheitliche Gestaltung von I. Allgemeine Grundlagen und der Gesamtaufbau der Förderprogramme sollen Bünde und Verbände anregen, sich bezüglich der Durchführung von Förderpaketen abzustimmen und diese in Kooperation anzubieten. Durch Abstimmungsprozesse und die Nutzung der internetgestützten Maßnahmenerfassung kann eine breitere thematische Ausrichtung durch Kooperationen erfolgen. Zudem kann eine höhere Teilnehmerzahl und somit gesichertere Durchführung von Fördermaßnahmen gewährleistet werden. 3.4 Verpflichtende Rahmenbedingungen Bei der Bewerbung und Durchführung programmbezogener Maßnahmen, die aus der Basisförderung finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise der Programme Bewegt ÄLTER werden in NRW! und/oder Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das jeweilige Fördersiegel zu verwenden. Die Fördersiegel können bei Frau Michaela Adams ( Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Informationsveranstaltung einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen Referent/innen können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Workshop einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 2 Stunden Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste). Seite 6 von 68

7 Alternativ können themenspezifisch kompetente Referent/innen/Moderator/innen seitens der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den LSB NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Netzwerktreffen mindestens zwei Netzwerktreffen pro Jahr (diese Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein) Zeitumfang: jeweils mindestens 1,5 Stunden Moderator/in bzw. Referent/in: Themenspezifisch kompetente Referent/innen/ Moderator/innen können seitens der Programmpartner für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Das Netzwerktreffen kann inhaltlich paketübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Klausur mindestens ein- oder maximal zweitägige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 8 Stunden (inkl. Pausen) Moderator/in bzw. Referent/in: Themenspezifisch kompetente Referent/innen/ Moderator/innen können seitens der Programmpartner für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Leitung Zukunftswerkstatt: Moderator/in, die/der mit der Methodik vertraut ist Die Klausur kann paketspezifisch, BGB-paketübergreifend und/oder programmübergreifend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Angebotseinführung Einreichen einer Projektskizze: min. 6 Wochen vor Angebotsbeginn (letztmögliche Frist: ) Projektskizze bestehend aus: Titel des Angebotes, Angebots- und Zielgruppenbeschreibung, Zeitplanung mindestens 8 reine Angebots-/Kurstermine, zusätzlich je ein Vor- und Nachbereitungstermin Zeitumfang je Termin: mindestens 60 Minuten Dokumentation mittels: Teilnehmerlisten, Protokollierung der Vor- und Nachbereitungstermine sowie der einzelnen Kurstermine (mit Angabe des inhaltlichen Schwerpunkts und des eingesetzten Materials) Änderungen sind im Vorfeld mit dem Landessportbund NRW abzusprechen und die Projektskizze ist entsprechend anzupassen. Die Angebotseinführung kann ausschließlich paketspezifisch entsprechend des Themas des jeweiligen Förderpakets umgesetzt werden. Aktionstag einmalige Veranstaltung Zeitumfang: Halbtagesveranstaltung (mindestens 4 Stunden), max. Tagesveranstaltung Ausrichter ist stets die jeweilige Mitgliedsorganisation (Kooperationen mit Sportvereinen, anderen Programmpartnern und/oder Organisationen sind möglich) Der Aktionstag kann paketspezifisch, BGB-paketübergreifend und/oder programmübergreifend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen Seite 7 von 68

8 Die Angebotseinführung kann ausschließlich paketspezifisch entsprechend des Themas des jeweiligen Förderpakets umgesetzt werden. Das Netzwerktreffen kann inhaltlich paketübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Die Klausur und der Aktionstag können inhaltlich paketübergreifend und/oder programmübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. In den Ausschreibungen, Nachweisen, etc. der Fördermaßnahmen aus III. muss die Ausrichtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt werden. Seite 8 von 68

9 Die Angebotseinführung kann ausschließlich paketspezifisch entsprechend des Themas des jeweiligen Förderpakets umgesetzt werden. Das Netzwerktreffen kann inhaltlich paketübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Die Klausur und der Aktionstag können inhaltlich paketübergreifend und/oder programmübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpakets muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. In den Ausschreibungen, Nachweisen, etc. der Fördermaßnahmen aus III. muss die Ausrichtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt werden. Seite 9 von 68

10 3.5 Begleitung und Beratung Die Programmpartner werden vom Landessportbund NRW betreut. Dazu gehören u. a. regelmäßige Kontakte die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Informationsmaterial sowie unterstützenden Werbematerialen. Erfahrungen zur Umsetzung der Förderprogramme und zu den Fördermaßnahmen werden ausgetauscht, dokumentiert und bewertet. Der Austausch von guten Beispielen und neuen Impulsen wird durch die gemeinsame Arbeits- und Kommunikationsstruktur (z. B. Arbeits- und Kommunikationstagung, Regionale Arbeitstreffen) sowie durch partizipative Verfahren ermöglicht. Daraus ergeben sich Synergieeffekte für die weitere Umsetzung der Programme im Verbundsystem. 4. Verwendungsnachweis Über den Verwendungsnachweis wird die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen dokumentiert. Für den Nachweis der Durchführung sind je nach Format folgende Unterlagen erforderlich und sollten bereits bei der Planung der Maßnahmen bedacht werden: Informationsveranstaltung: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Presseartikel (falls Veröffentlichung erfolgt ist) Workshop: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Klausur: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Netzwerktreffen (2 Termine): Einladungen/Ausschreibungen/Flyer Teilnehmerlisten Dokumentation der Ergebnisse (Protokolle) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Aktionstag: Einladung/Ausschreibung/Flyer Dokumentation der Ergebnisse (Bericht, Fotos) Presseartikel (über eigene Pressemeldungen sollen die lokalen Medien vorab informiert werden) Angebotseinführung: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Protokollierung des Vor- und Nachbereitungstermins sowie der einzelnen Stunden (mit Angabe des inhaltlichen Schwerpunkts und des eingesetzten Materials) Seite 10 von 68

11 5. Zeitplan 2018 Januar: Ausschreibung der Förderprogramme Februar: Antragsverfahren Bis 15. März: Antragstellung (Förderanträge müssen spätestens am dem LSB NRW vorliegen) Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides des Landes NRW (Staatskanzlei NRW): Förderzusage des Landessportbundes NRW an die Programmpartner; automatische Auszahlung der Basisförderung Mittelabruf zu den Förderpaketen (Verwendung der bewilligten Mittel für die Durchführung von Fördermaßnahmen innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung) spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Fördermaßnahme: Erstellung des (digitalen) Sachberichts bis Ende Februar des Folgejahres: Erstellung des Verwendungsnachweises mit entsprechenden Belegen, die die tatsächliche Durchführung der Förderpakete dokumentieren (siehe Punkt 4) Neue Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Bewegt ÄLTER werden in NRW! können erst ab dem gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden. Fördermaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Bewegt GESUND bleiben in NRW! können in der Zeit vom bis gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden. 6. Ausschlusskriterien Nicht gefördert werden Maßnahmen, die Einzelaktionen darstellen und deren nachhaltige vereinsunterstützende Struktur nicht erkennbar ist der Regelarbeit der Programmpartner zuzuordnen sind und von denen keine neuen Impulse für die Programme zu erwarten sind Qualifizierungsmaßnahmen sind. Eine doppelte Förderung einzelner Fördermaßnahmen aus mehreren Förderpaketen oder mehreren Förderprogrammen ist unzulässig. Kooperationen der Programmpartner bei der Durchführung von Förderpaketen bzw. Fördermaßnahmen sind ausdrücklich erwünscht. Seite 11 von 68

12 Basisförderung zu den Förderprogrammen Bewegt ÄLTER werden in NRW! und Bewegt GESUND bleiben in NRW! 2018 Seite 12 von 68

13 Basisförderung Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und organisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme. Die Basisförderung kann von den Verbänden und Stadt- und Kreissportbünden jeweils gesondert für die Programme Bewegt ÄLTER werden in NRW! (BÄw) und Bewegt GESUND bleiben in NRW! (BGb) beantragt werden. Gefördert werden a) Personalausgaben und b) Sachausgaben. Die Fördersumme beträgt jeweils 7.000,00 pro Jahr, Programm und Programmpartner. Diese Förderung wird nur gewährt, wenn die Förderbedingungen (siehe Allgemeine Informationen zu den Förderprogrammen BÄw und BGb 2018 ) erfüllt werden. Ziele und Ausrichtung Ziel der Basisförderung ist die nachhaltige Schaffung der elementaren personellen und organisatorischen Arbeitsstrukturen bei den Verbänden und Bünden, damit die gesellschaftsund sportpolitischen Zielsetzungen der Programme (2011) im Verbundsystem des gemeinwohlorientierten Sports in NRW und die Zielsetzungen des Programmpartners aus dem eigenen aktuellen Handlungskonzept umgesetzt werden können. Die Programmpartner gewährleisten dafür ausreichende Personalressourcen schaffen durch ein aktuelles Handlungskonzept die analytischen und konzeptionellen Grundlagen für eine planvolle und systematische Umsetzung sichern vereinsunterstützende Strukturen zur Information und Beratung der Sportvereine bauen Vernetzungsstrukturen auf und führen eine programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch. Hinweise Gefördert werden folgende programmbezogene Ausgaben: a) Personalausgaben - anteilig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse - geringfügige Beschäftigungsverhältnisse b) Sachausgaben - Honorare und Ausgaben für Fahrten für die Koordination und Umsetzung des Programms - wiederverwendbare und allgemeine programmbezogene Medien, Rollups, Flyer, Broschüren Die personellen Ressourcen bei den Programmpartnern zur Umsetzung der Programme richten sich nach den jeweiligen spezifischen Möglichkeiten. Ansprechpartner/-innen für die Programme können sein: haupt- und/oder nebenberufliche Mitarbeiter/-innen ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen. Darüber hinaus können auch Mitarbeiter/-innen (z. B. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) für unterstützende Aufgaben eingesetzt werden. Alle Seite 13 von 68

14 beauftragten Mitarbeiter/-innen müssen über eine fachliche Eignung zur Übernahme der Aufgaben verfügen. Bei der Bewerbung und Durchführung programmbezogener Maßnahmen, die aus der Basisförderung finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise der Programme Bewegt ÄLTER werden in NRW! und/oder Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das jeweilige Fördersiegel zu verwenden. Die Fördersiegel können bei Frau Michaela Adams ( angefordert werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen der Erstellung der Verwendungsnachweise die dort angegebenen Ausgaben für das Förderprogramm gebunden sind und nicht in weiteren Programmen oder Förderpositionen, z. B. Struktur- und Organisationsförderung der Stadtund Kreissportbünde, abgerechnet werden können. Seite 14 von 68

15 I. Allgemeine Grundlagen Seite 15 von 68

16 Informationsveranstaltung Allgemeine Informationen Sport und Gesundheit (SuG)/ Bewegt GESUND bleiben in NRW! (BGb) Eine Informationsveranstaltung stellt eine Veranstaltung dar, in der ein/e Referent/-in mit begrenzter Zeitdauer ein Thema vorstellt. Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen und den Austausch innerhalb der Gruppe. Die Informationsveranstaltung ist keine Praxisveranstaltung und kann nicht als qualifizierende Maßnahme anerkannt werden. Ziele der Maßnahme Das Gesundheitsverständnis im Landessportbund NRW ist bekannt Die Teilnehmer/-innen können zertifizierte SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote und Rehabilitationssportangebote einordnen und von Breitensportangeboten unterscheiden Das Programm BGb ist in seinen Grundzügen bekannt und die Teilnehmer/-innen sind über den aktuellen Entwicklungsstand informiert Die Teilnehmer/-innen haben einen Überblick über die geplanten Fördermaßnahmen des Programmpartners (Veranstalter der Maßnahme) im Programm BGb und können diese einordnen Entwicklungspotentiale für die eigene Organisation werden erkannt Die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des LSB NRW, der SSB/ KSB/ FV und deren Ansprechpartner/-innen sind bekannt Zielgruppen lizensierte/r Übungsleiter/-in Übungsleiter/-in Abteilungsleiter/-in Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner Bewegt GESUND bleiben in NRW! Kollegen/-innen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Sportvereine potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Vermittlung des Gesundheitsverständnisses des Landessportbundes NRW Darstellung des Programms BGb Erläuterungen von Begriffsdefinitionen und Auslegungen im Bereich Sport und Gesundheit und BGb Abgrenzung von Gesundheitssport (sportpolitisch) vs. Gesundheitssport ( Alltag ) Vorstellung des Förderprogramms BGb 2017 mit den geplanten Fördermaßnahmen des Programmpartners Verpflichtende Rahmenbedingungen einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste). Seite 16 von 68

17 Die Kontaktdaten der eingewiesenen Referent/innen können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams ( angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich dieser Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg). ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in dem Formular Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2018 aufgeführt. Allgemeine Zusatzinformationen Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinationsveranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Perspektive Die Informationsveranstaltung soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas/der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Workshop, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik Allgemeine Grundlagen, Grundlagen zum jeweiligen Thema oder Spezifische Ausrichtung auf das Thema im ausgewählten Förderpaket weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner Formelle Beratung: Michaela Adams Tel.: Koordination/Beratung BGb: Julia Engel Tel.: Seite 17 von 68

18 Workshop Sport und Gesundheit Ein Workshop stellt eine Veranstaltung dar, in der eine Arbeitsgruppe mit begrenzter Zeitdauer intensiv an einem Thema arbeitet. Ein Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. Die Moderation führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis. Der Workshop ist keine Praxisveranstaltung und kann nicht als qualifizierende Maßnahme anerkannt werden. Ziele der Maßnahme Andere Vereine und deren Angebote sind bekannt Entwicklungspotentiale für die eigene Organisation werden erkannt Der Austausch und ggf. Kooperation mit anderen Vereinen ist angeregt Das Förderprogramm BGb ist als wichtiges Instrument für die eigene Entwicklung erkannt Zielgruppen lizensierte/r Übungsleiter/-in Übungsleiter/-in Abteilungsleiter/-in Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner Bewegt GESUND bleiben in NRW! Kollegen/-innen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Sportvereine potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Im Workshop sollen Themen und Fragestellungen diskutiert und entwickelt werden, beispielsweise: Die Vereine stellen sich und ihre Angebote im Handlungsfeld Sport und Gesundheit vor Austausch über Entwicklungsmöglichkeiten und notwendige und gewünschte Rahmenbedingungen Abgrenzung von Gesundheitssport (sportpolitisch) vs. Gesundheitssport ( Alltag ) Vorstellung des Förderprogramms BGb 2017 mit den geplanten Fördermaßnahmen des Programmpartners Weitere Themen können gerne vorgeschlagen werden und nach Rücksprache mit dem LSB NRW umgesetzt werden. Verpflichtende Rahmenbedingungen einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 2 Stunden Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste) Seite 18 von 68

19 Alternativ können themenspezifisch kompetente Referent/innen/Moderator/innen seitens der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den LSB NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams ( angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Moderator/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich dieser Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg). ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in dem Formular Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2018 aufgeführt. Allgemeine Zusatzinformationen Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinationsveranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Perspektive Der Workshop soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas/der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Workshop, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik Allgemeine Grundlagen, Grundlagen zum jeweiligen Thema oder Spezifische Ausrichtung auf das Thema im ausgewählten Förderpaket weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner Formelle Beratung: Michaela Adams Tel.: Koordination/Beratung BGb: Julia Engel Tel.: Seite 19 von 68

20 Workshop Breitensport und (kommunale) Netzwerkentwicklung Ein Workshop stellt eine Veranstaltung dar, in der eine Arbeitsgruppe mit begrenzter Zeitdauer intensiv an einem Thema arbeitet. Ein Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. Die Moderation führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis. Der Workshop ist keine Praxisveranstaltung und kann nicht als qualifizierende Maßnahme anerkannt werden. Ziele der Maßnahme die Teilnehmer/innen erarbeiten Angebote zur Weiterentwicklung ihres Sportvereins (in der Kommune/im Quartier) bzw. lernen diese im Austausch mit der Workshop- Leitung und den anderen Teilnehmern kennen die Teilnehmer/innen lernen Kooperationspartner (in der Kommune/im Quartier) kennen und wissen, Netzwerke zur Weiterentwicklung des Vereins zu nutzen Zielgruppen lizensierte/r Übungsleiter/-in Übungsleiter/-in Abteilungsleiter/-in Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner Bewegt GESUND bleiben in NRW! Kollegen/-innen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Sportvereine potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Im Workshop sollen Themen und Fragestellungen diskutiert und entwickelt werden, beispielsweise: erste Impulse über Best Practice-Beispiele Mitgliedergewinnung Sponsorengewinnung Entwicklung von Projektideen in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern Zielgruppen-Analyse Erarbeitung von Maßnahmen, mit denen man die Bedarfe potentieller Zielgruppen ermitteln kann Erarbeitung von zielgruppengerechten Vereinsangeboten Identifikation von Kooperations- und Netzwerkpartnern Weitere Themen können gerne vorgeschlagen werden und nach Rücksprache mit dem LSB NRW umgesetzt werden. Verpflichtende Rahmenbedingungen einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 2 Stunden Seite 20 von 68

21 Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste) Alternativ können themenspezifisch kompetente Referent/innen/Moderator/innen seitens der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den LSB NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams ( angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Moderator/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich dieser Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg). ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in dem Formular Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2018 aufgeführt. Allgemeine Zusatzinformationen Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinationsveranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Perspektive Der Workshop soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas/der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Workshop, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik Allgemeine Grundlagen, Grundlagen zum jeweiligen Thema oder Spezifische Ausrichtung auf das Thema im ausgewählten Förderpaket weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner Formelle Beratung: Michaela Adams Tel.: Koordination/Beratung BGb: Julia Engel Tel.: Seite 21 von 68

22 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema Förderpaket 1 Sport und Gesundheit im Verein Seite 22 von 68

23 Kurzbeschreibung - Sport und Gesundheit im Verein Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen wie Bedürfniswandel, Angebotsflexibilität und Unverbindlichkeit liegt es in der Verantwortung der Sportvereine, das Thema Gesundheitssport als Chance zu erkennen und zu nutzen. Der allgemein gesundheitsfördernde Sport ist dabei vom Präventionssport abzugrenzen, da er nicht auf einer gesetzlichen Grundlage basiert und es sich um nicht-zertifizierte Angebote (d.h. keine REHASPORT- und SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote) handelt. Darüber hinaus dient der allgemeine Gesundheitssport in erster Linie dem Erhalt der körperlichen Fitness sowie der allgemeinen Stärkung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Mithilfe attraktiver und qualitativ hochwertiger Bewegungsangebote mit Gesundheitsbezug profitieren die Sportvereine von vielfältigen Zugewinnen und Vorteilen und leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung. Im Rahmen des Förderpakets 1 werden in der Informationsveranstaltung neben begrifflichen Abgrenzungen u.a. auch Ziele, Nutzen und Bedeutung/Potentiale von Sport und Gesundheit im Verein thematisiert und dargestellt. Der Workshop bietet die Möglichkeit, Themen und Fragestellungen im Hinblick auf gesundheitsorientierte Maßnahmen zu diskutieren und zu entwickeln. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den nicht-zertifizierten, vielfältigen, gesundheitsorientierten Angeboten. Seite 23 von 68

24 Informationsveranstaltung Gesundheit(sangebote) im Breitensport Eine Informationsveranstaltung stellt eine Veranstaltung dar, in der ein/e Referent/-in mit begrenzter Zeitdauer ein Thema vorstellt. Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen und den Austausch innerhalb der Gruppe. Die Informationsveranstaltung ist keine Praxisveranstaltung und kann nicht als qualifizierende Maßnahme anerkannt werden. Ziele der Maßnahme Kenntnis der verschiedenen Begrifflichkeiten und deren Abgrenzung im Kontext Gesundheitsangebote Die Teilnehmer haben eine Vorstellung über Gesundheitsangebote im Breitensport und kennen Beispiele aus der Praxis Mehrwert und Nutzen von Gesundheitsangeboten für Sportvereine und insbesondere den eigenen Verein sind klar Zielgruppen lizensierte/r Übungsleiter/-in Übungsleiter/-in Abteilungsleiter/-in Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner Bewegt GESUND bleiben in NRW! Kollegen/-innen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Sportvereine potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Definition und Abgrenzung von Gesundheits-Angeboten, Gesundheitssport, Gesundheitsförderung, Breitensport, SPORT PRO GESUNDHEIT, Prävention und Rehabilitationssport aufzeigen Ziele, Nutzen und Bedeutung von Gesundheits-Angeboten darstellen Stellenwert und Bedarf des Gesundheitssports für die Vereine vorstellen Potentiale/Möglichkeiten für Sportvereine aufzeigen Beispiele für Gesundheits-Angebote benennen Raum für Erfahrungsaustausch, Fragen und Anregungen bieten Verpflichtende Rahmenbedingungen einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen Referent/innen können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Seite 24 von 68

25 Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams ( angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich dieser Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg) ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation!) Eine ausführlichere Auflistung ist in dem Formular Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2018 aufgeführt. Allgemeine Zusatzinformationen Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinationsveranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Perspektive Die Informationsveranstaltung soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas/der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus der Informationsveranstaltung, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik Grundlagen zum jeweiligen Thema oder Spezifische Ausrichtung auf das Thema aus dem Förderpaket Sport und Gesundheit im Verein weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner Formelle Beratung: Michaela Adams Tel.: Koordination/Beratung BGb: Julia Engel Tel.: Seite 25 von 68

26 Workshop Einführung von gesundheitsorientierten Maßnahmen im Breitensport Ein Workshop stellt eine Veranstaltung dar, in der eine Arbeitsgruppe mit begrenzter Zeitdauer intensiv an einem Thema arbeitet. Ein Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. Die Moderation führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis. Der Workshop ist keine Praxisveranstaltung und kann nicht als qualifizierende Maßnahme anerkannt werden. Ziele der Maßnahme Kenntnis und Verständnis der Grundlagen gesundheitsorientierter Maßnahmen Der Nutzen von gesundheitsorientierten Maßnahmen wurde erkannt Verschiedene gesundheitsorientierte Maßnahmen sind bekannt und deren Eignung für die Umsetzung in eigenen Vereinsstrukturen wurde abgewogen Weitere Schritte zur konkreten Umsetzung von gesundheitsorientierten Maßnahmen sind geplant Die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des LSB NRW, der SSB/KSB/FV und deren Ansprechpartner/-innen sind bekannt Zielgruppen lizensierte/r Übungsleiter/-in Übungsleiter/-in Abteilungsleiter/-in Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner Bewegt GESUND bleiben in NRW! Kollegen/-innen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Sportvereine potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Im Workshop sollen Themen und Fragestellungen diskutiert und entwickelt werden, beispielsweise: mögliche Themen: Betriebssport Kooperationen mit Unternehmen: Welche Rolle kann der Verein im Rahmen der Implementierung und Gestaltung von BGF-Maßnahmen übernehmen? Unfallprävention: Mithilfe welcher Maßnahmen/Tätigkeiten können Menschen vor Gesundheitsgefährdungen bewahrt werden? Wie können geeignete Schutzmaßahmen implementiert werden, um Verletzungen zu vermeiden? Wie können das Sicherheitsbewusstsein und die Motivation zu vorbildlichem Verhalten gestärkt werden? Alternative Angebotsformen (Eltern, Schichtarbeiter, Berufstätige etc.): Wie können/müssen spezielle Gruppen bei der Planung von gesundheitsorientierten Sportangeboten berücksichtigt werden? Seite 26 von 68

27 Gesundheit/Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen im Breitensport Doping/Medikamentenmissbrauch im Breitensport Ernährungsaspekte im Breitensport Suchtprävention (Sport als Droge Drogen im Sport) Informations- Beratungs- und Unterstützungsleistungen des LSB NRW und der SSB/KSB/ FV mögliche Fragestellungen: Wie kann ich gesundheitsorientierte Maßnahmen im Sportverein attraktiv anbieten? Was benötige ich hierfür? Worin besteht der Unterschied zwischen Gesundheitssport (sportintern) und Gesundheitssport ( Alltag )? Wie kann man Gesundheitssport von Leistungssport abgrenzen? Welche Möglichkeiten und Chancen bieten sich dem Sportverein im Handlungsfeld Sport und Gesundheit? Welche Mitgliedergruppen können angesprochen werden? Welche Sportangebote kann ich im Verein durchführen? Kann ich Breitensportangebote mit zertifizierten Angeboten kombinieren? Welcher Gesundheitssport passt zu meinem Verein? Wie erreiche ich meine Teilnehmer? Wie kann ich Gesundheitskurse und Spaß in Einklang bringen? Welche Voraussetzungen brauche ich als Verein? Wie kann ich Angebote aus dem Förderpaket umsetzen? Wie können/müssen spezielle Gruppen bei der Planung von gesundheitsorientierten Sportangeboten berücksichtigt werden? Wie kann ich gesundheitsorientierte Maßnahmen im Sportverein attraktiv anbieten? Wer ist/sind die Zielgruppe/n für diese Breitensportangebote? Wie sind die Bedürfnisse spezieller Zielgruppen bei der Planung zu berücksichtigen? Welche Räume stehen für die Nutzung zur Verfügung? Sind Kooperationen sinnvoll? Wenn ja, welche? Weitere Themen können gerne vorgeschlagen werden und nach Rücksprache mit dem LSB NRW umgesetzt werden. Verpflichtende Rahmenbedingungen einmalige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 2 Stunden Referent/in: Seitens des LSB NRW spezifisch für dieses Förderpaket eingewiesene Referent/innen (lt. Liste) Alternativ können themenspezifisch kompetente Referent/innen/Moderator/innen seitens der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den LSB NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams ( Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Seite 27 von 68

28 Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Moderator/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich dieser Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg) ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in dem Formular Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2018 aufgeführt. Allgemeine Zusatzinformationen Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinationsveranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Perspektive Der Workshop soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas/der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Workshop, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik Grundlagen zum jeweiligen Thema oder Spezifische Ausrichtung auf das Thema aus dem Förderpaket Sport und Gesundheit im Verein weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner Formelle Beratung: Michaela Adams Tel.: Koordination/Beratung BGb: Julia Engel Tel.: Seite 28 von 68

29 Workshop Einführung von gesundheitsorientierten Maßnahmen in den Fachsportarten Ein Workshop stellt eine Veranstaltung dar, in der eine Arbeitsgruppe mit begrenzter Zeitdauer intensiv an einem Thema arbeitet. Ein Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. Die Moderation führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis. Der Workshop ist keine Praxisveranstaltung und kann nicht als qualifizierende Maßnahme anerkannt werden. Ziele der Maßnahme Kenntnis und Verständnis der Grundlagen gesundheitsorientierter Maßnahmen Der Nutzen von gesundheitsorientierten Maßnahmen wurde erkannt Verschiedene gesundheitsorientierte Maßnahmen sind bekannt und deren Eignung für die Umsetzung in eigenen Vereinsstrukturen wurde abgewogen Weitere Schritte zur konkreten Umsetzung von gesundheitsorientierten Maßnahmen sind geplant Die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des LSB NRW, der SSB/KSB/FV und deren Ansprechpartner/-innen sind bekannt Zielgruppen lizensierte/r Übungsleiter/-in Übungsleiter/-in Abteilungsleiter/-in Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner Bewegt GESUND bleiben in NRW! Kollegen/-innen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Sportvereine potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Im Workshop sollen Themen und Fragestellungen diskutiert und entwickelt werden, beispielsweise: mögliche Themen: Betriebssport Kooperationen mit Unternehmen: Welche Rolle kann der Verein im Rahmen der Implementierung und Gestaltung von BGF-Maßnahmen übernehmen? Unfallprävention: Mithilfe welcher Maßnahmen/Tätigkeiten können Menschen vor Gesundheitsgefährdungen bewahrt werden? Wie können geeignete Schutzmaßahmen implementiert werden, um Verletzungen zu vermeiden? Wie können das Sicherheitsbewusstsein und die Motivation zu vorbildlichem Verhalten gestärkt werden? Seite 29 von 68

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