Förderprogramm Struktur- und Konzeptentwicklung bei arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern BAP Unterfonds 1.4.

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1 : Förderprogramm Struktur- und Konzeptentwicklung bei arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern BAP Unterfonds 1.4. Karin Jahn 1

2 Förderung aus Mitteln des ESF Grundsätze Förderung in Form von Pauschalbeträgen (Bagatellbeträge bzw. lump sums sind gem. ESF-VO bis zu 50 T als Pauschalbetrag förderbar) Ziel ist es, Entwicklungs- und Anpassungsprozesse arbeitsmarktpolitischer Dienstleister zu ermöglichen. Durch die Förderung wird eine flexible und bedarfsgerechte Trägerund Angebotsstruktur arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen im Land Bremen unterstützt. 2

3 Was sind Pauschalbeträge? Auf der Basis eines eingereichten Konzeptes und formulierter messbarer Ziele wird ein Finanzplan eingereicht und geprüft. Daraus wird eine pauschale Fördersumme (für jedes Projekt unterschiedlich) gebildet, die bei Erreichung des Ziels erstattet wird. Höchstsumme: 50 T alles-oder-nichts-prinzip : eine Förderung erfolgt nur, wenn das im Voraus bestimmte Ziel zu 100% erreicht wird. Bei unvollständiger Zielerreichung erfolgt keine Förderung. Es können Zwischenziele definiert werden. Der Finanzantrag muss sich ggf. auf die einzelnen Zwischenziele beziehen. 3

4 Was sind Pauschalbeträge (2)? Der Verwendungsnachweis für den ESF besteht damit nur noch aus dem Nachweis der Zielerreichung. Für den ESF ist ein finanzieller Nachweis nicht erforderlich. Für die LHO ist diese Förderung eine Festbetragsförderung. Hier ist es erforderlich, dass ein zahlenmäßiger Nachweis geführt wird. Die Ausgaben müssen mindestens die Höhe der Zuwendung umfassen. Blick in die Zukunft: EU-Recht bricht Landesrecht? Vermutlich werden wir erreichen können, dass diese Kurz-Finanznachweise nach LHO künftig entbehrlich sind. 4

5 Geltende EU-Verordnungen behalten Bestand (Publizitätsbestimmungen, Vor-Ort-Kontrollen, Begünstigten-Verzeichnis usw.) Die Zuwendung wird grundsätzlich erst nach Projektende (Nachweis der Zielerreichung) ausgezahlt. 5

6 Bedingungen Trägerebene Arbeitsmarktpolitischer Dienstleister (insbesondere arbeitsmarktpolitische Ziel- und Schwerpunktsetzung) Sitz im Land Bremen (ggf. auch tatsächliche Niederlassungen / Geschäftsstellen) In Förderperiode aus Mitteln des ESF, EFRE oder Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik (BHV) gefördert Antragseingang spätestens

7 Bedingungen Trägerebene (2) Nachweis der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Erfahrung Zuverlässigkeit zum Beispiel: * bisherige Projekte wurden fristgemäß durchgeführt und abgerechnet. * Es gab bei bisherigen Projekten keine Unregelmäßigkeiten * Zahlungen (Rückforderung, Sozialversicherungsbeiträge ) wurden fristgemäß bedient Leistungsfähigkeit / fachliche Eignung / Erfahrung zum Beispiel: * Viele Projekte in dem Themenfeld in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführt * Veröffentlichungen / Kooperationen / Erfolge 7

8 Bedingungen Trägerebene (3) Darlegung der möglichen Beteiligung an den erforderlichen Ausgaben für die Maßnahme durch Eigenmittel ausführliche plausible Darlegung, ggf. Ausweis von Eigenmitteln (!) 8

9 Anforderungen an das Vorhaben ausschließlich Ausgaben, die der konkreten Struktur- und Konzeptentwicklung dienen. Die Maßnahmen müssen konkret benannte Auswirkungen auf die künftige Umsetzung von arbeitsmarktlichen Maßnahmen beim Dienstleister haben Die Maßnahmen müssen im besonderen Interesse des Landes liegen, z.b. Maßnahmen der Qualifizierung bzw. Beschäftigung modular entwickeln oder weiterzuentwickeln Strukturen so anzupassen bzw. zu verändern, dass die Durchführung von Maßnahmen effizienter oder effektiver möglich ist als bisher und/oder 9

10 Anforderungen an das Vorhaben (2) Maßnahmekonzepte anzupassen / zu entwickeln, dass eine höhere Unabhängigkeit von einer Förderung aus Mitteln des Landes erreicht werden kann und/oder Konzepte so weiterzuentwickeln, dass verschiedene Angebote zusammengeführt werden und/oder Konzepte so zu entwickeln, dass besondere arbeitsmarktliche Zielgruppen in stärkerem Umfang als bisher erreicht werden und /oder Konzepte entsprechend der veränderten fachpolitischen Schwerpunkte neu oder weiterzuentwickeln und/oder Konzepte und Strukturen so zu verändern bzw. zu entwickeln, dass innovative Projekte in landespolitisch bedeutsamen Feldern umgesetzt werden können. 10

11 Anforderungen an das Vorhaben (3) Das Ergebnis der Entwicklungsmaßnahme soll in angemessener Form veröffentlicht werden In der Maßnahme müssen Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund adäquat berücksichtigt werden: bei der geplanten Umsetzung von Maßnahmen: Warum werden Frauen bzw. MigrantInnen in bestimmten Umfängen erreicht? Soll sich das ändern? Wie? Ist die Ausstattung für Frauen und MigrantInnen geeignet? Was muss verändert werden? in der Struktur des Fachpersonals: Entspricht das Personal den Voraussetzungen, die bei der Maßnahme-Konzipierung bzgl. Frauen und/oder MigrantInnen bestehen? Was soll sich wie ggf. ändern? Eine konzeptionelle Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen ist ausdrücklich erwünscht. 11

12 Anforderungen an das Vorhaben (4) Förderfähig sind nur Maßnahmen, die mit konkreten, nachweisbaren bzw. messbaren und bis zum Maßnahmeende erreichbaren arbeitsmarktpolitischen Zielen unterlegt sind, die im besonderen Interesse des Landes liegen. Beispiel: Bis zum (Datum) eine Anzahl von xxx FBW-Maßnahmen im Feld yyy entwickeln und AZAV-zertifizieren zu lassen, die für SGB-II-EmpfängerInnen mit Migrationshintergrund ein Zertifikat als zzz erreichen läßt: Prüfung: Datum AZAV-Anerkennung? Zielgruppe? Inhalt? Anzahl der Maßnahmen? 12

13 weitere Anforderungen Letztmöglicher Abschlusstermin: Letztmöglicher Antragstermin Höchstfördersumme 50 T (Bedarf wird geprüft, es sollte nicht auf Maximum kalkuliert werden) Förderfähig sind nur Personalkosten / administrative Kosten plus geringes Verbrauchsmaterial (keine Miete, keine AfA, keine GWG) Antragsverfahren: Abarbeitung nach Antragseingang 13

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