Botschaft. zur ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung vom 7. Februar 2017

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1 Botschaft zur ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung vom 7. Februar 2017

2 Primarschulgemeinde Sulgen Einladung zur ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung Dienstag, 7. Februar :00 Uhr Auholzsaal, Sulgen Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Entscheid über die Bildung einer Volksschulgemeinde 4. Allgemeine Informationen und Umfrage Im Anschluss an die Versammlung sind alle Anwesenden zum Apéro eingeladen Eingeladen sind: Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Primarschulgemeinde Sulgen Gäste sind herzlich willkommen, haben aber kein Stimmrecht

3 Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Sie haben unserer Behörde mit einem Beschluss an der Gemeindeversammlung vom 21. März 2016 den Auftrag erteilt, in einer Projektgruppe zusammen mit den Primarschulgemeinden Schönenberg-Kradolf und Götighofen und mit unserer Sekundarschule Befang Sulgen eine Vorlage zur Bildung einer Volksschulgemeinde zu erarbeiten und Ihnen zum Entscheid vorzulegen. Das Resultat der gemeinsamen Arbeit finden Sie in der beiliegenden Botschaft zur Bildung einer Volksschulgemeinde Götighofen Schönenberg-Kradolf Sulgen. Die drei Primarschulgemeinden Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen entscheiden am 7. Februar 2017 an gleichzeitig stattfindenden Gemeindeversammlungen über folgende Abstimmungsfrage: Wollen Sie dem Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Götighofen, Schönenberg-Kradolf und Sulgen zustimmen und somit die Gründung einer gleichnamigen Volksschulgemeinde einleiten? Unsere Abstimmungsempfehlung: Als Behörde der Primarschulgemeinde Sulgen haben wir uns die Abstimmungsempfehlung zur Bildung einer Volksschulgemeinde nicht leicht gemacht. Als Vorteil bewerten wir, dass Projekte und Vorhaben, die bisher durch Zusammenarbeit mit einigem Aufwand gemeinsam gelöst wurden, in einer Volksschulgemeinde einfacher und mit weniger administrativem Aufwand umgesetzt werden könnten. Beispiele sind die Schulsozialarbeit und die Einführung von Lehrplan 21. In der Schul- und Finanzverwaltung wäre durch den Zusammenschluss in einer Volksschulgemeinde wohl ein Effizienzgewinn zu erzielen. Vorbehalte hat unsere Behörde gegenüber einer Vereinheitlichung des schulischen Angebots, die in einer Volksschulgemeinde zwangsläufig stattfinden müsste. Die drei Primarschulen Sulgen, Schönenberg-Kradolf und Götighofen haben eine eigene Identität und ein eigenes pädagogisches Profil, das ihren speziellen Bedürfnissen entspricht. Diese Vielfalt könnte in einer Volksschulgemeinde verloren gehen. Wir meinen, dass wir aus eigener Kraft weiterhin eine gute und vielfältige Schule gestalten können. Dort, wo es die Aufgaben erfordern, hat sich Zusammenarbeit mit Nachbarschulgemeinden oder mit der Sekundarschule bewährt. Bei unseren Überlegungen haben wir uns die Frage gestellt, ob aus unserer und aus übergeordneter Sicht Handlungsbedarf für einen Zusammenschluss der drei Primarschulgemeinden Sulgen, Schönenberg-Kradolf und Götighofen besteht. In der Botschaft zur Bildung einer Volksschulgemeinde wird zum Handlungsbedarf (Seite 7) folgendes festgehalten: «Die Notwendigkeit eines Zusammenschlusses ist nach Auffassung der Mitglieder der Projektgruppe zum heutigen Zeitpunkt nicht aus einem akuten Handlungsbedarf zu sehen.» Wir kommen zum Schluss, dass aus unserer und aus übergeordneter Sicht kein Handlungsbedarf besteht und dass unsere Primarschule gute Arbeit leistet und empfehlen Ihnen deshalb, die Bildung einer Volksschulgemeinde abzulehnen. Die Primarschulbehörde

4 Orientierungsversammlung Am Montag, 16. Januar 2017, 20 Uhr, findet im Singsaal des Schulhauses Oberdorf in Sulgen eine Orientierungsversammlung zur Bildung einer Volksschulgemeinde statt. Sie soll der vertieften Information und der Meinungsbildung für den Entscheid vom 7. Februar 2016 dienen. Abstimmungsempfehlung der Sekundarschule Befang Neben der gemeinsamen Botschaft zur Bildung der Volksschulgemeinde finden Sie in der Beilage zu dieser Einladung für a. o. Schulgemeindeversammlung vom 7. Februar 2017 die Stellungnahme der Sekundarschulbehörde Befang Sulgen zur Bildung einer Volksschulgemeinde. Sie dient der Information und Meinungsbildung. Wahlen für die Primarschulbehörde Sulgen Da nicht feststeht, ob unsere Primarschulgemeinde nach dem 31. Dezember 2017 noch weiter besteht, hat die Primarschulbehörde darauf verzichtet, die Erneuerungswahlen der Behörde für die Amtsdauer 2017 bis 2021 anzusetzen und durchzuführen. Von der bisherigen Behörde würden sich Ernst Ritzi als Präsident und Sandra Brand und Claudia Hugger für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen. Irma Suter, Andrea Näf und Christian Breitenmoser stellen sich nicht mehr zur Wahl.

5 Stellungnahme zu den Argumenten und Bedenken Unsere Sicht zu den Vorteilen einer Volksschulgemeinde (Vergleich zur bestehenden Primarschulgemeinde Sulgen) Warum eine Volksschulgemeinde? (Botschaft Volksschulgemeinde, Seiten 12 und 13) Schule wird gestärkt Durch den Zusammenschluss zu einer grösseren Organisation erhält die Schule als VSG eine stärkere Position in den Zusammenarbeitsfeldern mit der Politischen Gemeinde (Familienpolitik, Sozialpolitik, Sicherheitsfragen, Finanzplanung, Liegenschaften, Verwaltung) und kann entsprechende Synergien schaffen. Die langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit von Schule und Politischer Gemeinde wird vereinfacht. Die Primarschule Sulgen hatte bisher einen Ansprechpartner: Die Politische Gemeinde Sulgen. Das Gebiet der Primarschule Sulgen deckt sich mit Ausnahme des Dorfes Götighofen mit dem Gebiet der Politischen Gemeinde Sulgen. Die Zusammenarbeit mit der Politischen Gemeinde war zum Beispiel bei Bau- und Infrastrukturfragen direkt, einfach und unkompliziert und es konnten gute Lösungen gefunden werden. Die Grenzen der neuen Volksschulgemeinde decken sich nicht mit den politischen Grenzen. Die neue VSG umfasst eine Politische Gemeinde (Sulgen) vollständig und drei (Kradolf- Schönenberg, Hohentannen und Erlen) zum Teil. Die Zusammenarbeit mit den Politischen Gemeinden bleibt auch für die VSG anspruchsvoll. Schlanke Verwaltung, Synergien Die Verwaltung kann konzentriert werden. Die grössere Organisation erzielt überdies Einsparungen, so z.b. durch eine professionelle Bewirtschaftung der Liegenschaften und beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Durch die Nutzung von Synergien erreichen die Verwaltungsleistungen eine stärkere Präsenz und können professionalisiert werden (höhere Pensen, längere Öffnungszeiten). Viele Arbeiten können konzentriert werden und fallen nur einmal an. So gibt es nur noch ein Budget, eine Rechnung, eine Revision. Bisherige Schnittstellen und Verträge zwischen den bestehenden Primarschulgemeinden entfallen. Durch die Bildung einer Volksschulgemeinde entstehen Synergien (z. B. ein Budget, eine Rechnung, eine Revision). Zwischen den Primarschulgemeinden gibt es nicht allzu viele Schnittstellen (Zusammenarbeit bei Schulsozialarbeit, Psychomotorik). Weitere Schnittstellen bestehen zu den Politischen Gemeinden. Die Verwaltung der Primarschule Sulgen ist professionell geführt, arbeitet effizient, und hat eine hohe Präsenz nahe bei den Eltern und bei den Schulbürgerinnen und Schulbürgern. Unser Schulsekretariat im Schulhaus Oberdorf ist aktuell von Montag bis Donnerstag besetzt. Auch die Stellvertretung in der Verwaltung ist für kurzfristige und kurzzeitige Absenzen unserer Schulsekretärin Jeannette Jordi geregelt und gewährleistet. Bessere Erreichbarkeit Bei der Verwaltung und Führung der Schule entsteht durch die grössere zeitliche Verfügbarkeit der zentralen Dienste ein verbesserter Service. Kleine Schulen verfügen heute nur selten über ein Schulsekretariat. Sowohl Schulverwaltung/Schulsekretariat wie Schulleitung unserer Schule sind von Montag bis Freitag nahezu die ganze Woche verfügbar. Sie bieten gegen innen (für die Mitarbeitenden) und aussen (Eltern und Öffentlichkeit) einen optimalen Service.

6 Steuersenkungspotenzial Bei allen VSG-Bildungen der jüngeren Vergangenheit konnten die Gesamtsteuerfüsse des vormaligen Sekundar-Schulkreises in den Folgejahren gesenkt werden. Dieses Potential ist auch im vorliegenden Fall gegeben. Ein Potential für eine mögliche Steuerfusssenkung besteht. Es hält sich aber in engen Grenzen (Botschaft VSG, Seite 17). An anderer Stelle der Botschaft wird darauf verwiesen, dass Bildung der VSG «keine Sparübung» (Seite 8) sein soll. Der Grundsatz, dass an allen Schulstandorten und damit für alle Schülerinnen und Schüler der VSG dasselbe pädagogische Angebot zur Verfügung stehen muss, könnte sich kostentreibend auswirken. Die Sulger Schulbürgerinnen und Schulbürger zahlen aktuell 98 Prozent Schulsteuern (Primarschule 62% und Sekundarschule 36%). Die Volksschulgemeinde geht in den Jahren 2018 bis 2021 von einem Steuerfussbedarf von 96 bis 99 Prozent aus. Die Volksschulgemeinden in unserer Nachbarschaft haben aktuell (2016) folgende Schulsteuerfüsse: Berg 105%; Bischofszell 90%; Bürglen 102%; Erlen 100%, Nollen 102%. Vorteile in der operativen Führung Durch die Fusion entstehen attraktivere Schulleitungspensen und bessere Stellvertretungsmöglichkeiten. Die neue Körperschaft eröffnet neue Zusammenarbeitsformen unter den Schulleitungen. Dies beeinflusst die Kontinuität und Wirksamkeit der operativen Führung günstig. Die neue Führungsstruktur ermöglicht eine bessere Trennung von strategischen und operativen Aufgaben. Das Pensum unserer Schulleitung beträgt 90 Stellenprozent. Es erlaubt eine Konzentration auf die Führungsaufgabe und bietet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Die kurzzeitige und kurzfristige Stellvertretung ist gewährleistet. Die Schulleitungen von Primarschulen und Sekundarschule pflegen eine gute Zusammenarbeit. Bei der Einführung von Lehrplan 21/Lehrplan Volksschule Thurgau haben sich die drei Primarschulen Sulgen, Schönenberg- Kradolf und Götighofen in einem gemeinsamen Projekt zusammengefunden. Die Multiplikatoren zur Einführung des neuen Lehrplans werden gemeinsam ausgebildet, eingesetzt und finanziert. Es trifft zu, dass mit dem in der VSG vorgesehenen Pensum von 80 Stellenprozent für das Präsidium die personellen Ressourcen für eine bessere Trennung von strategischen und operativen Aufgaben geschaffen werden. Das Präsidium unserer Primarschule ist aktuell mit einem Pensum von 20 Stellenprozent ausgestattet. Attraktive Behördenämter, einfachere Kandidatensuche Für Präsidium, Behörde und Schulleitungen ergeben sich dank der grösseren Organisation attraktivere Stellenbeschreibungen und Pensen, was sich bei der Kandidatensuche als vorteilhaft erweisen wird. Niemand muss «überredet» werden. Dies kann wesentlich zu einer längeren Verweildauer im Amt und damit zu grösserer Kontinuität, Langfristigkeit und Nachhaltigkeit in der Führung beitragen. Weil in einer Volksschulgemeinde auch die zeitlichen und fachlichen Ansprüche an die Behördenmitglieder für eine Mitarbeit in der Behörde steigen, dürfte es nicht einfacher werden geeignete Behördenmitglieder zu finden. Das Präsidium der Volksschulgemeinde wird mit einem 80-Prozent-Pensum sicher attraktiver, weil so zur Haupterwerbstätigkeit wird.

7 Bessere Verfügbarkeit, kurze Wege Die grössere zeitliche Verfügbarkeit der zentralen Führung (Schulbehörde) und der Führung vor Ort (Schulleitung) sowie der Schulverwaltung ergibt eine Verbesserung für die Bearbeitung der Anliegen von Mitarbeitenden. Im Vergleich zur aktuellen Verfügbarkeit an unserer Primarschule ergibt mit einer Volksschulgemeinde sich einzig beim Präsidium der Schulbehörde eine Verbesserung. Schulleitung und Schulverwaltung sind bereits heute gut verfügbar und vor Ort bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsent. Höhere Flexibilität in der Planung bessere Stellensicherheit Durch die gewachsene Schüler- und Klassenzahl entsteht eine höhere Flexibilität bei der Klassenbildung, der Pensenplanung und -zuteilung, sowie bei der Organisation der schulischen Angebote. Dies führt auch zu einer höheren Stellensicherheit für Angestellte in der VSG. Stimmt, mit der Bildung einer Volksschulgemeinde entstehen im Vergleich zu unserer Primarschule doppelt so viele Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die auch einen schulinternen Stellenwechsel eher möglich machen. Fit für erhöhte Ansprüche und anspruchsvolle Aufgaben Die steigenden Anforderungen und Vorgaben der kantonalen Stellen aber auch die Erwartungen der direkten Anspruchsgruppen und der Öffentlichkeit können von einer grösseren Organisation einfacher und oftmals besser erfüllt werden. Grosse Projekte und Aufgaben verteilen sich auf mehr Schultern. Stimmt, die Volksschulgemeinde hat mehr personelle und finanzielle Ressourcen. Reichhaltiges, pädagogisch vielfältiges Angebot Grössere Schulorganisationen sind eher in der Lage, ein breites, attraktives und innovatives schulisches Angebot zu organisieren und zu finanzieren. Die Weiterbildung der Mitarbeitenden kann konzentriert und den Bedürfnissen der Schule besser angepasst werden. Dies gilt auch für schulergänzende Angebote wie ausserschulische Betreuung, freiwillige Kurse, Elternangebote, Musikunterricht usw. Stimmt, die Volksschulgemeinde könnte mehr Angebote machen. Zusätzliche Angebote sind aber auch in einer Volksschulgemeinde mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wird die Weiterbildung konzentriert, kann das auch bedeuten, dass die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden weniger Platz haben. Konstante Ansprechpartner, harmonische Stufenübergänge für Schüler und Eltern Der Stufenübertritt kann durch eine gemeinsame Philosophie und konkrete Standards in einer VSG für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern harmonisiert werden. Volksschulgemeinden verfügen über eine einheitliche Strategie für die ganze Schule und können Schnittstellenprobleme wirkungsvoll regeln. Stimmt.

8 Erhaltung kleiner Schulstandorte Für die erfolgreiche Erhaltung von kleinen Schulstandorten können die höhere Finanzkraft und die erweiterten organisatorischen Möglichkeiten einer VSG die entscheidenden Faktoren darstellen. Die erfolgreiche Erhaltung von kleinen Schulstandorten ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens und auch eine Kostenfrage. Eine Volksschulgemeinde macht es möglich zu optimieren. In einer Volksschulgemeinde können beim Entscheid über die Aufhebung von Standorten einzelne kleine Dörfer überstimmt werden. Einheitliches pädagogisches Profil Vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe kann ein einheitliches pädagogisches Profil über alle Schulstufen hinweg entwickelt werden. Die Stufenübergänge so können für das Kind harmonischer gestaltet werden. Stimmt. Koordinierte Personalförderung und -entwicklung Die grössere Organisation der VSG kann eine koordinierte und gebündelte Personalentwicklung und Personalförderung betreiben und Synergien nutzen, zum Beispiel bei der betrieblichen Weiterbildung und im Umgang mit der Einführung des neuen Lehrplanes. Stimmt. Unsere Primarschule nutzt gewisse Synergien z. B. bei der Einführung des neuen Lehrplanes bereits durch die Zusammenarbeit mit anderen Primarschulen. Wirkungsvolle Elternarbeit Auch die Gestaltung der Elternarbeit kann über alle Stufen hinweg einheitlicher und wirkungsvoller betrieben werden (Elterninformation, Elternbildungskurse, Elternmitwirkung). Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann so intensiviert und nachhaltig gestaltet werden. Stimmt, wenn es um die von der Schule organisierte Elternarbeit geht.

9 Unsere Sicht zu den Bedenken und Einwänden zu einer Volksschulgemeinde Bedenken und Einwände (Botschaft Volksschulgemeinde, Seite 13) 1. kleine Schulstandorte eher geschlossen würden, weil einseitig nach betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten entschieden werde. Die Schliessung von kleinen Schulstandorten ist vom politischen Willen der Schulbehörde abhängig und auch davon, ob in einer Volksschulgemeinde eine pädagogische Vielfalt z. B. mit Basisstufen- und Gesamtschul-Modellen für kleine Standorte gepflegt werden soll. 2. die pädagogische Vielfalt verloren gehen könnte, weil die Behörde die Angebote zentralisieren und vereinheitlichen wolle. Damit wären auch die lokale Kultur und das persönliche Engagement für einen Ortsteil gefährdet. Ob in einer Schule pädagogische Vielfalt gepflegt werden soll, ist vom politischen Willen der Schulbehörde abhängig. Ohne eigene Schule geht im Leben eines Dorfes ein Stück Kultur und Gemeinschaft verloren. 3. das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der Schulbehörden verloren gehe. Der direkte, lokal geprägte Bezug der Behördemitglieder zum Schulbetrieb würde einer distanzierteren, gesamtheitlichen Sicht weichen. Die Konzentration der Behördentätigkeit auf die strategische Führung mache das Amt anspruchsvoller und gleichzeitig weniger attraktiv. Die Arbeit der Behörde unserer Primarschule Sulgen wird mit einer Entschädigung abgegolten, zu einem Teil hat sie ehrenamtlichen und freiwilligen Charakter. Das ginge durch eine Professionalisierung wohl verloren. 4. die Zentralisierung der Schulverwaltung einen Serviceabbau in den Schulstandorten zur Folge haben würde. Die Schule verliere dadurch ihre räumliche Nähe zu den Eltern und der Bevölkerung. Für die Eltern, die im Oberdorf in Sulgen wohnen, würde die räumliche Nähe von Schulverwaltung und Schulsekretariat verloren gehen. Im Auholz und in Donzhausen war die Schulverwaltung schon bisher nicht vor Ort. Die Volksschulgemeinde wird ihre Verwaltung voraussichtlich am Standort der Sekundarschule im Befang zentralisieren. 5. die traditionell starke Identifikation der Eltern und der Bevölkerung mit ihrer Dorfschule abnehmen würde. Solange die Schulstandorte (Dorfschulen) erhalten bleiben, wird sich an der Identifkation mit der eigenen Schule nichts ändern. Der Erhalt der Schulstandorte ist eine Frage des politischen Willens der Schulverantwortlichen (Behörde) und der Stimmberechtigten der neuen Volksschulgemeinde.

10 6. die Schülerzahl gleich bleiben würde und sich daraus keine Synergiemöglichkeiten ergeben. Für die Primarschule ergibt sich eine grössere Gesamtschülerzahl. Dagegen bleiben die Schülerzahlen in den Dörfern (Schulstandorte der Primarschule) und der Sekundarschule gleich. Den Synergiemöglichkeiten sind Grenzen gesetzt. Die Primarschulbehörde Übergang zur Sekundarschule bleibt bestehen Es trifft zu, dass der Übergang von der Primarschule zur Sekundarschule durch die Zusammenfassung von Primarschulen und Sekundarschule dadurch vereinfacht werden kann, dass ein einheitliches die ganze Schulzeit umfassendes pädagogisches Konzept entwickelt und gelebt wird. Soll aber die pädagogische Vielfalt erhalten bleiben (Basisstufe in Götighofen und Gesamtschule in Donzhausen), so werden die Schülerinnen und Schüler beim Übertritt aus der Primar- in die Sekundarschule auch weiterhin unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Grundsätzlich ergeben sich für die Sekundarschule durch die Bildung einer Volksschulgemeinde keine zusätzlichen pädagogischen Möglichkeiten, weil die Schülerzahl auf der Sekundarschule gleich bleibt. Dazu müsste die Sekundarschule mit Nachbar- Volksschulgemeinden zusammenarbeiten oder es müsste eine noch grössere Volksschulgemeinde zusammen mit einer oder mehreren Nachbar-Volksschulgemeinden gebildet werden.

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