Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015

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1 Covered Bond Gesetze 30. Juli 2015 Fixed Income Research News Corner S. 1 Gesetzesmodelle im Überblick S. 4 KSA-Risikogewichtung nach CRR S. 6 Länderübersicht: Australien, Belgien, Dänemark S. 7 Deutschland, Finnland, Frankreich S. 8 Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg S. 9 Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich S. 10 Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südkorea S. 11 Tschechien, Türkei, Ungarn, United Kingdom, USA S. 12 Ansprechpartner in der NORD/LB S. 13 Hier geht es zum NORD/LB-Research-Portal PROFI Spanischer Covered Bond Markt wird durch strukturierte Covered Bonds erweitert News Corner Im April verabschiedete die spanische Regierung ein Gesetz zur Stimulierung des Finanzsektors, welches ein wesentlich flexibleres Regelwerk für Verbriefungstransaktionen bieten soll. Mittels SCBs können Covered Bonds mit Conditional Pass-through (CPT) Strukturen emittiert werden. Ein maßgeblicher Vorteil dieser CPT-Strukturen besteht darin, dass unter zuvor definierten Voraussetzungen bei einem Ausfall des Emittenten ein Covered Bond Programm von einer üblicherweise Hard Bullet in eine Pass-through Struktur umgewandelt wird. Hierdurch wird die Rückzahlungsmodalität der emittierten Covered Bonds dahingehend geändert, dass der Cash Flow der besichernden Assets die ausstehenden Zins- und Tilgungszahlungen leistet, sodass die Veräußerung der Assets zu unter Umständen nachteiligen Konditionen vermieden wird. Bestandteil dieser Pass-through Strukturen ist im spanischen Gesetz ein Transfer der besichernden Assets auf ein SPV. Dieser ist vom Emittenten separiert und garantiert den Covered Bonds Investoren bei einem Zahlungsausfall des Emittenten die Rückzahlung der ausstehenden Forderungen. Dabei bestehen im Gegensatz zu Cédulas keine Vorgaben, welche Vermögenswerte der Cover Pool enthalten darf, sodass u. a. auch Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) als Sicherheiten dienen können. Fixed Income Research Seite 1 von 16

2 S&P kommentiert türkisches Covered Bond-Framework Rumänien genehmigt überarbeitetes Covered Bond Gesetz S&P hat im Mai das überarbeitete Covered Bond-Kommuniqué des Capital Market Board of Turkey (CMB) sowie die erste Emission eines hypothekarisch-besicherten Covered Bonds im Februar zum Anlass genommen, einen Kommentar zum türkischen Covered Bond-Gesetz zu veröffentlichen. Demnach geht die Agentur vorläufig davon aus, dass sie die unter der überarbeiteten Gesetzgebung bestehenden Covered Bond-Programme über dem Rating der emittierenden Bank bewerten könnte. S&P nennt dabei fünf wesentliche Faktoren des türkischen Covered Bond-Gesetzes, die für diese Entscheidung ausschlaggebend sind. Der wohl bedeutendste Faktor ist die Separierung des Cover Pools sowie der hieraus resultierenden Cash-Flows im Insolvenzfall. Des Weiteren hält die Agentur das Risiko einer früheren Rückzahlung, eines Zahlungsmoratoriums sowie einer erzwungenen Restrukturierung der emittierten Covered Bonds im Insolvenzfall für gering. Der dritte Faktor betrifft die Begrenzung der Übersicherung. Laut S&P gibt das Kommuniqué Übersicherungsquoten vor, wobei eine höhere, freiwillige Übersicherung grundsätzlich möglich ist. Da eine freiwillige Übersicherung unter dem türkischen Kapitalmarktgesetz sowie im Kommuniqué nicht geregelt ist, besteht laut S&P unter Umständen die Gefahr einer Rückforderung der freiwillig übersichernden Assets. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Behandlung von Hedginginstrumenten. Bei Ausfall des Emittenten stehen die im Deckungsstock befindlichen Derivate nach Einschätzung S&Ps den Covered Bond-Gläubigern zur Verfügung. Letztlich schätzt die Agentur die Refinanzierungsmöglichkeit nach der Insolvenz des Emittenten ein. Hier stehen dem im Insolvenzfall vom CMB ernannten Verwalter umfangreiche Rechte zu, um ausstehende Rückzahlungen fristgerecht zu bedienen. Die rumänische Regierung hat einer überarbeiteten Fassung des bestehenden Covered Bond Gesetzes zugestimmt. Durch die Novellierung soll das aktuelle Gesetz stärker mit denen der übrigen europäischen Jurisdiktionen harmonisiert werden. Zurzeit liegt die endgültige Version des Textes noch nicht vor, allerdings gab es in vorherigen Entwürfen den Vorschlag, die Mindestübersicherungsquote auf 2% sowie eine Liquiditätsdeckung von 180 Tagen festzulegen. Des Weiteren wurden Gegenparteien aus Swapgeschäften, welche zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken des Cover Pools abgeschlossen wurden, im Vergleich zu Covered Bond Investoren schlechter gestellt. Sofern hier keine Gleichstellung erfolgt, dürfte es zukünftig schwierig sein, geeignete Swapkontrahenten zu finden. Fixed Income Research Seite 2 von 16

3 Novelle des polnischen Covered Bond Gesetzes Nachdem die Novellierung des Covered Bond Gesetzes den Sejm (erste Kammer) des polnischen Parlaments durchlaufen hat, liegt der Gesetzesentwurf nun im polnischen Senat. Die Einführung des Gesetzes hat sich seit der Genehmigung durch das polnische Finanzministerium im Juli 2014 verzögert, da mit dem aktuellen Vorschlag auch andere, bestehende Gesetze, wie beispielsweise das Insolvenz- und Steuerrecht angepasst werden müssen. Aus diesem Grund wird das Inkrafttreten der Änderungen des bestehenden Covered Bond Gesetzes voraussichtlich zum 01. Januar 2016 in Verbindung mit den anderen Gesetzesänderungen erfolgen. Im Vergleich zum bestehenden Gesetz sieht der jüngste Entwurf die Implementierung von Conditional pass-through Strukturen sowie verpflichtenden Liquiditätsreserven vor. Des Weiteren sollen Covered Bonds von der Quellensteuer befreit werden, weshalb mit einem wesentlich größeren Interesse ausländischer Investoren für polnische Emissionen zu rechnen ist. Von inländischer Seite könnte die Nachfrage dadurch steigen, dass Pensionsfonds und Genossenschaftsbanken zum Jahreswechsel einen höheren Anteil an Covereds im Portfolio halten dürfen.. Fixed Income Research Seite 3 von 16

4 Gesetzesmodelle im Überblick Länder: - Australien - Italien - Kanada - Neuseeland - Niederlande - United Kingdom Modell I Covered Bond Emittent ist ein spezialisiertes Emissionsinstitut Zahlung von Zinsen und Kapital Covered Bond Emittent Kauf von Covered-Bonds Kauf der Forderung Garantie SPV Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Der Covered Bond Emittent nutzt eine Zweckgesellschaft (SPV), um die besicherten Vermögenswerte als Sondervermögen zu verwahren. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten ist das Vermögen hierdurch von der Insolvenzmasse separiert. Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften. Die Assets werden auf die rechtlich separierte Institution übertragen, welche die Zins- und Kapitalrückzahlung garantiert. Länder: - Frankreich - Irland - Norwegen Modell II Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank Mutterinstitut Übertragung der deckungsfähigen Forderungen Erwerb der deckungsfähigen Forderungen Zahlung von Zinsen und Kapital Covered Bond Emittent Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Das Mutterinstitut des Covered Bond Emittenten übernimmt die Emission und Abwicklung von deckungsfähigen Forderungen und Covered Bonds. Das begebende Institut ist nur für die Verwahrung der deckungsstockfähigen Forderungen zuständig. Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstitutes, benötigt i.d.r. aber kaum Personal. Ausschlaggebend ist, dass im Falle einer Insolvenz des Mutterinstituts der Emittent nicht betroffen ist. Fixed Income Research Seite 4 von 16

5 Modell III Länder: - Dänemark - Luxemburg - Polen - Ungarn Covered Bond Emittent ist eine Spezialbank Schuldner Zahlung von Zinsen und Kapital Kredit- Gewährung Covered Bond Emittent nicht non-eligible deckungsf. assets Ford. deckungsfähige Forderungen Zahlung von Zinsen und Kapital Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäften. Die Kreditvergabe ist durch Gesetze für Hypothekendarlehen und öffentliche Kredite beschränkt. Der Emittent erhält den gesetzlichen Status eines Kreditinstituts. Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Entscheidend ist, dass bei dieser gesetzlichen Struktur die besicherten Forderungen im Insolvenzfall von der Insolvenzmasse getrennt sind. Länder mit qualifizierter Covered Bond Lizenz : - Belgien - Deutschland - Finnland - Island - Lettland - Österreich - Russland - Schweden - Slovenien - Türkei Länder ohne qualifizierte Lizenz: - Bulgarien - Griechenland - Litauen - Portugal - Slowakei - Spanien (CH/CT) - Tschechien Modell IV Covered Bond Emittent ist eine Universalbank Schuldner Zahlung von Zinsen und Kapital Kredit- Gewährung Quelle: vdp, NORD/LB Fixed Income Research Covered Bond Emittent nicht non-eligible deckungsf. assets Ford. deckungsfähige Forderung Zahlung von Zinsen und Kapital Kauf von Covered Bonds Covered Bond Investor Der Emittent übernimmt die Emission, die Abwicklung und die Begebung von deckungsstockfähigen und nicht deckungsstockfähigen Geschäfte. Die deckungstockfähigen Forderungen unterliegen strengen Beleihungskriterien. Die Emission der Covered Bonds ist hierbei durch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt. Fixed Income Research Seite 5 von 16

6 KSA-Risikogewichtung nach CRR KSA-Risikogewicht abhängig von Rating durch eine ECAI OGAW-Richtlinie bzw. CRR muss erfüllt sein Die Capital Requirements Regulation (CRR; Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ), welche am 01. Januar 2014 in Kraft trat, regelt u.a. die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten in der EU. Mit der Einführung ist die Risikogewichtung eines Covered Bonds im Kreditrisikostandardansatz (KSA) nun direkt abhängig vom Rating einer anerkannten Agentur (ECAI; External Credit Assessment Institution) und nicht wie zuvor von der Einschätzung des jeweiligen Staates. Für eine bevorzugte Behandlung ist dabei die Konformität mit Artikel 52 der OGAW-Richtlinie ( Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ) sowie mit Artikel 129 der CRR ausschlaggebend. Erstere beschreibt u.a., dass das begebende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Mitgliedstaat haben muss und einer besonderen Aufsicht unterliegt. Außerdem müssen die Schuldverschreibungen und daraus entstehende Verbindlichkeiten stets durch Vermögenswerte gedeckt sein, die bei Ausfall des Emittenten vorrangig den Gläubigern der Schuldverschreibungen zur Verfügung stehen. In der CRR werden dagegen u.a. Transparenzanforderungen beschrieben und anerkennungsfähige Vermögenswerte genauer definiert. Diese umfassen u.a. öffentliche Forderungen in der EU sowie unter weiteren Voraussetzungen in weiteren Staaten und Darlehen besichert durch Wohnimmobilien (LTV: 80%), Gewerbeimmobilien (LTV: 60% bzw. 70%) oder Schiffspfandrechte (LTV: 60%). Pfandrechte an Flugzeugen sind derzeit nicht CRR-konform, dennoch soll eine Inkludierung bis Ende 2014 geprüft werden. SMEs werden zurzeit nicht berücksichtigt. Mapping CQS und Risikogewichte Credit Quality Step Fitch / S&P Rating Moody s Rating Bevorzugtes KSA Risikogewicht 1 Unbesichertes KSA Risikogewicht 2 1 AAA bis AA- Aaa bis Aa3 10% 20% 2 A+ bis A- A1 bis A3 20% 50% 3 BBB+ bis BBB- Baa1 bis Baa3 20% 50% 4 BB+ bis BB- Ba1 bis Ba3 50% 100% 5 B+ bis B- B1 bis B3 50% 100% 6 CCC+ und schlechter Caa1 und schlechter 100% 150% Quelle: CEBS, CRR, NORD/LB Fixed Income Research 1 Vorausgesetzt Art. 52 OGAW und Art. 129 CRR sind erfüllt und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor. 2 Vorausgesetzt Restlaufzeit > 3 Monate und langfristige Bonitätsbeurteilung einer ECAI liegt vor. ansonsten Behandlung als unbesichertes Papier Liegen die nötigen Voraussetzungen sowie ein Rating einer anerkannten ECAI vor kann den Covered Bonds ein bevorzugtes Risikogewicht für den KSA zugewiesen werden. Dabei wird in sechs verschiedene Credit Quality Steps (CQS) unterschieden, die sich an dem Rating einer ECAI orientieren (Mapping siehe Tabelle). Die beste Klasse erhält ein Risikogewicht von 10%, während im schlechtesten Falle eine Anrechnung zu 100% erfolgt. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Covered Bond wie eine unbesicherte Anleihe des Emittenten behandelt, was je nach Laufzeit und Rating eine entsprechend höhere Risikogewichtung nach sich zieht. Fixed Income Research Seite 6 von 16

7 Land Australien Belgien Dänemark Bezeichnung Australian Saerligt Daekkede Belgian Pandbrieven Realkreditobligationer Covered Bonds Obligationer Saerligt Daekkede Realkreditobligationer Kurzfassung - - RO SDO SDRO Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Forderungen an KI Hypothekenkredite (bis zu 40% Hypothekenmandate), Öffentliche Forderungen, ABS/MBS (gruppenzugehörig), Öffentliche Forderungen Schiffskredite, Öffentliche Forderungen Eigentümer der Assets SPV Emittent Emittent Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Nein Ja AU EWR EWR, OECD EWR, OECD EWR, OECD - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze AU OECD, Entwicklungsbanken EWR, OECD EWR, OECD EWR, OECD Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 70% Privat: 75% / 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 60% / 70% / 70% Schiffe: 70% Privat: 75% / 80% Ferienhäuser: 60% Landwirt.: 60% / 70% / 70% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Ja Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Ja Ja Nein Ja Nein Ersatzdeckungsgrenze 15% 15% - 15% - Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit 3% nominal 5% nominal 8% australischer Assets 8% der Bilanzsumme, Ausnahmen möglich 8% der RWA (für Hypothekenbanken) 8% der RWA (für Hypothekenbanken) 8% der RWA (für Hypothekenbanken) Balance principle - - Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Nein Ja Ja Ja Ja CRD erfüllt Nein Covered Bonds Belges: Nein Lettres de Gage Beldes: Ja Ja Ja Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 7 von 16

8 Land Deutschland Finnland Frankreich Bezeichnung Öffentliche Pfandbriefe / Hypotheken- / Schiffs- / Flugzeugpfandbriefe Kurzfassung Hypfe, Öpfe, Schipfe, Flupfe Kiinteistövakuudelliset Joukkovelkakirjalainat Obligations Foncières Obligations à l Habitat Caisse de Refinancement de l`habitat - OF OH CRH Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Eigentümer der Assets Hypotheken-, Schiffs- und Flugzeugkredite, oder WBG MBS Emittent Emittent Emittent garantierte Immobiliendarlehen, MBS Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten) Hypothekenkredite Kreditinstitut (Verpfändung an d. Emittenten) Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Ja Ja - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze EWR, CH, US, CA, JP, AU, NZ, SG EWR, CH, US, CA, JP, Entwicklungsbanken 60% des Beleihungswertes EWR EWR, Entwicklungsbanken Privat: 70% EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Entwicklungsbanken, andere EWR, andere EWR, andere - - FGAS Garantie: 100% 80% FR FGAS Garantie: 100% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Nein Nein Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Nein Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja Nein Ersatzdeckungsgrenze 10% Öpfe, 20% Hypfe/Schipfe/Flupfe 20% 15% 15% - Mindestüberdeckung 2% barwertig 2% barwertig 5% barwertig 5% nominal 25% nominal Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Ja Ja Ja Ja CRD erfüllt Ja (gilt nicht für Flugzeugpfandbriefe) Ja Ja Ja Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 8 von 16

9 Land Griechenland Irland Italien Kanada Luxemburg Bezeichnung Lettres de Gage Kalimenes Asset Covered Obbligazioni Bancarie Canadian Registered (publiques / mobilières / Omologies Securities Garantite Covered Bonds hypothécaires / mutuelles) Kurzfassung - ACS OBG - LdG Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Schiffskredite, Öffentliche Forderungen, MBS, MBS Öffentliche Forderungen (nur als Ersatzdeckung) MBS, Registerforderungen,, Verbundforderungen Eigentümer der Assets Emittent (oder SPV) Emittent SPV SPV Emittent Spezialbankprinzip Nein Ja Nein Nein Ja GR - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze EWR, OECD, Entwicklungsbanken, andere Privat : 80% Schiffe: 60% EWR, US, CA, JP, CH, NZ, AU EWR, US, CA, JP, CH, NZ, AU, Entwicklungsbanken Privat : 75% EWR, CH CA EWR, OECD, andere (bis 50% CQS 1 bzw. bis 10% CQS 2) EWR, CH CA EWR, OECD, andere Privat : 80% Andere: 60% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Nein Nein (aber SPV) Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckungsgrenze 15% (max. i.h.d. nom. Übersicherung) 15% 15% 10% 20% Mindestüberdeckung Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit 5,26% barwertig und nominal ab 20% der unencumbered Assets können zusätzliche Kapitalanforderungen drohen** 3% (PACS, MACS) bzw. 10% (CMACS) barwertig Barwertige und nominale Deckung Vertraglich geregelt 2% barwertig und nominal - Case-by-case** 4% der Bilanzsumme* - Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Ja Ja Nein Ja CRD erfüllt programmabhängig Ja Ja Nein programmabhängig Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 9 von 16

10 Land Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Bezeichnung New Zealand Registered Geregistreerde Obligasjoner med Fundierte Bankschuldverschreibungen Covered Bonds Gedekte Obligaties fortrinnsrett Pfandbriefe Kurzfassung - GGO OMF FBS - Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Keine gesetzliche Vorgabe (in Praxis: Hypothekenkredite) Keine gesetzliche Vorgabe aber Festlegung bei Programmauflegung (derzeit nur Hypothekenkredite) MBS, Mündelgelder, Eigentümer der Assets SPV SPV Emittent Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Nein Nein (in Praxis) - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze - (in Praxis: NZ) - - (max. 80% für Zentralbankfähigkeit) EU, US, CA, JP, KR, HK, SG, AU, NZ, CH EU, US, CA, JP, KR, HK, SG, AU, NZ, CH (ab EWR, OECD EWR, CH EWR, CH EWR, OECD EWR, CH EWR, CH Privat: 75% Ferienhäuser: 60% - 60% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Nein Ja Ja Ja Deckungsregister Ja Nein Ja Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Nein Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckungsgrenze % 15% 15% Mindestüberdeckung Nominale Deckung 5% nominal Barwertige Deckung 2% (barwertig: inkl. Kosten; nominal: inkl. 2% nominal Kosten und Zinsen) Asset Encumbrance * Emissionslimit 10% der Bilanzsumme** Case-by-case* ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Nein Ja Ja Ja Ja CRD erfüllt Nein Ja Ja Ja Ja Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 10 von 16

11 Land Portugal Schweden Schweiz Spanien Südkorea Bezeichnung Obrigações sobre o Säkerstellda Swiss (Structured) Cédulas Hipotecarias / South Korean Covered Sector Público / Obligationer Covered Bonds Cédulas Territoriales Bonds Obrigações Hipotecárias Kurzfassung OSP, OH SO - CH, CT - Spezialgesetz Ja Ja Nein Ja Ja Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) MBS, Hypothekenkredite Öffentliche Forderungen Hypotheken Eigentümer der Assets Emittent Emittent SPV Emittent Emittent Spezialbankprinzip Nein Nein Nein Nein Nein EWR EWR CH EWR (CT), EU (CH) KR - öffentliche Deckung Beleihungsgrenze EWR EWR, OECD (nur Öffentliche Forderungen) Privat : 75% Landwirt.: 70% - EWR (CT), EU (CH) KR Privat: 70% / 80% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Nein Ja Ja Deckungsregister Ja Ja Nein Ja Ja Derivate im Deckungsstock Ja Ja Ja Ja (CH) / Nein (CT) Ja Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja (CH) / Nein (CT) Ja Ersatzdeckungsgrenze 20% 20% 15% 5% (CH) 10% Mindestüberdeckung - (OSP); 5,26% nominal und barwertig (OH) Barwertige und nominale Deckung Vertraglich geregelt (11% barwertig und nominal) 25% nominal (CH); 43% nominal (CT) 70% 5% nominal Asset Encumbrance * Emissionslimit % der Bilanzsumme** ** Cover Pool Limit Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Ja Nein Ja Nein CRD erfüllt Ja Ja Nein Ja Nein Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 11 von 16

12 Land Tschechien Türkei Ungarn United Kingdom USA Bezeichnung Ipotek Teminatli Menkul Hypotecni zastavni list Kiymetler Jelzáloglevél Regulated Covered Bonds US Covered Bonds Kurzfassung - ITMK - RCB - Spezialgesetz Ja Ja Ja Ja Nein Deckungswerte (ggf. inkl. Ersatzdeckungswerten) Hypothekenkredite Hypothekenkredite Öffentliche Forderungen, Schiffskredite,, PPP-Kredite, sozialer Wohnungsbau MBS, Eigentümer der Assets Emittent Emittent Emittent SPV SPV Spezialbankprinzip Nein Nein Ja Nein Nein EWR TR EWR - öffentliche Deckung EWR - - Beleihungsgrenze 70% Privat: 75% Gewerblich: 50% Privat : 70% Landwirt.: 60% EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man EWR, CH, US, CA, JP, NZ, AU, Kanalinseln, Isle of Man / 70% Schiffe: 60% US, andere US, andere Privat : 75% Gesetzl. Konkursvorrecht Ja Ja Ja Nein Nein Deckungsregister Ja Ja Ja Ja Nein Derivate im Deckungsstock Nein Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckung Ja Ja Ja Ja Ja Ersatzdeckungsgrenze 8% CB Volumen 1Y + 10% 15% 20% 100% CB Volumen < 1Y - Mindestüberdeckung Nominale Deckung, Nominale Deckung 2% barwertig Nominale Deckung 8% nominal Vertraglich geregelt Asset Encumbrance * Emissionslimit ** Cover Pool Limit - 10% der Bilanzsumme bzw. 5x EK (Grenzen können ab Emittentenrating von A verdoppelt werden)* - Nein 4% der Verbindlichkeiten* Art. 52,4 OGAW-Rili erfüllt Ja Nein Ja Ja Nein CRD erfüllt Programmabhängig Nein Ja Programmabhängig Nein Quelle: ECBC, jeweilige Landesgesetzgebung, NORD/LB Fixed Income Research Fixed Income Research Seite 12 von 16

13 Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB Fixed Income Research Michael Schulz Leitung Kai Niklas Ebeling Covered Bonds Fabian Gerlich Public Issuers Michaela Hessmert Banks Christopher Kief Corporates / Retail Products christopher.kief@nordlb.de Melanie Kiene Banks melanie.kiene@nordlb.de Jörg Kuypers Corporates / Retail Products joerg.kuypers@nordlb.de Matthias Melms Covered Bonds matthias.melms@nordlb.de Sascha Remus Corporates / Retail Products sascha.remus@nordlb.de Norman Rudschuck Public Issuers norman.rudschuck@nordlb.de Martin Strohmeier Corporates / Retail Products martin.strohmeier@nordlb.de Kai Witt Corporates / Retail Products kai.witt@nordlb.de Markets Sales Carsten Demmler Leitung carsten.demmler@nordlb.de Institutional Sales ( ) Uwe Tacke (Leitung) uwe.tacke@nordlb.de Uwe Kollster uwe.kollster@nordlb.de Julia Bleser julia.bleser@nordlb.de Gabriele Schneider gabriele.schneider@nordlb.de Thorsten Bock thorsten.bock@nordlb.de Dirk Scholden dirk.scholden@nordlb.de Christian Gorsler christian.gorsler@nordlb.de Sales Sparkassen & Regionalbanken ( ) Christian Schneider (Leitung) christian.schneider@nordlb.de Stefan Krilcic stefan.krilcic@nordlb.de Oliver Bickel oliver.bickel@nordlb.de Martin Koch martin.koch@nordlb.de Tobias Bohr tobias.bohr@nordlb.de Bernd Lehmann bernd.lehmann@nordlb.de Kai-Ulrich Dörries kai-ulrich.doerries@nordlb.de Jörn Meißner joern.meissner@nordlb.de Marc Ehle marc.ehle@nordlb.de Lutz Schimanski lutz.schimanski@nordlb.de Sascha Goetz sascha.goetz@nordlb.de Brian Zander brian.zander@nordlb.de Fixed Income / Structured Products Sales Europe ( ) René Rindert (Leitung) rene.rindert@nordlb.lu Patricia Lamas patricia.lamas@nordlb.lu Morgan Kermel morgan.kermel@nordlb.lu Laurence Payet laurence.payet@nordlb.lu Corporate Sales Schiffe / Flugzeuge Firmenkunden Immobilien / Strukturierte FX/MM Finanzierung Syndicate / DCM ( ) Thomas Cohrs (Leitung) thomas.cohrs@nordlb.de Julien Marchand julien.marchand@nordlb.de Annika Haß annika_a.hass@nordlb.de Andreas Raimchen andreas.raimchen@nordlb.de Axel Hinzmann axel.hinzmann@nordlb.de Udo A. Schacht udo.schacht@nordlb.de Thomas Höfermann thomas.hoefermann@nordlb.de Marco da Silva marco.da.silva@nordlb.de Alexander Malitsky alexander.malitsky@nordlb.de Lutz Ulbrich lutz.ulbrich@nordlb.de Financial Markets Trading Corporates Collat. Mgmt / Repos Covereds / SSAs Cust. Exec. & Trading Financials Frequent Issuers Governments Structured Products Länder & Regionen Fixed Income Research Seite 13 von 16

14 Wichtige Hinweise Die vorstehende Studie ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE ( NORD/LB ). Die NORD/LB unterliegt der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn sowie Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt am Main. Diese Studie richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Irland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Griechenland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Österreich, der Schweiz, Norwegen, Estland, Lettland und Litauen (alle vorgenannten Personen werden nachfolgend als relevante Personen bezeichnet). Die in dieser Studie untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Studie vertrauen. Insbesondere darf weder diese Studie noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Studie und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Studie einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unserer Analysten dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre die Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Studie vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Studie in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen und können sich jederzeit ändern, ohne dass dies notwendig angekündigt oder publiziert wird. Eine Garantie für die fortgeltende Richtigkeit der Angaben wird nicht gegeben. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Studie stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Studie stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Studie dar. Die in dieser Studie Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet und sollten daher nicht allein aufgrund diese Studie erworben werden. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Studie sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Studie in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- Liquiditäts- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die Weitergabe dieser Studie an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Studie ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig. Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind. Fixed Income Research Seite 14 von 16

15 Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Diese Studie wird im Vereinigten Königreich durch NORD/LB London Branch verbreitet. NORD/LB untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und für die Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich der Aufsicht durch die Financial Services Authority. Diese Studie stellt Financial Promotion im Sinne der Regelungen der Financial Services Authority dar. Relevante Empfänger im Vereinigten Königreich sollten sich mit jeglicher Anfrage an NORD/LB s London Branch, Investment Banking Department, Telephone: wenden. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Studie wurde nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (die am 1. Januar 2009 mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ( FINMA ) fusioniert wurde) gebilligt. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Diese Studie wird in Estland durch die NORD/LB verbreitet. Die NORD/LB untersteht der Aufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Empfänger dieser Studie sollte alle maßgeblichen Bedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen vor einer eigenen Entscheidung eingehend überprüfen und, soweit erforderlich, eigene dritte Berater hinzuziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Studie enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen geben die persönliche Ansicht der erstellenden Analysten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie wieder und sollten vom Empfänger daher nicht zur Grundlage einer möglichen Anlageentscheidung gemacht werden, solange dieser sich nicht von der NORD/LB hat bestätigen lassen, dass die hierin enthaltenen Aussagen, Meinungen und Bewertungen nach wie vor zutreffend und aktuell sind. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.b. dem NORD/LB-Research) abgeschottet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführte Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Finanzanalysen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Finanzanalyse, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Finanzanalyse von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Finanzanalyse kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Finanzanalyse bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist. Redaktionsschluss 30. Juli :00h Offenlegung möglicher Interessenkonflikte der NORD/LB nach 34b Abs. 1 WpHG und 5 FinAnV Keine. Fixed Income Research Seite 15 von 16

16 Zusätzliche Angaben Quellen und Kursangaben Für die Erstellung der Finanzanalysen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern. Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus Für die Erstellung der Finanzanalysen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Die vorstehende Studie wird wöchentlich erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Empfehlungssystematik und Empfehlungshistorie für die vorangegangenen 12 Monate Positiv: Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich. Emittent / Anleihe Datum Empfehlung Anleihetyp Anlass Fixed Income Research Seite 16 von 16

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