Zwischenprüfung Aufgabe aus dem. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht
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- Eleonora Geiger
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1 Freistaat Bayern Sitzplatz- Nr... Zwischenprüfung 2015 in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanz Aufgabe aus dem Versorgungsrecht und Besoldungsrecht Arbeitszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: Zugelassen sind die in der FMBek vom , Az.: PE-P /11, (FMBl S. 397) i.d.g.f. aufgeführten Hilfsmittel für den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz Hinweis: Bitte bearbeiten Sie die beiden Teilaufgaben jeweils auf getrennten Lösungsbogen!
2 2 I. Sachverhalt: Aufgabe A Berthold Beck (B), geb. am , ist Technischer Amtsrat am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Er verstirbt nach kurzer schwerer Krankheit am Aus seiner Personalakte ergibt sich folgender Werdegang: Am schließt B erfolgreich die Fachoberschule mit dem Fachabitur ab. Anschließend leistet er von seinen Grundwehrdienst. Den ihm in dieser Zeit zustehenden Urlaub spart er bis zum Ende des Grundwehrdienstes auf, weil er ab Am bis Ab WS 1978 Ab ab Am Seit eine Lehre zum Gärtner (Garten- und Landschaftsbau) bei der Stadt Stuttgart absolviert. besteht er die Abschlussprüfung und arbeitet im Anschluss daran als Gärtner bei der Firma Hoppmann in Sinsheim. studiert B an der Fachhochschule Nürtingen und schließt das Studium in der Fachrichtung Landespflege am erfolgreich als Diplom-Ingenieur (FH) ab. ist B als Gärtner bei der Firma Stötzer in Sinsheim beschäftigt, da er keine Anstellung als Ingenieur findet. Das Arbeitsverhältnis war bis zum befristet. Auf seine erfolgreiche Bewerbung hin wird B beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als technischer Angestellter eingestellt. Er war in der Fachrichtung Naturschutz und Landespflege mit Aufgaben betraut, die nach Art und Bedeutung der Tätigkeit eines Beamten des gehobenen bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienstes gleichwertig waren. wurde B zum Technischen Oberinspektor zur Anstellung im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. befand sich B in Altersteilzeit im Teilzeitmodell (Art. 91 BayBG). Die Altersteilzeit wurde genehmigt bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Am wurde B zum Technischen Amtsrat (Besoldungsgruppe A12) befördert. Persönliche Verhältnisse: B ist seit verheiratet mit der Friederike Feinbeck (F), geb. am F ist als Sekretärin beim Architekturbüro Hoppmann in Sindelfingen angestellt. Ihre monatlichen Einkünfte aus dieser Beschäftigung betragen 2.954,83 Euro. Das Paar hat einen Sohn Theo (T), geboren am ; T absolviert im Rahmen einer Umschulung seit eine Ausbildung zum Mediengestalter in Straubing.
3 3 II. Aufgabe: Berechnen und begründen Sie die Versorgungsbezüge, die den Hinterbliebenen des B nach dessen Tod bis einschließlich April 2015 zustehen. III. Bearbeitungshinweise: 1. Gegebenenfalls erforderliche Anträge gelten als rechtzeitig gestellt. 2. Auf eine gegebenenfalls in Betracht kommende Sonderzahlung ist nicht einzugehen. 3. Gehen Sie bei den Bezügen des B von der 10. Stufe des Grundgehalts aus. Maßgebend sind die am geltenden Bezügetabellen. 4. Maßgebend für die Berufung in das Beamtenverhältnis war 18 der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienst in Bayern (ZAPO/gtD) vom (GVBl. S. 270). Demnach konnten Bewerber für die Fachrichtung Naturschutz und Landschaftspflege in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wenn sie a.) die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllen, b.) in einem dieser Fachrichtung entsprechenden Studiengang an einer Fachhochschule die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt haben, c.) nach dem Ablegen dieser Abschlussprüfung eine hauptberufliche Tätigkeit in der Fachrichtung Naturschutz und Landespflege von mindestens dreijähriger Dauer ausgeübt haben, die nach Art und Bedeutung der Tätigkeit eines Beamten des gehobenen bautechnischen und umweltfachlichen Verwaltungsdienstes gleichwertig waren. 5. Für den Studiengang Landespflege war an der Fachhochschule Nürtingen ein halbes Jahr facheinschlägige Vorpraxis als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben. Beim Nachweis einer einschlägigen geeigneten Lehre (hier: zum Gärtner) war die Vorpraxis nicht zusätzlich erforderlich. 6. Das Wintersemester an der Fachhochschule Nürtingen beginnt jeweils am 1. Oktober. Das Studium an der Fachhochschule Nürtingen umfasste eine Mindeststudienzeit von acht Semestern.. 7. B erfüllt die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Über die Anträge auf Hinterbliebenenrenten wurde noch nicht entschieden. 8. Übergangsvorschriften sind - mit Ausnahme von Art. 102 I, 103 II III, 105 I und 106 II und III BayBeamtVG sowie Art 143 BayBG - nicht anzuwenden.
4 4 I. Sachverhalt: Aufgabe B Der Steueramtmann Ludwig Landauer (L), geb. am ist am Finanzamt Landshut im Steuerfahndungsdienst beschäftig. L ist seit mit 80 v.h. teilzeitbeschäftigt. Er hat folgenden Werdegang im Juni 1994 legte L sein Abitur ab und leistete vom Grundwehrdienst. Im Anschluss daran machte er vom eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und war anschließend vom als Mitarbeiter in der Praxis des Steuerberaters Xaver X in Hamburg tätig. Er kündigte jedoch, da ihm Tätigkeit und Arbeitsklima nicht mehr zusagten. Vielmehr leistete er vom als Beamter auf Widerruf seinen Vorbereitungsdienst bei der Landeshauptstadt München für den (damaligen) mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (jetzt: Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen). Er ist ab Regierungssekretär im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Landeshauptstadt München; mit Ablauf des wird L auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen, um die Ausbildung zum Steuerinspektoranwärter aufnehmen zu können. Vom ist L Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen. Am Zum vom wird L zum Steuerinspektor (BesGr. A 9) ernannt. wird L zum Steueroberoberinspektor (BesGr. A10) befördert. Mit Wirkung wird L zum Steueramtmann befördert und gleichzeitig in den Steuerfahndungsdienst umgesetzt. L heiratet am seine Verlobte Susi Sonnenschein (S). S ist angestellte Psychologin am privaten Klinikum Landshut ggmbh. L und S leben seit Ende 2014 in einem gemeinsamen Haushalt. Dort leben auch die Kinder Anton (A), geb. am , und Bertram (B), geb. am A ist der Sohn des L aus dessen erster Ehe mit Friederike Falter (F). F ist mit 50 teilzeitbeschäftigte Regierungshauptsekretärin am Landesamt für Finanzen, Dienststelle Landshut. L und F sind seit rechtskräftig geschieden. Keiner der beiden Ex-Ehegatten ist dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. - B ist der Sohn der S aus einer früheren Beziehung mit Ernst Eybel (E). E ist selbstständiger Musikpädagoge. S und E waren nicht verheiratet.
5 5 II. Aufgabe: Berechnen und begründen Sie die Besoldung des L im April III. Bearbeitungshinweise: 1. Gegebenenfalls erforderliche Anträge gelten als gestellt. 2. Auf Nebenbezüge im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Nrn. 6 und 7 BayBesG ist nicht einzugehen. 3. Art. 36 Abs. 1 S. 2 ff. BayBesG ist nicht zu prüfen. 4. Seit seinem Dienstantritt erfüllte L stets die Mindestvoraussetzungen. Bei einer ggf. möglichen Vorverlegung des Diensteintritts ist auf Art. 31 Abs. 2 Satz 2 und 3 BayBesG nicht einzugehen. 5. Für die Berechnungen sind die ab geltenden Besoldungstabellen maßgebend. **** Alle Rechte vorbehalten. Jeglicher, auch auszugsweiser Abdruck ohne Einwilligung des Landesamtes für Finanzen ist untersagt. ****
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