In der Schweiz als ausländischer Anlagefonds mit besonderem Risiko zugelassen, aufgelegt für Basinvest AG

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1 BI Basic Star Commodity Fund In der Schweiz als ausländischer Anlagefonds mit besonderem Risiko zugelassen, aufgelegt für Basinvest AG Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 23. Dezember 2011 Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den BI Basic Star Commodity Fund (nachfolgend der "Fonds"). Sein rechtlich relevanter Inhalt 1 bildet die Vertragsbedingungen und ist gleichzeitig als Treuhandurkunde ausreichend. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die Vertragsbedingungen als durch den Anleger genehmigt. Potenzielle Anleger sollten den vollständigen Prospekt vom 23. Dezember 2011 hinzuziehen. Details über die Nettovermögenswerte des Fonds sind im aktuellen Geschäfts- bzw. Halbjahresbericht ersichtlich. Der vollständige Prospekt, der vereinfachte Prospekt und die Vertragsbedingungen sowie die neusten Geschäfts- und Halbjahresberichte, sofern deren Publikation bereits erfolgte, sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, bei allen Vertriebsberechtigten im In- und Ausland sowie auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter erhältlich. Weitere Informationen zum Fonds sind im Internet unter und bei der LLB Fund Services Aktiengesellschaft innerhalb der Geschäftszeiten erhältlich. Der BI Basic Star Commodity Fund ist ein Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko. Der Fonds investiert sein Vermögen weltweit einerseits in Aktien von Gesellschaften, deren hauptsächliche Geschäftstätigkeit einen Bezug zu nicht nachwachsenden Rohstoffen hat, und anderseits in die diesem Geschäft zu Grunde liegenden Basismaterialien mittels Direktanlagen (Termingeschäfte bzw. Futures). Der Fonds verfolgt eine Long/Short-Anlagestrategie, welche als alternative Anlagestrategie zu qualifizieren ist. Diese Anlagestrategie weist ein anderes Risikoprofil als jenes der traditionell bekannten "Investmentunternehmen für Wertpapiere" auf. Die Anleger werden ausdrücklich auf die in diesem Prospekt erläuterten Risiken aufmerksam gemacht, insbesondere auf die Möglichkeit der Konzentration auf relativ wenige Anlagen sowie auf die Möglichkeit des Fonds, so genannte Leerverkäufe (Short-Positionen) zu tätigen und mit Hebelwirkung (Leverage) bis zu einem Faktor von 1,6 zu investieren. Die Anleger müssen insbesondere bereit und in der Lage sein auch substanzielle Kursverluste hinzunehmen. In der Konsequenz eignet sich eine Anlage nur für risikofähige Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont und als Beimischung zu einem bestehenden Portfolio. Die Fondsleitung, die Depotbank und die mit den Anlageentscheiden betrauten Personen sind jedoch bestrebt, die Risiken durch eine strikte Einhaltung der festgelegten Anlagestrategie und Anlagerichtlinien sowie durch ein konsequentes Risikomanagement soweit wie möglich zu minimieren. LLB Fund Services Aktiengesellschaft Äulestrasse 80 Postfach Vaduz Liechtenstein Telefon Fax Der vereinfachte Prospekt enthält die Angaben, die für die Beurteilung der Anteile für den Anleger von wesentlicher Bedeutung sind und stellt die für den Entscheid des Anlegers erforderlichen Kerninformationen dar. Im vereinfachten Prospekt wird das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und der Verwaltungsgesellschaft (Kollektivtreuhänderschaft) nach liechtensteinischem Recht festgelegt und Rechtspflichten und/oder Rechtsfolgen nach liechtensteinischem Recht begründet (rechtlich relevanter Inhalt). Keinen derartigen rechtlichen Charakter haben die Angaben zur bisherigen Wertentwicklung und Detailangaben zu Adressen, etc. (Informationen rein faktischer Natur mit blossem Hinweischarakter).

2 1 Eckdaten des Fonds Grundinformationen Klasse A 2 Klasse B 1 Valorennummer ISIN LI LI Dauer unbeschränkt unbeschränkt Kotierung nein nein Rechnungswährung der Anteilsklasse Schweizer Franken (CHF) Euro (EUR) 3 Rechnungswährung des Fonds Schweizer Franken (CHF) Schweizer Franken (CHF) Mindestanlage 1 Anteil 1 Anteil Erstausgabepreis CHF 100 EUR [ ] 4 Erstzeichnungstag [ ] Ersteinzahlungstag (Valutatag) [ ] Annahmeschluss Anteilsgeschäft Uhr Uhr Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises T+3 T+3 Bewertungstag täglich täglich Bewertungsrhythmus täglich Täglich Abschluss Rechnungsjahr 31. Dezember 31. Dezember 5 Erfolgsverwendung thesaurierend thesaurierend Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger maximale Ausgabekommission 6 5 % 5 % maximale Rücknahmekommission 6 keine keine maximale Kommission bei der Auflösung des Fonds CHF 10'000 CHF 10'000 maximale Konversionsgebühr 6 0,25 % 0,25 % Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds 7 maximale Verwaltungskommission % p.a. plus höchstens CHF 65' % p.a. plus höchstens CHF 65'000 Performance Fee Hurdle Rate High-Watermark-Prinzip 15 % 6-Monate-CHF-LIBOR-Satz plus 3 % Ja 15 % 6-Monate-EUR-LIBOR-Satz plus 3 % Ja Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer 7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) des vollständigen Prospekts zu entnehmen. Die Anteilsklasse B in der Rechnungswährung EUR kann teilweise oder vollumfänglich gegen Währungsschwankungen abgesichert werden. Der Erstausgabepreis der Anteilsklasse B ergibt sich durch Umrechnung des Nettoinventarwerts der Anteilklasse A von Schweizer Franken in Euro. Der erste Geschäftsbericht wird nach Abschluss des Rechnungsjahres per erfolgen. Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen. Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. Die Details finden sich in den Ziffern 9 (Steuervorschriften) und 10.2 (Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds). 2/8

3 2 Organisation Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde Liechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); Rechtsform Der Fonds wurde gemäss liechtensteinischem Gesetz über lnvestmentunternehmen als ein rechtlich unselbstständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. Gründungsdatum 5. Oktober 2004 Verwaltungsgesellschaft LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Äulestrasse 80, 9490 Vaduz Asset Manager Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Städtle 44, 9490 Vaduz Anlageberater Basinvest AG, Weinplatz 10, 8022 Zürich Depotbank Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Städtle 44, 9490 Vaduz Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG, Neumarkt 4, Kornhausstrasse 26, 9001 St. Gallen Vertreter- und Informationsstellen im Ausland Schweiz: Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, Stampfenbachstrasse 114, 8006 Zürich. 3 Wirtschaftliche Informationen Verwendung des Erfolgs Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden gemäss Ziffer 1 "Eckdaten des Fonds laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Steuern Alle liechtensteinischen Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds bzw. der Kollektivtreuhänderschaft sind in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen der Ertragssteuer. Die Erträge aus dem verwalteten Vermögen stellen steuerfreien Ertrag dar. Die Begründung (Ausgabe) von Anteilen an einem solchen Fonds unterliegt nicht der Emissions- und Umsatzabgabe 8. Die entgeltliche Übertragung von Eigentum an Anlegeranteilen unterliegt der Umsatzabgabe, sofern eine Partei oder ein Vermittler inländischer Effektenhändler ist. Die Rücknahme von Anlegeranteilen ist von der Umsatzabgabe ausgenommen. Das Investmentunternehmen in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft gilt als von der Umsatzabgabe befreiter Anleger. Der Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft untersteht keiner Quellensteuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein, insbesondere keiner Coupon- oder Verrechnungssteuerpflicht. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne, die vom Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds erzielt werden, können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Allfällige Doppelbesteuerungsabkommen bleiben vorbehalten. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind er- 8 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland. 3/8

4 werbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden. Für Anleger mit Domizilland ausserhalb des Fürstentums Liechtenstein richtet sich die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anlegeranteilen nach den steuergesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Domizillandes sowie insbesondere in Bezug auf die EU-Zinsbesteuerung nach dem Domizilland der Zahlstelle. In Bezug auf den Fonds bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds kann eine liechtensteinische Zahlstelle verpflichtet sein, einen Steuerrückbehalt hinsichtlich bestimmter Zinszahlungen des Fonds bzw. allfälliger Teilfonds, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Anlegeranteile zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-Mitgliedsstaat geleistet werden (EU-Zinsbesteuerung). Gegebenenfalls kann eine liechtensteinische Zahlstelle anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichen Antrag der berechtigten Person ein Meldeverfahren vorsehen. Gegebenenfalls kann eine liechtensteinische Zahlstelle anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichen Antrag der berechtigten Person ein Meldeverfahren vorsehen. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anleger werden aufgefordert, bezüglich der entsprechenden Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Berater zu konsultieren. Weder die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank noch deren Beauftragte können eine Verantwortung für die individuellen Steuerfolgen beim Anleger aus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von Anlegeranteilen übernehmen. Kosten Die maximale Ausgabe- und Rücknahmekommission, sowie die weiteren Kosten, zulasten der Anleger oder zulasten des Fonds, ergeben sich aus Ziffer 1 Eckdaten des Fonds. Die Gesamtkosten, die der Fonds auf einer Jahresbasis zu tragen hat (Total Expense Ratio, TER) wird auf der Web- Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter sowie im jeweiligen Halbjahres- und Geschäftsbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, ausgewiesen. Die TER wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden. 4 Beteiligung am Fonds Verkaufsrestriktionen Der Fonds ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Bei der Ausgabe, Konversion und Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile des Fonds wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933 registriert und können ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff "Vereinigte Staaten" umfasst im Sinne dieses Dokumentes die Vereinigten Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzungen (possessions) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe der Regulation 5 des Securities Act Release No (May 2, 1990) zu werden. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Anteile des Fonds können am Bewertungstag gezeichnet oder zurückgegeben werden, und zwar zum Nettoinventarwert je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse zuzüglich der fälligen Kommissionen bzw. Gebühren sowie etwaiger Steuern. Die Höhe der jeweiligen maximalen Kommissionen bzw. Gebühren, die in Zusammenhang mit den Anteilen erhoben wird, wird in Ziffer 1 "Eckdaten des Fonds" genannt. Zeichnungsanträge müssen bei der Depotbank bis zum Annahmeschluss vorliegen. Falls ein Zeichnungsantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er für den folgenden Bewertungstag vorgemerkt. Für bei Vertriebsberechtigten im Inund Ausland platzierte Anträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. 4/8

5 Nettoinventarwert Der Nettoinventarwert pro Anteil wird von der Verwaltungsgesellschaft für alle Anteilsklassen für jeden Ausgabe- und Rücknahmetag berechnet. Falls der Bewertungstag auf einen liechtensteinischen Bankfeiertag fällt, erfolgt die Bewertung am darauf folgenden liechtensteinischen Bankarbeitstag. Der Nettoinventarwert wird auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter sowie gegebenenfalls in weiteren physischen oder elektronischen Medien veröffentlicht. 5 Anlageinformationen Anlageziel und Anlagepolitik a) Der Fonds investiert weltweit in nicht nachwachsende Rohstoffe und in börsennotierte Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit einen überwiegenden Bezug zu nicht nachwachsenden Rohstoffen hat. Der Fonds investiert dabei in Beteiligungspapiere dieser Unternehmen (Aktien) und mittels Termingeschäften direkt an den entsprechenden Rohstoffmärkten (Futures: nachfolgend "Direktanlagen" genannt). Auch Optionen und Optionsstrategien können vom Fonds eingesetzt werden. Das Anlageziel des Fonds besteht darin, einen hohen absoluten Wertzuwachs zu erwirtschaften. Die Anlagestrategie des Fonds weicht insofern von jenen der traditionellen Aktien- und Anleihenfonds ab, als dass sie eine konzentrierte Auswahl der Anlagen vornehmen kann, mit einer Hebelwirkung (Leverage) investiert sein kann und bewilligte Anlageinstrumente leer verkaufen kann. Die Anlagestrategie ist somit als eine alternative Strategie zu qualifizieren. b) Nicht nachwachsende Rohstoffe, ihre Märkte und Industrien werden vom klassischen Anleger eher vernachlässigt. Ebenso selten finden sich Spezialisten für Rohstoffmärkte, welche eine zusätzliche profunde Kenntnis der Vermögensverwaltung haben. Der traditionelle Vermögensverwalter beschränkt i.d.r. sein Engagement im Rohstoff-Sektor auf Standardwerte. Aus der Überzeugung, dass nicht nachwachsende Rohstoffe als Sachanlagen in der Zukunft an Attraktivität gewinnen werden (prozyklisches Preisverhalten, Inflationsschutz, Diversifikation) hat der Fonds ein Konzept aufgesetzt, welches die oben beschriebenen Unzulänglichkeiten bei der Vermögensanlage eliminiert und den Anleger am erwarteten Potenzial von Rohstoffen umfassender als mit einer traditionellen Anlagestrategie teilhaben lässt. Die Grundlage bildet ein fundamentaler Analyse- und Bewertungsansatz. Der Anlageausschuss von Rohstoff- Spezialisten befasst sich intensiv mit der Analyse des wirtschaftlichen Umfeldes, seinen Auswirkungen auf Rohstoffpreise und setzt die Leitplanken der Anlagepolitik bis auf Stufe Rohstoffkategorien, Instrumente und Regionen fest (sog. "Asset Allocation"). In einem zweiten Schritt erstellen die mit den Anlageentscheiden betrauten Anlagespezialisten des Vermögensverwalters Basinvest die Detailanalyse von Märkten, Instrumenten und Gesellschaften und setzen die Anlagestrategie um. Während bei Direktanlagen an Rohstoffmärkten hauptsächlich die Einschätzung von Angebot und Nachfrage den Anlageentscheid begründet, gilt für die Aktienanlagen ein relativer Bewertungsansatz basierend auf fundamentalen Kriterien. Das heisst: mögliche Aktienanlagen werden innerhalb ihres Bereiches nach Attraktivitätskriterien geordnet und auf Grund nachvollziehbarer Kennzahlen der Aktienbewertung und Abschätzung sonstiger Faktoren wie Management- Qualität, Transparenz der Berichterstattung, Aktionärsstruktur etc. ausgewählt. Ein konsequentes Risikomanagement bei Direkt- und Aktienanlagen sowie die regelmässige Überwachung der Wertentwicklung des Portfolios bilden einen weiteren Baustein des Anlageprozesses. c) Da sowohl die Mehrzahl der Rohstoffpreise als auch der börsennotierten Unternehmen in anderen Währungen gehandelt werden (hauptsächlich in USD, EUR, GBP), können Schwankungen des Wertes eines Anteils des Fonds höher ausfallen als bei der alleinigen Anlage in CHF. Es liegt im freien Ermessen des Vermögensverwalters, eine Währungsabsicherung vorzunehmen. d) Das Anlagevermögen dieses Fonds wird aktiv bewirtschaftet. Die Gewichtung der Anlagen nach Bereichen und Regionen etc., das Eingehen von Positionen mit einer Hebelwirkung sowie die Konzentration der Anlageauswahl auf wenige Anlagen liegt unter Berücksichtigung der generellen Anlagebeschränkungen im Ermessen der mit den Anlageentscheiden betrauten Personen. e) Long-Positionen sind identisch mit den Käufen von Anlageinstrumenten im Rahmen einer traditionellen Anlagestrategie. Dagegen kommen Short-Positionen in einer traditionellen Anlagestrategie nicht vor. Short-Positionen stellen Leerverkäufe von Anlageinstrumenten dar, d.h. es werden Anlagen verkauft, die im Portfolio nicht enthalten sind. Dabei werden bspw. verkaufte Aktien mittels Wertpapierentleihe (Securities Borrowing) gegen eine Gebühr beschafft und an den Käufer geliefert. Eine Short-Position in Aktien wird geschlossen, indem die Aktien an der Börse gekauft werden, und der Vertrag über die Wertpapierleihe aufgelöst wird. Short-Positionen bei Direktanlagen werden mittels Termingeschäften bewerkstelligt (Verkauf auf Termin). Eine Short-Position bei Termingeschäften wird geschlossen, indem der entsprechende Kontrakt an der Börse zurückgekauft wird (to close). 5/8

6 f) Bei einem Leerverkauf von Aktien erhält der Fonds den Verkaufpreis in bar vergütet. Diese Mittel kann der Fonds über die gesamte Laufzeit in Form liquider Mittel als Sicherheit für die entsprechenden Short-Positionen halten. Direktanlagen in Rohstoffen nimmt der Fonds über Termingeschäfte wahr. Der Kontraktwert des Termingeschäftes kann der Fonds abzüglich des Margenerfordernisses ebenfalls in Form flüssiger Mittel als zusätzliche Sicherheit für die entsprechende Position anlegen. Der Fonds wird deshalb in Zeiten, in denen er Direktanlagen tätigt und unabhängig von Short-Positionen eine erhöhte Liquidität halten. Auf Grund der Leerverkäufe und der Möglichkeit von Direktanlagen mittels Termingeschäften kann der Fonds das gesamte Fondsvermögen in flüssigen Mitteln halten. g) Um physische Lieferungen zu vermeiden, wird jeder Rohstoffterminkontrakt entweder aufgelöst (glattgestellt) oder gerollt (gleiche Positionseinnahme in nächsten liquiden Handelsmonat). Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten Zur effizienten Verwaltung können neben Direktanlagen derivative Finanzinstrumente sowohl zu Absicherungs- als auch zu Anlagezwecken einsetzen, soweit dadurch nicht von den im vollständigen Prospekt aufgeführten Anlagevorschriften abgewichen wird. Pensionsgeschäfte Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Pensionsgeschäfte. Wertpapierentlehnung (Securities Borrowing) Vorbehaltlich der im vollständigen Prospekt aufgeführten Anlagevorschriften darf der Fonds im Rahmen der ordentlichen Verwaltung Wertschriften borgen. Wertschriftenleihe (Securities Lending) Vorbehaltlich der im vollständigen Prospekt aufgeführten Anlagevorschriften darf der Fonds im Rahmen der ordentlichen Verwaltung Wertschriften ausleihen. Anlagen in Anlagen anderer Investmentunternehmen Der Fonds darf gemäss seiner speziellen Anlagepolitik sein Nettovermögen nicht in Anteile anderer Investmentunternehmen bzw. Anlagefonds investieren. Der Fonds weist demnach keine Dachfondsstruktur auf. Flüssige Mittel Der Fonds darf unbeschränkt flüssige Mittel halten. Risikohinweis Der Wert der Anlagen ebenso wie das aus ihnen gewonnene Einkommen kann fallen oder steigen und kann nicht garantiert werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Anlageziel des Fonds auch tatsächlich erreicht werden wird oder es zu einem Wertzuwachs der Anlagen kommen wird. Bei der Rückgabe von Anteilen kann der Anleger möglicherweise den ursprünglich in den Fonds investierten Betrag nicht zurückerhalten. Der umsichtige Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten kann zwar vorteilhaft sein, ist jedoch mit spezifischen Risiken verbunden. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Eine detaillierte Beschreibung zu den allgemeinen Risiken findet sich im vollständigen Prospekt. Risikoprofil Aufgrund der überwiegenden Investition des Nettovermögens des Fonds in Beteiligungspapiere und -wertrechte besteht bei diesem Anlagetyp ein Markt- und Emittentenrisiko, welches sich negativ auf das Vermögen des Fonds auswirken kann. Daneben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko und das Zinsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Profil des typischen Anlegers Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in ein breit diversifiziertes Portfolio von Beteiligungspapieren und -wertrechten sowie derivativen Finanzinstrumenten von nicht nachwachsenden Rohstoffen investieren wollen. 6/8

7 Bisherige Wertentwicklung in Prozent Jahresrendite Erstausgabe Anteilsklasse A in CHF % 5.96 % % % % Anteilsklasse B in EUR [ ] Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit steigen oder fallen. In der hier gezeigten Wertentwicklung sind die bei der Ausgabe und Rücknahme anfallenden Kommissionen und Gebühren nicht berücksichtigt. Verwaltungsgesellschaft: LLB Fund Services Aktiengesellschaft, Vaduz Depotbank: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Vaduz Vertreter für die Schweiz: Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, Zürich 7/8

8 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden der vollständige und der vereinfachte Prospekt durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die Umsetzung der Bestimmungen des IUG betreffen. Aus diesem Grund bilden die nachstehenden, auf ausländischem Recht basierenden, Abschnitte nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA und sind von der Genehmigung ausgeschlossen. 1 Zusätzliche Informationen für in der Schweiz ansässige Anleger 1.1 Vertreter und Zahlstelle für die Schweiz Vertreter für die Schweiz ist die Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, Stampfenbachstrasse 114, 8006 Zürich. Zahlstelle in der Schweiz ist die Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG, Stampfenbachstrasse 114, 8006 Zürich. 1.2 Publikationen des Anlagefonds Der vollständige Prospekt, der vereinfachte Prospekt und die Vertragsbedingungen sowie die jeweiligen Geschäfts- und Halbjahresberichte können beim Vertreter, bei allen Vertriebsträgern sowie bei der Zahlstelle kostenlos bezogen werden. Publikationsorgane des Anlagefonds sind die Internetplattform und das "Schweizerische Handelsamtsblatt". Der Nettoinventarwert mit dem Hinweis "exklusive Kommissionen" wird täglich auf der elektronischen Plattform veröffentlicht. 1.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand Für die in der Schweiz vertriebenen Anteile ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vertreters in der Schweiz. 1.4 Total Expense Ratio (TER), Portfolio Turnover Ratio (PTR) TER (ohne Performance-Fee) per : 1.86 % p.a. Performance Fee in % des Nettovermögens per : 1.49 % p.a. PTR per : % p.a. Die TER und die PTR werden im jeweiligen Halbjahres- und Geschäftsbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, ausgewiesen. 8/8

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