Vereinfachter Prospekt zum Teilvermögen SGKB (CH) Fund Multi Fokus (CHF) August 2009

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1 SGKB (CH) Fund Multi Fokus (CHF) August 2009 Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts (Art übriger Fonds für traditionelle Anlagen) Anlagefonds mit Teilvermögen (Umbrella-Fonds) Fondsleitung: UBS Fund Management (Switzerland) AG Depotbank: UBS AG Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über das Teilvermögen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Umbrella-Fonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. ANLAGEINFORMATIONEN Anlageziel Das Anlageziel von SGKB (CH) Fund Multi Fokus (CHF) besteht hauptsächlich darin, mittels einer ausgewogenen Risikostrategie durch Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen weltweit (vertragliche kollektive Kapitalanlagen, Trusts, Limited Partnerships, Sicavs) eine stetige Kapitalwertsteigerung zu erzielen. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Dieses Teilvermögen investiert mindestens 60% seines Vermögens in Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen (Zielfonds) schweizerischen Rechts der Art «Effektenfonds» und «übrige Fonds für traditionelle Anlagen» oder Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die den Richtlinien 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 (UCITS I) bzw. 2001/107/EG resp. 2001/108/EG vom 21. Januar 2002 (UCITS III) entsprechen, sowie Anteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA), welche zum öffentlichen Vertrieb in und von der Schweiz aus gemäss Art. 119 ff. KAG zugelassen sind. Durch eine geeignete Diversifikation auf Stufe Anlageklasse und Asset Manager wird eine ausgewogene Risikoverteilung erzielt. Das Teilvermögen kann bis max. 25% seines Vermögens in Anteilen desselben Zielfonds investieren. Darüber hinaus kann das Teilvermögen bis max. 20% seines Vermögens in übrige Fonds für alternative Anlagen und in andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen investieren. Dieses Teilvermögen kann Effektenleihgeschäfte (Securities Lending) tätigen. Rechnungswährung: Schweizer Franken (CHF) Anlagebeschränkungen Die Fondsleitung muss das Vermögen des Teilvermögens mindestens in vier verschiedene Anlagefonds (Zielfonds) investieren. Bei Direktanlagen darf die Fondsleitung einschliesslich der Derivate je höchstens 20% des Vermögens des Teilvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Seite 1 von 7

2 Derivateinsatz Die Derivate bilden einen Teil der Anlagestrategie und werden im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Anteils des Vermögens des Teilvermögens eingesetzt. Der Derivateinsatz darf jedoch auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den Anlagezielen beziehungsweise zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Teilvermögens führen. Die Teilvermögen können ihr Vermögen auch in derivate Finanzinstrumente, deren Basiswerte Rohstoffe (Commodities) bilden, in Beteiligungswertpapiere von Rohstoffgesellschaften sowie in Strukturierte Produkte auf Rohstoffe investieren. Risikoprofil des Teilvermögens Die wesentlichen Risiken des Teilvermögens bestehen darin, dass die Anlagen im Teilvermögen normalen Marktschwankungen und anderen mit der Anlage in Wertpapieren verbundenen Risiken unterliegen. Es gibt keine Garantien, dass es zu einem Wertzuwachs der Anlagen kommen wird. Sowohl Wert als auch Ertrag der Anlagen können fallen oder steigen. Es besteht keine Garantie, dass das Anlageziel tatsächlich erreicht wird. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile des Teilvermögens zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate gelangt bei der Risikomessung der Commitment-Ansatz II zur Anwendung (erweitertes Verfahren). Das Erzielen einer Hebelwirkung (d.h. Leverage) wie auch Leerverkäufe sind zulässig. Das Gesamtengagement eines Teilvermögens darf dabei bis zu 200% seines Nettovermögens (unter Einbezug der Kreditaufnahme sogar bis 225%) betragen. Die Fondsleitung sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem vereinfachten Prospekt, dem Fondsvertrag sowie dem Prospekt genannten Anlagezielen bzw. zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Teilvermögens führt. Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Seite 2 von 7

3 Performance des Teilvermögens Performance (Basis CHF) Die dargestellte Performance lässt allfällige bei Zeichnung und Rücknahme von Anteilen erhobene Vergütungen und Nebenkosten unberücksichtigt. Durchschnittliche jährliche Rendite per Ende Juli 2009: Letzte 3 Jahre: 3,59% Letzte 5 Jahre: n/a Letzte 10 Jahre: n/a Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Teilvermögens. Diese hängt davon ab, wie sich die Märkte entwickeln und wie erfolgreich der Asset Manager die Anlagepolitik umsetzt. Profil des typischen Anlegers Das Teilvermögen eignet sich für Anleger, die Wert darauf legen, in einem ausgewogenen und breit diversifizierten Portfolio von traditionellen Anlagekategorien mit einer geringen Beimischung von nicht traditionellen Anlagen zu partizipieren. Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag des Teilvermögens wird jährlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres spesenfrei in der Rechnungswährung Schweizer Franken (CHF) an die Anleger ausgeschüttet (siehe Steuerliches (Teilvermögen)). Kapitalgewinne werden in der Regel nicht ausgeschüttet, sondern im Teilvermögen zur Wiederanlage zurückbehalten. Anteilsklassen Das Teilvermögen ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. Seite 3 von 7

4 WIRTSCHAFTLICHE INFORMATIONEN Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission max. 2% 2% 2% bei Depotbank in der Schweiz max. 2% 2% 2% Rücknahmekommission max. keine keine keine bei Depotbank in der Schweiz keine keine keine Laufend dem Vermögen des Teilvermögens belastete Vergütungen und Nebenkosten Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung 1,5% 1,5% 1,5% Verwaltungskommission, die auf der Ebene der Zielfonds und des Teilvermögens insgesamt belastet werden können, max. 3,2% 3,3% Total Expense Ratio (TER) (ohne Titeltransaktionskosten) 2,76% 2,24% 2,08% Portfolio Turnover Rate (PTR) nach Swiss Funds Association (SFA) 7,96% 0,44% 120,69% 1 Für das Rechnungsjahr 2. Januar 2006 bis 1. Januar Für das Rechnungsjahr 2. Januar 2007 bis 1. Januar Für das Rechnungsjahr 2. Januar 2008 bis 1. Januar 2009 Die Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions») Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten «soft commissions» geschlossen. Steuerliches (Teilvermögen) Das Teilvermögen besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Es unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Teilvermögen auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Fondsleitung für das Teilvermögen vollumfänglich zurückgefordert. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz ganz oder teilweise zurückgefordert. Seite 4 von 7

5 Steuerliches (Anleger mit Die Ertragsausschüttungen des Teilvermögens an in der Schweiz Steuerdomizil in der Schweiz) domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesene Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mit separatem Verrechnungsantrag zurückfordern. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Die Ertragsausschüttungen des Teilvermögens an im Ausland domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesene Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Anlegern mit Domizil Ausland ist die Rückforderung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zinsbesteuerung. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen am Teilvermögen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANTEILEN AM TEILVERMÖGEN Preispublikation Der Nettoinventarwert pro Anteil wird für jeden Tag veröffentlicht, an welchem Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen am Teilvermögen getätigt werden (täglich), bei der in der «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) und in anderen elektronischen Medien sowie in weiteren schweizerischen und ausländischen Zeitungen. Weitere Publikationen erfolgen im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) sowie bei der Swiss Fund Data AG ( Art und Weise des Erwerbs und der Zeichnungsanträge von Anteilen des Teilvermögens werden aus- Rücknahme von Anteilen schliesslich von der St. Galler Kantonalbank und der Hyposwiss Privatbank AG entgegengenommen. Rücknahmeanträge werden neben der St. Galler Kantonalbank und der Hyposwiss Privatbank AG auch von der Depotbank entgegengenommen. Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen werden an jedem Bankwerktag entgegengenommen. Die St. Galler Kantonalbank, die Hyposwiss Privatbank AG, die Fondsleitung und die Depotbank sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen. Seite 5 von 7

6 Die Verarbeitung der Aufträge erfolgt bei der St. Galler Kantonalbank und der Hyposwiss Privatbank AG, welche auch für die Weiterleitung an die Depotbank besorgt sind. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bei der St. Galler Kantonalbank oder der Hyposwiss Privatbank AG bis spätestens Uhr an einem Bankwerktag (Auftragstag) erfasst worden sind (Cut-off-Zeit) ebenso wie Rücknahmeanträge, die bis zu diesem Zeitpunkt direkt bei der Depotbank eingegangen sind, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt. Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert ist somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward pricing). Kurzdarstellung des Teilvermögens Gründungsdatum des Teilvermögens Rechnungsjahr 2005 nach schweizerischem Recht 2. Januar bis 1. Januar Valorennummer ISIN Laufzeit (des Teilvermögens) Anbietende Finanzgruppe (Promoter) Fondsleitung Asset Manager Depotbank Prüfgesellschaft Aufsichtsbehörde CH Unbeschränkt St. Galler Kantonalbank, St. Gallen UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Hyposwiss Privatbank AG, Zürich UBS AG, Zürich und Basel Ernst & Young AG, Basel Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern Kontaktstellen In der Schweiz: St. Galler Kantonalbank St. Leonhardstrasse 25 CH-9001 St.Gallen Ansprechpartner: Herr Lars Bollhalder Tel. +41 (44) Fax +41 (44) Seite 6 von 7

7 HYPOSWISS Privatbank AG Bahnhofstrasse/Schützengasse 4 CH-8023 Zürich Ansprechpartner: Herr Lars Bollhalder Tel. +41 (44) Fax +41 (44) lars.bollhalder@hyposwiss.ch UBS Fund Management (Switzerland) AG Brunngässlein 12, CH-4002 Basel Seite 7 von 7

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