Vereinfachter Prospekt UBS (CH) Equity Fund Switzerland
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- Martina Simen
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1 Vereinfachter Prospekt UBS (CH) Equity Fund Switzerland Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts (Art übriger Fonds für traditionelle Anlagen) Fondsleitung: UBS Fund Management (Switzerland) AG Depotbank: UBS AG Juni 2011 Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Anlagefonds. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. Anlageinformationen Anlageziel Das Anlageziel von UBS (CH) Equity Fund Switzerland besteht hauptsächlich darin, langfristig einen optimalen Gesamtertrag zu erzielen, der im Einklang mit der Entwicklung des schweizerischen Aktienmarktes steht. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Dieser Anlagefonds investiert in erster Linie in Aktien von Unternehmen, die entweder im Marktindex Swiss Performance Index (SPI ) with gross dividends enthalten sind, ihren Sitz in der Schweiz haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz halten oder ihre wirtschaftliche Hauptaktivität in der Schweiz haben. Zudem investiert der Anlagefonds in Derivate, kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte, wobei die Fondsleitung sicherstellt, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in die vorgenannten Anlagen investiert sind. Daneben kann der Anlagefonds sein Vermögen in andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen investieren und Effektenleihgeschäfte (Securities Lending) tätigen. Im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermögens können derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Der Einsatz von Derivaten erfolgt als Teil der Anlagestrategie. Benchmark: Swiss Performance Index (SPI ) Rechnungswährung: Schweizer Franken (CHF) Risikoprofil des Anlagefonds Die wesentlichen Risiken des Anlagefonds bestehen in: Der Nettoinventarwert der Anlagen des Fonds richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert der Anlagen. Je nach dem generellen Börsentrend und der Entwicklung der im Fondsportefeuille gehaltenen Titel kann der Nettoinventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Um den Vertrieb des Anlagefonds im Ausland zu ermöglichen, hat sich die Fondsleitung verpflichtet, Kreditaufnahmen auch im Falle von allenfalls grossen Rücknahmebegehren auf 10% des Fondsvermögens zu beschränken. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate gelangt bei der Risikomessung der Commitment-Ansatz II zur Anwendung (erweitertes Verfahren). Das Erzielen einer Hebelwirkung (d.h. Leverage) wie auch Leerverkäufe sind zulässig. Das Gesamtengagement eines Anlagefonds darf dabei bis zu 200% seines Nettofondsvermögens (unter Einbezug der Kreditaufnahme sogar bis 225%) betragen. Die Fondsleitung sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem vereinfachten Prospekt, dem Fondsvertrag sowie dem Prospekt genannten Anlagezielen bzw. zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Anlagefonds führt.
2 Derivate unterliegen neben dem Markt- auch dem Gegenparteirisiko, d.h. dem Risiko, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht. Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Performance Performance (Basis CHF) Die dargestellte Performance lässt allfällige bei Zeichnung und Rücknahme von Anteilen erhobene Vergütungen und Nebenkosten unberücksichtigt. Durchschnittliche jährliche Rendite per Ende April 2011: Letzte 3 Jahre: 2,11% Letzte 5 Jahre: 1,9 Letzte 10 Jahre: 0,48% Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung der Fondsanteile. Diese hängt davon ab, wie sich die Märkte entwickeln und wie erfolgreich der Vermögensverwalter die Anlagepolitik umsetzt. Profil des typischen Anlegers Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben. Die Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Rückgang des Nettoinventarwerts der Fondsanteile in Kauf nehmen. Sie sind mit den wesentlichen Risiken einer Aktienanlage vertraut. Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres spesenfrei in der Rechnungswährung Schweizer Franken (CHF) an die Anleger ausgeschüttet (siehe Steuerliches (Anlagefonds)). Kapitalgewinne werden in der Regel nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds zur Wiederanlage zurückbehalten. 2
3 Anteilsklassen Der Anlagefonds ist zurzeit in folgende Anteilsklassen unterteilt: Anteilsklasse Rechnungswährung Erstausgabepreis Lancierungsperiode/datum* Mindestzeichnung Kleinste handelbare Einheit Kommission p.a. P CHF n/a % 1 (1.200%) H CHF noch nicht bekannt n/a % 1 (0.880%) K-1 CHF noch nicht bekannt n/a % 1 (0.640%) K-2 CHF noch nicht bekannt n/a % 2 (0.480%) F CHF 100 noch nicht bekannt n/a % 2 (1.040%) I-50 6 CHF 100 noch nicht bekannt n/a % 1 (0.400%) I-40 CHF 100 noch nicht bekannt % 1 (0.320%) I-33 CHF 100 noch nicht bekannt % 1 (0.260%) Verwahrform Inhaber Inhaber Inhaber Ertragsverwendung I CHF 100 noch nicht bekannt n/a % 4 I-X 6 CHF 100 noch nicht bekannt n/a % 5 U-X CHF noch nicht bekannt n/a % 5 1 Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung. Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Anlagefonds sowie zur Deckung der anfallenden Kosten. Der Betrag in Klammern gibt den Wert für die Verwaltungskommission (auch Management Fee genannt) wieder, welcher 80% des Wertes der pauschalen Verwaltungskommission ausmacht. 2 Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung. Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Anlagefonds sowie zur Deckung der anfallenden Kosten. Zuzüglich wird eine Kommission aus dem schriftlichen Vermögensverwaltungsauftrag oder Beratungsauftrag erhoben, welcher der Anleger mit UBS AG oder einer ihrer ausgewählten Tochterbanken bzw. einem von dieser ermächtigten Vertragspartner abgeschlossen hat (vgl. 6 Ziff. 4 des Fondsvertrags). Der Betrag in Klammern gibt den Wert für die Verwaltungskommission (auch Management Fee genannt) wieder, welcher 80% des Wertes der pauschalen Verwaltungskommission ausmacht. 3 Die Namensanteile sind zwingend bei UBS AG einzubuchen und zu verwahren. 4 Kommission der Fondsleitung. Die Kosten für Fondsadministration (bestehend aus Fondsleitung, Administration und Depotbank) werden mittels Kommission direkt dem Vermögen des Anlagefonds belastet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung werden dem Anleger im Rahmen eines separaten Vertrags mit UBS AG bzw. einem von dieser ermächtigten Vertragspartner in Rechnung gestellt (vgl. 6 Ziff. 4 des Fondsvertrags). 5 Kommission der Fondsleitung. Kosten im Zusammenhang mit den für die Anteilsklassen «I-X» und «U-X» zu erbringenden Leistungen werden über diejenigen Entschädigungen abgegolten, welche UBS AG aus einem separaten Vertrag mit dem Anleger zusteht (vgl. 6 Ziff. 4 des Fondsvertrags). 6 Die Einteilung in die Anteilsklasse erfolgt in Absprache mit dem Anleger aufgrund seines Mandatsverhältnisses mit UBS AG bzw. einem von dieser ermächtigten Vertragspartner. 7 Bei der Zeichnung muss (i) eine Mindestzeichnung gemäss Tabelle (oder das entsprechende Währungsäquivalent) erfolgen oder (ii) gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung des qualifizierten Anlegers mit der UBS AG bzw. einem von dieser ermächtigten Vertragspartner sein bei UBS verwaltetes Gesamtvermögen oder sein gezeichneter Mindestbestand in kollektiven Kapitalanlagen der UBS mehr als CHF 30'000'000 (oder das entsprechende Währungsäquivalent) betragen. (i) und (ii) vorstehend geltend als Mindestzeichnung. 8 Bei der Zeichnung muss (i) eine Mindestzeichnung gemäss Tabelle (oder das entsprechende Währungsäquivalent) erfolgen oder (ii) gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung des qualifizierten Anlegers mit der UBS AG bzw. einem von dieser ermächtigten Vertragspartner sein bei UBS verwaltetes Gesamtvermögen oder sein gezeichneter Mindestbestand in kollektiven Kapitalanlagen der UBS mehr als CHF 100'000'000 (oder das entsprechende Währungsäquivalent) betragen. (i) und (ii) vorstehend geltend als Mindestzeichnung. * In der oben aufgeführten Tabelle bezieht sich der Vermerk «noch nicht bekannt» auf solche Anteilsklassen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Prospektes noch nicht lanciert sind bzw. deren Lancierungsdatum noch nicht festgelegt ist. Für weitere Informationen werden Anleger gebeten, sich an ihren jeweiligen Anlageberater zu wenden. Detaillierte Angaben zu den Anteilsklassen sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil II, 6 Ziff. 4) ersichtlich. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. 3
4 Wirtschaftliche Informationen Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission max. 6% 6% 6% bei Depotbank in der Schweiz max. Rücknahmekommission max. bei Depotbank in der Schweiz keine keine Laufend dem Fondsvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Kommission der Fondsleitung 1,5% siehe obige Tabelle keine siehe obige Tabelle Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, max. 3% 3% Total Expense Ratio (TER) (ohne Titeltransaktionskosten) 1,51% Anteilsklasse P 1,49% 1,50% Portfolio Turnover Rate (PTR) nach Swiss Funds Association (SFA) -4,06% 41,09% 31,09% 1 Für das Rechnungsjahr 1. November 2007 bis 31. Oktober Für das Rechnungsjahr 1. November 2008 bis 31. Oktober Für das Rechnungsjahr 1. November 2009 bis 31. Oktober 2010 Die Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions») Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten «soft commissions» geschlossen. Steuerliches (Anlagefonds) Der Fonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesene Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mit separatem Verrechnungsantrag zurückfordern. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds an im Ausland domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesene Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Anlegern mit Domizil Ausland ist die Rückforderung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zinsbesteuerung. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. 4
5 Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Swinging Single Pricing Falls an einem Auftragstag die Summe der Zeichnungen und Rücknahmen des Anlagefonds zu einem Nettovermögenszufluss bzw. -abfluss führt, wird der Nettoinventarwert des Anlagefonds um die Kosten, die im Durchschnitt aus der Anlage des Nettovermögenszuflusses bzw. aus dem Verkauf der dem Nettovermögensabfluss entsprechenden Anlagen erwachsen, erhöht bzw. reduziert. Der unter Anwendung des Swinging Single Pricing ermittelte und publizierte Nettoinventarwert ist somit ein modifizierter Nettoinventarwert. Preispublikation Der Nettoinventarwert pro Anteil wird für alle Anteilsklassen für jeden Tag veröffentlicht, an welchem Ausgaben und Rücknahmen von Fondsanteilen getätigt werden (täglich), bei der Swiss Fund Data AG, im Internet unter und in anderen elektronischen Medien sowie in schweizerischen und ausländischen Zeitungen. Weitere Publikationen erfolgen im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) sowie bei der Swiss Fund Data AG ( Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen werden an jedem Bankwerktag entgegengenommen. Die Fondsleitung und die Depotbank sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens Uhr an einem Bankwerktag (Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt (Forward pricing). Kurzdarstellung des Anlagefonds Gründungsdatum des Anlagefonds 1967 nach schweizerischem Recht Rechnungsjahr 1. November bis 31. Oktober Valorennummer Anteilsklasse «P» Anteilsklasse «H» Anteilsklasse «K-1» Anteilsklasse «K-2» Anteilsklasse «F» Anteilsklasse «I-50» Anteilsklasse «I-40» Anteilsklasse «I-33» Anteilsklasse «I-5.5» Anteilsklasse «I-X» Anteilsklasse «U-X» ISIN Anteilsklasse «P» CH Anteilsklasse «H» Anteilsklasse «K-1» Anteilsklasse «K-2» Anteilsklasse «F» Anteilsklasse «I-50» Anteilsklasse «I-40» Anteilsklasse «I-33» Anteilsklasse «I-5.5» Anteilsklasse «I-X» Anteilsklasse «U-X» Laufzeit (des Anlagefonds) Unbeschränkt Anbietende Finanzgruppe (Promoter) UBS AG, Zürich und Basel Fondsleitung UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Vermögensverwalter UBS Global Asset Management, Zürich Delegation von Teilaufgaben UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. Depotbank UBS AG, Zürich und Basel Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Basel Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern 5
6 Kontaktstellen In der Schweiz: UBS Fund Management (Switzerland) AG Brunngässlein 12, CH-4002 Basel Tel.: +41 (0) oder folgende Internetadresse: In Liechtenstein: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft Städtle 44, FL-9490 Vaduz In Österreich: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21, A-1010 Wien 6
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