ZKB Platinum ETF. Vereinfachter Verkaufsprospekt vom Oktober 2009 zum Prospekt vom Oktober 2009.

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1 ZKB Platinum ETF Vereinfachter Verkaufsprospekt vom Oktober 2009 zum Prospekt vom Oktober Anlagefonds schweizerischen Rechts (Kategorie «übrige Fonds für traditionelle Anlagen») Fondsleitung Balfidor Fondsleitung AG, Basel Depotbank, Zürich 10/09

2 I. Anlageinformationen Der Fondsvertrag des ZKB Platinum ETF wurde von der Swisscanto Fondsleitung AG, Bern, als Fondsleitung und der, Zürich, als Depotbank aufgestellt und erstmals am 29. März 2007 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht genehmigt. Für die Fondsleitung zeichnet nun die Balfidor Fondsleitung AG, Basel, verantwortlich. Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Anlagefonds ZKB Platinum ETF, ein Anlagefonds der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen schweizerischen Rechts. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. Anlageziel Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsächlich darin, langfristig die Wertentwicklung des Platins, nach Abzug der dem Anlagefonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten, zu reflektieren. Eine Anlage in Anteile des Anlagefonds soll eine effiziente Alternative zu einer direkten Anlage in physisches Platin darstellen. Zu diesem Zweck investiert dieser Anlagefonds ausschliesslich in physisches Platin in kuranter Form. Das Platin wird dabei in ungeprägten Barren der Standardeinheit von 5 kg mit der Feinheit 999.5/1000 gehalten. Der Marktpreis bestimmt sich nach der Feinheit multipliziert mit dem Gewicht. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Dieser Anlagefonds wird nicht aktiv verwaltet. Es werden anlageseitig keine Handlungen vorgenommen, um den Wert der Anteile des Anlagefonds zu erhöhen oder allfällige Verluste auszugleichen, welche durch Veränderungen des Wertes der Anlagen des Anlagefonds entstanden sind. men und zur Deckung der laufenden Verpflichtungen des Anlagefonds benötigt werden. Die Fondsleitung ist berechtigt, die auf dem Kauf von Edelmetallen anfallende Mehrwertsteuer zurückzufordern. Zwischen der Bezahlung des Mehrwert - steuer betreffnisses auf dem Kaufpreis und dem Ein - gang der Steuererstattung wird der entsprechende Betrag zur Aufrechterhaltung des Investitionsgrades durch Kreditaufnahme ausgeglichen. Die Fondsleitung kann deshalb für höchstens 10% des Nettofondsvermögens vorübergehend Kredite aufnehmen. Ausstehende Forderungen auf Erstattung von Mehrwertsteuer aus Vorsteuerabzug werden da - durch ausgeglichen. Die Kosten der Kredit auf nahme gehen zulasten der Fondsleitung. Sie sind von der Verwaltungskommission in Abzug zu bringen. Die Anlagen in physisches Platin werden bei der Depotbank oder bei deren Unterverwahrstellen ausschliesslich in der Schweiz verwahrt. Flüssige Mittel werden bei Banken in der Schweiz gehalten. Der Anlagefonds tätigt keine Leerverkäufe (Short Sales) und investiert nicht in Derivate. Das Vermögen des Anlagefonds wird nicht durch Kreditaufnahme zu Anlagezwecken mit einer Hebelwirkung (Leverage) versehen. Die Fondsleitung darf zusätzlich flüssige Mittel in Schweizer Franken, US Dollar, Euro und Pfund Ster - ling halten. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Der Anlagefonds ist grundsätzlich voll investiert. Flüssige Mittel werden nur in dem Umfang gehalten, wie sie für die erwarteten Ausgaben und Rück nah - Risikoprofil des Anlagefonds Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Der Anlagefonds investiert ausschliesslich in physisches Platin; andere Anlagen sind nicht vorgesehen. Eine Risikostreuung, wie sie Wertpapieranlagefonds charakterisiert, fehlt. Der Wert der Anteile des Anlage fonds hängt mithin im Wesentlichen einzig vom Wert des Platins ab, dessen Preis Schwan - kungen unterliegt und dessen Entwicklung schwer absehbar ist. Dies bringt ein Verlustrisiko mit sich, unabhängig davon, ob Anlagen in den Anlagefonds kurz-, mittel- oder langfristig getätigt werden. Aufgrund der fehlenden Risikostreuung eignet sich

3 II. Wirtschaftliche Informationen der Anlagefonds nur für die Anlage eines begrenzten Teils des Vermögens eines Anlegers. Platin wird vornehmlich in Emerging Markets Ländern produziert, namentlich in Südafrika. Die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von solchen Staaten kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Verschiedene Ent - wicklungen können den Wert von Platin nachteilig beeinflussen, namentlich Exportbeschränkungen, Importbeschränkungen, Unruhen, internationale Sanktionen etc. Der Anlagefonds wird passiv verwaltet. Wert - verluste, welche durch eine aktive Verwaltung (Verkauf von Platin und Erhöhung der Liquidität bei erwartetem Preiszerfall) vermieden werden könnten, werden nicht aufgefangen. Die pro Anteil durch den Anlagefonds gehaltene Menge physischen Platins wird über die Dauer kontinuierlich abnehmen. Platin zeitig keine Erträge, die zur Deckung der Vergütungen und Nebenkosten herangezogen werden können. Profil des typischen Anlegers Der Anlagefonds eignet sich für mittel- bis langfristige Anleger mit Risikobereitschaft, die einen Teil ihrer Anlagen zu Diversifizierungszwecken indirekt in das Edelmetall Platin investieren wollen, um Werterhalt, Inflationsschutz und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen. Ausschüttungspolitik Der allfällige Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich im Dezember in Schweizer Franken an die Anleger ausgeschüttet. Aufgrund der Tatsache, dass die Anlagen des Anlagefonds in Platin keine Erträge abwerfen und flüssige Mittel nur in beschränktem Umfange gehalten werden, ist typischerweise nicht mit Ausschüttungen zu rechnen. Anteilsklassen Der Anlagefonds weist zur Zeit eine Anteilsklasse auf, deren allfällige Erträge ausgeschüttet werden und die dem gesamten Anlegerpublikum offen steht. Vergütungen und Nebenkosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission max. 3,0% Rücknahmekommission max. 1,0% Kommission für die Ausschüttung des Liquidationsbetreffnisses (auf der Bruttoausschüttung) 0,5% Kommission für die Auslieferung von physischem Platin bei Sachauszahlung max. 0,2% Laufend dem Fondsvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Pauschale Verwaltungskommission, zusammen max. ***0,60% Total Expense Ratio (TER) ohne Titeltransaktionskosten * Portfolio Turnover Rate (PTR) nach EU-Norm *nicht ausgewiesen * Der Koeffizient der gesamten, laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten (TER) wird im zweiten Geschäftsjahr in der Aktualisierung des Prospekts und dieses vereinfachten Prospekts ausgewiesen. Da kein aktiver Handel in Platin erfolgt und Veränderung der Bestände im Wesentlichen Nettoausgaben oder -rücknahmen reflektieren, wird auf die Berechnung der Umschlaghäufigkeit (Portfolio Turnover Rate bzw. PTR) mangels Aussagekraft verzichtet. ** zuzüglich Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6% auf dem Marktwert des bezogenen Platins und den Auslieferungskosten *** Die pauschale Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. Die Rechnungseinheit des Anlagefonds ist der Schweizer Franken, während die internationalen Platinmärkte überwiegend in US Dollar notieren. Performance des Anlagefonds Der Anlagefonds wurde am 10. Mai 2007 lanciert. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Anlagefonds. Die Performance dieses Anlagefonds hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich der Preis des Platins entwickelt. Die Performance wird im zweiten Geschäftsjahr in der Aktualisierung dieses vereinfachten Prospekts ausgewiesen.

4 III. Den Handel betreffende Informationen Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Anlegern mit Domizil im Ausland ist die Rückforde - Kotierung an der SIX Swiss Exchange Preispublikation Vorteile (soft commissions) rung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Die Anteile des Anlagefonds sind am Hauptsegment Der Nettoinventarwert pro Anteil aller Klassen wird Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Schweiz abgeschlossenen Doppelbe steuerungs ab - der SIX Swiss Exchange kotiert. täglich auf der elektronischen Plattform - Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüg- kommen (DBA) möglich. info.com veröffentlicht. Weitere Publikationen erfol- lich Retrozessionen in Form von so genannten «soft Die Kotierung der Anteile hat zum Ziel, den gen bei der SIX Swiss Exchange unter commissions» geschlossen. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Ver - Anlegern zusätzlich zur Möglichkeit, Anteile direkt swiss-exchange.com sowie unter kauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen bei der Fondsleitung respektive deren Vertriebs trä - Steuerliches (Anlagefonds) in der Schweiz nicht der europäischen Zins - gern zu zeichnen oder zurückzugeben, den Kauf Die Publikationsorgane für Mitteilungen an die An - Der Anlagefonds untersteht schweizerischer Gesetz - besteuerung. Diese sog. EU-Zinsbesteuerung wird im und Verkauf der Anteile an einem liquiden und regu- leger sind das Schweizerisches Handelsamts blatt gebung. In Übereinstimmung mit dieser unterliegt Prospekt detailliert beschrieben, auf welche Aus - lierten Sekundärmarkt, d.h. über die Börse, zu (SHAB) und die elektronische Plattform - der Anlagefonds grundsätzlich weder einer Ertrags- führungen hier verwiesen wird. ermöglichen. info.com. noch einer Kapitalsteuer. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Die Fondsleitung hat die, Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abge- Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen Zürich, als «Market Maker» für den Handel der Anteilen zogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von von Anteilen am Anlagefonds richten sich nach den Anteile an der SIX Swiss Exchange eingesetzt. Die Fondsanteile werden an jedem Bankwerktag in der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich steuerlichen Vorschriften im Domizilland des An - Aufgabe eines Market Makers liegt darin, einen Zürich ausgegeben oder zurückgenommen. zurückgefordert. legers. Dem Anleger wird empfohlen, sich bei quali- Markt für die gehandelten Fondsanteile aufrecht- fizierten Beratern zu informieren. zuerhalten und dazu Geld- und Briefkurse in das Zeichnungs- bzw. Rücknahmeanträge, die an einem Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Handelssystem der SIX Swiss Exchange zu stellen. Bankwerktag (Auftragstag) bis spätestens Uhr Schweiz) Der Market Maker ist verpflichtet, an der SIX in bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Die allfälligen Ertragsausschüttungen des Anlage - einem bestimmten Rahmen unter normalen Markt - Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an fonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unter- bedingungen einen Markt in Anteilen des Anlage - diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes abge- liegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer fonds zu unterhalten und in diesem Zusammenhang rechnet. Der zur Abrechnung gelangende Netto - (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Geld- und Briefkurse für Anteile des Anlagefonds in inventarwert ist im Zeitpunkt der Auftragserteilung Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen das Handelssystem der SIX einzugeben. Die SIX noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizi- schreibt dabei eine maximale Spanne zwischen An- Bewertungstag auf der Basis der Schlusskurse des lierte Anleger können die in Abzug gebrachte und Verkaufskursen von 2% und einer Mindestmenge Auftragstages berechnet (Basis: Schlusskurs der Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuer - im Gegenwert von EUR vor, wenn der Börse in New York gemäss Bloomberg Plat erklärung resp. mit separatem Verrechnungs steuer - Basiswert Platin während der Handelszeit des ETFs Comdty HP). Nach Uhr bei der Depotbank antrag zurückfordern. auch handelbar ist. In allen anderen Fällen beträgt eingehende Aufträge werden am darauf folgenden die Spanne 3%. Da Platin in der Regel rund um die Auftragstag behandelt. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Uhr gehandelt wird, beträgt somit die Maximal - Die allfälligen Ertragsausschüttungen des Anlage - spanne meist 2%. Die Spanne von 2% wird auf den Die Valutierung erfolgt mit zwei Bankwerktagen fonds an im Ausland domizilierte Anleger unterlie- Kauf in Höhe von +1% bzw. den Verkauf in Höhe bezogen auf den Bewertungstag. gen der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 1% aufgeteilt. (Quellen steuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am keiner Verrechnungssteuer. Verkehrswert des Fondsvermögens zukommenden

5 IV. Sachauszahlungen Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten richten. Eine solche Transaktion in Fondsanteilen ent- Der Anleger hat das Recht, im Falle der Kündigung Der Antrag auf Sachauszahlung ist zusammen mit des Anlagefonds, die der betreffenden Anteilsklasse spricht weitgehend dem Erwerb oder der Ver - statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in der Kündigung bei der Depotbank zu stellen. Das zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im äusserung von Aktien über die SIX Swiss Exchange. bar eine Auszahlung in Platin zu verlangen Platin wird bei Barren à 5 kg mit dem handelsübli- Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen erfolgt jeweils (Sachauszahlung). Vorbehalten bleiben währungs- chem Feingehalt 999.5/1000 innert einer Frist von Klasse. Er wird auf 1/100 der Rechnungseinheit zu aktuellen Börsenkursen. politische oder sonstige behördliche Massnahmen, höchstens 10 Bankwerktagen am Hauptsitz der gerundet. die die Auslieferung von physischem Platin untersa- Depot bank (vgl. Ziff. V unten) ausgeliefert. Der Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der gen oder dergestalt erschweren, dass eine Sach - Eigentumsübergang erfolgt in diesem Fall im Zeit - Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt Anlagen, einschliesslich allfällige damit verbundene auszahlung der Depotbank vernünftigerweise nicht punkt der Auslieferung am Hauptsitz der Depotbank. sich aus dem am Bewertungstag berechneten Steuern und Abgaben, die dem Anlagefonds aus der zugemutet werden kann. Bei der Auslieferung von physischem Platin wird die Nettoinventarwert je Anteil dieser Klasse, zuzüglich Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem in Ziff. II. genannte Kommission erhoben. Die einer Ausgabekommission von zurzeit maximal 3%. Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechen- Das Recht auf Sachauszahlung ist auf die Standard - Auslieferungsfristen von anderen handelsüblichen Der Rücknahmepreis der Anteile einer Klasse ergibt den Teils der Anlagen erwachsen, werden dem einheit von Barren à 5 kg mit handelsüblichem Einheiten sind im Einzelfall abzusprechen. Sie kön- sich aus dem am Bewertungstag berechneten Vermögen des Anlagefonds belastet. Auf dem Er - Feingehalt 999.5/1000 beschränkt. Andere han- nen bis zu 30 Bankwerktage betragen. Nettoinventarwert je Anteil dieser Klasse, abzüglich werb von Platin wird dem Anlagefonds die Mehr - delsübliche Einheiten werden nur auf Antrag und bei einer Rücknahmekommission von maximal 1% zu - wert steuer, zur Zeit zum Satz von 7,6%, belastet. Verfügbarkeit mit den im Zeitpunkt der Lieferung gül- Der vollständige Prospekt enthält Angaben über eine gunsten der Fondsleitung. Das Mehrwertsteuerbetreffnis wird indes der Fonds - tigen Fabrikationszuschlägen und weiteren Kosten allfällige Auslieferung des Platins an einem anderen leitung für den Anlagefonds im Rahmen einer Vor - (Prägungskosten, Lieferung, Versicherung, Pönalität Ort im Inland. Alternativ besteht aufgrund der Kotierung der Anteile steuerrückerstattung vollumfänglich erstattet. Der für Feinheitsdifferenz etc.) zulasten des Anlegers mit des Anlagefonds die Möglichkeit des börsenmässi- Zeitraum zwischen der Belastung und der Rück - marktüblichen Auslieferungsfristen bereitgestellt. Die Bei Auslieferung wird dem Anleger die Mehrwert - gen Kaufs und Verkaufs. Die Anleger haben jeweils erstattung wird durch Kreditaufnahme neutralisiert. Depotbank ist nicht verpflichtet einem derartigen steuer von zur Zeit 7,6% auf dem Marktwert des lediglich die für solche Transaktionen üblichen Antrag Folge zu leisten. Im Rahmen der Feinheits - bezogenen Platins belastet; die Kosten für die Börsengebühren sowie die Umsatzabgabe zu ent- Per 2. Mai 2008 erfolgte ein Split der Anteile des spanne der Standardeinheit, die sich in einer gering- Auslieferung in der Schweiz unterliegen ebenfalls Anlagefonds im Verhältnis 1:10, d.h. ein (alter) fügigen Preisdifferenz niederschlägt, entscheidet die der Mehrwertsteuer. Auslieferungen im Ausland wer- Anteil wurde in je zehn (neue) Anteile aufgeteilt. Fondsleitung über die Zuteilung. Spitzenausgleiche den keine vorgenommen. werden in bar ausbezahlt. Die Differenz wird auf der Grundlage des Produkts aus dem Gewicht und Der Anspruch auf Sachauszahlung gilt auch im Falle der Feinheit berechnet. Beträge, welche zur der Liquidation des Fonds. Das Recht des Anlegers Deckung von Steuern, Kosten und Kommissionen von auf Sachauszahlung ist in jedem Fall auf die vom der Bruttoauszahlung in Abzug gebracht werden, Fonds gehaltenen Platinbestände beschränkt. Der werden als Barauszahlung behandelt. vollständige Prospekt enthält weitere Angaben dazu.

6 V. Kurzdarstellung des Anlagefonds Gründungsdatum des Fonds 29. März 2007 Rechnungsjahr 1. Oktober bis 30. September, erstes Geschäftsjahr bis 30. September 2008 Valorennummer ISIN Laufzeit (des Fonds) Kotierung Anbietende Finanzgruppe (Promotor) Fondsleitung/Verwaltungsgesellschaft Anlageverwalter Depotbank Prüfgesellschaft Aufsichtsbehörde Kontaktstelle CH unbeschränkt Hauptsegment der SIX Swiss Exchange Balfidor Fondsleitung AG Peter Merian-Strasse 47, 4002 Basel Ernst & Young AG, Zürich Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern Basel im Oktober 2009 Zürich im Oktober 2009 Die Fondsleitung Balfidor Fondsleitung AG Die Depotbank

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