Anforderungsprofil Schlauchlining

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1 Anforderungsprofil Schlauchlining

2 Seite 1 von 25 Inhaltsübersicht: 1. EINLEITUNG ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN MATERIALIEN TRÄGERMATERIAL HARZSYSTEME VERFAHRENSABLAUF VORARBEITEN EINBAU DES SCHLAUCHLINERS AUSHÄRTUNG DES SCHLAUCHLINERS ZULAUFEINBINDUNGEN ABNAHME UND MÄNGELBESEITIGUNG QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALIFIKATION ALLGEMEINES EIGENÜBERWACHUNG FREMDÜBERWACHUNG ÜBERWACHUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER (AG) STATISCHE NACHWEISE ANSCHLUSSLEITUNGEN QUALITÄTSNACHWEIS FÜR DAS SCHLAUCHLININGVERFAHREN ANLAGEN: ANLAGE 1 - HINWEISE FÜR SPEZIELLE SCHADENSBILDER ANLAGE 2 - HINWEISE ZUM SCHLAUCHLININGVERFAHREN ANLAGE 3 - ABRIEBFESTIGKEIT - PRÜFMATERIALMENGEN (DARMSTÄDTER KIPPRINNE) ANLAGE 4 - UNTERLAGEN ZUM QUALITÄTSNACHWEIS ANLAGE 5 - HINWEISE AUF NORMEN, RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN ANLAGE 6 - GRUNDSÄTZE DES ANFORDERUNGSPROFILS... 25

3 Seite 2 von Einleitung Unter Schlauchlining zur Sanierung (Renovierung) von schadhaften Abwasserkanälen versteht man Produkte, die aus flexiblen Schlauchträgern in Verbindung mit Reaktionsharzen örtlich hergestellt und ausgehärtet werden. Durch unterschiedliche Aushärteverfahren wie Warmwasser-, UV- Licht- oder Dampfhärtung erfolgt eine Reaktion zu einem statisch tragfähigen, biegeweichen Kunststoffrohr. Die unterschiedlichen Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass in der Regel keinerlei Aufgrabungen im Bereich der Siele nötig sind, auch nicht für den Anschluss von Seitenzuläufen. Der Querschnittsverlust beschränkt sich auf die Wanddicke des ausgehärteten Inliners. Grundlage für die Erstellung dieses Anforderungsprofiles (AFP) und die Durchführung eines Qualitätsnachweises ist die jahrzehntelange Erfahrung der Hamburger Stadtentwässerung (HSE, Ein Unternehmen von HAMBURG WASSER) mit der Sanierung von schadhaften Sielen. In Hamburg wird für Schlauchliner eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren festgelegt. Die HSE greift auf die Unterstützung und Hilfestellung fachkompetenter Begleitung von akkreditierten Prüfinstituten auf der Grundlage der ZTV- Materialprüfung Materialprüfung an Probestücken vor Ort härtender Schlauchliner zurück, welche gewährleistet, dass die Materialien einem gleichbleibend hohen Qualitätsstandard entsprechen. Die ZTV Materialprüfung wird mit den Prüfinstituten sowie mit dem Auftragnehmer über den Bauvertrag vereinbart. Sofern im AFP nicht weitergehend oder anderslautend geregelt ist (siehe Anlage 5), sind die einschlägigen DIN- Normen und die Richtlinien der DWA zum Thema Schlauchlining uneingeschränkt anzuwenden. Aus verfahrenstechnischer Sicht bestehen Unterschiede in der Herstellung und der Verarbeitung von Schlauchlinern die im Siel (i.d.r. > DN 200) eingebaut werden und denen, welche in Anschlussleitungen (DN DN 200) eingebaut werden. Besonderheiten für das Schlauchlining bei Anschlussleitungen werden im Kapitel 7 behandelt. Nachfolgend erfolgt eine Beschreibung der Anforderungen an Materialien, Verfahren und Einbaumethoden.

4 Seite 3 von Allgemeine Anforderungen Die Anforderungen an die verwendeten Ausgangsstoffe, an das mechanische sowie chemische Langzeitverhalten des Verbundwerkstoffes und der Bauteile werden in diesem AFP festgelegt, wobei anwendbare Normen und Richtlinien weitgehend Berücksichtigung finden. Die zur Herstellung von Bauteilen aus Faserverbundwerkstoffen zur Anwendung kommenden Vorprodukte (Harzmassen, Faser- und Verstärkungsmaterialien) sind im Rohzustand wasserempfindlich. Bei einer Verarbeitung vor Ort sind daher geeignete Maßnahmen gegen Feuchtigkeitsbeeinflussung vorzusehen. Es dürfen nur Vorprodukte verarbeitet werden, deren Qualität und Lieferzustand durch ein entsprechendes Werkszeugnis (DIN EN 10204, Prüfbescheinigung mind. nach DIBt-Zulassung) belegt und die als einwandfrei befunden wurden. Die HSE strebt zukünftig Abnahmeprüfzeugnisse nach 3.1 der DIN EN an. Für die Durchführung von Sanierungen werden z.t. Kunststoffbauteile und -halberzeugnisse eingesetzt, deren Eigenschaften, Materialzusammensetzung und Wandaufbau nicht im Rahmen eines Regelwerkes oder in Anwendungsnormen festgelegt sind oder deren Endzustand erst vor Ort hergestellt wird. Die Nachweise der Erst- und Eignungsprüfung gelten durch eine DIBt- Zulassung als erbracht. Prüfwerte, die während der laufenden Fertigung und bei der Einbautätigkeit aus internen und externen Qualitätskontrollen hervorgehen, werden mit den Kennwerten der Erst- und Eignungsprüfung abgeglichen. Die am späteren Probestück gemessenen Materialkennwerte müssen denen der DIBt- Zulassung entsprechen. Die Prüfung der Hochdruckspülfestigkeit erfolgt nach der DIN Die mit der Fertigung der vorgenannten Erzeugnisse beauftragten Unternehmen müssen über eine gewerberechtliche Genehmigung verfügen. Die Anforderungen an das sanierte Siel sind in der DIN EN 752 festgelegt. Sie müssen den Anforderungen eines neuen Systems entsprechen. Bei einer Sanierung sind als wesentliche Punkte zu nennen: - Dichtheit - Betriebssicherheit - Standsicherheit - hydraulische Leistungsfähigkeit - Resistenz gegen das Abwasser und den daraus entstehenden Folgeprodukten - Resistenz gegen alle mechanischen Angriffe z.b. Abrieb und Hochdruckreinigung - Umweltverträglichkeit

5 Seite 4 von Materialien Schlauchliner bestehen aus: - Trägermaterial, das zur Aufnahme des Harzsystems dient, z.b. Synthesefaser, Glaswirrfaser oder Glasgewebe - Harzsystem - Innenfolie und Außenfolie, die Einbauhilfen oder integraler Bestandteil sind (Nachweis erforderlich). Sie schützen das Harzsystem vor inneren und äußeren Einflüssen. Das Eindringen von Harzen in das Grundwasser-Boden-System wird unterbunden - Zusatzstoffe und inerte Füllstoffe Kurzliner sind nicht zugelassen. 3.1 Trägermaterial Allgemeines Bei der Spezifikation der Trägermaterialien oder -fasern ist das Merkblatt DWA M143-3 zu beachten Textilglas Bei dem Einsatz von Trägermaterialien aus Glasfasern ist für die Schlauchliner hinsichtlich des Wandaufbaus eine Verschleißschutzschicht oder harzreiche Innenschicht vorzusehen. Diese Schichten müssen mindestens der gemessenen Abriebdicke (Darmstädter Kipprinne : DIN EN bis DN DIN ab DN 500) entsprechen. Anzusetzende Abriebdicke im Sinne des AFP ist der Mittelwert aller Messungen. Alle Messpunkte aus dem Versuch sind vorzulegen. Für die Herstellung von Linerrohren, Schlauchlinern und Montagebauteilen sowie bei der Anfertigung von Ortlaminaten aus glasfaserverstärkten Reaktionsharzen ist durchgehend für den gesamten Wandaufbau ausschließlich ECR-Glas (Aluminium- Kalksilikatglas für besondere Kunststoffverstärkungen mit erhöhter Säurebeständigkeit) zu verwenden Synthesefasern Diese Faserprodukte (Filze, Vliese) sind nach DIN spezifiziert und werden auf Basis von Polyacrylfasern, Polyesterfasern oder anderer gleichwertiger und chemisch tauglicher, weichmacherfreier Vorprodukte hergestellt. Auf Grund der hohen Flexibilität und der geringen Fadenhaftung im Harz geht von der Synthesefaser keine festigkeitserhöhende oder versteifende Wirkung aus. Bei einer ausschließlichen Verwendung von Synthesefaserharzträgern müssen auf Grund der unterschiedlichen Kriechneigungen die Material- und Bauteilkennwerte bei Langzeitbeanspruchung für jede Imprägnierrezeptur nachgewiesen werden Zuschlagstoffe Zur Erhöhung des E-Moduls der Formstoffe und damit der Ringsteifigkeit von Schlauchlinern können bei geringem Glasgehalt der Harzmatrix genau dosierte Mengen eines anorganischen inerten Füllstoffes zugegeben werden, sofern eine nachteilige Beeinflussung der Verfahrensabläufe und des Härtungsverhaltens ausgeschlossen bleibt. Als Füllstoffe werden unter Berücksichtigung der chemischen Tauglichkeit überwiegend mineralische Naturprodukte (Quarzsand), Aluminiumhydroxid oder Aluminiumsilikat mit einer Korngröße bis zu 1 mm (Siebline nach DIN ISO 3310, Teil 1) verwendet.

6 Seite 5 von 25 Die Verwendung von karbonathaltigen Zuschlägen und Calciumkarbonat ist nicht zulässig. Auf eine gleichmäßige Verteilung der Zuschlagstoffe in der Harzmasse ist zu achten Folien Die Beschichtungen der Schlauchträgermaterialien müssen aus korrosionsbeständigen Materialien, (z.b. PA, PE, PP, PUR) bestehen und mit dem Trägermaterial dauerhaft verbunden sein. Ausgenommen davon sind Folien, die als Einbauhilfe dienen. 3.2 Harzsysteme Allgemeines Die chemische Tauglichkeit gegenüber Beanspruchungen durch kommunales Abwasser im Bereich ph 1 ph 10 ist auf Verlangen gesondert nachzuweisen. Bei anderen Abwasserzusammensetzungen oder Temperaturbelastungen sind besondere Überprüfungen der Tauglichkeit erforderlich. Kalthärtende Reaktionsharze dürfen nur bei Linern in Anschlussleitungen und bei Reparaturverfahren eingesetzt werden. Die Einsatzstoffe sind vorab bei der HSE anzumelden. Verschiedene Harze in einem Schlauchliner (Sandwichbauweise) zu verwenden ist unzulässig UP- Harze Zur Herstellung von Schlauchlinern und Montagebauteilen bzw. Handlaminaten aus verstärkten Kunststoffen werden als Harzmatrix überwiegend UP- Harze verwendet. Nach DIN werden in Styrol gelöste Reaktionsharze entsprechend der Zusammensetzung der Polykondensate in 6 Gruppen unterteilt. Es dürfen zur Herstellung von Schlauchlinern nur Harzsysteme gem. DIN (DIN EN Gruppe 4) eingesetzt werden. Reaktionsharze der Gruppen 0 bis 2 dürfen für Schlauchliner nicht verwendet werden. Für den normalen Anwendungsbereich dürfen UP- Harze auf Basis Iso-/ ortho- Phthalsäure- Neopentylglykol TYP 1140 (Harzgruppe 3) verwendet werden. Hierdurch ist ein gesonderter Nachweis für die chemische Belastbarkeit nicht mehr erforderlich, da die Tauglichkeitseigenschaften in den geltenden Regelwerken, auch unter Berücksichtigung maximaler Medienkonzentrationen und Anwendungstemperaturen zusammengestellt sind. Durch besondere Umgebungseinflüsse oder wegen einer zu erwartenden außergewöhnlich hohen chemischen Belastung kann in Einzelfällen der Einsatz eines Reaktionsharzes der Gruppen 4-6 erforderlich sein. Die Härtung der UP- Harze, die einzusetzenden Reaktionsmittel, die Zusammenstellung von Verarbeitungsrezepturen, die Kontrolle der Reaktionszeiten sowie der anwendbaren Härtungsverfahren sind in DIN und in den technischen Datenblättern der Schlauchhersteller sowie in der jeweils geltenden DIBt- Zulassung beschrieben.

7 Seite 6 von 25 Einteilung der Reaktionsharze (analog DIN ) Gruppe 1 Reaktionsharzart Glykole (Diole) Säuren Maximaler Styrol- Massenanteil 0 UP Standardglykole 2 ortho-phthalsäure Ethylendicarbonsäuren 1 UP Standardglykole 2 ortho-phthalsäure Ethylendicarbonsäuren 2 UP Standardglykole 2 ausschl. Isophthalsäure und/oder Terephthalsäure 3 UP Neopentylglykol (mind. 80 % molarer Anteil, maximal 20 % molarer Anteil eines Diols mit mind. einer sekundären OH - Gruppe 4 UP Bis (hydroxylmethyl) tricyclodecan 5 PHA Bisphenol A- bis (1,2 dihydroxyprobyl)-ether Novolack 6 UP Perhydrobisphenol A Diethoxybisphenol A Dipropoxybisphenol A (mind. 90 % molarer Anteil) Ethylendicarbonsäuren ausschl. entweder ortho-phthalsäure oder Isophthalsäure und Terephthalsäure und HET- Säure Ethylendicarbonsäuren ortho-phthalsäure Ethylendicarbonsäure 45 % 45 % 50 % 50 % 50% Acryl- und Methacrylsäure 4 50% Ethylendicarbonsäuren 55 % Harze der Gruppen 1 bis 4 und 6 müssen vom Typ 1130 oder 1140 nach DIN , Teil 2 sein. Harze der Gruppe 0 müssen mind. vom Typ 1110 nach DIN , Teil 2 sein. Harze der Gruppe 5 müssen vom Typ 1310 und 1330 nach DIN , Teil 2 sein. Harze der Gruppe 0-2 sind nicht für das Schlauchliningverfahren zugelassen. Dazu gehören: Ethylen-, 1,2-Propylen-, Diethylen- und Dipropylenglykol, Butandiol 1,3 und Butandiol 1,4. Bezogen auf die Summe der Diolkomponenten Sogenannte Vinylesterharze Epoxidharze Die thermischen und mechanischen Anforderungen für Epoxid-Harze (EP- Harze) sind in der DIN (Typ 1020,Typ 1021, Typ 1040) beschrieben. Die Formstoffeigenschaften des ausgehärteten EP-Systems müssen für den Einsatz bei Schlauchlinern mind. die Anforderungen des Typ erfüllen und gegenüber kommunalem Abwasser mit den dabei auftretenden verdünnten Säuren und Laugen (Bereich ph 1 - ph 10) beständig sein. Andere abwasserbeständige, hydrolysefeste, temperaturbeständige EP- Harze können ggf. mit Nachweis der Eignung durch ein zugelassenes, akkreditiertes Prüfinstitut eingesetzt werden. Die Verarbeitungs- und Härtungsdaten werden von der Auswahl eines geeigneten Spezialhärters (Polyamin oder Anhydrid) entscheidend mitbestimmt. Die Empfehlungen des Schlauchherstellers sind zwingend zu beachten. Die Prüfung und Kontrolle der Härtungscharakteristik, der anwendbaren Härtungsverfahren und Verarbeitungszeiten erfolgt gem. DIN

8 Seite 7 von Verfahrensablauf 4.1 Vorarbeiten Das Siel und die Zulaufanbindungen sind gem. Ausschreibung vorzubereiten. Es dürfen keine Hindernisse für den Liner bestehen. Eine Reinigung des Sieles und eine TV-Inspektion ist vom AN vor Einbau des Schlauchliners durchzuführen, um die Baufreiheit zu gewährleisten. Die Inspektion ist in digitaler Form an die Bauaufsicht zu übergeben. Die Vorflut von Siel und Anschlussleitungen ist zu gewährleisten. Ein Stauen gegen den Liner ist nicht zulässig. Je Hausanschluss ist die Vorflut über Kopfbaugruben, Revisionsschächte oder -einrichtungen herzustellen und über ein Formblatt (je Anschluss) vor Baubeginn nachzuweisen. Zu erneuernde Anschlussbereiche und die Stutzensanierung mittels Roboterverfahren (Harz- Verpressung) müssen grundsätzlich vor dem Schlauchlining abgeschlossen sein. Abweichungen dazu hat der AN im Vorwege mit der örtlichen Bauaufsicht abzustimmen. 4.2 Einbau des Schlauchliners Beim Einbau ist auf eine materialschonende Bauweise zu achten (z.b. Begrenzung der Einziehkräfte; vorherige Beseitigung von Scherben, Ablagerungen o.ä., die eine Beschädigung hervorrufen können). Die Begrenzung der Einziehkräfte ist durch eine Zugkraftbegrenzung an der Winde zu gewährleisten und muss zeitkontinuierlich EDVgestützt dokumentiert werden. Die maximale Zugkraft ist dem Verfahrenshandbuch bzw. der Eignungsprüfung (Erstprüfung) zu entnehmen. Die Verwendung eines Krans ist nur im Einzelfall bei großen Profilen und nur nach Absprache mit der HSE zulässig. Der Druck, mit dem das Material an die Rohrwandung gepresst wird, ist so zu wählen, dass der imprägnierte Schlauch formschlüssig am Altrohr anliegt. Über die gesamte Aushärtephase ist der Druck konstant zu halten und eine ausreichende Verdichtung des Schlauchliners zu gewährleisten. Der zulässigen Aufstelldrücke sind gemäß Verfahrenshandbuch bzw. nach Eignungsprüfung durchzuführen. Bei allen Inversionsverfahren/ Umstülpverfahren, sowie bei allen Verfahren mit einem Trägermaterial aus Synthesefasern ist bei vorhandenem Grundwasser zusätzlich die Differenz zwischen Grundwasserstand und der Rohrsohle zu berücksichtigen. Ein Eindringen von Luft oder Wasser in das Laminat muss von innen und außen vermieden werden. Der Einsatz einer Innen- und Außenfolie während des Einbaus ist daher gefordert. 4.3 Aushärtung des Schlauchliners Bei der Aushärtung von Schlauchlinern dürfen nur Härtungssysteme zur Anwendung kommen, die dem Stand der Technik entsprechen und für die ein Funktionsnachweis unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umgebungseinflüsse (z.b. Umgebungstemperaturen) erbracht wird. Dazu zählen: - Warmwasser (Aufstellung des Liners mit einer Wassersäule) - Wasserdampf (Aufstellung des Liners durch Druckluft) - UV-Licht (Aufstellung des Liners durch Druckluft) - UV/ Warmhärtung (Kombinationshärtung) Eine ausreichende Aushärtung der Harze bzw. des Liners - gemäß den Vorschriften der Harzlieferanten - den Angaben des Verfahrenshandbuches - den Ergebnissen aus der Eignungsprüfung (Erstprüfung) ist vom einbauenden Unternehmen zu gewährleisten.

9 Seite 8 von 25 Die Druck- und Temperaturverläufe sind während der gesamten Härtungsphase digital in Echtzeit (z.b. Thermologger o. glw.) zu messen und zu dokumentieren. Dazu zählen bei der Warmwasserhärtung auch die Vor- und Rücklauftemperaturen des Prozesswassers und die Temperatur zwischen Altrohr und Schlauchliner. Der Temperaturverlauf muss über die Einbaulänge zuverlässig nachgewiesen werden. Temperaturfühler sind am Anfangs- und Endschacht sowie an mindestens einem Zwischenschacht zu setzen. Bei der Dampfhärtung ist zusätzlich die Dampfeintrittstemperatur, die Dampfaustrittstemperatur zu messen und die Abführung des Kondensatwassers über den gesamten Zeitraum sicherzustellen. Die Härtung von UP- Linern ausschließlich mit UV- Licht ist von der Wanddicke des Liners begrenzt. Sie liegt derzeit bei 8-12 mm, ist aber durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Bei größeren Wanddicken darf die UV- Härtung nur in Verbindung mit einer unterstützenden peroxidischen Härtung angewendet werden. Auch hierüber muss eine Eignungsprüfung vorliegen. Die Strahlungsintensität der UV- Lampen in Kombination mit der Ziehgeschwindigkeit des Lampenzuges muss den Vorgaben des Verfahrenshandbuches entsprechen und ist nachzuweisen. Für Schlauchliner in Sielen und Anschlussleitungen ist der Einsatz von Härtungsverfahren unter Umgebungstemperatur ausgeschlossen. Zur Härtung von örtlich hergestellten UP- und GF- Laminaten unter Umgebungsbedingungen müssen Reaktionsinitiatoren verwendet werden, die bis zu einer Verarbeitungstemperatur von + 5 C aushärten können (vergl. DIN , Abschnitt 3.4 und 6.4). 4.4 Zulaufeinbindungen Das Öffnen der Zuläufe mittels Fräsroboter oder manuell darf erst nach der vollständigen Aushärtung und der verfahrensabhängigen Abkühlung des Schlauchliners erfolgen. Die bei der Härtung aufgetretenen Schrumpfspannungen oder temperaturbedingten Spannungen bzw. Längenänderungen müssen weitestgehend abgeklungen sein. Die Anbindung der Seitenzuläufe an den Schlauchliner muss gegen Hinterwanderungen und drückendes Grundwasser dauerhaft dicht und kraftschlüssig hergestellt in den Anschlussbereich hineingeführt werden. Bei beschädigten Anschlüssen wie radial abgerissen, ausgebrochenen Anschlüssen oder zurück gefrästen Stutzen wird im Regelfall nach Leistungsbeschreibung mit Verpresstechnik oder über Handlaminate eine Anbindung hergestellt. Vor Herstellung der Anbindung sind alle betroffenen Flächen rückstandsfrei zu reinigen und soweit erforderlich zu fräsen. Innenfolien sind vollständig im Verklebungsbereich zu entfernen. Die Hutprofiltechnik (DN ) ist ein Sanierungsverfahren mit einer deutlich geringeren zu erwartenden Lebensdauer als der Schlauchliner. Die Hutprofiltechnik ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der HSE anzuwenden. Linersysteme mit integrierter Innenfolie als fester Bestandteil des Liners sind im Bereich des Kragens des Hutprofils mit besonderer Sorgfalt zu fräsen. Die Angaben des Linerherstellers hinsichtlich der Frästiefe sind einzuhalten. 4.5 Abnahme und Mängelbeseitigung Nach Fertigstellungsmeldung (incl. aller Nacharbeiten) durch den AN erfolgt eine Reinigung und TV- Abnahmeinspektion durch den zuständigen Sielbezirk.

10 Seite 9 von Qualitätssicherung und Qualifikation 5.1 Allgemeines Im Rahmen der Qualitätssicherung sind die Materialeigenschaften in Anwendung der ZTV- Materialprüfung zu ermitteln und zu dokumentieren. Weiterführende Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind in den geltenden Normen beschrieben. 5.2 Eigenüberwachung Eine Eigenüberwachung des AN gemäß den Richtlinien des Güteschutz Kanalbaus hat stattzufinden. Für die Qualitätssicherung sind die einschlägigen Normen / Richtlinien der DWA sowie die Anforderungen des DIBt und des Güteschutz Kanalbaus anzuwenden. Dies gilt für die Einzelkomponenten wie z.b. Harzträgermaterialien, für die mechanische Prüfung sowie die Resistenz des eingebauten Liners: - Brandverhalten nach DIN 4102 und DIN Widerstandsfähigkeit gegenüber dem HD-Spülversuch nach DIN Schlagzähigkeit nach DIN Fremdüberwachung Gemäß den Richtlinien des Güteschutz Kanalbaus hat mind. einmal jährlich eine Fremdüberwachung zu erfolgen. Hierbei erfolgt die Überprüfung von Rückstellmustern und die Einsichtnahme in sämtliche Arbeitsabläufe sowie Protokolle durch eine von dem DIBt anerkannten Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für die Produktgruppe Schlauchliner. 5.4 Überwachung durch den Auftraggeber (AG) Von jedem eingebauten Liner ist der örtlichen Bauaufsicht des AG eine Baustellenprobe zu übergeben. Diese ist durch einen vom Auftraggeber benannten Sachverständigen auf E- Modul, Biegezugfestigkeit, Wandstärke und Wasserdichtheit des Laminates gemäß der ZTV- Materialprüfung zu überprüfen. Zur Vorbereitung der Probenahme bei Mauerwerkssielen ist der Bereich der Probefläche zu rappen. Die Probe wird bei Ei- Profilen i.d.r. aus dem Siel im Bereich des Kämpfers entnommen. Die Entnahme von Probestücken bei Kreisprofilen erfolgt im Schacht mit Hilfe eines Stützrohres. Eine Überdehnung des Liners ist durch das Stützrohr auszuschließen. Die Entnahme der Probe wird von der örtlichen Bauaufsicht des AG oder dessen Beauftragten überwacht oder durchgeführt. Proben von lichtgehärteten Linern sind im Schacht UV- geschützt zu verpacken. Der AG entscheidet für jede Baustelle, ob eine Probenahme an einer anderen Stelle als dem Kämpfer erfolgen soll. Der ausgehärtete Liner (bzw. das Probestück) muss die Materialkennwerte der DIBt- Zulassung erreichen. Die vorgegebenen Werte (Materialkennwerteliste der HSE) für die statische Berechnung können von den in der DIBt- Zulassung angegebenen Materialkennwerten abweichen.

11 Seite 10 von Statische Nachweise Der AN hat eine prüffähige statische Berechnung gemäß ATV- DVWK-Merkblatt M 127-2, Altrohrzustand II, vor Beginn der Sanierung vorzulegen. Dies ist nicht erforderlich, sofern eine geprüfte Regelstatik für die einzubauende Nennweite vorliegt. Sämtliche zu genehmigende statische Unterlagen sind in 4-facher Ausfertigung so rechtzeitig einzureichen (ggf. getrennt für Bauteile mit unterschiedlichem Baubeginn), dass unter Berücksichtigung der Zeit für Prüfung und Genehmigung keine Verzögerungen bei der Bauabwicklung eintreten. Zur Vereinfachung sind sämtliche Randbedingungen zwingend in einem Kapitel auf möglichst einer Seite übersichtlich aufzuführen, z.b. Lastannahmen, Materialkennwerte, Rohrlagerungslastfälle, Bodenkennwerte, etc. Ausführungszeichnungen und statische Berechnungen sind zwingend mit einem Deckblatt (Muster HSE) zu versehen. Grundlagen für die Berechnung - Für statische Berechnungen ist die HSE interne Liste der Materialkennwerte anzusetzen. Die HSE hat den E- Modul zur statischen Berechnung für einige Linertypen gegenüber dem E- Modul aus der Erst- und Eignungsprüfung (DIBt- Zulassung) abgesenkt. Für statische Berechnungen ist dieser Berechnungs- E- Modul, der Abminderungsfaktor und die Mindestwandstärke vorab zu erfragen. - Eine Ermittlung der Grenzdehnung gemäß DWA A 127 wird nicht durchgeführt. - Die Querkontraktionszahl ist mit 0 anzusetzen, sofern kein mit der HSE abgestimmter Einzelnachweis der Querkontraktion des Liners erfolgt ist. Der Nachweis ist über ein unabhängiges Prüfinstitut zu führen. Die Festlegung der statisch anzusetzenden Querkontraktion erfolgt nach Vorlage der Prüfergebnisse durch den AG. Sie kann von dem ermittelten Wert abweichen. - Der Nachweis der Beulsicherheit gegenüber dem tatsächlichen Grundwasseraußendruck (für die HSE abweichend von der ATV- DVWK Merkblatt- M 127-2, jedoch mind. 3,0m Wassersäule über Rohrscheitel) ist mit einem Sicherheitsbeiwert von γ = 2,0 (Tab. 4, ATV M 127-2) und den nachgewiesenen Langzeitwerten (E L - Modul, σ- L - Biegezugfestigkeit) zu erbringen. - Bei einem Grundwasseraußendruck von mehr als 3,0m über Rohrscheitel oder bei tieferen Einbaulagen ist zusätzlich der Nachweis bis OK Gelände mit den Kurzzeitwerten der Werkstoffkennwerte erforderlich. Ein ggf. erforderlicher Langzeitnachweis mit einem Grundwasserdruck von mehr als 3,0m über Rohrscheitel wird von der HSE im Vorfeld angegeben.

12 Seite 11 von 25 Weitere Parameter, soweit nicht anders angegeben: - Die örtliche Imperfektion ist bei Kreisprofilen - wenn nicht exakt vermessen - mit mind. 2% des Linerradius anzusetzen. - Bei Eiprofilen beträgt die Mindesttiefe der örtlichen Imperfektion unter gleichen Bedingungen 0,5% vom Krümmungsradius im flachen Bereich. - Bei gemauerten Eiprofilen ist für die HSE abweichend von der ATV - DVWK Merkblatt M unter gleichen Bedingungen 1,5% des Krümmungsradius anzusetzen. - Die Gelenkringverformung (Ovalisierung) ist beim Kreisprofil mit 3% vom Linerradius anzusetzen. - Beim Eiprofil sind 3% vom Scheitelradius anzusetzen. - Die Spaltbildung (Ringspalt) ist mit 0,5% anzusetzen (beim Eiprofil 0,5% des Scheitelradius). - Geringere Werte für die Spaltbildung sind, sofern sie angewendet werden, jährlich durch Prüfungen nachzuweisen. Bei der Berechnung von Eiprofilen sind für den Altrohrzustand II zwei alternative Nachweise zu führen: 1. Ansatz der örtlich begrenzten Vorverformung im flachen Bereich des Kämpfers (0,5% des Krümmungsradius), bei gemauerten Eiprofilen unter gleichen Bedingungen 1,5% des Krümmungsradius (identisch mit Altrohrzustand I). 2. Berechnung als Kreisprofil mit dem Scheitelradius des Eiprofiles mit einer Gelenkringverformung von 3% und einer Imperfektion von 2% (Mindest- oder Meßwert). Maßgeblich für die Bemessung ist das Ergebnis des ungünstigsten Lastfalles.

13 Seite 12 von Anschlussleitungen Als Anschlussleitungen werden Hausanschluss- und Trummenleitungen in den Nennweiten DN bezeichnet. Größere Anschlussleitungen unterliegen dem Anforderungsprofil für Siele. Anschlussleitungen bestehen in Hamburg in der Regel aus Steinzeug- oder Betonrohren und können Bogenstücke von ca. 30, 45 und 90 enthalten. Anschlussleitungen aus Mauerwerk sind vorhanden, liegen jedoch größtenteils in den Nennweiten DN 225 vor und sind hier nicht erfasst. Der Linereinbau in die Anschlussleitung erfolgt in Abhängigkeit der örtlichen Situation in der Regel über Schächte, Revisionsöffnungen, Sielbaugruben, Kopfbaugruben (provisorisch hergestellten Öffnungen), Trummen oder in Ausnahmefällen aus dem Siel heraus. Der Anbieter muss die Bogentauglichkeit seines Schlauchliners für Bögen > 45 an einem Proberohr demonstrieren, soweit bei der HSE noch keine Erfahrungen mit dem System vorliegen. Für die zum Einsatz kommenden Linersysteme ist eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" (Erstprüfung, DIBt- Zulassung) vorzulegen. In der DIBt-Zulassung sind Sollwerte für die Glasübergangstemperaturen TG1 und TG2 anzugeben, andernfalls ist das System nicht zugelassen. Die beim DIBt hinterlegte Linerrezeptur muss eingehalten werden. Es sind nur EP- Harzsysteme zugelassen. Sämtliche zur Verwendung vorgesehenen Materialien (Trägermaterialien, Harzsysteme, Beschichtungen und Folien) sind im Zuge der Bieterangaben im Leistungsverzeichnis verbindlich zu benennen. Es dürfen nur Linersysteme mit einer Außenfolie/ -beschichtung bzw. einem Preliner verwendet werden. Der AN hat eine lückenlose Eigenüberwachung nach DIN bzw. in Anlehnung an die Güte- und Prüfbestimmungen des Güteschutz Kanalbau e.v. (Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen - Gütesicherung RAL GZ 961, in der jeweils gültigen Fassung) durchzuführen und nachzuweisen. Die Schlauchliner werden vor Ort auf der Baustelle mit dem Harz imprägniert. Für die Imprägnierung vor Ort ist eine mobile Anlage zu verwenden, die eine witterungsunabhängige und kontinuierliche, blasenfreie Harztränkung (unter Vakuum) des Trägermaterials sicherstellt. Die Mischung der Harzkomponenten hat mit einer automatischen Dosier- und Mischanlage oder einem gegenläufigen Doppelrührwerk zu erfolgen. Entsprechende Misch- und Imprägnierprotokolle sind nach Vorschrift der Systemhersteller von jedem Einbauvorgang zu führen. Materialkennwerte von Linern mit wärmeunterstützter Härtung fallen günstiger aus als bei einer reinen Aushärtung unter Umgebungstemperatur. Zudem wird eine frühe Standfestigkeit des Liners gewährleistet. Die Aushärtung des Schlauchliners bei Umgebungstemperatur (genannt Kalthärter ) muss deshalb mittels Warmwasser oder Wasserdampf unterstützt werden. Die Heizdauer sowie Heiztemperaturunter- und -obergrenzen (z.b. mind. 2h bei 60 C) und zulässigen Außentemperaturen sind durch den Systemhersteller vorzugeben. Eine Temperaturüberwachung ist zwischen Liner und Altrohr zu installieren. Die Temperaturaufzeichnung hat digital in Echtzeit über z.b. Thermologger zu erfolgen. Bei Aushärtung mit Heißdampf ist für eine vollständige Kondensatableitung aus dem Liner zu sorgen. Unterbögen müssen über verlängerte Heizzeiten/ Saugschlauch berücksichtigt werden. Der Einbau kann je nach Situation mit offenen Ende (Kalibrierschlauch) oder geschlossenem Ende erfolgen. Die Querschnitte der Anschlussleitungen sind vorab zu überprüfen.

14 Seite 13 von 25 Die Harzverarbeitungs- und Linereinbauzeit muss auf die örtliche Situation (Linerlänge, Umgebungstemperatur, Grundwasserandrang, Harzsystem und -menge) abgestimmt sein. Nachstehende Arbeitsschritte sind vom AN auszuführen und zu dokumentieren: - Reinigung - Überprüfung der Nennweite - Bestimmung der Einbaulänge - TV- Inspektion vor dem Einbau mit Aufzeichnung - Misch-, Tränkungs- und Einbauprotokolle - Heizprotokoll (Echtzeit) - TV- Inspektion nach Einbau mit Aufzeichnung - Probestückentnahme für die DSC-Analyse TV- Aufzeichnungen sind in Farbe durchzuführen. Die Zugabe von Beschleunigern zu Beeinflussung der Topf- und Aushärtezeit ist nicht zugelassen. In der Regel wird bei Schlauchlinern für Anschlussleitungen bis DN 200 auf einen statischen Nachweis verzichtet, sofern eine Mindestwandstärke nach Aushärtung von 3,5 mm eingehalten ist. Davon abweichende Regelungen sind in der Leistungsbeschreibung benannt. Nach Anweisung des von der HSE beauftragten Prüfers werden vom AN repräsentative Probestücke aus dem ausgehärteten Liner entnommen und das Probeloch verschlossen. Die Beprobung erfolgt durch eine Kernbohrung (Durchmesser ca. 20 mm) im Scheitel. Die Probe ist wie folgt zu untersuchen: 1. Tränkung (Laminataufbau) 2. Wanddicke 3. DSC- Analyse 4. alternativ zu 3. nach Rücksprache mit AG: E- Modul mit der DMA (Dynamischmechanische Analyse) Zusätzlich sind Rückstellproben der einzubauenden Materialkomponenten herzustellen. Alternativ besteht vom AN die Möglichkeit, eine Ringprobe des Liners zu entnehmen. Die ZTV Materialprüfung ist Vertragsbestandteil. Bei geradem Rohrverlauf mit gleicher Nennweite darf der Schlauchliner keine Oberflächenunebenheiten (Falten) aufweisen, die 6 mm überschreiten. Darüber hinausgehende Unebenheiten (Ausnahme: vorhandener Muffenversatz oder altrohrbedingte Fehlstellen) werden als Mangel betrachtet. Falten und Querschnittsreduzierungen in Bogenbereichen, die nicht zu Betriebsbeeinträchtigungen führen, werden nicht als Mangel betrachtet. Falten im Sohlbereich werden als Betriebsbeeinträchtigung gewertet. Fehlfräsungen und unzureichend getränkte Bereiche werden grundsätzlich als Mangel betrachtet.

15 Seite 14 von Qualitätsnachweis für das Schlauchliningverfahren Um Aufschluss über die Qualität des zur Anwendung kommenden Schlauchlinersystems und der damit verwendeten Materialien zu erhalten und um die Eignung der ausführenden Firma zu verifizieren, hat die HSE Qualitätsbedingungen formuliert, die neu sich bewerbende Firmen nachweisen müssen. Ablauf des Qualifizierungsverfahrens: - Einreichung der Unterlagen gem. Anlage 4, Nr Bewerbungsgespräch Der Qualifizierungsverfahren schließt mit einem erfolgreich abgewickelten Probeauftrag ab. Es wird von der HSE begleitet, geprüft und dokumentiert. Probeaufträge werden im 1. Schritt für Kreisprofile bis DN 600 erteilt. Der Qualitätsnachweis bezieht sich auf diese Dimensionen. Die Zulassung für größere Querschnitte/ Profile ist mit einem weiteren Probeauftrag verbunden. Der Probeauftrag schließt mit dem Erfahrungsbericht Probeauftrag Schlauchlining der Bauaufsicht ab. Nach erfolgreicher Abwicklung und positiver Bewertung wird die Firma bei öffentlichen Ausschreibungen der HSE als qualifiziert gewertet. Beabsichtigt eine qualifizierte Firma das Schlauchlinersystem zu wechseln oder zu ergänzen, ist dies rechtzeitig vor Abgabe eines Angebotes ( 2 Monate) der HSE anzuzeigen und die Zustimmung einzuholen. Der erteilte Qualitätsnachweis gilt grundsätzlich für das im Rahmen des Probeauftrages eingebaute Schlauchlinersystem. Der Wechsel einer Firma zu einem anderen Schlauchlinersystem zieht eine erneute Probebaustelle nach sich. Die zum neuen Schlauchlinersystem gehörenden Unterlagen sind einzureichen. Der Qualitätsnachweis verfällt grundsätzlich nach 3 Jahren, wenn ein Schlauchlinersystem bei der HSE nicht eingebaut wurde. Ist eine Firma mit einem Schlauchlinersystem vertreten, so verliert die Firma zusammen mit dem Liner die Qualifikation. Diese Regelung gilt für alle derzeit qualifizierten Firmen ab Inkrafttreten dieses Anforderungsprofils. Für bestehende Qualitätsnachweise gilt eine Übergangsregelung bis August Bis dahin ist die Anpassung an das neue Anforderungsprofil zu vollziehen. Im Besonderen sind die Nachweise gem. Anlage 4, Punkte 5, 9 und 10 (auch für vorliegende Regelstatiken) zu liefern. Die HSE beabsichtigt Hochdruckspülversuche der Werkstoffprüfung nach DIN an Probestücken durchzuführen, die vorab den Abriebversuch in der Darmstädter Kipprinne durchlaufen haben. Dieses Prüfprogramm ist derzeit noch optional. Es wird empfohlen, diese Nachweise vorzulegen.

16 Seite 15 von 25 Anlagen: ANLAGE 1 - HINWEISE FÜR SPEZIELLE SCHADENSBILDER ANLAGE 2 - HINWEISE ZUM SCHLAUCHLININGVERFAHREN ANLAGE 3 - ABRIEBFESTIGKEIT - PRÜFMATERIALMENGEN (DARMSTÄDTER KIPPRINNE) ANLAGE 4 - UNTERLAGEN ZUM QUALITÄTSNACHWEIS ANLAGE 5 - HINWEISE AUF NORMEN, RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN ANLAGE 6 - GRUNDSÄTZE DES ANFORDERUNGSPROFILS

17 Seite 16 von 25 Anlage 1 - Hinweise für spezielle Schadensbilder Schlauchliningverfahren können bei folgenden Schadensbildern / Sielbestand zum, bzw. nicht zum Einsatz kommen: Schadensbilder Undichtigkeiten Grundwasserinfiltration Versinterungen / Inkrustationen Fehlende Ziegel im gemauerten Siel Axiale Lageabweichungen Mechanischer Verschleiß Betonkorrosion Verformungen / Deformation Versatz Risse Scherbenbildung Rohrbruch Einsturz Fehlende Rohrabschnitte Durchmesserwechsel Wurzeleinwuchs Behebung durch Schlauchlining gut möglich bedingt möglich, evtl. vorab Muffenabdichtung notwendig, besondere Abdichtmaßnahmen an Schächten und Anschlussleitungen berücksichtigen Ggf. erheblicher Aufwand bei Vorarbeiten (Fräsen der Versinterungen), besondere Betrachtungen notwendig bedingt möglich, abhängig von statischer Resttragfähigkeit. Eventuell besondere Vorarbeiten (z.b. Spachtelroboter, Reparaturbaugrube) erforderlich. Einbau bei axialer Abweichung < di/10 ohne Vorarbeiten möglich (z.b. DN 300, Muffenspalt < 3 cm) möglich, evtl. Vorarbeiten erforderlich bei freiliegender Bewehrung gut möglich, evtl. Vorbehandlung notwendig bei freiliegender Bewehrung Korrektur nicht möglich, Einsatz abhängig von statischer Resttragfähigkeit (siehe ATV M 127-2), Altrohrzustände betrachten, Linerstatik, Deformationsmessung (Laser) bedingt möglich, auf Hohlräume im Erdreich/ Bettung prüfen, je nach Nennweite des Rohres und Versatzstärke ist ein Fräsen vorab notwendig möglich, Verformungen beachten bedingt möglich, ohne Verformung (Schadensbilder beachten), abhängig von statischer Resttragfähigkeit, evtl. Vorarbeiten notwendig, z.b. Sicherung von Bereichen, einragende Scherben fräsen Bis zu einer Kantenlänge von di/2 möglich (z.b. DN 500, Kantenlänge < 25 cm nicht möglich nicht möglich bedingt möglich möglich, evtl. Vorarbeiten erforderlich

18 Seite 17 von 25 Anlage 2 - Hinweise zum Schlauchliningverfahren Sielbestand Rohrwerkstoffe Querschnitte/ Profile Dimensionstoleranzen Zulaufeinbindungen Anschlussleitungen Schachtbauwerke Bettung des Altrohres Grundwasserstand Druckleitungen Abwasserart und -zusammensetzung Regen- / Trockenwetterabfluss (Vorflut) RWA/TWA Sonstiges Schlauchliningverfahren bei allen Rohrwerkstoffen möglich Kunststoffrohre: Wärmebeständigkeit beachten, Anschlussanbindung aufwendig Kreis, Ei- und Maulprofile möglich, Sonderprofile: beschränkte Ausschreibung technisch möglich sind üblicherweise ± 5% des Altrohrdurchmessers bzw. Ersatzkreises bei Eiprofilen unter Einhaltung der geforderten Materialkennwerte. Größere Abweichungen nach Herstellerangaben Öffnen erfolgt durch Roboter oder manuell (abhängig von der Begehbarkeit des Sieles). Bei nicht fachgerechten Anschlüssen oder Stutzen sind vor- bzw. nacharbeiten (z.b. Fräsen, Spachteln, Verpressen, Handlaminat) erforderlich. Hutprofile nur im Ausnahmefall einsetzen. s. Kapitel 7 Schachtbauwerke werden in der Regel mit anderen Verfahren saniert. Eine Gerinnesanierung ist durch das Schlauchlining möglich. Anbindung an den Schacht mit Handlaminat erst nach Abklingen der Längenänderung des Liners. ist beim Altrohrzustand III vorab zu überprüfen Einfluss auf statische Berechnung. In Hamburg wird AZ II mit 3 m Wassersäule über Scheitel angesetzt je nach Verfahren bedingt anwendbar finden in der Wahl der Einsatzstoffe (Harzgruppen) Berücksichtigung Die Vorflut für die RWA/TWA ist aufrecht zu erhalten. Abwässer von Trummen und Hausanschlüssen dürfen nicht gegen den Liner gestaut werden. Heberanlagen berücksichtigen. Nachweis der Vorflutsicherung ist je Hausanschluss erforderlich. Kurzliner sind nicht zugelassen

19 Seite 18 von 25 Anlage 3 - Abriebfestigkeit - Prüfmaterialmengen (Darmstädter Kipprinne) Für die Nennweiten bis DN 500 gelten die Werte aus der DIN EN Für Nennweiten > DN 500 werden die Werte aus der zurückgezogenen DIN verwendet. Nennweite DN Kiesmenge kg Spiegelbreite der Wasserfüllung 100 2, , , , , , , , , , , , , , , , ,1 544

20 Seite 19 von 25 Anlage 4 - Unterlagen zum Qualitätsnachweis (A = Zwingend erforderlich; B = Vorlage vor Auftragserteilung; C = Gewünschte Dokumente) Priorität Nr. Bezeichnung Anmerkung A B C 1 Verfahrensablauf Zertifikat QM- System gemäß ISO 9001 Zertifikat QM- System gemäß ISO 9002 der Imprägnieranlage Verleihungsurkunde des RAL-Gütezeichens durch den Güteschutz Kanalbau, Gruppe S (mind. Pkt. 10, 27 und 29) Vorlage Vorlage Vorlage DIBt - Zulassung Vorlage 2 Werkstoffe Träger- / Verstärkungsmaterial Füllstoff Reaktionsharzmasse Hilfswerkstoffe (z.b. Quellband) Umweltverträglichkeitsnachweis Eingesetzte Werkstoffe zur Anbindung von Seitenzuläufen Chemische Beständigkeit des ausgehärteten Schlauchliners (min. ph 1 bis 10 bei 45 C über 30 Tage) Umweltverträglichkeit des ausgehärteten Schlauchliners Eignungsnachweise der Einzelkomponenten und Prüfung des Systems Eignungsnachweise Eignungsnachweise der Einzelkomponenten und Prüfung des Systems Prüfbescheid des deutschen Hygieneinstituts 3 Herstellung, Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung Fabrik/ Fertigung Baustelle, Anlieferung Verpackung, Lagerung und Transport von Vorprodukten, vorkonfektionierter Ware und Reststoffen sowie der Einhaltung der Sicherheits- und UV-Vorschriften Verbindliche und nachvollziehbare Beschreibung der Abläufe Lagerstabilität

21 Seite 20 von 25 4 Entsorgung von Reststoffen Art und Umfang der Entsorgung von Baustellenresten, sowohl von ausgehärteten als auch von nicht ausgehärteten Linerabschnitten und Komponenten. Entsorgungsnachweise vom Fremdüberwacher / Institut respektive der beauftragten Fachfirma (Entsorgungsbetrieb) 5 HD-Spülfestigkeit HD Spülfestigkeit gemäß DIN Prüfbericht durch Fremdüberwacher / Institut... Nr..../ Datum Abriebfestigkeit nach DIN EN und DIN , (vgl. AFP Abschnitt 3.1.2) Hochdruckspülversuch nach DIN an einer Probe aus der Darmstädter Kipprinne Prüfbericht durch Fremdüberwacher / Institut... Nr..../ Datum (mit allen Einzelwerten) Prüfbericht durch Fremdüberwacher / Institut... Nr..../ Datum 6 Verfahrensbedingte Emissionen von Zusatzstoffen (z.b. Styrol) Bestätigung über die Einhaltung der Grenzwerte gemäß ATV A115, Nachweis der Unbedenklichkeit Prüfbericht durch Fremdüberwacher / Institut... Nr..../ Datum 7 Mechanische Eigenschaften des Schlauchliners unter Einfluss von Temperatur, Feuchtigkeit und Chemikalien DIN ISO 175 Prüfbericht durch Fremdüberwacher / Institut... Nr..../ Datum 8 Schrumpfspalt zwischen Sielwand und Schlauchliner Verfahrensabhängiger Ringspalt unter Berücksichtigung der zwingenden Verwendung von Außenfolien. Gutachterlicher Prüfbericht durch Fremdüberwacher / Institut Nr..../ Datum...

22 Seite 21 von 25 9 Weitergehende Materialkennwerte Querkontraktionszahl Gutachten durch Sachverständigen oder Fremdüberwacher... Nr..../ Datum Statische Berechnung Statik gemäß ATV M 127-2, Altrohrzustand II und gem. Pkt. 6 des AFP. Vorlage prüffähig bzw. geprüft vor Beginn der Probemaßnahme 11 Geräte, Einrichtungen und Personal Geräteausstattung und - Funktion Beschreibung Personal Nachweise der Fachkenntnis 12 Referenzen Projektbezogene Qualitätsüberprüfungen - Biegezugfestigkeit - Biege- E- Modul - Wanddicken (Ist / Soll- Vergleich) - Wasserundurchlässigkeit (Laborprüfung) - Bestimmung der Dichte - Chemischen Beständigkeit - Nachweis des Wandaufbaus nach erfolgter Sanierung Anerkennung der Referenzen nach Abstimmung mit der HSE Werksseitige Produktionskontrolle (Eigenüberwachung), Überwachung der Eigenschaften der Vorprodukte gemäß Punkte. 2 und 3 (min. 1x jährlich). Gutachten durch Sachverständigen oder Fremdüberwacher... Nr..../ Datum... Produktionsbezogene Fremdüberwachung; Eignungs- und Erstnachweis der Verfahrenskomponenten sowie des ausgehärteten Schlauchliners (einmalig) oder nach Änderungen. Verifizierung / Validierung der erreichten Prüfergebnisse. Überprüfung der werksseitigen Produktionskontrolle (min. 1x jährlich). Gutachten durch Sachverständigen oder Fremdüberwacher... Nr..../ Datum...

23 Seite 22 von Kennzeichnungen Angaben zu Art, Weise und Umfang einer dauerhaften und leicht lesbaren Innenbeschriftung nach erfolgter Sanierung in Schacht und Siel Nachweis der vorgesehenen Beschriftung (Firma, verwendetes Material, Wandstärke, etc., Produktionsnummer, Datum, weiteres nach Absprache 14 Abnahmeverfahren Interne Anweisung des QM- Systems zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abnahmedokumentation Beschreibung (A = Zwingend erforderlich; B = Vorlage vor Auftragserteilung; C = Gewünschte Dokumente)

24 Seite 23 von 25 Anlage 5 - Hinweise auf Normen, Richtlinien und Empfehlungen Hamburg Wasser / Hamburger Stadtentwässerung AöR, (HSE) ZTV- Materialprüfung DIN EN DIN EN 752 DIN EN Anforderungsprofil / Qualitätsnachweis nach DIN EN , () - ZTV Siele Hamburg - Materialliste der HSE - Liste der Mindestwandstärken GF-/NF-Liner Regelwerk HSE und AG Süddeutsche Kommunen Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für Abwasserleitungen und -kanäle, Teil 3: Prüfverfahren, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Ausgabe Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen, Ausgabe: DIN EN Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen, Ausgabe DIN EN Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) - Teil 4: Vor Ort härtendes Schlauchlining, Ausgabe: DIN Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Ausgabe DIN Reaktionsharze, Reaktionsmittel und Reaktionsharzmassen, Ausgabe: DIN Gießharzformstoffe, Typen, Ausgabe: DIN Laminate aus textilglasverstärkten ungesättigten Polyesterund Phenacrylatharzen für tragende Bauteile (GF-UP,GF- PHA), Aufbau, Herstellung und Eigenschaften, Ausgabe: DIN Anforderungen und Prüfverfahren zur Ermittlung der Hochdruckstrahlbeständigkeit und -spülfestigkeit von Rohrleitungsteilen für Abwasserleitungen und -kanäle, Ausgabe: (DIN ) zurückgezogen (siehe Anlage 3) Rohre und Formstücke aus glasfaserverstärktem Polyesterharz (UP-GF) für erdverlegte Abwasserkanäle und - leitungen; geschleudert, gefüllt, DIN Prüfung von brennbaren Werkstoffen; Verhalten beim Beflammen mit einem Brenner; Allgemeine Angaben; Ausgabe: DIN Textile Faserstoffe - Teil 1: Naturfasern und Kurzzeichen, Ausgabe: DIN ISO 175 Prüfverfahren zur Bestimmung des Verhaltens gegen flüssige Chemikalien, Ausgabe: DIN ISO Analysensiebe - Technische Anforderungen und Prüfung Teil 1: Analysensiebe mit Metalldrahtgewebe, Ausgabe: DWA M Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 3: Schlauchliningverfahren (vor Ort härtendes Schlauchlining) für Abwasserleitungen und -kanäle, Ausga-

25 Seite 24 von 25 DWA M ATV M ATV-DVWK-A 127 Güteschutz Kanalbau RSV VSB be: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 20: Prüfung und Beurteilung von Sanierungsverfahren; Anforderungen, Prüfkriterien und Prüfempfehlungen - Schlauchliningverfahren und Kurzliner, Ausgabe: Statische Berechnung zur Sanierung von Abwasserkanälen und -leitungen mit Lining- und Montageverfahren; Ergänzung zum Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, Ausgabe: Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen; 3. Auflage, Ausgabe: Richtlinien Merkblatt RSV 1, Renovierung von drucklosen Abwasserkanälen und Rohrleitungen mit vor Ort härtendem Schlauchlining, Ausgabe: 2006 Merkblatt RSV 7.1, Renovierung von Anschlussleitungen mit vor Ort aushärtendem Schlauchlining, Ausgabe: 2009 Empfehlung Nr. 5, Schlauchlining in Kanälen, Ausgabe: Empfehlung Nr. 7, Schlauchlining in Leitungen, Ausgabe:

26 Seite 25 von 25 Anlage 6 - Grundsätze des Anforderungsprofils Grundsätze Qualitätsnachweis / Probeauftrag Statische Anforderungen abweichend zum M HSE interne Liste der Materialkennwerte - 3,0m Wassersäule über Scheitel (AZ II) - Mindestwandstärken Harzgruppen 0-2 sind nicht zugelassen Keine carbonathaltigen Füllstoffe verwenden Anschlussbereiche bei Bedarf vor dem Schlauchlining erneuern oder verpressen Kein Stauen gegen den Schlauchliner Ein Probestück aus jedem Einbauabschnitt (je Liner) untersuchen lassen (ZTV Materialprüfung) Anschlussleitungen: Härtung nur wärmeunterstützt Kurzliner sind nicht zugelassen Hutprofile nur im Ausnahmefall und nach Rücksprache Kalthärtende Harze und Tränkung auf der Baustelle sind nur bei Reparaturverfahren und für Schlauchliner in Anschlussleitungen zulässig

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