Opferhilferechtliche Genugtuung

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1 Kanton Zürich Kantonale Opferhilfestelle Opferhilferechtliche Genugtuung Sandra Müller Gmünder, Rechtsanwältin, Leiterin der kantonalen Opferhilfestelle Zürich Opferhilfetagung 8. September 2017 Voraussetzung Schwere Betroffenheit, d.h. bleibende Beeinträchtigung oder: besondere Umstände, z.b. lange Arbeitsunfähigkeit lange Leidenszeit langer Spitalaufenthalt schwere psychische Beeinträchtigung (über das üblicherweise mit jeder Straftat einhergehende Mass hinaus) Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 1

2 Bemessung Entwicklung einer eigenen vom Privatrecht unabhängigen Praxis Obergrenze Fr für direktes Opfer Obergrenze Fr für Angehörige Bemessung nach unten nach degressiver Skala Einbezug von Präjudizien, um Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit zu gewährleisten keine Berücksichtigung des Verschuldens der Täterschaft Kürzung oder Wegfall der Genugtuung bei Mitverschulden Kürzung wegen tieferen Lebenshaltungskosten bei ausländischem Wohnsitz Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 2

3 Leitfaden des Bundesamtes für Justiz Gewährleistung einer rechtsgleichen Anwendung Empfehlungen als Anhaltspunkte, jedoch: Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles Beträge in der Nähe des Plafonds sind für schwerste Fälle vorbehalten Anlass für Artikel im jusletter 5 Jahre seit Revision vergangen transparent machen der Praxis der Opferhilfebehörden durch Publikation einer repräsentativen Entscheidsammlung Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 3

4 Fazit Praxis Genugtuung für Angehörige vom Gesetzgeber vorgesehener Spielraum bis 35'000 wird vollumfänglich ausgenutzt der Höchstbetrag wurde bereits mehrfach zugesprochen erhebliche Abweichungen vom Leitfaden des BJ, v.a. bei Tötung von Vater oder Mutter keine Fälle von Genugtuungen für Angehörige von Schwerstverletzten bekannt Überblick Praxis Verletzung sexuelle Integrität 0-1'000 1'500-6'000 7'000-8'000 mehrfache sexuelle Belästigung, versuchte sexuelle Nötigung sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung, Schändung Vergewaltigung Ab 10'000 mehrfache oder qualifizierte Vergewaltigungen, massiver sexueller Missbrauch von Kindern Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 4

5 Fazit Praxis Verletzung sexuelle Integrität regionale Unterschiede: höhere Genugtuungen in der französischen und italienischen Schweiz Leitfaden des BJ bei schwersten Fällen nicht adäquat Überblick Praxis Körperverletzungen 0-1'000 leichte Verletzungen wie Prellungen, Rissquetschwunden, psychische Beeinträchtigungen 1'000-3'000 komplikationslos verheilende Verletzungen (z.b. Knochenbrüche) bis 5'000 5'000-10'000 10'000-20'000 20'000-30'000 Einsatz von Stich- oder Schusswaffen Organverletzungen mit längerem Heilungsverlauf und möglichen Spätfolgen lebenslange Folgen (Verlust Milz, Niere) schwere bleibende Beeinträchtigungen wie Schädel- Hirntraumen, Verlust eines Auges Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 5

6 Fazit Praxis Körperverletzungen die meisten Genugtuungen liegen im Bereich bis zu Fr , knapp die Hälfte erreichen Fr anspruchsvoll innerhalb der Bandbreiten des Leitfades angemessenen Betrag zu finden zu obersten beiden Bandbreiten gemäss Leitfaden BJ (40'000-70'000) bisher keine Entscheide bekannt Übersicht Praxis Verletzung psychische Integrität 500-2'000 2'500-7'500 versuchter Raub oder Raub besondere Eindrücklichkeit oder besondere Begleitumstände mit schwerwiegenden Folgen (lange Arbeitsunfähigkeit oder Therapiebedürftigkeit) 10'000-20'000 Kindsentführungen bzw. Entziehen von Minderjährigen mit Kontaktabbruch und ohne Rückführungsmöglichkeit Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 6

7 Fazit Praxis Verletzung psychischen Integrität Leitfaden BJ bietet keine Bandbreiten Ausmass der psychischen Beeinträchtigung ist schwer nachzuweisen ab gewisser Schwere des Delikts wird von notorischer Beeinträchtigung ausgegangen und auf konkrete Umstände der Tat abgestellt Übersicht Praxis Häusliche Gewalt 300-3'000 4'000-12'000 Drohungen, Tätlichkeiten, einfache Körperverletzungen schwere Delikte und schwere Betroffenheit Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 7

8 Fazit Praxis Häusliche Gewalt Leitfaden des BJ bietet häufig keine Anhaltspunkte, da einzelne Straftat oft nicht besonders schwer Summe der Taten führt zu einer schweren Betroffenheit Kriterien für Bemessung: Häufigkeit der einzelnen Straftaten Dauer der Gewalt Intensität der Gewalt Gesamtfazit Artikel jusletter Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt: opferhilferechtliche Genugtuungen fallen tiefer aus als zivilrechtliche Akzeptanz der Entscheide ist teilweise schlecht, insb. bei: tiefen Genugtuungen vom Täter anerkannten unrealistischen Genugtuungsforderungen übermässigen Hoffnungen und Erwartungen des Opfers Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 8

9 Resultat Evaluation OHG Genugtuungen werden als zu tief empfunden Kürzung der zivilrechtlich gesprochenen Genugtuungen problematisch, da für Opfer nicht nachvollziehbar durch Änderung der gesetzlichen Regelung zu weit von Zivilrecht entfernt, als dass die opferhilferechtliche Leistung weiterhin als Genugtuung bezeichnet werden könnte Empfehlungen Evaluationsteam Umbenennung in Solidaritätsbeitrag um positivere Wirkung bei Opfer zu erzielen oder: Kürzung nur noch im Ausnahmefall, Beibehaltung der Plafonierung Überarbeitung des Leitfadens betreffend Genugtuung an Angehörige Beeinträchtigungen der sexuellen Integrität Beeinträchtigungen der psychischen Integrität Opferhilfetagung 8. September 2017, Bern 9

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