Die Ansprüche des Opfers im Adhäsions- und Opferhilfeverfahren
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- Christoph Stieber
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1 Die Ansprüche des Opfers im Adhäsions- und Opferhilfeverfahren Dr. Eva Weishaupt Leiterin Kantonale Opferhilfestelle ll DJI Kanton Zürich Der Haftpflichtprozess 2008 HAVE-Tagung KKL, 8. Mai
2 Finanzielle Opferhilfe öffentlichrechtliche Ansprüche soziale Zielsetzung sozialversicherungsrechtliche Komponenten Konnex zu Haftpflichtansprüchen 2
3 Inhalt Referat Finanzielle Opferhilfe und Haftpflichtrecht Konnex Unterschiede Adhäsionsansprüche Verzicht auf Geltendmachung (Teil-)Verzicht auf Ansprüche selbst Adhäsionsentscheid 3
4 Inhalt Referat Opferhilfeverfahren Ablauf und Grundsätze Umgang mit Subsidiarität Beweisanforderungen 4
5 Die 3 Säulen des Opferhilfegesetzes Beratung Entschädigung und Genugtuung Besserstellung im Strafverfahren 5
6 Revidiertes Opferhilfegesetz ( )... Inkrafttreten am 1. Januar 2009 Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes Opferbegriff unverändert... Verdeutlichungen und Akzentuierungen vorab im Bereich der finanziellen Opferhilfe 6
7 Finanzielle Opferhilfe Beratung Entschädigung und Genugtuung Besserstellung im Strafverfahren Finanzierung von Hilfeleistungen l i Dritter 7
8 Finanzielle Opferhilfe Finanzierung von Hilfeleistungen Dritter Entschädigung und Genugtuung Übernahme der Kosten für Soforthilfe Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe 8
9 Revision finanzielle Opferhilfe im Überblick Verdeutlichung der Unterscheidung der Ansprüche Betonung und Akzentuierung des eigenständigen Charakters opferrechtlicher Leistungen Längere Verwirkungsfrist für Entschädigung und Genugtuung Opferrechtliche Sonderregelungen bei der Anspruchsermittlung gemäss ELG Kein Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung g bei Straftaten im Ausland 9
10 Finanzielle Opferhilfe Finanzierung von Hilfeleistungen Dritter Entschädigung und Genugtuung Übernahme der Kosten für Soforthilfe Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe 10
11 Übergangsregelung Finanzierung von Hilfeleistungen Dritter: Zeitpunkt der Gesuchseinreichung Entschädigung und Genugtuung: Zeitpunkt der Verübung der Straftat Geltung der Verwirkungsfristen des rev. OHG bei Straftaten ab
12 Finanzielle Opferhilfe Finanzierung von Hilfeleistungen Dritter Entschädigung und Genugtuung Übernahme der Kosten für Soforthilfe Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe 12
13 Finanzierung von Hilfeleistungen Dritter Anwaltskosten Hilfeleistungen zur Überwindung bzw. Milderung der Tatfolgen, Stichwort Wiedereingliederung Voraussetzung: besserungsfähiger Zustand Therapiekosten Kosten für Notunterkünfte Medizinische Kosten 13
14 Entschädigung Kosten für Hilfeleistungen Dritter bei grundsätzlich nicht mehr besserungsfähigem Zustand Kosten Pflegehilfe Medizinische Kosten 14
15 Kosten Hilfeleistungen Dritter Straftat Stabilisierung Gesundheitszustand t Soforthilfe = Erste-Hilfe- Massnahmen Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Entschädigung 15
16 Entschädigung Schäden bzw. Kosten unabhängig von der Inanspruchnahme Hilfe Dritter Erwerbsausfall Bestattungskosten Versorgungsschaden 16
17 Bedeutung der Unterscheidung der Ansprüche Übergangsregelung Gesetzgeber grosszügiger bei Finanzierung von Hilfeleistungen Keine Verwirkungsfrist Auch Leistungen bei Straftaten im Ausland grosszügigere Anspruchsermittlung bei Kostenbeiträgen für längerfristige Hilfe Keine betragsmässige Limitierung je nach Kanton unterschiedliche Zuständigkeiten 17
18 Voraussetzungen finanzielle Opferhilfe... Bestand von Zivilansprüchen... Zusammenhang zw. opferrechtlich relevanter Beeinträchtigung und Schaden Ersatz von Personenschäden... Subsidiarität opferrechtlicher Leistungen Berücksichtigung von Leistungen Dritter Berücksichtigung g der wirtschaftlichen Verhältnisse des Opfers 18
19 Berücksichtigung von Drittleistungen Haftpflichtrecht Täter Vertragsrecht Sozialversicherungen Opferhilfe Sozialhilfe 19
20 Berücksichtigung wirtschaftliche Verhältnisse Anlehnung an das ELG Anrechnung der Einnahmen gemäss ELG 11 Abs. 1 u. 3 (und rev. OHV 1) Berücksichtigung des allgemeinen ELG- Lebensbedarfs b 20
21 Funktionen der finanziellen Opferhilfe Überbrückungsfunktion Sicherung von Hilfeleistungen Behebung von finanziellen Notlagen Lückenfüllung endgültige Leistungen grundsätzlich nur bei Vorliegen von Lücken Sozialstaatliche Funktion (BV 124) 21
22 Ermittlung des opferrechtlich relevanten Schadens bzw. der opferrechtlich relevanten Kosten Ermittlung nach haftpflichtrechtlichen Kriterien Personenschaden Ausschluss normativer Schaden kein Schadenszins Anrechnung von Leistungen Dritter opferrechtlich relevanter Schaden 22
23 3 Schaden Sachschaden normativer Schaden Personenschaden 23
24 Ermittlung des opferrechtlich relevanten Schadens bzw. der opferrechtlich relevanten Kosten Ermittlung nach haftpflichtrechtlichen Kriterien Personenschaden Ausschluss normativer Schaden kein Schadenszins Anrechnung von Leistungen Dritter keine Geltung der haftpflichtrechtlichen Kongruenzregeln bei Überentschädigung opferrechtlich relevanter Schaden 24
25 Bestimmung des Anspruchs auf Soforthilfe bzw. auf Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe 1. Schadensermittlung bzw. Ermittlung der Kosten 2. Anrechnung von Drittleistungen opferrechtlich relevante Kosten: werden im Rahmen der Soforthilfe vollumfänglich übernommen 3. Bei Kostenbeiträgen für längerfristige Hilfe: Anspruchsermittlung gestützt auf ELG und rev. OHV opferrechtlicher Anspruch auf Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe 25
26 Bestimmung des Entschädigungsanspruchs 1. Schadensermittlung 2. Anrechnung von Drittleistungen Ergebnis: opferrechtlich relevanter Schaden 3. Anspruchsermittlung gestützt auf ELG und rev. OHV Ergebnis: opferrechtliche Entschädigung 4. Allfälliger Ausschluss oder Herabsetzung der Entschädigung wegen Mitverschuldens 5. Beachtung der Limiten opferrechtlicher Entschädigungsanspruch 26
27 Opferrechtliche Genugtuung 1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sinngemässe Anwendung der zivilrechtlichen Regelungen 2. Bemessung nach der Schwere der Beeinträchtigung OHG 1991: grds. in Anlehnung an Zivilrecht OHG 2007: selbständige Bemessung ( Höchstbetrag) 3. Allfälliger Ausschluss der Genugtuung oder Herabsetzung wegen Mitverschuldens oder Lebenshaltungskosten 4. Abzug von Genugtuungsleistungen (z.b. IE) opferrechtlicher Genugtuungsanspruch 27
28 2 Geltendmachung Adhäsionsansprüche... Dispositionsmaxime Verzicht auf Geltendmachung Rechtsmittellegitimation iti ti Bestand von opferrechtlichen Ansprüchen (Teil-)Verzicht auf Ansprüche selbst Zeitpunkt Geltendmachung und opferrechtliche Verwirkungsfrist 28
29 3 Opferhilfeverfahren... schriftliches Verwaltungsverfahren keine Beteiligung des Täters kostenloses Verfahren Einleitung auf Gesuch hin Substanziierung der Ansprüche Untersuchungsmaxime Mitwirkungspflicht 29
30 3 Opferhilfeverfahren... Einfaches und rasches Verfahren Zulässigkeit it der Sistierung Sicherstellung dringlicher Hilfe bei Sistierung über Soforthilfe oder subsidiäre Kostengutsprache für längerfristige Hilfe über Vorschuss auf Entschädigung 30
31 3 Bindung an Straf- und Adhäsionsentscheid?... Bindung an festgestellten Sachverhalt Keine Bindung in Rechtsfragen Ohne-Not-Praxis Praxis 31
32 3 Bindung an Adhäsionsentscheid?... Unterschiede im System keine Bindung Ohne-Not-Praxis bei Anlehnung an das Zivilrecht 32
33 3 Bindung an Strafentscheid? 33
34 Anforderungen an den Nachweis der Opfereigenschaft Finanzierung von Hilfeleistungen Entschädigung und Genugtuung Soforthilfe Längerfristige Hilfe Glaubhaft- machung genügt Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit 34
35 3 Bindung an Strafentscheid?... Verurteilung Freispruch Einstellung 35
36 Informationen zur Opferhilfe Ausführliche Informationen zur Opferhilfe Kurzinformationen zur Opferhilfe, Liste aller Beratungsstellen und Entschädigungsbehörden g in der Schweiz 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kantonale Opferhilfestelle Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich Postfach 8090 Zürich T F
38 OHG-Entschädigung Schadens in Prozent des Entschädigung ELG-We r t 18'140 27'210 36'690 Alleinstehender Ehepaar Ehepaar mit Kind 10 0 OHG-Höchstbetrag 72' ' ' Anrechenbare Einnahmen in Franken 38
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