Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW

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1 Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2013 bis 31. Juli 2014

2 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm wird seit dem Jahr 2010 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt (Start gegen Ende des Schuljahres 2009/2010). Seit März / April 2010 startete das Programm an 350 Grund- und Förderschulen, die seitdem Ihre Schülerinnen und Schüler kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgen können. Seither ist es gelungen das Programm stetig auszuweiten, so dass im Schuljahr 2012/2013 bereits über 580 Schulen beteiligt sind. Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt 50 Prozent. Die Kofinanzierung erfolgt in Nordrhein-Westfalen bislang ausschließlich durch Landesmittel. Eine diesbezügliche Änderung der Kofinanzierung ist auch im Schuljahr 2013/2014 nicht vorgesehen. Die für die Umsetzung nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden mit den Entscheidungen des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2013 geschaffen. Das bedeutet, dass mit der Fortführung des EU-Schulobstprogramms NRW im Schuljahr 2013/2014 gerechnet werden kann. Die vorliegende Strategie dient als Grundlage für die Fortführung des EU- Schulobstprogramms NRW im Durchführungszeitraum vom 1. August 2013 bis 31. Juli Die Ziele sind laut NRW-SchulobstRL wie folgt definiert. Es wird erwartet, die Verzehrsgewohnheiten von Obst und Gemüse bei Kindern durch die Verfügbarkeit an Schulen nachhaltig positiv zu verändern und die Akzeptanz von Kindern für diese Produkte zu steigern, durch eine verbesserte Nährstoffversorgung über Obst und Gemüse einen Beitrag zur gesunden Schulverpflegung zu leisten, das Wissen über Zubereitung sowie regionale und saisonale Geschmacksvielfalt von Obst und Gemüse zu steigern. 2 Zielgruppe und Organisation Zielgruppe des Schulfruchtprogramms sind zunächst Kinder des Primarbereichs von Grundund Förderschulen. In Förderschulen wird aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und klassenübergreifenden Unterrichts eine über die Primarstufe hinaus gehende Teilnahme zugelassen. Ein grundlegender Erfolgsfaktor des nordrhein-westfälischen EU-Schulobstprogramms ist seine Kontinuität, mit der Schulen an dem Programm teilnehmen können. Alle Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe können sich für die Aufnahme in das Schulobstprogramm NRW bewerben. Werden sie einmal zum Programm zugelassen, besteht eine jährliche Rückmeldungsmöglichkeit. Auf diese Weise ist eine dauerhafte Teilnahme über mehrere Jahre möglich. Ein Grundschulkind erhält so optimalerweise von der ersten bis zur vierten Klasse mehrmals pro Woche frisches Obst und Gemüse. Die zugrunde liegende Annahme hierzu: Je länger die Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse versorgt werden, desto wahrscheinlicher ist ein nachhaltiger Erfolg bezüglich des Ernährungsverhaltens auch Seite 2 von 6

3 über die Grundschulzeit hinaus. Das jährliche Rückmeldeverfahren erfolgt online, zudem wird in diesem Zusammenhang auch die Zufriedenheit der Schulen mit dem Programm abgefragt. Bislang konnte jedes Schuljahr die Reichweite des Programms leicht erhöht werden. Für das Schuljahr 2013/2014 ist nochmals eine deutliche Erhöhung der Schülerzahlen vorgesehen. Für die Neuaufnahme in das Programm ist eine Bewerbungsphase im Frühjahr 2013 eingeplant. Die Bewerbung kann, wie bereits in den vergangenen Jahren, ausschließlich online erfolgen. Die Auswahl der Schulen erfolgt nach festgelegten Kriterien. Es werden soziale Kriterien berücksichtigt, die regionale Verteilung der Schulobstschulen, das bisherige Engagement der Schulen hinsichtlich der Gesundheitsförderung, die beabsichtigte pädagogische Begleitung des Programms und eine wiederholte Bewerbung von Schulen. Das Bewerbungsverfahren wird im Frühjahr 2013 auf der Schulobstwebsite frei geschaltet, so dass bis zu den Sommerferien die teilnehmenden Schulen feststehen und die Belieferung mit den Lieferanten geklärt werden kann. Die für die Ausweitung notwendigen Mittel werden durch eine Erhöhung des Landesanteiles und damit verbunden einer höheren EU-Kofinanzierung ermöglich. Zudem sorgt die reduzierte Förderfrequenz (von anfangs täglicher auf eine 4-tägige auf eine 3-tägige Versorgung pro Woche) für einen größeren Spielraum zur Aufnahme neuer Schulen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden alle teilnehmenden Schulen an 3 Tagen pro Woche gefördert. Derzeit nehmen 580 Schulen am EU-Schulobstprogramm NRW teil. Wie bereits oben dargestellt ist neben der Ausweitung des Programms die Kontinuität der Durchführung das wesentliche Kriterium des nordrhein-westfälischen Schulobstprogramms. Die geringe Anzahl an Schulen, die seit Beginn des Programms im Jahr 2010 bislang aus dem Programm ausgestiegen sind, bekräftigt diese Schwerpunktsetzung. Zudem bestätigt die Anfang 2012 veröffentlichte Evaluierung, dass nahezu 100% der teilnehmenden Schulen das Programm dauerhaft bei sich an der Schule durchführen möchten. Als Lieferanten im Rahmen des Schulobstprogramms können sich alle in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 34/2011 Genannten um eine Zulassung bewerben. Die Modalitäten der Zulassung sind in der Förderrichtlinie des Landes verankert. Derzeit sind ca. 110 Lieferanten aktiv am EU-Schulobstprogramm NRW beteiligt. Auf der Projektwebsite werden die ausgewählten Schulen und die zugelassenen Lieferanten veröffentlicht. Schulen und Lieferanten treten miteinander in Kontakt, vereinbaren die Liefermodalitäten. Die Lieferanten stellen für alle von ihnen belieferten Schulen einen Bewilligungsantrag, woraufhin sie für das jeweils aktuelle Schuljahr einen Bewilligungsbescheid erhalten. Schulen und Lieferanten sind gemeinsam für die Organisation vor Ort verantwortlich. Das Obst wird ein bis mehrmals wöchentlich von den Lieferanten an die Schulen geliefert. An den Schulen erfolgt die Zubereitung des Obst und Gemüses als Fingerfood. Anschließend wird es am gemeinsam in der Klasse verzehrt. Der Verzehr erfolgt am Vormittag, um alle Kinder einer Schule zu erreichen. Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen der Schulen zeigen ebenso wie die Ergebnisse der Evaluierung, dass Lehrer und SchülerInnen sehr Seite 3 von 6

4 zufrieden mit dem Schulobstprogramm sind. Die Schulen organisieren mit viel Engagement den Ablauf des Programms und die Kinder greifen nach wie vor begeistert zu. 3 Beihilfefähige Erzeugnisse Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen. Dabei sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug sowie Bioware nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Sortimentsliste ist beigefügt und soll insbesondere unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte und regionaler Besonderheiten als Orientierung für eine Auswahl an Obst und Gemüsearten dienen, ist jedoch keine abschließende Auflistung. Die Billigung der Gesundheitsbehörde für den Einsatz der Erzeugnisse wurde während der Planungen des Programms eingeholt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Erzeugnisse mit - zugesetztem Zucker, - zugesetztem Fett, - zugesetztem Salz, - zugesetztem Süßungsmittel. 4 Beteiligung interessierter Kreise Das EU-Schulobstprogramm NRW wird vom MKULNV in enger Kooperation mit dem Schulministerium durchgeführt. Gemeinsam mit den Landfrauen NRW und der Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.v. wird ein Zusatzprogramm, zu 100% aus Landesmitteln finanziert, für die pädagogische Begleitung durchgeführt. Auch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist in die Programmdurchführung mit eingebunden. Schulungen und Fortbildungen, die über die Vernetzungsstelle angeboten werden, werden den Schulobstschulen regelmäßig bekannt gegeben. Zudem werden die Landwirtschaftsverbände informiert. 5 Flankierende Maßnahmen In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Programmen und Projekten, die ausschließlich oder u.a. die Erhöhung des regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs durch Kinder und Jugendliche zum Ziel haben. Dazu gehören u.a. Schule isst gesund Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Programm Bildung und Gesundheit Konkret auf das EU-Schulobstprogramm NRW bezogen, ist die pädagogische Begleitung durch zwei Aspekte gesichert. Seite 4 von 6

5 1. Selbstverpflichtung der Schulen: Die am Programm teilnehmenden Schulen verpflichten sich mit ihrer Bewerbung dazu, pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Ob dies in Form von Unterrichtseinheiten, Hofbesuchen, Aktionstagen usw. erfolgt, wird den Schulen freigestellt. 2. vom Land finanzierte Maßnahmen zur pädagogischen Begleitung: Besonders hervorzuheben sind die folgenden flankierenden Maßnahmen, die vom Land Nordrhein- Westfalen zu 100 % finanziert werden: o Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden vom Land Nordrhein-Westfalen Unterrichtseinheiten in den dritten Klassen der Schulobst-Schulen gefördert. Speziell geschulte LandFrauen besuchen die dritten Klassen von Schulobstschulen und sprechen mit den Kindern über gesunde Ernährung und ein gesundes Schulfrühstück. Auf spielerische Weise erfahren die Kinder, was zu einem gesunden Frühstück dazu gehört und in einem praktisch angelegten Teil bereiten sie ihr Frühstück selber zu. Auf diese Weise werden Kompetenzen und Fähigkeiten früh geübt. o Des Weiteren hat der aid infodienst Unterrichtsmaterial erstellt. Das Material wurde speziell für die Begleitung von Schulfruchtprogrammen entwickelt. Praxis und Theorie werden spannend mit einander verknüpft und die Kinder lernen die verschiedenen Obst- und Gemüsearten kennen. Auch die Zubereitung und das Thema Hygiene kommen nicht zu kurz und komplettieren dieses umfangreiche Unterrichtsmaterial. Allen am Schulobstprogramm beteiligten Schulen wird das Material kostenlos zur Verfügung gestellt. (vollständige Liste der flankierenden Maßnahmen im Anhang) 6 Kontrollmaßnahmen Die Kontrollmaßnahmen setzen sich aus der Verwaltungskontrolle und den Vor Ort Kontrollen zusammen gemäß den Vorgaben der DVO. Bei den Vor-Ort-Kontrollen werden sowohl Schulen als auch Lieferanten überprüft. Die Kontrollen decken das Themenfeld der Durchführung und Organisation ab. Die Wirksamkeit des EU-Schulobstprogramms NRW wurde im Rahmen der umfangreichen und wissenschaftlichen Evaluierung der Universität Bonn untersucht. Die Evaluierungsergebnisse bestätigen den Erfolg des Schulobstprogramms in Nordrhein-Westfalen und geben Hinweise für eine weiterhin erfolgreiche Durchführung. Die Ergebnisse wurden in Form eines Berichts Anfang 2012 eingereicht. Die Zusammenfassung der Ergebnisse ist auf der Projektwebsite veröffentlicht. Des Weiteren laufen noch zwei mehrjährige Forschungsprojekte, die das EU- Schulobstprogramm und dessen Struktur näher beleuchten. Seite 5 von 6

6 7 Mittelausstattung des Programms Für die Durchführung des Schulobstprogramms im Zeitraum 01. August 2013 bis 31. Juli 2014 wird von beihilfefähigen Kosten in folgender Höhe ausgegangen: Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 288/2009 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik sowie ggf. Überwachung und Bewertung) Landesfinanzierung 2,8 Mio Landesanteil (NRW) ggf.finanzierung aus privatem Sektor / EU-Anteil 2,8 Mio Gesamt 5,6 Mio Sollte es zu einer Neuverteilung der EU-Mittel kommen, besteht bei NRW vorerst kein zusätzlicher Bedarf für das Schuljahr 2013/2014. Zusätzlich zu den oben genannten beihilfefähigen Kosten fallen Kosten für flankierende Maßnahmen sowie Verwaltungskosten an, die derzeit ausschließlich vom Mitgliedsstaat getragen werden. Die flankierenden Maßnahmen (Unterrichtseinheiten, Unterrichtsmaterial) wurden bislang ebenfalls ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Wichtiger Hinweis: Alle Aussagen, die den Landesanteil Nordrhein-Westfalens betreffen stehen bis zur endgültigen Beschlussfassung des Landtags Nordrhein-Westfalens unter Vorbehalt. Schlussanmerkung: Aufgrund der schrittweisen Umstellung von einer 5-tägigen auf eine 3- tägige Förderung der teilnehmenden Schulen, kommt es in den zwei Übergangsjahren (2012/2013 sowie 2013/2014) zu einer etwas geringeren Mittelbeantragung. Nordrhein- Westfalen ist allerdings generell an dem Ausbau des Programms interessiert. Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden daher mehr Mittel beantragt werden. Seite 6 von 6

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