Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW
|
|
- Alke Brahms
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2013 bis 31. Juli 2014
2 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm wird seit dem Jahr 2010 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt (Start gegen Ende des Schuljahres 2009/2010). Seit März / April 2010 startete das Programm an 350 Grund- und Förderschulen, die seitdem Ihre Schülerinnen und Schüler kostenlos mit frischem Obst und Gemüse versorgen können. Seither ist es gelungen das Programm stetig auszuweiten, so dass im Schuljahr 2012/2013 bereits über 580 Schulen beteiligt sind. Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt 50 Prozent. Die Kofinanzierung erfolgt in Nordrhein-Westfalen bislang ausschließlich durch Landesmittel. Eine diesbezügliche Änderung der Kofinanzierung ist auch im Schuljahr 2013/2014 nicht vorgesehen. Die für die Umsetzung nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden mit den Entscheidungen des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Haushalt 2013 geschaffen. Das bedeutet, dass mit der Fortführung des EU-Schulobstprogramms NRW im Schuljahr 2013/2014 gerechnet werden kann. Die vorliegende Strategie dient als Grundlage für die Fortführung des EU- Schulobstprogramms NRW im Durchführungszeitraum vom 1. August 2013 bis 31. Juli Die Ziele sind laut NRW-SchulobstRL wie folgt definiert. Es wird erwartet, die Verzehrsgewohnheiten von Obst und Gemüse bei Kindern durch die Verfügbarkeit an Schulen nachhaltig positiv zu verändern und die Akzeptanz von Kindern für diese Produkte zu steigern, durch eine verbesserte Nährstoffversorgung über Obst und Gemüse einen Beitrag zur gesunden Schulverpflegung zu leisten, das Wissen über Zubereitung sowie regionale und saisonale Geschmacksvielfalt von Obst und Gemüse zu steigern. 2 Zielgruppe und Organisation Zielgruppe des Schulfruchtprogramms sind zunächst Kinder des Primarbereichs von Grundund Förderschulen. In Förderschulen wird aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und klassenübergreifenden Unterrichts eine über die Primarstufe hinaus gehende Teilnahme zugelassen. Ein grundlegender Erfolgsfaktor des nordrhein-westfälischen EU-Schulobstprogramms ist seine Kontinuität, mit der Schulen an dem Programm teilnehmen können. Alle Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe können sich für die Aufnahme in das Schulobstprogramm NRW bewerben. Werden sie einmal zum Programm zugelassen, besteht eine jährliche Rückmeldungsmöglichkeit. Auf diese Weise ist eine dauerhafte Teilnahme über mehrere Jahre möglich. Ein Grundschulkind erhält so optimalerweise von der ersten bis zur vierten Klasse mehrmals pro Woche frisches Obst und Gemüse. Die zugrunde liegende Annahme hierzu: Je länger die Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse versorgt werden, desto wahrscheinlicher ist ein nachhaltiger Erfolg bezüglich des Ernährungsverhaltens auch Seite 2 von 6
3 über die Grundschulzeit hinaus. Das jährliche Rückmeldeverfahren erfolgt online, zudem wird in diesem Zusammenhang auch die Zufriedenheit der Schulen mit dem Programm abgefragt. Bislang konnte jedes Schuljahr die Reichweite des Programms leicht erhöht werden. Für das Schuljahr 2013/2014 ist nochmals eine deutliche Erhöhung der Schülerzahlen vorgesehen. Für die Neuaufnahme in das Programm ist eine Bewerbungsphase im Frühjahr 2013 eingeplant. Die Bewerbung kann, wie bereits in den vergangenen Jahren, ausschließlich online erfolgen. Die Auswahl der Schulen erfolgt nach festgelegten Kriterien. Es werden soziale Kriterien berücksichtigt, die regionale Verteilung der Schulobstschulen, das bisherige Engagement der Schulen hinsichtlich der Gesundheitsförderung, die beabsichtigte pädagogische Begleitung des Programms und eine wiederholte Bewerbung von Schulen. Das Bewerbungsverfahren wird im Frühjahr 2013 auf der Schulobstwebsite frei geschaltet, so dass bis zu den Sommerferien die teilnehmenden Schulen feststehen und die Belieferung mit den Lieferanten geklärt werden kann. Die für die Ausweitung notwendigen Mittel werden durch eine Erhöhung des Landesanteiles und damit verbunden einer höheren EU-Kofinanzierung ermöglich. Zudem sorgt die reduzierte Förderfrequenz (von anfangs täglicher auf eine 4-tägige auf eine 3-tägige Versorgung pro Woche) für einen größeren Spielraum zur Aufnahme neuer Schulen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden alle teilnehmenden Schulen an 3 Tagen pro Woche gefördert. Derzeit nehmen 580 Schulen am EU-Schulobstprogramm NRW teil. Wie bereits oben dargestellt ist neben der Ausweitung des Programms die Kontinuität der Durchführung das wesentliche Kriterium des nordrhein-westfälischen Schulobstprogramms. Die geringe Anzahl an Schulen, die seit Beginn des Programms im Jahr 2010 bislang aus dem Programm ausgestiegen sind, bekräftigt diese Schwerpunktsetzung. Zudem bestätigt die Anfang 2012 veröffentlichte Evaluierung, dass nahezu 100% der teilnehmenden Schulen das Programm dauerhaft bei sich an der Schule durchführen möchten. Als Lieferanten im Rahmen des Schulobstprogramms können sich alle in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 34/2011 Genannten um eine Zulassung bewerben. Die Modalitäten der Zulassung sind in der Förderrichtlinie des Landes verankert. Derzeit sind ca. 110 Lieferanten aktiv am EU-Schulobstprogramm NRW beteiligt. Auf der Projektwebsite werden die ausgewählten Schulen und die zugelassenen Lieferanten veröffentlicht. Schulen und Lieferanten treten miteinander in Kontakt, vereinbaren die Liefermodalitäten. Die Lieferanten stellen für alle von ihnen belieferten Schulen einen Bewilligungsantrag, woraufhin sie für das jeweils aktuelle Schuljahr einen Bewilligungsbescheid erhalten. Schulen und Lieferanten sind gemeinsam für die Organisation vor Ort verantwortlich. Das Obst wird ein bis mehrmals wöchentlich von den Lieferanten an die Schulen geliefert. An den Schulen erfolgt die Zubereitung des Obst und Gemüses als Fingerfood. Anschließend wird es am gemeinsam in der Klasse verzehrt. Der Verzehr erfolgt am Vormittag, um alle Kinder einer Schule zu erreichen. Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen der Schulen zeigen ebenso wie die Ergebnisse der Evaluierung, dass Lehrer und SchülerInnen sehr Seite 3 von 6
4 zufrieden mit dem Schulobstprogramm sind. Die Schulen organisieren mit viel Engagement den Ablauf des Programms und die Kinder greifen nach wie vor begeistert zu. 3 Beihilfefähige Erzeugnisse Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen. Dabei sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug sowie Bioware nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Sortimentsliste ist beigefügt und soll insbesondere unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte und regionaler Besonderheiten als Orientierung für eine Auswahl an Obst und Gemüsearten dienen, ist jedoch keine abschließende Auflistung. Die Billigung der Gesundheitsbehörde für den Einsatz der Erzeugnisse wurde während der Planungen des Programms eingeholt. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Erzeugnisse mit - zugesetztem Zucker, - zugesetztem Fett, - zugesetztem Salz, - zugesetztem Süßungsmittel. 4 Beteiligung interessierter Kreise Das EU-Schulobstprogramm NRW wird vom MKULNV in enger Kooperation mit dem Schulministerium durchgeführt. Gemeinsam mit den Landfrauen NRW und der Landesvereinigung der Milchwirtschaft e.v. wird ein Zusatzprogramm, zu 100% aus Landesmitteln finanziert, für die pädagogische Begleitung durchgeführt. Auch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist in die Programmdurchführung mit eingebunden. Schulungen und Fortbildungen, die über die Vernetzungsstelle angeboten werden, werden den Schulobstschulen regelmäßig bekannt gegeben. Zudem werden die Landwirtschaftsverbände informiert. 5 Flankierende Maßnahmen In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Programmen und Projekten, die ausschließlich oder u.a. die Erhöhung des regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs durch Kinder und Jugendliche zum Ziel haben. Dazu gehören u.a. Schule isst gesund Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Programm Bildung und Gesundheit Konkret auf das EU-Schulobstprogramm NRW bezogen, ist die pädagogische Begleitung durch zwei Aspekte gesichert. Seite 4 von 6
5 1. Selbstverpflichtung der Schulen: Die am Programm teilnehmenden Schulen verpflichten sich mit ihrer Bewerbung dazu, pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Ob dies in Form von Unterrichtseinheiten, Hofbesuchen, Aktionstagen usw. erfolgt, wird den Schulen freigestellt. 2. vom Land finanzierte Maßnahmen zur pädagogischen Begleitung: Besonders hervorzuheben sind die folgenden flankierenden Maßnahmen, die vom Land Nordrhein- Westfalen zu 100 % finanziert werden: o Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden vom Land Nordrhein-Westfalen Unterrichtseinheiten in den dritten Klassen der Schulobst-Schulen gefördert. Speziell geschulte LandFrauen besuchen die dritten Klassen von Schulobstschulen und sprechen mit den Kindern über gesunde Ernährung und ein gesundes Schulfrühstück. Auf spielerische Weise erfahren die Kinder, was zu einem gesunden Frühstück dazu gehört und in einem praktisch angelegten Teil bereiten sie ihr Frühstück selber zu. Auf diese Weise werden Kompetenzen und Fähigkeiten früh geübt. o Des Weiteren hat der aid infodienst Unterrichtsmaterial erstellt. Das Material wurde speziell für die Begleitung von Schulfruchtprogrammen entwickelt. Praxis und Theorie werden spannend mit einander verknüpft und die Kinder lernen die verschiedenen Obst- und Gemüsearten kennen. Auch die Zubereitung und das Thema Hygiene kommen nicht zu kurz und komplettieren dieses umfangreiche Unterrichtsmaterial. Allen am Schulobstprogramm beteiligten Schulen wird das Material kostenlos zur Verfügung gestellt. (vollständige Liste der flankierenden Maßnahmen im Anhang) 6 Kontrollmaßnahmen Die Kontrollmaßnahmen setzen sich aus der Verwaltungskontrolle und den Vor Ort Kontrollen zusammen gemäß den Vorgaben der DVO. Bei den Vor-Ort-Kontrollen werden sowohl Schulen als auch Lieferanten überprüft. Die Kontrollen decken das Themenfeld der Durchführung und Organisation ab. Die Wirksamkeit des EU-Schulobstprogramms NRW wurde im Rahmen der umfangreichen und wissenschaftlichen Evaluierung der Universität Bonn untersucht. Die Evaluierungsergebnisse bestätigen den Erfolg des Schulobstprogramms in Nordrhein-Westfalen und geben Hinweise für eine weiterhin erfolgreiche Durchführung. Die Ergebnisse wurden in Form eines Berichts Anfang 2012 eingereicht. Die Zusammenfassung der Ergebnisse ist auf der Projektwebsite veröffentlicht. Des Weiteren laufen noch zwei mehrjährige Forschungsprojekte, die das EU- Schulobstprogramm und dessen Struktur näher beleuchten. Seite 5 von 6
6 7 Mittelausstattung des Programms Für die Durchführung des Schulobstprogramms im Zeitraum 01. August 2013 bis 31. Juli 2014 wird von beihilfefähigen Kosten in folgender Höhe ausgegangen: Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 288/2009 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik sowie ggf. Überwachung und Bewertung) Landesfinanzierung 2,8 Mio Landesanteil (NRW) ggf.finanzierung aus privatem Sektor / EU-Anteil 2,8 Mio Gesamt 5,6 Mio Sollte es zu einer Neuverteilung der EU-Mittel kommen, besteht bei NRW vorerst kein zusätzlicher Bedarf für das Schuljahr 2013/2014. Zusätzlich zu den oben genannten beihilfefähigen Kosten fallen Kosten für flankierende Maßnahmen sowie Verwaltungskosten an, die derzeit ausschließlich vom Mitgliedsstaat getragen werden. Die flankierenden Maßnahmen (Unterrichtseinheiten, Unterrichtsmaterial) wurden bislang ebenfalls ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Wichtiger Hinweis: Alle Aussagen, die den Landesanteil Nordrhein-Westfalens betreffen stehen bis zur endgültigen Beschlussfassung des Landtags Nordrhein-Westfalens unter Vorbehalt. Schlussanmerkung: Aufgrund der schrittweisen Umstellung von einer 5-tägigen auf eine 3- tägige Förderung der teilnehmenden Schulen, kommt es in den zwei Übergangsjahren (2012/2013 sowie 2013/2014) zu einer etwas geringeren Mittelbeantragung. Nordrhein- Westfalen ist allerdings generell an dem Ausbau des Programms interessiert. Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden daher mehr Mittel beantragt werden. Seite 6 von 6
Strategie. Schulobst- und gemüseprogramm. für ein. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013. im Freistaat Thüringen
Strategie für ein Schulobst- und gemüseprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 im Freistaat Thüringen im Durchführungszeitraum 1. August 2014-31. Juli 2015 2 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und
MehrEvaluation zur Gesundheit in der Schule
Evaluation zur Gesundheit in der Schule Vorbemerkung Der 5. Stern in unserem Schulprogramm heißt Wir sind eine bewegte und gesundheitsbewusste Schule und der dazugehörige Leitsatz lautet: Wir essen gesund,
MehrMerkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm
Stand: Februar 2015 Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Einleitung Sie haben vom EU-Schulobst- und Gemüseprogramm (kurz Schulobstprogramm)
MehrErl. d. ML v /139-3
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI) Erl. d. ML v. 04.09.2015
MehrDas EU-Schulobstund -gemüseprogramm Nordrhein-Westfalen. Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union.
Das EU-Schulobstund -gemüseprogramm Nordrhein-Westfalen Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union www.umwelt.nrw.de 02 Vorwort LiEbE LESEriN, LiEbEr LESEr, wir wollen Kinder für eine gute,
Mehr- Gesundheitsförderungsplanung in Städten und Gemeinden - GEFÖRDERT VON
- Gesundheitsförderungsplanung in Städten und Gemeinden - GEFÖRDERT VON Inhalt 1. Beteiligte Kommunen 2. Kommunale Strategien zur Gesundheitsförderung 2.1 Elemente kommunaler Gesundheitsförderung 2.2 Praxisbeispiel
MehrDas EU-Schulobstprogramm Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Das EU-Schulobstprogramm
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW
Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)
MehrVerbraucherbildung in Kindertagesstätten und Schulen
Verbraucherbildung in Kindertagesstätten und Schulen - Angebote der Verbraucherzentrale NRW Bernhard Burdick, Gruppenleiter Ernährung Landesprogramm Bildung und Gesundheit am 15. April 2010 - Verbraucherzentrale
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung. Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (VERA), Klasse 3, 2009
Ministerium für Schule und Weiterbildung Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (VERA), Klasse 3, 2009 4. September 2009 Am 12. und 14. Mai 2009 wurden in Nordrhein-Westfalen zum dritten Mal in den dritten
MehrRdErl.d. ML v / VORIS
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI) RdErl.d. ML v. 05.11.2014
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Bayern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Kurzbericht 'Strategie' Stand:23.01.2013 Kurzbericht zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2013/2014 1 Mitgliedstaat
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (VERA), Klasse 3, für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 21. August 2007 Am 8. und 10. Mai 2007 wurden in
MehrCURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN
BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 23. Stück (Nr. 195.1) 2005/2006 16.08.2006 CURRICULUM des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN an der ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT
MehrUmsetzung des EU-Schulmilchprogramms am Beispiel NRW: Landliebe Schulmilch & LVM NRW e.v.
Umsetzung des EU-Schulmilchprogramms am Beispiel NRW: Landliebe Schulmilch & LVM NRW e.v. Dipl. oec. troph. Sigrid Binnenbruck Dipl. oec. troph. Gabriele Johag 0 EU-Schulmilchprogramm Seit 1977 fördert
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrUnterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen
Schulamt für die Stadt Bielefeld Harald Drescher 6. April 20 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Erlass des MSW vom 2.2.2009 Schulgesetz
MehrZu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11.
Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab 2014 LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11.2012 Zeitleiste Vorlage der Vorschläge der EU-Kommission Mitte/Ende
MehrOrdnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen
NR. 188 13.02.2014 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen vom 05.02.2014 Seite 1 von 6 Aufgrund des 15
MehrKooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen
Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig vertreten durch das Präsidium,
MehrSchulausschuss. Sitzungsdatum 26.02.2010. öffentlich
Nürnberg TOP: 4.0 I. Anmeldung Schulausschuss Sitzungsdatum 26.02.2010 öffentlich Betreff: Schulobstprogramm - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.12.2009 Anlagen: - Antrag der Stadtratsfraktion
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
MehrProtokoll der Schulkonferenz Schuljahr 2012/2012 an der GHS vom
Protokoll der Schulkonferenz Schuljahr 2012/2012 an der GHS vom 05.11.2012 1. Regularien ( siehe Anlage ) 2. Allgemeine Informationen Die Aufgaben einer Schulkonferenz wurden von Frau Lange vorgetragen.
MehrIhr Küchenteam. Ernährung heute
Eine auf den Alltag abgestimmte Ernährung hat positive Effekte: Kurzfristig steigert ausreichend zur Verfügung stehende Energie in Form von Kohlenhydraten die Aufmerksamkeit, das Erinnerungs- und Reaktionsvermögen
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrMigrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter
Förderkonzept Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter (Stand 20.01.2016) Ansprechpartnerin: Tuija Niederheide Kommunales Integrationszentrum Kreis Höxter Moltkestraße 12 37671 Höxter Tel.: 05271/
Mehr1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes
- Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005
Mehr1. Einleitung Erste Hilfe Konzept der Ludgerusschule Kinder möchten anderen Kindern helfen, doch müssen sie dafür die nötigen Erste Hilfe Kompetenzen
FACHBEREICH SACHUNTERRICHT KONZEPT ZUR ERSTEN HILFE BESCHLUSS Kollegium der Ludgerusschule 29.04.2014 VEREINBARUNGEN UND KONZEPTE 1. Einleitung Erste Hilfe Konzept der Ludgerusschule Kinder möchten anderen
MehrWeiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,
MehrSchule der Zukunft Bildung für Nachhaltigkeit
Schule der Zukunft Bildung für Nachhaltigkeit 2009-2011 Eine Kampagne zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in NRW www.schule-der-zukunft.nrw.de Was wollen wir mit der Kampagne erreichen?
MehrAkkreditierung und Monitoring von Projekten im Rahmen des EU- Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION ( )
Akkreditierung und Monitoring von Projekten im Rahmen des EU- Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION (2014 2020) Ausschreibung für 2 freie Mitarbeiter/-innen in einem Pool von externen Akkreditor/-innen und
MehrBetreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet
5.3.4.3 Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel - Zusammenwirken von Akteuren aus verschiedenen Bereichen - Verantwortliche Ausarbeitung
MehrWIENER SCHULFRUCHTPROGRAMM. Angebotskatalog
WIENER SCHULFRUCHTPROGRAMM Angebotskatalog Pädagogische Begleitmaßnahmen Wintersemester 2016/2017 Einleitung Die Wiener Gesundheitsförderung stellt den öffentlichen Wiener Pflichtschulen ein ganz besonderes
MehrGesund aufwachsen Umsetzung von Gesundheitszielen in Kitas
Gesund aufwachsen Umsetzung von Gesundheitszielen in Kitas Gesunde Kita für alle! Berlin, 23.Februar 2010 Silke Meyer (externe Koordinatorin, Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.v.)
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrDatenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel
MehrKontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,
Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 11. April 2016 1/6 Vernehmlassung
MehrDer DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und die Umsetzung in deutschen Schulen
Der DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und die Umsetzung in deutschen Schulen Prof. Ulrike Arens-Azevedo Ulrike.arens-azevedo@haw-hamburg.de Foto: Badische Zeitung Die Themen 1. Ausgangslage
MehrSchulverpflegung in Europa Anforderungen an die Praxis
Schulverpflegung in Europa Anforderungen an die Praxis IÖW-Tagung: 20. Juni 2005, Berlin Europäisches Spiralcurriculum 7 Themenfelder der Ernährungsbildung (2000) Essen und Körper Identität und Selbstkonzept
MehrKommunikationsstrategie EFRE in Thüringen. Vorstellung und Diskussion des Entwurfs Sitzung des Begleitausschusses am
EFRE 2014-2020 in Thüringen Vorstellung und Diskussion des Entwurfs Sitzung des Begleitausschusses am 26.02.15 1 1. Vorgaben aus den EU-Verordnungen für Mitgliedsstaaten bzw. Verwaltungsbehörden EU VO
Mehrmobile K I T A SPIELEND LEICHT GESUNDHEIT FÖRDERN! Kostenlos und unterstützend: das innovative Gesundheitsprogramm powered by BKK Mobil Oil
» SPIELEND LEICHT GESUNDHEIT FÖRDERN! «mobile K I T A powered by BKK Mobil Oil Kostenlos und unterstützend: das innovative Gesundheitsprogramm für Kitas RÜCKMELDUNGEN AUS DER KITA: Wir nutzen das Tablet
MehrUmweltbundesamt. 3. Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen gemäß 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 1. (Stand: Dezember 2014)
Umweltbundesamt 3. Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen gemäß 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 1 (Stand: Dezember 2014) 1 Rechtsrahmen Das Umweltbundesamt hat die Aufgabe, über die Zulassung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/851 15. Wahlperiode 01-03-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
MehrKonzept-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Konzept-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität PD Dr. Rainer Strobl Universität Hildesheim Institut für Sozialwissenschaften & proval Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse, Beratung und
MehrZeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz
Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung
MehrHäfler Modell - Kooperation Kindergarten/Schule Verein
SSV Friedrichshafen e.v. Eckenerstraße 11 88046 Friedrichshafen An alle Vereinsvorstände und Vereinsvertreter SSV Projekte: Ansprechpartnerin: Beatrix Wenrich Telefon: 07541-95300-43 Fax: 07541-95300-46
MehrDie Förderung von Medienkompetenz im Kindergarten Eine empirische Studie zu Bedingungen und Handlungsformen der Medienerziehung
Ulrike Six, Roland Gimmler Die Förderung von Medienkompetenz im Kindergarten Eine empirische Studie zu Bedingungen und Handlungsformen der Medienerziehung unter Mitarbeit von Kathrin Aehling, Christoph
MehrMindMatters Psychische Gesundheit in der Schule Weiterverbreitung in der Schweiz
MindMatters Psychische Gesundheit in der Schule Weiterverbreitung in der Schweiz 1. Einleitung: Die Idee MindMatters ist ein Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit an Schulen der Sekundarstufe
MehrAnlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
MehrProfil für die Zusatzausbildungen für Ausbildende im Bereich Medienpädagogik/ICT
4.2.2.7.1. Profil für die Zusatzausbildungen für Ausbildende im Bereich Medienpädagogik/ICT vom 10. Dezember 2004 Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt
MehrKooperation Schule und Verein
Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2634 6. Wahlperiode 10.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Vermittlung der Rechtschreibung und Rechtschreibleistungen an
MehrAbteilung Forschung EU-Hochschulbüro EFRE-Förderlinien ( ) Nadja Daghbouche Strukturfondsbeauftragte
Abteilung Forschung EU-Hochschulbüro Nadja Daghbouche Strukturfondsbeauftragte Gliederung Folgende EFRE-Förderlinien sind für Universitäten relevant: Förderlinie: 2.1.2 Infrastruktur Spitzenforschung Förderlinie:
MehrBetreutes Frühstück an Grund- und Förderschulen
Betreutes Frühstück an Grund- und denkbar- auch an Ihrer Schule? Kostenloses Frühstück in einer Wohlfühlatmosphäre an Grund- und mit hohem Anteil an bedürftigen Kindern è Bedürftigkeit meint neben der
MehrLandtag Brandenburg. Drucksache 5/6176
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6176 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2378 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/5974 Lehrer im Land Brandenburg
MehrDie schlaue Kiste. für Schulen, Kindergärten, Krabbelstuben. BIO aus Liebe, Verantwortung und Tradition
Die schlaue Kiste für Schulen, Kindergärten, Krabbelstuben BIO aus Liebe, Verantwortung und Tradition Schlaue Kisten vom Biohof Achleitner Geförderte Jause Die Agrarmarkt Austria (AMA) fördert im Rahmen
MehrInformation über die geplante Weiterbildung als. Multiplikatorin/Multiplikator. zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten einer
0 B'ÿ/! Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung Information über die geplante Weiterbildung als Multiplikatorin/Multiplikator zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten
MehrAntrag auf Gewährung einer Der Landrat
Kreis Düren Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Investitionskostenpauschale Sozialamt 50/01 Frau Lauscher Bismarckstr. 16 Telefon 02421 / 22-1406 52348 Düren Telefax 02421 / 22-2061 Antrag auf Gewährung
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung
MehrTeilnahme an der Messe Fair Friends Messe für neue Lebensmodelle, fairen Handel und gesellschaftliche Verantwortung in Dortmund
Aufruf des Ministeriums zur Einreichung von Interessenbekundungen von Social Enterprises/Social Businesses/Sozialunternehmen zur Teilnahme an der Messe Fair Friends Messe für neue Lebensmodelle, fairen
MehrVerordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)
Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106
MehrMethodenkonzept der German International School New York
Methodenkonzept der German International School New York 1 METHODENKONZEPT Inhaltsverzeichnis Auftrag Auftraggeber Begründung des Handlungsbedarfs Zielgruppe des Konzeptes Konkrete Maßnahmen in den Klassen
MehrHumanitäre Stiftung SRK
Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,
MehrFörderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche
Mehr26. Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre Änderung
Kanton Zürich Bildungsdirektion Antrag an den Bildungsrat vom 25. Oktober 2016 26. Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre Änderung 1. Ausgangslage
MehrDer voraussichtliche Rückgang wurde für die Schularten gesondert ermittelt: Realschule plus
Kernaussagen des Gutachtens In der Studie wird die Entwicklung des Lehrkräftebedarfs in Rheinland-Pfalz bis zum Schuljahr 2016/17 untersucht und prognostiziert. Dabei werden die entscheidenden Faktoren,
MehrEU-Schulobstprogramm NRW Informationen für Eltern
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen EU-Schulobstprogramm
MehrSchule am Bauernhof, Schmatzi und Co kreatives Lernen - sinnliche Erfahrungen -nachhaltige Impulse
Schule am Bauernhof, Schmatzi und Co kreatives Lernen - sinnliche Erfahrungen -nachhaltige Impulse Innsbruck, 04. März 2016 LFI Tirol Zertifiziert nach ISO 9001:2008 (Reg.-Nr.: Q1120910) 2015-2016.01 Ländliches
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 368 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Schmidlechner und Klubvorsitzenden Steidl an
MehrBesondere Aspekte des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen
Besondere Aspekte des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen Fachgespräch Tierversuche mit den Kommissionen Friedhelm Jaeger, MKULNV NRW 22.11.2013 Essen Tierversuche Gesetzliche Grundlagen
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrWarum Fairtrade an meiner Schule?
Macht mit! Die Kampagne ermöglicht Schulen in NRW mit dem Titel Fairtrade-School für ihr Engagement im Fairen Handel ausgezeichnet zu werden. Fairtrade-Schools setzen den Fairen Handel konkret im Schulalltag
MehrAusgewählte Fragen und Antworten zur 2. Version der DGE-Leitlinie Fettzufuhr und Prävention ausgewählter ernährungsmitbedingter Krankheiten
Ausgewählte Fragen und Antworten zur 2. Version der DGE-Leitlinie Fettzufuhr und Prävention ausgewählter ernährungsmitbedingter Krankheiten Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Januar 2015 Herausgegeben
MehrNiedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB Ein Überblick Katy Renner-Köhne Inhalt Einordnung
MehrVorlage für die Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (städtisch) am
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit Bremen, den 30.05.2016 Bearbeitet von: Dr. A. Hanke Tel.: 361-2719 Lfd. Nr. S-22-19 Vorlage für die Sitzung der Deputation für Gesundheit (städtisch) am 09.06.2016
MehrLernen und Lehren nachhaltig gestalten. Holger Mühlbach, LISA Halle
Lernen und Lehren nachhaltig gestalten. Holger Mühlbach, LISA Halle war ein Programm der Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung wurde finanziert vom Bundesministerium für Bildung
MehrBetriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter
Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter
MehrBeratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW. Termin Industrie- und Handelskammer Arnsberg
Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW Termin 22.06.2016 Industrie- und Handelskammer Arnsberg 1 Gliederung Vorstellung der beiden Träger IBP/LGH Mammutaufgabe EFRE-Umstellung 2016 Kernpunkte Beratungsprogramm
MehrLeitperspektive Berufliche Orientierung. Berufs- und Studienorientierung im Bildungsplan 2016
Leitperspektive Berufliche Orientierung Berufs- und Studienorientierung im Bildungsplan 2016 Thomas Schenk Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Freudenstadt 5. November 2014 Leitperspektiven Allgemeine Leitperspektiven
MehrGesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)
Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der
MehrSprache macht stark! - Grundschule Projektinformationen
Sprache macht stark! - Grundschule Projektinformationen 1. Was sind die Ziele des Projekts Sprache macht stark! Grundschule? Sprache macht stark! Grundschule ist ein Beratungsprojekt für Grundschulen mit
MehrKommentiertes Beispiel für eine Unterrichtseinheit nach dem Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch
Kommentiertes Beispiel für eine Unterrichtseinheit nach dem Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch Grundlegende Informationen zur Unterrichtseinheit: Beruf: Schuljahr: Lernfeld: Thema: Richtig trinken
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm
MehrEvaluation des Projektes
Kinzing Schule Neuwied Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Evaluation des Projektes Bewusster leben durch gesunde Ernährung und mehr Bewegung Tina Prangenberg 7. Semester: WS 2012/2013 HS-Koblenz;
MehrSchule isst gesund. NRW fördert gesunde Ernährung in Schulen. Diplom-Oecotrophologin Cornelia Espeter
Schule isst gesund. NRW fördert gesunde Ernährung in Schulen Diplom-Oecotrophologin Cornelia Espeter Programm Das Projekt Schule isst gesund Der Primarbereich Inhalte und aktuelle Aktivitäten Der Sekundarbereich
MehrSchulleiterleitfaden
STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG FREIBURG (GYMNASIEN UND SONDERSCHULEN) - Abteilung Sonderschulen - Schulleiterleitfaden Aufgabenfelder in der Ausbildung von Sonderschullehreranwärterinnen
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Abgabensatzung Vom 10. Juni 2016 46. Jahrgang Nr. 24 16. Juni 2016 Herausgeber: Der Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
MehrIn Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der. Unterstützt von
Ethik & Leadership Bildung & Erziehung Kunst & Kultur Energie & Technik www.ksfn.de Bildung & Erziehung Unternehmerisches Denken und Handeln fördern Entrepreneur Nachwuchstalente entdecken und fördern
MehrErfolgsfaktor "Attraktiver Arbeitergeber"
Erfolgsfaktor "Attraktiver Arbeitergeber" VDMA 2015 Dr. Dietmar Ley Chief Executive Officer Erfolgsfaktor "Attraktiver Arbeitgeber" Ausgangssituation Verschiebung der Machtverhältnisse auf den Arbeitsmärkten
MehrReglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau
Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4
MehrIndividuelle Förderung im Unterricht Fortbildung für Moderatorinnen und Moderatoren
Was steht im Schulgesetz? Qualitätstableau NRW Definition nach Hilbert Meyer Umsetzung im Unterricht Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE
1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) 13762/15 NLEG 142 AGRI 575 SAN 367 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 4. November 2015 Empfänger: Nr.
MehrRAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrBasisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013
Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013 Inhalte: Ausgangslage/ Rechtliche Fragestellungen Was ist eine? Warum eine? Wo liegen die Vorteile der? Gibt es auch Nachteile? Lehrplan,
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
Mehr