in Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite in Kreenheinstetten
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- Christa Feld
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1 Gefördert im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum durch Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 1
2 Inhalt Teil 1: Entwicklungsbeirat + MELAP PLUS Teil 2: Förderleitlinien Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Teil 4: Ablauf/Formulare Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 2
3 Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Aufgaben: - entwickelt + begleitet zusammen mit der STEG und dem Bürgertisch Gemeinschaftsprojekte - berät die Fachplaner bei der Betreuung von privaten Baumaßnahmen, vorrangig im Rahmen von MELAP PLUS - er gibt Entscheidungsempfehlungen an Ortschafts- bzw. Gemeinderat Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 3
4 Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten setzt sich derzeit (Stand: ) zusammen aus: Herr Bürgermeister Armin Reitze Herr Ortsvorsteher Guido Amann Herr Gemeinderat Klaus Buck (Mitglied des Bürgertischs) Herr Martin Hafner (Mitglied des Bürgertischs) Herr Gemeinde- + Ortschaftsrat Ulrich Schmid (Mitglied des Bürgertischs) Herr Markus Braun Frau Monika Handte, Moderatorin, Überlingen Herr Wolfgang Kuhn, Dipl. Ing., Freier Architekt + Stadtplaner, Tübingen Herr Steffen Schwarz, Dipl. Ing., Freier Architekt, Tübingen Frau/Herr N.N., Landschaftsarchitekt/in (wird nach Abraham Werkstatt benannt) Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 4
5 MELAP PLUS MELAP = Modellprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials - Modellvorhaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) - Durchführung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 5
6 Das Entwicklungsprogramm ELR Ziel des ELR ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Gemeinden des Ländlichen Raumes durch strukturverbessernde Vorhaben zu erhalten und weiter zu entwickeln Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 6
7 Das Projekt MELAP PLUS Ziel des MELAP PLUS ist es - die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu stärken - Aus 47 Bewerbungen wurden 14 Modellorte ausgewählt, die - typische Problemlagen des ländlichen Raumes - Erfolg versprechende Lösungsansätze für wichtige Fragestellungen der Entwicklung ihrer Ortskerne beschrieben haben Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 7
8 Das Projekt MELAP PLUS - In einem von 2010 bis 2015 angelegten Modellversuch können die Orte wegweisende investive Projekte umsetzen - Die Vorhaben werden aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum gefördert - Dabei spielen beispielhafte Umnutzungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in den Innerortslagen eine zentrale Rolle - Von großer Bedeutung für den MELAP PLUS Prozess sind Bürgerbeteiligung und innovative Vorgehensweisen der innerörtlichen Entwicklung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 8
9 Die Akteure - die Modellorte und ihre Planer - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) - Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen als ELR- Bewilligungsstelle - Projektteam PFEiL als wissenschaftliche Begleitung - MELAP PLUS Netzwerk Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 9
10 Die wissenschaftliche Begleitung Das MLR hat das Projektteam PFEiL zur wissenschaftlichen Begleitung von MELAP PLUS beauftragt. PFEiL = Planung, Forschung, Entwicklung im Ländlichen Raum Mitglieder: - Dr. Barbara Malburg-Graf Geographin - Prof. Kerstin Gothe. Architektin und Stadtplanerin - Das Team wird ergänzt durch die Architektin und Stadtplanerin Dipl.-Ing. M.Eng. Dörte Meinerling. Aufgabe - Koordination zwischen den Akteuren des Modellvorhabens, - bündelt Informationen und leitet sie weiter, - dokumentiert Projektergebnisse und - stellt Verbindungen in die Öffentlichkeit her. - unterstützt das Ministerium, die Modellgemeinden und ihre Planer - gibt inhaltliche Impulse in das Modellvorhaben. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 10
11 Das MELAP PLUS Netzwerk Zum MELAP PLUS Netzwerk gehören die MELAP PLUS Modellorte die MELAP ( ) Modellorte die MELAP PLUS und MELAP Planer das Begleitende Gremium die LEADER-Regionen Oberschwaben, Südschwarzwald und Südwestalb mit ihren Leitprojekten zur Innenentwicklung mit den Themen Innenentwicklung und Strukturentwicklung im ländlichen Raum verbundene Gemeinden, LEADER-Regionen, Institutionen, Gruppierungen und Fachleute in Baden- Württemberg und über Baden-Württemberg hinaus. Das Begleitende Gremium Gemeindetag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Landkreistag Baden-Württemberg Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg Arbeitsgemeinschaft der Badisch-Württembergischen Bauernverbände Architektenkammer Baden-Württemberg Deutsche Gartenbau-Gesellschaft e.v. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. Stadt Bad Dürrheim Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 11
12 MELAP Ausschreibung am 13. Februar durch das damalige Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) Die MELAP-Idee: Reduktion der Flächeninanspruchnahme auf der grünen Wiese durch eine Konzentration der Entwicklung auf den innerörtlichen Bereich Erster Schritt: Bestandserhebung - Ermittlung des vorhandenen Gebäude- und Flächenangebots - Sensibilisierung und Bewusstseinswandel durch die Bestandserhebung - insgesamt standen 372 Wohn- und Wirtschaftsgebäude in den 13 MELAP-Orten leer Umsetzung: - von 2003 bis ELR-Projekte in den Innerortslagen - Schwerpunkt private Umnutzungs- + Baumaßnahmen im Bereich Wohnen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 12
13 MELAP PLUS Modellorte Merkmale: - ländlich geprägte Orte - Kulturlandschaften mit ihren spezifischen Merkmalen - tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlichen Strukturwandel - Funktionsverlust und Leerstand von Gebäuden - Brachliegen von Flächen im Ortskern Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 13
14 Modellort Kreenheinstetten Das geplante MELAP PLUS Vorhaben - umfassend geplante Bürgerbeteiligung - inhaltlich und räumlich detailliertes Entwicklungskonzept - Ziel: ein Dorf für alle Generationen mit einer Identität stiftenden Ortsmitte - Ortsmitte mit einem Dorfplatz und einem Bereich für Veranstaltungen als generationenübergreifenden Treffpunkt zu gestalten - einzelne Quartiere mit vielfältigen Wohnraumangeboten für unterschiedliche Anforderungen und Zielgruppen zu entwickeln. - u.a. Quartier Kooperatives Wohnen mit entwicklungsfähigen Grundrissen entstehen, die auf soziale Veränderungen flexibel reagieren und Mehrgenerationenwohnen über lange Zeiträume ermöglichen. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 14
15 Modellort Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 15
16 Modellort Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 16
17 Kreenheinstetten Themenschwerpunkte Zur Stärkung der Innenentwicklung will MELAP PLUS in den Ortskernen vor allem - gute Beispiele - nachhaltige Verfahrensweisen - innovative Experimente zu den folgenden Themenschwerpunkten unterstützen: Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 17
18 Kreenheinstetten Themenschwerpunkte Themenschwerpunkt 1 Standorte vorausschauend entwickeln, den demographischen Wandel gestalten und die lokale Wirtschaft fördern Themenschwerpunkt 2 Hindernisse bei der Nutzung von Gebäuden und Flächen in den Ortskernen überwinden Themenschwerpunkt 3 Baukultur und Freiraumkultur weiter entwickeln und Landschaft in den Blick nehmen Themenschwerpunkt 4 Verantwortungsgemeinschaften für den Ortskern stärken und beispielhafte Bürgerbeteiligung erproben Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 18
19 Kreenheinstetten Themenschwerpunkte Themenschwerpunkt 5 Wirtschaftlichkeit der Siedlungsentwicklung auf den Prüfstand stellen Themenschwerpunkt 6 Energieeffiziente Bauweisen anwenden und Beiträge zum Klimaschutz leisten Themenschwerpunkt 7 Interkommunale Zusammenarbeit erproben Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 19
20 Teil 2: Förderleitlinien Förderung + Gestaltung von privaten + gewerblichen Baumaßnahmen im Rahmen von MELAP PLUS Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/Höherförderung Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 20
21 Beratung Genehmigungspflichtige, insbesondere mit öffentlichen Mitteln geförderte bauliche Hochbaumaßnahmen werden durch Beauftragte der Gemeinde beraten Voraussetzung für die Förderung ist eine frühzeitige Beratung durch die Fachplaner, die im Auftrag der Gemeinde arbeiten Bei diesen Beratungen werden Art und Umfang einer Maßnahme und die Möglichkeiten der Förderung erörtert. Danach kann ein Förderantrag über die Gemeinde an das Regierungspräsidium gestellt werden. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 21
22 Beratung Nur Maßnahmen, die beraten wurden, werden von der Gemeinde unterstützt. Von den Beratern können auch Hinweise über Sonderförderungen von Modellmaßnahmen erhalten werden. Es wird empfohlen frühestmöglich ein Beratungsgespräch zu suchen, das kostenfrei ist. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 22
23 Beratungskriterien Bei der Beratung baulicher Maßnahmen in zentralen Lagen werden folgende Bereiche berücksichtigt: Gebäudezustand technische Ausstattung Nutzungen Gestaltung Materialien Belegung der Freiflächen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 23
24 Ziele Fördermittel aus dem Projekt MEALAP PLUS werden vorrangig bei folgenden baulichen Maßnahmen eingesetzt: Reaktivierung von Leerständen ehem. Wohnnutzungen Umnutzung von Neben- zu Hauptnutzungen Schaffung von Arbeitsplätzen (ggf. über Schwerpunktprogramm) Sicherung der Grundversorgung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 24
25 Vorrangbereich Maßnahmen außerhalb dieses Bereichs sind ggf. förderfähig Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 25
26 Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 26
27 Fördermöglichkeiten Förderung Wohnen Schaffung/Verbesserung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage Voraussetzung: Verbesserung der Wohnverhältnisse, Energieeinsparung, das Dorfbild respektiert Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer Fördermittel ausgezahlt werden mögliche Maßnahmen: 1. Umnutzungen 2. Modernisierungen 3. Baulückenschließung 4. Wohnumfeldverbesserung Förderung Arbeiten 10-15% der Nettokosten / Höchstbetrag Förderung Grundversorgung z.b. Läden, allgemeine Dienstleistung 20% der Nettokosten / Höchstbetrag Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 27
28 Fördermöglichkeiten Förderung Wohnen Bei privaten Einzelmaßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen sollen - die Wohnverhältnisse verbessert - Energie eingespart - auf das Dorfbild eingegangen werden Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer Fördermittel ausgezahlt werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 28
29 Fördermöglichkeiten Wohnen 1. Umnutzungen Maßnahme: - Ökonomieteilen zu Wohnungen - Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen Wohnungen Zweck: Eigennutzung oder Vermietung Regelfördersatz: 30% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag pro Wohnung Höherförderung für Modellprojekte bis pro Wohnung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 29
30 Fördermöglichkeiten Wohnen 2. Modernisierung Maßnahme: - umfassende Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden - älter als 50 Jahre - umfassend bzw. abschließend/vollständig, z.b. energetische Sanierung Zweck: Eigennutzung oder Vermietung Regelfördersatz: 30% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag pro Wohnung Höherförderung für Modellprojekte bis pro Wohnung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 30
31 Fördermöglichkeiten Wohnen 3. Baulückenschließung Maßnahme: - ortsbildgerechte Baulückenschließung - Abriss und anschließender Neubau Zweck: ausschließliche Eigennutzung Regelfördersatz: 30% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag pro Wohnung (nach Wohnungsgröße gestaffelt) Höherförderung für Modellprojekte - pro Wohnung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 31
32 Fördermöglichkeiten Wohnen 4. Wohnumfeldverbesserung Maßnahme 1: Förderkriterien: Regelfördersatz: - Abbruch schlechter Bausubstanz/Nebengebäude - mit anschließender Gestaltung - enge Bebauungsstruktur, unzureichende private Freiflächen - schlechte Bausubstanz - Gebäude ohne historischen und/oder architektonischen Wert - die freigeräumte Fläche ist anschließend zu gestalten - die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen - Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein 15% der zuwendungsfähigen Nettokosten Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 32
33 Fördermöglichkeiten Wohnen 4. Wohnumfeldverbesserung Maßnahme 2: Förderkriterien: Regelfördersatz: Entsiegelung befestigter Flächen mit anschließender Gestaltung - die freigeräumte Fläche ist anschließend gärtnerisch zu gestalten - die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen - Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein 10% der zuwendungsfähigen Nettokosten Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 33
34 Fördermöglichkeiten Arbeiten Maßnahme: - Verlagerung aus Gemengelage - Reaktivierung einer Gewerbebrache - Umnutzung vorhandener Gebäude Regelfördersatz: 15% der Nettokosten Maßnahme: - Neuansiedlung, Betriebserweiterung - Errichtung eines Gewerbehofes Regelfördersatz: 10% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen, z.b. Abriss bestehender Gebäude) Förderbetrag: Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekte bis - Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 34
35 Fördermöglichkeiten Grundversorgung Maßnahme: - Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen - Umnutzung, Umbau, Neubau von Einzelhandelsgeschäften, Gasthäusern Regelfördersatz: 20% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekte bis - Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 35
36 Einschränkungen der Förderung nicht förderfähig sind insbesondere: Fahrzeuge reine Ersatzinvestitionen reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte Mietwohnungen in Neubauvorhaben der Grunderwerb zwischen Angehörigen die Mehrwertsteuer Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 36
37 Maßnahmenempfehlungen (keine Förderkriterien) Mindestmaßnahmen Energetische Gesamtmaßnahme bzw. abschließende Ergänzung anforderungsgerechte Grundrisse bzw. abschließende Ergänzung ortstypische und lagegerechte Materialien überwiegend offene (wasserdurchlässige) Hofbeläge Weitere Maßnahmen Gestaltungsanpassung regenerativer / umweltfreundlicher Energieeinsatz Entsiegelung nicht erforderlicher Freiflächen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 37
38 Gestaltungsgrundsätze Die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien ist Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln im Vorrangbereich Ortsmitte. Die Erläuterung folgt im Teil 3 Gestaltungsrichtlinien. Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 38
39 Fördergrundlagen Soll die Maßnahme durch die Gemeinde vertreten und unterstützt werden, so muss diese zwischen Antragssteller und Gemeinde abschließend besprochen sein. Die privaten Förderanträge werden über die Gemeinde an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung der Förderung und letztlichen Bewilligung der Fördermittel weitergeleitet. Maßnahmen, die vor Beginn der Genehmigung/Bewilligung durch das Regierungspräsidium begonnen werden, können nicht gefördert werden. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 39
40 Beratungsangebot Die Gemeinde empfiehlt Bauinteressenten vom Beratungsangebot durch Fachleute / Beauftragte Gebrauch zu machen. Die Erstberatung ist für die Bauinteressenten kostenlos. Die Anträge werden von diesen Fachleuten geprüft und bei Höherförderungen bzw. sonstigen Ausnahmen vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat beurteilt. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 40
41 Anträge/Beratung/Termine Anträge auf Förderung im Rahmen von MELAP PLUS können jederzeit gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind über die Berater zu erfragen. Kontaktstelle: Bürgermeisteramt Frau Volk / Rathausstraße 4 / Leibertingen Fon / . Hildegard.Volk@leibertingen.de Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 41
42 Ausnahmen/Höherförderung Eine höhere Förderung der oben aufgeführten Maßnahmen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Umnutzungen die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen) die Maßnahme muss abschließend sein die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von / Wohneinheit möglich Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen (Wohneinheiten) besteht, wird auf festgelegt Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 42
43 Ausnahmen/Höherförderung Modernisierung die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen) die Maßnahme muss abschließend sein die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von / Wohneinheit möglich Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen (Wohneinheiten) besteht, wird auf festgelegt Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 43
44 Ausnahmen/Höherförderung Baulückenschließung die Maßnahme muss Teil der Modellprojekte des Entwicklungskonzeptes sein die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen / Beitrag zu den Anforderungen des demografischen Wandels) die Maßnahme muss einschließlich Freiflächengestaltung abschließend sein die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein Gebäude und Freiflächen müssen von architektonischer Bedeutung sein kein 2.Wohnsitz Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 44
45 Ausnahmen/Höherförderung Baulückenschließung (Forts.) Eine mögliche Ausnahme- bzw. Höherförderung für eigentümergenutzte Einheiten wird wie folgt gestaffelt: - für Wohneinheiten von mind. 45 qm Wfl. bis zu einem Betrag von für Wohneinheiten von mind. 70 qm Wfl. bis zu einem Betrag von für Wohneinheiten von mind. 95 qm Wfl. bis zu einem Betrag von Über die Höherförderungen befindet der Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat. Bei Zustimmung empfiehlt dieser die Höherförderung dem Regierungspräsidium, welches letztlich entscheidet. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 45
46 Übersicht der Förderungen Förderung Wohnen Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Modernisierung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Baulückenschließung x 30% / WE min. 70 m² / WE min. 45 m² Wohnumfeldverbesserung Abbruch Wohnumfeldverbesserung Entsiegelung Förderung Arbeiten Maßnahme x x 15% x x 10% Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag / WE min. 70 m² / WE min. 95 m² Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Übersicht Förderungen Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% Neuansiedlung x x 10% Betriebserweiterung x x 10% Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% Förderung Versorgung Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 20% Umbau x x 20% Neubau x x 20% Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 46
47 Beispiel für ein Förderkonzept Beispiel: Energetische Sanierung zu einem ENEV-100-Haus inkl. 12 m² Solaranlage (Stand ) Objekt mit 2 Wohneinheiten (WE) Förderung MELAP PLUS Wohnen (pro WE) Sanierungskosten: Förderung MELAP (2 WE x ): Finanzierungssumme: KfW-Effizienzhaus 100 (max /WE): Tilgungszuschuss 5% (KfW100) BAFA-Zuschuss für eine Solaranlage Finanzierungssumme nach Förderung: gegenwärtige Kreditkondition KfW 1% Rest-/Fremdfinanzierung: Gesamtförderung (24,50%): Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 47
48 Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkungen Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 48
49 Vorbemerkung Erhalt und Gestaltung des Ortsbildes Umsetzung von Bauaufgaben im Gesamtort Kreenheinstetten mit behutsamen Umgang mit dem gewachsenen Ortsbild die Besonderheit des Ortsbildes erhalten die Besonderheit des Ortes wieder herzustellen einzelnen Gebäuden sind immer auch auf ihre Auswirkungen auf das Ensemble und den Ort zu überprüfen Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 49
50 Vorbemerkung Zeitgemäße Architektur die insbesondere die Anforderungen regenerativer Energiegewinnung berücksichtigt die auf spezielle Forderungen eingeht, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben und kann zur Bildung neuer Maßstäbe beitragen Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen sie bedarf jedoch der intensiven Auseinandersetzung mit dem Ortsbild und eine abgestimmte Beratung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 50
51 Vorbemerkung Voraussetzung der Fördermittelverwendung Die Verwendung von Fördermitteln im Vorranggebiet Ortsmitte ist unter anderem an die Einhaltung dieser Gestaltungsrichtlinien gebunden Es ist empfehlenswert, in allen Fällen vor Beginn von Modernisierungen, Umbau- bzw. Neubauplanungen so frühzeitig wie möglich den Kontakt mit der Gemeinde bzw. mit den Beauftragten aufzunehmen, um gemeinsam die notwendigen gestalterischen Kriterien jedes Bauvorhabens erörtern zu können Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 51
52 Vorbemerkung Umgang mit den Gestaltungsrichtlinien Nachfolgend sind die wesentlichen Gestaltungsrichtlinien getrennt nach Bauteilen aufgeführt Diese Gestaltungsrichtlinien sollen als Grundlage aller gestalterischen und baulichen Veränderungen angewandt werden Die Gestaltungsrichtlinien sollen als eine allgemeingültige Gestaltungssprache verstanden werden, die einen Interpretationsbereich ermöglicht Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 52
53 Grundsatz Bauliche Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten, haben bezüglich Werkstoffauswahl Farbgebung Konstruktion der Erhaltung sowie Gestaltung und wo erforderlich der maßstäblichen Weiterentwicklung des Ortsbildes von Kreenheinstetten zu dienen. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 53
54 Baukörper Die vorherrschende Gebäudeform der Baukörper sollte erhalten werden Anzahl und Höhe der Geschosse haben sich an der Umgebungsbebauung zu orientieren Anbauten sollen nur ausnahmsweise vorgesehen werden sie haben sich dann in ihrer Kubatur dem Hauptgebäude unterzuordnen Erhalt der räumlichen Situation, eventuelle Neubauten (Ersatzneubauten) auf den alten, ursprünglichen Gebäudefluchten wieder errichten Abweichungen sind entsprechend -Vorbemerkung/zeitgemäße Architektur- zu begründen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 54
55 Dachformen Dächer sind in der Regel als geneigte Dächer auszuführen sie sollen mit einer Dachneigung von wenigstens 40 ausgeführt werden Pultdächer sind in zentraler Ortslage (Vorranggebiet) nur an senkrechten Wandflächen abgeschleppt zulässig Ausnahmen sind zulässig bei Dächern, die vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind bei Dachaufbauten und untergeordneten Dächern bei abweichendem Bestand Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 55
56 Dachdeckung Als Dacheindeckung zulässig sind Tonziegel (Biberschwanz, Falzziegel, Pfannen). Betondachsteine sind ausnahmsweise zulässig, sofern Falzziegel verwendet werden Dacheindeckungen sind in rötlichen bzw. braunen Farbtönen vorzusehen Vorhandene Dachvorsprünge sind zu erhalten bzw. vorzusehen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 56
57 Dachaufbauten Dachaufbauten sind in Form von Schleppgauben, Satteldachgauben und Zwerchhäusern zulässig Zwerchhäuser sollen straßenseitig nicht mehr als zwei fünftel der gesamten Gebäudelänge einnehmen Schleppgauben sind bis zu maximal der Hälfte der Gebäudelänge zulässig Insgesamt darf die Gesamtlänge aller Dachaufbauten drei fünftel der Gebäudelänge nicht überschreiten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 57
58 Dacheinschnitte Dacheinschnitte sind nur in Ausnahmefällen zulässig Dies gilt insbesondere für Gebäudeseiten an denen sie im besonderen Maße vom öffentlichen Straßen- bzw. Platzraum aus einsehbar sind. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 58
59 Dachfenster Dachflächenfenster müssen kleiner sein, als die verwendeten Fensterformate in den Normalgeschoßen Größere Formate sind in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie als Atelierfenster ausgebildet werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 59
60 Dachbauteile Satellitenempfangsschüsseln sind so anzuordnen, dass sie das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Ggf. sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen Anlagen zur Nutzung von Sonnen- und Umweltenergie sollen so angebracht werden dass sie vom öffentlichen Raum nur untergeordnet (< 50% der Dachfläche) wahrgenommen werden können Die Anlagen sind farblich der Dachfläche anzugleichen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 60
61 Außenwände/Fassade Einzelne Wandflächen sind als zusammenhängende Flächen auszubilden Vorsprünge von Wandflächen in Obergeschossen sind bis max. 0,30 m zugelassen Wandöffnungen für Fenster und Schaufenster sind in stehenden Formaten auszubilden Schaufensterbereiche sind mit einer Sockelzone auszubilden Ladeneingänge und Schaufenster sollen durch Mauerwerkspfeiler als getrennte eigenständige Fassadenöffnungen hergestellt werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 61
62 Vordächer/Vorbauten Vordächer sind dann zulässig, wenn sie sich in das Gesamterscheinungsbild der Gebäude und Straßenbebauung einfügen Vordächer über die gesamte Gebäudebreite sind nicht zulässig Erker und Arkaden sind nicht zulässig. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 62
63 Fassadenöffnungen Vorhandene Fensterteilungen sind beizubehalten, wenn diese ein historisches Vorbild darstellen Fensterteilungen sind als Sprossenteilung vorzusehen Getönte Fensterscheiben sind nicht zulässig Fenster, Tore und Türen sind aus Holz bzw. Kunststoff mit entsprechender Profilierung und Farbgebung herzustellen Vorhandene Klappläden sind zu erhalten, bzw. in Form und Material wieder herzustellen Vorhandene Putzfaschen sind zu erhalten. Bei Neubauten sollen diese in der Regel vorgesehen werden. Außen sichtbar angebrachte Rollladenkästen sind nicht zugelassen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 63
64 Oberflächen Bestehende Natursteinfassaden dürfen nicht verputzt, verkleidet oder deckend gestrichen werden Putzfassaden sollen keine reliefartige Struktur aufweisen Im Rahmen von Fassadensanierungen sollten folgende Materialien keine Verwendung finden: - Glasbausteine, Keramikplatten - geschliffener Werk- oder Kunststein - Kunststoff- oder Metallverkleidungen - Faserzementplatten - Metalltüren und tore Die Farbgestaltung der Gebäude ist jeweils mit der Gemeinde bzw. mit den Beauftragten abzustimmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 64
65 Unbebaute Flächen Die Befestigung und Einfriedung unbebauter Flächen soll sich dem Erscheinungsbild der Ortsmitte anpassen Grundsätzlich sollen nicht belegte Flächen wasserdurchlässig angelegt werden Von den unbebauten Grundstücksflächen sollen mind. 1/3 begrünt werden Bereiche zwischen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen, soweit als möglich als grüne Vorgärten angelegt werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 65
66 Einfriedungen Zäune sollten ausschließlich in Holz, Guss bzw. Schmiedeeisen ausgeführt werden Hecken sind nur zwischen privaten Grundstücken, in heimischen Gehölzen zulässig Stützmauern sind aus Feld- oder Naturstein zulässig Vorhandene Steinmauern sind wo möglich zu erhalten. Werden aus technischen Gründen Betonmauern erforderlich, so sind diese zu verblenden bzw. zu verputzen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 66
67 Werbeanlagen Werbeanlagen sind ausschließlich an den jeweiligen Geschäfts-, Dienstleistungsbzw. Werkstatträumen zulässig Sie dürfen die Brüstungshöhe des 1. Obergeschosses nicht überschreiten und sollen die Fassadengliederung nicht stören. Unzulässig sind: Flächenwerbung mit mehr als 2 m² Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht Lichtwerbung in grellen Farben Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind in Größe und Form aufeinander abzustimmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 67
68 Werbeanlagen/Automaten Die Höhe von horizontal angebrachten Werbeanlagen und Schriften darf 60 cm nicht überschreiten Empfohlen werden: Schriftzüge aus hinterleuchteten Einzelbuchstaben aufgemalte Schriftzüge Stechschilder berufstypische Plastiken, o.ä. Automaten sind an der der Straße zugewandten Fassadenseite der Gebäude nicht zulässig Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 68
69 Ausnahmen Von den vorgenannten Gestaltungsrichtlinien können Ausnahmen berücksichtigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist Weitere Voraussetzung für Ausnahmen ist eine Zustimmung aus der Beratung Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen durch die Gemeinde bzw. die Beauftragten in besonderen Fällen durch den Entwicklungsbeirat Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 69
70 Teil 4: Verfahrensablauf + Formulare Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Merkblatt, ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Publizitätserklärung Erstberatung durch die Gemeinde (Kontaktformular Liegenschaften) Einreichen der Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Fotos vor Projektbeginn, Publizitätserklärung in 3-facher Ausführung Einreichen Schlussverwendungsnachweis bei der Gemeindeverwaltung Schlussverwendungsnachweis, Fragebogen zum Projektabschluss, Fotos von der Bauphase und der Fertigstellung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 70
71 Fragebogen Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 71
72 Merkblatt Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 72
73 Antrag Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 73
74 Datenblatt Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 74
75 Datenblatt Seite 2/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 75
76 Datenblatt Seite 3/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 76
77 Datenblatt Seite 4/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 77
78 Erklärung zur Veröffentlichung (Publizitätserklärung) Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 78
79 Projektbeschreibung Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 79
80 Kostenaufstellung Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 80
81 Fragebogen zum Projektabschluss Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 81
82 Fragebogen zum Projektabschluss Seite 2/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 82
83 Fragebogen zum Projektabschluss Seite 3/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 83
84 Fragebogen zum Projektabschluss Seite 4/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 84
85 Übersicht Förderungen: Wohnen Förderung Wohnen Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Modernisierung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Baulückenschließung x 30% / WE min. 45 m² / WE min. 70 m² Wohnumfeldverbesserung Abbruch Wohnumfeldverbesserung Entsiegelung x x 15% x x 10% / WE min. 95 m² Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 85
86 Übersicht Förderungen: Arbeiten Förderung Arbeiten Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% Neuansiedlung x x 10% Betriebserweiterung x x 10% Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 86
87 Übersicht Förderungen: Grundversorgung Förderung Versorgung Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 20% Umbau x x 20% Neubau x x 20% Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 87
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