in Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite in Kreenheinstetten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "in Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite in Kreenheinstetten"

Transkript

1 Gefördert im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum durch Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 1

2 Inhalt Teil 1: Entwicklungsbeirat + MELAP PLUS Teil 2: Förderleitlinien Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Teil 4: Ablauf/Formulare Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 2

3 Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Aufgaben: - entwickelt + begleitet zusammen mit der STEG und dem Bürgertisch Gemeinschaftsprojekte - berät die Fachplaner bei der Betreuung von privaten Baumaßnahmen, vorrangig im Rahmen von MELAP PLUS - er gibt Entscheidungsempfehlungen an Ortschafts- bzw. Gemeinderat Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 3

4 Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten setzt sich derzeit (Stand: ) zusammen aus: Herr Bürgermeister Armin Reitze Herr Ortsvorsteher Guido Amann Herr Gemeinderat Klaus Buck (Mitglied des Bürgertischs) Herr Martin Hafner (Mitglied des Bürgertischs) Herr Gemeinde- + Ortschaftsrat Ulrich Schmid (Mitglied des Bürgertischs) Herr Markus Braun Frau Monika Handte, Moderatorin, Überlingen Herr Wolfgang Kuhn, Dipl. Ing., Freier Architekt + Stadtplaner, Tübingen Herr Steffen Schwarz, Dipl. Ing., Freier Architekt, Tübingen Frau/Herr N.N., Landschaftsarchitekt/in (wird nach Abraham Werkstatt benannt) Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 4

5 MELAP PLUS MELAP = Modellprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials - Modellvorhaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) - Durchführung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 5

6 Das Entwicklungsprogramm ELR Ziel des ELR ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Gemeinden des Ländlichen Raumes durch strukturverbessernde Vorhaben zu erhalten und weiter zu entwickeln Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 6

7 Das Projekt MELAP PLUS Ziel des MELAP PLUS ist es - die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu stärken - Aus 47 Bewerbungen wurden 14 Modellorte ausgewählt, die - typische Problemlagen des ländlichen Raumes - Erfolg versprechende Lösungsansätze für wichtige Fragestellungen der Entwicklung ihrer Ortskerne beschrieben haben Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 7

8 Das Projekt MELAP PLUS - In einem von 2010 bis 2015 angelegten Modellversuch können die Orte wegweisende investive Projekte umsetzen - Die Vorhaben werden aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum gefördert - Dabei spielen beispielhafte Umnutzungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in den Innerortslagen eine zentrale Rolle - Von großer Bedeutung für den MELAP PLUS Prozess sind Bürgerbeteiligung und innovative Vorgehensweisen der innerörtlichen Entwicklung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 8

9 Die Akteure - die Modellorte und ihre Planer - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) - Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen als ELR- Bewilligungsstelle - Projektteam PFEiL als wissenschaftliche Begleitung - MELAP PLUS Netzwerk Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 9

10 Die wissenschaftliche Begleitung Das MLR hat das Projektteam PFEiL zur wissenschaftlichen Begleitung von MELAP PLUS beauftragt. PFEiL = Planung, Forschung, Entwicklung im Ländlichen Raum Mitglieder: - Dr. Barbara Malburg-Graf Geographin - Prof. Kerstin Gothe. Architektin und Stadtplanerin - Das Team wird ergänzt durch die Architektin und Stadtplanerin Dipl.-Ing. M.Eng. Dörte Meinerling. Aufgabe - Koordination zwischen den Akteuren des Modellvorhabens, - bündelt Informationen und leitet sie weiter, - dokumentiert Projektergebnisse und - stellt Verbindungen in die Öffentlichkeit her. - unterstützt das Ministerium, die Modellgemeinden und ihre Planer - gibt inhaltliche Impulse in das Modellvorhaben. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 10

11 Das MELAP PLUS Netzwerk Zum MELAP PLUS Netzwerk gehören die MELAP PLUS Modellorte die MELAP ( ) Modellorte die MELAP PLUS und MELAP Planer das Begleitende Gremium die LEADER-Regionen Oberschwaben, Südschwarzwald und Südwestalb mit ihren Leitprojekten zur Innenentwicklung mit den Themen Innenentwicklung und Strukturentwicklung im ländlichen Raum verbundene Gemeinden, LEADER-Regionen, Institutionen, Gruppierungen und Fachleute in Baden- Württemberg und über Baden-Württemberg hinaus. Das Begleitende Gremium Gemeindetag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Landkreistag Baden-Württemberg Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg Arbeitsgemeinschaft der Badisch-Württembergischen Bauernverbände Architektenkammer Baden-Württemberg Deutsche Gartenbau-Gesellschaft e.v. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. Stadt Bad Dürrheim Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 11

12 MELAP Ausschreibung am 13. Februar durch das damalige Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) Die MELAP-Idee: Reduktion der Flächeninanspruchnahme auf der grünen Wiese durch eine Konzentration der Entwicklung auf den innerörtlichen Bereich Erster Schritt: Bestandserhebung - Ermittlung des vorhandenen Gebäude- und Flächenangebots - Sensibilisierung und Bewusstseinswandel durch die Bestandserhebung - insgesamt standen 372 Wohn- und Wirtschaftsgebäude in den 13 MELAP-Orten leer Umsetzung: - von 2003 bis ELR-Projekte in den Innerortslagen - Schwerpunkt private Umnutzungs- + Baumaßnahmen im Bereich Wohnen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 12

13 MELAP PLUS Modellorte Merkmale: - ländlich geprägte Orte - Kulturlandschaften mit ihren spezifischen Merkmalen - tiefgreifender wirtschaftlicher und gesellschaftlichen Strukturwandel - Funktionsverlust und Leerstand von Gebäuden - Brachliegen von Flächen im Ortskern Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 13

14 Modellort Kreenheinstetten Das geplante MELAP PLUS Vorhaben - umfassend geplante Bürgerbeteiligung - inhaltlich und räumlich detailliertes Entwicklungskonzept - Ziel: ein Dorf für alle Generationen mit einer Identität stiftenden Ortsmitte - Ortsmitte mit einem Dorfplatz und einem Bereich für Veranstaltungen als generationenübergreifenden Treffpunkt zu gestalten - einzelne Quartiere mit vielfältigen Wohnraumangeboten für unterschiedliche Anforderungen und Zielgruppen zu entwickeln. - u.a. Quartier Kooperatives Wohnen mit entwicklungsfähigen Grundrissen entstehen, die auf soziale Veränderungen flexibel reagieren und Mehrgenerationenwohnen über lange Zeiträume ermöglichen. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 14

15 Modellort Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 15

16 Modellort Kreenheinstetten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 16

17 Kreenheinstetten Themenschwerpunkte Zur Stärkung der Innenentwicklung will MELAP PLUS in den Ortskernen vor allem - gute Beispiele - nachhaltige Verfahrensweisen - innovative Experimente zu den folgenden Themenschwerpunkten unterstützen: Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 17

18 Kreenheinstetten Themenschwerpunkte Themenschwerpunkt 1 Standorte vorausschauend entwickeln, den demographischen Wandel gestalten und die lokale Wirtschaft fördern Themenschwerpunkt 2 Hindernisse bei der Nutzung von Gebäuden und Flächen in den Ortskernen überwinden Themenschwerpunkt 3 Baukultur und Freiraumkultur weiter entwickeln und Landschaft in den Blick nehmen Themenschwerpunkt 4 Verantwortungsgemeinschaften für den Ortskern stärken und beispielhafte Bürgerbeteiligung erproben Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 18

19 Kreenheinstetten Themenschwerpunkte Themenschwerpunkt 5 Wirtschaftlichkeit der Siedlungsentwicklung auf den Prüfstand stellen Themenschwerpunkt 6 Energieeffiziente Bauweisen anwenden und Beiträge zum Klimaschutz leisten Themenschwerpunkt 7 Interkommunale Zusammenarbeit erproben Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 19

20 Teil 2: Förderleitlinien Förderung + Gestaltung von privaten + gewerblichen Baumaßnahmen im Rahmen von MELAP PLUS Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/Höherförderung Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 20

21 Beratung Genehmigungspflichtige, insbesondere mit öffentlichen Mitteln geförderte bauliche Hochbaumaßnahmen werden durch Beauftragte der Gemeinde beraten Voraussetzung für die Förderung ist eine frühzeitige Beratung durch die Fachplaner, die im Auftrag der Gemeinde arbeiten Bei diesen Beratungen werden Art und Umfang einer Maßnahme und die Möglichkeiten der Förderung erörtert. Danach kann ein Förderantrag über die Gemeinde an das Regierungspräsidium gestellt werden. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 21

22 Beratung Nur Maßnahmen, die beraten wurden, werden von der Gemeinde unterstützt. Von den Beratern können auch Hinweise über Sonderförderungen von Modellmaßnahmen erhalten werden. Es wird empfohlen frühestmöglich ein Beratungsgespräch zu suchen, das kostenfrei ist. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 22

23 Beratungskriterien Bei der Beratung baulicher Maßnahmen in zentralen Lagen werden folgende Bereiche berücksichtigt: Gebäudezustand technische Ausstattung Nutzungen Gestaltung Materialien Belegung der Freiflächen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 23

24 Ziele Fördermittel aus dem Projekt MEALAP PLUS werden vorrangig bei folgenden baulichen Maßnahmen eingesetzt: Reaktivierung von Leerständen ehem. Wohnnutzungen Umnutzung von Neben- zu Hauptnutzungen Schaffung von Arbeitsplätzen (ggf. über Schwerpunktprogramm) Sicherung der Grundversorgung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 24

25 Vorrangbereich Maßnahmen außerhalb dieses Bereichs sind ggf. förderfähig Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 25

26 Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 26

27 Fördermöglichkeiten Förderung Wohnen Schaffung/Verbesserung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage Voraussetzung: Verbesserung der Wohnverhältnisse, Energieeinsparung, das Dorfbild respektiert Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer Fördermittel ausgezahlt werden mögliche Maßnahmen: 1. Umnutzungen 2. Modernisierungen 3. Baulückenschließung 4. Wohnumfeldverbesserung Förderung Arbeiten 10-15% der Nettokosten / Höchstbetrag Förderung Grundversorgung z.b. Läden, allgemeine Dienstleistung 20% der Nettokosten / Höchstbetrag Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 27

28 Fördermöglichkeiten Förderung Wohnen Bei privaten Einzelmaßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen sollen - die Wohnverhältnisse verbessert - Energie eingespart - auf das Dorfbild eingegangen werden Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer Fördermittel ausgezahlt werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 28

29 Fördermöglichkeiten Wohnen 1. Umnutzungen Maßnahme: - Ökonomieteilen zu Wohnungen - Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen Wohnungen Zweck: Eigennutzung oder Vermietung Regelfördersatz: 30% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag pro Wohnung Höherförderung für Modellprojekte bis pro Wohnung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 29

30 Fördermöglichkeiten Wohnen 2. Modernisierung Maßnahme: - umfassende Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden - älter als 50 Jahre - umfassend bzw. abschließend/vollständig, z.b. energetische Sanierung Zweck: Eigennutzung oder Vermietung Regelfördersatz: 30% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag pro Wohnung Höherförderung für Modellprojekte bis pro Wohnung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 30

31 Fördermöglichkeiten Wohnen 3. Baulückenschließung Maßnahme: - ortsbildgerechte Baulückenschließung - Abriss und anschließender Neubau Zweck: ausschließliche Eigennutzung Regelfördersatz: 30% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag pro Wohnung (nach Wohnungsgröße gestaffelt) Höherförderung für Modellprojekte - pro Wohnung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 31

32 Fördermöglichkeiten Wohnen 4. Wohnumfeldverbesserung Maßnahme 1: Förderkriterien: Regelfördersatz: - Abbruch schlechter Bausubstanz/Nebengebäude - mit anschließender Gestaltung - enge Bebauungsstruktur, unzureichende private Freiflächen - schlechte Bausubstanz - Gebäude ohne historischen und/oder architektonischen Wert - die freigeräumte Fläche ist anschließend zu gestalten - die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen - Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein 15% der zuwendungsfähigen Nettokosten Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 32

33 Fördermöglichkeiten Wohnen 4. Wohnumfeldverbesserung Maßnahme 2: Förderkriterien: Regelfördersatz: Entsiegelung befestigter Flächen mit anschließender Gestaltung - die freigeräumte Fläche ist anschließend gärtnerisch zu gestalten - die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen - Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein 10% der zuwendungsfähigen Nettokosten Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 33

34 Fördermöglichkeiten Arbeiten Maßnahme: - Verlagerung aus Gemengelage - Reaktivierung einer Gewerbebrache - Umnutzung vorhandener Gebäude Regelfördersatz: 15% der Nettokosten Maßnahme: - Neuansiedlung, Betriebserweiterung - Errichtung eines Gewerbehofes Regelfördersatz: 10% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen, z.b. Abriss bestehender Gebäude) Förderbetrag: Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekte bis - Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 34

35 Fördermöglichkeiten Grundversorgung Maßnahme: - Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen - Umnutzung, Umbau, Neubau von Einzelhandelsgeschäften, Gasthäusern Regelfördersatz: 20% der Nettokosten (zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen) Förderbetrag: Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekte bis - Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 35

36 Einschränkungen der Förderung nicht förderfähig sind insbesondere: Fahrzeuge reine Ersatzinvestitionen reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte Mietwohnungen in Neubauvorhaben der Grunderwerb zwischen Angehörigen die Mehrwertsteuer Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 36

37 Maßnahmenempfehlungen (keine Förderkriterien) Mindestmaßnahmen Energetische Gesamtmaßnahme bzw. abschließende Ergänzung anforderungsgerechte Grundrisse bzw. abschließende Ergänzung ortstypische und lagegerechte Materialien überwiegend offene (wasserdurchlässige) Hofbeläge Weitere Maßnahmen Gestaltungsanpassung regenerativer / umweltfreundlicher Energieeinsatz Entsiegelung nicht erforderlicher Freiflächen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 37

38 Gestaltungsgrundsätze Die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien ist Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln im Vorrangbereich Ortsmitte. Die Erläuterung folgt im Teil 3 Gestaltungsrichtlinien. Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 38

39 Fördergrundlagen Soll die Maßnahme durch die Gemeinde vertreten und unterstützt werden, so muss diese zwischen Antragssteller und Gemeinde abschließend besprochen sein. Die privaten Förderanträge werden über die Gemeinde an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung der Förderung und letztlichen Bewilligung der Fördermittel weitergeleitet. Maßnahmen, die vor Beginn der Genehmigung/Bewilligung durch das Regierungspräsidium begonnen werden, können nicht gefördert werden. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 39

40 Beratungsangebot Die Gemeinde empfiehlt Bauinteressenten vom Beratungsangebot durch Fachleute / Beauftragte Gebrauch zu machen. Die Erstberatung ist für die Bauinteressenten kostenlos. Die Anträge werden von diesen Fachleuten geprüft und bei Höherförderungen bzw. sonstigen Ausnahmen vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat beurteilt. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 40

41 Anträge/Beratung/Termine Anträge auf Förderung im Rahmen von MELAP PLUS können jederzeit gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind über die Berater zu erfragen. Kontaktstelle: Bürgermeisteramt Frau Volk / Rathausstraße 4 / Leibertingen Fon / . Hildegard.Volk@leibertingen.de Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 41

42 Ausnahmen/Höherförderung Eine höhere Förderung der oben aufgeführten Maßnahmen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Umnutzungen die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen) die Maßnahme muss abschließend sein die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von / Wohneinheit möglich Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen (Wohneinheiten) besteht, wird auf festgelegt Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 42

43 Ausnahmen/Höherförderung Modernisierung die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen) die Maßnahme muss abschließend sein die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von / Wohneinheit möglich Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen (Wohneinheiten) besteht, wird auf festgelegt Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 43

44 Ausnahmen/Höherförderung Baulückenschließung die Maßnahme muss Teil der Modellprojekte des Entwicklungskonzeptes sein die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen / Beitrag zu den Anforderungen des demografischen Wandels) die Maßnahme muss einschließlich Freiflächengestaltung abschließend sein die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein Gebäude und Freiflächen müssen von architektonischer Bedeutung sein kein 2.Wohnsitz Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 44

45 Ausnahmen/Höherförderung Baulückenschließung (Forts.) Eine mögliche Ausnahme- bzw. Höherförderung für eigentümergenutzte Einheiten wird wie folgt gestaffelt: - für Wohneinheiten von mind. 45 qm Wfl. bis zu einem Betrag von für Wohneinheiten von mind. 70 qm Wfl. bis zu einem Betrag von für Wohneinheiten von mind. 95 qm Wfl. bis zu einem Betrag von Über die Höherförderungen befindet der Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat. Bei Zustimmung empfiehlt dieser die Höherförderung dem Regierungspräsidium, welches letztlich entscheidet. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 45

46 Übersicht der Förderungen Förderung Wohnen Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Modernisierung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Baulückenschließung x 30% / WE min. 70 m² / WE min. 45 m² Wohnumfeldverbesserung Abbruch Wohnumfeldverbesserung Entsiegelung Förderung Arbeiten Maßnahme x x 15% x x 10% Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag / WE min. 70 m² / WE min. 95 m² Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Teil 2: Förderleitlinien Beratung Beurteilungskriterien Ziele Vorrangbereich Fördermöglichkeiten Maßnahmenempfehlung Gestaltungsgrundsätze Fördergrundlage Beratungsangebot Anträge Ausnahmen/ Höherförderung Übersicht Förderungen Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% Neuansiedlung x x 10% Betriebserweiterung x x 10% Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% Förderung Versorgung Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 20% Umbau x x 20% Neubau x x 20% Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 46

47 Beispiel für ein Förderkonzept Beispiel: Energetische Sanierung zu einem ENEV-100-Haus inkl. 12 m² Solaranlage (Stand ) Objekt mit 2 Wohneinheiten (WE) Förderung MELAP PLUS Wohnen (pro WE) Sanierungskosten: Förderung MELAP (2 WE x ): Finanzierungssumme: KfW-Effizienzhaus 100 (max /WE): Tilgungszuschuss 5% (KfW100) BAFA-Zuschuss für eine Solaranlage Finanzierungssumme nach Förderung: gegenwärtige Kreditkondition KfW 1% Rest-/Fremdfinanzierung: Gesamtförderung (24,50%): Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 47

48 Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkungen Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 48

49 Vorbemerkung Erhalt und Gestaltung des Ortsbildes Umsetzung von Bauaufgaben im Gesamtort Kreenheinstetten mit behutsamen Umgang mit dem gewachsenen Ortsbild die Besonderheit des Ortsbildes erhalten die Besonderheit des Ortes wieder herzustellen einzelnen Gebäuden sind immer auch auf ihre Auswirkungen auf das Ensemble und den Ort zu überprüfen Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 49

50 Vorbemerkung Zeitgemäße Architektur die insbesondere die Anforderungen regenerativer Energiegewinnung berücksichtigt die auf spezielle Forderungen eingeht, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben und kann zur Bildung neuer Maßstäbe beitragen Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen sie bedarf jedoch der intensiven Auseinandersetzung mit dem Ortsbild und eine abgestimmte Beratung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 50

51 Vorbemerkung Voraussetzung der Fördermittelverwendung Die Verwendung von Fördermitteln im Vorranggebiet Ortsmitte ist unter anderem an die Einhaltung dieser Gestaltungsrichtlinien gebunden Es ist empfehlenswert, in allen Fällen vor Beginn von Modernisierungen, Umbau- bzw. Neubauplanungen so frühzeitig wie möglich den Kontakt mit der Gemeinde bzw. mit den Beauftragten aufzunehmen, um gemeinsam die notwendigen gestalterischen Kriterien jedes Bauvorhabens erörtern zu können Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 51

52 Vorbemerkung Umgang mit den Gestaltungsrichtlinien Nachfolgend sind die wesentlichen Gestaltungsrichtlinien getrennt nach Bauteilen aufgeführt Diese Gestaltungsrichtlinien sollen als Grundlage aller gestalterischen und baulichen Veränderungen angewandt werden Die Gestaltungsrichtlinien sollen als eine allgemeingültige Gestaltungssprache verstanden werden, die einen Interpretationsbereich ermöglicht Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 52

53 Grundsatz Bauliche Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten, haben bezüglich Werkstoffauswahl Farbgebung Konstruktion der Erhaltung sowie Gestaltung und wo erforderlich der maßstäblichen Weiterentwicklung des Ortsbildes von Kreenheinstetten zu dienen. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 53

54 Baukörper Die vorherrschende Gebäudeform der Baukörper sollte erhalten werden Anzahl und Höhe der Geschosse haben sich an der Umgebungsbebauung zu orientieren Anbauten sollen nur ausnahmsweise vorgesehen werden sie haben sich dann in ihrer Kubatur dem Hauptgebäude unterzuordnen Erhalt der räumlichen Situation, eventuelle Neubauten (Ersatzneubauten) auf den alten, ursprünglichen Gebäudefluchten wieder errichten Abweichungen sind entsprechend -Vorbemerkung/zeitgemäße Architektur- zu begründen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 54

55 Dachformen Dächer sind in der Regel als geneigte Dächer auszuführen sie sollen mit einer Dachneigung von wenigstens 40 ausgeführt werden Pultdächer sind in zentraler Ortslage (Vorranggebiet) nur an senkrechten Wandflächen abgeschleppt zulässig Ausnahmen sind zulässig bei Dächern, die vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind bei Dachaufbauten und untergeordneten Dächern bei abweichendem Bestand Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 55

56 Dachdeckung Als Dacheindeckung zulässig sind Tonziegel (Biberschwanz, Falzziegel, Pfannen). Betondachsteine sind ausnahmsweise zulässig, sofern Falzziegel verwendet werden Dacheindeckungen sind in rötlichen bzw. braunen Farbtönen vorzusehen Vorhandene Dachvorsprünge sind zu erhalten bzw. vorzusehen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 56

57 Dachaufbauten Dachaufbauten sind in Form von Schleppgauben, Satteldachgauben und Zwerchhäusern zulässig Zwerchhäuser sollen straßenseitig nicht mehr als zwei fünftel der gesamten Gebäudelänge einnehmen Schleppgauben sind bis zu maximal der Hälfte der Gebäudelänge zulässig Insgesamt darf die Gesamtlänge aller Dachaufbauten drei fünftel der Gebäudelänge nicht überschreiten Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 57

58 Dacheinschnitte Dacheinschnitte sind nur in Ausnahmefällen zulässig Dies gilt insbesondere für Gebäudeseiten an denen sie im besonderen Maße vom öffentlichen Straßen- bzw. Platzraum aus einsehbar sind. Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 58

59 Dachfenster Dachflächenfenster müssen kleiner sein, als die verwendeten Fensterformate in den Normalgeschoßen Größere Formate sind in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie als Atelierfenster ausgebildet werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 59

60 Dachbauteile Satellitenempfangsschüsseln sind so anzuordnen, dass sie das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Ggf. sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen Anlagen zur Nutzung von Sonnen- und Umweltenergie sollen so angebracht werden dass sie vom öffentlichen Raum nur untergeordnet (< 50% der Dachfläche) wahrgenommen werden können Die Anlagen sind farblich der Dachfläche anzugleichen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 60

61 Außenwände/Fassade Einzelne Wandflächen sind als zusammenhängende Flächen auszubilden Vorsprünge von Wandflächen in Obergeschossen sind bis max. 0,30 m zugelassen Wandöffnungen für Fenster und Schaufenster sind in stehenden Formaten auszubilden Schaufensterbereiche sind mit einer Sockelzone auszubilden Ladeneingänge und Schaufenster sollen durch Mauerwerkspfeiler als getrennte eigenständige Fassadenöffnungen hergestellt werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 61

62 Vordächer/Vorbauten Vordächer sind dann zulässig, wenn sie sich in das Gesamterscheinungsbild der Gebäude und Straßenbebauung einfügen Vordächer über die gesamte Gebäudebreite sind nicht zulässig Erker und Arkaden sind nicht zulässig. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 62

63 Fassadenöffnungen Vorhandene Fensterteilungen sind beizubehalten, wenn diese ein historisches Vorbild darstellen Fensterteilungen sind als Sprossenteilung vorzusehen Getönte Fensterscheiben sind nicht zulässig Fenster, Tore und Türen sind aus Holz bzw. Kunststoff mit entsprechender Profilierung und Farbgebung herzustellen Vorhandene Klappläden sind zu erhalten, bzw. in Form und Material wieder herzustellen Vorhandene Putzfaschen sind zu erhalten. Bei Neubauten sollen diese in der Regel vorgesehen werden. Außen sichtbar angebrachte Rollladenkästen sind nicht zugelassen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 63

64 Oberflächen Bestehende Natursteinfassaden dürfen nicht verputzt, verkleidet oder deckend gestrichen werden Putzfassaden sollen keine reliefartige Struktur aufweisen Im Rahmen von Fassadensanierungen sollten folgende Materialien keine Verwendung finden: - Glasbausteine, Keramikplatten - geschliffener Werk- oder Kunststein - Kunststoff- oder Metallverkleidungen - Faserzementplatten - Metalltüren und tore Die Farbgestaltung der Gebäude ist jeweils mit der Gemeinde bzw. mit den Beauftragten abzustimmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 64

65 Unbebaute Flächen Die Befestigung und Einfriedung unbebauter Flächen soll sich dem Erscheinungsbild der Ortsmitte anpassen Grundsätzlich sollen nicht belegte Flächen wasserdurchlässig angelegt werden Von den unbebauten Grundstücksflächen sollen mind. 1/3 begrünt werden Bereiche zwischen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen, soweit als möglich als grüne Vorgärten angelegt werden Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 65

66 Einfriedungen Zäune sollten ausschließlich in Holz, Guss bzw. Schmiedeeisen ausgeführt werden Hecken sind nur zwischen privaten Grundstücken, in heimischen Gehölzen zulässig Stützmauern sind aus Feld- oder Naturstein zulässig Vorhandene Steinmauern sind wo möglich zu erhalten. Werden aus technischen Gründen Betonmauern erforderlich, so sind diese zu verblenden bzw. zu verputzen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 66

67 Werbeanlagen Werbeanlagen sind ausschließlich an den jeweiligen Geschäfts-, Dienstleistungsbzw. Werkstatträumen zulässig Sie dürfen die Brüstungshöhe des 1. Obergeschosses nicht überschreiten und sollen die Fassadengliederung nicht stören. Unzulässig sind: Flächenwerbung mit mehr als 2 m² Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht Lichtwerbung in grellen Farben Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind in Größe und Form aufeinander abzustimmen Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 67

68 Werbeanlagen/Automaten Die Höhe von horizontal angebrachten Werbeanlagen und Schriften darf 60 cm nicht überschreiten Empfohlen werden: Schriftzüge aus hinterleuchteten Einzelbuchstaben aufgemalte Schriftzüge Stechschilder berufstypische Plastiken, o.ä. Automaten sind an der der Straße zugewandten Fassadenseite der Gebäude nicht zulässig Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 68

69 Ausnahmen Von den vorgenannten Gestaltungsrichtlinien können Ausnahmen berücksichtigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist Weitere Voraussetzung für Ausnahmen ist eine Zustimmung aus der Beratung Teil 3: Gestaltungsrichtlinien Vorbemerkung Grundsatz Baukörper Dachformen + Dachdeckungen Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster Außenwände, Fassaden, Vordächer Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe Unbebaute Flächen und Einfriedungen Werbeanlagen und Automaten Ausnahmen durch die Gemeinde bzw. die Beauftragten in besonderen Fällen durch den Entwicklungsbeirat Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 69

70 Teil 4: Verfahrensablauf + Formulare Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Merkblatt, ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Publizitätserklärung Erstberatung durch die Gemeinde (Kontaktformular Liegenschaften) Einreichen der Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Fotos vor Projektbeginn, Publizitätserklärung in 3-facher Ausführung Einreichen Schlussverwendungsnachweis bei der Gemeindeverwaltung Schlussverwendungsnachweis, Fragebogen zum Projektabschluss, Fotos von der Bauphase und der Fertigstellung Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 70

71 Fragebogen Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 71

72 Merkblatt Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 72

73 Antrag Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 73

74 Datenblatt Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 74

75 Datenblatt Seite 2/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 75

76 Datenblatt Seite 3/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 76

77 Datenblatt Seite 4/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 77

78 Erklärung zur Veröffentlichung (Publizitätserklärung) Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 78

79 Projektbeschreibung Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 79

80 Kostenaufstellung Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 80

81 Fragebogen zum Projektabschluss Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 81

82 Fragebogen zum Projektabschluss Seite 2/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 82

83 Fragebogen zum Projektabschluss Seite 3/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 83

84 Fragebogen zum Projektabschluss Seite 4/4 Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 84

85 Übersicht Förderungen: Wohnen Förderung Wohnen Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Modernisierung x x 30% / Wohnheinheit / Wohnheinheit Baulückenschließung x 30% / WE min. 45 m² / WE min. 70 m² Wohnumfeldverbesserung Abbruch Wohnumfeldverbesserung Entsiegelung x x 15% x x 10% / WE min. 95 m² Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 85

86 Übersicht Förderungen: Arbeiten Förderung Arbeiten Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% Neuansiedlung x x 10% Betriebserweiterung x x 10% Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 86

87 Übersicht Förderungen: Grundversorgung Förderung Versorgung Maßnahme Eigennutzung Vermietung Regelfördersatz in % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, netto Höchstbetrag Höherförderung für Modellprojekt Maximalförderung pro Gebäude + Eigentümer Umnutzung x x 20% Umbau x x 20% Neubau x x 20% Teil 4: Formulare Fragebogen Liegenschaften Merkblatt Antrag Projektbeschreibung Aufwendungskosten Projektabschluss Fördersätze Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 87

Gestaltungsrichtlinien

Gestaltungsrichtlinien GEMEINDE SCHENKENZELL Heilig-Garten Stand zum 01. April 2015 Die städtebauliche Sanierung des Ortskerns von Schenkenzell ist ein wesentliches Element der zukünftigen Gemeindeentwicklung und bezieht sich

Mehr

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (ELR) In Reutlingen Oferdingen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. (ELR) In Reutlingen Oferdingen ELR Oferdingen (ELR) In Reutlingen Oferdingen Aufnahme von RT- Oferdingen ins Programm Durch Bescheid des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 27. März 2013 Das Projekt wird gefördert

Mehr

Gemeinde Gailingen Ortskern II

Gemeinde Gailingen Ortskern II Gemeinde Gailingen Ortskern II Gestaltungsrichtlinien für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchung Zu der vom Wirtschaftsministerium bewilligten 2010 Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Geltungsbereich

Mehr

Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.

Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013 1. Zielsetzung Der demographische Wandel

Mehr

Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen

Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen Zur Erhaltung des räumlichen und gestalterischen Zusammenhanges und dem Schutz des vorhandenen Ortsbildes,

Mehr

Alte Häuser modernisieren mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Alte Häuser modernisieren mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Alte Häuser modernisieren mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Lenzkirch ist ELR-Schwerpunktgemeinde bis 2019 Lenzkirch ist im Regierungsbezirk Freiburg die erste Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm

Mehr

Baulandpotenzial FLÄCHEN GEWINNEN DURCH INNENENTWICKLUNG STADT ENTWICKLUNG AALEN. Impressum: Stadt Aalen Stadtplanungsamt Marktplatz Aalen

Baulandpotenzial FLÄCHEN GEWINNEN DURCH INNENENTWICKLUNG STADT ENTWICKLUNG AALEN. Impressum: Stadt Aalen Stadtplanungsamt Marktplatz Aalen Planungsamt FLÄCHEN GEWINNEN DURCH INNENENTWICKLUNG Planungsamt Impressum: Stadt Aalen Stadtplanungsamt Marktplatz 30 73430 Aalen STADT ENTWICKLUNG AALEN Baulandpotenzial Fotos u.a. aus verschiedenen Veröffentlichungen

Mehr

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

Mehr

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union

Fördermöglichkeiten für Ärzte auf dem Land Richtlinie ILE/2007. Europäische Union Europäische Union Europäische Union Europäische Union Inhalt Was wird z. B. gefördert? Worin besteht die Förderung? Wer erhält die Förderung? von der Idee zur Förderung: An wen wende ich mich? Fördergegenstände im Detail

Mehr

NEUORDNUNGSKONZEPT TIEFENBACH. Stadt Crailsheim - Fachbereich Baurecht und Stadtentwicklung - Sachgebiet Stadtplanung 1

NEUORDNUNGSKONZEPT TIEFENBACH. Stadt Crailsheim - Fachbereich Baurecht und Stadtentwicklung - Sachgebiet Stadtplanung 1 NEUORDNUNGSKONZEPT TIEFENBACH Stadt Crailsheim - Fachbereich Baurecht und Stadtentwicklung - Sachgebiet Stadtplanung 1 NEUORDNUNGSKONZEPT TIEFENBACH klingt nach großen Veränderungen... Stadt Crailsheim

Mehr

Baukultur im Ländlichen Raum: Förderrichtlinie ILE. Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, Freistaat Sachsen

Baukultur im Ländlichen Raum: Förderrichtlinie ILE. Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, Freistaat Sachsen Veranstaltung der Region Elbe-Röder-Dreieck, 20.05.2009 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Auszüge zur Baukultur aus Der Förderrichtlinie Integrierte (RL ILE/2007) Den Verfahrensvorschriften

Mehr

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Schwerpunkt 1: Innovation, wissensbasierte Wirtschaft und Cluster Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Innovation in Unternehmen Innovationsorientierte Existenzgründung Entwicklungsprogramm Ländlicher

Mehr

Bürgerinformationsveranstaltung

Bürgerinformationsveranstaltung Bürgerhaus Heeren, 25.10.2007 S T A D T K A M E N Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt Bürgerinformationsveranstaltung Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung sowie

Mehr

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.

Mehr

Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen in der Innenstadt und den Stadtteilen von Melsungen

Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen in der Innenstadt und den Stadtteilen von Melsungen Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen Seite 1 Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen in der Innenstadt und den Stadtteilen von Melsungen Ziele des Fonds sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen

Mehr

Stadt Emden Aktive Innenstadt

Stadt Emden Aktive Innenstadt Richtlinie über die pauschale Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach 164 a Baugesetzbuch im Sanierungsgebiet Innenstadt der Stadt Emden (Modernisierungsrichtlinie) Im Sanierungsgebiet

Mehr

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren Förderfibel Neuenkirchen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren Vorwort des Bürgermeisters Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Neuenkirchen wurde 2014 in das

Mehr

Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen)

Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Egg vom 16. September 2013 wird der Baubehörde empfohlen, Solaranlagen

Mehr

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung

Mehr

Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen der Großen Kreisstadt Kitzingen (Werbeanlagensatzung WAS) vom 27.

Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen der Großen Kreisstadt Kitzingen (Werbeanlagensatzung WAS) vom 27. 1 STADT KITZINGEN Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen der Großen Kreisstadt Kitzingen (Werbeanlagensatzung WAS) vom 27. November 2015 Inkrafttreten: 02.12.2015 Stand: 02.12.2015 2 Aufgrund

Mehr

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße S a t z u n g über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße Satzung der Stadt Siegburg zur Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

Mehr

Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen in der Stadt Saalfeld

Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen in der Stadt Saalfeld Werbeanlagen im Sinne nachfolgender Satzung sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der gewerblichen sowie beruflichen Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe und Beruf dienen und vom öffentlichen

Mehr

S Sparkasse Stadtlohn

S Sparkasse Stadtlohn Veranstaltung Thermographie KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden Karin Lammers Kreditberatung 12. November 2009 Gliederung: 1. Allgemeines 2. Fördermöglichkeiten

Mehr

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller)

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller) Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.

Mehr

MARKTGEMEINDE EBENTHAL

MARKTGEMEINDE EBENTHAL MARKTGEMEINDE EBENTHAL BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BESCHLOSSEN IN DER SITZUNG VOM 13.12.2011 Der Gemeinderat der Marktgemeinde EBENTHAL beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende VERORDNUNG

Mehr

Gestaltungsleitfaden Bauen im Bestand. Heckfeld

Gestaltungsleitfaden Bauen im Bestand. Heckfeld Gestaltungsleitfaden Bauen im Bestand Heckfeld Vorwort Als eine von 13 Gemeinden des Landes Baden- Württemberg wurde Lauda-Königshofens Ortsteil Heckfeld zum MELAP PLUS Ort ernannt. Die Bezuschussung von

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am 15.10.2015, 19.00 Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie 1 20. Oktober 2015 "Was lange währt

Mehr

Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich

Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich Aufgrund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift zur Regelung der Außenwerbung im Stadtmittebereich Seite 1 von 6 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg zur Regelung der Außenwerbung im Stadtmittebereich in der Fassung vom

Mehr

Stadt Bad Mergentheim

Stadt Bad Mergentheim Stadt Bad Mergentheim Örtliche Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Automaten und über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Automaten zum

Mehr

Das neue Förderprogramm Einbruchschutz der KfW Inhalt

Das neue Förderprogramm Einbruchschutz der KfW Inhalt Das neue Förderprogramm Einbruchschutz der KfW Inhalt Was wird gefördert? Wer wird gefördert?... In welchem Umfang wird gefördert?... Förderfähige Investitionsmaßnahmen.. Ablauf der KfW-Förderung.... Was

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Niedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB Ein Überblick Katy Renner-Köhne Inhalt Einordnung

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift 1 Örtliche Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen innerhalb des Wohnhofes Im Eichenbrink (Gestaltungssatzung für einen Teilbereich des Geltungsbereiches

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel Ortsrecht 6 / 8 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel Aufgrund des 111 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und

Mehr

energetisches Sanieren

energetisches Sanieren energetisches Sanieren Der Weg zum Effizienzhaus von der der Bestandsaufnahme bis zur Fertigstellung des Objekts Eine Konzeption in 6 Schritten Zielvorgaben für die Sanierungsmaßnahmen Sanierung zum Effizienzhaus

Mehr

Gestaltungssatzung der Stadt Spalt

Gestaltungssatzung der Stadt Spalt Gestaltungssatzung der Stadt Spalt Im Bewusstsein ihrer Verpflichtung zur Erhaltung des unverwechselbaren Charakters des historischen Stadtbilden und der Denkmäler alter Städtebaukunst erlässt die Stadt

Mehr

WERBESATZUNG F Allgemeine Anforderungen

WERBESATZUNG F Allgemeine Anforderungen Satzung über die Gestaltung von Außenwerbeanlagen und Warenautomaten zur Wahrung und Pflege des Stadtbildes der Altstadt sowie weiterer ausgewählter Stadtteile (Werbesatzung) Aufgrund des 86 der Landesbauordnung

Mehr

Finanzierung (KfW-Förderung) Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW.

Finanzierung (KfW-Förderung) Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Finanzierung (KfW-Förderung) Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Komplette

Mehr

Satzung. 1 Örtlicher Geltungsbereich

Satzung. 1 Örtlicher Geltungsbereich Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten, über verringerte Maße für Bauwiche, Abstände und Abstandsflächen, sowie über die Erhaltung der Dachlandschaft

Mehr

Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft

Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Philipp Maurer, Raumplaner ETH NDS SIA Sarnen, 2. Juni 2016 2 Warum Regeln? Abbruch und Wiederaufbau seit 2012 zulässig. Art. 24c Abs.

Mehr

Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne

Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne Merkblatt zum Förderschwerpunkt Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne

Mehr

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.

Mehr

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2006 vom 20.06.2005 Das Ministerium für Ernährung

Mehr

Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz

Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten an der Deisterallee / Deisterstraße und Bahnhofstraße / Bahnhofsplatz 1 Geltungsbereich (1) Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches

Mehr

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung für alle Eigentümer im Sanierungsgebiet Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Ansprechpartnerin und Projektleiterin für die Durchführung

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang- Soziale Stadt Investitionen im Quartier Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Christine Tritschler Modernisierungsbetreuung Aufgaben der Modernisierungsbetreuung:

Mehr

Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen

Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen Sch 29.09.2016 Ergebnisprotokoll 27.09.2016 Fragen und Anmerkungen der BürgerInnen Lfd. Nr. Name Wohnort Anmerkung Antwort Vorgehen 1 Frage zur Zulässigkeit der eigenen, abgeschlossenen Sanierung aus Sicht

Mehr

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Grüne Höfe Neue Fassaden Informationen und Fördermöglichkeiten Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches

Mehr

Stadt Hessisch Oldendorf

Stadt Hessisch Oldendorf Stadt Hessisch Oldendorf ST Hessisch Oldendorf Änderung der örtlichen über die Gestaltung Verfahren nach 13a BauGB über Gestaltung gem. 84 Abs. 3 NBauO i. V. m. 9 Abs. 4 BauGB A B S C H R I F T PETER DIPL.-ING.

Mehr

Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Regelung von Art, Größe und Anbringungsort von Werbeanlagen

Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Regelung von Art, Größe und Anbringungsort von Werbeanlagen Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Regelung von Art, Größe und Anbringungsort von Werbeanlagen Seite 1 von 10 von Art, Größe und Anbringungsort von Werbeanlagen. Inhaltsverzeichnis/ Inhaltsübersicht: 1

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Bruchhausen über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes vom

Satzung. der Ortsgemeinde Bruchhausen über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes vom Satzung der Ortsgemeinde Bruchhausen über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes vom 17.04.2000 Aufgrund des 88 Abs. 1 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Werbeanlagensatzung vom Teil 1: Begriffsbestimmungen

Werbeanlagensatzung vom Teil 1: Begriffsbestimmungen Seite 1 von 5 Werbeanlagensatzung vom 22.10.2003 Aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Oberschleißheim folgende Satzung: Teil

Mehr

Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren?

Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren? WohnrAum SAniErEn Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren? Die Zukunftsförderer umwelt- und zukunftsgerecht sanieren machen Sie ihr heim fit für die Zukunft Vorausschauende Investitionen

Mehr

Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01.

Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01. Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01. März 2011 1. Vorbemerkung Die Reformation ist ein zentrales Ereignis

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Demografischer Wandel im ländlichen Raum

Demografischer Wandel im ländlichen Raum Demografischer Wandel im ländlichen Raum Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Lebenswelt Dorf und die dörflichen Lebensstile 1 Der Wettbewerb - seit 2005 unter dem Motto Unser Dorf hat Zukunft

Mehr

Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach

Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach Vom 2. Februar 1989 Die Stadt Kulmbach erlässt aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 sowie Art. 89 Abs. 1 Nr. 10 der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Fachtagung: Zuhause im Quartier Solar- und Klimaschutzsiedlung Düsseldorf-Garath

Fachtagung: Zuhause im Quartier Solar- und Klimaschutzsiedlung Düsseldorf-Garath Fachtagung: Zuhause im Quartier Solar- und Klimaschutzsiedlung Düsseldorf-Garath GARATH-NORDWEST Zahlen + Fakten Ausgangssituation Anzahl WE insgesamt 452 Wfl. 32.438 m² im Quartier = 7 % des Gesamtbestandes

Mehr

Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum 1 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Richtlinie ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil

Mehr

Keine halben Sachen...

Keine halben Sachen... Keine halben Sachen... verpassen Sie Ihrem Haus ein dickes Fell Folie 1 Was erwartet Sie heute? Zwei ehrgeizige WEG-Sanierungen mit insgesamt 425 Wohneinheiten Frank Spittler, Geschäftsführer von Gisinger

Mehr

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Aufgrund von 74 der Landesbauordnung (LBO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 08.08.1995 (GBl.617), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebäude-Energieausweise EnEV 2014

Gebäude-Energieausweise EnEV 2014 Gebäude-Energieausweise 2014 Erfahrungen Energieausweis + 2016-2021 Dipl. Bauingenieur (FH) Kay Baugut Zertifizierter Energieberater für WG/NWG (dena/kfw) Energieberater für Denkmäler (WTA) Zertifizierter

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

F Ö R D E R K O M P A S S

F Ö R D E R K O M P A S S Orientierung für Modernisierungen von Bestandsimmobilien Herausgeber: Innenstadtkoordination Ahlen - Masterplan Ahlener Innenstadt - Bahnhofstraße 8, 59227 Ahlen Telefon: 02382-7710191 info@innenstadt-ahlen.de

Mehr

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3 Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an

Mehr

Handlungsansätze bei Bevölkerungsrückgängen. Landentwicklung

Handlungsansätze bei Bevölkerungsrückgängen. Landentwicklung Handlungsansätze bei Bevölkerungsrückgängen im Bereich der Landentwicklung Bevölkerungsrückgang - Handlungsansätze im Bereich Landentwicklung Übersicht: Situation des ländlichen Raumes in Niedersachsen

Mehr

Gestalterische Rahmenbedingungen für das Bauen im

Gestalterische Rahmenbedingungen für das Bauen im Gestalterische Rahmenbedingungen für das Bauen im Geltungsbereich städtebaulicher Erhaltungsverordnungen nach 172 BauGB www.hamburg.de/stadtplanungeimsbuettel Die städtebauliche Erhaltungsverordnung dient

Mehr

Außenwerbungssatzung der Stadt Heusenstamm

Außenwerbungssatzung der Stadt Heusenstamm Außenwerbungssatzung der Stadt Heusenstamm Zur Erhaltung und Gestaltung des historischen Orts- und Straßenbildes hat die Stadtverordnentenversammlung der Stadt Heusenstamm aufgrund der 5 und 51 der Hessischen

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Die Satzung gilt für alle Anlagen der Außenwerbung, gleichgültig ob nach BayBO genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei.

1 Geltungsbereich. (2) Die Satzung gilt für alle Anlagen der Außenwerbung, gleichgültig ob nach BayBO genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei. Lindau (B) Nr. II/2. S a t z u n g über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und wesentliche Änderung von Anlagen der Außenwerbung im Bereich der Stadt Lindau (Bodensee) - Insel - (Werbeanlagensatzung)

Mehr

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Ortsteils Türkendorf. Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Spremberg, Ortsteil Türkendorf

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Ortsteils Türkendorf. Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Spremberg, Ortsteil Türkendorf Beschlossen unter Beschluss-Nr. G/IV/05/0366 veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 3/06 vom 10.02.2006 6.16 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Ortsteils Türkendorf Gestaltungs-

Mehr

Hotline: 0681/

Hotline: 0681/ Das saarländische Förderprogramm Klima Plus Saar Attraktive Zuschüsse für Vereine Die Steigerung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien sind erklärtes Ziel der saarländischen

Mehr

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige

Mehr

Maßnahmenempfehlungen für Gebäudetyp A Sichtfachwerkfassaden. Maßnahmenempfehlungen für Gebäudetyp B1 Sichtbacksteinfassaden

Maßnahmenempfehlungen für Gebäudetyp A Sichtfachwerkfassaden. Maßnahmenempfehlungen für Gebäudetyp B1 Sichtbacksteinfassaden Erläuterungen zur Gebäudekartei Gebäudetypen s. auch Plan Gebäudetypen Maßnahmenempfehlungen für Gebäudetyp A Sichtfachwerkfassaden Wichtiges Fachwerkgebäude erhalten und gestalten. Falls ein Förderantrag

Mehr

Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss

Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss www.kfw.de/455 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern

Mehr

ITZB Innovations- und Technologiezentrum Bayern im Haus der Forschung

ITZB Innovations- und Technologiezentrum Bayern im Haus der Forschung ITZB Innovations- und Technologiezentrum Bayern im Haus der Forschung Martin Wohlfart Diplom-Physiker ITZB Allgemein Zusammenschluss der ehemaligen Innovationsberatungsstellen Nordbayern (LGA) und Südbayern

Mehr

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln

Mehr

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich

Mehr

Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer

Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten

Mehr

Aktuelle Förderungen und Forderungen zum April 2016

Aktuelle Förderungen und Forderungen zum April 2016 Fachforum Die neue EnEV KfW-Effizienzhaus 2014 und die Änderungen Aktuelle in Förderungen 2016 15.03.2016 und Forderungen Bauzentrum zum München April 2016 KfW-Effizienzhaus Aktuelle Förderungen und Forderungen

Mehr

AKTUELLE FÖRDERANGEBOTE BESTANDSFÖRDERUNG FÜR EIGENHEIME. Kristian Hentzschel Hamburg, 06. Februar 2016

AKTUELLE FÖRDERANGEBOTE BESTANDSFÖRDERUNG FÜR EIGENHEIME. Kristian Hentzschel Hamburg, 06. Februar 2016 AKTUELLE FÖRDERANGEBOTE BESTANDSFÖRDERUNG FÜR EIGENHEIME Kristian Hentzschel Hamburg, 06. Februar 2016 2 INHALT 1 2 3 4 5 6 Hamburger Energiepass Wärmeschutz im Gebäudebestand Erneuerbare Wärme Hamburger

Mehr

Städtebaulicher Fachbeitrag/ Gestaltungskriterien

Städtebaulicher Fachbeitrag/ Gestaltungskriterien Städtebaulicher Fachbeitrag/ Gestaltungskriterien 1 Städtebaulicher Fachbeitrag - Gestaltungskriterien _Stärkung des individuellen Charakters des Ortes _Identitätsstiftende Wirkung _Förderung des Erhaltes

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Fördermöglichkeiten für WEG s

Fördermöglichkeiten für WEG s Bauzentrum München 08.04.2014 Fördermöglichkeiten für WEG s Dipl.-Ing. (FH) Hohenstaufenstr. 10 86830 Schwabmünchen Energieberater BAFA Sachverständiger KfW KfW-Denkmalzulassung Energie-Effizienz-Experte

Mehr

Vortrag am

Vortrag am Vortrag am 20.01.2010 Abgrenzung Sanierungsgebiet - im Süden: Grenze Bahnfläche - Im Osten bis Landauer Str. 11 und Obere Hauptstraße einschließlich Liegenschaften Ägyptenpfad - Im Norden zwischen Stangenbrunneng.

Mehr

Anlage 2 Angaben zu Baumaßnahmen

Anlage 2 Angaben zu Baumaßnahmen Anlage 2 Angaben zu Baumaßnahmen Bezeichnung des Projekts 1. Vorbemerkung Bauliche Anlagen im Sinne dieses Antrags sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Bauliche Anlagen

Mehr

KfW Förderbedingungen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. Juni

KfW Förderbedingungen. Energetisch sanieren mit Glas und Fenster. Juni KfW Förderbedingungen Energetisch sanieren mit Glas und Fenster Juni 2014 Marktchancen Die KfW Marktchancen für die Glas-, Fenster- und Fassadenbranche Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die energetischen

Mehr

Die Förderprogramme des Landes Hessen

Die Förderprogramme des Landes Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Förderprogramme des Landes Hessen Rahmenbedingungen, Überblick und Ausblick 1 Gliederung 1. Grundstruktur der Förderung

Mehr

Informationsveranstaltungen. Entwicklung in den Stadtteilen

Informationsveranstaltungen. Entwicklung in den Stadtteilen Informationsveranstaltungen Entwicklung in den Stadtteilen 10./ 11./ 19. November 2015 Entwicklung in den Stadtteilen Informationsveranstaltung für private Eigentümer Agenda Worum geht es heute? Begrüßung

Mehr

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover 1. Zweck der Förderung 1.1 Mit der Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen sollen

Mehr

S A T Z U N G. Diese Satzung gilt für den in dem als Anlage beigefügten Plan gekennzeichneten Bereich. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.

S A T Z U N G. Diese Satzung gilt für den in dem als Anlage beigefügten Plan gekennzeichneten Bereich. Der Plan ist Bestandteil der Satzung. S A T Z U N G der Kreisstadt Siegburg über die besondere Anforderung an die Gestaltung zur Pflege und zum Schutz der baulichen und historischen Eigenart des Ortsbildes in der Holzgasse und in ihrem Nahbereich

Mehr

WBG Aufbau Strausberg eg

WBG Aufbau Strausberg eg WBG Aufbau Strausberg eg Idyllische Kleinstadt im Speckgürtel östlich von Berlin 04.11.2016 WBG "Aufbau" Strausberg eg 1 WBG Aufbau Strausberg eg Kleine Genossenschaft Verwaltungseinheiten Gegründet 1954

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz

Städtebaulicher Denkmalschutz Städtebaulicher Denkmalschutz Förderrichtlinie für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Modernisierung von Mietwohnungen in festgelegten Gebieten des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz in der

Mehr

PERSPEKTIVEN VERBINDEN

PERSPEKTIVEN VERBINDEN PERSPEKTIVEN VERBINDEN Energetische Modernisierung von Einfamilien und Zweifamilienhäusern Alexander Peischl LUWOGE consult GmbH 10.11.2010 Donnersbergweg 2 67059 Ludwigshafen Tel.: +49(0)621/ 55 90 989

Mehr

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS)

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) Gemeinde Aurach Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum Zielgruppe: Haushalte mit zwei und mehr Kinder Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen

Mehr

Altersgerecht Umbauen Kredit

Altersgerecht Umbauen Kredit Altersgerecht Umbauen Kredit www.kfw.de/159 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder in Einbruchschutz investieren. Wir

Mehr

Gestaltungassatzung Zeithstraße Seelscheid 6301

Gestaltungassatzung Zeithstraße Seelscheid 6301 Örtliche Bauvorschrift (Gestaltungssatzung) der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gemäß 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Zeithstraße in Seelscheid vom 13.07.2010 Präambel

Mehr

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung in der Gemeinde Taufkirchen (Stand 01.01.2012) I. Fördergrundsätze Der Taufkirchner Gemeinderat steht einhellig hinter dem Ziel der Energievision des

Mehr

STADT KITZINGEN. vom Inkrafttreten:

STADT KITZINGEN. vom Inkrafttreten: 1 STADT KITZINGEN Satzung Über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, wesentliche Änderung und den Betrieb von Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Kitzingen (Werbeanlagensatzung) vom 07.02.1992 Inkrafttreten:

Mehr

Denkmalschutz und Energieeffizienz?

Denkmalschutz und Energieeffizienz? Denkmalschutz und Energieeffizienz? EnergieeinsparVerordnung EnEV Prinzipiell auch im Denkmalschutz Ausnahmen: Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Nachrüstungsanforderungen Anforderungen im Modernisierungsfall

Mehr