Mängel an Elektroanlagen: Beraten Sie Ihre Kunden!
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- Walther Keller
- vor 6 Jahren
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1 Mängel an Elektroanlagen: Beraten Sie Ihre Kunden! j Gebäude & Inhalt Mängel an elektrischen Anlagen sind oft der Grund für verheerende Brandschäden in Unternehmen. Regelmäßige Wartungen und Prüfungen der Anlagen sind nicht nur ein Muss, sondern schützen Ihre Kunden auch vor enormen Wertverlusten und bringen Sicherheit. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zu den gesetzlichen und geforderten Prüfungen zusammengestellt. Nutzen Sie das Wissen für Ihre Beratung! Und: Sollte es trotz aller Vorkehrungen zum Brand kommen, sind die VHV FIRMENPROTECT Sach oder die VHV INDUSTRIEPROTECT Sach für Ihre Kunden da und sichern ab! Etwa 30 Prozent der Brände, die durch Sachversicherer aufgenommen werden, sind auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Das Risiko können Ihre Kunden eindämmen. Wie? In dem elektrische Anlagen fachgerecht geplant, montiert, regelmäßig Instand gehalten und geprüft werden. Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung, die BGV-A3-Prüfung, aller elektrischen Anlagen und Geräte vor. Hier geht es um die Durchführung und Dokumentation von Messungen zum Feststellen der Sicherheit gegen elektrischen Schlag, in erster Linie also um den Personenschutz.
2 Gesetzlich vorgeschrieben: Überprüfungszeiträume nach BGV-A3 Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Stationäre elektrische Anlagen (z. B. Fertigungsstraßen) Alle 4 Jahre Elektrofachkraft (z. B. Elektromeister) Nichtstationäre elektrische Anlagen (z. B. Kompressoren) 1 x jährlich Elektrofachkraft (z. B. Elektromeister) Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungsschutzschalter in stationären Anlagen alle 6 Monate einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer/in Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungsschutzschalter in nicht stationären Anlagen arbeitstäglich einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer/in Ortsfeste Geräte (z. B. Kühlschränke) Alle 4 Jahre Elektrofachkraft
3 Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Ortsveränderliche Geräte in Bürobetrieben oder unter ähnlichen Bedingungen (z. B. Kaffeemaschine) Mindestens alle 24 Monate Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (Elektriker) unter Leitung und sicht einer Elektrofachkraft und bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte Ortsveränderliche Geräte allgemein (z. B. Bohrmaschinen) Mindestens alle 12 Monate Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person (Elektriker) unter Leitung und sicht einer Elektrofachkraft und bei Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte Zusätzlicher Schutz durch VdS-Prüfungen: Klausel SK 3602 Zusätzlich zu den gesetzlichen Prüfungsvorschriften kann eine versicherungsvertragliche Bestimmung, die sogenannte Klausel SK 3602 (übernommen aus den Prüflinien des VdS), für die Prüfung der elektrischen Anlagen gelten. Diese wiederkehrende Überprüfung nach VdS wird durch Industrieversicherer alle zwölf Monate vorgeschrieben. Die VHV INDUSTRIEPROTECT-Verträge weisen die Klausel SK 3602 grundsätzlich in der Anlage zu den Versicherungsbedingungen aus. In unserem Produkt VHV FIRMENPROTECT erfolgt die Vereinbarung im Neugeschäft ab einer Inhalts- oder Gebäudeversicherungssumme von 3 Mio. Euro. Ausnahmen sind Holzbearbeitungsbetriebe. Dort wird die SK 3602 schon ab 1 Mio. Euro vereinbart. Bei alten Versicherungsverträgen kann die Klausel auch schon bei niedrigeren Versicherungssummen vereinbart sein.
4 Was unterscheidet die BGV-A3-Prüfung von der VdS-Prüfung (Klausel SK 3602)? Anders als die BGV-A3-Prüfung dient die VdS-Prüfung dem Sach- und Brandschutz. Der VdS-Sachverständige konzentriert sich auf die Gefahr der Brandausbreitung. Der bauliche Brandschutz (z. B. Brandabschottung) trägt wesentlich zur Verhinderung einer Brandausbreitung bei und wird bei einer VdS-Prüfung stärker berücksichtigt als bei einer BGV-A3-Prüfung. Die Prüfung nach Klausel SK 3602 ersetzt nicht die BGV-A3-Prüfung. Während die BGV-A3-Prüfung beispielsweise die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 einschließt, sieht die Prüfung nach VdS Temperaturmessungen auch an nicht frei zugänglichen Bauteilen vor, um eine mögliche Überhitzung frühzeitig festzustellen. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Betrieb ein Prüfprotokoll. Dort sind neben den positiven Prüfergebnissen auch eventuelle Schwachstellen genannt und eine Frist zur Verbesserung aufgezeigt. Dem Sachversicherer dient das Prüfprotokoll als Nachweis der durchgeführten Prüfung. Bei Mangelfreiheit besteht die Möglichkeit das Prüfintervall in Absprache mit dem Sachversicherer auf 24 Monate zu verlängern! Wichtig zu wissen: VdS-Prüfung nur durch VdS-Sachverständige möglich Eine Prüfung nach VdS darf ausschließlich der anerkannte VdS-Sachverständige durchführen. Als besonders qualifizierte Fachkraft, unterliegt der VdS-Sachverständige weder dem Einfluss des Versicherungsnehmers, noch ist er Errichter der elektrischen Anlagen oder mit der Wartung/Instandhaltung beauftragt. Die Gefahr einer Betriebsblindheit oder der Einflussnahme durch Betriebsangehörige wird so vermieden. Auch eine finanzielle Einflussnahme ist unwahrscheinlich: Der Sachverständige ist weder an der Mängelbeseitigung noch an etwaig erforderlichen Veränderungen beteiligt. Sie möchten die Details kennen? Dann informieren Sie sich hier!
5 Weitere Informationen zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hier. Die Unfallverhütungsvorschrift für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3 finden Sie hier! Details rund um die Themen VdS-Sachverständige und die Prüfung elektrischer Anlagen finden Sie auf dieser Seite.
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