Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung aus Sicht einer ZÜS. Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leiter ZÜS

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1 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung aus Sicht einer ZÜS Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leiter ZÜS TÜV SÜD Industrie Service GmbH

2 Überwachungsbedürftige Anlagen Aufzugsanlagen Anlagen für brennbare Flüssigkeiten Dampfkessel und Druckbehälter Ex-Anlagen TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 2

3 Novellierung der BetrSichV Historie in der Entwicklung der Novelle Betrachtungen am Beispiel der Aufzüge Sicherheitstechnischer Stand der Aufzüge in Deutschland Anforderungen seitens des BMAS Kabinettsvorlage Sicherheitstechnische / wirtschaftliche Auswirkungen TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 3

4 Historie zur Novellierung der BetrSichV TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 4

5 Beteiligte Kreise Hersteller (VDMA, VfA, VmA) Industrie, Betreiber (VCI, BDI) Politik (BMAS, Länder) ZÜS Wartung Plus Eigenprüfung / Eigenüberwachung Reduzierung der Staatsausgaben Unabhängige Drittprüfung TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 5

6 Sicherheitstechnischer Stand der Aufzüge in Deutschland Mängel an Aufzugsanlagen in Deutschland 2013 TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 6

7 Mängelstatistik (nach der Prüfung) Anz. geprüfter Anlagen: ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 7

8 Aufzüge in Deutschland TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 8

9 Unfallmeldungen 2013 Unfallstatistik 2013 verletzte Personen Verletzung leicht/mittel schwer/bleibend tödlich Personenaufzüge Lastenaufzüge 3 Behindertenaufzüge Paternoster 1 3 Kleingüteraufzüge 1 Arbeitsplattformen bei Aufzugsmontage Bauaufzüge, Schräglastenaufzüge 3 (2) (1) Summen (12) 4 (5) 31 (34) (In Klammern) beinhaltet auch Aufzüge u. Hebezeuge nach MaschRiLi Quelle: Unfallmeldungen 2013 VDMA-FV AuF, VdTÜV

10 Unfallmeldungen 2013 Unfallstatistik 2013 Personenschäden, Ursachen Technisches Versagen: ca. 68% (z. B. Produktversagen, Montagefehler, Elektrik) Menschliches Versagen: ca. 32% (z. B. Fehlverhalten bei Montage, Wartung und Personenbefreiung)

11 Sicherheit der Aufzüge in Deutschland Zusammenfassung: 49,14 % mängelfrei (Vorjahr 35%), 39,87 % mit geringfügigen Mängeln (56%), 10,65 % mit erheblichen Mängeln (8%), 0,35 % mit gefährlichen Mängeln (0,31%) (Betrachtung nach der Prüfung) 31 gemeldete Unfälle bei ca Anlagen in Deutschland Resümee: Das bisherige Prüfkonzept mit einer unabhängigen Haupt- und Zwischenprüfung im jährlichen Wechsel durch die ZÜS hat sich bewährt! Dies wurde auch durch den ABS UA3 bestätigt! TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 11

12 Kabinettsvorlage zur BetrSichV TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 12

13 Kabinettsvorlage Entgegen der Expertenmeinung (ABS/UA 3) hat sich nach Ansicht des BMAS die bisher vorgeschriebene, aber offensichtlich nicht ausreichend wirksame Zwischenprüfung nicht bewährt. Sie soll durch eine flexible, gefährdungsorientierte, aber umfassende Prüfung ersetzt werden. Argumente des BMAS: Zwischenprüfungen werden häufig nah an der Hauptprüfung durchgeführt Bei der Zwischenprüfung werden nur die Tragseile kontrolliert Roas Anlage 1 Mängelzahlen_ZÜS-Zwischenprüfungen_Aufzüge_ pdf Roas Anlage 2 ZÜS_AK_Aufzüge_14-22_Übersicht_Durchführung_ZP_zwischen_zwei_HP.pdf Roas Anlage 3 FÖ_14-16_Inhalte_der_ZP_im_Prüfkonzept_Wiederkehrende_Prüfung_Aufzüge.pdf

14 Kabinettsvorlage Die neue Zwischenprüfung soll im Rahmen der Instandhaltung durch eine ZÜS oder befähigte Person durchgeführt werden. Fragen die zu stellen sind: Was, wenn keine Instandhaltung? ZÜS kann aufgrund der Ausschlusskriterien zur Unabhängigkeit (DAKKS, ZLS oder DIN EN ISO 17065) keine Instandhaltung durchführen. also auch keine ZP? Hinweis: Auch heute schon werden ca. 80% der Aufzüge über Wartungsverträge durch Wartungsunternehmen regelmäßig betreut.

15 Kabinettsvorlage Folge: Die ZP findet in Abhängigkeit des Betreibers/Arbeitgebers bzw. z. B. der Aufzugsfirma statt, die diese Anlage auch heute schon instand hält. Die Aufzugsfirma prüft sich selbst! Sie ist somit, je nach Wartungsvertrag (Vollwartungsvertrag/Teilwartungsvertrag), direkt vom Ergebnis ihrer Prüfung abhängig. Das ist sicherheitstechnisch betrachtet ein nicht nachvollziehbares Ergebnis!

16 Kabinettsvorlage Sicherheitstechnische und wirtschaftliche Auswirkungen: Die Durchführung der ZP kann nicht sichergestellt werden. Sicherheitsrisiko, da Mängel u. U. nicht oder später entdeckt werden? Von befähigten Personen kann ein vergleichbarer Anspruch (zur ZÜS) an Unabhängigkeit nicht erfüllt werden! Mängelquote > 50% und neu - ZÜS-Prüffristverlängerung (Verdoppelung), viele Mängel werden mit einem höheren Gefährdungspotenzial bewertet. Prüffristverkürzung mit u. U. einer ganzen Reihe von Einspruchsverfahren Prüfaufwand für HP muss angepasst werden (Bewertungszeitraum) Es ist zu erwarten, dass die Sicherheit der Anlagen sinkt und höhere Kosten entstehen!

17 Kabinettsvorlage Sicherheitstechnische und wirtschaftliche Auswirkungen: Die Prüfung der (gesamten) elektrischen Anlage an der Aufzugsanlage: Folge: In 2013 eindeutig in die Verantwortung der ZÜS gelegt Neu, nur noch der elektrische Sicherheitskreis? Delta zwischen Inverkehrbringen und Betrieb? ZÜS kann keine Beurteilung über den sicheren Betrieb der Anlage abgeben. Mängel im Bereich der elektrischen Anlage (ohne Sicherheitskreis) > 50% Es ist zu erwarten, dass die Sicherheit der Anlagen sinkt und höhere Kosten entstehen!

18 Kabinettsvorlage Anforderungen durch das BMAS Sicherheitsstandart bleibt mind. erhalten Reduzierung der Mängel kostenneutral Das bisherige Konzept (Haupt- und Zwischenprüfung im jährlichen Wechsel durch die unabhängige ZÜS bleibt erhalten (vgl. ABS-UA3). Im Rahmen der ZP, ist die Aufzugsanlage dahingehend zu prüfen, ob sie sich in vorschriftsmäßigen Zustand befindet und sicher betrieben wird. Hierzu gehört auch, ob festgestellte Mängel aus vorhergehenden Prüfungen beseitigt wurden sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der Wartung/Instandsetzung.

19 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dieter Roas, TÜV SÜD Industrie Service GmbH Tel.: TÜV SÜD Industrie Geschäftsfeld Service GmbH Fördertechnik Folie 19

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