IHK Hochrhein-Bodensee. IHK-Hauptgeschäftsführer Marx kritisiert Mautpläne der Bundesregierung. Bürokratieriese und Ertragszwerg

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1 REGIO Report IHK Hochrhein-Bodensee Bild: digitalstock-fotolia. IHK-Hauptgeschäftsführer Marx kritisiert Mautpläne der Bundesregierung Bürokratieriese und Ertragszwerg Eine allgemeine Pkw-Maut hat die IHK in der Vergangenheit stets befürwortet und tut dies auch heute noch. An den aktuellen Mautplänen der Bundesregierung übt Hauptgeschäftsführer Claudius Marx allerdings heftige Kritik. Einem riesigen Aufwand steht ein minimaler Ertrag gegenüber. Mit diesen Worten kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx die Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Maut. Diese soll von allen Verkehrsteilnehmern auf allen Straßen, also auch auf Landes- und Kreisstraßen, erhoben werden. Inländische Fahrzeughalter soll eine komplementäre Anrechnung bei der Kraftfahrzeugsteuer entlasten. Die Kritik der IHK setzt an mehreren Stellen an. Zwar propagiert die IHK seit Langem eine allgemeine Pkw-Maut, wenn auch immer mit der Maßgabe, dass die Einnahmen ohne Abstriche den belasteten Straßennutzern zugutekommen und dass so ein substanzieller Beitrag zur Finanzierung der notleidenden Straßeninfrastruktur generiert werden kann. Gerade daran aber fehlt es, ist Marx überzeugt. Denn auch wenn die Maut zunächst für alle gilt, die die Straßen befahren, bleibt auf der Ertragsseite nur der Beitrag der Ausländer. Allen Inländern sollen die Kosten über eine geringere Kraftfahrzeugsteuer quasi erstattet werden. Da der Anteil der ausländischen Straßennutzer im einstelligen Prozentbereich liegt, fällt auch der Saldo entsprechend gering aus. Am Ende bleiben vielleicht 250 Millionen Euro, die der Bund dann noch mit den Ländern teilen muss, sagt Marx. Dem stehe ein völlig unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand gegenüber, der betrieben werden müsse, um 50 Millionen Pkw mit einer Vignette auszustatten und noch einmal so viele Kfz-Steuerbescheide zu korrigieren. Ein Bürokratieriese steht neben einem Einnahmenzwerg, fasst Marx zusammen, dabei muss doch genau das Gegenteil das Ziel sein. Weitere Kritikpunkte folgen für die IHK aus ihrer Nähe zur Schweiz. So befürchtet Marx negative Effekte für die hiesige Grenzregion. Dazu zählt er zum einen die Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel, die eine Maut mit sich bringen würde, wenn sie denn an jedem Schlagbaum fällig würde. Denn die, so ist der Hauptgeschäftsführer überzeugt, würde nur zu verstimmten Schweizer Nachbarn und in der Folge zu geringeren Einnahmen der Einzelhändler und vieler Dienstleister diesseits der Grenze führen. Die Wirtschaft am Hochrhein und Bodensee, wo der Handel mehr als 1,5 Milliarden Euro seines Umsatzes mit Schweizer Kunden erzielt, träfe das hart. Würden nur fünf Prozent weniger Schweizer Kunden in die Region kommen, dann wären wir schon im roten Bereich, sagt Marx. Dann würde uns die Vignette volkswirtschaftlich betrachtet mehr kosten, als sie uns bringt. Nicht nur der Handel, auch Gastronomie und Tourismus wären von den negativen Auswirkungen der Maut betroffen, ist sich Marx sicher. Ob Wirtschaft im Südwesten 17

2 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee und wohin jemand essen geht oder einen Ausflug macht, wird oft spontan entschieden, betont der Hauptgeschäftsführer, ein Land, das gleichsam Eintritt verlangt, ist da nicht immer die erste Wahl. Dennoch hält er nicht viel von einer Ausnahme von der Mautpflicht in Grenzregionen, wie sie beispielsweise Bayern wegen seiner Nähe zu Österreich fordert. Das wäre nur eine Art Notoperation an einem verunglückten System, sagt Marx. Zu den 58 Millionen korrigierter Steuerbescheide kämen dann vielleicht noch Hinweisschilder, die das Ende des mautfreien Grenzstreifens markierten. Das mache das verunglückte System als solches nicht besser. Wir bekämen noch mehr Bürokratie und die Einnahmen wären noch geringer. Nichts anderes gilt für die jüngst diskutierten Ausnahmen für Landes- und Kreisstraßen. Diese würden Ausweich- und Umwegverkehr produzieren. Zudem wurden während der vergangenen Jahre die Zollstellen an Autobahnen und Bundesstraßen aufgerüstet, diejenigen an Kreis- und Landesstraßen abgerüstet mit der Folge, dass sie personell zu manchen Zeiten nicht besetzt sind und niemand die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen zur Umsatzsteuerrückerstattung für Schweizer Kunden bearbeiten kann. wis Inhalt 20 Wachstumsmarkt Indonesien Indonesische Delegation besucht IHK 21 Interview mit Michael Sladek Innovation Leben geben 22 Frauenwirtschaftstage 2014 Nachhaltigkeit in Unternehmen 23 Professionelles Business Coaching Neue Sichtweisen durch Lehrgang 24 Offizielle Bildungspartner Wiesentalschule und Firma Busch 25 Betriebliche Gesundheitsförderung Vortrag zur Sucht und Checkliste 26 Diversity-Kongress in Stuttgart Vielfalt managen Zukunft gestalten 28 Finanzstatut der IHK 30 Anlagen zum Finanzstatut der IHK 32 Lehrgänge und Seminare der IHK Birgit Hasel Tel Verkehrssymposium in Lörrach Trinationale Infrastruktur Unter dem Motto Wirtschaftsförderung durch trinationale Verkehrsinfrastrukturen laden die Industrie- und Handelskammern beider Basel, die elsässischen CCIs sowie die IHKs Hochrhein-Bodensee und Südlicher Oberrhein am 18. November (13.30 bis 18 Uhr) zum Trinationalen Verkehrssymposium in den Burghof in Lörrach ein. Unter anderem wird das neu aufgelegte trinationale Verkehrsleitbild vorgestellt, durch die Verkehrsausschüsse verabschiedet und unterzeichnet. Außerdem dürfen die Teilnehmer in drei Workshops zu folgenden Themen selbst aktiv werden: Grenzüberschreitende Ausbildung in Verkehr und Logistik, Intelligente Verkehrsführung - Telematik im trinationalen Raum und Trinationale S-Bahn - Planung und Finanzierung. erl Deutsch-Schweizer Veranstaltung Wirtschaft trifft Zoll Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee und Vertreter der Zollverwaltungen aus Deutschland und der Schweiz treffen sich am Jahresende traditionell zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch in den beiden Geschäftsstellen Konstanz und Schopfheim. In Kurzvorträgen werden die Zollverwaltungen allgemeine Informationen zu aktuellen Zollthemen und eine Vorausschau auf Neues im Jahr 2015 vorstellen. Nach den Vorträgen bietet sich bei einem Imbiss Gelegenheit, für einen Informationsaustausch untereinander und mit den Vertretern der regionalen Zollbehörden. Es können Fragen, eventuelle Zollprobleme und mögliche Optimierungen besprochen werden. Die Veranstaltung wird im Rahmen des von der Europäischen Kommission geförderten Enterprise Europe Network angeboten und ist kostenfrei. Die Gespräche finden am 3. Dezember in der IHK in Konstanz und am 5. Dezember in der IHK in Schopfheim jeweils von 9 Uhr bis circa 13 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. hs 18

3 REGIORepoRt IHK Hochrhein-Bodensee Bild: Freesurf Fotolia Indonesien ist nicht nur ein attraktives Reiseziel, sondern auch ein interessanter Absatzmarkt für baden-württembergische Firmen und ein vielseitiger Rohstoffl ieferant. Indonesische Delegation in der IHK Wachstumsmarkt Indonesien Die IHK Hochrhein-Bodensee hatte im September hochrangingen Besuch von der Handelsattaché für Indonesien, Lita Gustina, und dem Referenten der Handelsabteilung Suprapato. Indonesien ist die größte Volkswirtschaft Südostasiens mit einem Wirtschaftswachstum von rund fünf prozent im Jahr. Mit seiner konsumfreudigen Bevölkerung, reichen mineralischen und landwirtschaftlichen Rohstoffen und enormen Infrastrukturinvestitionen bietet das Land aussichtsreiche Absatz- und Beschaffungsmöglichkeiten. Leider sind Unternehmen aus Deutschland bisher in Indonesien nicht groß vertreten laut einer IHK-Umfrage haben regional weniger als 20 prozent der Unternehmen erfahrungen mit dem indonesischen Markt. ein Umstand, dem die Initiative der Botschaft Indonesiens entgegenwirken will. Gustina betonte, das Ziel der Initiative sei die Stärkung der Handelsbeziehung zwischen Deutschland und Indonesien dabei liegt Baden-Württemberg besonders im Fokus. Für Unternehmen aus der Region bieten sich vielfältige Chancen vor allem für Hersteller von Spezialmaschinen und den energiesektor. Suprapato führte noch aus, dass Indonesien als Beschaffungsmarkt für die Lebensmittelindustrie und als Rohstofflieferant sehr attraktiv ist. Die Botschaft bietet hier, zusammen mit den IHKs und den AHKs, vielfältige Unterstützung für interessierte Unternehmen an. ein wichtiger termin ist hier die 29. trade expo, die vom 8. bis 12. oktober in Jakarta stattfindet. AM Öffnungszeiten Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis Uhr, freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr. Das Info- und Servicecenter ist montags bis freitags durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt. 20

4 »Innovation Leben geben«interview mit Michael Sladek, Mitbegründer der ElektrizitätsWerke Schönau (EWS) Herr Sladek, vor 20 Jahren hat Sie eine Idee gepackt. Worum ging es Ihnen? Für meine Frau und mich war der Auslöser die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Uns hat die Frage umgetrieben, wie wir mit unserer Natur umgehen. Und da wollten wir einen Beitrag leisten und ganz konkrete Alternativen zur Atomkraft aufzeigen. Nicht jede Idee nimmt tatsächlich auch Gestalt an; viele verlieren sich auf dem Weg. Wie haben Sie Ihrer Idee zum Durchbruch verholfen? Zum einen hatten wir ein gewisses Maß an Sturheit. Denn kein Ziel ist sofort erreichbar, sondern man muss Schritt für Schritt gehen. Weiterhin haben wir uns bei Rückschlägen nicht entmutigen lassen, sondern nach kreativen Lösungswegen gesucht. Und schließlich haben wir viele, viele Menschen angesprochen und sie zum Mitmachen gewonnen. Ohne ein Netzwerk von Unterstützern geht es nicht. Was empfehlen Sie Unternehmern und Führungskräften, die mit einer Idee auf den Markt gehen wollen? Eine gute Idee sollte mit anderen diskutiert und auch kritisch beleuchtet werden. Allerdings darf man sich von zu viel Aber nicht abschrecken lassen. Innovationen werden zunächst oft belächelt. Dann sollte man nicht zu schnell aufgeben. wis michael sladek Am 4. November ist Dr. Michael Sladek beim Forum für Führungskräfte in Allensbach im Kloster Hegne zu Gast. Er spricht zum Thema Langer Atem Innovationen Leben geben. Das Forum wird vom Fachbereich Kirche und Wirtschaft der Erzdiözese Freiburg und der Führungsakademie Baden- Württemberg veranstaltet. Die IHK unterstützt die Veranstaltung Wirtschaft im Südwesten 21

5 ngericht.indd : Kirchzarten Lindenbergstraße 18 Tel sekretariat@liha.de Bild: kebox Fotolia Frauenwirtschaftstage 2014 IHK thematisiert Nachhaltigkeit in Unternehmen In Zeiten zunehmenden Fachkräftebedarfs entscheidet die Attraktivität eines Arbeitgebers maßgeblich über sein Rekrutierungspotenzial und damit den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Nachhaltige Unternehmensführung ist dabei zu einer kaum zu unterschätzenden Größe geworden. Zu den zahlreichen Maßnahmen nachhaltiger Personalarbeit gehören die optimale Gestaltung betrieblicher Abläufe ebenso wie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein guter Führungsstil, aber auch die gezielten Bemühungen, Frauen nach einer Erwerbspause in die Berufstätigkeit zurückzuholen und ihnen Karrierewege zu öffnen. Die IHK Hochrhein-Bodensee nimmt die vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unterstützten Frauenwirtschaftstage zum Anlass, über Chancen und Handlungsstrategien nachhaltiger Unternehmensführung zu informieren. In der Veranstaltung Heute so handeln, als ob morgen wäre informieren Fachleute aus Wirtschaft und Wissenschaft praxisnah über die unterschiedlichen Aspekte und Umsetzungsmöglichkeiten nachhaltigen Wirtschaftens, die Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg und die Zufriedenheit der Beschäftigten. Ziel der Informationsveranstaltung ist die Vermittlung von Hintergrundwissen und die Sensibilisierung für die (betriebs-)wirtschaftliche Bedeutung nachhaltiger Unternehmensführung als strategisches Erfolgskonzept. Die Einladung richtet sich an Unternehmerinnen/ Unternehmer, Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer und Personalverantwortliche. Sie findet am 16. Oktober um 18 Uhr in der IHK in Konstanz statt. ef Elke Faupel Vereinbarkeit Familie und Beruf Frau und Wirtschaft Telefon: elke.faupel@konstanz.ihk.de 22

6 IHK Hochrhein-Bodensee ReGiOREPORT IHK-Lehrgang Professionelles Business Coaching Neue sichtweisen einnehmen Ob junge High Potentials auf der Suche nach neuen Herausforderungen oder erfahrene Führungskräfte: Mehr denn je sind Menschen im heutigen Geschäftsleben darauf angewiesen, unter fachlicher Begleitung ihren gegenwärtigen Standort zu klären, ihre Ziele zu definieren, die notwendigen Schritte dorthin festzulegen und bei der Umsetzung regelmäßig zu reflektieren. Ein neuer IHK- Lehrgang hilft dabei. Das Aufgabenfeld der Führungskräfte ist komplexer geworden: Neben der fachlichen Kompetenz sollen sie ihre Mitarbeiter motivieren und an das Unternehmen binden. In Zeiten des Fachkräftemangels wird es zunehmend wichtiger mit Diversität umzugehen, Führung auf Augenhöhe zu gestalten und in Wann ist der Business coach nützlich? Als Personalverantwortliche/r will ich meine Kompetenzen optimieren. Als Führungskraft möchte ich die Mitarbeiter in ihrer Entwicklung gezielter fördern können. Als selbständige/r Berater/in will ich meine Kunden noch besser unterstützen. Als (firmeninterne/r) Trainer/in möchte ich meine Methodenkompetenz für Coaching anpassen. Als firmeninterne Vertriebsexperte/in will ich die Potenziale der Mitarbeiter besser ausschöpfen. unklaren Zeiten einen überzeugenden Führungsstil zu finden. Führungskräfte werden dabei herausgefordert, eine Balance zu finden zwischen ihrer persönlichen Perspektive und den Erwartungen des Unternehmens. Professionelles Business Coaching eignet sich hervorragend als Tool zur Unterstützung von Führungskräften, um neue Aufgaben zu meistern nicht zuletzt dank der damit verbundenen tiefgreifenden Förderung der Selbst- und Führungskompetenz des Klienten. Es ist keine Beratung von der Stange, sondern geht individuell auf die Situation und den Klienten im Rahmen des Unternehmens ein. In einer Kombination aus individueller, unterstützender Zielklärung und persönlicher Beratung und Begleitung fungieren die Coachs als neutrale Feedbackgeber. Sie beschränken sich nicht darauf, Tipps zu geben, sondern unterstützen Klienten in erster Linie mit ihrem Blick von außen. Gründe für ein Business Coaching sind vielfältig und individuell: die Vorbereitung auf eine neue Aufgabe oder einen größeren Verantwortungsbereich das erste 100 Tage -Coaching, wie kann ich Mitarbeiter zu Spitzenleistungen motivieren die Suche nach individueller Problemlösung in einer schwierigen Lebenssituation die Erweiterung von persönlichen Handlungs- und Bewältigungsstrategien die Vorbereitung eines Nachfolgeprozess es im KMU die Bewältigung von Stress und Konfliktsituationen der Sinn und die eigene Zufriedenheit in der Arbeit das Bedürfnis nach Erweiterung der eigenen Sichtweisen und die Modifikation von hinderlichen Verhaltensmustern. Für Praktiker, die ihre Kompetenzen in diese Richtung erweitern wollen, starten die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Hochrhein- Bodensee im Herbst gemeinsam mit einem ein Fall aus der Praxis: Ein Direktor leistet viele extra Arbeitsstunden, delegiert wenig und hält sich fest an den bisherigen Produkt- und Marktstrategien. Er schreit regelmäßig (leitende) Mitarbeiter an. Der Holdingdirektor und der Betriebsrat sind unzufrieden, schätzen aber seine Fachkompetenzen. Wo liegen die Stärken dieses Direktors, womit wird er überlastet? Wie können die Schattenseiten dieser Person bearbeitet werden? Passt die heutige Struktur der Organisation noch zur gewünschten Unternehmensstrategie? Welche Rolle passt zu diesem Direktor? Wie sollten sich andere (leitende) Mitarbeiter im Unternehmen weiterentwickeln? Ein Business Coach arbeitet mit den Betroffenen auf allen drei Ebenen, teils parallel, teils nacheinander, um zufriedenstellende Lösungen zustande zu bringen. praxisbegleitenden IHK-Zertifikatslehrgang Professionelles Business Coaching. Inhalt und Form dieser Ausbildung stimmen überein mit den Kriterien für eine gute Coaching-Ausbildung der Stiftung Warentest (2013 erarbeitet). schl Anke Schlums Tel.: Wirtschaft im Südwesten 23

7 :26:44 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Bild: Uli Merkle Wiesentalschule und Firma Busch Jetzt offizielle Bildungspartner Offiziell besiegelt ist jetzt die Bildungspartnerschaft zwischen der Firma Busch und der Wiesentalschule in Maulburg. Die bislang lose Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaftsschule und dem Industrieunternehmen wurde schriftlich festgelegt. Beide Partner unterzeichneten eine Vereinbarung und bekamen von Evelyn Pfändler, Ausbildungsberaterin bei der IHK, in einer kleinen Feierstunde eine Urkunde überreicht. Schon seit mehreren Jahren kooperieren der Maulburger Spezialist für Vakuumtechnik und die Wiesentalschule miteinander. Regelmäßige Betriebsbesichtigungen und Praktika von Schülern in verschiedenen Abteilungen bei Busch sind dafür ein sichtbarer Beweis. Selbst in den Unterricht hat sich Busch an der Schule schon eingebracht und eine Unterrichtseinheit gestaltet. Wie Pfändler in ihrer Ansprache betonte, sei es wichtig, bereits Schülern der 5. und 6. Klassen Einblicke in Betriebe zu geben und so die ökonomische und naturwissenschaftlich-technische Bildung zu stärken und die Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Schüler zu verbessern. Dass die bisherige Zusammenarbeit zwischen Wiesentalschule und Busch bereits Früchte trägt, zeigte sich daran, dass repräsentativ zwei ehemalige Schüler der Wiesentalschule bei der Übergabe der Urkunde als Busch-Auszubildende mit am Tisch saßen. Mit dabei war auch Schülersprecher Dennis Rupp, in einer seiner letzten Amtshandlungen, denn er begann zum 1. August ebenfalls eine Ausbildung bei Busch. Offizielle Besiegelung der Bildungspartnerschaft zwischen der Wiesentalschule und der Firma Busch, von links: Jessica Puls (Auszubildende), Kevin Osswald (Auszubildender), Ayla Busch, Evelyn Pfändler (Ausbildungsberaterin IHK), Heike Schmarje (Rektorin), Dilara Özgün (Schülersprecherin), Dennis Rupp (Schülersprecher), Oliver Nöll (Vertrauenslehrer und Beauftragter Berufsorientierung). Ayla Busch betonte, wie hoch der Stellenwert der Berufsausbildung bei Busch ist und dass man ständig daran arbeite, die Ausbildung weiter zu verbessern. Als Produktionsbetrieb deckt Busch alle Prozesse eines Industriebetriebes ab und kann somit Ausbildungen in verschiedenen Berufen anbieten und einen tiefen Einblick in die unterschiedlichsten Abläufe geben. Sie wünsche sich, so Ayla Busch, einen regen Dialog mit der Schule. Rektorin Heike Schmarje zeigte sich erfreut über die nun offizielle Partnerschaft. Sie solle den Schülern Lust auf Beruf machen, indem den Schülern die Möglichkeit gegeben wird, Berufsorientierung hautnah zu erleben. Die nächsten Schritte werden nun die Abstimmung von gemeinsamen Projekten sein.p pf e PBL_ _AZ_WIS Automaten_185x80_4c_RZ.indd :34:36 24

8 Vorträge zu Sucht und Onlinecheckliste Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung Suchtkrankheiten machen nicht vor den Türen eines Unternehmens Halt. Suchtgefährdete und suchtkranke Mitarbeiter/- innen sind Teil der betrieblichen Wirklichkeit, eine Tatsache, der sich Vorgesetzte bewusst sein sollten. Die Auswirkungen sind spürbar: Die Leistungsfähigkeit der Betroffenen nimmt ab, Krank- und Fehlzeiten steigen überdurchschnittlich an, die Unfallgefährdung vervielfacht sich, sodass die betrieblichen Folgekosten über Jahre hinweg enorm sein können. Zu den negativen Begleiterscheinungen zählen menschliche und soziale Probleme. Dies bedeutet, dass das Thema Sucht am Arbeitsplatz für viele Führungskräfte, Betriebsräte und Personalleitungen zur besonderen Herausforderung wird. Vortragsreihe Gesund im Betrieb - Veranstaltung Sucht am Arbeitsplatz Wie ein Betrieb in der Suchtvorbeugung tätig werden kann, wie ein konstruktiver Umgang mit Betroffenen aussehen sollte und welche Institutionen Unternehmen beratend zur Seite stehen können, wird im Rahmen der kostenfreien Vortragsreihe Gesund im Betrieb am 6. November ab 16 Uhr in der IHK Hochrhein-Bodensee in Konstanz näher erläutert. Ferner werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die allen Beteiligten ermöglichen, dem Thema Sucht angemessen zu begegnen. Onlinecheckliste Gesundheitsbewusster Betrieb Für Unternehmen, die betriebliche Gesundheitsförderung stärker in den Fokus rücken wollen, bieten die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern eine Checkliste zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Interessierten Unternehmen wird dadurch ein Instrument an die Hand gegeben, sich für den Einstieg in das Thema fit zu machen. Ziel ist es, Unternehmen konkrete Anhaltspunkte zu geben, welche Möglichkeiten sie haben, strukturiert und planvoll an das Thema heranzugehen. Gleichzeitig kann jedes Unternehmen anhand der Checkliste überprüfen, wie weit die eigenen Aktivitäten im Vergleich zu anderen Unternehmen fortgeschritten sind. Jedes Unternehmen erhält eine umfangreiche Auswertung mit zahlreichen aufschlussreichen Informationen und Hinweisen. Thematisiert werden die strategische Verankerung und Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung differenziert nach verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen sowie die generellen Wirkungen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch konkrete Maßnahmen werden den Betrieben genannt. Die kostenlose Onlinecheckliste finden Sie unter: AG und weitere Informationen und Anmeldung unter: regionen/hb/vortragsreihe_gesund_im_betrieb/ Bild: Fotolia e Wirtschaft im Südwesten 25

9 REGIOREPort Erster baden-württembergischer Diversity-Kongress Vielfalt managen Zukunft gestalten Die Arbeitswelt wandelt sich - Fachkräftemangel, demografischer Wandel und Globalisierung, wachsende Anforderungen in vielen Berufen durch zunehmende Spezialisierung oder auch die geänderten Erwartungen bei Nachwuchskräften der Generation Y stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Arbeitgeber, die Antworten auf diese Herausforderungen bieten, haben klare Wettbewerbsvorteile. Diversity Management liefert solche Antworten und ist bereits in der Personalstrategie zahlreicher Unternehmen verankert übrigens ebenfalls bei kleinen und mittleren Unternehmen, wenn auch dort häufig nicht unter diesem Namen. Denn: Gehalt, Standort, Produkte und Markenbekanntheit potenzieller Arbeitgeber spielen für die von allen gesuchten Fachkräfte eine Rolle, führen allein aber nicht zwangsläufig zu ihrer dauerhaften Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Gut ausgebildete Fachkräfte achten häufig auf gute Karrierechancen, ein internationales Arbeitsumfeld, die Möglichkeit, Beruf und Privatleben zu vereinbaren, sowie eine vorurteilsfreie Unternehmenskultur. Flache Hierarchien, flexible Strukturen und ihre oftmals internationale Marktführerschaft sind dabei besondere Stärken von kleinen und mittleren Unternehmen. Diversity Management hilft dabei, diese Stärken auszubauen und bekannt zu machen. Es geht darum, die Vielfalt der Beschäftigten Unterschiede beispielsweise in Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder auch Familienstand und Lebensanschauung im Unternehmen aktiv zu fördern, die unterschiedlichen Talente der einzelnen Beschäftigten als Ressource zu sehen und für den Unternehmenserfolg zu nutzen. Drei Beispiele für Handlungsfelder: Top-Talente bleiben einem Unternehmen treu, das ihre Fähigkeiten erkennt, sie gezielt weiterentwickelt sowie ihre Vielfalt wertschätzt. Diversity Management beinhaltet systematisches Talentmanagement, das diese Ansprüche erfüllt und nicht nur Ebenbilder fördert. Gefragt ist eine Führungskultur, die individuelle Lebensphasen der Beschäftigten anerkennt. Eine solche Führungskultur ist das Ziel von Diversity Management. Das gezielte Recruiting von Fachkräften mit Migrationshintergrund erweitert das Potenzial und Know-how im Unternehmen und macht Unternehmen gleichzeitig für die Talente attraktiver, die bewusst ein internationales Arbeitsumfeld suchen. Auf der Hand liegt auch, dass vielfältige Sprach- und Kulturkenntnisse im eigenen Unternehmen wertvolle Schlüssel für den Erfolg auf ausländischen Märkten sind. Der Maßnahmenkatalog im Diversity Management ist reichhaltig, es kann ein bedarfsgerechtes Diversity Konzept für jedes Unternehmen erstellt werden. Wie die Möglichkeiten von Diversity Management im Unternehmen aussehen, darüber informiert der baden-württembergischen Diversity-Kongress am 13. Oktober in Stuttgart: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und die IHKs Baden-Württemberg laden in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen Führungskräfte und Personalverantwortliche aus Unternehmen von 10 bis Uhr ins Haus der Wirtschaft ein, die Teilnahme ist kostenlos. wis Stefanie Thimm, stefanie.thimm@stuttgart.ihk.de oder 26

10 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Finanzstatut der IHK Die Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2014 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I, S. 920) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBI. I, S. 2749) das nachfolgende Finanzstatut beschlossen: Teil I: Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich (1) Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK. (2) Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts werden von Präsident und Hauptgeschäftsführer der IHK erlassen. Soweit von der IHK keine eigenen Richtlinien erlassen werden, gelten die Muster-Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts des DIHK-Arbeitskreises Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling. Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan 2 Feststellung der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr (1) Die Vollversammlung stellt den Wirtschaftsplan durch die Wirtschaftssatzung fest. Die Wirtschaftssatzung bestimmt über die Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) eingegangen werden dürfen. Der Hauptgeschäftsführer und/oder der Präsident legen den Entwurf der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans so rechtzeitig der Vollversammlung vor, dass diese darüber vor Beginn des Geschäftsjahres Beschluss fassen kann. Die Wirtschaftssatzung wird gemäß 9 der Satzung der IHK veröffentlicht. (2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Bedeutung und Wirkungen des Wirtschaftsplans (1) Der Wirtschaftsplan dient der Planung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der IHK im folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) voraussichtlich notwendig ist. Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung der IHK. (2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt die zuständigen Organe, Ressourcen aufzunehmen, anzuschaffen, einzusetzen und zu verbrauchen. Durch den Wirtschaftsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. 4 Bestandteile des Wirtschaftsplans (1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in eine Plan-GuV und einen Finanzplan. (2) Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen die Personalübersicht und eine gesonderte Zusammenstellung der übernommenen Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Aufwendungen in künftigen Geschäftsjahren führen können, beizufügen. 5 Vorläufige Wirtschaftsführung Ist der Wirtschaftsplan zu Beginn des Geschäftsjahres noch nicht festgestellt, dürfen Aufwendungen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, im Übrigen nur im Rahmen der Ansätze des Wirtschaftsplans des Vorjahres, geleistet werden. 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (1) Bei der Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. (2) Für alle Auftragsvergaben sind die von der Vollversammlung beschlossenen Beschaffungsregelungen zu beachten, sofern sich nichts Abweichendes aus höherrangigem Recht ergibt. Teil III: Aufstellung des Wirtschaftsplans 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung des Wirtschaftsplans (1) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die IHK einen Wirtschaftsplan auf. Die Plan-GuV ist auszugleichen. (2) In der Plan-GuV und im Finanzplan sind alle Erträge und Aufwendungen, der zur Verwendung vorgesehene Gewinn-/Verlustvortrag und die Rücklagenveränderungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen in voller Höhe und getrennt voneinander anzusetzen und auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind besonders auszuweisen. Notwendige Verpflichtungsermächtigungen sind anzusetzen. (3) Die Plan-GuV ist nach dem in Anlage I beigefügten Muster zu gliedern. (4) Der Finanzplan wird in Form einer Kapitalflussrechnung aufgestellt. Er ist nach dem in Anlage II beigefügten Muster zu gliedern. Wenn Verpflichtungen zu Lasten künftiger Geschäftsjahre eingegangen werden sollen (Verpflichtungsermächtigung), sind diese zu der Maßnahme darzulegen. (5) Die wesentlichen Posten der Plan-GuV und des Finanzplans sind, insbesondere soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, zu erläutern. 8 Größere Baumaßnahmen (1) Größere Baumaßnahmen liegen dann vor, wenn das Volumen 5 v. H. der Summe der geplanten Aufwendungen überschreitet. (2) Derartige Baumaßnahmen sind in ihrer Gesamtheit von der Vollversammlung zu beschließen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken. Verbindliche Grundlage ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Eine erneute Beschlussfassung ist notwendig, wenn sich das Volumen der Baumaßnahme um mehr als 10 v. H. erhöht. 9 Gesonderte Wirtschaftspläne für bestimmte Einrichtungen Für unselbständige Einrichtungen der IHK, die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen Erträgen oder zweckgebundenen Leistungen Dritter finanzieren, sind gesonderte Wirtschaftspläne zulässig; die Vorschriften dieses Finanzstatuts sind anzuwenden. Die gesonderten Wirtschaftspläne sind dem Wirtschaftsplan der IHK beizufügen. 10 Nachtragswirtschaftsplan (1) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn sich GuV oder Finanzrechnung gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verändert. Eine erhebliche Veränderung liegt dann vor, wenn das Volumen des GuV- oder Finanzplans um mehr als 10 v. H. überschritten wird. Die Vollversammlung kann bei Verabschiedung des Wirtschaftsplans weitergehende Anforderungen zur Notwendigkeit, den Wirtschaftsplan zu ändern, beschließen. (2) Die Regelungen des 2 Absatz 1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die Vollversammlung eine geänderte Wirtschaftssatzung und gegebenenfalls einen Nachtragswirtschaftsplan bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beschließt. Im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplans kann ein positives Ergebnis geplant werden. Teil IV: Ausführung des Wirtschaftsplans 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit (1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip). (2) Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen zu verwenden. (3) Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind jeweils für sich deckungsfähig. Sie können insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Aufwendungen für einzelne Zwecke können von der Deckungsfähigkeit ausgenommen werden. (4) Investitionsauszahlungen können für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan, Übertragbarkeit (1) Erträge sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. (2) Der angesetzte Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen dürfen um bis zu 10 v. H. der Planwerte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei fehlender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der Planwerte bis zu 10 v. H. der Genehmigung der Vollversammlung. (3) Außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Investitionsauszahlungen dürfen geleistet werden, wenn sie unabweisbar oder für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit unumgänglich notwendig sind und die notwendige Deckung vorhanden ist. Sie bedürfen der Genehmigung der Vollversammlung. (4) Mehrauszahlungen für im Finanzplan veranschlagte Einzelvorhaben bedürfen der Genehmigung der Vollversammlung, sofern keine Deckungsfähigkeit gegeben ist. (5) Planansätze für Investitionen sind übertragbar bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden dritten Geschäftsjahres. Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und Controlling 13 Buchführung, Inventar (1) Die IHK führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts anderes ergibt, gelten sinngemäß die Vorschriften des ersten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bei der Anwendung sind die Aufgabenstellung und die Organisation der IHK zu beachten. (2) Das Rechnungswesen bildet unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK vollständig ab. Die Buchführung ist nach dem als Anlage VI beigefügten IHK-Kontenrahmen zu gliedern. 14 Eröffnungsbilanz Für die beim Übergang auf die kaufmännische doppelte Buchführung aufgestellte Eröffnungsbilanz gelten die Sondervorschriften, die in den Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts geregelt sind. 15 Jahresabschluss, Anhang mit Plan-/Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans und Lagebericht (1) Die IHK stellt innerhalb des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Lagebericht unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 des Handelsgesetzbuches sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB auf. (2) Der Jahresabschluss der IHK besteht aus der Bilanz, der GuV- und der Finanzrechnung. Die Bilanz ist nach dem als Anlage III, die GuV-Rechnung nach dem als Anlage IV und die Finanzrechnung nach dem als Anlage V beigefügten Muster zu gliedern. (3) In den Anhang ist ein Anlagenspiegel und ein Plan-/Ist-Vergleich der Pläne nach den 2 bzw. 10 sowie 9 aufzunehmen. (4) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage der IHK im abgelaufenen Geschäftsjahr so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage zu enthalten. Darüber hinaus ist im Lagebericht auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres einzugehen. Die vo- 28

11 raussichtliche Entwicklung der IHK ist mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern. 15 a Einzelvorschriften zum Jahresabschluss (1) Die Nettoposition ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden unter Berücksichtigung von Rücklagen zum Stichtag der Eröffnungsbilanz. Sie kann bei erheblicher Änderung der aktuellen Verhältnisse beim unbeweglichen Sachanlagevermögen im Vergleich zum Eröffnungsbilanzstichtag angepasst werden. Sie darf im Regelfall nicht größer sein als das zur Erfüllung der Aufgaben der IHK notwendige, um Sonderposten (siehe Abs. 4) verminderte unbewegliche Sachanlagevermögen. (2) Die IHK hat eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Diese dient zum Ausgleich aller ergebniswirksamen Schwankungen und beträgt 25 bis 50 v. H. der Summe der geplanten Aufwendungen. Sollten Entnahmen den Stand unter 25 v. H. bringen, hat die IHK in angemessenem Zeitraum wieder die Mindestdotierung zu erreichen. Die Bildung zweckbestimmter Rücklagen ist zulässig. Sie sind in der Bilanz oder im Anhang zum Jahresabschluss gesondert einzeln auszuweisen. Der Verwendungszweck und der Umfang sind hinreichend zu konkretisieren, wie auch der Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. (3) Ergebnisse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sie sind spätestens im zweiten der Entstehung folgenden Geschäftsjahr den Rücklagen zuzuführen oder im darauf folgenden Geschäftsjahr für den Ausgleich der Plan-GuV heranzuziehen. (4) Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand oder anderer Zuschussgeber für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Auflösungsbeträge auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auszuweisen. (5) Bei der Erstellung des Jahresabschlusses kann ein Vorschlag zur Verwendung des Bilanzergebnisses berücksichtigt werden. 16 Controlling, IKS (1) Die IHK richtet eine Kosten- und Leistungsrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) ein, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie eine betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der IHK erlaubt. Dazu sind der Struktur der IHK entsprechende Kostenstellen und ihren Leistungen entsprechende Kostenträger zu bilden. Die Kosten sind nachprüfbar aus der Buchführung herzuleiten und verursachungsgerecht den Kostenstellen und Kostenträgern zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Controllingsystems. Ihre Ergebnisse sind den Entscheidungsträgern in Form eines empfängerorientierten Berichtswesens in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu stellen. (2) Die IHK richtet ein für ihre Verhältnisse angemessenes internes Kontrollsystem ein. Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung 17 Prüfung, Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzergebnisses, Entlastung sowie Veröffentlichung (1) Die IHK hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Anhang und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit prüfen zu lassen. Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde sowie sinngemäß die 317, 320, 321 und 322 des Handelsgesetzbuches und sinngemäß des 53 Absatz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu beachten. (2) Die Prüfung gemäß Absatz 1 wird von der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag errichteten unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Rechnungsprüfungsstelle legt zeitgleich den Prüfungsbericht der Rechtsaufsichtbehörde und der IHK vor. Grundlage für die Prüfung durch ehrenamtliche Rechnungsprüfer ist insbesondere der Bericht der Rechnungsprüfungsstelle; weitere zusätzliche Prüfungshandlungen aus besonderen Anlässen bleiben ihnen unbenommen. (3) Die Vollversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über Verwendung des Bilanzergebnisses. (4) Die Vollversammlung erteilt die Entlastung für die Wirtschaftsführung. Das Verfahren regelt die IHK-Satzung. (5) Der Jahresabschluss ist in dem für die Veröffentlichung von Satzungsrecht vorgesehenen Medium oder im Internet zu veröffentlichen. Zulässig ist auch eine verkürzte Form. Teil VII Ergänzende Vorschriften 18 Beauftragter für die Wirtschaftsführung (1) Soweit der Hauptgeschäftsführer die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt, ist bei der IHK ein Beauftragter für die Wirtschaftsführung zu bestellen. Der Beauftragte ist dem Hauptgeschäftsführer unmittelbar zu unterstellen. (2) Dem Beauftragten obliegen die Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans sowie die Bewirtschaftung der Mittel. Er ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen. (3) Der Beauftragte für die Wirtschaftsführung soll eingreifen, wenn die Liquidität gefährdet ist, die Erträge erheblich hinter den Planwerten zurückbleiben oder ein Nachtrag erforderlich wird. Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es erfordert, kann der Beauftragte für die Wirtschaftsführung es von seiner Einwilligung (vorherigen Zustimmung) abhängig machen, ob Aufwendungen geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden. (4) Dem Beauftragten obliegt die Erstellung des Jahresabschlusses inklusive Anhang. 19 Nutzungen und Sachbezüge (1) Nutzungen und Sachbezüge dürfen Beschäftigten der IHK nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz, Dienstvereinbarungen, Dienstvertrag, für den öffentlichen Dienst allgemein geltende Vorschriften oder im Wirtschaftsplan etwas anderes bestimmt ist. (2) Personalaufwendungen, die nicht auf Gesetz, Dienstvereinbarung oder auf Dienstvertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Mittel bereitgestellt werden, die im Wirtschaftsplan besonders zu erläutern sind. 20 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Beteiligungen (1) Zum Erwerb, zur Veräußerung und zur dinglichen Belastung von Grundstücken ist die Einwilligung der Vollversammlung einzuholen, soweit diese Rechtsgeschäfte nicht bereits nach dem Wirtschaftsplan vorgesehen sind. (2) Zur Eingehung oder Veräußerung von Beteiligungen ist die Einwilligung der Vollversammlung einzuholen. Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen des privaten Rechts, die dazu bestimmt sind, dem gesetzlichen Auftrag der IHK durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen zu dienen. Bei Beteiligungen mit mehr als 50 v. H. der Anteile ist für die Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung der Gesellschaft das Beschlussrecht der Vollversammlung der IHK nach 4 Satz 1 IHKG sicherzustellen. 20 a Zuwendungen Zuwendungen sind freiwillige finanzielle Leistungen an Dritte (Stellen außerhalb der IHK) zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die unter Beachtung von 1 IHKG und den Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts erfolgen. Das Nähere regeln die von der IHK zu erlassenden Zuwendungsvorschriften. 21 Änderung von Verträgen, Vergleiche Die IHK darf zu ihrem Nachteil Verträge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufheben oder ändern und Vergleiche nur abschließen, wenn dies für sie zweckmäßig und wirtschaftlich ist. 22 Veränderung von Ansprüchen (1) Die IHK darf Ansprüche nur 1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird, 2. niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen, 3. erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte darstellen würde; das gleiche gilt für die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen. (2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. 23 Geldanlagen Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch genommen werden können. Teil VIII Übergangs- und Schlussvorschriften 24 In-Kraft-Treten/Geltungsdauer/Übergangsregelungen Dieses Finanzstatut tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Zu dem Zeitpunkt wird die Ausgleichsrücklage gemäß 15 Absatz 3 FS alter Fassung in die Ausgleichsrücklage gemäß 15 a Absatz 2 FS umgewidmet. Die Liquiditätsrücklage ist bis spätestens zu verwenden. Konstanz, 11. Juli 2014 IHK Hochrhein-Bodensee gez. Kurt Grieshaber Präsident gez. Prof. Dr. Claudius Marx Hauptgeschäftsführer Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom, Aktenzeichen: /62 der Änderung des Finanzstatutes zugestimmt. Stuttgart, den 22. Juli 2014 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Dieter Mähler Regierungsdirektor Das vorstehende Finanzstatut wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt Wirtschaft im Südwesten und auf der Homepage der IHK veröffentlicht. Konstanz, den 4. August 2014 IHK Hochrhein-Bodensee Kurt Grieshaber Präsident Prof. Dr. Claudius Marx Hauptgeschäftsführer Wirtschaft im Südwesten 29

12 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Anlagen zum Finanzstatut der IHK Hochrhein-Bodensee 30

13 Wirtschaft im Südwesten 31

14 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Lehrgänge und Seminare der IHK Wann? Was? Wo? Euro Informationen: Konstanz, Tel.: ; Schopfheim, Tel.: Außenwirtschaft ab Oktober 2014 Sachbearbeitung Außenwirtschaft Zertifikatslehrgang Schopfheim/Konstanz 650, Incoterms 2010 Konstanz 140, / Grundlagen Zoll und Exportkontrolle Konstanz/Schopfheim 270,00 23./ Lieferantenerklärungen Bedeutung, Regeln, Konsequenzen Schopfheim/Konstanz 270, Grundlagen der Einreihung von Waren in den Zolltarif Konstanz 270, Einfuhr aus der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern Schopfheim 270,00 ab Zollmanagement Zertifikatslehrgang Schopfheim 1.800, Export-, Zoll- und Versandpapiere richtig erstellen Übung macht den Meister! Konstanz 270,00 Betriebswirtschaft/Einkauf/Logistik/Rechnungswesen/Marketing/Vertrieb ab Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Nicht-Kaufleute Schopfheim 800, / Online-Marketing Schopfheim/Konstanz 270, PR-Konzept entwickeln Workshop Konstanz 450, / Der verkaufsstarke Innendienst Konstanz/Schopfheim 270,00 ab Expertenwissen Lagerlogistik Zertifikatslehrgang Konstanz 670,00 10./ Einkauf heute Trends und Anforderungen in der Beschaffung Schopfheim/Konstanz 270,00 ab Controlling Kompakt Zertifikatslehrgang Konstanz 450,00 19./ Willkommen Kunde! Servicebereitschaft auf höchstem Niveau Konstanz/Schopfheim 270,00 ab Beschaffungsmanagement - Zertifikatslehrgang Konstanz 670,00 Büromanagement Telefontraining Der gute Ton am Telefon Schopfheim 270, Büroorganisation statt Papierberge Konstanz 270, Von der Sekretärin zur Assistentin Schopfheim 270,00 Führung/Personalwesen/Persönlichkeitsentwicklung ab Oktober 14 Personalreferent IHK Schopfheim 1.800, Krisenkommunikation Schopfheim 270, Die ersten 100 Tage als Führungskraft Schopfheim auf Anfrage / Hilfe, ich bin Vorgesetzte/r! Schopfheim/Konstanz 270, Sicher und gelassen im Stress Schopfheim 390, Körpersprache verstehen und nutzen Konstanz 270, Wirkung zeigen Mit Spannung präsentieren Konstanz 270,00 ab Business Coach Zertifikatslehrgang Überlingen auf Anfrage Vertrauen ist gut, Kontrolle ist normal! Schopfheim 270, Erfolgreiche Rhetorik und Präsentation Schopfheim 450,00 Gesundheit Betriebliches Eingliederungsmanagement Schopfheim 90,00 Immobilienmanagement Aufbau und Führung einer Hausverwaltung - Wohnungseigentumsverwaltung Konstanz 450,00 ab Herbst 2014 Professionelles Immobilienmanagement Zertifikatslehrgang Konstanz auf Anfrage Das Angebot weiterer Weiterbildungsanbieter ist zu finden unter 32

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