Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI"

Transkript

1 zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen Festlegung Stand der Technischen Anlage Stand der Version 4.1 Gültig ab Monat der Datenlieferung 01/2017

2 2 1. Allgemeines Versionsführung Änderungshinweise 6 2 Schlüsselsysteme Schlüssel Rechnungsart Schlüssel Leistungserbringergruppe Schlüssel Abrechnungscode Schlüssel Tarifkennzeichen Schlüssel Verarbeitungskennzeichen Schlüssel Art der abgegebenen Leistung Schlüssel Vergütungsart Schlüssel Qualifikationsabhängige Vergütung Schlüssel Leistung Schlüssel Leistungskomplexvergütung Schlüsselkennzeichen Zeitvergütung Schlüsselkennzeichen Zeiteinheit Schlüsselkennzeichen Zeitart Schlüssel Kennzeichen Pflegesatz Schlüssel Pflegehilfsmittelpositionsnummer Schlüssel Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art zurzeit nicht belegt Schlüssel Pauschale (Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3) Sonstige (Keine Vertragspreisregelung) Schlüssel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuer Schlüssel Pflegestufe Schlüssel Pflegeklasse Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln Grund UST-Befreiung Schlüssel Zuschläge / Abschläge 35

3 Schlüssel Tarifkennzeichen Schlüssel Zuschlagsart / Abschlagsart Schlüssel Zuschlag / Abschlag Schlüssel Pflegegrad Schlüssel Zuschlagsberechnung 40

4 4 1. Allgemeines (1) Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abrechnung und Weiterverarbeitung der übermittelten Daten sind Informationsstrukturdaten () zu führen. Die Informationsstrukturdatenbestände sind auf den nachfolgenden n beschrieben. Die Schlüsselinhalte (Werte) sind den entsprechenden Verzeichnissen zu entnehmen. (2) Als Informationsstrukturdaten werden alle Verzeichnisse definiert, die für die Erstellung, Prüfung, Verarbeitung und Übermittlung des Datenaustausches benötigt werden. (3) Felder, die rein der technischen Abwicklung dienen, sind nicht in der Einvernehmlichen Festlegung genannt.

5 5 1.1 Versionsführung Die Systematik der Versionsführung stellt sich wie folgendermaßen dar: Erhöhung der laufenden Versionsnummer vor dem Punkt (x.) bedeutet eine technische Änderung (Programmanpassung ist notwendig). Erhöhung der laufenden Versionsnummer nach dem Punkt (x.) bedeutet eine redaktionelle Änderung (Evtl. keine Programmanpassung). Version gültig ab Änderungsart Änderung(en) durch Technische Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Anpassungen an TP5 Technische Kommission Vertragl. Änderung. Federführer Redaktionelle Änderung Technische Kommission 4.0 tritt nicht in Kraft Technische Änderung Technische Kommission Technische Änderung Technische Kommission

6 Änderungshinweise Version Schlüssel Grund Kurzbeschreibung Schlüssel-Änderung Neue Einteilung für HKP (TP5) und ambulante Pflege (TP6). Der Abrechnungscode passt zurzeit nicht zu TP5 (HKP-Leistung), die Anpassung in HKP wird zurzeit geklärt. 2.4 Interpretationshinweis Erläuterungshinweis zur Ausprägung Schlüssel-Änderung Die Ausprägung 07 entfällt, weil es keine Zuschläge ohne Leistung gibt Neue Ausprägung Die neue (alte) Ausprägung 02 ist doch notwendig, um eine Differenzierung bei den Zuschlägen zu erhalten Stellenzahländerung Da lt. Erläuterungstext auch nur die Produktgruppe angegeben werden darf, muss der SC auch 2stellig übermittelt werden können Schlüssel erhält die neue Da der Zuschlag nicht als Leistung im Seg (alt) (neu) Nummer 2.14 Differenzierung nicht eindeutig ment ELS abgerechnet werden darf. Differenzierung der Ausprägung ungünstige Zeiten dadurch neue Ausprägung entfällt neue Ausprägung 17 Abwesenh. Krankenhausauf Redaktionelle Änderung Streichung eines Hinweises (Klammerverweis zu Schlüssel 39) 2.8 Schlüssel-Änderung Anpassung TP6 (Pflege) an TP5 (SLE) 2.14 Redaktionelle Änderung Anpassung des Klammerhinweises an die bestehende Nummerierung Neue Ausprägung Die neue Ausprägung 18 ist erforderlich, um die Altenpflegeausbildungsumlage abbilden zu können Redaktionelle Änderung Die Beisiele wurden verfeinert 2.8 Schlüssel-Änderungen Die Schlüssel 07 und 13 werden gestrichen Redaktionelle Änderung der Hinweis (s. Schlüssel 2.4) wurde geändert in (s. Schlüssel 2.5) Redaktionelle Änderung Die Erläuterung zur Ausprägung 03 wurde erweitert, da eine Fahrtkostenpauschale sonst nicht abzurechnen ist Redaktionelle Änderung Erläuterungen wurden teilw. gestrichen Redaktionelle Änderung Neu: Klammerhinweis zu Ausprägung Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel 11, Änderung für 15 und Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel 5 für häusliche Betreuung eingeführt. 4.0 Redaktionelle Änderung Historientabellen zusammengefasst

7 Redaktionelle Änderung Wertebereich korrigiert auf bis ZZZ, da es sich um einen alphanumerischen Schlüssel handelt Neue Ausprägung Schlüsselwert 10 Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI eingefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 99 keine Vertragspreisregelung hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 99 keine Vertragspreisregelung hinzugefügt und Abschnitt ergänzt Neue Ausprägung Schlüsselwert 9 Kombination unterschiedlicher Leistungsinhalte (nur bei landesspezifischer Regelung) ergänzt, Erläuterungen angepasst Neue Ausprägung Platzhalter für Schlüsselwert 19 Vergütungszuschlag bei Inanspruchnahme Tages- /Nachtpflege ( 43b SGB XI) ergänzt Neuer Schlüssel Schlüssel Pflegegrad hinzugefügt Neuer Schlüssel Schlüssel Zuschlagsberechnung hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 7 ISB Individuelle Schwerbehindertenbetreuung/-assistenz hinzugefügt Neue Ausprägung Schlüsselwert 6 Hilfe bei der Sicherstellung des selbstverantworteten Haushaltsführung hinzugefügt

8 8 2 Schlüsselsysteme 2.1 Schlüssel Rechnungsart Rechnungsart Kennzeichnung der Art der Abrechnung 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Abrechnung von Leistungserbringer und Zahlung an IK Leistungserbringer 2 = Abrechnung über Abrechnungsstelle (ohne Inkassovollmacht) und Zahlung an IK Leistungserbringer 3 = Abrechnung über Abrechnungsstelle (mit Inkassovollmacht) und Zahlung an IK Abrechnungsstelle

9 9 2.2 Schlüssel Leistungserbringergruppe Leistungserbringergruppe Kennzeichnung des Abrechnungsteilnehmers nach Abrechnungsart (Abrechnungscode) und Abrechnungstarifgebiet (Tarifkennzeichen) 7 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Abrechnungscode s. Tarifkennzeichen Schlüsselaufbau: 1. und 2. Stelle = Abrechnungscode 3. bis 7. Stelle = Tarifkennzeichen

10 Schlüssel Abrechnungscode Schlüsselinhalt Abrechnungscode Verschlüsselung des Leistungserbringers nach seiner Art. 2 Stellen, alpha-numerisch Abrechnungsstelle 00 = Kennzeichen zur Identifizierung einer Abrechnungsstelle als Rechnungssteller (dieser Schlüssel ist nur zu verwenden, wenn eine Abrechnungsstelle zusätzlich zu den Einzelrechnungen eine Gesamtrechnung erstellt). Leistungserbringer Pflegehilfsmittel 11 = Apotheke (Vertrag gem. 78 Abs. 1+2 SGB XI) 15 = Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus ab = Orthopädieschuhmacher 17 = Orthopäde 18 = Sanitätshaus bis = sonstiger Hilfsmittellieferant, Pflegehilfsmittellieferant Leistungserbringer ambulante Pflege 35 = frei gemeinnütziger Anbieter (Sozialstation) 36 = privat gewerblicher Anbieter 37 = öffentlicher Anbieter 39 = sonstiger Pflegedienst Leistungserbringer Tagespflege 81 = privatgewerblicher Anbieter 82 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 83 = öffentlicher Anbieter 84 = sonstige Pflegeeinrichtung

11 11 Fortsetzung Schlüssel Abrechnungscode Leistungserbringer Nachtpflege 86 = privat gewerblicher Anbieter 87 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 88 = öffentlicher Anbieter 89 = sonstige Pflegeeinrichtung Leistungserbringer Kurzzeitpflege 91 = privat gewerblicher Anbieter 92 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 93 = öffentlicher Anbieter 94 = sonstige Pflegeeinrichtung Leistungserbringer vollstationäre Pflege 96 = privat gewerblicher Anbieter 97 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 98 = öffentlicher Anbieter 99 = sonstige Pflegeeinrichtung

12 Schlüssel Tarifkennzeichen Tarifkennzeichen Verschlüsselung des für den Leistungserbringer gültigen Tarifbereiches zur Ermittlung des dafür gültigen Preisverzeichnisses Schlüsselinhalt: 5 Stellen, alpha-numerisch 1. und 2. Stelle Tarifbereich 00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West) 01 = Baden-Württemberg 02 = Bayern 04 = Bremen 05 = Hamburg 06 = Hessen 07 = Niedersachsen 08 = NRW 09 = Rheinland-Pfalz 10 = Saarland 11 = Schleswig-Holstein 12 = Brandenburg 13 = Sachsen 14 = Sachsen-Anhalt 15 = Mecklenburg-Vorpommern 16 = Thüringen 23 = Berlin (gesamt)

13 Schlüssel Tarifkennzeichen (Fortsetzung) 3. bis 5. Stelle Sondertarife 000 = ohne Besonderheiten 001 = Nummerierung der Vergütungsvereinbarung je Pflegedienst (je IK) bis ZZZ

14 Schlüssel Verarbeitungskennzeichen Kennzeichen für die Weiterverarbeitung der Nachricht Kennzeichen für die Verarbeitung 2 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Abrechnung ohne Besonderheiten

15 Schlüssel Art der abgegebenen Leistung Art der abgegebenen Leistung Kennzeichen der Art der abgegebenen Leistung 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt 01 = ambulante Pflege (einschl. pflegerische Betreuungsmaßnahmen) (ohne Beratungsbesuch) 02 = Tagespflege 03 = Nachtpflege 04 = Kurzzeitpflege 05 = vollstationäre Pflege 06 = Pflegehilfsmittel 07 = Verhinderungspflege 08 = Zuschuss nach 43 Abs. 3 SGB XI 1 09 = Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 SGB XI, in der Erprobungsphase ist die Abrechnung des Beratungsbesuches optional 10 = Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI 2 11 = Beratungsgutschein nach 7b SGB XI 12 = Wohngruppenzuschlag nach 38a SGB XI Die Abrechnung von Kostenerstattungsleistungen im elektronischen Datenaustausch erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen auf freiwilliger Basis. 1 bis Abs. 4 SGB XI 2 bis Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI

16 Schlüssel Vergütungsart Vergütungsart (Spezifikation einzelner Leistungsarten zum Schlüssel 2.4) Kennzeichen der Vergütungsart 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Leistungskomplexvergütung 02 = Zeitvergütung 03 = Pflegesatz teilstationär 04 = Pflegesatz vollstationär / Kurzzeitpflege 05 = Pflegehilfsmittel 06 = Wegegebühren (sofern nicht Leistungskomplex) 07 = frei (zurzeit nicht belegt) 08 = Pauschale (Beratungsbesuch) (sofern nicht Leistungskomplex) 99 = keine Vetragspreisregelung

17 Schlüssel Qualifikationsabhängige Vergütung Qual.-Vergütung Kennzeichen der Qual.-Vergütung 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 0 = datentechn. nicht relevant 1 = Pflegefachkraft 2 = hauswirtschaftliche Fachkraft 3 = ergänzende Hilfen 4 = Bundesfreiwilligendienst 5 = Praktikanten 6 = Freiwilliges soziales Jahr 7 = ISB Individuelle Schwerbehindertenbetreuung/-assistenz

18 Schlüssel Leistung Leistung Kennzeichen der Leistung nach Vergütungsart 1-10 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: bei Vergütungsart (s. Schlüssel 2.5) Leistungskomplexvergütung (01) siehe Abschnitt Zeitvergütung (02) siehe Abschnitt Pflegesatz teilstationär (03) siehe Abschnitt Pflegesatz vollstationär/ Kurzzeitpflege (04) siehe Abschnitt Pflegehilfsmittel Positionsnummer (05) siehe Abschnitt Wegegebühren/Beförderungsentgelte (06) siehe Abschnitt frei (07) siehe Abschnitt Beratungsbesuch (08) siehe Abschnitt Keine Vertragspreisregelung (99) siehe Abschnitt 2.7.8

19 Schlüssel Leistungskomplexvergütung lfd. Nummer Leistungskomplexe Schlüsselinhalt: Nummerierung der Leistungskomplexe 3 Stellen, alpha-numerisch In den Vergütungsvereinbarungen verwandte lfd. Nummer für Leistungskomplexe, die nicht den gleichen Inhalt haben. Soweit im Rahmen der Leistungskomplexe Einzelleistungen vereinbart sind, sind sie Bestandteil dieses Schlüssels. Wert z.b , 15a' Sind die Voraussetzungen zur Abrechnung des Gesamtkomplexes nicht erfüllt, sind nur die erbrachten Einzelverrichtungen lt. Vergütungsvereinbarung abzurechnen.

20 Schlüsselkennzeichen Zeitvergütung Zeitvergütungsart Kennzeichen der Zeitvergütungsart 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Zeiteinheit s. Zeitart Schlüsselaufbau: 1. Stelle = Zeiteinheit 2. Stelle = Zeitart

21 Schlüsselkennzeichen Zeiteinheit Zeiteinheit Kennzeichen der Zeiteinheit 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Minute 2 = 5 Minuten 3 = ¼ stündlich (15 Minuten) 4 = Stunde 5 = Tag

22 Schlüsselkennzeichen Zeitart Zeitart Kennzeichen der Zeitart 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Begleitung zum Arztbesuch 2 = Begleitung zum Behördenbesuch 3 = Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege) 4 = Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Versorgung) 5 = Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (häusliche Betreuung) 6 = Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung 9 = Kombination unterschiedlicher Leistungsinhalte (nur bei landesspezifischer Regelung)

23 Schlüssel Kennzeichen Pflegesatz Kennzeichen Pflegesatz Kennzeichen des Pflegesatzes 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 00 = ganztags (teilstationär, vollstationär/kurzzeitpflege) 01 = halbtags (teilstationär/ Tages- oder Nachtpflege) 02 = Abwesenheit

24 Schlüssel Pflegehilfsmittelpositionsnummer Pflegehilfsmittelpositionsnummer Kennzeichen der Pflegehilfsmittelpositionsnummer 2 bzw. 10 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: beginnend ab Stelle 1 Pflegehilfsmittelnummer Maßgeblich für die Eintragung ist die Nummer aus dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis ( 78 II, 40 SGB XI) in der jeweils gültigen Fassung. Die ersten beiden Stellen der Pflegehilfsmittelnummer bezeichnen die Produktgruppe, die auch dann angegeben werden muss, wenn eine Nummer noch nicht vergeben wurde (ein auffüllen mit Nullen ist nicht erforderlich). Die jeweils gültigen Fassungen Bundeseinheitliches Hilfsmittelpositionsnummernverzeichnis Bundeseinheitliches Pflegehilfsmittelpositionsnummernverzeichnis sind zu berücksichtigen

25 Schlüssel Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art Wegegebühren-Art Kennzeichen der Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art vereinbarte Wegestreckenentschädigung für den ambulanten Bereich für den teilstationären Bereich gilt hier das vereinbarte Beförderungsentgelt 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Tagespauschale 02 = Monatspauschale 03 = Einsatz- / Fahrtkostenpauschale 04 = gefahrene Kilometer

26 zurzeit nicht belegt

27 Schlüssel Pauschale (Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3) Pauschale Kennzeichen der Pauschale 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Einsatzpauschale

28 Sonstige (Keine Vertragspreisregelung) Sonstiges Kennzeichen für Abrechnungen von Leistungen ohne Vertragspreis, z. B. Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege 2 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: 99 = Sonstiges

29 Schlüssel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Schlüsselinhalt: Kennzeichen für die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln 2 Stellen, alpha-numerisch 00 = Neulieferung 01 = Reparatur 02 = Wiedereinsatz 03 = Miete 04 = Nachlieferung 05 = Zurichtung 06 = Abgabe eines abweichenden, höherwertigen Pflegehilfsmittels 07 = nicht besetzt 08 = Vergütungspauschale 09 = Folgevergütungspauschale 10 = Folgeversorgung 11 = Ersatzbeschaffung 12 = Zubehör 13 = Reparaturpauschale 14 = Wartung 15 = Wartungspauschale 16 = Auslieferung 17 = Aussonderung 18 = Rückholung 19 = Abbruch 20 = Erprobung 21 = Miete (Quartal) 22 = Miete (Tag) 23 = nicht besetzt

30 Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuer Kennzeichen Mehrwertsteuer Schlüsselinhalt: Kennzeichen für die dem Abrechnungsbetrag zuzurechnende Mehrwertsteuer 1 Stelle, numerisch 1 = voller Mehrwertsteuersatz, dem Einzelbetrag zuzurechnen 2 = ermäßigter Mehrwertsteuersatz, dem Einzelbetrag zuzurechnen Anmerkung: Der Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuersatz ist nur zu übermitteln, wenn dem vertraglich vereinbarten Einzelpreis die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. In allen anderen Fällen ist das Kennzeichen nicht zu übermitteln.

31 Schlüssel Pflegestufe Pflegestufe 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 0 = Pflegestufe 0 1 = Pflegestufe 1 2 = Pflegestufe 2 3 = Pflegestufe 3 4 = Härtefall

32 Schlüssel Pflegeklasse Pflegeklasse (nur für voll-/teilstationär) 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Pflegeklasse 1 2 = Pflegeklasse 2 3 = Pflegeklasse 3 4 = Härtefall

33 Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln 1-10 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: Kennzeichnung von Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln im Zusammenhang mit der Pflegehilfsmittelpositionsnummer

34 Grund UST-Befreiung Grund der Umsatzsteuerbefreiung ( 4 Nr. 16 a, d, e USTG, Abschnitt 99 und 99a USTR) 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 16

35 Schlüssel Zuschläge / Abschläge Zu- und Abschlag (zusammengesetzter Schlüssel) Vereinbarte Erstattung für außergewöhnlichen Aufwand bspw. für ungünstige Tageszeiten, Sonn- und Feiertage, Mehraufwendungen (z.b. 2 Personen), prozentualer Zuschlag 5 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Tarifkennzeichen s. Zuschlagsart s. Zuschlag Schlüsselaufbau: 1. und 2. Stelle = Tarifkennzeichen (s. Schlüssel ) 3. Stelle = Zuschlagsart (s. Schlüssel ) 4. bis 5. Stelle = Zuschlag (s. Schlüssel )

36 Schlüssel Tarifkennzeichen Tarifkennzeichen Verschlüsselung des gültigen Tarifbereiches (Länderkennzeichen) lt. Schlüsselverzeichnis Schlüsselinhalt: 2 Stellen, alpha-numerisch 1. und 2. Stelle Tarifbereich 00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West) 01 = Baden-Württemberg 02 = Bayern 04 = Bremen 05 = Hamburg 06 = Hessen 07 = Niedersachsen 08 = NRW 09 = Rheinland-Pfalz 10 = Saarland 11 = Schleswig-Holstein 12 = Brandenburg 13 = Sachsen 14 = Sachsen-Anhalt 15 = Mecklenburg-Vorpommern 16 = Thüringen 23 = Berlin (gesamt)

37 Schlüssel Zuschlagsart / Abschlagsart Zu- / Abschlagsart Verschlüsselung der Zu- / Abschlagsart Schlüsselinhalt: 1 Stelle, alpha-numerisch 1 = ambulant 2 = stationär (teil-/vollstationär) 3 = Kurzzeitpflege

38 Schlüssel Zuschlag / Abschlag Zu- und Abschlag Besonderheiten für Zuschläge und Abzüge 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 00 = wenn kein Schlüssel vorhanden, (dann aber Klartext angeben) 01 = frei zurzeit nicht belegt 02 = Prozentuale anteilige Wegegebühren wegen gleichzeitiger LE SGB V und SGB XI 03 = Anteilige Wegegebühren bei betreutes Wohnen 04 = Höhere Vergütung für Einsatz einer zweiten Pflegekraft 05 = Zu-/Abwahl von einzelnen Leistungen 06 = 2 Personen 07 = Demente 08 = Apalliker 09 = Härtefälle 10 = Taxi 11 = Abwesenheit bei Urlaub (gilt für stationär) 12 = Abwesenheit bei Krankheit (gilt für stationär) 13 = Abwesenheit bei Kur (gilt für stationär) 14 = Abwesenheit bei Reha (gilt für stationär) 15 = Abwesenheit bei Wochenendurlaub (gilt für stationär) 16 = Sonstige Abwesenheit 17 = Abwesenheit bei Krankenhausaufenthalt 18 = Altenpflegeausbildungsumlage 19 = reserviert für eine spätere Vereinbarung zur Kennzeichnung von Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung (Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege auf freiwilliger Basis) 21 = Ungünstige Zeiten 22 = Ungünstige Tage

39 Schlüssel Pflegegrad Pflegegrad 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Pflegegrad 1 2 = Pflegegrad 2 3 = Pflegegrad 3 4 = Pflegegrad 4 5 = Pflegegrad 5

40 Schlüssel Zuschlagsberechnung Zuschlagsberechnung 2 Stellen, alphanumerisch Schlüsselinhalt: 01 = Punktzahl absolut 02 = Prozentsatz zur Punktzahl 03 = Punktwert absolut 04 = Prozentsatz zum Punktwert 05 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Betrag absolut bzw. Ersatzwert 06 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Punktzahl absolut bzw. Ersatzwert 07 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Punktwert absolut bzw. Ersatzwert 08 = monatlicher Betrag 09 = Ersatzwert mtl. Punktzahl 10 = Ersatzwert mtl. Punktwert 11 = Prozentsatz zum Betrag 12 = Betrag absolut 13 = Prozentsatz zum Betrag-Ersatzwert aller ZUS 14 = täglicher Betrag (absoluter Betrag*Anzahl/Menge aus Segment ELS) 15 = Prozentsatz zum Punktzahl-Ersatzwert aller ZUS 16 = Prozentsatz zum Punktwert-Ersatzwert alles ZUS 17 = Basiswert + Prozentsatz absolut bzw. Ersatzwert

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 23.11.2005 Stand der Version 3.5 Gültig ab Monat der Datenlieferung

Mehr

Bestandteile der Abrechnung

Bestandteile der Abrechnung Einvernehmliche Festlegung über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen sowie Einzelheiten des Datenträgeraustausches gemäß 105 Abs. 2 SGB XI vom 28. 02. 2002 zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen

Mehr

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom Anlage 6 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller

Mehr

Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 3. Bericht: Ländervergleich ambulante Pflegedienste

Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 3. Bericht: Ländervergleich ambulante Pflegedienste Statistisches Bundesamt PFLEGESTATISTIK 2005 Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 3. Bericht: Ländervergleich ambulante Pflegedienste 2005 Erscheinungsfolge: 2-jährlich Erschienen am 14. März 2007 Artikelnummer:

Mehr

Durchführungshinweise. zur. Abrechnung auf maschinenlesbaren Abrechnungsformularen. gemäß 105 Abs. 2 SGB XI

Durchführungshinweise. zur. Abrechnung auf maschinenlesbaren Abrechnungsformularen. gemäß 105 Abs. 2 SGB XI zur Abrechnung auf maschinenlesbaren en Version 2.0 Inkrafttreten der Einvernehmlichen Festlegung: 01.07.2002 der Einvernehmlichen Festlegung : 28.02.2002 Inhaltsverzeichnis 2 1. Allgemeines 4 2. Anforderungen

Mehr

Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege

Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege Datenbestand Transparenzberichte in der DatenClearingStelle, Stand 04.07.2011 Gesamtübersicht Bezeichnung Aktuelle Statistiken aus der DCS Pflege Anzahl Anzahl Pflegeberichte 26108 Anzahl Registrierung

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Was bringt das PSG II?

Was bringt das PSG II? II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst

Mehr

QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3

QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3 QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 2, stationäre Pflege und

Mehr

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)

Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses gemäß 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 277. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Übermittlung der Versichertenzahlen in der Satzart ANZVER87a durch die Krankenkassen

Mehr

Papier verarbeitende Industrie

Papier verarbeitende Industrie Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Was ändert sich für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Fachtagung g Wohngemeinschaften e für Menschen e mit Demenz e 08.11.2012 0 in Erfurt Fakten

Mehr

Informationen für Sonstige Leistungserbringer zum Datenträgeraustausch nach 302 SGB V und 105 SGB XI. - Häusliche Krankenpflege (HKP) -

Informationen für Sonstige Leistungserbringer zum Datenträgeraustausch nach 302 SGB V und 105 SGB XI. - Häusliche Krankenpflege (HKP) - Stand: Juli 2010 Informationen für Sonstige Leistungserbringer zum Datenträgeraustausch nach 302 SGB V und 105 SGB XI - Häusliche Krankenpflege (HKP) - - Ambulante Pflegesachleistungen - Beratungsbesuche

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

Herzlich willkommen! 2. Pflegestärkungsgesetz AOK Rheinland/Hamburg Stand:

Herzlich willkommen! 2. Pflegestärkungsgesetz AOK Rheinland/Hamburg Stand: Herzlich willkommen! AOK Rheinland/Hamburg Stand: 23.09.2016 Die neuen Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg Vollstationäre Pflege Pflegegrad 2 bis 5 In den Pflegegraden 2 und 3 sind die Leistungsbeträge

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.3.2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Schwerpunkte 1. Verbesserte Leistungen für Demenzerkrankte 2. Betreuungsleistung 3. Zeitleistung und Kombileistung 4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mehr

BARMER GEK Pflegereport 2014

BARMER GEK Pflegereport 2014 BARMER GEK Pflegereport 2014 Infografiken Infografik 1 Pflegefall schadet Mundgesundheit Infografik 2 Pflegebedürftige zahnmedizinisch schlecht versorgt Infografik 3 Einnahmen und Ausgaben steigend Infografik

Mehr

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI Pflegesachleistungen 01 01 0 001 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes 01 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett 01 01 0 003 Leistungskomplex 3

Mehr

Untersuchung Leistungskataloge SGB XI

Untersuchung Leistungskataloge SGB XI Syspra - Preisvergleich SGB XI Untersuchung Leistungskataloge SGB XI Erste Vorab-Veröffentlichung zur vergleichenden Untersuchung der Leistungskataloge SGB XI Preise auf der Basis der gewichteten Durchschnitte

Mehr

Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab

Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport ab 01.01.2016 zwischen dem Deutschen Behindertensportverband e.v. (DBS), Frechen - zugleich für seine Mitgliedsverbände - dem Deutschen Olympischen Sportbund

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen nachfolgend Träger genannt und der dem der der Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am Fallersleber

Mehr

Psychiatrie im Bundesvergleich

Psychiatrie im Bundesvergleich im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 211 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Abkürzungen / Erläuterungen

Mehr

Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg

Leistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg Preise Leistungen im Sinne der Sozialversicherungen berechnen wir mit Gebührensätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gleich festgelegt sind. Leistungspakete

Mehr

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Kreis Düren Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Investitionskostenpauschale Sozialamt 50/01 Frau Lauscher Bismarckstr. 16 Telefon 02421 / 22-1406 52348 Düren Telefax 02421 / 22-2061 Antrag auf Gewährung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegereform 2017 Was ändert sich? Claudia Schöne, AOK PLUS 1 Grundsatz der Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Stand: 17.06.2015 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Änderungshistorie Positionsnummer Datum Aktion Redaktion 8112 17.06.2015

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil.

Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Am Wedelgraben 8 AWO Mobil Unser Betreuungsangebot für Sie Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich für die Betreuungsangebote unseres Pflegedienstes AWO-Mobil. Dazu übersenden wir Ihnen in

Mehr

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK advita Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale

Mehr

Tabelle 1: Verständnis der Bezeichnung "alkoholfreies Bier" Manche Lebensmittel werben mit dem Hinweis, dass ein Stoff nicht in dem Produkt enthalten ist (zum Beispiel "frei von..." oder "ohne..."). Bitte

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten

Mehr

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI 1. Leistungsausweitung für Pflegebedürftige 2. Pflegevorsorgefonds Grundpflege

Mehr

Metall- und Elektroindustrie

Metall- und Elektroindustrie Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 5 Gruppen ( %) sogar im Bereich ab 5.

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) XXZahlen+Fakten(K) I. Zahl der Versicherten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) Soziale Pflegeversicherung rd. 70,89 Mio (Stand: 01.01.2002) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,36 Mio

Mehr

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen 45b SGB XI (1) Pflegebedürftige, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können neben den in diesem Kapitel vorgesehenen Leistungen der ambulanten und teilstationären

Mehr

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen Fachtag 24.10.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Entlastungsbetrag

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis

Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Bayernletter August 2015 Ausgabe 105 Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Mehr

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Inhaltsverzeichnis Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Informationen zum 2. Pflegestärkungsgesetz - 6. SGB XI-ÄndG ab Januar 2017 Einleitung S. 3 1. Pflegegeld S. 4 2. Pflegesachleistungen

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Block 1: Block 2: Block 3: Block 1:

Block 1: Block 2: Block 3: Block 1: Elternchance II - Kurse in 2016 Egestorf bei Hamburg Block 1: 26.05.2016 29.05.2016 Block 2: 14.07.2016 17.07.2016 Block 3: 28.09.2016 02.10.2016 Laubach bei Gießen (Hessen) Block 1: 16.06.2016 19.06.2016

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder

Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder 2015/2016 ÖFFENTLICHE DIENSTE Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder Geltungszeitraum 1.3. 2015 bis 29. 2. 2016 Pauschalentgelte gültig ab dem 1. 3. 2015 für Fahrerinnen/Fahrer der Länder: Baden-Württemberg,

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. gemäß 75 Abs. 1 SGB XI. zur Sicherstellung der vollstationären Pflege

Ergänzungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. gemäß 75 Abs. 1 SGB XI. zur Sicherstellung der vollstationären Pflege Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag gemäß 75 Abs. 1 SGB XI zur Sicherstellung der vollstationären Pflege im Land Brandenburg vom 03.12.2013 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen im Land Brandenburg,

Mehr

Newsletter der DCS-Pflege - Monat März

Newsletter der DCS-Pflege - Monat März Newsletter der DCSPflege Monat März 215 Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene und sichert die Veröffentlichung der

Mehr

Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland

Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland Entwicklung der Einwohnerzahl Deutschlands bis 2060 84 Mio. Personen 82 80 78 76 74 72 70 68 66 Variante1-W1 Variante 2 - W2 64 62 60 2010 2015 2020

Mehr

Vergütung in der Kindertagespflege

Vergütung in der Kindertagespflege 4.Dezember 2015 Inge Losch-Engler Auf dem Weg zu einer Empfehlung des Bundesverbandes 4.Dezember 2015 Inge Losch-Engler Seite 2 Prozessbeschreibung - Steuerungsgruppe - Expertengespräche - Zwischenstandbericht

Mehr

Anlage 3 Schlüsselverzeichnisse

Anlage 3 Schlüsselverzeichnisse Schlüsselverzeichnisse zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern

Mehr

Häusliche Pflege. Normen 3 SGB XI SGB XI. Kurzinfo

Häusliche Pflege. Normen 3 SGB XI SGB XI. Kurzinfo Häusliche Pflege Normen 3 SGB XI 36-40 SGB XI Kurzinfo Häusliche Pflege ist die Pflege Pflegebedürftiger in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung entweder durch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen

Mehr

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Änderungen in der Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2016 gelten kleinere Änderungen hinsichtlich der Pflegeleistungen. Im Zusammenhang mit der Ersatz- und Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf Pflegegeld

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Psychiatrie im Bundesvergleich

Psychiatrie im Bundesvergleich im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 28 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Vertraulich nur für den Dienstgebrauch

Mehr

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Anlage 3 Schlüsselverzeichnisse

Anlage 3 Schlüsselverzeichnisse Schlüsselverzeichnisse zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 302 Abs. 2 SGB V Form und Inhalt des mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern (

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Modell der Zukunft: das ambulante Heim

Modell der Zukunft: das ambulante Heim Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3

GEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 GEBÜHRENORDNUNG ab 01.04.2014 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V

Mehr

QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3

QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3 QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 1, ambulante Pflege und

Mehr

www.alte-oldenburger.de Pflegepflichtversicherung mit den Tarifstufen PVN und PVB

www.alte-oldenburger.de Pflegepflichtversicherung mit den Tarifstufen PVN und PVB www.alte-oldenburger.de PV Pflegepflichtversicherung PV mit den Tarifstufen PVN und PVB Pflegepflichtversicherung PV mit den Tarifstufen PVN und PVB Dieser Tarif gilt in Verbindung mit dem Bedingungsteil

Mehr

Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum auf 6,5 Prozent

Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum auf 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer: Thüringen erhöht zum 1.1.2017 auf 6,5 Prozent Foto: jogys - Fotolia.com Grundstücke sind teuer und jetzt will auch noch das Finanzamt kräftig von Ihrem Kauf profitieren: mit der Grunderwerbsteuer.

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 08. Januar 2015 Mit dem Ersten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages

Mehr

Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl.

Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl. Ambulanter Pflegedienst Kath. Sozialstation Forbach-Weisenbach e. V. Murgtalstr. 12, 76596 Forbach 07228/960575 07228/96976634 E-Mail: info@sst-forbach.de Internet: www.sst-forbach.de Preisliste gültig

Mehr

Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Kündigungstermin. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe *

Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Kündigungstermin. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Chemische Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 530.000 Beschäftigte. Es handelt sich um eine Branche mit durchweg hohen Tarifvergütungen. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine

Mehr

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr... Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006 Umsetzungsregelung der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg vom 1. April 2006 Vergütung der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI hier: Beginn des vollstationären Aufenthaltes

Mehr

Chancen und Risiken. Werner Hesse, Paritätischer Gesamtverband Berlin, 12. Januar 2016

Chancen und Risiken. Werner Hesse, Paritätischer Gesamtverband Berlin, 12. Januar 2016 Chancen und Risiken Werner Hesse, Paritätischer Gesamtverband Berlin, 12. Januar 2016 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V., Oranienburger Straße 13 14, 10178 Berlin 1 Vorstand

Mehr