Grundlagenschulung für ehrenamtliche Sozialrichter/innen

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1 Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 1 Grundlagenschulung für ehrenamtliche Sozialrichter/innen Christian van Remmen, Ass. iur. Gemeinsam. Ziele. Erreichen.

2 Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 2 Inhalt Rechtliche Grundlagen Persönliche Voraussetzungen Ausschluss vom Amt des ehrenamtlichen Richters Ablehnung des Amtes Berufung und Ernennung Rechte Pflichten Rechtlicher Schutz Entschädigung Ausschuss der ehrenamtlichen Richter Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit Weiterbildungsmöglichkeiten

3 Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 3 Rechtsgrundlagen Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Unabhängigkeit der Richter 12 bis 23, 33, 35, 38 und 45 bis 47 Sozialgerichtsgesetz (SGG) 44, 44a, 44b Deutsches Richtergesetz (DRiG) Bestellung und Abberufung des ehrenamtlichen Richters 45 DRiG Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters 15 bis 18 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

4 Folie 4 Persönliche Voraussetzungen, 16 SGG Zwingend: Soll: Deutscher, Art. 116 Abs. 1 GG (P: EU-Ausländer, doppelte Staatsang.) Mindestalter: SG: 25 Jahre LSG: 30 Jahre BSG: 35 Jahre z.b.: Versicherter = auch Arbeitslose, Rentner Arbeitgeber Wohnsitz im Bezirk des Gerichts

5 Folie 5 Ausschließungsgründe, 17 SGG Persönliche (Abs. 1): Wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist Wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann Wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt Sonderfall: Personen, die in Vermögensverfall geraten sind Berufliche (Abs. 2,3): Vorstandsmitglieder der Sozialversicherungsträger Bedienstete der Sozialversicherungsträger Sonderfälle: Berufsrichter, Abgeordnete, Rechtsanwälte Ernennung trotz vorliegen eines Ausschlussgrundes führt zu Amtsenthebungsverfahren nach 22 Abs. 1 S. 1 SGG. Partei: Ablehnung gem. 60 SGG i.v.m. 42 Abs. 1 ZPO.

6 Folie 6 Ablehnungsgründe, 18 SGG Gründe: wer die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht hat wer in den zehn der Berufung vorhergehenden Jahren als ehrenamtlicher Richter bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit tätig gewesen ist wer durch ehrenamtliche Tätigkeit für die Allgemeinheit so in Anspruch genommen ist, daß ihm die Übernahme des Amtes nicht zugemutet werden kann wer aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben wer glaubhaft macht, daß wichtige Gründe ihm die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschweren Geltendmachungsfrist: 2 Wochen ab Kenntnis von Berufung Ggf. Antrag erforderlich Entscheidung durch im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Kammer

7 Folie 7 Berufung, 13 SGG Durch Landesrecht zuständige Stelle, derzeit Gerichte Aufgrund Vorschlagslisten, 14 SGG Minderheitenquote Ggf. Ergänzung der Vorschlagslisten Ggf. einheitliche Amtsperiode Amtsdauer: 5 Jahre Ggf. bis zur Berufung Nachfolger Nachberufung möglich Nichtigkeit, 18 DRiG: Unzuständige Behörde Nicht Deutscher Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter abgesprochen Durch Eid

8 Folie 8 Vorschlagslisten, 14 SGG Vorschlagsrecht der Gewerkschaften für Angelegenheiten der Sozialversicherung Soziale Entschädigungsrecht Schwerbehindertenrecht Grundsicherung für Arbeitssuchende Arbeitsförderungsrecht Getrennte Listen für jede Kammer Grundsätzlich mehr Wahlvorschläge als zu besetzende Stellen Aufnahme von ausgeschlossenen Wahlbewerbern führt nicht zur Unwirksamkeit der Wahl Keine Rechtsmittel nichtaufgenommener Personen

9 Folie 9 Rechte Wie Berufsrichter: Richterliche Unabhängigkeit, Art. 97 Abs. 1 GG, 45 Abs. 1 S. 1 DRiG Mitwirkung in der mündlichen Verhandlung Fragerecht, 112 Abs. 4 SGG Abstimmungsrecht, 61 Abs. 2 i.v.m. 197 GVG Gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter Mitwirkung bei Urteilsfindung, keine Unterschrift, 134 SGG Kein Dienstzimmer Kein Anspruch auf Aktenübersendung, aber Recht auf Akteneinsicht ohne Entschädigung Vorherige Information nur auf ausdrücklichen Wunsch Entschädigung nach JVEG

10 Folie 10 Pflichten Amtsantritt Präsenzpflicht Pünktlich, körperlich und geistig Aktive Beteiligung an Beratung und Abstimmung Rechtzeitige Information über Verhinderung Pflicht zur Verschwiegenheit und Zurückhaltung Pflicht zur Neutralität und Unparteilichkeit Bindung an Gesetz und Recht Beratungsgeheimnis, 45 Abs. 1 S. 1 DRiG Prinzip des gesetzlichen Richters, Art. 101 GG Erreichbarkeit Folge eines Pflichtenverstoßes: Ordnungsgeld ( 21 SGG) oder Amtsenthebung ( 22 SGG)

11 Folie 11 Rechtlicher Schutz Benachteiligungsverbot, 20 SGG insbes. gegen Arbeitgeber Haftungserleichterung, 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG Versicherungsschutz Rentenversicherung: Bei aufgrund Tätigkeit reduziertem Entgelt Antrag an AG normale Beiträge zu entrichten, 163 Abs. 3 SGB VI Unfallversicherungsschutz, 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VI Vermögensbildung: Bei aufgrund Tätigkeit reduzierter VWL schr. Verlangen an AG auf Aufstockung VWL durch restliche Gehalt, 11 des Fünften Vermögensbildgungsgesetzes

12 Folie 12 Entschädigung, JVEG Fahrtkostenersatz, 5 JVEG Bahn oder PkW Entschädigung für Aufwand, 6 JVEG Tagegeld bzw. Übernachtungsgeld Ersatz für sonstige Aufwendungen, 7 JVEG z. B.: Kopierkosten Entschädigung für Zeitversäumnis, 16 JVEG 6 EUR pro Stunde Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung, 17 JVEG 14 EUR pro Stunde Entschädigung für Verdienstausfall, 18 JVEG Ab 24 EUR pro Stunde, je nach Häufigkeit des Einsatzes Antragsfrist: 3 Monate nach Beendigung Amtszeit, 2 Abs. 1 JVEG

13 Folie 13 Ausschuss der ehrenamtlichen Richter, 23 SGG Zusammensetzung: Aus jeder Fachkammer ein zu wählender ehrenamtlicher Richter Vorsitz: Präsident/Direktor Gericht Wahlverfahren wird von Ausschuss bestimmt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen: Allgemeine, unmittelbare, freie und gleiche Wahl Amtszeit: 5 Jahre Rechte des Ausschusses: Anhörung bei Bildung von Kammern vor der Geschäftsverteilung Verteilung ehrenamtliche Richter auf Kammern Aufstellung der Listen zur Heranziehung ehrenamtlichen Richter Anregungsrecht: Wünsche der ehrenamtliche Richter

14 Folie 14 Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit

15 Folie 15 Weiterbildungsmöglichkeiten durch mich: bzw. durch DGB/ DGB Bildungswerk

16 Folie 16 Ende Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!!!

17 Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 17 Kontakt Bild DGB Rechtsschutz GmbH Büro Düsseldorf Friedrich-Ebert-Str Düsseldorf Telefon Fax

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