Finanzielle Regelungen in Horizont 2020
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- Dominik Fried
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1 Finanzielle Regelungen in Horizont Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni
2 Grundsätze: EU-Haushaltsordnung Artikel 125 EU-Haushaltsordnung Transparenz und Gleichbehandlung Gebot der Kofinanzierung Gewinnerzielungsverbot (kein Profit) kein Kumulierungsverbot in H2020 keine Doppelfinanzierung grundsätzlich gelten die Buchführungsregeln des Zuwendungsempfängers Dortmund, 21. Juni Dokumente Musterfinanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement - MGA) - Annex 2 Budgetplanung - Annex 4 Finanzbericht - Annex 5 Bescheinigung über die Kostenaufstellung kommentierte Fassung der Musterfinanzhilfevereinbarung (Annotated Model Grant Agreement - AGA) Dokumente können jederzeit während der Laufzeit von H2020 angepasst werden Dortmund, 21. Juni
3 Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni Finanzmanagement Dokumente bereits in Antragsphase nutzen frühzeitige Einbindung aller relevanter Stellen in die Budgetplanung rechtzeitige Klärung der Förderfähigkeit sämtlicher Kosten u.a. Personalkostensätze, Abschreibungsregeln Budget der Partner und Auszahlungsmodalitäten in Konsortialvertrag regeln Dortmund, 21. Juni
4 Finanzmanagement Umgang mit der Europäischen Kommission Regelwerk der EU beachten Project bzw. financial officer frühzeitig kontaktieren, z. B. in Zweifelsfällen nicht alle Fälle eindeutig geregelt Kommission hat breiten Ermessensspielraum Abrechnungsfehler können zu Rückzahlungen führen jederzeit mit kurzfristigen Audits rechnen Dortmund, 21. Juni Finanzmanagement Finanzmanagement Dortmund, 21. Juni
5 Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni Zahlungsmodalitäten Zahlung aller Fördergelder von KOM an Koordinator Koordinator leitet Gelder in voller Höhe unmittelbar an Partner weiter Ausnahme: anderweitige Vereinbarung im Konsortialvertrag (z.b. Tranchenzahlung) Konsortium hat Autonomie bei Verwaltung der Gelder Budgetschiebung zwischen Partnern und Budgetkategorien möglich (Art. 4.2 GA) Vertragsänderung bei wesentlichen Änderungen des Annex 1 (z.b. Kostenkategorie im Annex 1 nicht vorgesehen) Dortmund, 21. Juni
6 Zahlungsmodalitäten VORFINANZIERUNG PRE-FINANCING ZWISCHENZAHLUNGEN INTERIM PAYMENTS SCHLUSSZAHLUNG PAYMENT OF THE BALANCE Dortmund, 21. Juni Zahlungsmodalitäten Schlusszahlung Vorfinanzierung Zwischenzahlungen Art GA Wann: 30 Tage nach Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung (Art. 58 GA) oder 10 Tage vor Projektstart (Art. 3 GA) das spätere Datum ist entscheidend Wieviel: 100% einer durchschnittlichen Zwischenzahlung = Fördersumme Anzahl der Berichtsperioden abzüglich 5% der Gesamtfördersumme, die von Vorfinanzierung abgezogen und an Garantie-fonds gezahlt wird Dortmund, 21. Juni
7 Zahlungsmodalitäten Art GA Wann: 90 Tage nach Eingang der Zwischenberichte Frist für Zwischenberichte: 60 Tage Berichtsperiode in der Regel alle 18 Monate (Art GA) Wieviel: Förderfähige Kosten * Förderquote bis zu max. 90% der Gesamtfördersumme ggf. Ablehnung nicht förderfähiger Kosten Dortmund, 21. Juni Zahlungsmodalitäten Vorfinanzierung Schlusszahlung Zwischenzahlungen Vorfinanzierung Zwischenzahlungen Schlusszahlung Art GA Wann: 90 Tage nach Eingang des Abschlussberichts Frist für Abschlussbericht: 60 Tage (Art GA) Wieviel: Auszahlung des Restbetrags sowie 10% Zurückbehaltung aus Art GA und 5% aus dem Garantiefonds falls Zahlungen KOM > max. EU Beitrag: Verrechnung mit Garantiefonds und ggf. Wiedereinziehung des zu viel gezahlten Betrags Dortmund, 21. Juni
8 Zahlungsmodalitäten Beispiel: Projektbudget 6 Mio., Projektdauer 4,5 Jahre: Vorfinanzierung 2 1,7 Mio. (- 0,3 Mio. gehen in den Garantiefonds) 1. Zwischenzahlung 2 Mio. 2. Zwischenzahlung 2 1,4 Mio. Mio. (- 0,6 Mio. wegen 90% Regelung) Schlusszahlung 0 0,9 Mio. (+ 0,6 Mio. 90% Regelung + 0,3 Mio. Garantiefonds) Monate Dortmund, 21. Juni Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni
9 Förderquoten Art. 5.2 GA Einheitliche Förderquote pro Maßnahme Förderquoten Art. 5.2 GA Forschungs- und Innovationsmaßnahmen Research and Innovation Action 100% der förderfähigen (direkten und indirekten) Kosten Innovationsmaßnahme Innovation Action 70% der förderfähigen direkten und indirekte Kosten Ausnahme: Gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen erhalten immer 100% der förderfähigen Kosten Dortmund, 21. Juni Beispiel Förderquote 70% Innovationsmaßnahmen für nicht gemeinnützige Einrichtungen Eligible costs (per budget category) EU Contribution (A) Direct personnel costs (B) Other direct costs (C) Direct costs of subcontracting (F) Indirect costs (H) Total estimated eligible costs (I) Reimbursement rate (%) (J) Maximum EU Contribution (K) Requested EU Contribution Actual Actual Actual =0,25* (A+B) =A+B+C+F 70% (=H*I) Dortmund, 21. Juni
10 Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni Art. 6.1 GA tatsächliche Kosten Förderfähige Kosten Eligible Costs während Projektlaufzeit (Ausnahme: Endberichte & Prüfbescheinigung) im Gesamtbudget nach Annex 2 angegeben für die Projektdurchführung nach Annex 1 erforderlich identifizier und kontrollierbar in Buchführung entsprechend geltender Rechnungslegungsgrundsätze und Kostenrechnungsverfahren erfasst in Übereinstimmung mit nationalem Recht Einhaltung der Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität nicht abzugsfähige MwSt. (= Einrichtung nicht vorsteuerabzugsberechtigt) Dortmund, 21. Juni
11 Art. 6.5 GA Nicht förderfähige Kosten Ineligible Costs Kosten in Verbindung mit Kapitalrendite Verbindlichkeiten durch Schulden, geschuldete Zinsen und Schuldendienste Rückstellungen für künftige Verluste oder Verbindlichkeiten zweifelhafte Forderungen Wechselkursverluste Bankkosten (für Überweisung von KOM an Koordinator) übertriebene oder unachtsame Ausgaben durch andere EU-Maßnahmen erstattete Kosten (Doppelfinanzierung) Kosten während der Projektaussetzung abzugsfähige MwSt. (= Einrichtung ist vorsteuerabzugsberechtigt) Dortmund, 21. Juni Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Berichte Audits Dortmund, 21. Juni
12 Indirekte Kosten Art. 6.2.E GA hängen nicht direkt mit der Durchführung des Projekts zusammen und können ihm nicht unmittelbar zugerechnet werden Erstattung durch einheitliche Pauschale in Höhe von: 25% der direkten förderfähigen Kosten ohne Unteraufträge und in-kind-contributions Dritter, die nicht in den Räumlichkeiten des Zuwendungsempfängers anfallen Beispiele: Miete, Strom, Heizung, Büromaterial, -ausstattung, Telefon, Porto, Druck- und Kopierkosten, strukturelle Verwaltung (z.b. technisches Personal) Dortmund, 21. Juni Direkte Kosten Art. 6.2 GA hängen direkt mit der Durchführung des Projekts zusammen und können dem Projekt unmittelbar zugerechnet werden Beispiele: Personalkosten (personnel costs) Art. 6.2.A GA Unteraufträge (subcontracting) Art. 6.2.B GA Sonstige direkte Kosten Reisekosten (travel cost) Art. 6.2.D.1 GA Anlagen/ Infrastruktur/ sonstige Aktiva (equipment/ infrastructure/ other assets) Art. 6.2.D.2 GA Sonstige Güter und Dienstleistungen (other goods, works and services) Art. 6.2.D.3 GA Dortmund, 21. Juni
13 Personalkosten Tatsächliche Personalkosten Actual Personnel Costs Stückkosten Unit Costs Personalkosten- Durchschnittssätze: - im Einklang mit bestehenden intern üblichen Buchhaltungsgrundsätzen Von KOM vorgegeben: - nur für KMU Geschäftsführer und sonstige natürliche Personen ohne Gehalt Dortmund, 21. Juni Personalkosten: Verträge direkte Anstellung beim Zuwendungsempfänger nach nationalem Recht (temporär oder dauerhaft) durch Arbeitsvertrag oder durch sonstigen Vertrag: (neue Definition!) Arbeit unter ähnlichen Bedingungen wie Angestellter bzgl.: der Art, wie die Arbeit organisiert ist der Art, der Arbeiten die ausgeführt werden und den Räumlichkeiten, in denen die Arbeiten ausgeführt werden Ergebnisse der Tätigkeit gehören Zuwendungsempfänger, es sei denn es ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart Keine wesentliche Abweichung von den üblichen Personalkosten Dortmund, 21. Juni
14 Personalkosten: Gehalt Arbeitgeberbrutto inkl. Sozial-, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge inkl. Zusatzleistungen: arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart basierend auf objektiven Kriterien, nicht im Ermessen des Arbeitgebers sind Gehaltsbestandteil nicht an bestimmtes Projekt gebunden Beispiele: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Gefahren- oder Nachtzulage Dortmund, 21. Juni Personalkosten: Berechnung Stundensatz = Jährlicher Stundensatz = Jährliche Personalkosten Jährliche Produktivstunden 2 Optionen Personalkosten Produktivstunden Monatlicher Stundensatz = Monatliche Personalkosten Monatliche Produktivstunden nur eine der beiden Optionen pro Geschäftsjahr für alle H2020 Projekte an einer Einrichtung anwendbar Wechsel zwischen beiden Optionen nur in neuem Geschäftsjahr für alle H2020 Projekte Dortmund, 21. Juni
15 Personalkosten: Produktivstunden im Jahr 1720 Stunden Individuelle Stunden Standardstunden - kann jede Einrichtung wählen - anteilige Anpassung bei Teilzeitverträgen Beispiel: - 40-Stunden-Woche - Vertrag über 32 Std. - entspricht 80% der 40-Stunden-Woche (100*32:40=80%) - Jahresproduktivstunden 80% von 1720 = Jahresarbeitsstunden laut Arbeits- Tarifvertrag oder nationalem Recht - plus Überstunden - minus Krankheit und Sonderurlaub 365 Tage Wochenenden Jahresurlaub Feiertage Krankheit Sonderurlaub + bezahlte Überstunden - entspricht intern üblicher Kostenrechnung - beträgt mind. 90% der jährlichen zu leistenden Arbeitsstunden - wird durchgängig angewandt für best. Gruppe von Angestellten - Standardarbeitszeit ist in Arbeits-, Tarifvertrag oder nach nationalem Recht festgelegt Dortmund, 21. Juni Jährlicher Stundensatz Stundensatz = Jährl. Personalkosten Jährl. Produktivstunden Berichtsperiode: 1. Oktober März Stundensatz von 2014 Stundensatz von 2015 Stundensatz von 2015! Stundensatz wird einmal pro Jahr berechnet auf Basis des Jahresgehalts des letzten vorliegenden, abgeschlossenen Geschäftsjahres Ermittlung der Jahresproduktivstunden wahlweise auf Basis von: 1) 1720 Stunden, 2) individuellen Stunden, 3) internen Standardstunden keine adjustments, wenn aktuelles Jahresgehalt vorliegt Ausnahme: Fehler in der Berechnung der Personalkosten Dortmund, 21. Juni
16 Monatlicher Stundensatz Stundensatz = Monatl. Personalkosten Monatl. Produktivstunden Berichtsperiode: 1. Oktober März Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Stundensatz 18x berechnen Stundensatz wird einmal pro Monat berechnet jeweiliges Monatsgehalts geteilt durch der Jahresproduktivstunden: 1720 Stunden = 143 Stunden pro Monat oder interne Standardstunden nicht möglich: individuelle Stunden, da diese noch nicht feststehen Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld jeweils zu einbeziehen Dortmund, 21. Juni Monatlicher Stundensatz Stundensatz = Monatl. Personalkosten Monatl. Produktivstunden Berichtsperiode: 1. Oktober März Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Stundensatz 18x berechnen Double Ceiling : Projektstunden: nicht mehr Projektstunden im Jahr abrechnen, als Person an gesamten Jahresproduktivstunden geleistet hat Kosten: nicht mehr Personalkosten im Jahr abrechen, als Arbeitgeber tatsächlich an Jahresgehalt für die Person gezahlt hat Rückwirkende Anwendung: auf alle laufenden H2020 Projekte Korrektur bereits eingereichter Finanzberichte mit adjustments Dortmund, 21. Juni
17 Personalkosten: Stundensatzberechnung Jährliche Abrechnung Stundensatzberechnung: 1x pro Jahr Stundensatzberechnung immer auf Basis des letzten vorliegenden abgeschlossenen Geschäftsjahres alle 3 Optionen für Jahresproduktivstunden anwendbar keine adjustments, wenn aktuelles Jahresgehalt vorliegt Ausnahme: Fehler in der Berechnung Monatliche Abrechnung Stundensatzberechnung: 1x pro Monat Stundensatzberechnung auf Basis des jeweiligen Monatsgehalts nur 1720 oder Standardstunden für Jahresproduktivstunden anwendbar Zusatzzahlungen jeweils zu einbeziehen hier: adjustments möglich Dortmund, 21. Juni Personalkosten: Zeiterfassung keine Zeiterfassung für Personen, die 100% ihrer Arbeitszeit an einem H2020 Projekt arbeiten Mustererklärung: tmpl_decl_excl-work_en.pdf nur eine Erklärung pro Berichtsperiode: entweder über die gesamte Berichtsperiode oder oder über einen ununterbrochenen Zeitraum, der mind. einen vollen Monat umfasst (z. B. 15. Januar bis 15. April) Erklärung muss datiert und von Mitarbeiter gegengezeichnet werden bei Zweifeln an Ausschließlichkeit sollte Zeitnachweis geführt werden Dortmund, 21. Juni
18 Personalkosten: Zeiterfassung Erfassung z. B. durch Stundenzettel (Papierform oder elektronisch) Ausweis der tatsächlich gearbeiteten Projektstunden Unterzeichnung mind. monatlich durch Personal und Vorgesetzte Inhalt: Titel und Projektnummer laut GA Name des Zuwendungsempfängers Name, Datum & Unterschrift der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters Name und Unterschrift der vorgesetzten Person Stundenzahl (empfohlen: pro Tag) Bezug zu den Arbeiten oder Arbeitspaketen aus Annex 1 Beschreibung der ausgeführten Aktivitäten weggefallen Dortmund, 21. Juni Personalkosten: Unit Costs KMU Geschäftsführer und Selbständige ohne Jahresgehalt Marie Skłodowska-Curie Monthly Living Allowance für Individual Fellowship : EUR Anzahl der Produktivstunden im Jahr max Stundensatz Berechnung* Stundensatz Deutschland Monthly Living Allowance * Country Correction Coefficient 143 Stunden EUR * 98,8 = 32,13 EUR *Art. 6.2.A.4 und A.5 GA, MSC Arbeitsprogramm , KOM Entscheidung C(2013) 8297 Dortmund, 21. Juni
19 Reisekosten Art. 6.2.D.1 GA (Tagegelder, Fahrtkosten, Übernachtung) entsprechen Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) (vii) GA Reise für die Durchführung des Projekts erforderlich Reisedurchführung während der Projektlaufzeit Abrechnung nach intern üblicher Buchführungspraxis Personal des Zuwendungsempfängers externe Experten, deren Teilnahme am Projekt in Annex 1 vorgesehen ist Dortmund, 21. Juni Abschreibungskosten Art. 6.2.D.2 GA, allgemeine Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) (vii) GA Zusätzliche Voraussetzungen (Artikel 6.2.D.3 und 10.1 GA): bestes Preis-Leistungs-Verhältnis Anschaffung speziell für das Projekt Ausnahme: Kauf vor Projektstart und vorherige anderweitige Nutzung möglich, wenn Abschreibungen noch laufen Abschreibung nach intern üblicher Buchführung im Einklang mit internationalen Standards (z. B. IAS, IFRS) Dortmund, 21. Juni
20 Abschreibungskosten Abschreibungskosten nie höher als Anschaffungspreis keine Abschreibung über längeren Zeitraum als Nutzungsdauer bei nicht ausschließlicher Projektnutzung: Nachweis von Nutzungsanteil und -zeit (z. B. Laborbücher) Kosten für Inbetriebnahme (z. B. Installation, Lieferung, Vorbereitung Standorts) können in bestimmten Fällen mit abgerechnet werden (z. B. Infrastrukturen) Miete oder Leasing des Geräts möglich: Abrechnung der Miet- bzw. Leasingraten dürfen nicht Kosten der Abschreibung bei Kauf übersteigen Dortmund, 21. Juni Güter, Arbeiten & Dienstleistungen Art. 6.2.D.3 entspricht allgemeinen Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) (vii) GA Zusätzliche Voraussetzungen (Artikel 6.2.D.3 und 10.1 GA): Beschaffung speziell für das Projekt nach bestem Preis-Leistungs-Verhältnis (Rahmenvertrag möglich) Kosten in dieser Budgetkategorie sind u.a.: Verbrauchsmaterial (consumables) Verbreitungsmaßnahmen, auch Open Access geistiges Eigentum (z. B. Patent- oder Lizenzgebühren) Bescheinigungen über Kostenaufstellung und Methodenzertifikate Übersetzungen Dortmund, 21. Juni
21 Interne Leistungsverrechnung Förderfähige Kosten: unit costs, kalkuliert nach intern üblicher Buchführungspraxis Buchführungspraxis basiert auf objektiven Kriterien und wird durchgehend angewandt, unabhängig von Förderquelle unit costs beruhen auf tatsächlichen Kosten, die in Büchern erfasst sind Anpassung der tatsächlichen Kosten durch budgetierte oder geschätzte Elemente, wenn diese: relevant sind (d. h. eindeutig der in Rechnung gestellten Leistung zuzuordnen sind) in vernünftigem Maße genutzt werden (d. h. keine ausschlaggebende Rolle bei der Berechnung spielen) auf objektiven und verifizierbaren Angaben beruhen, (d. h. nachgewiesen werden kann, wie sie berechnet werden) Dortmund, 21. Juni Dritte Artikel GA Art. 10 Dritte Art der Dritten Güter, Arbeiten, Dienstleistungen Förderfähige Kosten Preis (inkl. Gewinn) Annex 1 Indirekte Kosten Auswahlverfahren Nein Ja Preis-Leistung Art. 11, 12 In-kind Beiträge tatsächliche Kosten Art. 13 Unteraufträge Preis (inkl. Gewinn) Ja Ja - Ja Nein Preis-Leistung Art. 14 Verbundene Dritte tatsächliche Kosten Ja Ja Verbindung mit Partner Art. 15 Finanzhilfen für Dritte im call vorgesehen Ja Nein Bedingung aus Annex 1 Dortmund, 21. Juni
22 Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni Einnahmen Durch das Projekt erzielte Einkünfte Art (a) z. B. Einnahme von Teilnahmegebühren, Verkauf von Geräten (begrenzt auf als erstattungsfähig erklärte Kosten) Direkte finanzielle Beiträge Dritter Art (b) die speziell für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden In-kind Beiträge Dritter ohne Bezahlung Art (c) die speziell für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden und in Annex 4 als erstattungsfähige Kosten deklariert wurden Dortmund, 21. Juni
23 Keine Einnahmen nicht als Einnahmen gelten: Erträge durch Nutzung der Projektergebnisse (z. B. Lizenzeinnahmen) Beiträge Dritter (finanziell oder in-kind ) über deren Einsatz Zuwendungsempfänger frei entscheiden kann finanzielle Beiträge Dritter zur Erstattung nicht förderfähiger Kosten (z. B. Deckung von Wechselkursverlusten) finanzielle Beiträge der Partner untereinander (sind weder förderfähige Kosten noch Einnahmen) Dortmund, 21. Juni Beispiel Einnahmen EU- Zuwendung Einnahmen förderfähig e Kosten keine Kürzung keine Kürzung Gewinnerzielungsverbot Angabe der Einnahmen im Zwischen- oder Abschlussbericht Berücksichtigung der Einnahmen bei Schlusszahlung, auf Ebene des Gesamtbudgets, nicht pro Zuwendungsempfänger Dortmund, 21. Juni
24 Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Dortmund, 21. Juni Bescheinigung über die Kostenaufstellung Certificate on the Financial Statements Artikel GA und Annex 5 Bestätigung, dass alle abgerechneten Kosten und Einnahmen den Anforderungen der Finanzhilfevereinbarung entsprechen einmalig am Projektende, wenn ein Zuwendungsbetrag von mind (ohne indirekte Kosten) erreicht unter keine Bescheinigung erforderlich Zwischenaudits möglich, Einreichung aber am Projektende maßgeblich nur in Annex 4 geltend gemachte Zuwendungen keine Bescheinigung über Kosten für Flat Rates Dortmund, 21. Juni
25 Audits First-Level-Audit Art (b) (ii) GA Erstellen der Bescheinigung über die Kostenaufstellung durch Auditoren oder Innenrevision des Zuwendungsempfängers Second-Level-Audit Art GA Externe Audits durch die KOM Prüfung durch eigene Mitarbeiter oder externe Wirtschaftsprüfer bis zu 2 Jahre nach Zahlung der Abschlusszahlung möglich Third-Level-Audit Art. 22.2, 22.3 GA Überprüfung der Arbeit der KOM durch den Europäischen Rechnungshof, OLAF etc. Dortmund, 21. Juni NATIONALE KONTAKTSTELLE RECHT & FINANZEN Finanzielle Fragen Alexandra Burgholz Bastian Raue Liane Lewerentz Anika Werk Rechtliche Fragen Nicole Schröder Christin Kulke Alexandra Burgholz Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Erstinformationen Recht & Finanzen Monika Schuler Tel.: Internet: vorname.nachname@dlr.de Dortmund, 21. Juni
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