Liebe Lernerin, lieber Lerner, Ihr AEVO Digital-Team

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe Lernerin, lieber Lerner, Ihr AEVO Digital-Team"

Transkript

1 Liebe Lernerin, lieber Lerner, hier finden Sie ein Beispielskonzept für das Lehrgespräch der praktischen Prüfung zum Thema Urlaub beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Konzept nach den Vorgaben der IHK Stuttgart (Stand 2018) erstellt wurde. Andere zuständige Stellen können andere Vorgaben und Richtlinien haben. Informieren Sie sich daher unbedingt bei Ihrer zuständigen Stelle. Viel Erfolg für Ihre Prüfung wünscht Ihnen Ihr AEVO Digital-Team

2 Konzept zur praktischen IHK-Ausbildereignungsprüfung Lehrgespräch Zuständige Stelle: IHK Digitalland Beruf: Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Thema: Überprüfen und bearbeiten eines Urlaubsantrags Von: Doris Digital Datum: 1. Oktober 2017

3 Erklärung Hiermit erkläre ich, dass ich das vorliegende Konzept selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet haben. Ort, Datum: Unterschrift:

4 1. Ausgangssituation In der Digital First GmbH hat im September die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement begonnen. Alle drei Azubis befinden sich nun im ersten Ausbildungsjahr. Lisa Lerner ist seit Beginn der Personalabteilung zugeteilt. Die 17-jährige Auszubildende hat die Mittlere Reife mit der Note sehr gut abgeschlossen und bisher gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule erbracht. Damit Sie in Zukunft nicht nur Ihren eigenen Urlaub frist- und sachgerecht einreichen kann, sondern auch eingehende Urlaubsanträge in der Personalabteilung prüfen kann, soll ihr in einem Lehrgespräch der Vorgang erläutert werden. Zu dieser Prüfung gehört die inhaltliche Kontrolle der Urlaubsanträge und das Einleiten weiterer Schritte, also entweder Weiterleiten zur Genehmigung oder Rücksendung an den Antragsteller. Das Lehrgespräch findet morgens um 9 Uhr im Büro statt, da um diese Uhrzeit die Leistungsfähigkeit am höchsten ist. 2. Bezug zur Ausbildungsordnung In der Verordnung 1 für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement ist im Ausbildungsrahmenplan unter 4, Absatz 3 Nummer 6.1 die Personalsachbearbeitung Teil des Ausbildungsberufes. Dazu gehört unter anderem der Punkt d) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten. Zu diesen zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten wird auch das Ausfüllen und Prüfen eines Urlaubsantrages geordnet. Der betriebliche Ausbildungsplan wurde entsprechend nach der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes erstellt. 3. Aufgabenstellung Das Überprüfen eines Urlaubsantrages gehört zu den Berufsfeldern der Personalabteilung, genauer der Personalsachbearbeitung. Da sich die Auszubildende im ersten Jahr der Ausbildung befindet hat sie bisher noch keine Erfahrungen mit dem Prozess des Urlaubsantrages gesammelt. Daher ist es grundlegend, dass ihr zum einen der Prozess und der Ablauf der Antragsstellung an sich vermittelt werden. Damit die Auszubildende in Zukunft Urlaubsanträge selbstständig, richtig und fristgerecht ausfüllen und auch prüfen kann, muss der gesamte Prozess thematisiert werden. Dazu zählen folgende Schritte: 1. die Anzahl der zur Verfügung stehenden Urlaubstage im Tarifvertrag prüfen, 2. ausgefülltes Formular auf Richtigkeit prüfen, 3. bei Fehlern entsprechende Schritte einleiten, 4. bei Richtigkeit Antrag zur Genehmigung weiterleiten. Zum anderen muss sie auch die Hintergründe und Zusammenhänge insgesamt verstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Unterscheidung in Werk- und Arbeitstage und der Urlaubsanspruch. 1 Ausbildung/Ausbildung/downloads/662840/6babc094f4d0c3825e296e4dc0e22cb8/Verordnungsentwurfs-data.pdf

5 4. Zielformulierung Das Ziel der Ausbildung ist die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Um dies zu erreichen, muss die Auszubildende am Ende ihrer Ausbildung über alle Fähigkeiten und Kenntnisse aus dem Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement verfügen. Die einzelnen Themen lassen sich in Richt-, Grob- und Feinlernziele unterscheiden. Die Richt- und Groblernziele werden dabei durch den Ausbildungsrahmenplan vorgegeben. Richtlernziel: Die Auszubildende soll nach dem Ausbildungsrahmenplan 4, Absatz 3 Nummer 6.1 Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Personalsachbearbeitung aufweisen. Groblernziel: Der Unterpunkt d) beschreibt, dass die Auszubildende Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten können soll. In diesem Lehrgespräch wird dazu der Urlaubsantrag besprochen. Kognitive Feinlernziele: Die Auszubildende... kennt alle notwendigen Informationen zum Ausfüllen von Urlaubsanträgen, kann einen Urlaubsantrag selbstständig überprüfen, erkennt Fehler in Urlaubsanträgen und kann entsprechende Schritte einleiten, weiß, worin der Unterschied zwischen Werk- und Arbeitstagen liegt, kennt den tariflichen Urlaubsanspruch. Affektive Feinlernziele: Die Auszubildende... prüft Urlaubsanträge gewissenhaft und genau, geht mit den Daten der Urlaubsanträge verantwortungsvoll um. 5. Motivation Die Motivation der Auszubildenden hinsichtlich der neuen Aufgabe soll gefördert werden. Die Motivation lässt sich dabei in intrinsische (innere Motivation) und extrinsische (Motivation von außen) unterscheiden. Die extrinsische Motivation wird dadurch gefördert, dass der Auszubildenden nach dem erfolgreichen Ablauf des Lehrgesprächs in Aussicht gestellt wird, dass sie von dort an selbstständig und eigenverantwortlich Urlaubsanträge prüfen darf und somit Verantwortung übertragen bekommt. Außerdem darf Sie am Ende Ihren eigenen Urlaubsantrag für Weihnachten ausfüllen. Die intrinsische Motivation soll dadurch gesteigert werden, dass die Auszubildende durch die Übung am Ende des Lehrgesprächs Erfolgserlebnisse erzielt und dadurch auch Spaß an der neuen Aufgabe entwickelt. 6. Begründung der gewählten Vorgehensweise Für die Vorgehensweise wurde das Lehrgespräch gewählt, da beim Ausfüllen und Überprüfen eines Urlaubsantrags wie beschrieben vor allem kognitive Fähigkeiten aber auch affektive Fähigkeiten vermittelt werden. Im Lehrgespräch wird die Auszubildende immer wieder aktiviert und durch Fragen Schritt für Schritt an den neuen Inhalt herangeführt. Dadurch, dass die Auszubildende Grundlagenkenntnisse im Bereich Personalsachbearbeitung besitzt, kann an dieses Wissen angeknüpft werden. Durch die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben des Unternehmens

6 sowie das Ausfüllen eines konkreten Urlaubsantrags werden Theorie und Praxis optimal verknüpft. Vorteile der Methode: leicht umsetzbar praxisnahes Thema kleine Lernschritte möglich Prinzip vom Bekannten zum Unbekannten anwendbar 7. Einordnung in gesetzliche Rahmenbedingungen Das Thema kann in folgenden Gesetzen eingeordnet werden: Bundesurlaubsgesetz ( 3, 5, 7, 9) und Jugendarbeitsschutzgesetz ( 19). Mehr dazu im Anhang. 8. Lernerfolgskontrolle Damit der Lernerfolg sichergestellt werden kann, wird dieser am Ende des Lehrgesprächs überprüft. Dazu soll die Auszubildende am Ende den Inhalt in eigenen Worten zusammenfassen. Danach erhält Sie drei ausgefüllte Beispiel-Anträge und muss diese prüfen. Dazu muss sie nicht nur überprüfen, ob das Formular richtig ausgefüllt wurde, sondern auch den Urlaubsanspruch kontrollieren. Damit sie ihr Wissen anwenden kann, soll Frau Lerner am Ende ihren eigenen Urlaubsantrag ausfüllen. 9. Ausbildungsmittel Für das Lehrgespräch wurden folgende Mittel vorbereitet: blanko Formular für Urlaubsantrag, Urlaubsanspruch aus dem Tarifvertrag, 3 ausgefüllte Beispiel-Anträge, Kalender. 10. Ablauf und Methodik Das Lehrgespräch wird wie folgt ablaufen: 1. Einstieg 5 Min.: Begrüßung und lockeres Einstiegsgespräch, kurzer Überblick über das Thema, Lernziel nennen und motivieren (s. Abschnitt 5), an Vorwissen der Auszubildenden anknüpfen 2. Inhalt 10 Min.: durch Fragen erarbeitet sich die Auszubildende den Stoff, Hilfestellung und wenn nötig weitere Erklärungen geben, loben und motivieren. Fragetechnik: Vorwiegend offene Fragen, bei nötiger Stellungnahme geschlossene Fragen stellen. Keine Suggestivfragen, rhetorische oder Kettenfragen stellen. 3. Abschluss 5 Min.: Auszubildende fasst die zentralen Punkte zusammen, gemeinsam wird der erste Bsp.-Antrag geprüft, Auszubildende kontrolliert dann die übrigen Bsp.- Anträge. Am Ende soll sie ihren eigenen Antrag ausfüllen. Bedanken für die Mitarbeite und Ausblick auf kommende Lehrgespräche und Themen.

7 Anhang 1. Blanko Urlaubsantrag 2. Urlaubstabelle aus Tarifvertrag 3. Übersicht Arbeits- und Werktage 4. Fiktive Urlaubsanträge mit Situationsbeschreibung 5. Auszug aus Gesetzestexten

8 1. Blanko Urlaubsantrag

9 2. Urlaubstabelle aus Tarifvertrag 3. Übersicht Arbeits- und Werktage

10 4. fiktive Urlaubsanträge mit Situationsbeschreibung Situationsbeschreibung: Herr Meyer ist 43 Jahre alt und arbeitet seit 8 Jahren in der Firma. Er möchte für den Sommer ein paar Tage Urlaub nehmen.

11 Situationsbeschreibung: Frau Schmidt ist 33 Jahre alt und arbeitet seit 5 Jahren in der Firma. Sie möchte sich ein paar Tage für ein verlängertes Wochenende frei nehmen.

12 Situationsbeschreibung: Frau Baur ist 30 Jahre alt und arbeitet seit 4 Jahren in der Firma. Sie möchte einen Tag Sonderurlaub für Ihren Umzug in eine neue Wohnung.

13 5. Auszug aus Gesetzestexten Bundesurlaubsgesetz (BurlG) 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

14 (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. 9 Erkrankung während des Urlaubs Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 19 Urlaub (1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. (2) Der Urlaub beträgt jährlich 1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, 2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist, 3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen. (3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren. (4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen 3 Abs. 2, 4 bis 12 und 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat jedoch abweichend von 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes den jugendlichen Heimarbeitern für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub entsprechend Absatz 2 zu gewähren; das Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einem Urlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hundert und bei einem Urlaub von 25 Werktagen 9,5 vom Hundert.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 817 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 551 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert am 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag hat mit Zustimmung

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich?

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich? Infos zum Urlaub 1. Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz? 2. Besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub? 3. Was gilt als Urlaubstag? 4. Was gilt als Urlaubsjahr? 5. Ab wann besteht Urlaubsanspruch? 6. Wann

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG) Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG) vom 08. Januar 1963 (BGBl I S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1476) 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer

Mehr

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer Urlaub - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/2016 - Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Eine Anleitung für Anfänger, insbesondere zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen und Klausuren

Mehr

1. Zielgruppe Didaktische Analyse 3 3. Lernziele Stufen-Methode 4

1. Zielgruppe Didaktische Analyse 3 3. Lernziele Stufen-Methode 4 1. Zielgruppe 3 1.1. Hintergrund 3 2. Didaktische Analyse 3 3. Lernziele 3 4. 4-Stufen-Methode 4 4.1. Stufe 1 - Vorbereitung 4 4.2. Stufe 2 Vormachen 5 4.3. Stufe 3 Nachmachen 5 4.4. Stufe 4 Üben 5 Präsentationskonzept

Mehr

Arbeitsbefreiung. Urlaub und Erholungsurlaub Zusatzurlaub Arbeitsbefreiung

Arbeitsbefreiung. Urlaub und Erholungsurlaub Zusatzurlaub Arbeitsbefreiung Urlaub und Arbeitsbefreiung 30 - Erholungsurlaub 31 - Zusatzurlaub 32 - Arbeitsbefreiung 1 30 Erholungsurlaub 2 Urlaubsanspruch Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche

Mehr

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub?

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 3. Gibt es halbe Urlaubstage? 4. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Mehr

Herstellung einer CEE-Verlängerungsleitung (Unterweisung Elektriker / -in)

Herstellung einer CEE-Verlängerungsleitung (Unterweisung Elektriker / -in) Ausbildung Christian Wulfert Herstellung einer CEE-Verlängerungsleitung (Unterweisung Elektriker / -in) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Unterweisungsentwurf zum Thema: Herstellung einer CEE Verlängerungsleitung

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel Urlaubsrecht Petair-Fotolia.com Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt

Mehr

5 Teilurlaub. 5 BUrlG

5 Teilurlaub. 5 BUrlG 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung

Mehr

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ...

Ausbildungsvertrag. Zwischen Herrn/Frau ... Anschrift nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt. und. Herrn/Frau ... Anschrift ... Ausbildungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Ausbildungsbetrieb genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Auszubildender genannt gesetzlicher Vertreter Herr/Frau Anschrift wird der

Mehr

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt

Mehr

Hinweise auf Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung nach dem TV-L

Hinweise auf Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung nach dem TV-L Hinweise auf Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung nach dem TV-L 26 TV-L Erholungsurlaub (1) 1 Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts

Mehr

1. Ausbildungsjahr/ 2. Ausbildungshalbjahr. Eigener Schulungsraum der Firmengruppe Maaß

1. Ausbildungsjahr/ 2. Ausbildungshalbjahr. Eigener Schulungsraum der Firmengruppe Maaß Präsentation im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung (ADA) Name der Ausbilders: Doreen xxxx Ausbildungsberuf: Ausbildungsjahr: Ausbildungsort: Thema: Bürokaufmann/ - -frau 1. Ausbildungsjahr/ 2. Ausbildungshalbjahr

Mehr

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch 1 Rechtsquellen Bundesurlaubsgesetz igz-manteltarifvertrag Weitere Regelungen: Sozialgesetze Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehr

Personalakte anlegen (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau)

Personalakte anlegen (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau) Ausbildung Tatjana Schönfeld Personalakte anlegen (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Unterweisung zum Thema Anlegen einer Personalakte Methode: Lehrgespräch Ausbildungsberuf:

Mehr

TARIFVERTRAG. über den Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer geschlossen: 1 Geltungsbereich

TARIFVERTRAG. über den Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer geschlossen: 1 Geltungsbereich Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie - Südwesttextil - e. V., Stuttgart, einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e. V., Albstadt, und der Industriegewerkschaft

Mehr

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche.

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche. Ein Merkblatt Ihrer IHK Urlaubsrecht Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers

Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers Arbeitsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 21978 Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers Unter Urlaub ist jede zeitweise (bezahlte oder unbezahlte) Befreiung des Arbeitnehmers

Mehr

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden: Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,

Mehr

5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? 5.29 Urlaub 5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Sofern nicht günstigere tarifvertragliche Regelungen bestehen, ergibt sich der Mindesturlaubsanspruch für Jugendliche aus dem

Mehr

Präsentationskonzept zur praktischen Ausbildereignungsprüfung

Präsentationskonzept zur praktischen Ausbildereignungsprüfung Präsentationskonzept zur praktischen Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO Thema: Erfassung und Auswertung einer Bilanz in Bank21 Ausbildungsberuf: Bankkauffrau/-mann Erstellt von: Datum: Mxxx Müller Alte

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn

Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Inhalt: I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden Pflichten des Auszubildenden II. Probezeit Gibt es

Mehr

Fachgerechte Warenannahme (Unterweisung Einzelhandelskaufmann / -kauffrau)

Fachgerechte Warenannahme (Unterweisung Einzelhandelskaufmann / -kauffrau) Ausbildung Fabian Siebert Fachgerechte Warenannahme (Unterweisung Einzelhandelskaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Konzept einer praktischen Unterweisung im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung

Mehr

Urlaub - im Fokus. Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE. Stand: Juni 2015

Urlaub - im Fokus. Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE. Stand: Juni 2015 Urlaub - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis I. Begriff

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in Urlaub gehen. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und unter welchen Bedingungen

Mehr

R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof, WM, SM, Tut) FAK WE ZUV AStA

R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof, WM, SM, Tut) FAK WE ZUV AStA Der Präsident R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof, WM, SM, Tut) FAK WE ZUV AStA Bearbeiter/in: Servicebereich Personal Schlagwort : Erholungsurlaub; Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Gruppe F Datum: 29.07.2014

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Erkrankung im Frei - Ausgangspunkt Teilweise Unsicherheit bei den Mitgliedseinrichtungen, was passiert,

Mehr

Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht

Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht An alle Landesverbände Präsidium Hans-Peter Murmann Geschäftsführender Vizepräsident Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht Quelle: Deutsche-Handwerks-Zeitung Wo ist der Urlaub gesetzlich geregelt? Wie

Mehr

ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE

ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Landesverband NRW www.kfz-nrw.de ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE Gültig ab 01.01.2016 Gerresheimer Landstraße 119 40627 Düsseldorf Telefon 0211-92595 0 Fax 0211 92595 90 E-Mail

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 - Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit - Übersicht zur Urlaubsrechtsprechung - Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 -

Mehr

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und

Mehr

Urlaub Antworten rund um das Thema Urlaub

Urlaub Antworten rund um das Thema Urlaub Urlaub Antworten rund um das Thema Urlaub Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Vorbemerkung Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die gesetzlichen

Mehr

Die schönste Zeit des Jahres...

Die schönste Zeit des Jahres... Die schönste Zeit des Jahres... ist bekanntlich die Urlaubszeit. Neben Vergnügen und Entspannung beinhaltet das Thema Urlaub jedoch häufig leider auch Ärger und Verdruss, der sich bis hin zu gerichtlichen

Mehr

Ausarbeitung zur Präsentation

Ausarbeitung zur Präsentation Ausarbeitung zur Präsentation im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung Beruf: Industriekauffrau / Industriekaufmann Thema: Angebote nach betriebsbedingten Kriterien vergleichen und optimal auswählen Sophie

Mehr

Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG

Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat

Mehr

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.

Mehr

Urlaub. Recht auf bezahlten Urlaub ARBEITSRECHT - A18

Urlaub. Recht auf bezahlten Urlaub ARBEITSRECHT - A18 ARBEITSRECHT - A18 Stand: Oktober 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaub Vor allem in der Sommer- und Ferienzeit stellen

Mehr

Prüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)

Prüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009) Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen

Mehr

Zwischenlieferung von Ware (Unterweisung Einzelhandelskaufmann / -kauffrau)

Zwischenlieferung von Ware (Unterweisung Einzelhandelskaufmann / -kauffrau) Ausbildung Holger Radtke Zwischenlieferung von Ware (Unterweisung Einzelhandelskaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppenanalyse Seite 2 2. Ausgangslage

Mehr

ss: /2 Oe; ~ MANTELTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg vom 18. August 2006, gültig ab 01.

ss: /2 Oe; ~ MANTELTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg vom 18. August 2006, gültig ab 01. I~ ~ versand erlediat --.;:---.;---.;..:~ ss: 00 37 /2 Oe; ~ Zwischen dem Laufzeit: gültig ab 01.10.2006 erstmals kündbar zum 31.08.2010 AVE ab. BAZ Nr vom. MANTELTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

Mehr

Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber

Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber Leichteste Fahrlässigkeit = keine Haftung Normale Fahrlässigkeit = Quotelung (0,5 1 Gehalt) Grobe Fahrlässigkeit

Mehr

Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich

Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich Foto: Sunny studio/fotolia.com Was Arbeitgeber über den Erholungsurlaub wissen sollten Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich die Urlaubszeit. Neben Vergnügen und Entspannung beinhaltet das Thema

Mehr

EUV 765 Archiv. In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1993

EUV 765 Archiv. In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1993 Erholungsurlaubsverordnung EUV 765 Archiv Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Erholungsurlaubsverordnung EUV) In der

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Textiltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende

Tarifvertrag für Auszubildende Tarifvertrag für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Gültig ab 01. August 2014 Kündbar zum 30. April 2016 Kündigungsfrist 1 Monat Zwischen dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.

Mehr

Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die

Mehr

Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk

Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaubsanspruch Der Jahresurlaub eines Lehrlings richtet sich nach den im Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) eingetragenen Urlaubsansprüchen. Die

Mehr

Urlaubstarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Berlin

Urlaubstarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Berlin Urlaubstarifvertrag für das Berlin vom 3. November 1994 Zwischen der -Innung Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Alte Jakobstr. 124-128, 10969 Berlin, und der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte

Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Muster eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen

Mehr

1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Urlaub 1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? 2. Teilurlaubsanspruch 3. Wann entsteht der Urlaubsanspruch? 4. Was passiert, wenn der Auszubildende im Urlaub erkrankt? 5. Urlaubsgewährung

Mehr

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung oder an Ihren Fachverband

Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung oder an Ihren Fachverband Urlaub Stand: August 2011 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung oder an Ihren Fachverband Die im Merkblatt Urlaub zusammengestellten Hinweise sollen den Metallinnungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Methodik und Didaktik der Berufsbildung

Methodik und Didaktik der Berufsbildung Methodik und Didaktik der Berufsbildung Begriffe Methodik: Didaktik: Curriculum: Was und wozu wird ausgebildet? Wie und womit wird ausgebildet? Lehrplan (enge Definition); Methodik + Didaktik Gütekriterien

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Druckweiter- und Papierverarbeitung Name Auszubildende/-r:

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge)

Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Tarif- und Arbeitsrecht Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Ausbildungsvergütungen 2011/2012 Urlaub für Auszubildende Stand: ab August 2011 Unternehmer-Service Maler- und Lackiererhandwerk Exklusiv

Mehr

Urlaubsrecht. Geschäftsfeld Recht und Steuern. 1. Wieviel Urlaub hat der Arbeitnehmer? 2. Was gilt für Teilzeitkräfte?

Urlaubsrecht. Geschäftsfeld Recht und Steuern. 1. Wieviel Urlaub hat der Arbeitnehmer? 2. Was gilt für Teilzeitkräfte? Urlaubsrecht Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch

Mehr

Nordrhein-Westfalen Referat 12 Berufsbildung Gartenbau Juli 2004 MERKBLATT

Nordrhein-Westfalen Referat 12 Berufsbildung Gartenbau Juli 2004 MERKBLATT Landwirtschaftskammer Anlage III Nordrhein-Westfalen Referat 12 Berufsbildung Gartenbau Juli 2004 MERKBLATT über die wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBL I

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil BBiG -

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil BBiG - Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Besonderer Teil BBiG - vom 23. August 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag

Mehr

K O N Z E P T zur Präsentation einer Ausbildungssituation Planung eines Ausbildungsabschnittes mittels Abteilungszetteln

K O N Z E P T zur Präsentation einer Ausbildungssituation Planung eines Ausbildungsabschnittes mittels Abteilungszetteln K O N Z E P T zur Präsentation einer Ausbildungssituation Planung eines Ausbildungsabschnittes mittels Abteilungszetteln Zur Vorlage beim praktischen Teil der Ausbildereignungsprüfung an der IHK Bonn/Rhein-Sieg

Mehr

Nummer 2/2015 27. April 2015. Informationsblatt für den Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte

Nummer 2/2015 27. April 2015. Informationsblatt für den Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte Personalblatt Nummer 2/2015 27. April 2015 Inhalt: Informationsblatt für den Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Str. 16 18, 14195

Mehr

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

Willkommen zum Haufe Online-Seminar. Urlaub. Ihr Referent: Dr. Carsten Teschner, Richter am Arbeitsgericht

Willkommen zum Haufe Online-Seminar. Urlaub. Ihr Referent: Dr. Carsten Teschner, Richter am Arbeitsgericht Willkommen zum Haufe Online-Seminar Urlaub Ihr Referent: Dr. Carsten Teschner, Richter am Arbeitsgericht Agenda I. Der Urlaubsanspruch 1. Umfang im Kalenderjahr 2. Unterjähriger Ein oder Austritt 3. Erfüllung:

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

Unterweisungsentwurf zur Ausbildereignungsprüfung (nach AEVO)

Unterweisungsentwurf zur Ausbildereignungsprüfung (nach AEVO) Unterweisungsentwurf zur Ausbildereignungsprüfung (nach AEVO) Thema: Datenrettung mittels Schnittstellen-Konverter Name: Andreas Taudte Kurs: IT06 DH Mosbach Datum: 12.03.2009 1 Rahmenbedingungen...3 2

Mehr

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau)

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau) Ausbildung Thomas Sabel Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Unterweisung im Rahmen der

Mehr

(Umzuschulender) - in den anerkannten Ausbildungsberuf. - in die berufliche Tätigkeit als abgeschlossen

(Umzuschulender) - in den anerkannten Ausbildungsberuf. - in die berufliche Tätigkeit als abgeschlossen Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) (Straße und Hausnummer) Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme (Umschulungsträger) (PLZ, Ort) und (Umzuschulender) in geb. am in wird

Mehr

Konzept. Zur Durchführung einer Ausbildungseinheit im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung

Konzept. Zur Durchführung einer Ausbildungseinheit im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung Konzept Zur Durchführung einer Ausbildungseinheit im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung IHK Bonn/Rhein-Sieg Prüfungsnummer: Ausbildungsberuf: Kaufmann/-frau im Einzelhandel Thema der Ausbildungseinheit:

Mehr

Betriebsvereinbarung Sonderurlaub BV-S55 I 001

Betriebsvereinbarung Sonderurlaub BV-S55 I 001 BV-S55 I 001 Darum geht es Wenn es um den Urlaub geht, kann es schnell zum Streit kommen. Speziell bei verlängerten Wochenenden und so genannten Brückentagen scheint der Konflikt unter Ihren Mitarbeitern

Mehr

PRODUKTIONSPROZESSE VON PRINT- UND DIGITALMEDIEN.

PRODUKTIONSPROZESSE VON PRINT- UND DIGITALMEDIEN. THEMA FÜR DIE MÜNDLICHE ADA-PRÜFUNG BEI DER IHK-ESSEN PRODUKTIONSPROZESSE VON PRINT- UND DIGITALMEDIEN. BESTIMMUNG DER LAUFRICHTUNG VON PAPIER PRÜFLINGSNUMMER: 2013 FABIAN SCHOLZ THEMA: PRODUKTIONSPROZESSE

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:

Mehr

Ausbildereignungsprüfung

Ausbildereignungsprüfung Ausbildereignungsprüfung Unterweisungsprobe Anhand der 4-Stufen-Methode Ausbildungsberuf Pharmakant/Pharmakantin Thema der Unterweisung Füllmengenkontrolle von Zylinderampullen durch die Bedienung der

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen

Mehr

9 Jugendarbeitsschutz

9 Jugendarbeitsschutz 9 Jugendarbeitsschutz 9.1 Vorbemerkungen Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts hielt man den Jugendarbeitsschutz für erforderlich, da sich aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen sowie der überlangen

Mehr

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV)

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV) Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? 2. Auflage Jürgen Jendral (HMAV) Ein Kollege hat mir folgende Fragestellung zur Beantwortung vorgelegt, die ich zum Anlass nehme, die Frage nach der Rechtswidrigkeit

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Sommerzeit ist Urlaubszeit. Aber schon bei der Planung kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es Konflikte geben. Schuld an solchen

Mehr

Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung. für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen

Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung. für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen 2 0 1 2 Zwischen dem Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen. Berufsbildung in Deutschland

Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen. Berufsbildung in Deutschland Duale Berufsausbildung Rechtlicher Rahmen Berufsbildung in Deutschland Inhalt 1. Das Grundgesetz als Basis 2. Das duale System 3. Der rechtliche Rahmen im Überblick 4. Die Struktur des Berufsbildungsgesetzes

Mehr