1 Betriebsanweisungen für Schülerinnen und Schüler

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1 1 Betriebsanweisungen für Schülerinnen und Schüler 1.1 Arbeitsbereich Die Betriebsanweisung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgehen. Sie gilt insbesondere für den Unterricht in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Werken, Technik und Kunst. Die Räume für die genannten Fächer dürfen nicht ohne Aufsicht der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden. 1.2 Gefahrstoffbezeichnung Gefahrstoffe sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert. Sie werden nach Gefährlichkeitsmerkmalen eingestellt, denen folgende Gefahrenbezeichnungen, Kennbuchstaben und Gefahrensymbole zugeordnet sind. Tab. 1. Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben gemäß Gefahrstoffverordnung (Gefahrensymbole alt: schwarzer Aufdruck auf orangefarbenem Grund, Gefahrensymbole neu: schwarzer Aufdruck auf weißem Grund und roter Rand). T+ T Xn C Xi sehr giftig giftig mindergiftig ätzend reizend F+ F E O N hochentzündlich leicht entzündlich explosionsgefährlich Brand fördernd umweltgefährlich Krebs erzeugend T Xn T Xn kann Frucht Frucht Krebs schädigengend schädi- erzeugen Verdacht auf Krebs erzeugende Wirkung Verdacht auf Krebs erzeugende Wirkung Verdacht auf Frucht schädigende Wirkung Verdacht auf Frucht schädigende Wirkung komprimierte Gase (neu ab 2010) 1

2 1.3 Gefahren für Mensch und Umwelt Für Gefahrstoffe gibt es Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge. Die Gefahrenhinweise sind in so genannten R-Sätzen (R Risiko), die Sicherheitsratschläge in so genannten S- Sätzen (S Sicherheit) zusammengefasst. Die Etiketten von Chemikaliengefäßen, die Gefahrstoffe enthalten, werden seit dem für Reinstoffe und seit dem für Gemische nach einem neuen, weltweit gültigen System erstellt, dem Globally Harmonized System, kurz GHS. Hierzu gehören die Gefahrenpiktogramme, die Gefahrenhinweise, auch H-Sätze (H engl. hazard Gefahr) genannt, die Sicherheitshinweise, auch P-Sätze (P engl. precautionary vorbeugend) genannt, und die Signalwörter Achtung für weniger schwerwiegende und Gefahr für schwerwiegende Gefahrenkategorien. Eine Liste aller R- und S-Sätze befindet sich im Übungsraum bzw. Schulbuch. Für die einzelnen Gefahrstoffe findet man die R- und S-Sätze bzw. H- und P-Sätze u. a. auf den Etiketten der Chemikalienbehälter und auf der Wandtafel mit einer Auswahl an Gefahrstoffen. 1.4 Schutzmaßnahmen Verhaltensregeln Wegen der besonderen Gefahren ist in den o. g. Fachräumen grundsätzlich ein umsichtiges und vorsichtiges Verhalten erforderlich. Offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen und Geräte oder andere Gefahrenstellen sind der Lehrerin oder dem Lehrer sofort zu melden. Geräte, Chemikalien und Schaltungen dürfen nicht ohne Genehmigung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers berührt und Anlagen für elektrische Energie, Gas und Wasser nicht ohne Genehmigung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers eingeschaltet werden. In Experimentierräumen darf nicht gegessen und nicht getrunken werden. Den Anweisungen der Fachlehrerin oder des Fachlehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt in besonderem Maße bei der Durchführung von Schülerexperimenten. Einige allgemein gültige Regeln beim Experimentieren sind: Ø Bei Unklarheiten ist die Fachlehrerin oder der Fachlehrer zu fragen. Ø Die Versuchsvorschriften und Lehrerhinweise müssen genau befolgt werden. Der Versuch darf erst durchgeführt werden, wenn die Lehrerin oder der Lehrer dazu aufgefordert hat. Ø Die von der Lehrerin oder dem Lehrer ausgehändigte persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe) müssen beim Experimentieren benutzt werden. Ø Chemikaliengefäße sind nach der Entnahme von Stoffportionen sofort wieder zu verschließen; entnommene Chemikalien dürfen nicht in die Gefäße zurückgegeben werden. Ø Geruchsproben dürfen Schülerinnen und Schüler nur vornehmen, wenn die Fachlehrerin oder der Fachlehrer dazu auffordert. Ø Beim Umgang mit offenen Flammen (z. B. Brenner) sind lange Haare so zu tragen, dass sie nicht in die Flamme geraten können. Versuche mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten dürfen nicht in der Nähe offener Flammen durchgeführt werden. Ø Erhitzt man Stoffe in Reagenzgläsern, so müssen diese ständig geschüttelt werden. Reagenzgläser sollen nicht mehr als zur Hälfte gefüllt werden. Die Öffnungen dürfen nicht auf Personen gerichtet werden; auch soll nicht in die Reagenzglasöffnung hineingeschaut werden. Ø Pipettieren mit dem Mund ist verboten. 2

3 1.5 Reinigung und Entsorgung Chemikalien dürfen grundsätzlich nicht in den Ausguss gegossen werden. Gefahrstoffe und deren Reste werden nach Anweisung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers gesammelt und für die Entsorgung bereitgestellt. Verschüttete und verspritzte Gefahrstoffe sind sofort der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu melden. Gebrauchte Gefäße sind nach Anweisung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers sorgfältig zu reinigen. Vor dem Verlassen des Experimentierraumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen, die Tischplatte zu säubern, die Gas- und Wasserhähne sind zu schließen und die Hände zu waschen. 1.6 Verhalten im Gefahrfall Auf jeden Fall: Ruhe bewahren und den Anweisungen der Fachlehrerin oder des Fachlehrers folgen. Je nach Art des Gefahrstoffunfalls können folgende Maßnahmen notwendig werden: Ø Not-aus-Schalter betätigen Ø Klassenraum verlassen / Alarmplan beachten Ø Erste Hilfe leisten Ø Schulleitung und Ersthelfer informieren Bei Entstehungsbränden können folgende Maßnahmen notwendig werden: Ø Not-aus-Schalter betätigen Ø Klassenraum verlassen / Alarmplan beachten Ø Erste Hilfe leisten Ø Brandbekämpfung mit geeigneten Löschmitteln (Löschsand, Löschdecke, Feuerlöscher) Ø Schulleitung und Ersthelfer informieren 1.7 Erste Hilfe Merkblatt bzw. Aushang im Übungsraum 016 bzw. 018 beachten! Ersthelfer sind: Erste-Hilfe-Raum, Krankenzimmer: Raum Nr. 037 Verbandkasten: Raum Nr. 016 und 018 Telefon: Raum Nr. 017 (Vorbereitungsraum an der Tür) Sekretariat / Schulleitung: Telefon-Nr. 11 (Sek.-II-Sekretariat: Telefon-Nr. 14) Feuerwehr / Rettungsdienst Telefon-Nr. 112 Giftzentralen Poliklinik Münster Poliklinik Bonn Tel.: Tel.: oder Zentrale:

4 2 Laborordnung 2.1 Verhalten vor dem Versuch Ø Tisch freiräumen, Garderobe für Jacken außerhalb des Übungsraumes benutzen Ø Ohne Aufforderung oder Erlaubnis keine Chemikalien oder Geräte berühren Ø Vorbereitungsräume ohne Genehmigung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nicht betreten Ø Geräte auf Fehler kontrollieren Ø Versuchsaufbau vom Lehrer kontrollieren lassen Ø Versuchsanleitung sorgfältig lesen und Durchführung genau besprechen Ø Informationen über die Gefahrensymbole sowie H- und P-Sätze einholen Ø Schutzausrüstung bereitlegen Ø Lange Haare zusammenbinden Ø Glasrohre nicht mit der ungeschützten Hand durch einen Stopfen drücken 2.2 Verhalten während des Versuchs Ø Versuchsanleitung genau einhalten, Mengenangaben beachten Ø Reagenzglasöffnung beim Erhitzen nie auf andere Personen richten Ø Reagenzgläser beim Erhitzen immer leicht schütteln, Siedesteinchen benutzen Ø Schutzausrüstung tragen (Schutzbrille!) Ø Brenner nicht zu nah an die Tischkante stellen, Abstand mindestens 30 cm auch andere Geräte sicher platzieren Ø Brenner bei kurzzeitigem Nichtgebrauch auf die leuchtende Flamme stellen, bei längerem Nichtgebrauch fachgerecht abstellen Ø Flaschen nach der Entnahme von Chemikalien sofort wieder schließen Stopfen nicht verwechseln Ø Benutzte Spatel sofort reinigen Ø Geruchsproben nur nach Aufforderung und dann fachgerecht vornehmen (Fächeln) Ø Keine brennbaren Stoffe in der Nähe von offenen Flammen stehen lassen Ø Niemals mit dem Mund pipettieren Ø Pipetten immer senkrecht nach unten halten Ø Verschüttete Chemikalien nur nach Anweisung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers entfernen 2.3 Verhalten nach dem Versuch Ø Gebrauchte Geräte und Gefäße so rasch wie möglich entleeren, spülen, zum Trocknen aufhängen oder wegräumen Ø Chemikalien nicht in Lebensmittelgefäßen aufbewahren Ø Chemikalien nicht ohne Anweisung in den Ausguss schütten, sondern die Entsorgungsangaben beachten (z. B. Sammeln in speziellen Gefäßen) Ø Nicht verbrauchte Chemikalien nicht wieder in die Vorratsflaschen zurückgeben Ø Hände waschen 4

5 Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede 3 Abb. 1. H-Sätze (Harzard Statements) Gefahrenhinweise H-Sätze Gefahrenhinweise, ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente (BAuA, 2015). 5

6 Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede 4 Abb. 2. P-Sätze (Precautionary Statements) Sicherheitshinweise P-Sätze Sicherheitshinweise (BAuA, 2015). 6

7 Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede 5 Abb. 3. Periodensystem der Elemente (PSE) Periodensystem der Elemente (Blümer, 2017). 7

8 Sekundarstufe I 6 Die Chemiemappe Damit ihr euch in Zukunft gut in euren Aufzeichnungen orientieren bzw. danach lernen könnt, solltet ihr einige Dinge beachten: Tab. 2. Ø Zu Beginn der Klasse 7 erhaltet ihr verschiedene Kopien bestehend aus Betriebsanweisung, Laborordnung, H-Sätzen, P-Sätzen und Periodensystem, die ihr in Plastikhüllen stecken und als ständige Begleiter (hinten) in eurer Chemiemappe mitführen solltet. Auch diese Anweisung zur Führung der Chemiemappe gehören dazu. Ø Wir empfehlen kariertes Papier (wegen z. B. Zeichnungen, Diagramme). Zusätzliches solltest du stets ca. zehn leere Blätter in der Mappe oder einen Collegeblock dabei haben. Ø Am Anfang der Mappe sollte das Inhaltsverzeichnis stehen, aus dem der Inhalt jeder einzelnen Stunde hervorgehen sollte. Es hat sich als nützlich erwiesen, gleich am Anfang eines Schuloder Schulhalbjahres eine Übersicht anzufertigen, die die Daten aller bevorstehenden Stunden in diesem Schulhalbjahr umfasst. Es erleichtert dir, den Überblick zu behalten, auch wenn du einmal fehlen solltest. Exemplarisches Inhaltsverzeichnis für die Chemiemappe. Datum Inhalt der Stunde Hausaufgabe Seite Ø Zu den Seitenzahlen auf den Mappenseiten bzw. den Arbeitsblättern ergänze immer das Datum. Die Arbeitsblätter müssen in der richtigen Reihenfolge abgeheftet oder eingeklebt werden, damit die Aufgabenstellungen und deren Lösungen im Zusammenhang bleiben. Ø Übertrage immer die Aufgabenstellungen mit in deine Aufzeichnungen, damit du später Fragen und Antworten richtig zuordnen kannst. Dies gilt insbesondere bei Aufgaben aus dem Schulbuch. Ø Fertige Zeichnungen etwa eine halbe DIN-A4-Seite groß und nur mit Bleistiften sowie Buntstiften an. Ø Die Hausaufgaben erledigst du grundsätzlich schriftlich, es sei denn, du bekommst eine andere Anweisung. Ø Denke jeweils an die Überschriften bei Texten und Zeichnungen. Weitere Hinweise: Ø Die Mappen können unangekündigt eingesammelt werden. Sie sollten daher in jeder Stunde vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein. Ø In die Schulbücher darf nichts notiert werden. Für beschmutzte oder verloren gegangene Schulbücher müssen wir dich um Ersatz bitten. Ø Über den Inhalt versäumter Unterrichtsstunden informiere dich selbstständig (am besten anhand des Klassenbuches), damit du deine Unterlagen vollständig hast. Ø Grundsätzlich gilt: Alles, was an der Tafel oder auf der OHP-Folie steht, wird abgeschrieben, sofern du keine andere Anweisung bekommst. Beschluss der Fachkonferenz Chemie vom Dezember

9 Sekundarstufe I 7 Das Versuchsprotokoll Im Fach Chemie werden häufig Versuche durchgeführt. Zur übersichtlichen Gestaltung eines Versuchsprotokolls soll dir folgende Übersicht dienen: Abb. 4. Exemplarisches Versuchsprotokoll mit den Punkten Aufgabenstellung, Geräte und Materialien, Durchführung (mit Versuchsskizze), Beobachtungen und Auswertung (Eisner et al., 2008, S. 18, B1). Beschluss der Fachkonferenz Chemie vom Dezember

10 Sekundarstufe I 8 Leistungsbeurteilung im Fach Chemie (Sek. I) Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden die von Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (Unterrichtsbeiträgen). Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sowie sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung. Bei der schriftlichen und mündlichen Darstellung ist in allen Fächern auf sachliche und sprachliche Richtigkeit, auf fachsprachliche Korrektheit, auf gedankliche Klarheit und auf eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise zu achten. Zu solchen Unterrichtsbeiträgen zählen beispielsweise: Ø Mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von fachlichen Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen Ø Analyse und Interpretation von Texten, Grafiken und Diagrammen Ø Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten unter korrekter Verwendung der Fachsprache Ø Selbstständige Planung von Experimenten Ø Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbstständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung Ø Erstellen von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle Ø Erstellen und Vortragen eines Referats Ø Führung einer Mappe, eines Lerntagebuchs oder Portfolios Ø Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit Ø Kurze schriftliche Überprüfungen Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach 42 Abs. 3 SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird im Rahmen der Noten zum Arbeitsverhalten berücksichtigt. Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Am Ende eines Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnisnote gemäß 48 SchG, die Auskunft darüber gibt, inwieweit ihre Leistungen im Schulhalbjahr den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen haben. In die Note gehen alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Beschluss der Fachkonferenz Chemie vom September

11 Sekundarstufe I Abb. 5. Beurteilung von Schülerleistungen im Bereich der Naturwissenschaften (Amt für Lehrerbildung, 2005, S. 39). 9 Quellenverzeichnis Amt für Lehrerbildung Publikationsmanagement (Hrsg.). (2005). Leistungen ermitteln, bewerten und rückmelden. Qualitätsinitiative SINUS, Weiterentwicklung des Unterrichts in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Zugriff am 28. August 2017 unter Blümer, J. (2017). Periodensystem in der Schwarz-Weiß-Version. Zugriff am 2. August 2017 unter Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [BAuA] (Hrsg.). (2015). Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU. Gefahren- und Sicherheitshinweise. Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO). Zugriff am 2. August 2017 unter blob=publicationfile. Clara-Schumann-Gymnasium [CSG] (Hrsg.). (2009). Schulinterner Lehrplan Chemie. Sekundarstufe I. Holzwickede. Eisner, W., Gietz, P., Justus, A., Laitenberger, K., Nickolay, H., Schierle, W., Schmidt, B., Sternberg, M. & Zippel, T. (2008). Elemente Chemie. 1A (1. Auflage). Stuttgart [u. a.]: Klett. 11

12 Sekundarstufe II 10 Leistungsbeurteilung im Fach Chemie (Sek. II) 10.1 Grundsätzliches Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden die von Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sowie sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung. Bei der schriftlichen und mündlichen Darstellung ist in allen Fächern auf sachliche und sprachliche Richtigkeit, auf fachsprachliche Korrektheit, auf gedankliche Klarheit und auf eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise zu achten Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Dem Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren (50 % : 50 %). Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit sind alle Leistungen zu werten, die eine Schülerin bzw. ein Schüler im Unterricht außerhalb der Klausuren erbringt. Dazu gehören Beiträge zum Unterrichtsgespräch, die Leistungen in Hausaufgaben, Referaten, Protokollen, sonstigen Präsentationsleistungen, Beteiligung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Versuchen, die Mitarbeit in Projekten und Arbeitsbeiträge Beiträge zum Unterrichtsgespräch Beiträge zur mündlichen Schülerleistung sollten nicht punktuell, sondern über einen längeren Zeitraum beobachtet und bewertet werden. Dazu gehören: Ø Wiedergabe von chemischem Basiswissen Ø Reorganisation von bekannten Inhalten, Ergebnissen und Methoden Ø Transferleistungen Ø Darstellung des sachlogischen Zusammenhangs Ø Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen Ø Aufgreifen von Fremdbeiträgen Ø Sachliches Argumentieren Ø Gebrauch der Fachsprache und sprachliche Verständlichkeit Ø Präsentation von Partner- und Gruppenarbeitsergebnissen Hausaufgaben Hausaufgaben werden im Rahmen der sonstigen Mitarbeit bewertet. Ø Sind die Hausaufgaben regelmäßig und vollständig angefertigt? Ø Ist der Umfang der Aufgabenstellung angemessen? Ø Erfolgte die Erarbeitung selbstständig (soweit erkennbar)? Versuchsvorbereitung und -durchführung, Versuchsprotokoll Ø Aufbau von umfangreichen Apparaturen Ø Vorbereitung von Materialien Ø Bereitstellung von experimentellen Ergebnissen und Messwerten 12

13 Sekundarstufe II Referat Ein Referat wird wie ein umfassender Unterrichtsbeitrag gewertet, es gleicht in keinem Fall eine mehrwöchige Minderleistung aus! Ø Sind die inhaltlichen Kriterien erfüllt? Ø Ist das Referat pünktlich fertig und liegt schriftlich vor? Ø Erfolgt der Vortrag flüssig und frei? Ø Kann der/die Referent/-in Fragen der Zuhörer/-innen beantworten? Ø Ist das verwendete Material angemessen ausgewertet? Ø Sind die fachspezifischen Methoden korrekt angewandt? Ø Ist das Referat gegliedert? Schriftliche Übungen Eine Form der sonstigen Mitarbeit ist die schriftliche Übung, die bewertet wird. Beschluss der Fachkonferenz Chemie vom September Quellenverzeichnis Clara-Schumann-Gymnasium [CSG] (Hrsg.). (o. J.). Schulinterner Lehrplan Chemie. Sekundarstufe II. Holzwickede. 13

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