Angebote des Kreisjugendamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge

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1 Angebote des Kreisjugendamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge LISAS TRAUM IST UNSER AUFTRAG Beratung Information Unterstützung! Die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sind häufig zur Beratung von Familien im Außendienst Bitte rufen Sie zur Terminvereinbarung immer vorher an, damit Sie auch wirklich Ihren Ansprechpartner antreffen und nicht warten müssen!

2 Frühe Hilfen (KoKi) Beratung Entlastung Hilfe Die Geburt eines Kindes ist mit vielen neuen Herausforderungen verbunden. Als Eltern von Neugeborenen haben Sie Anspruch auf Beratung von einer Mitarbeiterin der KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle) über die Angebote des Jugendamtes und anderer Einrichtungen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (z.b. Krabbelgruppen, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, Schreibabyberatung). Die KoKi ist da für werdende Mütter und Väter und Mütter und Väter von Kindern im Alter bis zu 3 Jahren und berät Eltern und Angehörige in schwierigen Situationen, wie z.b. Unsicherheit und Überforderung (Krankheit, Schreibaby, erzieherische Fragen, Fragen zur Versorgung eines Babys,...), hohe Belastungen (Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, viele Geschwisterkinder, alleinerziehend, minderjährig, Streit mit dem Partner, belastende Schicksalsschläge, psychische Probleme, Suchtprobleme, Behinderung,...), fehlende soziale Unterstützung (z.b. kein familiärer Rückhalt, wenige soziale Kontakte). Konkrete Angebote der Frühen Hilfen (KoKi) können z.b. sein Informationen über Angebote rund um Familie und Kinder im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge Vermittlung von Förderangeboten für Ihr Kind (Eltern-Kind Gruppen, Frühförderung, entwicklungspsychologische Beratung) Vermittlung einer Familienkinderkrankenschwester/Familienhebamme Vermittlung weiterer entlastender, fördernder Angebote im Landkreis Willkommenspaket für Neugeborene Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch an die KoKi-Fachkräfte Frau Brodmerkel: Tel.: 09232/ Frau Heider: Tel.: 09232/ Frau Planner: Tel.: 09232/ koki@landkreis-wunsiedel.de

3 Kommunale Jugendarbeit Die Kommunale Jugendarbeit bietet für die Bereiche Jugendpolitik, -kultur, -freizeit, -bildung, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie interkulturelle Kompetenzen ein vielseitiges Erfahrungs- und Betätigungsfeld an. Aufgaben sind weiterhin Jugendberatung, Freizeitpädagogik, Beratung und Unterstützung kreisangehöriger Gemeinden, Jugendschutz, Förderung von Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen. Wir bieten für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern, Lehr- und Fachkräfte: Informationen zum Jugendschutzgesetz Suchtprävention und Jugendinformationsbörse Internationaler Jugendaustausch Jugendkulturtage Freizeitmaßnahmen Sommerpass Festivals und vieles mehr Herr Pößnecker: Tel.: 09232/80 315, Herr Reschke: Tel.: 09232/80 208, Dieter Wunderlich: Tel.: 09232/80 316,

4 Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. Die JaS-Fachkraft kümmert sich, ggf. gemeinsam mit anderen Institutionen, um persönliche, familiäre, schulische und entwicklungsbedingte Fragestellungen von Schülern und deren Familien. Das Programm Jugendsozialarbeit an Schulen) wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. *Trägerschaft EJF Jean-Paul-Mittelschule Wunsiedel Egerstraße 62, Wunsiedel Frau Rödel: 09232/ Alexander-von-Humboldt- Mittelschule Marktredwitz Schulstraße 1, Marktredwitz Frau Schöffel: 09231/ Dr.- Franz-Bogner-Mittelschule Selb Jahnstraße 55, Selb Frau Hoke: 09287/ Förderzentrum Marktredwitz* Bauerstraße 2, Marktredwitz Herr Schneller: 0151/ Förderzentrum Selb* Jahnstraße 63, Selb Herr Schneller: 0151/

5 Kinderbetreuungskosten Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort) und bei Tagespflegepersonen können vom Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge unter bestimmten Voraussetzungen übernommen bzw. bezuschusst werden. Wir übernehmen für Sie auch die Betreuungskosten bei einer qualifizierten Tagesmutter unter bestimmten Voraussetzungen. (richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens Ihres Kindes) Finanzielles Kindertageseinrichtungen (d.h. Kindergarten/Kinderkrippe/Kinderhort) Herr Leupold: Tel.: 09232/ (A-K), Herr Förster: Tel.: 09232/ (L-Z), Tagespflege: Frau Fürst: Tel.: 09232/80 348, Frau Prell: Tel: 09232/80 311, Unterhaltsvorschuss Alleinerziehenden können auf Antrag Unterhaltsvorschussleistungen für ihre Kinder gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Sie können monatlich bis zu 154 (Kinder unter 6 Jahren), 205 (Kinder von 6 bis 12 Jahren) bzw. 273 (Kinder von 12 bis 18 Jahren) Unterhaltsvorschuss erhalten. Frau Ruckdäschel: Tel.: 09232/80 327, birgit.ruckdaeschel@landkreis-wunsiedel.de Frau Loskarn: Tel.: 09232/80 269, andrea.loskarn@landkreis-wunsiedel.de Sonstiges Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, z. B. zum Bildungspaket, Kinderbetreuungsplätze oder Kindergeld, sind Sie bei uns auch richtig. Wir unterstützen Sie und vermitteln Sie ggf. an die richtige Stelle weiter. Koordinierende Kinderschutzstelle: Kontaktdaten siehe S.1

6 Vormundschaft/Ergänzungspflege Vormundschaft Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund eines Kindes, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch minderjährig ist. Das Jugendamt kann auch zum Vormund für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht (Tod der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils), die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffende Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes berechtigt sind (Entzug der elterlichen Sorge durch das Gericht). Das Jugendamt wird nur dann zum Vormund bestellt, wenn keine geeignete Einzelperson, z.b. Onkel, Tante, Großvater etc. vorhanden ist. Ergänzungspfleger Das Jugendamt wird zum Ergänzungspfleger eines minderjährigen Kindes bestellt, wenn die Eltern an der Besorgung einzelner Angelegenheiten verhindert sind, weil ihnen vom Gericht die elterliche Sorge teilweise entzogen wurde und keine geeignete Einzelperson als Pfleger vorhanden ist, sie selbst an einem Verfahren (z. B. Anfechtung der Vaterschaft) beteiligt sind. Frau Hofmann, Tel.: 09232/80 307,

7 Die Beistandschaft ist ein Hilfsangebot für allein sorgeberechtigte (oder tatsächlich allein sorgende) Elternteile. Die Beistandschaft umfasst zwei mögliche Aufgabenkreise: die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche. Die Beistandschaft wird unentgeltlich geführt. Aufgabenkreis der Vaterschaftsfeststellung Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter gilt), wird der Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Jugendamt als Beistand ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren führen. Aufgabenkreis der Unterhaltsgeltendmachung Der Beistand kann darüber hinaus oder auch nur zur Geltendmachung von Unterhalt und zur Verfügung über diese Ansprüche bestellt werden. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche, um die Höhe des Unterhaltes klären zu können, die Titulierung der Unterhaltsansprüche (freiwillige Anerkennung der Unterhaltsansprüche durch Urkunde oder gerichtliche Geltendmachung), die Mahnung von Rückständen und Zwangsvollstreckungen gegen den Unterhaltspflichtigen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt, sowie die Anpassung der Ansprüche bei tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen. Beistandschaft (richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamen Ihres Kindes) A bis Ma Herr Dittrich: Tel.: 09232/ Mb bis Z Frau Enders: Tel.: 09232/ jugendamt@landkreis-wunsiedel.de

8 Allgemeiner Sozialdienst Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin, ansonsten ist nicht sichergestellt, dass Ihr jeweiliger Ansprechpartner vor Ort ist! Angebote des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) für Kinder, Jugendliche und Familien Erziehungsberatung Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Soziale Gruppenarbeit intensive, stationäre Hilfen Haushaltsorganisationstraining Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfen für Unbegleitete minderjährige Ausländer Die Hilfen können die Personensorgeberechtigten auf freiwilliger Basis beantragen. Für ambulante Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben. Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um Ihren Antrag genehmigen zu können. Ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes berät Sie gerne! Herr Schöffel Tel.: 09232/ Sie werden an den zuständigen Sachbearbeiter vermittelt!

9 Trennungs-/Scheidungsberatung Das Jugendamt berät in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Ziel, dass im günstigsten Fall beide Elternteile trotz Trennung und Scheidung Verantwortung für die Belange ihrer Kinder übernehmen können. Eltern werden unterstützt, eine einvernehmliche Regelung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts zu finden. Wir beraten Sie bzgl. Umgangsfragen und elterlicher Sorge. Frau Andritzky: Tel.: 09232/80 267, Herr Böhm: Tel.: 09232/80 313, Jugendgerichtshilfe Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Dies gilt auch im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußert sich zu den zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichrangige Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist die Prüfung, ob und welche Leistungen der Jugendhilfe oder andere soziale Maßnahmen in Betracht kommen. Herr Böhm: Tel.: 09232/80 313, Frau Heider: Tel.: 09232/80 272,

10 Pflegefamilie Vielleicht ist es notwendig, Ihr Kind vorübergehend oder auf Dauer in einer Pflegefamilie unterzubringen. Wir versuchen, die passende Pflegefamilie für Ihr Kind zu finden und regeln eine sinnvolle Umgangsstruktur. Wir suchen regelmäßig Familien, die sich vorstellen können, ein Kind in Pflege zu nehmen. Wir suchen Menschen die bereit sind, ihre Familie für ein fremdes Kind zu öffnen und in ihre Familie aufzunehmen, solange es notwendig ist. Sie brauchen keine pädagogische Ausbildung. Pflegeltern sollen Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern haben, belastbar, einfühlsam und kooperationsbereit sein. Genügend Wohnraum sollte zur Verfügung stehen und Zeit, um den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden. Für die Dauer des Aufenthales erhalten die Pflegefamilien vom Kreisjugendamt Pflegegeld und werden von den Fachkräften des Pflegekinderdienstes betreut. Bei Interesse wenden Sie sich unverbindlich an: Frau Burger: Tel.: 09232/80 321; Frau Fröhlich: Tel.: 09232/80 312; Frau Reuß: Tel.: 09232/80 347; Frau Scheffler: Tel.: 09232/80 317;

11 Adoptionsvermittlung Manchmal sind die Lebensverhältnisse insgesamt so schwierig, dass Eltern/ Mütter trotz verschiedener Hilfsangebote keine Möglichkeit sehen, ihr Kind auf Dauer selbst zu versorgen und erziehen zu können. Eine Adoption bedeutet eine endgültige Trennung, die mit Schmerz und Trauer verbunden sein kann. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich im Vorfeld über die Folgen einer Adoption informieren und beraten lassen. Die Entscheidung für eine Adoption kann auch eine Erleichterung für Sie sein. Die Verantwortung für Ihr Kind können Sie auf Adoptiveltern übertragen. Adoption kann eine verantwortungsbewusste Entscheidung für Ihr Kind sein! Oft stellt Adoption eine Win-Win-Win-Lösung dar: Das Kind gewinnt, weil es bei liebevollen Adoptiveltern aufwachsen kann, die es sehnsüchtig erwartet haben. Die leiblichen Eltern gewinnen, weil sie sicher sein können, dass ihr Kind bei verantwortungsbewussten, fürsorglichen Menschen groß werden wird. Die Adoptiveltern gewinnen, weil sie oft schon lange Zeit auf die Erfüllung des Kinderwunsches hingearbeitet haben. Bewerber für ein Adoptivkind durchlaufen ein Eignungsüberprüfungsverfahren an dessen Ende ein mehrtägiges Seminar stattfindet, das die zukünftigen Adoptiveltern auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Für ein zur Adoption freigegebenes Kind sucht die Adoptionsvermittlungsstelle die passenden Adoptiveltern aus. Unter den geeigneten Bewerbern werden diejenigen ausgewählt, die den Wünschen und Vorstellungen der leiblichen Eltern entsprechen (z. B. was religiöse Erziehung betrifft oder Geschwister) und von denen angenommen wird, dass sie das Kind mit seiner Persönlichkeit, seinen Bedürfnissen und seinem familiären Hintergrund annehmen können und den Anforderungen gewachsen sind. Frau Fröhlich: Tel.: 09232/80 312,

12 Impressum: Kreisjugendamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Jean-Paul-Straße Wunsiedel Stand Januar 2018 Bilder: Kreisjugendamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge; Imagekampagne Das Jugendamt Wenn Sie sonstige Fragen oder Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir beraten Sie, gerne auch anonym, vermitteln Ihnen die passenden Hilfen oder geben Ihnen Unterstützung, damit aus Ihren Sorgen keine Probleme werden. Tel.: 09232/ / -278 / -287 Die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Programm Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis) und Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

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