Zentraler Einkauf leitungsgebundener Energie. Übergang zum Portfoliomanagement. mit einem externen Dienstleister
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- Bettina Arnold
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1 Zentraler Einkauf leitungsgebundener Energie Übergang zum Portfoliomanagement mit einem externen Dienstleister Bauministerkonferenz Arbeitsgruppe Erfahrungsaustausch Erdgasbeschaffung 07./ , LBB Mainz Reinhard Hampe 1
2 Ausgangspunkt Erlass BMVg IUD I 6 Az vom : BAIUDBw hat den gesamten Einkauf leitungsgebundener Energien zur Versorgung der Liegenschaften der Bw wahrzunehmen unter folgender Vorgabe: Um eine möglichst reibungslose Übernahme der im Rahmen des Energieeinkaufs durchzuführenden Aufgaben (Erfassung der Daten, Beschaffung der Energie, Verwaltung der Verträge, Prüfung der Rechnungen und Zahlungsanweisung, Zuordnung der Ausgaben) sicherzustellen, bitte ich Sie, kurzfristig alle hierzu notwendigen administrativen und organisatorischen Vorbereitungen einzuleiten. Mit Ihren weiterführenden Planungen ist sicherzustellen, dass der zukünftige Einkauf für die Bereiche Strom und Gas schnellstmöglich auf das neue Einkaufsmodell (Portfoliomanagement) umgestellt wird, um das mit Bezug 4 auf Basis des Konzepts vom 5. Juli 2010 aufgezeigte mittelfristige Einsparpotenzial erfolgreich auszunutzen zu können. (Bezug 4: Aufbau eines Zentralen Energieeinkaufs (ZEE) WU vom 24. Januar 2012) Beim Übergang von der Vollversorgung zur strukturierten Energiebeschaffung unter Nutzung des Beschaffungsmodells Portfoliomanagement mit einem externen Dienstleister sind rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Fragen zu klären. Für das BAIUDBw heißt das u.a. Aufbau eines erheblichen Know-how u.a. zum Treffen aller Kauf-/ Verkaufsentscheidungen, die Übernahme von Risiken, die Aufstellung von Controlling-Prozessen zur Überwachung der Einkaufs- wie auch Risikostrategie Steuerrechtliche Abbildung der Geschäftsvorfälle im ReWe (GuV/Bilanz) und somit die Einbeziehung / Mitarbeit weiterer Referate (außerhalb der Abteilung Infra). 2
3 Beschaffungsmodelle Potentiale und Freiheitsgrade ab 2018? Standardprodukte und Spotmarkthandel im eigenen Bilanzkreis (Mehrlieferanten; Großhandel) Strukturierte Beschaffung Standardprodukte und Spotmarkthandel im Subbilanzkreis (Mehrlieferanten; Großhandel) Offener Liefervertrag plus Fahrpläne /Standardprodukte (Mehrlieferanten; Einzel- und Großhandel) 2015/16/17 Tranchierte Vollversorgung (Ein-Lieferanten-Modell Einzelhandel) Klassische Vollversorgung (Ein-Lieferanten-Modell Einzelhandel) Aufwand Quelle: Zeitschrift für Energiewirtschaft 28 (2004), U.Rosen / A. Michels 3
4 Vorteile der strukturierten Beschaffung - Keine Aufschläge für Mengen-, Strukturierungs- und Ausgleichsenergierisiken - Möglichkeit von verschiedenen Lieferanten beliefert zu werden - Einsparung der Einzelhandelsmarge, alle Standardhandelsprodukte über Großhandel (Terminmarkt und Spotmarkt) - Hohe Flexibilität, freie Gestaltung der Beschaffungsstrategie und der Produktwahl - Auswahl der Terminprodukte (Kalenderjahre, Quartale, Monate) als auch deren Kaufzeitpunkte für die Erstellung eines Fahrplans vor Lieferbeginn - Strukturierung, d.h. die Anpassung der Termin-Standardprodukte an die prognostizierte Lastkurve erfolgt in der Lieferperiode durch Handel mit Differenzmenge am Spotmarkt - Bessere Anpassung an Mengenänderungen - Senkung der Energieeinkaufskosten Unterstützung durch Dienstleister erforderlich! (u.a. Auswahl, Beschaffung und Einführung der notwendigen IT-Systeme) 4
5 Sachstand ZEE Zentraler Energieeinkauf mittels Portfolio 5
6 Beschaffung Strom durch Einschaltung eines Dritten Schreiben BMWi vom 15. Juli 2011 an BMVg : Beschaffung von Stromlieferleistungen unter Einschaltung eines Dritten (ggf. Broker ) an der Strombörse ist vergaberechtlich zulässig, wenn der Strom zum erzielten Börsenpreis eingekauft wird und die Einschaltung eines Dritten als gesonderter Dienstleistungsauftrag nach den entsprechenden vergaberechtlichen Regelungen vergeben wird. 6
7 Haushaltsmittel (Vollversorgung) Heute (Vollversorgung) Prognose (Kosten- / Verbrauchskalkulation) je Abnahmestelle für das Lieferjahr als Grundlage für die Abschlagszahlungen erstellen. Monatliche Abschlagszahlungen (linear) im Lieferjahr (ca. 374) und Jahresschlussrechnungen im Folgejahr je Abnahmestelle (ca ) mit 9 (34 Lose Strom und Erdgas) Vertragspartnern. In diesen Rechnungen sind alle Kosten, Abgaben und Steuern enthalten. (Energie, EEG, Netzentgelte, Messdienstleistung..) Es werden ausschließlich Rechnungen der Lieferanten bearbeitet. (Abschläge, Schlussrechnungen, Korrekturrechnungen) Die Dokumentation erfolgt über Rechnungsbücher für Erdgas und Strom bei ZEE und das IHL-ReWe in SASPF. Die Kontierung erfolgt pro abrechnungsrelevanten Zähler je Wirtschaftseinheit (ca. 1730)
8 Haushaltsmittel (Portfoliomanagement) Zukünftig (Portfoliomanagement) Kontinuierliche Prognose der Verbrauchsdaten. Monatliche Zahlungen (nicht linear) der gem. Fahrplan über das Frontoffice (Börse + OTC) beschafften Energiemengen im Lieferjahr. Diese Energiekosten setzen sich aus verschiedenen Börsen- und OTC Produkten zusammen die gem. Fahrplan beschafft wurden. (Jahres-, Quartals-, Monats-, Tages Produkte im Termin- und Spotmarkt) Grundlage (Terminmarkt) sind die Rahmenverträge mit den Handelspartnern bei denen das Front-Office Energie in Abstimmung mit ZEE gem. festgelegter Strategie beschafft. Dies erfolgt in einzelnen Kaufentscheidungen die kurzfristig (innerhalb von ca. 10 min) getätigt werden. Jede Kaufentscheidung wird durch ZEE geprüft und in den Büchern dokumentiert. Strom- und Energiesteuer (Erdgas) wird über das Hauptzollamt (HZA) Köln steuerfrei abgerechnet (Versorgerstatus ZEE). Das HZA prüft regelmäßig die Handelsbücher des ZEE. Netzentgelte und Messdienstleistung werden direkt mit den Netzbetreibern (ca. 300) abgerechnet. Kosten für den Dienstleistungsvertrag (Front-Office) jährlich. Kosten für den täglichen Energiehandel (Spotmarkt) an der Energie-Börse EEX / EPEX werden über ein Margenkonto auf der Basis von monatlichen Abschlags- und Monatsschlussrechnungen über das Front-Office abgerechnet
9 Haushaltsmittel (Portfoliomanagement) Zukünftig (Portfoliomanagement) Eine Kontierung je WE ist bei monatlicher Rechnungsstellung für den Gesamtverbrauch je Marktpartner nicht möglich (Energiehändler, Börse, Netzbetreiber, Bilanzkreismanager, Marktgebietsverantwortliche,.). Die tatsächlichen Verbräuche je Zähler / WE werden mithilfe eines Energie-Daten- Managementsystem (EDM) tagesaktuell erfasst. Diese Verbrauchsdaten können durch ZZE als Schlüsseltabelle in Excel bereitgestellt werden um eine Kontierung je WE zu ermöglichen
10 ZEE und Steuerrecht Die öffentliche Hand ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig Jede nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit (z.b. Verkauf von Strom und Erdgas am Spotmarkt aufgrund von kurzfristigen Bedarfsänderungen) indiziert einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) und führt grundsätzlich zur Steuerpflicht, verbunden damit sind Aufzeichnungspflichten Einkünfte aus der Unterhaltung eines BgA sind stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.s.d. 15 EStG zu behandeln Jährlich sind für jeden BgA eine Körperschaftssteuer-, eine Gewerbesteuer-, grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung sowie eine Erklärung zur Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos nach den gesetzlichen Vorschriften einzureichen Aufgabe Ausschreibung Dienstleistungen im Steuerwesen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit von juristischen Personen öffentlichen Rechts (jpör) 1. Schritt: Konzept in Bezug auf das Steuerrecht, in dem die sich ergebenden sämtlichen steuerrechtlichen Pflichten (inkl. der damit einhergehenden spezifischen Aufzeichnungspflichten) aufgezeigt werden. 10
11 Verträge Dienstleistungsvertrag Frontoffice (Ausschreibung) - Wissenschafliche Begleitung durch Zentr. Innovative Energiesysteme (ZIES, HS Düsseldorf) - Federführung g.e.b.b. Rahmenverträge mit Handelspartnern (z.b. EFET-Musterverträge) - Dienstleister ist auf verschiedenen Handelsplattformen tätig (Börse, OTC) - Diese Rahmenverträge sind durch BAIUDBw zu schließen Lieferantenrahmenverträge mit Netzbetreibern (Netzentgelte) - Abrechnung aller Netzkosten - An- und Abmeldung von Abnahmestellen (Marktprozesse Strom und Erdgas) Bilanzkreisverträge (Vereinheitlicht und geprüft durch BNetzA) - Strom Übertragungsnetzbetreiber - Erdgas Marktgebiete Aufgabe Aufgrund des Handels mit Börsen- oder börsennahen Produkten und den damit verbundenen speziellen Anforderungen im Energiewirtschaftsrecht sowie bei der Vergabe von Energiedienstleistungen ist ein sehr spezifisches Wissen erforderlich, das gesondert erworben, stets aktuell gehalten und durch andauernde Erfahrung adaptiert werden muss. Eine juristische Bewertung / Begleitung für Vertrags-, Vergabe- und Energiewirtschaftsrecht ist neben der steuerrechtlichen DL erforderlich. 11
12 Lastgang Erdgas 2015 Bw 12
13 Lastgang Strom 2015 Bw Summenlastgang RLM Strom 2015 (989,685 GWh, 674 AbnSt, 99%)
14 MGV Vertrag Erdgas 2 Marktgebiete 70 Mio BKV Vertrag Strom 4 Übertragungs Netzbetreiber ZEE BAIUDBw Infra III 1 Börse EEX, EPEX, PEGAS Börsen- Händler Erdgas 15 Mio 1 Mio Börsen- Händler Strom 42 Mio Rahmen- Vertrag Rahmen- Vertrag Rahmen- Vertrag Rahmen- Vertrag Netzbetreiber Strom: ca. 160 Erdgas: ca Ausschreibung / Vergabe / Vertrag - Ein- / Verkauf (Handel) - Abrechnung Vergabe BAIUDBw DL II 5 Front-Office - Energieeinkauf / -handel (Termin- + Spotmarkt) - EDM, PFM, BKM, NNM - IT Portal (Hard- + Software) 0,25 Mio 1. Wer unterzeichnet die ca. 310 Verträge? Rahmen- Vertrag Rahmen- Vertrag Rahmen- OTC-Markt 5-10 Händler (EFET-Vertrag) Vertrag Rahmen- Vertrag 122 Mio (87 Mio Energie 35 Mio Energiest.) Ausgaben für den DL-Vertrag Front-Office: ca. 250 T /a Ausgaben für den gesamten Strom- und Erdgasbedarf: ca. 250 Mio /a 2. Welches Vergabeverfahren ist für das Front-Office geeignet?
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