Bericht der Arbeitsgruppe Beratungspool zur Begleitung Integrativer Sonderschulung

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1 Amt für Volksschule Schulpsychologie und Schulberatung Bericht der Arbeitsgruppe Beratungspool zur Begleitung Integrativer Sonderschulung Judith Rieser, Abteilungsleiterin SPB AV (Leitung der AG) Andreas Müller, Leiter Fachstelle Sonderschulung Andreas Wild, Gesamtleitung, Sonderschulheim Mauren Annett Geppert, Heilpädagogin, HPZ Frauenfeld Claudia Cadalbert, Dienstleitung, HFE Daniel Timpel, Schulpsychologe RS KL René Ziörjen, Fachstelle Integrative Sonderschulung, Förderschule Fischingen Robert Schroeder, SchuA + Leiter AG SoSchu 22. September 2016

2 Inhalt 1 Ausgangssituation Auftrag Der Beratungs-Pool InS Weiteres Vorgehen... 9

3 Amt für Volksschule Schulpsychologie und Schulberatung 1 Ausgangssituation Im Schuljahr 2013/14 hat das Amt für Volksschule die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH beauftragt, die Integrative Sonderschulung im Kanton Thurgau zu evaluieren. Aktuell gibt es im Kanton Thurgau rund 155 integrativ beschulte Kinder und Jugendliche. Die Evaluationsergebnisse haben unter anderem gezeigt, dass die Fachlichkeit von Integrativen Sonderschulungen besser sicher gestellt werden sollte. Das Amt für Volksschule hat in diesem Zusammenhang verschiedene Handlungsfelder definiert: Minimalstandards einer Integrativen Sonderschulung Beratungs-Pool für Integrative Sonderschulungen (Beratungs-Pool für InS) Refresher für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Klärung der Aufgabe und Rolle von Unterrichtsassistenzen Erprobung des Standardisierten Abklärungsverfahrens durch die Schulpsychologinnen, Schulpsychologen und Logopädinnen der Abteilung Schulpsychologie, Amt für Volksschule Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe, die spezifisch mit der Konzeption und dem Aufbau eines Beratungs-Pool für Integrative Sonderschulungen (Beratungs-Pool InS) beauftragt wurde. 2 Auftrag Gemäss AV-Entscheid vom 29. Januar 2016 wird eine Arbeitsgruppe mit dem Aufbau eines Beratungs-Pools zur Begleitung Integrativer Sonderschulungen beauftragt. Bis Mai 2016 soll ein Konzept erarbeitet werden, in dem folgende Punkte dargelegt sind: Ziele der Begleitung, mögliche Beratungsfelder Name, Zusammensetzung, Organisationsstruktur, Grundsätze der Arbeitsweise des Beratungs-Pools Rolle der Beratungsperson 1

4 Abläufe und Prozesse, Falldokumentation, Qualitätssicherung und -entwicklung Im Juni 2016 sollen im Rahmen eines Hearings von wichtigen Vertretern Rückmeldungen zum Konzeptentwurf eingeholt werden. Die überarbeitete und vom Amtschef verabschiedete Version liegt idealerweise bis zu den Sommerferien 2016 vor, so dass im neuen Schuljahr mit der Zusammenstellung des Beratungs-Pools begonnen werden kann. Die gemeinsamen Arbeiten können voraussichtlich im Oktober 2016 aufgenommen werden. Dem AV-Entscheid liegt das Ziel zugrunde, dass ab Januar 2017 Beratungen im Rahmen Integrativer Sonderschulungen ausschliesslich durch Fachpersonen des Beratungs-Pools (Beratungs-Pool InS) erfolgen werden. Gemäss aktueller Einschätzung der Mitglieder der AG wird mit einer Übergangsphase von Januar bis Juli 2017 zu rechnen sein. 3 Der Beratungs-Pool InS Gemäss strategischer Ausrichtung des Amtes für Volksschule sollen auch künftig die Integrativen Sonderschulungen durch Fachpersonen der Sonderschulen oder Heilpädagogischen Früherziehung begleitet und unterstützt werden. Nachfolgend wird im Bericht die Heilpädagogische Früherziehung unter Sonderschule subsumiert und ist somit immer mitgemeint, wenn von Sonderschule gesprochen wird. Insgesamt wird im Rahmen der Beratungen eine hohe Fachlichkeit angestrebt. Im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung soll ein strukturell verankerter und verbindlicher Austausch zwischen den Beratungspersonen aufgebaut werden. 2

5 3.1 Ziele für den Beratungs-Pool InS Der Pool-Idee stehen folgende Ziele zugrunde: Fachlich gute Unterstützung durch kompetente Beratungspersonen der Sonderschulen führt zu spezifischer und kontinuierlicher Wissens- und Kompetenzerweiterung der Regelschul-Lehr-/Fachpersonen. Die Beratungspersonen orientieren sich fachlich und bzgl. Beratungsprozess an den gleichen Qualitätskriterien (Rahmenbedingungen, Abläufe und Prozesse, Beratungsergebnisse), reflektieren diese regelmässig und streben gemeinsam eine Weiterentwicklung an. Teilnahme und Engagement am bzw. im Beratungs-Pool InS sind für die Beratungspersonen verbindlich. Die Beratungspersonen des Pools ermöglichen gemeinsam und in Kooperation mit dem Amt für Volksschule, dass der Beratungsbedarf abgedeckt werden kann. 3.2 Beratungsfelder und Ziele von InS-Beratungen Die Beratung kann sich prinzipiell an alle Personen wenden, die beim Kind mit integrativer Sonderschulung involviert sind: Lehrpersonen, Unterrichtsassistenzen, Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen, Fachpersonen der Logopädie, Psychomotorik und Schulsozialarbeit, Schulleitungen und Eltern. Die Beratung kann je nach Beratungsauftrag und -bedarf im Einzelsetting, in Gruppen oder in Ausnahmefällen auch im Rahmen einer Organisationsberatung erfolgen. In der Regel richtet sich die Beratung nicht in erster Linie an die Eltern, in gemeinsamen Gesprächen oder an Elternabenden kann der fachliche Input der Beratungsperson jedoch ein wesentliches Element darstellen und sowohl für die schulischen Fachpersonen als auch die Eltern unterstützend sein. Grundsätzlich zielt jede Beratung auf eine erfolgreiche Integration des Kindes mit Sonderschulbedarf ab. Einer Beratung liegen dabei folgende Grobziele zugrunde: 3

6 Lehrpersonen und Assistenzpersonen SHP, Logo, Psychomotorik, SSA Ziele Erkennen Überlegtes und fachlich fundiertes Handeln der Lehrpersonen Fachliche Unterstützung der Lehrpersonen Wirkung Persönliche und fachliche Sicherheit mit InS-Situationen Der Unterricht des InS-Kindes ist an dessen Stärken orientiert Erweiterte und reflektierte Handlungsstrategien Erkennen Proaktives Handeln im System Fachliches Spezialwissen vorhanden, Bedarf an zusätzlichem Spezialwissen ist bekannt. Kinder erhält die notwendige fachliche Unterstützung und Therapien Wirkung Stärkung von Fachlichkeit in 4 Indikatoren Der Entwicklungsstand des InS-Kindes ist korrekt erfasst und bekannt. Der individuelle Förderplan passt zum Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Kindes. Die Lehrmethoden sind dem Kind angepasst. Die fachliche Unterstützung ist vorhanden und wird in Anspruch genommen. Der Unterricht des InS-Kindes ist an dessen Leistungsgrenzen und dessen Bedürfnissen angepasst. Die Lehrkräfte sind ihrer Aufgabe persönlich und fachlich gewachsen. Das InS-Kind kann dem Unterricht folgen und die gestellten Aufgaben bewältigen. Das InS-Kind zeigt Freude am Unterricht. Die Lehrkräfte verfügen über ein breites Handlungs- und Problemlösungsrepertoire. Die Lehrkräfte erweitern durch die Beratung ihr Know-How Die InS verläuft planmässig und ohne grössere Überraschungen. Stimmige Schwerpunkte sind gesetzt Notwendige Therapien sind eingerichtet. Notwendiges Fachwissen und fachliche Unterstützung stehen für das InS-Kind zur Verfügung. Die Spezialisten/-innen erhal-

7 Schulhausinterne Zusammenarbeit Schulleitungen ggf. Schulbehörde Eltern Bezug auf System und Individuum Erkennen Ganze Schule fühlt sich verantwortlich Rollen, Pflichten, Kompetenzen Wirkung Unterstützung beim Einrichten des Settings gewährleistet Offenheit, Transparenz Transfer von Prozess- und Strukturwissen ist gewährleistet Experteneinschätzung Standortgespräche ten spezifisches Fachwissen von der Beratungsperson und wenden dieses an. Ergänzende Zusammenarbeit findet statt. Der regelmässige Austausch ist gewährleistet. Die Rollen, Pflichten, Kompetenzen und Basics der Zusammenarbeit der verschiedenen Personen im Setting sind geklärt und bekannt. Funktionierendes InS-Setting. Rollen, Pflichten und Kompetenzen sind klar (z.b. Verantwortlichkeit für die Förderplanung). In den regulären Sitzungen geht um fachliche Fragen und die Zusammenarbeit. Alle notwendigen Personen sind in die Planung und Reflexion (inkl. Reflexion über Zusammenarbeit) eingebunden, auch Assistenzpersonen. Das InS-Setting und die Abläufe funktionieren erfolgreich. Die Eltern nehmen die Beratung als fachliche Referenz und Unterstützung für das InS- System wahr. 3.3 Organisation Die Auswahl der Beratungspersonen erfolgt durch die Leitungspersonen der Sonderschulen und bedarf der Zustimmung durch die zuständigen Sonderschulaufsichtspersonen des Amtes für Volksschule TG. 5

8 In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Sonderschulung führt das Sekretariat der Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung eine Liste über die InS Beratungen. Aus der Liste gehen folgende Informationen hervor: Name der Beratungsperson Profil der Beratungsperson Kontaktdaten der Leitungsperson der Sonderschule laufende Beratungsmandate (Schulgemeinde, Anzahl Beratungen/Schulgemeinde) freie Beratungsressourcen Anfragen für Beratungen erfolgen über die Leitung der Sonderschulen. Am Runden Tisch werden unter der Leitung der Schulaufsicht Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Umsetzung der Integrativen Sonderschulung Beteiligten geklärt und festgelegt. Die Beratungsperson nimmt am Runden Tisch teil. 3.4 Profil der Beratungspersonen Die Auswahl der Beratungspersonen orientiert sich an folgendem Profil: Sonderpädagogischer Hintergrund operative Nähe zu einer Sonderschule oder zur Heilpädagogischen Früherziehung breite und fundierte Kenntnisse über den Regel- und Sonderschulbereich Beraterkompetenzen: kommunikativ sein, zuhören können, Rollenklarheit haben, über Methodenkompetenzen bzgl. Prozessgestaltung verfügen 3.5 Personalführung Die Beratungspersonen sind durch die Sonderschulen angestellt. Personalführung sowie fachliche Aufsicht sind Aufgabe derer Leitungspersonen der Sonderschulen. 6

9 3.6 Finanzierung der Beratertätigkeit Die Beratung wird vom Kanton finanziert. Im InS-Konzept werden die Beratungsleistungen grob umschrieben und das Kostendach festgelegt. Den Beratungsleistungen liegen einheitliche Tarife zugrunde - unabhängig der Institution, durch welche die Beratungsleistung abgedeckt wird. Ein von der Arbeitsgruppe empfohlener Vorschlag liegt im Anhang bei. Die zusätzlichen Leistungen wie Teilnahme am Pool-Treff, Teilnahme an der InS-ERFA sowie Spesen im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen werden den Sonderschulen im Rahmen der Tarife angerechnet. 3.7 Steuerung des Angebotes Es wird am Grundsatz festgehalten, dass keine Integrative Sonderschulung ohne Beratung durch eine Sonderschule stattfinden soll. Die Steuerung der Ressourcen erfolgt folgendermassen: Das Amt für Volksschule erstellt in Zusammenarbeit mit den Sonderschulen eine Liste, die Auskunft über die Beratungspersonen und -ressourcen gibt (Name, Institution, Profil, Beratungsressourcen) Die Schulgemeinden haben frei Wahl zur Anfrage an beratende Sonderschulen. Die Sonderschulen haben keine Pflicht, ein Mindestangebot an Beratungskapazität zu gewährleisten. Die Sonderschulen haben freie Wahl, ein Beratungsmandat anzunehmen oder abzulehnen. Das Risiko von zu geringer Auslastung der Beratenden liegt bei den Sonderschulen. Das Risiko, bei zu später Anfrage oder hoher Auslastung des InS-Beratungs- Pools keine Beratung zu erhalten, liegt bei den Schulgemeinden. 7

10 Für eine optimale Steuerung des Beratungsangebotes sind möglichst frühzeitig Anmeldungen notwendig. Bei einer notgedrungenen, kurzfristigen Anmeldung muss, wenn die gewünschte Beratung nicht zur Verfügung steht, eine Übergangslösung gesucht werden. 3.8 Leitung und Organisation der Treffen Die InS-Beraterinnen und -Berater treffen sich in der Regel zu zwei Sitzungen pro Jahr à je einem halben Arbeitstag (2 x 4 Std/Jahr). Die Leitung der Beratungs-Pool-Treffen (Sitzungskoordination, -einladung, - vorbereitung, -moderation etc.) ist strukturell beim Amt für Volksschule angesiedelt, Abteilungsleitung Schulpsychologie und Schulberatung. Zusätzlich ist das Amt für Volksschule im Beratungs-Pool durch einen Sonderschulinspektor, eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen und den Leiter der Fachstelle Sonderschulung vertreten. Bei Bedarf können zur Besprechung spezifischer Themen weitere Personen einbezogen werden. 3.9 Inhalte der Beratungs-Pool-Treffen Die Inhalte der Pool-Treffen orientieren sich am Bedarf der Beratungspersonen. Mögliche Themen: gemeinsame Auseinandersetzung mit der Rolle als Beratungsperson Eichung von Abläufen und Prozessen Definition von Qualitätskriterien und Indikatoren von Beratungen, gemeinsame Minimalstandards (z.b. Falldokumentation, Datenschutz) Fallbesprechungen gemeinsame Weiterbildungen 3.10 Dokumentation Über jedes Beratungsmandat wird eine Falldokumentation erstellt. Die Leitungspersonen der Sonderschulen sind dafür besorgt. Die Archivierung oder Vernichtung der 8

11 Falldokumentation nach Abschluss der Beratung erfolgt nach den Vorgaben der Sonderschulen Weiteres Vorgehen Es ist geplant, dass im Herbst 2016 mit der Auswahl der Beratungspersonen begonnen werden kann. Die Sonderschulen melden bis Ende 2016 dem Amt für Volksschule die Namen, damit die Liste erstellt werden kann. Zur Beschreibung der Profile wird eine einheitliche Vorlage verwendet, die das Amt für Volksschule zur Verfügung stellt. Im ersten Quartal des Kalenderjahres 2017 erfolgen die Information an die Regelschulen und das erste Treffen des Berater-Pools. Die AG empfiehlt, Sonder- und Regelschulen gut über die Erneuerungen bzgl. Beratung bei Integrativen Sonderschulungen zu informieren und die wichtigsten Informationen des vorliegenden Konzeptes zhd. der Schulen in Form eines Merkblattes zusammen zu fassen. Als Informationsgefässe bieten sich folgende Möglichkeiten an: mündliche Information im Rahmen einer AV-Informationsveranstaltung für Schulbehörden und Schulleitungen schriftliche Informationen im BHNL Information auf 9

12 ANHANG Vorschlag - Verrechnung InS-Aufwand 10

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