Keine Chance für Kartoffel- und Rapsglanzkäfer

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1 Keine Chance für Kartoffel- und Rapsglanzkäfer ospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und die Weiße Fliege im Gemüse-, Obst-, Zierpflanzen- und Ackerbau. In Raps wirkt ospilan SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und Blattläuse. ospilan SG ist ein Kontakt- und Fraßgift, dessen Wirkstoff schnell in die Pflanzen eindringt und so bereits kurz nach dem Ausbringen in seiner Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitgehend wetterunabhängig ist. ospilan SG bietet lang anhaltenden Schutz (inimum 2 bis 4 Wochen) gegen Blattläuse und ca. 7 bis 10 Tage gegen die Weiße Fliege. Vorteile Baustein zum aktiven Wirkstoffmanagement Schnelle Anfangs- und lange Dauerwirkung Vollständige und schnelle Löslichkeit in der Spritzbrühe

2 ospilan SG Insektizid Wirkstoff: Formulierung: Bienen: Artikelnummer/ Packungsgrößen: Piktogramm: Signalwort: 200 g/kg Acetamiprid (20,0 Gew.-%) Wasserlösliches Granulat (SX) nicht bienengefährlich (B4) 5 kg + 2 l Kombipack x 100 g Umkarton x 1 kg Umkarton x 5 kg Umkarton GHS07, GHS09 Achtung Nr GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Acetamiprid: 4A Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Pflanzen/Objekte Kartoffel Kernobst Raps Zierpflanzen /Zweckbestimmung Blattläuse, Kartoffelkäfer Blattläuse Rapsglanzkäfer Blattläuse, Weiße Fliege Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem itteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung). Pflanzen/Objekte Aubergine Blattkohle (ausgenommen: Choy Sum) Blumenkohle Brombeere Endivien Feldsalat /Zweckbestimmung Weiße Fliegen, Blattläuse Kohlmottenschildlaus, ehlige Kohlblattlaus Weiße Fliegen, Blattläuse Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) Blattläuse, Weiße Fliegen Blattläuse 365

3 ospilan SG Pflanzen/Objekte Gurke Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn Himbeere Kohlrabi Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) aulbeere, Apfelbeere Pfirsich, Aprikose, Nektarine Pflaume Rosen Rosen (Nutzung der Früchte: Hagebutten) Rosenkohl Salate Sauerkirsche Schnittmangold, Stielmangold Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, aulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry Spinat /Zweckbestimmung Blattläuse, Weiße Fliege, Blattläuse Blattläuse Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) Kohlmottenschildlaus, ehlige Kohlblattlaus Weiße Fliegen, Blattläuse Blattläuse Blattläuse Blattläuse, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe Blattläuse Blattläuse Blattläuse, Weiße Fliegen Blatläuse, Weiße Fliegen Kirschfruchtfliege Blattläuse Blattläuse Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Blattläuse Blattläuse Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, airübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) Süßkirsche Blattläuse Kirschfruchtfliege Tomate (ausgenommen Cherrytomaten) Weiße Fliegen, Blattläuse 366

4 ospilan SG Pflanzen/Objekte Walnuss Weinrebe (Nutzung als Tafeltrauben) Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) Zucchini, Kürbis-Hybriden (it genießbarer Schale) /Zweckbestimmung Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) Drosophila-Arten Drosophila- Arten Blattläuse ANWENDUNG ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Raps Zweckbestimmung: Rapsglanzkäfer Stadium der Kultur: Behandlungen: In der Anwendung: 1 Von Hauptinfloreszenz in obersten Blättern von oben sichtbar bis Ende der Blüte In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: 200 g/ha Wasseraufwandmenge: mindestens 200 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: 250 g/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha 14 Tage 367

5 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Zweckbestimmung: Kartoffelkäfer Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Aufwandmenge: 125 g/ha Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha 7 Tage OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kernobst Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven Anwendungszeitpunkt: Frühjahr ODER Sommer Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: 125 g/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe 14 Tage ZIERPFLANZENBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven Anwendungszeitpunkt: ärz bis November Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha 368

6 ospilan SG Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm. 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven Anwendungszeitpunkt: Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm. 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Zweckbestimmung: Weiße Fliege Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven Anwendungszeitpunkt: Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf Behandlungen: In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tage Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 300 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 450 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 600 g/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm. 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. 369

7 ospilan SG (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des ittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des ittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen ittels. Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen GEÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Gurke Anwendungsbereich: Gewächshaus Abstand: 7 bis 14 Tage Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Gurke Zweckbestimmung: Weiße Fliege Anwendungsbereich: Gewächshaus Abstand: 7 bis 14 Tage Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 300 g/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 450 g/ha 370

8 ospilan SG Pflanzengröße über 125 cm: 600 g/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Salate Zweckbestimmung: Blatläuse Abstand: 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Salate Zweckbestimmung: Blatläuse Anwendungsbereich: Gewächshaus Abstand: 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Salate Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Anwendungsbereich: Gewächshaus Abstand: 7 bis 14 Tage 371

9 ospilan SG Aufwandmenge: 0,3 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Endivien Abstand: 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Endivien Anwendungsbereich: Gewächshaus Abstand: 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Endivien Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Anwendungsbereich: Gewächshaus Abstand: 7 bis 14 Tage 372

10 ospilan SG Aufwandmenge: 0,3 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Gurke Abstand: 7 bis 14 Tage Aufwandmenge: 0,15 kg/ha Wasseraufwandmenge: 600 bis 1200 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Zucchini, Kürbis-Hybriden (it genießbarer Schale) Abstand: 7 bis 14 Tage Aufwandmenge: 0,15 kg/ha Wasseraufwandmenge: 600 bis 1200 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Blattkohle (ausgenommen: Choy Sum) Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, ehlige Kohlblattlaus Stadium der Kultur: Ab 4. Laubbaltt entfaltet Abstand: 7 bis 14 Tage 373

11 ospilan SG Aufwandmenge: 0,3 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 7 Tage Sonstige Hinweise: Hinweis: Die Anwendung erfolgt als Flächenspritzung mit üblichen Geräten. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Pflanzen/-erzeugnisse: Spinat Stadium der Kultur: Ab 4. Laubbaltt entfaltet Abstand: 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Spinat Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium der Kultur: Ab 4. Laubbaltt entfaltet Abstand: 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 374

12 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Kohlrabi Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, ehlige Kohlblattlaus Stadium der Kultur: Ab 4. Laubbaltt entfaltet Abstand: 7 bis 14 Tage Aufwandmenge: 0,325 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Blumenkohle Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. Blumen - Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden Blumen - Durchmessers erreicht zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Aufwandmenge: 0,325 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Blumenkohle Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. Blumen - Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden Blumen - Durchmessers erreicht zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage 375

13 ospilan SG Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. Blumen - Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden Blumen - Durchmessers erreicht zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Aufwandmenge: 0,325 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. Blumen - Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden Blumen - Durchmessers erreicht zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Rosenkohl 376

14 ospilan SG Stadium der Kultur: Ab 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden Blumen - Durchmessers erreicht zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage Wasseraufwandmenge: 700 l/ha 21 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Rosenkohl Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Stadium der Kultur: Ab 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden Blumen - Durchmessers erreicht zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage Aufwandmenge: 0,325 kg/ha Wasseraufwandmenge: 700 l/ha 21 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Schnittmangold, Stielmangold Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 377

15 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Schnittmangold, Stielmangold Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Tomate (ausgenommen Cherrytomaten) Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Anwendungsbereich: Gewächshaus zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Tomate (ausgenommen Cherrytomaten) Anwendungsbereich: Gewächshaus zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage 378

16 ospilan SG Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Aubergine Zweckbestimmung: Weiße Fliegen Anwendungsbereich: Gewächshaus zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Aubergine Anwendungsbereich: Gewächshaus zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: l/ha 379

17 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, airübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Süßkirsche Zweckbestimmung: Kirschfruchtfliege Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Pflaume Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe 14 Tage 380

18 ospilan SG (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des ittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des ittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen ittels. Pflanzen/-erzeugnisse: Pflaume Zweckbestimmung: Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Himbeere Zweckbestimmung: Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) Stadium der Kultur: Bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung 381

19 ospilan SG (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Pflanzen/-erzeugnisse: Brombeere Zweckbestimmung: Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) Stadium der Kultur: Bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Pflanzen/-erzeugnisse: Pfirsich, Aprikose, Nektarine Stadium der Kultur: Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Sauerkirsche Zweckbestimmung: Kirschfruchtfliege Stadium der Kultur: Von Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung Anwendungszeitpunkt: Bei Befall 382

20 ospilan SG Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Himbeere Zweckbestimmung: Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung ( z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Pflanzen/-erzeugnisse: Brombeere Zweckbestimmung: Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. 383

21 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Walnuss Zweckbestimmung: Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) Stadium der Kultur: Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken Abstand: 7 bis 14 Tage oder sprühen Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe 28 Tage Sonstige Hinweise: Hinweis zum ittelaufwand: maximaler ittelaufwand 0,375 kg/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, aulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Freiland Von Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung bis Fortschreiten der art-/ sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Himbeere Zweckbestimmung: Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) Stadium der Kultur: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab Anwendungszeitpunkt: Bei Befall 384

22 ospilan SG Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Brombeere Zweckbestimmung: Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) Stadium der Kultur: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Rosen Stadium der Kultur: Von Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung bis Fortschreiten der art-/ sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Abstand: 7 bis 10 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha 7 Tage WEINBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Weinrebe (Nutzung als Tafeltrauben) Zweckbestimmung: Drosophila-Arten 385

23 ospilan SG Stadium der Kultur: Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Weichwerden der Beeren Stadium Schadorganismus: Von Larve bis Imago Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 oder sprühen Aufwandmenge: 0,375 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 800 l/ha 14 Tage (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des ittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des ittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen ittels. OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Freiland Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: mindestens 1000 l/ha 7 Tage 386

24 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn Stadium der Kultur: ab 10 Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: mindestens 1000 l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: aulbeere, Apfelbeere Stadium der Kultur: ab 10 Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: mindestens 1000 l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Rosen (Nutzung der Früchte: Hagebutten) Stadium der Kultur: ab 10 Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: mindestens 1000 l/ha 7 Tage Sonstige Hinweise: Nutzung als Hagebutte 387

25 ospilan SG Pflanzen/-erzeugnisse: Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere Zweckbestimmung: Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Stadium der Kultur: BBCH 85 bis 87 Stadium Schadorganismus: Nur zur Befallsminderung Anwendungszeitpunkt: Bei Befall Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage oder sprühen Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha 7 Tage GEÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Feldsalat Stadium der Kultur: BBCH 13 bis 19 Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 bis 14 Tage Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha WEINBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) Zweckbestimmung: Drosophila- Arten Stadium der Kultur: BBCH 81 bis 85 Stadium Schadorganismus: Larve bis Imago 388

26 ospilan SG Behandlungen: In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 oder sprühen Aufwandmenge: 0,375 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 800 l/ha 14 Tage ischbarkeit ospilan SG ist mit den gebräuchlichen Rapsfungiziden mischbar. Ebenfalls ist ospilan SG auch mischbar mit z.b. alvin WG, Kiron oder Dipel ES. Für eventuelle negative Auswirkungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten oder ehrfachmischungen haften wir nicht, da wir nicht alle Kombinationsmöglichkeiten prüfen können. Ansetzen der Spritzbrühe Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter vor der Zugabe des Produkts mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge auffüllen und dann ospilan SG zugeben. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfengröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg ospilan SG entsprechen etwa 1,5 l Volumen Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 inuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Verträglichkeit Nach bisherigen Erfahrungen wird ospilan SG von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen. Die Verträglichkeit wurde in folgenden Kulturen getestet: Begonie Browallie Chrysantheme Euphorbia pulcherrima Fuchsie Gerbera Lilie Poinsettie Primel Rose Bei Verbenen (z.b. Sorte Empress) kann die Anwendung mit ospilan SG einen nachhaltigen Schaden, u.a. in Form von massiven Chlorosen verursachen. Wir empfehlen deshalb, die Verträg- 389

27 ospilan SG lichkeit vor Anwendung auf Einzelpflanzen zu prüfen, da im Schadensfall für nicht empfohlene Anwendungen keine Haftung übernommen werden kann. Resistenzmanagement Bei wiederholten Anwendungen des ittels oder von itteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das ittel möglichst im Wechsel mit itteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. UWELTVERHALTEN Nutzorganismen (NB6641) Das ittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das ittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in ischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. ischungen des ittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. (NN130) Das ittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN160) Das ittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN234) Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. (NN265) Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN270) Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN361) Das ittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-arienkäfer) eingestuft. Das ittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des ittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. (NN3842) Das ittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Wasserorganismen (NW263) Das ittel ist giftig für Fischnährtiere. Gewässerschutz Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen ) Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen ). 390

28 ospilan SG HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UGANG Anwenderschutz (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem ittel vermeiden. issbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden asken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. (EO005-1) SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. (EO005-2) SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen reduzierte Abstände:50 % 10m, 75 % 10m, 90% 5m (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, ittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, airübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Blattkohle (ausgenommen: Choy Sum), Schnittmangold, Stielmangold (Freiland), Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohl und Rosenkohl gilt zusätzlich: (NW605-1) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %:* (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenom- 391

29 ospilan SG men nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung in Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich, Aprikose, Nektarine und Pflaumen gilt zusätzlich: (NT103) Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW607) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren gilt zusätzlich: (NW605) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 15 m 392

30 ospilan SG Für die Anwendung in Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, aulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry und Rosen gilt zusätzlich: (NW605-1) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 15 m Für die Anwendung in Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich: (NW609) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung in Salat (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich: (NT101) Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW605) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung 393

31 ospilan SG eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 10 m Für die Anwendung in Kartoffeln (Kartoffelkäfer) gilt zusätzlich: (NT102) Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW609-1) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung in Kartoffeln (Blattläuse) gilt zusätzlich: (NT102) Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar- 394

32 ospilan SG landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW605) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung in Raps gilt zusätzlich: (NT102) Die Anwendung des ittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW609) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung in Walnüssen gilt zusätzlich: (NT109) Bei der Anwendung des ittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden 395

33 ospilan SG Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des ittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des ittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW607-1) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m Für die Anwendung in Spinat (Freiland) und Kohlrabi gilt zusätzlich: (NW605) Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 5 m Für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich: (NT109) Bei der Anwendung des ittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des 396

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