Kurzskript Kapitalerhöhung Lösung

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1 Kurzskript Kapitalerhöhung Lösung Inhalt 1 Wiederholung - Lückentext Fall 1: ECDC International AG Das Eigenkapital einer AG Erklärung der Begriffe Fall 2: ECDC International AG Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien Übungsaufgabe 1: Esel-D. AG Übungsaufgabe 2: Kessel- und Apparatebau Aktiengesellschaft Übungsaufgabe 3: MANUS AG Ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhung... 13

2 1 Wiederholung - Lückentext INFORMATIONSBLATT ZUR AKTIENGESELLSCHAFT Die Aktiengesellschaft (=> AG) ist eine juristische Person, d.h. eine Personenvereinigung, der das Aktiengesetz die Eigenschaft einer Person verleiht. Bei der Aktiengesellschaft steht das Kapital im Vordergrund, daher gehört sie zu den sog. Kapitalgesellschaften. Eine AG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Von diesen wird die Satzung (= der Gesellschaftsvertrag einer AG) aufgestellt, die von einem Notar zu beurkunden ist. Die Gesellschaft wird erst zur Aktiengesellschaft, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital selbst beschränkt. Die Gesellschafter haben lediglich das Risiko, einen Kursverlust zu erleiden oder im Extremfall, dem Wert ihrer Aktie zu verlieren. Da die Gesellschafter der AG nicht mit dem Privatvermögen haften, muss zum Schutz der Gläubiger ein Mindestkapital vorhanden sein. Gesetzlich ist ein Mindestnennbetrag des Grundkapitals von Euro vorgeschrieben. Bei der AG wird das erforderliche Kapital durch Ausgabe (= Emission) von Aktien aufgebracht. Die Aktionäre werden durch den Kauf Teilhaber an der Aktiengesellschaft (sie sind keine Eigentümer der AG). Das Grundkapital (=Aktienkapital) ist die Summe des in Aktien aufgeteilten Kapitals. In den Bilanzen der AG erscheint es unter dem Begriff gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der AG ist Teil des Eigenkapitals. Die tatsächliche Höhe des Eigenkapitals ist in der Regel höher. Aktien sind Wertpapiere, die mehrere Rechte verbriefen; vor allem ein Anteilsrecht am Eigenkapital. Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt 1 Euro. Der Nennbetrag einer Aktie ist der aufgedruckte Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Seit 1998 können deutsche AG s nennwertlose Aktien (= Stückaktien) ausgeben. Der Kurs ist der jeweilige Marktpreis für eine Aktie. Er bildet sich auf dem Markt für Wertpapiere, an der Wertpapierbörse, aus dem augenblicklichen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Der tatsächliche Wert (=Marktpreis) einer Aktie ist in der Regel umso höher, je höher das Eigenkapital der AG ist und je günstiger deren Gewinnaussichten sind. Die AG braucht, um handeln zu können, Organe. Vorstand (Leitungsorgan) Aufsichtsrat (Überwachungsorgan) bestellt auf 5_ Jahre Hauptversammlung (Beschlussfassungsorgan) wählen auf 4_ Jahre Arbeitnehmervertreter Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 2 von 13

3 2 Fall 1: ECDC International AG Die ECDC International AG ist ein erfolgreiches deutsches Unternehmen, das Damenoberbekleidung herstellt. Die AG war 1989 durch Umwandlung einer KG in eine AG entstanden. Damalige Gesellschafter waren Gerhard Westphal, Komplementär, und Udo Harmann, Kommanditist. Seit der Umwandlung in eine AG hat das Unternehmen mehrmals sein Grundkapital erhöht. Ende 2010 setzte sich das Eigenkapital (lt. Bilanz vom ) wie folgt zusammen: I. Gezeichnetes Kapital 1. Stammaktien ,00 2. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht , ,00 II. Kapitalrücklagen ,00 III. Gewinnrücklagen 1. freie Gewinnrücklagen ,00 III. Gewinnvortrag ,81 IV. Jahresüberschuss ,68 Bei den Stammaktien handelt es sich um Inhaber-Stammaktien, die von Gerhard Westphal und Udo Harmann, den Gründern der bis 1989 als KG geführten Unternehmung, gehalten werden. Die beiden Aktionäre sind gleichzeitig (die einzigen) Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft. Der Vorstand war von der Hauptversammlung ermächtigt worden, bis zum 31. Dezember 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen um einen Nennbetrag von ,- Euro zu erhöhen. Er ist weiter ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 23. Juni 2015 um bis zu ,- zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht dabei auszuschließen, soweit es erforderlich ist, damit ausschließlich den Inhabern von Stammaktien Stammaktien und ausschließlich den Inhabern von Vorzugsaktien Vorzugsaktien gewährt werden können. Die Gesellschaft hat in den Jahren 2008 und 2009 je 5- -Vorzugsaktie 2,50 und je 5- -Stammaktie 2,40 Dividende ausgeschüttet. Arbeitsaufträge: 1. Erläutern Sie, warum das Unternehmen eine Umwandlung in eine AG vorgenommen haben könnte. Gründe: - Der Komplementär wollte angesichts des Wachstums des Unternehmens und größer werdenden Risiko die persönliche Haftung nicht mehr übernehmen. - Aufgrund des Wachstums wurde und wird weiter neues Kapital gebraucht. Dieses ist im Rahmen einer Kapitalgesellschaft leichter aufzubringen, insbesondere, wenn die Aktien an der Börse gehandelt werden. 2. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über die Positionen des EK der AG. Machen Sie sich mit den Begriffen vertraut. Sie werden dann im Unterricht besprochen. Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 3 von 13

4 3 Das Eigenkapital einer AG Erklärung der Begriffe Begriffe Gezeichnetes Kapital Das Eigenkapital der AG = Grundkapital = Summe der Nennwerte von Nennwertaktien = rechnerischer Nennwert von Stückaktien Kapitalrücklage = Aufgeld (Agio) bei Ausgabe junger Aktien Gewinnrücklage - Gesetzliche Gewinnrücklage: 5 % des JÜ bis 10 % des GK erreicht sind; die Kapitalrücklage wird angerechnet - freie Gewinnrücklage: beliebig = Beträge aus dem Jahresüberschuss, die im Unternehmen bleiben (Mehrung des EK), Auflösung möglich, um Verluste oder Wertminderungen des Vermögens auszugleichen, eine Ausschüttung an Aktionäre ist nicht möglich Jahresüberschuss = Reingewinn des Unternehmens vor Einstellen in die offenen Rücklagen und vor Berücksichtigung eines etwaigen Gewinn- oder Verlustvortrags Bilanzgewinn = Jahresüberschuss abzüglich Einstellung in die offenen Rücklagen, zuzüglich Gewinnrücklagen des vorangegangenen Jahres Gewinnvortrag/Verlustvortrag = Teile des JÜ, die zunächst nicht ausgeschüttet werden; die Ausschüttung kann in folgenden Jahren erfolgen, ein Verlustvortrag kann im folgenden Jahr aus dann entstandenen Gewinnen abgedeckt werden Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 4 von 13

5 4 Fall 2: ECDC International AG Die ECDC International AG hat im Jahre 2011 eine von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage um einen Nennbetrag von durchgeführt. Es wurden Stückaktien ausgegeben, der Ausgabekurs betrug 8,- je Stück. Bei den Aktien handelte es sich um Stammaktien und um stimmrechtslosen Vorzugsaktien. 1. Am wurde eine Bilanz erstellt, die die Kapitalerhöhung berücksichtigt. 1.1 Stellen Sie auf der Passivseite der Bilanz die Position Eigenkapital dar. Berücksichtigen Sie dabei über die oben gegebenen Informationen zur Kapitalerhöhung hinaus die folgenden Angaben - Der Jahresüberschuss aus 2011 betrug Die freie Rücklage belief sich auf Der Gewinnvortrag aus dem Jahre 2010 betrug Gezeichnetes Kapital Nennwert = 5 (1 Mio. / 200. ) - Stammaktien von S = 110. * Vorzugsaktie von S = 90. *5 Kapitalrücklage von S Gewinnrücklage Gewinnvortag Jahresüberschuss Aktien * 8 = 1,6 Mio../. 1 Mio. Kapitalerhöhung = Summe des Eigenkapitals Ermitteln Sie den Bilanzgewinn, wenn vom Jahresüberschuss des Jahres 2011 EURO in die freie Rücklage eingestellt wurden. Jahresüberschuss: freie Rücklage Gewinnvortrag aus Bilanzgewinn Berechnen Sie, wie viel Liquidität dem Unternehmen durch die Kapitalerhöhung zugeflossen ist. Es wurden Aktien a 8 ausgegeben, der Liquiditätszufluss beläuft sich also auf Berechnen Sie, in welchem Verhältnis das alte GK zur GK-Kapitalerhöhung steht. Verhältnis Altes GK : GK-Erhöhung 15 : 1 Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 5 von 13

6 5 Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien Jeder Aktionär erhält bei einer Kapitalerhöhung Bezugsrechte auf junge Aktien, und zwar im Verhältnis des alten GK zur Erhöhung des GK Im Falle der ECDC International AG müsste ein Aktionär 15 Aktien besitzen, um eine junge Aktie beziehen zu können. Wer 15 Aktien besitzt, erhält 15 Bezugsrechte. Diese 15 Bezugsrechte braucht er, um eine junge Aktien kaufen zu können. Ein Aktionär kann die Bezugsrechte nutzen oder sie verkaufen. Der Wert eines Bezugsrechts ergibt sich unabhängig von besonderen Börseneinflüssen, die hier unberücksichtigt bleiben sollen aus folgendem Zusammenhang: Es sei angenommen, dass der Börsenkurs der alten Aktien bei Emission der jungen Aktien bei 8,80 Euro lag. Da die jungen Aktien zu einem Kurs von 8 Euro ausgegeben wurden, ergibt sich durch Marktkräfte nach dem der Handel auch mit den neu ausgegebenen Aktien eingesetzt hat rechnerisch ein neuer Börsenkurs, der die Verhältnisse der alten und der neuen Aktien am Markt berücksichtigt: 15 alte Aktien a 8,80 Euro 132 Euro 1 neue Aktie a 8,00 Euro 8 Euro 140 Euro Der Mittelwert beläuft sich somit auf 140:16 = 8,75 (Unabhängig davon wirken auch andere Einflüsse auf den Kurs ein, sie betreffen aber sowohl die alten wie die neuen Aktien und sind deshalb hier nicht zu berücksichtigen) Berechnen Sie vor diesem Hintergrund die Wertverluste, die ein Aktionär, der 15 alte Aktien besitzt, mit seinen alten Aktien erleidet und stellen Sie die Gewinne gegenüber, die er erzielt, wenn er seine Bezugsrechte zum Kauf 1 neuen Aktie genutzt hat Verlust aus den alten Aktien: 15 x 0,05 = 0,75 Gewinn aus einer neuen Aktie 1 x 0,75 = 0,75 Dieser Gewinn bildet die Grundlage für den Wert der Bezugsrechte. Das Bezugsrecht kann, wie oben erwähnt, wahrgenommen werden oder die einzelnen Bezugsrechte werden verkauft. Der Verkaufserlös aus den Bezugsrechten gleicht den Kursverlust der alten Aktien aus. Geben Sie an, zu welchem Kurs (Preis) ein Bezugsrecht verkauft werden wird und wie viele Bezugsrechte verkauft werden müssen, um den Wertverlust der alten Aktien auszugleichen. Ein Bezugsrecht kann zu 0,05 verkauft werden, der Aktionär muss 15 Bezugsrechte verkaufen, um den Kursverlust seiner 15 alten Aktien auszugleichen. Der Wert eines Bezugsrechtes lässt sich auch mit Hilfe der folgenden Formel errechnen: Kurs der alten Aktie Kurs der jungen Aktie Bezugsrechtsverhältnis + 1 Berechnen Sie den Bezugsrechtswert mit Hilfe dieser Formel. Siehe Unten Neben dem Ausgleich für Wertverluste soll das Bezugsrecht auch davor schützen, dass sich durch eine Kapitalerhöhung die Einflussmöglichkeiten der Altaktionäre auf der Hauptversammlung verschlechtern. Zeigen Sie diese Gefahr auf für den Fall, dass ein Altaktionär vor der Kapitalerhöhung 50 % des GK hält und dann die beschriebene Kapitalerhöhung durchgeführt werden würde, ohne dass er an der Kapitalerhöhung beteiligt wäre. Gehen Sie in diesem Fall davon aus, dass das Unternehmen ausschließlich Stammaktien ausgegeben hat. Berechnung: Siehe Unten Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 6 von 13

7 Gründe für eine Kapitalerhöhung: Notwendigkeit neuer Investitionen oder Abbau von Fremdfinanzierung Kapitalerhöhung im Beispiel Altes GK Erhöhung um Neues GK Verhältnis Altes GK : GK Erhöhung: 15 : 1 Liquiditätszufluss (Beispiel) (Ausgabekurs = 8 je 5 -Aktie) Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien Kursentwicklung nach der Emission: 15 alte Aktien á 8,80 132,00 1 junge Aktie á 8,00 8,00 16 Aktie 140,00 Mittelwert einer Aktie 140:16 = 8,75 gez. Kapital Kapitalrücklage Neues GK Das Bezugsrecht: Jeder Aktionär erhält Bezugsrechte im Verhältnis der Kapitalerhöhung. Im Beispiel: Auf 15 Altaktien entfällt das Recht eine Jungaktie zu beziehen (dafür werden 15 Bezugsrechte vergeben) Altaktionäre verlieren 0,05 je Altaktie bei 15 Aktien 0,75 Jungaktie gewinnen 0,75 je junge Aktie bei 1 Aktie 0,75 Das Bezugsrecht kann wahrgenommen werden oder verkauft werden Bezugsrechtswert je alter Aktie: 0,05 Bei 15 Bezugsrechten Verkauf zu 0,75 Ausgleich für Wertverluste der Altaktien bei Verkauf des Bezugsrechts deckt der Erlös den Wertverlust ab. bei Nutzung des Bezugsrechts steht dem Kursverlust der Kursgewinn der jungen Aktien gegenüber Das Bezugsrecht kann nur mit ¾-Mehrheit auf der HV ausgeschlossen werden, wenn - die Kapitalerhöhung 10 % nicht übersteigt - der Ausgabekurs nicht wesentlich unter dem akt. Kurswert liegt. Formel zur Errechnung des Bezugsrechtswerts: Kurs alte Aktie - Kurs junge Aktie Bezugsrechtsverhältnis + 1 Beispiel: 8, = 0,80 16 = 0,05 Schutz vor Verschlechterung der Einflussmöglichkeiten auf der HV Die Veränderung ist besonders bedeutsam, wenn der Anteil von 50 % auf unter 50 % oder von 75 % auf unter 75 % sinkt. Beispiel für Verschlechterung, wenn keine jungen Aktien bezogen werden: Aktionär besitzt 50 % des gez. Kap. Gez. Kap.: % nach der Kapitalerhöhung Gez. Kap ,875 % Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 7 von 13

8 6 Übungsaufgabe 1: Esel-D. AG Die Aktionäre der Esel-D. AG beschließen auf einer Hauptversammlung das gez. Kapital von um zu erhöhen. Der Nennwert einer Aktie beträgt 50. Der Ausgabekurs beträgt 100. Zum Zeitpunkt der Ausgabe beträgt der Kurswert der alten Aktien 425. Ermitteln Sie das Bezugsrechtsverhältnis (ganze Zahlen) den neuen (rechnerischen) Mittelwert den Wertverlust, den ein Altaktionär pro Aktie erleidet den Wertgewinn, den ein Jungaktionär pro Aktie genießt den Wert eines Bezugsrechtes pro Altaktie, der sich aus der Wertveränderung der Aktien ergibt. Weisen Sie nach, dass ein Altaktionär, der 8 Altaktien hat, keinen finanziellen Verlust erleidet, wenn er seine Bezugsrechte verkauft. altes GK ,-- Erhöhung um ,-- Teilen: ergibt 1,33333 = 4/3 : 3/3 Verhältnis 4:3 Mittelwert: 4 alte Aktien zum (alten) Kurs von á 425,-- = 1.700,-- 3 neue Aktien zum Ausgabekurs von á 100,-- = 300,-- 7 Aktien = 2.000,-- Mittelwert einer Aktie = 2000:7 = 285,71 Wertverlust pro Altaktie: 425,00-285,71 = 139,29 (bei 4 Aktien: 4 x 139,29 = 557,16) Wertgewinn pro Jungaktien: 285,71 100,00 = 185,71 (bei 3 Aktien: 3 x 185,71 = 557,16) Bezugsrechtswert: 139,29 je Altaktie Der Aktionär kann 8 Bezugsrechte verkaufen: 8 x 139,29 = 1.114,32 Sein Wertverlust beträgt bei 8 Altaktien ebenfalls 8 x 139,29 = 1.114,32 Ermittlung des Bezugsrechtswertes mit der Formel: Kurs der alten Aktie - Kurs der jungen Aktie Bezugsrechtsverhältnis = 325 = 325 x 3 = 139, Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 8 von 13

9 7 Übungsaufgabe 2: Kessel- und Apparatebau Aktiengesellschaft Die Kessel- und Apparatebau Aktiengesellschaft Dortmund hat ein Grundkapital von 20 Millionen EUR. Sie benötigt für eine Betriebserweiterung 6 Millionen zusätzliches Kapital. Vom Vorstand wird in der Hauptversammlung der Vorschlag gemacht, das Grundkapital im Verhältnis 4 (altes Grundkapital) : 1 (Zunahme des Grundkapitals) zu erhöhen. Die jungen Aktien mit einem Nennwert von 100,-- EUR sollen zu einem Kurs von 160,- UR ausgegeben werden. Die Aktien der Gesellschaft werden gegenwärtig zu 180,- EUR gehandelt. 1. Berechnen Sie: a) Um wie viel EUR sich das Grundkapital erhöht b) Wie viel EUR flüssige Mittel der Betrieb erhält Die Kapitalerhöhung wird im Verhältnis 4:1 vorgenommen. Das heißt das Grundkapital wird um 5 Mio. erhöht. Da die Aktien einen Nennwert von 100 Euro haben, werden Aktien zu 160 Euro ausgeben. Das Unternehmen erhält also Euro liquide Mittel (Emissionskosten nicht berücksichtigt). 2. Ein Aktionär hatte vor der Kapitalerhöhung eine Beteiligung von 30 % am Grundkapital der Gesellschaft. a) Hätte er allein die Kapitalerhöhung verhindern können? Begründen Sie kurz. b) Mit wie viel % wäre er am Grundkapital der Gesellschaft nach der Kapitalerhöhung beteiligt, wenn er keine jungen Aktien beziehen würde? Da für eine Kapitalerhöhung eine Dreiviertelmehrheit erforderlich ist, hätte er die Kapitalerhöhung verhindern können. Sein Anteil betrug 30 % von 20 Mio. = 6 Mio. Nach der Kapitalerhöhung: 6 Mio. von 25 Mio. = 24 % 3. Berechnen Sie den Wert des Bezugsrechts für die jungen Aktien. Kurs der alten Aktie - Kurs der jungen Aktie Bezugsrechtsverhältnis = x 180 = x 160 = = 880 Mittelwert: 176 Altaktionär verliert 4 x 4 = 16 Er gewinnt 16 entweder durch Verkauf der 4 Bezugsrechte oder durch den Wertgewinn der jungen Aktie. Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 9 von 13

10 8 Übungsaufgabe 3: MANUS AG Manus AG Frankfurt Bezugsangebot Der Vorstand der MANUS AG, Frankfurt, hat mit gemäß der ihm erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital von ,00 auf ,00 durch Ausgabe neuer Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag am gezeichneten Kapital von 2,25 zu erhöhen. Die neuen Aktien werden den Altaktionären der MANUS AG im Verhältnis 10 :1 zu einem Bezugspreis von 30,00 je Aktie angeboten Nachdem die Durchführung der Kapitalerhöhung am 21. Mai 2012 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen worden ist, bitten wir unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom 28. Mai bis 12. Juni 2012 bei einer der nachstehenden Banken oder deren Niederlassungen auszuüben: Commerzbank AG, Deutsche Bank AG; Dresdner Bank AG. Die Bezugsrechte auf die neuen Aktien werden in der Zeit vom 28. Mai bis 12. Juni 2012 an den Wertpapierbörsen zu Frankfurt am Main und Stuttgart amtlich notiert. Die Bezugsstellen sind bereit, den An- und Verkauf von Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechtes zu entrichten. Die neuen Aktien sind an den Wertpapierbörsen zu Frankfurt am Main und Stuttgart zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung zugelassen. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende amtliche Notierung wird voraussichtlich am 17. Juni 2012 erfolgen. Frankfurt am Main, im Mai 2012 Manus AG Der Vorstand Zusätzliche Informationen: Die MANUS AG entwickelt und produziert spezielle Medikamente gegen Allergien, die bisher nur in Westeuropa vertrieben werden. Zukünftig sollen neue Medikamente mit Hilfe der Gentechnik entwickelt werden. Der aktuelle Börsenkurs der Aktie der MANUS AG beträgt 40,-. Für das Geschäftsjahr 2012 wird eine Dividende in Höhe von 2,- je Aktie erwartet. Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 10 von 13

11 Aufgaben: 1. Erläutern Sie mögliche Gründe für die Kapitalerhöhung der MANUS AG Hoher Kapitalbedarf für Erweiterung auf neue Geschäftsbereiche, für besondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für Expansion ins Ausland um den Fremdkapitalanteil des Unternehmens zu senken 2. Erläutern Sie zwei Vorteile dieser Art von gegenüber einer mit Fremdkapital. Vorteile: keine Rückzahlung, (kein Liquiditätsverlust) d.h. das Kapital steht dauerhaft zur Verfügung keine Zinszahlung, zwar muss das EK grundsätzlich auch verzinst werden (Gewinnerwartung der Aktionäre), aber in einzelnen Jahren kann evt. auch auf Gewinn verzichtet werden, es erfolgt dann auch keine Ausschüttung. Eine Erhöhung der EK-Basis eröffnet dann auch wieder Chancen auf mehr FK 3. Nennen Sie einen Grund dafür, dass der Bezugspreis der neuen Aktien unter dem aktuellen Börsenkurs der alten Aktien festgesetzt wird. Ein niedrigerer Börsenkurs schafft einen Kaufanreiz, bei einem Bezugspreis (Ausgabekurs) entsprechend dem Börsenkurs können potenzielle Interessenten an der Aktie ebenso gut alte Aktien beziehen. 4. Nennen Sie das Organ der AG, auf dessen Initiative in diesem Fall die Kapitalerhöhung durchgeführt wird und nennen Sie die Form der Kapitalerhöhung, die hier vorliegt. Die Kapitalerhöhung erfolgte auf Initiative des Vorstands, der vorher von der HV ermächtigt wurde, das GK zu erhöhen. Es handelt sich also um eine genehmigte Kapitalerhöhung 5. Beurteilen Sie als Aktionär die Kapitalerhöhung. Da der Bezugspreis der neuen Aktien deutlich unter dem aktuellen Aktienkurs liegt, wird der Börsenkurs nach erfolgter Kapitalerhöhung unter dem gegenwärtigen Kurs liegen. Allerdings erhält der Aktionär dafür einen Ausgleich über die Bezugsrechte Durch die Erhöhung der Anzahl der Aktien verteilen sich die künftigen Gewinne auf mehr Aktionäre, so dass der Wert der Aktie sinken kann (Kapitalverwässerung). Der Nachteil entsteht allerdings nicht, wenn der Gewinn im gleichen Verhältnis wie das EK steigt. Durch die Zunahme der Anzahl der Aktien sinkt der Stimmrechtseinfluss pro Aktien, d.h. jeder Altaktionär, der sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat weniger Einfluss auf der HV. 6. Um Nachteile für die Altaktionäre auszugleichen, erhält jeder Altaktionär das Recht neue Aktien zu kaufen. Erläutern Sie, wie das Bezugsverhältnis 10:1 bei der MANUS AG ermittelt wurde. Das GK wird von ,00 um ,00 auf ,00 erhöht, also um 10 %. 7. Dorothea Faber ist Eigentümerin von 105 Aktien der MANUS AG. Geben Sie an, welches Problem sich für Dorothea Faber ergibt, wenn sie von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen möchte. Dorothea Faber braucht 10 Bezugsrechte für eine junge Aktie. Sie hat 105 Bezugsrechte, kann also entweder 10 neue Aktien kaufen und fünf Bezugsrechte verkaufen, oder sie muss sich 5 Bezugsrechte kaufen, so dass sie 11 neue Aktien erwerben kann. Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 11 von 13

12 8. Berechnen Sie den Wert des Bezugsrechts. Wert des Bezugsrechts: Börsenkurs alte Aktien Bezugskurs junge Aktien Bezugsverhältnis plus /1 + 1 = 0,91 9. Cornelius Faber ist gerade 18 Jahre alt geworden und möchte erstmalig 30 neue Aktien der MANUS AG kaufen. Berechnen Sie, wie viel Cornelius Faber für die 30 Aktien einschließlich der erforderlichen Bezugsrechte bezahlen muss. (Verwenden Sie den Bezugsrechtswert von Aufgabe 8). Erforderliche Bezugsrechte: 10 pro Aktie x 30Aktien = 300 Stück Preis der Bezugsrechte: 300 x 0,91 = 273 Preis der Aktien: 30 x 30 = 900 Gesamtkosten: 273, ,- = 1.173,-- (Hinweis: da die Bezugsrechte an der Börse gehandelt werden, kann der Preis hierfür je nach Nachfrage auch höher oder niedriger als der rechnerische Wert des Bezugsrechts sein. Außerdem kommen noch Bankgebühren für den Erwerb der Bezugsrechte und der Aktien hinzu. 10. Berechnen Sie die Höhe des Geldzuflusses, den die Manus AG durch die Ausgabe neuer Aktien erhält. Geldzufluss: 30 x Stück = , Geben Sie an, welche Veränderungen sich an den Bilanzpositionen durch die Kapitalerhöhung ergeben (Emissionskosten sollen nicht berücksichtigt werden). Veränderung der Aktiva Veränderung der Passiva Bank Gezeichnetes Kapital ,00 Kapitalrücklage , Berechnen Sie, welcher Mittelkurs sich durch die Kapitalerhöhung ergibt. Mittelkurs: 10 x 40 = x 30 = Aktien = 430 Mittelkurs einer Aktie = 39,09 Alter Kurs = 40,00./. Mittelkurs = 39,09 = Wert des Bezugsrechtes = 0,91 Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 12 von 13

13 Ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhung Regelfall der Kapitalerhöhung bildet der Zufluss neuen Kapitals durch eine ordentliche Kapitalerhöhung ( 182 bis 191 AktG). Sie setzt einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung voraus ( 182 AktG) und wird durch Ausgabe junger Aktien zu einem festgelegten Emissionspreis, der nicht unter dem Nennwert liegen darf ( 9 AktG), umgesetzt. Durch das genehmigte Kapital ( 202 bis 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen. Kurzskript Kapitalerhöhung_Lösung.docx Seite 13 von 13

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