5.1 Prüfung von Lüftungsanlagen und Anlagen zur Rauch und Wärmeableitung
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- Fritz Boer
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1 Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG 5.1 Prüfung von Lüftungsanlagen und Anlagen zur Rauch und Wärmeableitung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 1
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3 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 3
4 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 4
5 1. Prüfgrundlagen Anforderungen aus Bauordnungsrecht bauaufsichtliche Prüfung durch Prüfsachverständige gemäß MPrüfVO: unter Beachtung der Muster Prüfgrundsätze: Prüfung aller Brandschutzmaßnahmen durch den Prüfingenieur für Brandschutz unter Beachtung der Prüfberichte der Prüfsachverständigen Prüfung von Lüftungs und Klimaanlagen nach Energieeinsparverordnung (ENEV) durch Sachkundige bezüglich der Energieeffizienz (Hinweis: In einigen Bundesländern Vorlage beim Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung) in einigen Bundesländern erfolgt die Prüfung von Lüftungsanlagen, manchmal insbesondere an Küchenabluftanlagen, durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (zum Beispiel gemäß Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern ) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 5
6 1. Prüfgrundlagen Anforderungen aus Zivilrecht / Vertragsrecht Abnahmen gemäß DIN EN 12599: auf Basis der vereinbarten Abnahmeklassen (A, B, C oder D) entsprechend VOB/C DIN bzw. BGB 644, aber ACHTUNG: die Klasse ist vertraglich zu vereinbaren, sonst ist Klasse A zu übernehmen (Hinweis: A ist das Maximum) OP Abnahmen an Lüftungsanlagen nach DIN : in Krankenhäusern entsprechend VOB/C DIN bzw. BGB 644 Hygieneabnahme nach VDI : in Verbindung mit VDI : , VDI : und VDI : Abnahmen von vertraglich vereinbarten Schallpegeln innerhalb oder außerhalb von Gebäuden viele weitere Abnahmen sind je nach vertraglicher Vereinbarung an Lüftungs und Klimaanlagen, aber auch an Rauchabzugsanlagen möglich Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 6
7 1. Prüfgrundlagen Anforderungen aus Zivilrecht / Vertragsrecht Die Abnahme ist die Entgegennahme durch den Auftraggeber des vom Auftragnehmer im wesentlichen fertiggestellten (Bau ) Werkes und dessen Billigung als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung. Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (z. B. Handwerker) abgeschlossen wird. Für viele Bauverträge richtet sich daher die Abnahme nach 640 des allgemeinen Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB). Hinweis: Die Inhalte von VOB und BGB Abnahmen sind in den juristischen Ausbildungen (zum Beispiel EIPOS Fachplaner) behandelt. Je nach eigenen Arbeitsschwerpunkt ist dies von jedem Einzelnen weiter zu vertiefen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 7
8 1. Prüfgrundlagen Unterschiedliche Abnahme und Prüfungsarten VOB Abnahme/BGB Abnahme Prüfung durch den Bezirksschornsteinfegermeister Prüfung durch den Prüfingenieur für Standsicherheit (Prüfstatiker) Prüfung durch den Prüfingenieur für Brandschutz (derzeit in den meisten Bundesländern) Bauaufsichtliche Sachverständigenprüfung (basv Prüfung durch Prüfsachverständige) Prüfung durch die untere Bauaufsicht Prüfung durch den Verband der Schadenversicherer (VdS) Prüfung explosionsgeschützter Anlagen durch Zentrale Überwachungsstellen (ZÜS) Aufzählung nicht abschließend Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 8
9 1. Prüfgrundlagen Vergleich basv Prüfung/VOB Abnahme VOB Abnahme Abnahme der vertragsmäßig geschuldeten Bauleistungen Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (Ausführungsfirma, Planer) Beinhaltet Übergabe der Leistungen an Bauherren mit Beginn der Gewährleistungsfristen Bauaufsichtliche Prüfung durch Prüfsachverständige Prüfung der sicherheitsrelevanter Anlagen oder Anlagenteile auf Übereinstimmung mit dem Bauordnungsrecht Prüfung muss nach Landesbauordnung in einem bestimmten Rhythmus wiederholt werden In der Regel erheblich geringerer Umfang als die geschuldete Leistung im VOB Vertrag erforderlich! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 9
10 1. Prüfgrundlagen Vergleich basv Prüfung/VOB Abnahme Abnahmen & Prüfungen VOB/BGB Abnahme PSV Prüfung zw. Bauherrn und Ausführenden einmalig nach Fertigstellung Überprüfung aller vertragsmäßigen Leistungen auf Vertragserfüllung Übergabe der Leistung Beginn Gewährleistung Verweigerung der Übernahme, Zahlungseinbehalt Prüfsachverständiger prüft für Bauherrn/Betreiber in Zyklen wiederkehrend gemäß Bauordnungsrecht Überprüfung der sicherheitsrelevanten Anlagen auf Übereinstimmung mit Bauordnungsrecht, Genehmigungslage, a.a.r.d.t. Nutzungsfreigabe Auflagen, Ordnungsgelder, Nutzungseinschränkung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 10
11 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 11
12 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Allgemeines zur bauaufsichtlichen Prüfung Prüfung des jeweiligen Gewerks beziehungsweise der jeweiligen Anlage durch den bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen Zur bauaufsichtlichen Sachverständigenprüfung sind durch die Projektbeteiligten, zum Beispiel den Sachverständigen für brandschutztechnische Bau und Objektüberwachung vollständige und aussagefähige Genehmigungs, Planungs und Bestandsunterlagen zur Einsichtnahme vorzubereiten. Im Vortrag sind beispielhaft Unterlagen für RWA und RLT Anlagen benannt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 12
13 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Muster Bauvorlagenverordnung Prüfung von Inhalt und Vollständigkeit der am Verwendungsort erforderlichen Dokumente und Unterlagen analog der bei der Prüfungsvorbereitung dargestellten Zusammenstellung der Dokumentation Der Bauherr und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Unterlagen nach 16 MBauVorlVO: Satz 1 bei einer rechtsgeschäftlichen Veräußerung des Bauvorhabens an den jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 13
14 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Muster Bauvorlagenverordnung Auszug aus der Verordnung 16 MBauVorlVO: : Der Bauherr und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, 1. bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Baugenehmigung und die Bauvorlagen, 2. bei baugenehmigungsfreigestellten Bauvorhaben die Bauvorlagen, 3. die Bescheinigungen von Prüfsachverständigen und 4. die Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte und Bauarten, soweit sie Nebenbestimmungen für den Betrieb oder die Wartung enthalten, bis zur Beseitigung der baulichen Anlage oder einer die Genehmigungsfrage insgesamt neu aufwerfenden Änderung oder Nutzungsänderung aufzubewahren und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 14
15 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Vorzulegende Genehmigungsunterlagen gemäß Muster Prüfgrundsätze Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen Brandschutznachweis Grundriss und Schnittzeichnungen des Gebäudes aus denen ersichtlich sind Grundfläche, Raumhöhe und Rauminhalt, Brand und Rauchabschnitte, Nutzungseinheiten Wände, Decken, Abschlüsse und andere Bauteile mit vorgeschriebenen Feuerwiderstand Art und Nutzung (Personenzahl, Garagenplätze u.ä.) Rettungswege Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 15
16 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Planungs und Bestandsunterlagen Anlagenkonzepte Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN Entrauchungskonzept Lüftungskonzept Löschanlagenkonzept Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 16
17 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Planungs und Bestandsunterlagen Beschreibung von Funktion und Auslösung Anordnung der Rauchabzugsgeräte, Entrauchungsventilatoren und Zuluftöffnungen sowie Rauchschürzen Anlagen und Funktionsbeschreibung Auslösung und Ansteuerung RWA, ggf. zonenweise Wartungs und Instandhaltungsanweisungen Messprotokolle u.s.w. Entrauchungsluftmengenmessung inklusive Fehlerberechnung und der Messprotokolle Luftgeschwindigkeit an der Zuluftöffnung MRA, Stromaufnahme der Ventilatoren und RWA Zentralen, Druckmessprotokolle Rauchschutzdruckanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 17
18 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Planungs und Bestandsunterlagen Grundrisse mit Gerätezeichnungen Auslegungen Nachweis der Entrauchungsluftmengen, RWA Öffnungen, Zuluftöffnungen Verknüpfungen mit anderen Anlagen wie BMA Konstruktionspläne, Schaltpläne, Schemata Auslösungsstellen der RWA, Leitungen der Hilfsenergie (Elektro, CO2), Entrauchungsfunktion Übersichtsschaltpläne Schaltanlagen und Verteiler, Stromlaufpläne Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 18
19 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Planungs und Bestandsunterlagen Verwendbarkeitsnachweise der Komponenten RWA Geräte, Entrauchungsventilatoren, Funktionserhaltsverkabelung Alternativ: Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die oberste Bauaufsicht Verwendbarkeitsnachweise gehören zum Gebäude wie die Zulassung zum Auto! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 19
20 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Planungs und Bestandsunterlagen Bescheinigungen Herstellerbescheinigung Übereinstimmungserklärung (Ausführung erfolgte nach ABZ/ABP Nummer...) Einweisungsprotokoll Protokoll über Verfügbarkeit des Eingewiesenen Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung der letzten fünf Jahre (je nach Bundesland Prüfvorschrift) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 20
21 2. Dokumentation Grundlage der Prüfung Wartungsunterlagen Wartungsvertrag oder Nachweis qualifizierter Eigenwartung Nachweis der durchführten Wartungen und Arbeiten mittels Wartungsbuch Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 21
22 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 22
23 3. Beteiligte Personen Verantwortung des Bauherren / Betreiber und ihrer Erfüllungsgehilfen z. B. Sachverständiger oder Fachplaner für brandschutztechnische Bau und Objektüberwachung Auslösung der Aufträge Sicherstellung Zugänglichkeit aller Komponenten RWA Geräte, Entrauchungsventilatoren, Rauchmelder, Brandmeldeanlage Anwesenheit ortskundige Person mit Schlüsselgewalt Schaltbefähigung Brandmeldeanlage Einweisungsprotokoll Protokoll über Verfügbarkeit des Eingewiesenen Mängelbeseitigung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 23
24 3. Beteiligte Personen Prüfsachverständiger Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen Überprüfung der Übereinstimmung mit Konzepten Brandschutzkonzept, BMA Konzept, Auslegung Abströmflächen, Entrauchungsluftmenge, Größe Zuluftöffnungen, Anordnung im Wirkbereich Funktionsprüfung, Einhaltung der geplanten Zustände und Sollwerte Erstellung Prüfbericht Erstellung Mängelliste mit Forderungen Überprüfung Mängelbeseitigung Ausstellung Prüfbescheinigung nach Mängelfreiheit (in einigen Bundesländern) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 24
25 3. Beteiligte Personen fachlich qualifiziertes Personal z.b. Wartungsfirma, qualifizierte Hausverwaltung oder ähnliche Rücksetzung von Störmeldungen Vornahme von Stellungen und Schaltungen an der Anlage Abklemmarbeiten Simulation von Störungen Austausch von Funktionsmitteln z.b. bei NRA CO2 Patronen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 25
26 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 26
27 4. Prüfungsdurchführung Im 1 MPrüfVO: sind folgende Anwendungsbereiche definiert: Technische Anlagen in 1. Verkaufsstätten im Sinne des 1 der Muster Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) Fassung September Versammlungsstätten im Sinne des 1 der Muster Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) Fassung Juni Krankenhäusern und Pflegeheimen 4. Beherbergungsstätten im Sinne des 1 der Muster Beherbergungsstättenbauverordnung (MBeBauVO) Fassung Dezember 2000 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 27
28 4. Prüfungsdurchführung Im 1 MPrüfVO: sind folgende Anwendungsbereiche definiert: Technische Anlagen und Einrichtungen in 5. Hochhäuser im Sinne des 2 Abs. 4 Muster Bauordnung (MBO) 6. Garagen im Sinne des 2 Abs. 7 Satz 2 MBO 7. Allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wenn sie bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. 51 MBO bleibt unberührt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 28
29 4. Prüfungsdurchführung Im 2 MPrüfVO: sind die prüfpflichtigen Anlagen definiert 1. Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be oder entlüften 2. CO Warnanlagen 3. Rauchabzugsanlagen 4. Druckbelüftungsanlagen (2011 neu!) 5. Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen 6. Brandmelde und Alarmierungsanlagen 7. Sicherheitsstromversorgungen (2011 Definition!) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 29
30 4. Prüfungsdurchführung Im 2 Abs. 2 sind die Prüfungen nach Abs vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen 2. unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen sowie 3. unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen sowie 4. jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen. Hinweis: Von Bundesland zu Bundesland sind die Zeiträume nach Landesrecht geregelt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 30
31 4. Prüfungsdurchführung PRÜFARTEN ERSTMALIGE PRÜFUNG PRÜFUNG NACH WESENTLICHER ÄNDERUNG WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 31
32 4. Prüfungsdurchführung Hinweis: Nach der Muster Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (M PPVO) vom März 2006 ist die Bezeichnung bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige geändert in Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen In mehreren Bundesländern die Bezeichnung Prüfsachverständiger übernommen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 32
33 4. Prüfungsdurchführung Bundesland Bezeichnung des Sachverständigen Verordnung Anerkennung Verordnung Prüfumfang Prüfgrundsätze Muster ARGEBAU Prüfsachverständiger M-PPVO: MPrüfVO: ja W-P-P Baden-Württemberg Anerkannter Sachverständiger BauSVO: bisher keine Verordnung * nein Bayern Prüfsachverständiger PrüfVBau: SPrüfV: nein Berlin Prüfsachverständiger BauPrüfV: BetrVO: ja Brandenburg Prüfsachverständiger BbgPrüfSV: BbgSGPrüfV: ja Bremen Prüfsachverständiger BremPPV: BremAnlPrüfV: ja Hansestadt Hamburg Prüfsachverständiger PVO: PVO: nein Hessen Prüfsachverständiger HPPVO: TPrüfVO: nein M-V Prüfsachverständiger BauPrüfVO M-V: BauPrüfVO M-V: ja Niedersachsen n. Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige BauSVO: DVO-NBauO: ja Nordrhein-Westfalen Prüfsachverständiger PrüfVO NRW: PrüfVO NRW: ja Rheinland-Pfalz Sachverständige Person HTechAnlV RP: HTechAnlV RP: nein Saarland Prüfsachverständiger PPVO: TPrüfVO: nein Sachsen Prüfsachverständiger DVOSächsBO: SächsTechPrüfVO: ja Sachsen-Anhalt Prüfsachverständiger PPVO: TAnlVO: ja Schleswig-Holstein Prüfsachverständiger PPVO: PrüfVO: ja Thüringen Prüfsachverständiger ThürPPVO: ThürTechPrüfVO: nein Stand:10/2017 * wird in einzelnen Sonderbauvorschriften geregelt Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 33
34 4. Prüfungsdurchführung Angebot durch den Prüfsachverständigen Auftrag durch Bauherren oder Betreiber Bei fehlenden, unvollständigen oder widersprüchlichen Dokumenten Ja Nein Dokumentenübergabe durch Bauherren oder Betreiber Alle Dokumente gemäß allgemeinen Teil der Muster Prüfgrundsätze: Vorbereitung der Prüfung durch den Prüfsachverständigen Einarbeitung in die vorgelegten Dokumente Vergleich der genehmigten Schutzziele mit den laut Dokumentation erstellten Anlagen Erstellung objektspezifischer Checklisten oder Prüfabläufe Terminvereinbarungen Durchführung der Prüfung durch den Prüfsachverständigen Ordnungsprüfung Anordnung der Anlagen und Vollständigkeit zur Erreichung der Schutzziele Erfassung von Schnittstellen zu anderen Gewerken Prüfung Einbauzustände (z.b.: Verwendbarkeitsnachweise) Prüfung der Sicherheitseinrichtungen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit Funktionsprüfung der Anlage als Wirk Prinzip Prüfung zur Feststellung der Wirksamkeit Messung von Betriebsparametern Prüfung von Schnittstellen Bei Mängeln oder Restleistungen erneute Durchführung der Prüfung, der Prüfsachverständige legt den notwendigen Umfang fest Erstellung des Prüfberichtes durch den Prüfsachverständigen Darstellung aller Grundlagen (Beurteilungsgrundlagen, Anlagenbeschreibung usw.) Prüfungsbeschreibung Mess und Ergebnisprotokolle Auflistung von wesentlichen und nicht wesentlichen Mängeln, sowie Darstellung von Hinweisen Aufstellung von Fristen zur Mangelbeseitigung und der nächsten Prüfung Prüfung mangelfrei Ausstellung einer Prüfbescheinigung in einigen Bundesländern zum Beispiel Bayern, Hamburg usw. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 34 ja
35 4. Prüfungsdurchführung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 35
36 4. Prüfungsdurchführung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 36
37 4. Prüfungsdurchführung Unterlagenprüfung Einsichtnahme der Genehmigungsunterlagen als Sollvorgabe für den Prüfsachverständigen Einsichtnahme der Planungs und Bestandsunterlagen zum Abgleich mit den Sollvorgaben aus den Genehmigungsdokumenten Erstellung von Prüfchecklisten aus den Bestandsunterlagen in Vorbereitung auf die Anlagenprüfung vor Ort Beim Prüftermin vor Ort Prüfung von Inhalt und Vollständigkeit der am Verwendungsort erforderlichen Dokumente und Unterlagen analog der bei der Prüfungsvorbereitung dargestellten Zusammenstellung der Dokumentation Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 37
38 4. Prüfungsdurchführung Bereitzustellende Mess und Prüfmittel Der Bauherr / Betreiber hat gemäß der MPrüfVO: Nr. 3 die nötigen Vorrichtungen, Mess und Prüfmittel zur Prüfungsdurchführung bereitzustellen. Es dürfen nur kalibrierte Mess und Prüfmittel verwendet werden. Eingesetzt werden bei RLT Anlagen, beispielsweise das Lüftungsmessgerät mit Flügelradanemometer, Hitzdraht, Hygrometer (zur Messung der Luftgeschwindigkeit in der Lüftungsleitung, Temperatur und Luftfeuchte am Luftauslass) und gegebenenfalls mit Messtrichter (zur schnellen und präzisen Messung an Zu und Abluftelementen) sowie Differenzdruckmessgeräte, Strommesszangen und Drehzahlmessgeräte Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 38
39 4. Prüfungsdurchführung Prüfungsablauf Wartungsfirma legt Wartungsbücher zur Einsicht vor Durchführung der Prüfung erfolgt gemeinsam mit der Wartungsfirma Wartungsfirma bereitet Prüfhandlungen vor (öffnet zum Beispiel Revisionsöffnungen und Unterdecken) Inaugenscheinnahme der Anlage und Einschätzung des Allgemeinzustandes durch Prüfsachverständigen Prüfsachverständiger überprüft die Übereinstimmung der Anlagen mit Baugenehmigung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik Es erfolgen die Prüfungen für die einzelnen prüfpflichtigen Anlagen, die nach Art und Umfang im Punkt 3 der Musterprüfverordnung aufgeführt sind Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 39
40 4. Prüfungsdurchführung Prüfungsablauf Die im Punkt 3 der Musterprüfverordnung allgemein festgelegten Prüfungen beinhalten unterschiedliche fachliche Prüfungen für die jeweiligen Prüfbereiche, wie zum Beispiel Vollständigkeitsprüfung der Anlagen Funktionsprüfung aller Anlagen Prüfung des Einbauzustandes (Brandschutzklappen) Messungen (Luftmengen, Ladestrom, Zuluftflächen) Schnittstellenprüfung mit anderen Gewerken (Signalisierung am Schaltschrank, Versorgung weiterer Anlagen wie RWA, Anlagenabschaltung bei Rauchalarm, Alarmierung der Feuerwehr) Dies beinhaltet nicht die vollständige Wirk Prinzip Prüfung nach VDI 6010 Blatt 3 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 40
41 4. Prüfungsdurchführung Bauteilprüfung Sichtprüfung des Zustandes Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck (Prüfung ABP/ABZ/EG Konformitätszertifikat, CE Kennzeichnung) Funktion aller Klappen und Zuluftöffnungen Anzeige der Klappenstellung Nachweis der Wartung (Aufkleber, Wartungsbuch) Technische Kennwerte (Luftgeschwindigkeit Nachströmöffnung) Achtung: Besonderheit deutsche ABZ für Entrauchungsventilatoren im Bestand Besonderheit Brandschutzklappen ab September 2012 und Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 41
42 4. Prüfungsdurchführung Funktionsprüfung Luftmengenmessungen bei MRA und RDA Hinweis: Für ein einwandfreien Funktionen einer Anlage müssen nach Fertigstellung der Anlage und vor Prüfung durch den Prüfsachverständigen die Volumenströme durch den Ausführenden/Betreiber richtig eingestellt werden. Der Auftraggeber hat die Anlagenteile so einstellen zu lassen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht werden und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der Abgleich der Luftvolumenströme ist nach den rechnerisch ermittelten Einstellwerten vorzunehmen und zu dokumentieren. Differenzdruckmessungen MRA und RDA Stromaufnahme Öffnen aller Klappen bei NRA, auch bei CO2 Auslösung (vor Auslösung Reservepatrone!) Öffnen aller Zuluftöffnungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 42
43 4. Prüfungsdurchführung Abschluss der Prüfhandlungen Feststellungen während der Prüfhandlungen werden schriftlich oder als Diktat festgehalten Prüfergebnisse werden z.b. in vorbereitete Checklisten eingetragen Mängel werden durch Fotos dokumentiert, sofern der Auftraggeber keine datenschutzrechtlichen Einwände erhebt Es erfolgt die Ausstellung eines Prüfberichtes, mit Fotodokumentation und Prüfchecklisten mit Einschätzung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der zu prüfenden Anlage und ggf. Aufstellung von Forderungen und Festlegungen zur Abstellung von Mängeln und Restleistungen ggf. Durchführung einer Nachprüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 43
44 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 44
45 5. Schnittstellenprüfung Siehe folgenden Vortrag 5.6 Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 45
46 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 46
47 6. Folgeprüfung, Instandhaltung/Wartung mögliche Folgeprüfungen Die Prüfungen sind gemäß 2 Nr. 2 Muster Prüfverordnung: :...2. unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen 3. unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen 4. jeweils innerhalb einer Frist von 3 Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 47
48 6. Folgeprüfung, Instandhaltung/Wartung Instandhaltung Instandhaltung einschließlich Reinigung haben einen wesentlichen Einfluss auf die gewünschte Funktion und damit auf die Wirksamkeit von Lüftungsanlagen sowie Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Voraussetzung für effektive Instandhaltung ist die Übergabe notwendiger Unterlagen, die ungehinderte Zugänglichkeit und die leichte (De ) Montierbarkeit von allen instandzuhaltenden Komponenten sowie das Vorhandensein von Inspektions und Reinigungsöffnungen einschließlich der entsprechenden Unterrichtung des Nutzers über Notwendigkeit und Zweck der Instandhaltung in schriftlicher Form. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 48
49 6. Folgeprüfung, Instandhaltung/Wartung Wartung Bei der freien Lüftung beschränken sich die Wartungsarbeiten auf die Reinigung der Lüftungsschächte und Luftdurchlässe für Außen und Abluft. Bei letzteren müssen außerdem die planmäßige Funktion und Einstellung erhalten werden. Die Wartung ist nach einem aufzustellenden Wartungsplan regelmäßig durchzuführen. Bei der ventilatorgeschützten Lüftung ist bei Bedarf neben der Reinigung ein Austausch von System und Anlagenkomponenten vorzunehmen. Es ist darauf zu achten, dass die Einstellungen der Systemtechnik und der Lüftungskomponenten unbeeinträchtigt bleiben. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 49
50 6. Folgeprüfung, Instandhaltung/Wartung Instandhaltung und Wartung / Lebenszyklus verschiedene Fehlerursachen Qualifikation Personal + Sicherheits Management + Technische Anforderungen Analyse Spezifikation Planung und Implementierung Installation und Inbetriebnahme Betrieb und Wartung Änderungen nach Inbetriebnahme Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 50
51 6. Folgeprüfung, Instandhaltung/Wartung Instandhaltung und Wartung / Lebenszyklus INSTANDHALTUNG NACH DIN 31051: Wartung Inspektion Instandsetzung Verbesserung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 51
52 6. Folgeprüfung, Instandhaltung/Wartung Instandhaltung und Wartung / Lebenszyklus Mängel in Wartung und Instandhaltung sind bei Prüfungen prüfpflichtiger Anlagen ein häufiger Mangelpunkt. Viele dieser Mängel beherrschen das Tagesgeschäft im Brandschutz und werden daher hier nicht aufgezählt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 52
53 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 53
54 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Funktionsmängel NRA mit CO2 Auslösung (Beispiele für häufige Mängel) fehlende oder nicht ordnungsgemäß verschraubte CO2 Flaschen oder Patronen bereits ausgelöste und nicht instandgesetzte pyrotechnische Auslösung gelöste oder durchtrennte Druckleitungen z. B. aufgrund von Umbaumaßnahmen undichte Druckleitungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 54
55 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Funktionsmängel NRA mit elektrischer Auslösung Mechanische Blockierung der Rauchabzugsanlage Ausgehängter oder fehlender Antrieb Wackelkontakte, falsche Verkabelung fehlende oder überalterte Batterie bei elektromotorischer Betätigung fehlende Auslösestellen an den vorgegebenen Standorten defekte Handauslösungen (Vandalismus) fehlende Beschriftung bzw. fehlende Funktionsbeschreibung an den Auslösestellen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 55
56 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Brandmeldekabel und Rauchmelder nicht ordnungsgemäß befestigt Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 56
57 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Bauliche Mängel Öffnungen zur Rauchableitung in Treppenräumen Nicht ausreichender geometrischer Abzugsquerschnitt (z. B. < 1,0 m²) insbesondere bei Altanlagen durch Falsche Schlagrichtung des Fensters Falsche Einbausituation in Verbindung mit Fensterstürzen und laibungen Zu dicht nebeneinander angeordnete Fensterflügel mit Funktion zur Rauchableitung Verwechslung Rohbaumaß mit lichter Kuppelöffnung zu tief angeordnete Abströmöffnung (Dachgeschossausbau) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 57
58 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Bauliche Mängel NRA Fehlerhaft angeordnete Rauchschutztüren in Treppenräumen, so dass die Öffnungen zur Rauchableitung in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt sind Fehlende Zuluft Nachströmöffnungen Zuluftöffnungen nicht von außen öffenbar Zuluftöffnungen ohne Kennzeichnung Zuluftöffnungen ohne Feststellmöglichkeit Überbaute Dachkuppeln Ansauggitter von Zuluftventilatoren neben den Öffnungen von Rauch und Wärmeabzugsanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 58
59 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Öffnung zur Rauchableitung nicht ordnungsgemäß eingebaut Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 59
60 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Funktionsmängel Entrauchungsanlagen Schnittstellenfehler BMA und RDA, Anlage wird nicht aktiviert Luftmenge zu gering Zuluftöffnungen öffnen nicht Druckverluste zu hoch Ungünstige Anströmung Ventilator Anlage falsch dimensioniert Falsche Drehrichtung Ventilator (Achtung Baustrom Phasen vertauscht!) Ventilator läuft gegen geschlossene Klappen an Stellmotor zu langsam Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 60
61 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen Bauliche Mängel Entrauchungsanlagen Fehlende oder falsch angebrachte Funktionserhaltsverkabelung Reparaturschalter im Brandraum oder direkt am Ventilator Ungünstige Ventilatoraufteilung Fehlende oder zu kleine Nachström bzw. Zuluftöffnungen Abstand zwischen Rauchschichtgrenze und Unterkante Absaugöffnung zu klein, bzw. Luftmenge für Absaugstelle zu groß Fehlende oder ungünstige Wartungsmöglichkeiten Unzureichende Befestigung Ventilator Mangelhafte Entrauchungsleitungen Falsche Temperaturkategorie Ventilator Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 61
62 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Rauch und Wärmeabzugsanlagen falsche Klassifizierung der Komponenten der maschinellen Entrauchung Quelle: DIN V : Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 62
63 7. Mängelbeispiele in der Bauausführung Einbaumängel bei Brandschutzklappen Brandmeldekabel nicht ordnungsgemäß befestigt, führt in BEK Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 63
64 Gliederung des Vortrags 1. Prüfgrundlagen, Anforderungen aus Bauordnungsrecht und Zivilrecht (Sachschutz) 2. Dokumentation Grundlage zur Prüfung 3. Beteiligte Personen, Aufgaben und Befugnisse 4. Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung von Prüfungen 5. Schnittstellenprüfung Gebäudetechnik 6. Folgeprüfung und Instandhaltung 7. häufige und wiederkehrende Mängel in der Bauausführung 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 64
65 8. Zusammenfassung 1. Die Prüfung einer Entrauchungsanlage setzt neben den physikalischen Grundkenntnissen eine fundierte Kenntnis der Lüftungsanlagentechnik und der Elektrotechnik voraus. 2. Durch mangelhafte Sachkenntnis werden häufig Entrauchungsanlagen mit erheblichen teilweise verdeckten Mängeln gebaut und manchmal leider auch durch Prüfsachverständige ohne Feststellung von Mängeln geprüft. 3. Die bauaufsichtliche Prüfung durch Prüfsachverständige und Bauaufsicht schützt vor Haftung nicht und ersetzt nicht die vertraglichen Abnahmen. 4. Erschwerend kommt hinzu, dass neben der reinen Anlagentechnik auch die Brandmeldeanlage, der Schaltschrank und die Regelungstechnik sowie die Sicherheitsstromversorgung und die notwendige Funktionserhalts Verkabelung P90 (alt E90) zu prüfen sind. 5. Die Fachplaner (Bauleiter) oder Sachverständigen für brandschutz technische Bau und Objektüberwachung haben in eigener Verantwortung für eine mangelfreie Leistung der Projektbeteiligten zu sorgen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 65
66 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 66
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