VdS Fachtagung Brandmeldeanlagen

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1 VdS Fachtagung Brandmeldeanlagen 8. Dezember 2016 Köln Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 1

2 Brandfallsteuermatrix als Grundlage für Wirk Prinzip Prüfung oder Vollprobetest Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 2

3 Referent Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Master of Engineering für vorbeugenden Brandschutz Prüfsachverständiger für (Anerkennungsnummer 60 des Landes Brandenburg) RLT Anlagen und Brandschutzklappen CO Warnanlagen natürliche und maschinelle RWA Anlagen Brandmelde und Alarmierungsanlagen sicherheitstechnische elektrische Anlagen selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen und nasse Steigleitungen) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizungstechnik Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/IHK Bildungszentrum Dresden, Registriernummer ) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 3

4 Beruflicher Werdegang Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Seit 1993 Gründer und Geschäftsführer der PVT mbh Seit 1997 Arbeit als Sachverständiger Sachverständigenbüro PVT mbh Frank Lucka Franz Wienholz Straße 25d Prenzlau / Uckermark Telefon: Telefax: buero@pvting.de Internet: Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 4

5 Dozententätigkeit Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Honorardozent in folgenden Ausbildungen: EIPOS BBIK LSTE VBI FFW Prenzlau EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Goetheallee 24, Dresden Brandenburgische Ingenieurkammer Schlaatzweg 1, Potsdam Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Eisenbahnstraße 1a, Eisenhüttenstadt Verband Beratender Ingenieure VBI Budapester Straße 31, Berlin Freiwillige Feuerwehr Prenzlau Grabowstraße 50, Prenzlau Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 5

6 Download unter Downloads können die gehaltenen Vorträge als PDF Datei heruntergeladen werden Benutzername: pvting Passwort: Seminar Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 6

7 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept und Matrix Grobkonzept gemäß AHO 3. Brandfallsteuermatrizen 4. Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest 5. Fazit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 7

8 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept und Matrix Grobkonzept gemäß AHO 3. Brandfallsteuermatrizen 4. Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest 5. Fazit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 8

9 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Moderne bauliche Anlagen sind einerseits durch ihre Nutzungsmischung und Größe sowie andererseits durch die Ausstattung mit technischen Anlagen geprägt. Dies sind z.b. Einkaufszentren, Veranstaltungszentren, Krankenhäuser und große Industriebetriebe usw. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng, Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 9

10 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Komplexe Strukturen der baulichen Anlagen erfordern komplexe Brandschutzkonzepte zur Umsetzung der Schutzziele der Bauordnung und der Sonderbauvorschriften ein systemübergreifendes Wirken der sicherheitstechnischen Anlagen in Abhängigkeit von der Lage des Brandereignisses in der baulichen Anlage (Brandabschnitte, Geschosse, brandschutztechnisch getrennte Bereiche) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng., Dipl. Ing. Steffen Tietze, MEng., Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 10

11 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Aktuell erfolgt häufig nur die eigenständige Planung ohne Abstimmung untereinander Der integrierte koordinierte Planungsprozess findet in der Regel nicht statt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 11

12 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes bieten vielfältige Möglichkeiten in den verschiedenen Phasen der Selbstrettung und der Evakuierung von Gebäuden sowie bei wirksamen Löscharbeiten regulierend einzugreifen. Um die bauordnungsrechtlichen Schutzziele sicherzustellen, müssen die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen aufeinander abgestimmt betriebssicher wirken. Aufgabe aller an der Planung Beteiligten ist es, sich mit den Wechselwirkungen und den Schnittstellen der Anlagentechnik bereits in den ersten Leistungsphasen der Planung (z.b.: Phase 1 4 gemäß HOAI) auseinanderzusetzen und mit der notwendigen Detailtiefe zu planen. Es ist von entscheidender Bedeutung, das Augenmerk auf die notwendigen Verknüpfungen zu legen und nicht jede mögliche Schnittstelle vorzusehen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 12

13 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Die Optimierung der Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele Selbstrettung von Personen und Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten erfolgt im Regelfall durch den schutzzielbezogenen Einsatz von anlagentechnischen Maßnahmen: Schnelle und sichere Detektion und Meldung eines Entstehungsbrandes durch die BMA Optimierte Alarmierung zur Verkürzung der Reaktionszeit der Gebäudenutzer und der Feuerwehr Zielgerichtete Fluchtwegführung innerhalb der Gehzeiten Sicherstellung der Rauchfreihaltung in Sicherheitstreppenräumen und Feuerwehraufzügen Ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlagen zur Eindämmung der Brandentwicklung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 13

14 Bauordnungsrechtliche Sicherheitsfunktionen / normale Nutzungsfunktionen Gebäude müssen in zwei Fällen ihre volle Funktionalität haben: In den normalen Nutzungsfunktionen In den bauordnungsrechtlichen Sicherheitsfunktionen Jörg Balow VDI Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 14

15 Vernetzung technischer Anlagen Beispielhafte Struktur möglicher Wechselwirkungen Das erforderliche Wirk Prinzip ist im Planungsprozeß festzulegen. RLT MRA SIBEL RDA SV Netz BMA Aufzüge RWA Feuerschutzabschlüsse Zuluftöffnungen Feuerlöscheinrichtungen TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 15

16 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept und Matrix Grobkonzept gemäß AHO 3. Brandfallsteuermatrizen 4. Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest 5. Fazit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 16

17 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Stand der Richtlinienarbeit VDI Definitionen Sicherheitskonzept Festlegung von Schutzzielen, welche sich aus der Risikoanalyse ergeben. Anmerkung 1: Das Sicherheitskonzept berücksichtigt sowohl die Risiken und Gefahren innerhalb des Objekts, des Unternehmens oder der Veranstaltung als auch die von und nach außerhalb. Es ist in Abhängigkeit von der Größe und Art des Objekts, des Unternehmens oder der Veranstaltung und den Risiken unterschiedlich. Es legt die Schutzziele fest und umfasst auch das Gefahrenabwehrmanagement. Anmerkung 2: Die in der Musterbauordnung festgelegten Schutzziele stellen das Sicherheitskonzept für den Brandschutz von Standardgebäuden dar. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 17

18 Vom Sicherheitskonzept zum Sicherungskonzept Brand Terror/ Amok Risikoanalyse für Gefahrenfälle Naturgefahren Gase/ Störfall Ausfall der Energieversorgung Einbruch N.N. Sicherheitskonzept Brand Sicherheitskonzept Naturgefahren Sicherheitskonzept Terror/ Amok Sicherheitskonzept Gase/ Störfall Sicherheitskonzept Ausfall der Energieversorgung Sicherheitskonzept Einbruch Sicherheitskonzept N.N. Sicherungskonzept Brand Sicherungskonzept Terror/ Amok Sicherungskonzept Naturge fahren Sicherungskonzept Gase/ Störfall Sicherungskonzept Ausfall der Energieversorgung Sicherungskonzept Einbruch Sicherungskonzept N.N. Anlagenkonzepte Steuerungskonzept für den Gefahrenfall Sicherungskonzept Gefahrenfallsteuermatrix Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 18

19 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Stand der Richtlinienarbeit VDI Definitionen Sicherungskonzept (angelehnt an VDE ) Das Sicherungskonzept stellt die Gesamtheit der festgelegten organisatorischen, personellen, technischen und baulichen Maßnahmen zur Sicherung und/oder zur Abwehr von Risiken und Gefahren dar. Die im Sicherungskonzept beschriebenen Maßnahmen basieren auf den im Sicherheitskonzept festgelegten Schutzzielen. Anmerkung 1: Die Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept bzw. dem Brandschutznachweis stellen den Teil eines Sicherungskonzept dar, in dem die organisatorischen, personellen, technischen und baulichen Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes aufgrund der geforderten Schutzziele des Sicherheitskonzepts (z.b. aus der Bauordnung, dem Arbeitsschutz) festgelegt sind. Die Schutzziele für den Brandschutz werden u.a. in VDI 3819 erläutert. Anmerkung 2: Die aus den Sicherheitskonzepten für weitere Gefahren (wie z.b. Einbruch, Amok, Störfall, Gasfall) abgeleiteten Maßnahmen sind Bestandteile des gesamten Sicherungskonzeptes. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 19

20 Vom Sicherheitskonzept zum Sicherungskonzept Brand Terror/ Amok Risikoanalyse für Gefahrenfälle Naturgefahren Gase/ Störfall Ausfall der Energieversorgung Einbruch N.N. Sicherheitskonzept Brand Sicherheitskonzept Naturgefahren Sicherheitskonzept Terror/ Amok Sicherheitskonzept Gase/ Störfall Sicherheitskonzept Ausfall der Energieversorgung Sicherheitskonzept Einbruch Sicherheitskonzept N.N. Sicherungskonzept Brand Sicherungskonzept Terror/ Amok Sicherungskonzept Naturge fahren Sicherungskonzept Gase/ Störfall Sicherungskonzept Ausfall der Energieversorgung Sicherungskonzept Einbruch Sicherungskonzept N.N. Anlagenkonzepte Steuerungskonzept für den Gefahrenfall Sicherungskonzept Gefahrenfallsteuermatrix Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 20

21 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Stand der Richtlinienarbeit VDI Definitionen Brandfallsteuermatrix Gefahrenfallsteuermatrix für Brandereignisse Gefahrenfallsteuermatrix Tabellarische Darstellung der für den Gefahrenfall geplanten Abhängigkeit der Funktion des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens angesteuerter technischer Anlagen und Einrichtungen (Senken) von den detektierenden Elementen wie Melder, Meldergruppen, Meldebereiche (Quellen) einer Gefahrenmeldeanlage oder einer sicherheitsgerichteten Steuerung. Die Gefahrenfallsteuermatrix ist ein Planungswerkzeug um das bestimmungsgemäße Zusammenwirken technischer Anlagen darzustellen. Anmerkung: Spezielle Gefahrenfallsteuermatrizen für einzelne Gefahrenfälle können z.b. Brandfallsteuermatrizen sein. Anmerkung: Bisher auch als Funktions und Schnittstellenmatrix bezeichnet Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 21

22 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Stand der Richtlinienarbeit VDI Definitionen Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept konzeptionelle Festlegung der Funktionen und Wechselwirkungen zwischen im Sicherungskonzept festgelegten, sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen Anmerkung: Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept ist ein Dokument in dem die Verknüpfungen und Funktionen zugehöriger Anlagen und Einrichtungen beschrieben werden. Bestandteile des Konzeptes können verbale Beschreibungen, Pläne, Diagramme oder Tabellen sein. Anmerkung: Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept ist Bestandteil eines Sicherungskonzepts (zum Beispiel für Brandereignisse des Brandschutzkonzepts oder des Brandschutznachweises). Es wird oft in einer allgemeinen beschreibenden Form erstellt. Eine zusätzlich tabellarische Darstellung ist vorteilhaft. Anmerkung: Beispielsweise entspricht das sicherheitstechnische Steuerungskonzept für bauordnungsrechtlich geforderte Brandfallsteuerungen gem. VDI 3819 Blatt 1 dem Matrix Grobkonzept aus der AHO Nr. 17 und stellt eine konzeptionelle Vorstufe in der Brandschutzplanung dar. Es wird damit Bestandteil der Baugenehmigung. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 22

23 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen In den Muster Prüfgrundsätzen Stand wird darauf verwiesen, dass bei bauordnungsrechtlichen Prüfungen die prüfpflichtigen Anlagen auf Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept zu prüfen sind. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept für die Gefahr Brand ist entsprechend der geforderten Schutzziele eines Brandschutznachweises aufzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die technische Umsetzung des sicherheitstechnischen Steuerungskonzeptes mit den Schutzzielen und Wirkprinzipien des Brandschutznachweises übereinstimmt. Daher sollte das sicherheitstechnische Steuerungskonzept vom Brandschutznachweisersteller aufgestellt werden. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept für die Gefahr Brand entsteht vor der Brandfallsteuermatrix bzw. ist ihre Grundlage. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 23

24 Funktionsmatrix für den Brandfall Erstellung Erstellung einer Funktionsmatrix für den Brandfall oder Brandfallsteuermatrix nach Schriftenreihe Nr. 17 der AHO Fachkommission Brandschutz Leistungen für Brandschutz, Stand 06/2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 24

25 Funktionsmatrix für den Brandfall Erstellung Erstellung einer Funktionsmatrix für den Brandfall oder Brandfallsteuermatrix nach Schriftenreihe Nr. 17 der AHO Fachkommission Brandschutz Leistungen für Brandschutz, Stand 06/2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 25

26 Funktionsmatrix für den Brandfall Erstellung Erstellung einer Funktionsmatrix für den Brandfall oder Brandfallsteuermatrix nach Schriftenreihe Nr. 17 der AHO Fachkommission Brandschutz Leistungen für Brandschutz, Stand 06/2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 26

27 Funktionsmatrix für den Brandfall Erstellung Erstellung einer Funktionsmatrix für den Brandfall oder Brandfallsteuermatrix nach Schriftenreihe Nr. 17 der AHO Fachkommission Brandschutz Leistungen für Brandschutz, Stand 06/2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 27

28 Vom sicherheitstechnischen Steuerungskonzept zum Prüfplan Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 28

29 Funktionsmatrix für den Brandfall Diese Darstellungen bedeuten für die Praxis: Jedes Brandschutzkonzept, in dem ein Zusammenwirken von Anlagen erforderlich und vorgesehen ist, muss ein sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) enthalten, aus dem das notwendige Zusammenwirken von Anlagenbezogen auf einen ortsbezogenen Brandfall klar ersichtlich ist. Wird das ssk separat erstellt, muss es mit den anderen Bauvorlagen abgeglichen und genehmigt sein. Nur so besteht für die weiteren Phasen Planungs und Rechtssicherheit. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 29

30 Funktionsmatrix für den Brandfall In den folgenden Vorschriften wird die Notwendigkeit zur Erstellung sicherheitstechnischer Steuerungskonzepte (ssk) beziehungsweise Matrix Grobkonzept dargestellt bzw. die Definition von Anforderungen an die Anlagentechnik gefordert: Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV), Fassung Februar 2007, für Bauvorlagen gemäß 3 Bauliche Anlagen und 11 Abs. 2 Brandschutznachweis für Sonderbauten Ergänzung S1 November 2012 zur vfdb Richtlinie 01/01, Abschnitt 10.3 Anlagentechnischer Brandschutz AHO, Heft Nr. 17, Leistungen für den Brandschutz, 3. Auflage Juni 2015, hier das Matrix Grobkonzept in Phase 4 (Genehmigungsplanung) als Grundleistung Technische Regeln zum Beispiel DIN 14675, DIN EN Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 30

31 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept und Matrix Grobkonzept gemäß AHO 3. Brandfallsteuermatrizen 4. Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest 5. Fazit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 31

32 Inhalte im Brandschutzkonzept für eine Brandfallsteuermatrix In Brandschutzkonzepten wird in der Regel an verschiedenen Stellen auf bestimmte Steuerfunktionen eingegangen. Darunter fallen speziell: Abhängigkeiten von bestimmten Ereignissen im Zuge des Brandgeschehens (z.b. die Erkennung von Brandrauch) oder Abhängigkeiten der Funktionalität einer Brandschutzmaßnahme von anderen Brandschutzmaßnahmen (Wechselwirkungen, z.b. das Öffnen von Zuluftflächen bei Aktivierung von Entrauchungsventilatoren). Nach Meinung des Referates 1 der vfdb sind die Informationen über die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten an einer zentralen Stelle zusammenzufassen. Das vfdb Merkblatt MB vom Dezember 2015 Planung von Brandschutzanlagen gibt allgemeine Hinweise. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 32

33 Forderung eines ssk (Brandfallsteuermatrix) Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige, Fassung November Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen (BMA und elektroakustische Notfall Warnsysteme EAN) Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen Brandmeldeanlagen (BMA) Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA und Feststellung der Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 33

34 Forderung einer Brandfallsteuermatrix Die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix muss als Auflage der Baugenehmigung beziehungsweise als Auflage im Prüfbericht des Prüfingenieurs für Brandschutz verankert werden (siehe auch folgende Folien zur Abgrenzung Vollprobetest/Wirk Prinzip Prüfung). Beispiel aus dem Jahr 2011 Bericht über die Prüfung des Brandschutzkonzeptes für eine Wohnstätte für Erwachsene mit geistigen und mehrfachen Behinderungen Punkt 10 Prüfbemerkungen Punkt Die unter Punkt des Brandschutzkonzeptes geforderte Funktionsmatrix für den Brandfall ist vor den Installationsarbeiten dem unterzeichnenden Prüfingenieur vorzulegen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 34

35 Wer prüft was? Wer prüft das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk) bzw. die weiterführende Brandfallsteuermatrix, als zentrale Elemente der Brandschutzplanung? Brandschutzplaner, Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Brandschutz, die Bauaufsicht? Wer prüft die korrekte Umsetzung der Brandfallsteuermatrix, sowie das nach der Genehmigung geforderte bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen? Die Prüfsachverständigen für technische Anlagen nur teilweise??? Oder gewünscht fast gar nicht???, siehe MPrüfVO! Achtung: Abgrenzung Wirk Prinzip Prüfung zum Vollprobetest beachten und im Projekt die erforderlichen Festlegungen treffen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 35

36 Wer prüft was? Es wird gefordert, dass die Brandfallsteuermatrix als zentrales Element der Planung für die Funktionsabläufe im Brandfall durch den Prüfingenieur für Brandschutz zu prüfen ist! Kann er dies allein? Oder geht diese Forderung zu weit? Es muss geprüft werden, ob die bei den Planungen vorgegebenen Funktionen, Sicherheitsketten und Prozessabläufe im Gebäude erfüllt sind. Die Prüfungen sollen bis ins Detail erfolgen und aufzeigen, wie zum Beispiel die Steuerungen und Regelkreise auf Basis der Anlagenbeschreibung und der ermittelten oder vorgegebenen Anlagenparameter regeln und steuern. Weitere Detailprüfungen an Anlagen und Bauteilen erfolgen durch Experten z.b. Prüfsachverständige, Brandschutzsachverständige, Sachkundige Es ist zu prüfen, ob die sicherheitsrelevanten Vorgaben eingehalten sind. So ist beispielsweise das Prüfen der Signaldurchgängigkeit und Funktion vom Feldgerät über Verkabelung, Trennklemmen, Feldbussystem, Schaltschrank, Koppelrelais mit Handebene, Automationsebene, Bus System zur Gebäudeautomation durchzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 36

37 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept und Matrix Grobkonzept gemäß AHO 3. Brandfallsteuermatrizen 4. Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest 5. Fazit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 37

38 Wirk Prinzip Prüfung ist gemäß VDI 3819 Blatt 1: definiert als Prüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens technischer Anlagen mit anderen technischen Anlagen aufgrund zum Beispiel von Sonderbauvorschriften oder der Festlegungen des Zusammenwirkens im Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 38

39 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Gesetze, Verordnungen, Eingeführte technische Baubestimmungen Musterbauordnung MBO in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert im Mai 2016 Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung von Standardbauten sind im Sechsten Abschnitt in den beschrieben. In den Gesetzestexten lassen sich keine direkten Anforderung an die Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Anlagen und erforderliche Wirkprinzipien finden. Die Umsetzung der Schutzziele der Generalklausel der MBO und der Schutzziele des 14 Brandschutzes schließt die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von sicherheitstechnischen Anlagen ein. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 39

40 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfgrundsätze / Muster Prüfverordnung Am 01./ 02.Juli 2010 fand die 280. Sitzung der Fachkommission Bauaufsicht statt. Hinsichtlich der Prüfungen von technischen Anlagen wurde festgelegt, dass eine Überarbeitung der Prüfgrundsätze und eine Ergänzung und Anpassung der Muster Prüfverordnung erfolgen sollte. Im Zusammenhang mit den bereitzustellenden Unterlagen wurde über die Darstellung und Prüfung von Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Anlagen diskutiert. Gemäß dem Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht sind die beschreibbaren, zur Schutzzielsicherstellung erforderlichen Wechselwirkungen als Bestandteil des Brandschutznachweises zu betrachten. Die Beschreibung der Wechselwirkungen sicherheitstechnischer Anlagen soll in der nächsten Novellierung der Muster Bauvorlagenverordnung Bestandteil des Brandschutznachweises sein. Die aktuelle AHO Leistungstabelle berücksichtigt dies bereits als Leistung durch den Brandschutznachweisersteller. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 40

41 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfverordnung In 2 Absatz 1 Satz 1 der MPrüfVO: heißt es: Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk Prinzip Prüfung) geprüft werden:... Es ist somit eine Wirk Prinzip Prüfung durchzuführen, das heißt, die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen müssen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen prüfen. Dies wurde nun eindeutig formuliert, war aber schon seit Jahrzehnten so interpretierbar in den Prüfvorschriften, insbesondere bei der Brandmelde und Feuerlöschtechnik. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 41

42 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfverordnung Hinweis: Die Bescheinigung durch den Prüfsachverständigen erfolgt derzeit nur für die Einzelanlagen, die Prüfung soll jedoch einschließlich der Wirk Prinzip Prüfung erfolgen. Daher wurden in der Vergangenheit häufig die verschiedenen betroffenen Ausführungsfirmen mehrfach für die Prüfung der Brandfallsteuerungen bestellt. Bei wiederkehrenden Prüfungen war auch festzustellen, dass vorherige Prüfsachverständige die Brandfallsteuerungen überhaupt nicht geprüft haben können. Dies erhöht die Risiken, den Aufwand und die Kosten. Es erzeugt Unverständnis bei den Auftraggebern. Hier besteht eine Lücke, die mit Sachverstand durch die Beteiligten zu schließen ist. Daher ist zunehmend in den letzten Jahren das Erfordernis entstanden, gemeinsame Prüfungen durchzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 42

43 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Technische Anlagen mit Prüfpflicht durch Prüfsachverständige (Schutzziele im Anlagentechnischen und Baulichen Brandschutz) Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be oder entlüften CO Warnanlagen Rauchabzugsanlagen Druckbelüftungsanlagen Prüfpflichtiges Gebäude Feuerlöschanlagen ausgenommen nichtselbständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen Sicherheitsstromversorgungen Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 43

44 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Technische Anlagen mit Prüfpflicht durch Prüfsachverständige Brandschutztechnische Einrichtungen mit Prüfpflicht durch Sachkundige oder ohne Prüfpflicht Hinweis: auch bei fehlender Prüfpflicht besteht im Regelfall die Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung Sonstige Technische Gebäudeausrüstungen (zum Beispiel Aufzüge, Energieerzeugungs und verteilungsanlagen, Sonnenschutzanlagen mit Einfluss auf Rauchableitung, Photovoltaikanlagen, Anlagen der Gebäudeautomation Schaltschränke) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 44

45 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Prüfverordnungen der Länder Bundesland Bezeichnung des Sachverständigen Verordnung Anerkennung Verordnung Prüfumfang Prüfgrundsätze W-P-P Muster ARGEBAU Prüfsachverständiger M-PPVO: MPrüfVO: ja Baden-Württemberg Anerkannter Sachverständiger BauSVO: bisher keine Verordnung * nein Bayern Prüfsachverständiger PrüfVBau: SPrüfV: nein Berlin Prüfsachverständiger BauPrüfV: BetrVO: nein Brandenburg Prüfsachverständiger BbgPrüfSV: BbgSGPrüfV: ja Bremen Prüfsachverständiger BremPPV: BremAnlPrüfV: ja Hansestadt Hamburg Prüfsachverständiger PVO: PVO: nein Hessen Prüfsachverständiger HPPVO: TPrüfVO: ja M-V Prüfsachverständiger BauPrüfVO M-V: BauPrüfVO M-V: ja Niedersachsen n. Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige BauSVO: DVO-NBauO: ja Nordrhein-Westfalen Prüfsachverständiger PrüfVO NRW: PrüfVO NRW: ja Rheinland-Pfalz Sachverständige Person HTechAnlV RP: HTechAnlV RP: nein Saarland Prüfsachverständiger PPVO: TPrüfVO: nein Sachsen Prüfsachverständiger DVOSächsBO: SächsTechPrüfVO: ja Sachsen-Anhalt Prüfsachverständiger PPVO: TAnlVO: ja Schleswig-Holstein Prüfsachverständiger PPVO: PrüfVO: ja Thüringen Prüfsachverständiger ThürPPVO: ThürTechPrüfVO: nein Stand:09/2016 * wird in einzelnen Sonderbauvorschriften geregelt Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 45

46 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfgrundsätze Die Prüfgrundsätze definieren für die Prüfsachverständigen die erforderlichen Prüfhandlungen und legen die Möglichkeiten von stichpunktartigen Prüfungen fest. (S und SW Regelung) Für Brandfallsteuerungen im Rahmen von Wirk Prinzip Prüfungen ist derzeit eine stichpunktartige Prüfung weder für Erstprüfungen noch für wiederkehrende Prüfungen vorgesehen. Die Methode der VDI 6010 Blatt 3 ein Weg zur Durchführung und Optimierung der in den Prüfgrundsätzen dargestellten 100% Prüfung für diese Brandfallsteuerungen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 46

47 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfgrundsätze Die bauordnungsrechtliche Anforderungen aus der MPrüfVO: wird in den Muster Prüfgrundsätzen: mit Redaktionsstand vom konkretisiert. Dementsprechend wurde der Prüfumfang auf alle Anlagen erweitert mit der Forderung der Prüfung der: Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 47

48 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Gesetze, Verordnungen, Eingeführte technische Baubestimmungen Anforderungen aus Baugenehmigungen In den letzten Jahren erfolgt zunehmend die Forderung zur Erstellung einer Brandfallsteuermatrix als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung beziehungsweise als Auflage im Prüfbericht eines Prüfingenieurs für vorbeugenden Brandschutz. In vielen Fällen wird dies im Brandschutznachweis/ konzept schutzzielorientiert benannt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 48

49 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Zusammenfassung der aktuellen bauordnungsrechtlichen Grundlagen Prüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens ist in Muster Prüfgrundsätzen nicht explizit beschrieben die für jede Anlagenart geforderte Prüfung der Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen ist nicht hinreichend Wechselwirkungen und Verknüpfungen beziehen sich auf die jeweiligen Betriebsbedingungen der zu prüfenden Anlage, z.b. Festlegungen für Auslösung von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) im Zusammenhang mit Wasserlöschanlagen mit ESFR Sprinklern oder Schnittstellen zwischen Brandmeldeanlagen und Feuerlöschanlagen MPrüfVO, Muster Prüfgrundsätze und die Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV) sind nicht eindeutig aufeinander abgestimmt noch deutlicher bei landesspezifischen Vorschriften erkennbar Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 49

50 Technische Regelwerke über Schnittstellen Deutschland: VDI 3819 Blatt 1: , Brandschutz in der Gebäudetechnik Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln VDI 3819 Blatt 2: , Brandschutz in der Gebäudetechnik Funktionen und Wechselwirkungen VDI 3819 Blatt 3: , Brandschutz in der Gebäudetechnik Brandschutzplanung und einweisung Pflichten, Inhalt und Dokumentation VDI 6010: , Sicherheitstechnische Einrichtungen Systemübergreifende Funktionen VDI 6010 Blatt 2: , Sicherheitstechnische Einrichtungen Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen VDI 6010 Blatt 3: , Sicherheitstechnische Einrichtungen Vollprobetest und Wirkprinzipprüfung VdTÜV Merkblatt : , Wirksamkeit und Betriebssicherheit von sicherheitstechnischen Anlagen in Sonderbauten; Anforderungen an die Prüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von sicherheitstechnischen Anlagen (Wirk Prinzip Prüfung) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 50

51 Technische Regelwerke über Schnittstellen Deutschland: VDMA : , Gebäudeautomation, Automatisierte Brandschutzund Entrauchungssysteme ABE DIN 14674: , Brandmeldeanlagen Anlagenübergreifende Vernetzung VdS 2096: , Ansteuerung von Feuerlöschanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 51

52 Technische Regelwerke über Schnittstellen Schweiz: Brandschutzerläuterungen d der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS) vom SIA 2046 Integrale Tests von Gebäudetechniksystemen, Stand Januar 2015 Österreich: TRVB S 151 Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz Brandfallsteuerungen, Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen durch Brandmeldeanlagen gemäß TRVB S 123 von 1994, Ausgabe 2014 im Stellungnahmeverfahren Technische Richtlinie des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und der österreichischen Brandverhütungsstellen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 52

53 Grundlagen der Wirk Prinzip Prüfung Anwendungsbereich (Zitat) der VDI 6010 Blatt 3 Die Richtlinienreihe VDI 6010 gilt für sicherheitstechnische Einrichtungen in Gebäuden. Diese Richtlinie gibt Hinweise zur Organisation, Durchführung und Dokumentation von Vollprobetests in Gebäuden. Die Richtlinie ermöglicht die Standardisierung von Prüfungen, die u.a. dem Nachweis der öffentlich rechtlich geforderten Funktionen bei Erstprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, im Sinne der Wirkprinzipprüfung nach Muster Prüfverordnung (MPrüfVO) dienen. Sie kann auch zur Prüfung der Erfüllung von privatrechtlichen Vereinbarungen z. B. über Verfügbarkeiten angewendet werden. Der in dieser Richtlinie dargestellte Ablauf und die darin vorgestellten Hilfsmittel dienen der Unterstützung von Vollprobetests. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 53

54 Grundlagen der Wirk Prinzip Prüfung Kommentierung zum Anwendungsbereich der VDI 6010 Blatt 3 Die VDI 6010 Blatt 3 soll angewendet werden, wenn ein Funktionsnachweis für miteinander verknüpfte unterschiedliche Teilsysteme, Anlagen und Einrichtungen mit ihren Schnittstellen erforderlich ist. Mit der VDI 6010 Blatt 3 wird kein neues Prüfgebiet geschaffen. Wirk Prinzip Prüfungen und Vollprobetests sind unter anderen Bezeichnungen wie z.b. Komplexprüfung, Wirk und Komplextest, integraler Gebäudetest u.a. in der Baupraxis lange bekannt. Durch die in den letzten Jahren stark zunehmende Komplexität der technischen Anlagen und der systemübergreifenden Vernetzung, geraten diese Tests jedoch zunehmend und stärker in den Fokus. Der in der Richtlinie dargestellte Ablauf und die darin vorgestellten Hilfsmittel dienen damit der Unterstützung von Vollprobetests und Wirk Prinzip Prüfungen. Hierbei kommt es auf das Zusammenspiel der den verschiedenen Teilsystemen und Anlagen zugedachten Funktionen an, die bei einem bestimmten auslösenden Ereignis ablaufen müssen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 54

55 Grundlagen der Wirk Prinzip Prüfung Kommentierung zum Anwendungsbereich der VDI 6010 Blatt 3 Für die Anwendung der VDI 6010 Blatt 3 sind insbesondere für bauordnungsrechtlich veranlasste Wirk Prinzip Prüfungen Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des deutschen Bauordnungsrechtes unabdingbar. Die VDI 6010 Blatt 3 beschreibt allgemeine Abläufe nicht nur für die Wirk Prinzip Prüfung nach Bauordnungsrecht. Vielmehr beschreibt sie standardisierte Prüfabläufe auch für darüber hinausgehende Prüfhandlungen im Rahmen von Vollprobetests. Die VDI 6010 Blatt 3 orientiert sich an Dokumentvorlagen (Vorgabedokumente), die gebäudespezifisch vorhanden sein müssen. Die Zuordnungen zu den Leistungsphasen gemäß HOAI sind noch nicht ganz klar abschließend beschreibbar, hier laufen derzeit noch Richtlinienarbeiten. Die dargestellten Prozesse der VDI 6010 Blatt 3 beginnen erst in der Prüfungsbeziehungsweise Abnahmephase. VDI 6010 Blatt 3 stützt sich auf die Blätter 1 und 2, die derzeit in Überarbeitung der jeweiligen Gremien sind. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 55

56 Grundlagen der Wirk Prinzip Prüfung Kommentierung zum Anwendungsbereich der VDI 6010 Blatt 3 Die VDI 6010 Blatt 3 soll angewendet werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen vorliegt: bei jeder Art einer Ansteuerung einer sicherheitstechnischen Anlage oder eines Systems durch ein Fremdsystem bei Verknüpfung sicherheitsrelevanter Anlagen mit nichtsicherheitstechnischen Systemen zur Feststellung der Rückwirkungsfreiheit nichtsicherheitsrelevanter Systeme auf Systeme, die Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 56

57 Wirk Prinzip Prüfung Diskussion um Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest Verunsicherung bei Bauherren, Betreiber, Brandschutzexperten und Bauaufsichten über Umfang und Inhalt einer bauordnungsrechtlich geforderten Wirk Prinzip Prüfung durch Prüfsachverständige Die Fachkommission Bauaufsicht hat bisher die notwendigen Erläuterungen nicht gegeben Mit der Formulierung einschließlich dem bestimmungsgemäßen Zusammenwirken von Anlagen und dem gleichzeitigen Belassen der Prüfgrundsätze (Stand ) bietet die Fachkommission Bauaufsicht viel Raum für Interpretationen. Anpassung der Muster Prüfgrundsätze notwendig Welchem Prüfsachverständigen muss die Prüfhandlung und damit die Bescheinigung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen in einer Wirk Prinzip Prüfung zugeordnet werden? Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 57

58 Wirk Prinzip Prüfung Der Vollprobetest ist nach VDI ein gewerkeübergreifender Funktionsnachweis für sicherheitsrelevante Anlagen oder Anlagen mit hohem Verfügbarkeitsanspruch und Anlagen mit benutzerspezifischen Anforderungen der aus Wirkprinzipprüfung, Schwarzschaltung und zusätzlichen Prüfungen bestehen kann. [in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 3 und VDI 6010 Blatt 2]. EMA Kälteanlagen EDV-Systeme Kassensysteme Zusätzliche Prüfungen Wirkprinzip sicherheitstechnischer Anlagen Vollprobetest TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 58

59 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 59

60 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Nach MPrüfVO sind in 1 aufgeführte Sonderbauten sowie im Einzelfall Sonderbauten aufgrund besonderer Anforderungen gemäß 51 MBO prüfpflichtige bauliche Anlagen. In diesen prüfpflichtigen baulichen Anlagen sind technischen Anlagen nach 2 MPrüfVO auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk Prinzip Prüfung) zu prüfen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 60

61 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Nach Mustervorschriften (Sonderbauvorschriften) der ARGEBAU müssen nur wenige Anlagen in geregelten Sonderbauten zusammenwirken. In nicht geregelten Sonderbauten ist dies gemäß 51 MBO in Brandschutzkonzepten als besondere Anforderung festzulegen. Aus Sicht vieler Fachleute ist auch das Zusammenwirken der prüfpflichtigen technischen Anlagen nach 2 MPrüfVO mit anderen Anlagen im Rahmen einer Wirk Prinzip Prüfung zu prüfen, sofern diese für den Brandschutz notwendige sicherheitstechnische Funktionen zur Erreichung der Schutzziele erfüllen müssen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 61

62 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Neben den sicherheitstechnischen Anlagen aus den Prüfverordnungen, kann es weitere Anlagen geben, die sicherheitsrelevante Funktionen erfüllen: Sicherheitsrelevante Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechtes können zusätzlich auch sein: Gebäudeautomation (GA) der Einzelanlagen, Gebäudeleittechnik (GLT), häufig Bestandteil einer übergeordneten GA Diese sicherheitsrelevanten Anlagensysteme werden in den Prüfverordnungen nicht explizit aufgeführt. Eine separate Prüfung dieser Anlagen ist nicht vorgesehen. Eine Berücksichtigung bei der Einzelprüfung ist zum Teil gemäß Prüfgrundsätzen unter dem Begriff Mess, Steuer und Regelungstechnik (MSR) gefordert. Das Zusammenspiel (Wirk Prinzip) dieser Anlagensysteme wird zukünftig im Rahmen der Wirk Prinzip Prüfung oder von Vollprobetests geprüft. Die Prüfung der Wechselwirkungen und Verknüpfungen ist bereits seit Einführung der Prüfgrundsätze: verpflichtend. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 62

63 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Beispiele für das geforderte Zusammenwirken prüfpflichtiger technischer Anlagen mit anderen Anlagen und brandschutztechnischen Einrichtungen, die nach 2 MPrüfVO selbst nicht prüfpflichtig durch Prüfsachverständige sind, zum Beispiel im Zusammenhang mit der BMA: Aufzüge mit Brandfallsteuerungen Feuerwehraufzüge Personenrufanlagen Systeme zur dynamischen Fluchtweglenkung BOS Objektfunkanlagen (Feuerwehrgebäudefunk) Rauchschutzvorhänge Feuerschutzabschlüsse mit Feststellanlagen Öffnungen zur Rauchableitung Motorische Rauchschürzen Türverriegelungssysteme eventuell in Verbindung mit Einbruchmeldeanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 63

64 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Übersicht Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 64

65 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Sollen zusätzliche Funktionen und Schnittstellen zwischen nicht sicherheitsrelevanten Anlagen in einem Gebäude überprüft werden, kann dies formal nicht im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen Wirk Prinzip Prüfung geschehen. Diese Funktionen müssen im Rahmen weitergehender Prüfhandlungen, z.b. im Rahmen von Vollprobetests, durch zusätzliche Prüfungen nachgewiesen werden. Dies betrifft vom Nutzer/Betreiber/Bauherrn gewünschte Prüfungen außerhalb des Bauordnungsrechts sowie alle Prüfungen zwischen Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Rahmen der Wirk Prinzip Prüfung geprüft werden, aber gemäß anderen Verordnungen oder Vorschriften (z.b. BetrSichV, GenTSV für S3 Labore usw.) erforderlich sind. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 65

66 Wirk Prinzip Prüfung Vollprobetests beinhalten Wirk Prinzip Prüfung für die öffentlich rechtlich geforderten Sicherheitsfunktionen (behördlich geforderte Schutzziele) Zusätzliche Prüfungen (betriebsnotwendige Prüfungen) weiterer Nutzungsfunktionen (vom Betreiber geforderte Schutzziele und Funktionen) Security (EMA, ZUKO) Gebäudeautomation (Raumklima, Sonnenschutz) Vielzahl weiterer gebäudetechnischer und kommunikationstechnischer Funktionen bzw. Anlagen Schwarzschaltung ist eine Prüfbedingung der Wirk Prinzip Prüfung oder der zusätzlichen Prüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 66

67 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest In Vorbereitung eines Vollprobetests ist genau festzulegen: Prüfumfang der Wirk Prinzip Prüfung für den bauordnungsrechtlich erforderlichen Nachweis des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen, einschließlich der bundeslandspezifischen Formanforderungen (Formulare und Bescheinigungen) Prüfumfang und Rechtsgrundlagen zusätzlicher Prüfungen Prüfbedingungen, unter denen Wirk Prinzip Prüfung und zusätzliche Prüfungen ablaufen sollen, z.b. Netzausfall (Schwarzschaltung) Für die Vorbereitung von Prüfhandlungen gibt die VDI 6010 Blatt 3 Hinweise und Empfehlungen. Die VDI 6010 Blatt 3 ist keine bauordnungsrechtliche Sollvorgabe im Sinne einer Eingeführten Technischen Baubestimmung (ETB). Jedoch alle anderen Technischen Regeln der Anlagentechnik sind ebenfalls keine ETB! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 67

68 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest LBO Schutzziele Sonderbauvorschriften wenige konkrete Vorgaben (MHHR, MVStättVO, M VkVO, MIndRL, Verweis in den Begründungen der ARGEBAU auf a.a.r.d.t.) Einzelfunktionen, Einzelgewerke, Schnittstellen Brandschutzkonzept geregelte und ungeregelte Sonderbauten (viele Abweichungen/ Erleichterungen mit Kompensationen durch Anlagentechnik) bauordnungsrechtliche Sollanforderungen... a.a.r.d.t. (z.b.: DIN 14675, DIN 14674, DINEN 81 73, DIN 18232, VDI 3814, VDI 3819, VDI 6010, VDI Wirk Prinzip Prüfung Wirkprinzipprüfung Zusätzliche Prüfungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 68

69 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Prozessschritte der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Prüfablaufes: Festlegung und Bestellung der Verantwortlichen Zusammenstellung und Prüfung der Vorgabedokumente Erstellung der Prüfanleitung Vorbereitung der Prüfpläne Vorbereitung der Prüftermine und Prüfhandlungen Vorbereitungen mit dem Gebäudebetreibern Durchführung der Wirk Prinzip Prüfung eventuell im Rahmen eines Vollprobetestes Bescheinigung der Prüfsachverständigen für die prüfpflichtigen Anlagen Abschließende Konformitätserklärung durch den Brandschutzkonzeptersteller Je nach Bundesland abschließender Prüfbericht des Prüfingenieurs für vorbeugenden Brandschutz oder der unteren Bauaufsicht Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 69

70 VDI 6010 Blatt 3 Definition für das Vorgehen bei Vollprobetests an sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen. Ein Kommentar zur VDI 6010 Blatt 3 ist beim Beuth Verlag erschienen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 70

71 VDI 6010 Blatt 3 Übersicht Arbeitsschritte Vollprobetest gemäß VDI 6010 Blatt 3 Vollprobetest ist erforderlich. Verantwortliche für Vollprobetest festlegen; gegebenenfalls leitenden Prüfsachverständigen bestellen Vorgabedokumente auf Vollständigkeit prüfen Abschnitt in der Richtlinie und Prüfer Gewerk A Prüfer Gewerk B Prüfer Gewerk C Prüfer Gewerk n 5.2 Sichtung der Vorgabedokumente, Identifizierung möglicher Abhängigkeiten Prüfanleitung erstellen, Geeignete Simulationen für Auslösungen auswählen und weitere Beteiligte festlegen Vorbereitung der Prüfung, mögliche kritische Situationen mit Beteiligten abstimmen und Vorkehrungen für Fehlreaktionen treffen. Durchführung der Prüfung und Wirkprinzipprüfung Schwarzschaltung zusätzliche Prüfungen Bewertung, Dokumentation und Diskussion der Ergebnisse 6 VDI 6010 Blatt 3/ Dipl. Ing. H. Berger, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 71

72 Vorbereitung der Wirk Prinzip Prüfung bei Erstprüfung Fertig gestellte Anlagen 1:1 Test der Anlagen Erstprüfung durch Prüfsachverständige / Sachkundige Ohne wesentliche Mängel Wirkprinzipprüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 72

73 Vorbereitung der Wirk Prinzip Prüfung bei Erstprüfung Es muss allen Beteiligten klar sein, dass erst auf der Grundlage der abgeschlossenen Einzelprüfungen der verknüpften Anlagen, die ohne wesentliche Einbau und Funktionsmängel sein müssen, die Wirk Prinzip Prüfung durchgeführt werden kann. nur durch das betriebssichere und wirksame Zusammenwirken der einzelnen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen, die im Brandschutznachweis aufgestellten Schutzziele erfüllt werden können. es für die Durchführung einer Wirk Prinzip Prüfung einer umfangreichen Vorbereitung und eines Prüfplans bedarf, um nachvollziehbare und reproduzierbare Ergebnisse zu erlangen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 73

74 Vorbereitung der Wirk Prinzip Prüfung bei Erstprüfung Beispiel für Wirk Prinzip Prüfung durch Prüfsachverständige im öffentlichrechtlichen Bereich Leitender Prüfsachverständiger A, B oder C Prüfsachverständiger A Brandmelde und Alarmierungsanlagen Prüfsachverständiger B Sicherheitsstromversorgungen Prüfsachverständiger C Lüftungsanlagen / Rauchabzugsanlagen VDI 6010 Blatt 3/ Dipl. Ing. H. Berger, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 74

75 Erstmalig, Wiederkehrend, nach Änderung Durchführung des Vollprobetests/ der Wirk Prinzip Prüfung Erstprüfung; Erstmalig vor Inbetriebnahme bei Neubau Wiederkehrende Prüfung; Nach Bauordnungsrecht innerhalb einer Frist von derzeit drei Jahren. Prüfung nach Änderung; Nach einer technischen Änderung der baulichen Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung einer technischen Anlage mit Auswirkung auf die Schnittstellen oder das Zusammenwirken mit anderen Anlagen/ Systemen hat bei bauordnungsrechtlich geforderten Anlagen unverzüglich ein Prüfung zu erfolgen. VDI 6010 Blatt 3, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 75

76 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept und Matrix Grobkonzept gemäß AHO 3. Brandfallsteuermatrizen 4. Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest 5. Fazit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 76

77 Zusammenfassung 1. Zunehmende Komplexität der Gebäude erfordert höhere Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz und der Verknüpfungen von Anlagen. 2. Die Ausführungsqualität, die Wirksamkeit, die Betriebs / Funktionssicherheit und die Wirtschaftlichkeit von Brandschutzmaßnahmen muss sich verbessern. 3. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk) muss in LP 2 4 gemäß AHO/HOAI entstehen (Grundleistung nach AHO). 4. Die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix zur Beschreibung der Steuerung und Funktionsweise des Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen muss in LP 5 gemäß HOAI abgeschlossen werden (Besondere Leistung). 5. Die Inbetriebnahmen aller Brandschutzeinrichtungen sind durch die Verantwortlichen (Fachbauleiter, Bauüberwacher) zu begleiten und zu dokumentieren. Dies ist nicht Aufgabe während der bauaufsichtlichen Prüfung durch Prüfsachverständige. 6. Neben der bauordnungsrechtliche Prüfung der Einzelanlagen ist für das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen und Systeme in der Regel eine Wirk Prinzip Prüfung durchzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 77

78 Zusammenfassung 7. Zusätzlich zur Wirk Prinzip Prüfung können weitere Prüfungen nach Nutzervorgabe erforderlich sein = Vollprobetest. 8. Grundlage der Wirk Prinzip Prüfung ist die Brandfallsteuermatrix als Teil der Gefahrenfallsteuermatrix des Gesamtgebäudes. 9. Eine Hilfe im Verfahrensablauf können die zu erstellenden Prüfpläne nach VDI 6010 Blatt 3 sein. 10. Die Prüfung des Zusammenwirkens von Anlagen setzt eine besondere Fachkompetenz der Prüfenden voraus. 11. Nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind die Einzelanlagen und das Zusammenwirken der Anlagen (das Wirkprinzip) wiederkehrend zu prüfen. Die Kontrolle ist eine Grundlage zur Sicherstellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit während der Lebensdauer eines Gebäudes. 12. Die Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen ist eine elementare Aufgabe des Bauherrn/Betreibers zur langfristigen Sicherstellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen und Systeme. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 78

79 Sicher ist sicher Dipl. Ing. Dirk Borrmann, TÜV Rheinland Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 79

80 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 80

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