Vollprobetest und Wirkprinzipprüfungen für sicherheitstechnische Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 1
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1 Vollprobetest und Wirkprinzipprüfungen für sicherheitstechnische Anlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 1
2 Prüfsachverständigentag 14.November 2013 Zentrum für Gewerbeförderung Groß Kreutz Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 2
3 Referenten Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Dirk Borrmann Sachverständigenbüro PVT mbh Prüfsachverständiger, Geschäftsführer, Dozent bei EIPOS GmbH TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Prüfsachverständiger, Geschäftsfeldleiter Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 3
4 Inhalt des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 4
5 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 5
6 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Moderne, komplexe bauliche Anlagen sind einerseits durch ihre Nutzungsmischung und Größe sowie andererseits durch die Ausstattung mit einer Vielzahl von sicherheitstechnischen Anlagen geprägt. Dies sind z.b. Einkaufszentren, Veranstaltungszentren, Krankenhäuser und große Industriebetriebe usw. Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 6
7 Beispiele komplexer baulicher Anlagen Der neue Brandenburger Landtag in Potsdam BAM Deutschland Wirkprinzipprüfungen
8 Beispiele komplexer baulicher Anlagen Die O 2 -World in Berlin Dirk Borrmann, TÜV Rheinland Wirkprinzipprüfungen
9 Beispiele komplexer baulicher Anlagen Die Europa Passage in Hamburg Wirkprinzipprüfungen
10 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Komplexe Strukturen der baulichen Anlagen erfordern komplexe Brandschutzkonzepte zur Umsetzung der Schutzziele der Bauordnung und der Sonderbauvorschriften ein systemübergreifendes Wirken der sicherheitstechnischen Anlagen in Abhängigkeit von der Lage des Brandereignisses in der baulichen Anlage (Brandabschnitte, Geschosse, brandschutztechnisch getrennte Bereiche) Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 10
11 Technische Regelwerke über Schnittstellen Deutschland: VDI 3819 Blatt 2 : , Brandschutz in der Gebäudetechnik - Funktionen und Wechselwirkungen VDI 6010 : , Sicherheitstechnische Einrichtungen - Systemübergreifende Funktionen VDI 6010 Blatt 2 : , Sicherheitstechnische Einrichtungen - Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen VDI 6010 Blatt 3 : Entwurf , Sicherheitstechnische Einrichtungen - Vollprobetest Wirkprinzipprüfungen
12 Technische Regelwerke über Schnittstellen Schweiz: Brandschutzerläuterungen d der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS) vom SIA 2046 Integrale Tests von Gebäudetechniksystemen, Entwurf Stand Österreich: TRBV S 151 Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz Brandfallsteuerungen, Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen durch Brandmeldeanlagen gemäß TRBV S 123 von 1994 Technische Richtlinie des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und der österreichischen Brandverhütungsstellen Wirkprinzipprüfungen
13 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip-Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Wirkprinzipprüfungen
14 sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk) und die Brandfallsteuermatrix sind die wesentlichen Grundlagen und Dokumente, die das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen beschreiben und damit auch die Prüfgrundlage für die Wirkprinzipprüfung darstellen. Anforderungen an das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk) werden bauordnungsrechtlich derzeit noch nicht gestellt. Der Prüfplan gemäß VDI 6010 Blatt 3 entsteht aus diesen Grundlagendokumenten. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
15 sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept ist vom Brandschutzkonzeptersteller entsprechend der geforderten Schutzziele des Brandschutzkonzeptes aufzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die technische Umsetzung des sicherheitstechnischen Steuerungskonzepts mit den Schutzzielen und Wirkprinzipien des Brandschutzkonzeptes übereinstimmt. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept muss, wie das Brandschutzkonzept, eine genehmigungspflichtige Bauvorlage werden. Dies ist erforderlich zur Erlangung der erforderlichen Rechtssicherheit und Schaffung einer verbindlichen Grundlage für Planung, Ausführung, Inbetriebnahme und Abnahme. Eine klare Abgrenzung der planerischen Leistung und der entsprechenden Verantwortlichkeiten ist rechtsicher so erst möglich. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 16
16 Funktions und Schnittstellenmatrix Die Funktions und Schnittstellenmatrix ist laut VDI 6010 Blatt 3 ein Planungswerkzeug zur tabellarischen Darstellung der Funktionen und Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke in einem Gebäude. Anmerkung 1: Die Funktionsmatrix und die Schnittstellenmatrix werden in VDI 6010 Blatt 1 getrennt dargestellt. Der Prüfplan nach dieser Richtlinie basiert im Wesentlichen auf der zusammengefassten Funktions und Schnittstellenmatrix. Anmerkung 2: Eine Brandfallsteuermatrix ist in der Regel Bestandteil der Funktions und Schnittstellenmatrix. Die Funktions und Schnittstellenmatrix für den Brandfall unterscheidet prinzipiell sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, die entweder als Quellen (Sensoren) oder als Senken (Aktoren) im Zusammenwirken der Anlagen dienen. Anmerkung 3: Es können Einrichtungen und Bauteile ohne brandschutztechnische Anforderungen in die Funktions und Schnittstellenmatrix zusätzlich integriert werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 17
17 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Es bedarf einer eindeutigen Festlegung der Interaktionen untereinander: Das Wirkprinzip ist in einer Funktions und Schnittstellenmatrix festzulegen. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 11
18 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost Wirkprinzipprüfungen
19 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber n Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost Wirkprinzipprüfungen
20 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber Auslösemuster n Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost Wirkprinzipprüfungen
21 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Prüfgruppe Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber Auslösemuster n Auslösebereich z.b. UG Ost Wirkprinzipprüfungen
22 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Prüfgruppe Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber Auslösemuster n Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost Wirkprinzipprüfungen
23 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Prüfgruppe Übertragungseinrichtung Senken Entrauchungsventilator 1 Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber n Prüfszenario Auslösemuster Prüfbedingung: Schwarzschaltung Auslöseszenario Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost Wirkprinzipprüfungen
24 Weitere Begriffe Auslösebereich; Örtlicher Bereich für ein Auslöseszenario Auslösemuster; Zusammenfassung aller Steuerfunktionen einer Prüfgruppe Auslöseszenario; Auslösemuster mit einer zugehörigen Prüfgruppe Prüfanleitung; Alle Dokumente für ein Vollprobetest/ Wirkprinzipprüfung Prüfbedingung; Rahmenbedingung für ein Prüfszenario Prüfbericht; Zusammenfassung und Bewertung der Prüfergebnisse Prüfplan; Einzelbeschreibung von Szenarien für den Vollprobetest/ WPP Prüfgruppe; Alle Quellen die das gleiche Auslösemuster ansteuern Prüfszenario; Eine ausgewählte Quelle mit entsprechendem Auslösemuster Schwarzschaltung; Prüfbedingung der Wirkprinzipprüfung, Trennung von der allgemeinen Netzversorgung und nach deren Wiedereinschaltung Vorgabedokumente; Dokumente, aus denen die Basisanforderungen an das Gesamtsystem und deren gefordertes Zusammenwirken hervorgeht Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 24
25 Auslösebereich, Auslösemuster, Auslöseszenario Auslösebereich ist nach VDI ein örtlicher Bereich/Fläche in einem Gebäude für ein definiertes Auslöseszenario. Anmerkung: Dieser Bereich soll in Plänen visualisiert werden, so dass die Auslöseszenarien während des Vollprobetests schneller aufzufinden sind. Auslösemuster ist nach VDI die Zusammenfassung aller Steuerfunktionen, die von einer Prüfgruppe angesteuert werden. Auslöseszenario ist nach VDI das Auslösemuster mit einer zugehörigen Prüfgruppe. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 25
26 Prüfanleitung, Prüfbedingung, Prüfbericht, Prüfplan Prüfanleitung gemäßvdi ist die Summe aller Dokumente zur Vorbereitung und Durchführung eines Vollprobetests. Prüfbedingung gemäßvdi ist die Rahmenbedingung für ein Prüfszenario. Prüfbericht ist nach VDI die Zusammenfassung und Bewertung der Prüfergebnisse des Vollprobetests. Prüfplan ist nach VDI die Einzelbeschreibung von Szenarien innerhalb eines Gesamtsystems zur Durchführung und Dokumentation des Vollprobetests. Anmerkung: Der Prüfplan ist Teil der Prüfanleitung nach Anhang A. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 26
27 Prüfgruppe, Prüfszenario Prüfgruppe gemäßvdi ist die Zusammenfassung von Quellen (Meldern, Meldegruppen, Sensoren), die das gleiche Auslösemuster ansteuern. Anmerkung: Die Erstellung von Prüfgruppen und Auslösemustern ist eine wesentliche Planungsleistung. Prüfszenario gemäßvdi ist eine ausgewählte Quelle mit entsprechendem Auslösemuster und gegebenenfalls zusätzlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Auslösung bei Schwarzschaltung). Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 27
28 Quelle Die Quelle gemäßvdi ist ein Bauteil oder eine Einrichtung, über die ein Ereignis erfasst wird. Quellen (Sensoren) sind zum Beispiel: Automatische Melder der Brandmeldeanlage Nichtautomatische Melder der Brandmeldeanlage Rauchmelder in den Lüftungsleitungen der Lüftungsanlagen Selbsttätige Feuerlöschanlagen (Alarmventil oder Strömungsschalter) Alarmventil an nichtselbsttätigen Feuerlöschanlagen (z.b.: Löschmonitore der Schaumlöschanlage) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 28
29 Beispiele für Quellen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 29
30 Senke Die Senke gemäßvdi ist ein Bauteil oder eine Einrichtung, die durch ein Ereignis in einen definierten Betriebszustand versetzt wird. Senken (Aktoren) sind zum Beispiel: Geräte der Feuerwehrperipherie Alarmierungsanlagen Geräte und Komponenten der raumlufttechnischen Anlagen Natürliche und Maschinelle Rauchabzugsanlagen (NRA, MRA) Rauchschutzdruckanlagen (RDA) Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerungen Feuerschutzabschlüsse und Feststelleinrichtungen, Gesicherte Fluchttüren Sicherheitsstromversorgungsanlagen Dampfkesselanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 30
31 Beispiele für Senken Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 31
32 Vorgabedokumente Die Vorgabedokumente sind nach VDI Dokumente, aus denen die Basisanforderungen an das Gesamtsystem und deren gefordertes Zusammenwirken eindeutig hervorgehen. Anmerkung: Vorgabedokumente können z. B. aus bauordnungsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Auflagen, Festlegungen des Betreibers und/oder Anforderungen sonstiger zuständiger Stellen bestehen. Zum Vollprobentest müssen die Prüfergebnisse der Teilsysteme bereits vorliegen. Beispiele für Vorgabedokumente: Brandschutzkonzept/ nachweis Baugenehmigung und Auflagen Funktionsbeschreibungen Brandmeldekonzept Brandfallsteuermatrix Übersichtspläne und Schemata Prüfberichteberichte und Prüfprotokolle der Teilsysteme Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 32
33 Vollprobetest (integrated system test) Der Vollprobetest ist nach VDI ein gewerkeübergreifender Funktionsnachweis für sicherheitsrelevante Anlagen oder Anlagen mit hohem Verfügbarkeitsanspruch und Anlagen mit benutzerspezifischen Anforderungen der aus Wirkprinzipprüfung, Schwarzschaltung und zusätzlichen Prüfungen bestehen kann. Anmerkung: siehe auch VDI 3814 Blatt 3 und VDI 6010 Blatt 2 Beispiel: Vollprobetest EMA Kälteanlagen EDV-Systeme Wirkprinzipprüfung sicherheitstechnischer Anlagen z.b. BMA, NEA, RWA, FLA Kassensysteme TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
34 Wirkprinzipprüfung (system interaction test) Die Wirkprinzipprüfung ist nach VDI eine systemübergreifende Prüfung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit stehender technischer Gewerke. Anmerkung: Die Wirkprinzipprüfung kann ein Teil des Vollprobetests sein. Beispiel: Wirkprinzipprüfung TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
35 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 35
36 VDI 3819 Blatt 2, VDI 6010 Blatt 2 Merkmale für die Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Verschiedene gebäudetechnische Anlagen und Systeme im Gebäude sind miteinander verknüpft. Die Einzelanlagen/ Systeme erfüllen verschiedene Aufgaben und Funktionen. Jedes System hat eine (seine) funktionale Systemgrenze. In Abhängigkeit von der Ausstattung und den Vorgaben des Brandschutzkonzepts sind systemübergreifende Funktionen erforderlich, damit das Gesamtsystem Gebäude im Gefahrenfall ordnungsgemäß funktioniert. Im Brandfall erfolgt die Ansteuerung der Einzelanlagen/ Systeme entsprechend der für den Brandfall festgelegten Brandfallszenarien. Die Ansteuerung der Einzelanlagen/ Systeme erfolgt durch die Brandmeldeanlage oder durch eine andere geeignete sicherheitsgerichtete Steuerung. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 36
37 VDI 3819 Blatt 2, VDI 6010 Blatt 2 Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng., Dipl.-Ing. Steffen Tietze, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 37
38 Inhalte im BS Konzept für eine Brandfallsteuer Matrix In Brandschutzkonzepten wird in der Regel an verschiedenen Stellen auf bestimmte Steuerfunktionen eingegangen. Darunter fallen speziell: Abhängigkeiten von bestimmten Ereignissen im Zuge des Brandgeschehens (z.b. die Erkennung von Brandrauch) oder Abhängigkeiten der Funktionalität einer Brandschutzmaßnahme von anderen Brandschutzmaßnahmen (Wechselwirkungen, z.b. das Öffnen von Zuluftflächen bei Aktivierung von Entrauchungsventilatoren). Nach vfdb sind die Informationen über die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten an einer zentralen Stelle zusammenzufassen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 38
39 VDI 3819 Blatt 2, VDI 6010 Blatt 2 verschiedene gebäudetechnische Anlagen und Systeme im Gebäude Anlagen erfüllen verschiedene Aufgaben und Funktionen jedes System hat eine funktionale Systemgrenze in Abhängigkeit von der Ausstattung und dem Brandschutzkonzept sind systemübergreifende Funktionen erforderlich im Brandfall Ansteuerung der Einzelanlagen entsprechend dem Brandszenario Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 39
40 Inhalte im BS Konzept für eine Brandfallsteuer Matrix Damit in der Praxis der späteren Bewertung und Umsetzung dieser Brandschutzkonzepte die nachfolgenden Prüfstellen bzw. Fachplaner sich nicht der Mühe unterziehen müssen, diese verstreuten Informationen im Sinne des Brandschutzkonzepts zu finden und zu interpretieren, sind nach Auffassung des Referates 1 der vfdb die Ersteller des Brandschutzkonzeptes aufgefordert, die von ihnen konzeptionell vorgesehenen, konzeptionellen Beziehungen im Brandschutzkonzept angemessen an zentraler Stelle zusammenzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 40
41 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Es bedarf einer eindeutigen Festlegung der Interaktionen untereinander: Das Wirkprinzip ist in einer Funktions- und Schnittstellenmatrix festzulegen. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
42 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Planungsschritte für eine Gewerke übergreifende Betrachtung Erstellung eines groben sicherheitstechnischen Steuerungskonzepts für den Brandfall in der Planungsphase, in der über die Ausstattung des Gebäudes entschieden wird. Fortschreibung und Verfeinerung des Steuerungskonzepts und Überführung in eine Funktions- und Schnittstellenmatrix für den Brandfall im weiteren Planungsprozess Erstellung einer detaillierten Brandfallsteuermatrix für die Ausführung und für den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes Erstellung eines Prüfplans für die Wirkprinzipprüfung TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
43 Planungsschritte der gewerkeübergreifenden Betrachtung Vom sicherheitstechnischen Steuerungskonzept zum Prüfplan Konzeptphase Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) Vorplanungsphase Funktions- und Schnittstellenmatrix Detailplanungsphase Brandfallsteuermatrix Abnahmephase (Prüfphase) Prüfplan nach VDI 6010 Bl.3 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
44 Brandfallsteuermatrix, was ist das? Die Brandfallsteuermatrix unterscheidet prinzipiell sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, die entweder als Quellen (Sensoren) oder als Senken (Aktoren) im Zusammenwirken der Anlagen dienen. Brandmeldung Senke 1 Senke 2 Senke 3 Senke n Quelle 1 X X Quelle 2 X X X Quelle 3 X Quelle n X X Grundstruktur einer Brandfallsteuermatrix TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
45 Brandfallsteuermatrix, was ist das? Die Brandfallsteuermatrix stellt die logische Verknüpfung zwischen den Quellen und Senken her und beschreibt die Steuerungsfunktionen. Die Brandfallsteuermatrix ist das Muster für die Steuerungsfunktionen einer Brandmeldeanlage oder einer sicherheitsgerichteten Steuerung. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
46 Brandfallsteuermatrix, was ist das? Die Brandfallsteuermatrix unterscheidet prinzipiell sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, die entweder als Quellen (Sensoren) oder als Senken (Aktoren) im Zusammenwirken der Anlagen dienen. Die Brandfallsteuermatrix stellt die logische Verknüpfung zwischen den Quellen und Senken her und beschreibt die Steuerungsfunktionen. Die Brandfallsteuermatrix ist das Muster für die Steuerungsfunktionen einer Brandmeldeanlage oder einer sicherheitsgerichteten Steuerung. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
47 Brandfallsteuermatrix, was ist das? Die Funktions und Schnittstellenmatrix und später die Brandfallsteuermatrix koordiniert und steuert die Funktionsweise und die Wechselwirkung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke auf Grundlage der Anforderungen eines Brandschutzkonzeptes. Dabei werden Einrichtungen und Bauteile ohne brandschutztechnische Anforderungen in die Brandfallsteuermatrix zusätzlich integriert, wenn ihre Funktion für das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen erforderlich ist. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 47
48 Brandfallsteuermatrix, Qualifikation des Erstellers Welche Qualifikation muss der Ersteller der Brandfallsteuermatrix haben? Grundkenntnisse der Wirk Prinzipien auf allen Gebieten der zu steuernden Anlagen, übergreifendes Wissen auf den objektspezifisch vorhandenen Teilgebieten des Brandschutzes, Kenntnis der landespezifischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Überdurchschnittliches Wissen der zentralen Anlagentechnik, der MSR und BMA (Brandmeldetechnik oder SIL geprüfte Gebäudeleittechnik, je nach Anwendungsfall) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 48
49 Brandfallsteuermatrix, Qualifikation des Erstellers Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 49
50 Forderung einer Brandfallsteuermatrix Die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix muss als Auflage der Baugenehmigung beziehungsweise als Auflage im Prüfbericht des Prüfingenieurs für Brandschutz verankert werden. Beispiel aus dem Jahr 2011 Bericht über die Prüfung des Brandschutzkonzeptes für eine Wohnstätte für Erwachsene mit geistigen und mehrfachen Behinderungen Punkt 10 Prüfbemerkungen Punkt Die unter Punkt des Brandschutzkonzeptes geforderte Funktionsmatrix für den Brandfall ist vor den Installationsarbeiten dem unterzeichnenden Prüfingenieur vorzulegen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 50
51 Forderung einer Brandfallsteuermatrix Die Brandfallsteuermatrix als zentrales Element der Planung der Funktionsabläufe im Brandfall ist durch den Prüfingenieur für Brandschutz zu prüfen?! Kann er dies allein? Es muss geprüft werden, ob die bei den Planungen vorgegebenen Funktionen, Sicherheitsketten und Prozessabläufe im Gebäude erfüllt sind. Die Prüfungen sollen bis ins Detail erfolgen und aufzeigen, wie zum Beispiel die Steuerungen und Regelkreise auf Basis der Anlagenbeschreibung und der ermittelten oder vorgegebenen Anlagenparameter regeln und steuern. Sicherheitsrelevante Vorgaben sind hierbei zwingend einzuhalten. So ist beispielsweise das Prüfen der Signaldurchgängigkeit und Funktion vom Feldgerät über Verkabelung, Trennklemmen, Feldbussystem, Schaltschrank, Koppelrelais mit Handebene, Automationsebene, Bus System zur Gebäudeautomation durchzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 51
52 Voraussetzungen für die Wirkprinzipprüfung (Ist Status) Bei der konsequenten Anwendung der Prüfinhalte bei einer ordnungsgemäßen Prüfung durch den Prüfsachverständigen (PSV) wird deutlich, dass die Umsetzung ohne Weiteres nicht möglich ist! Folgende Sachverhalte sind noch nicht rechtssicher geregelt bzw. festgelegt: Wer erstellt das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk)? Soll das ssk Bestandteil des Brandschutznachweises werden? Welche Form, Inhalt und Detaillierungsgrad muss das ssk aufweisen? Welche fachliche Qualifikation muss der Ersteller eines ssk aufweisen? Wer erstellt die Brandfallsteuermatrix, muss diese geprüft und muss diese genehmigt werden? Wer prüft die Brandfallsteuermatrix? Welche Grundlagen und Vorgaben gibt es für Wirkprinzipprüfungen? Zu welchem Zeitpunkt ist die Wirkprinzipprüfung durchzuführen? Welcher PSV führt anhand der Brandfallsteuermatrix und des Prüfplans die Wirkprinzipprüfung durch (fachliche Schnittstellen)? siehe VDI 6010 Blatt 3 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 52
53 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Wer prüft die Brandfallsteuermatrix, ein zentrales Element der Brandschutzplanung? Brandschutzplaner, Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Brandschutz, die Bauaufsicht? Wer prüft die korrekte Umsetzung der Brandfallsteuermatrix, das nach der Genehmigung geforderte und ordnungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen? Die Prüfsachverständigen für technische Anlagen, siehe MPrüfVO! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 53
54 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 54
55 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Muster Prüfverordnung In 2 Absatz 1 Satz 1 der MPrüfVO : heißt es: Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk Prinzip Prüfung) geprüft werden:... Es ist somit eine Wirkprinzipprüfung durchzuführen, das heißt, die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen müssen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen prüfen. Dies wurde nun eindeutig formuliert, war aber schon seit Jahrzehnten so interpretierbar in den Prüfvorschriften. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 55
56 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Sicherheitstechnische Anlagen im Sinne des Baurechts sind: 1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoß unmittelbar ins Freie be oder entlüften, 2. CO Warnanlagen, 3. Rauchabzugsanlagen, 4. Druckbelüftungsanlagen, 5. Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen, 6. Brandmelde und Alarmierungseinrichtungen, 7. Sicherheitsstromversorgungen. Die sicherheitstechnischen Anlagen werden nach den Prüfverordnungen explicit als eigenständige Anlagen geführt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 56
57 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Sicherheitsrelevante Anlagen Neben den sicherheitstechnischen Anlagen aus den Prüfverordnungen, kann es weitere Anlagen geben, die sicherheitsrelevante Funktionen erfüllen: Sicherheitsrelevante Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechtes können zusätzlich auch sein: Mess Steuer und Regelungstechnik (MSR) Gebäudeautomation (GA), Gebäudeleittechnik (GLT) Diese beiden sicherheitsrelevanten Anlagensysteme werden in den Prüfverordnungen nicht explizit aufgeführt. Eine separate Prüfung dieser Anlagen ist nicht vorgesehen. Eine Berücksichtigung bei der Einzelprüfung ist gemäß Prüfgrundsätzen gefordert. Das Zusammenspiel dieser Anlagensysteme wird zukünftig im Rahmen der Wirkprinzipprüfung geprüft. Die Prüfung der Wechselwirkungen und Verknüpfungen ist bereits seit Einführung der Prüfgrundsätze : verpflichtend. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 57
58 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Am 01./ 02.Juli 2010 fand die 280. Sitzung der Fachkommission Bauaufsicht statt. Hinsichtlich der Prüfungen von technischen Anlagen wurde festgelegt, dass eine Überarbeitung der Prüfgrundsätze und eine Ergänzung und Anpassung der Muster-Prüfverordnung erfolgen sollte. Im Zusammenhang mit den bereitzustellenden Unterlagen wurde über die Darstellung und Prüfung von Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Anlagen diskutiert. Gemäß dem Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht sind die beschreibbaren, zur Schutzzielsicherstellung erforderlichen Wechselwirkungen als Bestandteil des Brandschutznachweises zu betrachten. Die Beschreibung der Wechselwirkungen sicherheitstechnischer Anlagen soll in der nächsten Novellierung der Muster- Bauvorlagenverordnung Bestandteil des Brandschutznachweises sein Wirkprinzipprüfungen
59 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige, Fassung November Wirkprinzipprüfungen
60 Bauordnungsrechtliche Grundlagen Die bauordnungsrechtliche Anforderungen aus der MPrüfVO : wird in den Muster-Prüfgrundsätzen : mit Redaktionsstand vom konkretisiert. Dementsprechend wurde der Prüfumfang auf alle Anlagen erweitert mit der Forderung der Prüfung der: Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept Wirkprinzipprüfungen
61 Beispiele für Forderungen Wirkprinzipprüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 61
62 Beispiele für Forderungen Wirkprinzipprüfung Niedersachsen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 62
63 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 63
64 Vorbereitung der Wirkprinzipprüfung bei Erstprüfung Fertig gestellte Anlagen 1:1 Test der Anlagen Erstprüfung durch Prüfsachverständige / Sachkundige Ohne wesentliche Mängel Wirkprinzipprüfung Vorbereitung der Wirkprinzipprüfung bei Erstprüfung Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Wirkprinzipprüfungen
65 Vorbereitung der Wirkprinzipprüfung bei Erstprüfung Es muss allen Beteiligten klar sein, dass nur durch das betriebssichere und wirksame Zusammenwirken der einzelnen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen, die im Brandschutznachweis aufgestellten Schutzziele erfüllt werden können. erst auf der Grundlage der abgeschlossenen Einzelprüfungen der Beteiligten Anlagen, die ohne wesentliche Einbau- und Funktionsmängel sein müssen, erst die Wirkprinzipprüfung durchgeführt werden kann. es für die Durchführung einer Wirkprinzipprüfung einer umfangreichen Vorbereitung und eines Prüfplans bedarf um nachvollziehbare und reproduzierbare Ergebnisse zu erlangen Wirkprinzipprüfungen
66 Vorgabedokumente für Wirkprinzipprüfungen Baugenehmigung und Auflagen geprüfter Brandschutznachweis die Abnahme- und Prüfprotokolle aller Teilsysteme Nachweis der Prüfung der Schnittstellen der Teilsysteme Funktionsbeschreibung des Gesamtsystems einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den Teilsystemen Schnittstellen- und Funktionsmatrix z.b. nach VDI 6010 Blatt 1 Brandmeldekonzept, Konzept für Rauchableitung und -freihaltung Anlagendokumentationen Steuerungsfunktionen der Einrichtungen und Bauteile Übersichtspläne zur Identifikation von Quellen und Senken Wirkprinzipprüfungen
67 Prüfplan Prüfplan ist nach VDI die Einzelbeschreibung von Szenarien innerhalb eines Gesamtsystems zur Durchführung und Dokumentation des Vollprobetests. Anmerkung: Der Prüfplan ist Teil der Prüfanleitung nach Anhang A. Prüfszenario für Auslöseszenario: Nr Prüfgruppe: Quellen 1-3 Senken Senke 1 Senke 2 Senke 3 Senke 4 Senke n Auslösemuster X Ja Grundstruktur und Beispiel für einen Prüfplan X X Prüfergebnis Nein Bem. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wirkprinzipprüfungen
68 Prüfplan Prüfplan ist nach VDI die Einzelbeschreibung von Szenarien innerhalb eines Gesamtsystems zur Durchführung und Dokumentation des Vollprobetests. Anmerkung: Der Prüfplan ist Teil der Prüfanleitung nach Anhang A Wirkprinzipprüfungen
69 Gliederung des Vortrages 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip-Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Wirkprinzipprüfungen
70 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Erscheinungstermin der VDI 6010 Blatt 3 war der 1. November Wirkprinzipprüfungen
71 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Wirkprinzipprüfungen
72 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Quelle: Wirkprinzipprüfungen
73 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Anwendungsbereich Die VDI 6010 Blatt 3 soll angewendet werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen vorliegt: Bei jeder Art einer Ansteuerung einer sicherheitstechnischen Anlage oder eines Systems durch ein Fremdsystem Bei Verknüpfung sicherheitsrelevanter Anlagen mit nichtsicherheitstechnischen Systemen zur Feststellung der Rückwirkungsfreiheit nicht sicherheitsrelevanter Systeme auf Systeme, die Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen Der in dieser Richtlinie dargestellte Ablauf und die darin vorgestellten Hilfsmittel dienen der Unterstützung von Vollprobetests. Der Vollprobetest besteht aus mehreren Arbeitsschritten, die nacheinander vollständig abgearbeitet werden müssen. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Prüfung des Gesamtsystems. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 73
74 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 74
75 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 75
76 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Übersicht VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 76
77 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Detail VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 77
78 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Detail VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 78
79 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 79
80 Qualifikation des Verantwortlichen für den Vollprobetest Verantwortlicher für Vollprobentest (zum Beispiel leitender Prüfsachverständiger) Grundlegende Kenntnisse bauordnungsrechtlicher Anforderungen Grundlegende Kenntnisse über Anlagenfunktionen der anzusteuernden Systeme Besondere Kenntnisse im Bereich BMA und MSR (GA), im Besonderen der Schnittstellen Qualifikationen des Verantwortlichen für den Vollprobetestes VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 80
81 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Prüfanleitung mit Prüfplänen Eine vollständige Prüfanleitung mit Prüfplänen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Durchführung eines Vollprobetests. Prüfanleitung und Prüfpläne sind vor dem Vollprobetest zu erstellen. Zur Erstellung der Prüfanleitung und der Prüfpläne sind die Vorgabedokumente heranzuziehen. Der Verantwortliche für den Vollprobetest bestimmt, welche Prüfszenarien zu prüfen sind. Bei der Aufstellung der Prüfanleitung mit den Prüfplänen für die einzelnen Prüfszenarien sind u.a. die folgenden Prüfbedingungen zu beachten: Brand/Explosion Bombenalarm/Amokalarm Ausfall der Energieversorgung Witterungseinflüsse (Wind, Hochwasser, Blitzschlag und Überspannungen) Nutzungsbezogene Betreiberanforderungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 81
82 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Prüfanleitung mit Prüfplänen Durch die Prüfanleitung für den Vollprobetest werden keine neuen Anforderungen an die Systeme gestellt. Mit den Einzelprüfungen und der erforderlichen Dokumentation der Teilsysteme gemäß Abschnitt 5.4 wird die Prüfgrundlage für das Gesamtsystem erstellt. Hierzu zählen: Alle Vorgabedokumente aus Abschnitt 5.4 Vereinfachung von Prüfschritten (z.b. Stichprobenregelungen, Auslösen von Prüfgruppen) Prüfpläne entwerfen und als Anhang bereitstellen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 82
83 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 83
84 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Prüfgruppe 112 Brandmeldung 0112/1-10 (Quelle) Brandmeldung 0113/1-5 (Quelle) Brandmeldung 0116/1-17 (Quelle) Auslöseszenario 23-1 Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 34/2 Senke(n): Abschalten Lüftungsanlage Optischer Signalgeber Aufzug 6 Alarmierungsgruppe 15 Löschbereich 12/5 Auslösemuster 15 : ausgewähltes Prüfszenario Beispiel für ein Prüfszenario innerhalb eines Auslöseszenarios VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 84
85 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Prüfplan Excel-Empfehlung für einen Prüfplan VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 85
86 VDI 6010 Blatt 3 (Normungsstand) Prüfplan Excel-Empfehlung für einen Prüfplan VDI 6010 Blatt 3/Dipl.-Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 86
87 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 87
88 Wiederkehrender Vollprobetest Die Fristen für den regelmäßigen Vollprobetest gemäß VDI 6010 Blatt 3 können im Prüfplan (Drehbuch) festgelegt werden. Dies wird in der Schweiz derzeit in dieser Form praktiziert. Ist im Prüfplan keine Festlegung getroffen, ist in Anlehnung an die jeweils geltende Prüfverordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht, eine wiederkehrende Prüfung mindestens innerhalb einer Frist von derzeit drei Jahren durchzuführen. Kürzere Intervalle können sich beispielsweise aus Anforderungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder als notwendige Maßnahme zur Erhöhung der funktionalen Sicherheit ergeben. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erfordern vielfach deutlich kürzere Wartungs und Prüfintervalle. Diese Prüfungen haben unabhängig vom Vollprobetest zu erfolgen. Der Vollprobetest ersetzt die erforderlichen Einzelprüfungen nicht. Bei wiederkehrenden Prüfungen kann eine gleichzeitige gemeinsame Durchführung von Prüfungen wirtschaftlich sinnvoll sein (z.b. natürliche Entrauchungsanlagen mit CO2 Patronen, Stromerzeugungsaggregate, Feuerlöschanlagen mit Probeflutungen u.s.w) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 88
89 Vollprobetest nach wesentlicher Änderung Nach einer technischen Änderung der baulichen Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung einer technischen Anlage mit Auswirkung auf die Schnittstellen oder das Zusammenwirken mit anderen Anlagen/Systemen hat bei bauordnungsrechtlich geforderten Anlagen unverzüglich ein Vollprobetest zu erfolgen (Anlehnung an Muster PrüfVO). Bei allen anderen Anlagen wird ein erneuter Vollprobetest empfohlen. Die Verantwortung für die Veranlassung eines Vollprobetests nach wesentlicher Änderung liegt beim Bauherrn/Betreiber. Es wird empfohlen einen Sachverständigen zur Beurteilung dieser Notwendigkeit einzubeziehen, dies kann der leitende Prüfsachverständige aus der Erstprüfung bzw. der letzten Wiederkehrenden Prüfung sein. Hinweis: Auch die Änderung des ssk, der Brandfallsteuermatrix und / oder des Prüfplanes stellen wesentliche Änderungen dar, die eine unverzügliche Prüfung der Funktionsabläufe im Hinblick auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der betroffenen angesteuerten sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen erfordern. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 89
90 Erstmalig, Wiederkehrend, nach Änderung Durchführung des Vollprobetests/ der Wirkprinzipprüfung Erstprüfung; Erstmalig vor Inbetriebnahme bei Neubau Wiederkehrende Prüfung; Nach Bauordnungsrecht innerhalb einer Frist von derzeit drei Jahren. Prüfung nach Änderung; Nach einer technischen Änderung der baulichen Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung einer technischen Anlage mit Auswirkung auf die Schnittstellen oder das Zusammenwirken mit anderen Anlagen/ Systemen hat bei bauordnungsrechtlich geforderten Anlagen unverzüglich ein Prüfung zu erfolgen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 90
91 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip-Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Wirkprinzipprüfungen
92 Beispiel Tagesablauf einer Wirkprinzipprüfung Dipl.-Ing. Dirk Borrmann Wirkprinzipprüfungen
93 Wirkprinzipprüfungen Dipl.-Ing. Dirk Borrmann
94 Wirkprinzipprüfungen Dipl.-Ing. Steffen Tietze, MEng.
95 Wirkprinzipprüfungen Dipl.-Ing. Dirk Borrmann
96 Wirkprinzipprüfungen Dipl.-Ing. Dirk Borrmann
97 Gliederung 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Zusammenspiel der einzelnen Anlagen 4. Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan 5. Vollprobetest / Wirkprinzip Prüfung 6. Das Wirkprinzip im Lebenszyklus 7. Beispiele 8. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 97
98 Zusammenfassung 1. Die Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz in Verbindung mit erforderlichen Ansteuerungen verschiedener Anlagen und Einrichtungen nimmt zunehmend breiteren Raum in der Gebäudeplanung, insbesondere bei der Erstellung von Brandschutznachweisen/ konzepten ein. 2. Neben dem Bauordnungsrecht (Personenschutz) können Umweltschutz oder Sachschutz eine vertragliche Rolle spielen. Dies kann über die bauordnungsrechtlich erforderliche Wirkprinzipprüfung hinausgehend detailliertere Prüfungen im Rahmen eines Vollprobetests nach sich ziehen. 3. Es ist unstrittig, dass sich die Ausführungsqualität sowie die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionssicherheit von Brandschutzmaßnahmen in der Praxis verbessern muss. 4. Die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen setzt Sachkenntnis und Fachkompetenz der Prüfenden voraus. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur durch Prüfsachverständige prüfpflichtige Bestandteile funktionsfähig sein müssen, sondern auch die nicht prüfpflichtigen Komponenten. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 98
99 Zusammenfassung 5. Die Inbetriebnahmen aller Brandschutzeinrichtungen sind durch die jeweils Verantwortlichen (zum Beispiel Fachbauleiter, Bauüberwachende) zu begleiten und sicherzustellen. 6. Durch Erstellung und Realisierung einer Brandfallsteuermatrix erfolgt die Koordinierung und Steuerung der Funktionsweisen der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen. Nach allen bauordnungsrechtlichen Prüfungen der Einzelanlagen ist in der Regel ein Vollprobetest beziehungsweise eine Wirkprinzipprüfung auf der Basis der Brandfallsteuermatrix erforderlich. 7. Die Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen ist eine elementare Aufgabe des Bauherrn/Betreibers. Diese ist zur Sicherstellung von wiederkehrenden Prüfungen an den einzelnen Anlagen als auch bei der Wirkprinzipprüfung elementare Grundlage zur Sicherstellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 99
100 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 100
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