Prüfsachverständigentag der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

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1 AK Technische Gebäudeausrüstung der Fachkommission Bauaufsicht Prüfsachverständigentag der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt Groß-Kreutz, 14. November Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Angesprochene Themengebiete Musterverordnung für Prüfsachverständige und Prüfingenieure Muster-Prüfverordnung Muster-Prüfgrundsätze Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Muster-Bauvorlagenverordnung Qualitätsmonitoring Erfahrungen aus NRW 2 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

2 Musterverordnung für Prüfsachverständige und Prüfingenieure Änderungen der M-PPVO aufgrund Abstimmungen der FK BAB und FK BT Zuarbeit für die Prüfsachverständigen TGA: AK TGA Anerkennungsverfahren neu geregelt 3 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Musterverordnung für Prüfsachverständige und Prüfingenieure Änderungen der Fassung Dezember Komplette Neunumerierung - Detailliertere Regelungen zu den Prüfungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens -> für TGA weiterhin Fachbegutachtungen - Keine Änderung der Altersgrenze 68 Jahre - Bachelor / Master können Ingenieure sein - Trennung der Fachrichtung Druckbelüftung von MRA / NRA 4 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

3 Musterverordnung für Prüfsachverständige und Prüfingenieure Änderungen der Fassung Dezember Prüfung führt zur Bescheinigung der Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Anforderungen - Wenn festgestellte Mängel nicht fristgemäß beseitigt werden -> Bauaufsichtsbehörde ist über diese Mängel zu unterrichten. - damit Klarstellung, dass rechtliches Forderung über Nennung der Mängel besteht - Vergütung im Muster nach Stundensatz 5 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Muster-Prüfverordnung - Weiterhin nur Auswahl an Sonderbauten prüfpflichtig -> landesspezifisch auch längere Liste möglich - Alle anderen Sonderbauten > Prüfpflicht in Baugenehmigung anzuordnen - Merke: Hinweise in Baugenehmigung auf Prüfpflicht hebeln Prüfverordnung nicht aus - Aufnahme Prüfpflicht für bestimmungsgemäßen Zusammenwirken von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) - Merke: Baurechtlich wird Zusammenwirken nicht vorgeschrieben -> ergibt sich aus Planung 6 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

4 Muster-Prüfgrundsätze - Novellierung durch redaktionelle Zusammenfassung - Ergänzung von bisher nicht berücksichtigten Sachverhalten - geben den grundsätzlichen Rahmen, was zu prüfen ist - Prüfumfang obliegt Verantwortung des Prüfsachverständigen - fehlende Prüfgrundlagen -> Prüfung kann Auflagen der Baugenehmigung nicht berücksichtigen 7 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Muster-Prüfgrundsätze - Hinsichtlich des Prüfumfang differenzierte Auffassungen in den Ländern -> was prüft Bauaufsicht bei Abnahme, was Prüfsachverständiger - Keine Prüfpflicht der Inhalte von Verwendbarkeitsnachweisen -> wenn Zweifel daran bestehen -> Aufsicht dazu befragen ändert jedoch nichts an der Prüfgrundlage - Prüfgegenstand (Mangel) wäre allerdings Verwendung außerhalb des zugelassenen Bereiches - > fehlender Nachweis der Gebrauchstauglichkeit 8 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

5 Diskussion diverser Sachverhalte im AK: - Notwendigkeit von redaktionellen Anpassungen aufgrund der Fragen vergangener Jahre - Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen aufgrund fehlerhafter Auslegungen und Verstößen bei Wohnungslüftung und WC-Entlüftung - Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen für Laborabluft - Notwendigkeit von Anpassungen zu Klassifizierung / Leistungsvermögen 9 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Ergebnisse der Diskussionen müssen erst durch Gremien verabschiedet werden bevor sie veröffentlicht werden -> darum heute nur Erläuterungen von Problemlagen und Lösungsvariante(n) Anwendung des Dargestellten im Rahmen von Einzelfallgenehmigungen denkbar 10 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

6 Notwendigkeit von redaktionellen Anpassungen aufgrund der Fragen vergangener Jahre: Text der M-LüAR wurde in 2005 aufgrund intensiver Beratungen verabschiedet alle relevanten Kreise durch ständige Gäste im AK TGA vertreten -> Bringschuld von Einwenden Lediglich in 2010 redaktionelle Anpassung von Verweis auf DIN : Im Ergebnis keine Anpassungen notwendig Auch aufgeworfene Fragen nach einem vertieften Regelungswunsch kann nicht gefolgt werden -> Sachverstand und Ingenieurwissen muss genutzt werden! 11 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen aufgrund fehlerhafter Auslegungen und Verstößen bei Wohnungslüftung und WC-Entlüftung: Festgestelltes Problem war die regelmäßig rechtswidrige Verwendung von Absperrvorrichtungen K 30/ in Wohnungslüftungsanlagen Lösungsweg Fachgespräch mit Herstellern der Absperrvorrichtungen zur Auslotung möglicher Lösungen - Reduktion Prüfzyklen, Motorisierung, Herstellerdilemma: nationales Produkt Klappe 12 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

7 Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen aufgrund fehlerhafter Auslegungen und Verstößen bei Wohnungslüftung und WC-Entlüftung: Beabsichtigte Lösung: Neustrukturierung des Abschnittes 7 der M-LüAR Grundsatzlösung mit DIN EN Brandschutzklappen Brandschutzvarianten mit abgestuften Anforderungen Ziel: Immer die Klassifizierung nach DIN EN Ziel: Auch kein weiterer nationaler Zulassungsbereich Ziel: Auch keine Absenkung des brandschutztechnischen Standards 13 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen für Laborabluft: Anlass Fehlerhafte Anwendung von BSK in Laborabluft Ausschluss bestimmter Anwendungen in DIN EN / Abz s 14 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

8 Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen für Laborabluft: Lösungen in M-LüAR > direkter Verweis besonderer Anforderungen korrosive Atmosphäre Bild 4 M-LüAR 2005 ist seit 1977 praktisch unverändert -> Lüftungsleitung aus Kunststoff in feuerwiderstandsfähiger Leitung verlegt damit auch in F Schacht / Kanal zulässig Aufnahme der Möglichkeit für die betreffende Anwendung allgemein bauaufsichtlich zugelassenes Absperrelement zu verwenden -> ähnliche Systematik wie bei Küchenabluft 15 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Notwendigkeit von Anpassungen zu Klassifizierung / Leistungsvermögen: - an diversen Stellen bauaufsichtliche Begriffe feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig sowie alten nationale Klassen F 30/60/90, K30/60/90.. verwendet - Transformationstabelle in der BRL zu finden: DIN EN Text M-LüAR daher für dieses Aussagen nur marginal angepasst z.b. EI 90(v e h o i o)-s [ehemalige nationale Klassifizierung: K 90]) 16 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

9 - M-LüAR kann keine Anwendung finden für Entrauchungsanlagen, die auch zu Lüftungszwecken genutzt werden dürfen! - Entrauchungsanlagen sind nur mit Bauprodukten für Entrauchungsanlagen zu errichten - Lüftungsanlagen, die zur unterstützenden Rauchableitung im Brandfall weiterbetrieben werden sollen, beenden den Betrieb bei bestimmungsgemäßen Auslösen der Absperrvorrichtungen 17 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Diskussion diverser Sachverhalte im AK: Keine Notwendigkeit von redaktionellen Anpassungen aufgrund der Fragen vergangener Jahre Notwendigkeit von inhaltlichen Anpassungen in: - Abschnitt 1 und 3 Vorräume /Schleusen - Abschnitt 4 Leitungsführung durch feuerwiderstandsfähige raumabschließende Bauteile - Abschnitt 5 Funktionserhalt 18 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

10 Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Diskussion diverser Sachverhalte im AK: - Vorräume /Schleusen als Teile der notwendigen Rettungswege sollen wie notwendige Treppenräume behandelt werden - Treppenräume sind die höherwertigere Rettungswege als Flure - Aufgreifen des Sicherheitsniveaus aus MHHR und MGarVO 19 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Diskussion diverser Sachverhalte im AK: Abschnitt 4 Leitungsführung durch feuerwiderstandsfähige raumabschließende Bauteile - Anpassungen an marginale Veränderungen der MBO Anpassungen der Abstandsmaßes zu AbZ s auf Grundlage der Prüfregeln -> zukünftig 200 mm - Noch klärungsbedürftig -> Ist Verlegen einzelner Leitungen in Wandschlitzen /-ecken neu zu fassen? 20 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

11 Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Diskussion diverser Sachverhalte im AK: Abschnitt 5 Funktionserhalt - Problem der Verteilerumhausungen -> Wärmebelastung und Abfuhr - Zugelassene Verteilergehäuse werden ohne Einbauten (ohne Belastung) geprüft - Handwerker -Lösung Verkleiden mit Brandschutzbauplatten / Klappen etc. - Aufbau von Alarmierungsanlage <-> BMA Durchschleifen über loops ersetzt nicht unterbrechungsfreien Funktionserhalt 21 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Muster-Bauvorlagenverordnung - In den letzten Jahren seit 2007 keine Veränderungen - Brandschutznachweis -> 11 -> notwendige Angaben aufgelistet, sowie für Beurteilung erforderliche ggf. zu ergänzende Angaben - Kann auch objektbezogenes Brandschutzkonzept sein - Aufbewahrungspflichten für die Unterlagen Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

12 Qualitätsmonitoring Erfahrungen aus NRW - Erstmals durchgeführt nach Verpflichten der Sachverständigen auf Beachtung der Prüfgrundsätze -> Umsetzungserfolg prüfen - Seitdem bereits zweimal von Anerkennungsstelle wiederholt -> wird in weiteren Zeiträumen wiederholt werden - Vergleichbare Qualitätskontrolle aus anderen Anerkennungsbereichen nicht bekannt -> wäre aber sicherlich auch sinnvoll - Ergebnisse auf den WEB Seiten Bezirksregierung Düsseldorf zu finden Detailbereich PrüfVO NRW 23 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Qualitätsmonitoring Erfahrungen aus NRW Folge des 1. Monitorings: Bauaufsichtsbehörden haben SaS und SK Prüfungen stärker geprüft Hinweise an SaS und Bauaufsicht, was stärker zu beachten ist, u.a. Beauftragung durch Bauherrn / Betreiber Beachtung der Prüfgrundsätze, insb. Berichte Fristangaben zur Mängelbeseitigung in Prüfberichte Wirksamkeit und Betriebssicherheit nur bei Übereinstimmung mit der Baugenehmigung 24 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

13 Qualitätsmonitoring Erfahrungen aus NRW - Mittlerweile vier Erfahrungsaustausche durchgeführt vorr der nächste -> leider immer nur landesspezifisch, da auch Länderanerkennung - Novellierung der TPrüfVO NRW zur PrüfVO NRW - Ordnungswidrigkeitenregelung bei Verstößen gegen PrüfVO NRW für Prüfsachverständige - Bereits schon 2005 wurden Inhalte von Brandschutzkonzepten diskutiert zwischen Konzeptersteller und SaS - Aufnahme der Prüfgrundsätze als Anhang der VO 25 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz, Angesprochene Themengebiete Musterverordnung für Prüfsachverständige und Prüfingenieure Muster-Prüfverordnung Muster-Prüfgrundsätze Muster-Leitungsanlagenrichtlinie Muster-Bauvorlagenverordnung Qualitätsmonitoring Erfahrungen aus NRW 26 Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

14 Noch Fragen? Per Mail Oder Obmann AK TGA d. FK Bauaufsichtl Groß-Kreutz,

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