Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium. Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene

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1 Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene TOP 2) Auswirkungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) auf Planer, Ausführende und Sachverständige Messe SHK ESSEN, 14. März 2014 Ingenieurbüro Peter Vogelsang Fon: Am Clarenhof 15 Fax: Köln Mail: t-online.de 1

2 CE CE Kennzeichnung was heißt das eigentlich? Certified Error Chinese Export Confusion Everywhere Communauté Européennes (Europäische Gemeinschaft) CE = Reisepass des Produktes => freier Warenverkehr aber keine Garantie für Brauchbar-/Verwendbarkeit Ursprüngliche Ziele: Friede, Freiheit, Sicherheit, Demokratie => Stabilität, Wertegemeinschaft 2

3 Binnenmarkt in Europa Alte Bauproduktenrichtlinie sollte in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden - In D durch Bauproduktengesetz - Schweden, England und Portugal gingen von optionalen Bestimmungen aus. Das Bauproduktengesetz trat 1998 in Kraft. Die letzte Änderung des Bauproduktengesetzes vom hat mit dem Ursprung nichts mehr gemeinsam. Das Bauproduktengesetz ist einerseits ein Durchführungsgesetz für die Bauproduktenverordnung, andererseits regelt es heute nur noch Details zu Prüfstellen und notifizierten Stellen sowie zu Bußgeldern. 3

4 Binnenmarkt in Europa Seit Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 (gesamte EU) Aus 24 Artikel Bauproduktenrichtlinie wurden 68 Artikel Bauproduktenverordnung Bauproduktenverordnung beginnt auf Seite 6 von 39, vorher allgemeine Erläuterungen und Gründe 4

5 BauPVO 5

6 BauPVO 6

7 BauPVO Kap. I Art. 1 Artikel 1 - Gegenstand Diese Verordnung legt fest. Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte Inverkehrbringen = 1. Verkaufen Bereitstellung a. d. Markt = z. B. Handel harmonisierten Regeln = hen, z. B. EN wesentlichen Merkmale = produktabhängig, bei BSK siehe Anhang ZA der EN => Nicht geregelt: Verwendung der Bauprodukte 7

8 BauPVO - Stellen Notifizierende Stellen (In D wird das das DIBT sein) Notifizierte Stellen Akkreditierte Prüfstellen (DAkkS) Stellen zur Überwachung der WPK (Werkseigenen Produktionskontrolle) Marktüberwachung Technische Bewertungsstellen (ETB) Notifizierte Produktzertifizierungsstelle 8

9 BauPVO - Grundanforderungen Die 7 Grundanforderungen der Bauproduktenverordnung : - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit - Brandschutz - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung - Schallschutz - Energieeinsparung und Wärmeschutz - Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Zu finden im Anhang I 9

10 Verwendung von Bauprodukten = Aufgabe Planer, Fachunternehmer etc. Notwendige Leistung siehe BauO, BRL, LTB, LüAR etc. F / EI Brand darf von diesem Abschnitt nicht in diesen Abschnitt überspringen 10

11 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema K PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung 11

12 Bauregellisten -> Service -> Dokumente und Listen -> Technische Baubestimmungen oder -> Bauregellisten oder -> Liste der europ. harmon. Normen 12

13 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 1 13

14 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 1, Anlage 14

15 Prüfnorm EN zur Produktnorm EN

16 Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen -> Service -> Dokumente und Listen -> Technische Baubestimmungen oder -> Bauregellisten oder -> Liste der europ. harmon. Normen 16

17 Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen 17

18 Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen 18

19 Bestandteile des Abschlusses gemäß den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung BSK als Überströmeinrichtung besteht aus - Bandschutzklappe (mit allg. bauaufs. Zul. Z-41.3-xxx oder CE / Leistungserklärung) - Abschlussgitter beidseitig - Rauchauslöseeinrichtung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (Z-78.6-xxx) - Federrücklaufmotor, Haftmagnet DIBt-Zulassung Z FK BR-Ü 19

20 Auszug aus den Zulassungen Z Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung 20

21 Auszug aus den Zulassungen Z Lüftungsbaustein etc. DIBt-Zulassung Z PX-G FR90F 21

22 Auszug aus den Zulassungen Z Lüftungsbaustein etc. 22

23 MBO 2002, 29 Trennwände (2) Trennwände sind erforderlich 1. zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren, 2. zum Abschluss von Räumen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, 3. zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss. (5) Öffnungen in Trennwänden nach Absatz 2 sind nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind; sie müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben. 23

24 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 2 24

25 MBauO 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall ZiE Zustimmung im Einzelfall 1 Mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde dürfen im Einzelfall Festgestellte Mängel: keine, 2 x ZiE 1. Bauprodukte, die nach Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen, hinsichtlich der nicht berücksichtigten Grundanforderungen an Bauwerke im Sinne des 17 Abs. 7 Nr. 2, 2. Bauprodukte, die auf der Grundlage von unmittelbar geltendem Recht der Europäischen Union in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen, hinsichtlich der nicht berücksichtigten Grundanforderungen an Bauwerke im Sinne des 17 Abs. 7 Nr. 2, 3. nicht geregelte Bauprodukte verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit im Sinne des 3 Abs. 2 nachgewiesen ist. 2 Wenn Gefahren im Sinne des 3 Abs. 1 nicht zu erwarten sind, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall erklären, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist. => keine ZiE für CE-gekennzeichnete BSK nach EN

26 Zeitstrahl Entwicklung zum CE-Zeichen für Brandschutzklappen (hen 15650) (BauPVO) Bauproduktenrichtlinie (1989) / Bauproduktengesetz EG-Konformitätszertifikat Bauproduktenverordnung Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit Koexistenzperiode hen hen Leistungserklärung (DoP) abz ZiE abz oder CE oder ZiE (Zustimmung im Einzelfall) Ware wurde bereits in Verkehr gebracht: Verwendung solange Geltungsdauer der abz CE-Kennzeichen abz für Brandverhalten, gesundheitliche Unbedenklichkeit sowie der Umweltverträglichkeit i. V. mit CE: Z abz für: BSK Küchenabluft, BSK Unterdecken, BSK 18017, Überströmklappen sowie Rauschschutzklappen und Rauchauslöseeinrichtungen 26

27 Entrauchung Entrauchung im Baurecht ja Schutzziel nur Unterstützung der Feuerwehr Materielle Grenzen des Baurechts eingehalten ja nein nein Entrauchung nach LBO Industriebau-Richtlinie VersammlungsstättenVO VerkaufsstätttenVO Hochhaus-Richtlinie usw. Entrauchung mit qualifizierten Entrauchungsanlagen NRA nach DIN EN und z. B. DIN MRA nach DIN EN und z. B. DIN RDA nach DIN

28 Kaltrauch Google: Kaltrauch: 821 x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am , x gefunden am Die Definition der Temperatur von Kaltrauch ist nur in der Fleisch- und Fischwirtschaft belegt: Kaltrauch: C, teilweise bis 28 C Warmrauch: ca. 30 C Heißrauch: C VDI 3819 Blatt 2, Brandschutz in der Gebäudetechnik, Januar Kapitel 2, Kaltrauch: Als Kaltrauch werden Rauchgase bezeichnet, die nur eine geringe Temperaturdifferenz zur Umgebungsluft aufweisen und ohne zusätzliche Luftströmung nicht abgeleitet werden können (Kaltrauch = Entrauchung von Kaltrauch). 28

29 Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Entrauchung MBO 2002 (Musterbauordnung -> Regelbauten) Anforderungen: Treppenräume mit Rauchableitungsöffnungen Entrauchung wird oftmals in Brandschutzkonzepten gefordert, i. d. R. - Entrauchung 300 C - Kaltentrauchung Hinweis: Kaltentrauchung ist bauordnungsrechtlich nicht definiert und formell mangelhaft. Grund: In der Bauregelliste wird kalt und warm / heiß nicht unterschieden, Definitionen lediglich in der DIN ; niedrigste Klassifizierung F200 (bis 200 C). In Brandschutzkonzepten bedeutet Kaltentrauchung i. d. R. - Temperaturen bis 72 C oder - Temperaturen bis 130 / 200 / 300 C 29

30 Bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Entrauchung Sonderbau-Verordnungen und -Richtlinien mit Anforderungen an die Entrauchung: - Muster-Hochhausrichtlinie MHHR 2008 Anforderungen: Fenster von Hand öffnen reicht aus Feuerwehraufzug und Treppenraum mit Druckbelüftungsanlage - Muster-Industriebaurichtlinie M IndBauRL 2000 Anforderungen: Entrauchung natürlich oder maschinell - Muster-Schulbau-Richtlinie MSchulbauR 2009 Anforderungen: Entrauchung von Hallen über Öffnungen - Muster-Verkaufsstättenverordnung MVkVO 1995 Anforderungen: ohne Sprinkler: Entrauchung natürlich oder maschinell mit Sprinkler: Weiterbetrieb der Lüftungsanlagen ( Kaltentrauchung ) - Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV 2005 Anforderungen: < 1000 m²: Entrauchung natürlich oder maschinell > 1000 m²: Entrauchung maschinell (30 Min. 300 C) 30

31 _bautechnik/brandschutz/2006_07_19_brandschutzklappen.pdf (siehe auch 53. DIBt-Sitzung am 20. und 21 Sept. 2004) 31

32 Auszug aus der Bauregelliste A Teil 2 32

33 Auszug aus der Bauregelliste A Teil 3 33

34 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 1 34

35 Auszug aus der VDI 3803 Blatt 1, Februar

36 36

37 RLT-Richtlinie 04 37

38 Max. Türöffnungskraft = 100 N Δp 50 Pa Differenzdruck im Raum Δp 50 Pa 1013 hpa 50 Pa = 1012,5 hpa p V = m R T Pa Pa = 0,9995 Bsp.: m 2, 3 m V = m 3 0,5 = ^ 1,5 m 3 0,9995 = 0,05 % = 0, m 3 /h = 8,3 m 3 /s - 50 Pa = ^ 0,18 s 38

39 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema - Entrauchung M M M M EK 2 EK 2 EK 2 EK 2 EK 2 PM R4 Flur R3 R2 Fenster F 30 / F 90 - Wand M M M RM Zuluft / Abluft L 90 - Leitung M RM M Brandschutzklappe mit Motor RM EK Entrauchungsklappe R1 RLT Rauchschutzklappe RM Elastischer Stutzen Rauchauslöseeinrichtung 39

40 Planungsbeispiel, brandschutztechnisches Schema - Entrauchung M M M M EK M EK 2 EK 2 EK 2 EK 2 EK 2 EK EK EK EK EK EK R4 Flur R3 EK R2 M PM R1 RLT 40

41 Bauregellisten -> Service -> Dokumente und Listen -> Technische Baubestimmungen oder -> Bauregellisten oder -> Liste der europ. harmon. Normen 41

42 Auszug aus der Bauregelliste A Teil 1, Anlagen 42

43 Auszug aus der Bauregelliste A Teil 1, Anlagen 43

44 Auszug aus der Bauregelliste A Teil 1, Anlagen 44

45 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 1 45

46 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 1, Anlage 46

47 Auszug aus der Bauregelliste B Teil 1, Anlage 47

48 Bauregelliste EI 120 (v edw - h odw, i<->o) S C MA multi HOT 400/30 EI 90 (v edw - h odw, i<->o) S C MA multi EI 90 (v ed, i<->o) S 500 C 300 MA multi EI 90 (v ed, i<->o) S 500 C 300 AA multi = AA stellt eine Abweichung zur BRL A Teil 1 Anhang Tabelle 2 dar 48

49 Entrauchungsklappen, Klassifikation EI 120 (v edw - h odw, i<->o) S C MA multi HOT 400/30 EI 120 Raumabschluss und Isolierung 120 Minuten v edw h odw Verwendung vertikal / horizontal in Leitung (duct) und Wand / Decke (wall) vertikale Achslage in der Wand muss separat nachgewiesen werden i<->o inside outside (Antrieb kalte und heiße Seite geprüft) S smoke, rauchdicht bei Unterdruck bis Pa = Druckstufe 3 (auch Pa oder 500 Pa möglich); Zuluft immer max. 500 Pa C close, x Zyklentest AUF-ZU = Entrauchungsklappe mit Lüftungsfunktion (auch C 300 möglich, dann reine Entrauchungsklappe) MA manuelle Auslösung automatische ausgelöste Klappe muss 25 Minuten übersteuerbar sein (muss nach 25 Min. im Brandfall noch öffnen) (auch AA möglich [autom. Ansteuerung], in Deutschland ist MA vorgeschrieben multi Einbau in feuerwiderstandsfähige Leitungen oder Bauteile (auch single möglich = Einbau an oder in Stahlblech-Entrauchungsleitungen HOT 400/30 Nachweis der Funktionsfähigkeit bei 400 Grad über 30 Minuten (Österreich) 49

50 Entrauchungsklappen, zukünftige Besonderheiten Klassifizierungen für Entrauchungsklappen siehe - Bauregelliste A Teil 1, Anlage, Tabelle 2 ff sowie - Bauregelliste B Teil 1, Anlage 1/17.4 MA = manuelle Auslösung beachten (nach 25 Minuten muss Klappe noch öffnen können) Druckstufen beachten ( Pa Unterdruck, immer 500 Pa Überdruck) Antriebsmotor muss die Klappe innerhalb von 60 Sekunden öffnen und ebenfalls innerhalb von 60 Sekunden schließen. Entrauchungsklappen werden in Verbindung mit einer Entrauchungsleitung geprüft, es dürfen keine dünnwandigeren Entrauchungsleitung als die geprüften Leistungen verwendet werden. Federrücklaufmotor ist nicht zulässig. Mögliche Steuerelektronik muss bei den Versuchen mitgeprüft werden. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z xxx in Deutschland erforderlich. 50

51 Entwicklung zum CE-Zeichen für Entrauchungsklappen (hen ) (BauPVO) Bauproduktenrichtlinie (1989) / Bauproduktengesetz EG-Konformitätszertifikat Bauproduktenverordnung Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit Koexistenzperiode hen hen Leistungserklärung (DoP) abz ZiE abz oder CE oder ZiE (Zustimmung im Einzelfall) Ware wurde bereits in Verkehr gebracht: Verwendung solange Geltungsdauer der abz CE-Kennzeichen abz für Brandverhalten, gesundheitliche Unbedenklichkeit sowie der Umweltverträglichkeit i. V. mit CE: Z

52 BauPVO / Leistungserklärung Art. 7 52

53 FAQ des DIBt zur BauPVO / Leistungserklärung 53

54 Leistungserklärung 54

55 Leistungserklärung 55

56 Leistungserklärung In der Prüfnorm EN wird gefordert, dass jede Einbausituation (Wand, Decke, vor der Wand, entfernt der Wand, Weichschott etc.) separat zu prüfen ist. => In der Leistungserklärung reicht die allgemeine Angabe EI 90 S nicht aus, es ist die Leistung je Einbausituation anzugeben. 56

57 Leistungserklärung 57

58 Leistungserklärung 58

59 Leistungserklärung 59

60 Leistungserklärung 60

61 BauPVO Art. 7 Art

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