Termine der Müllabfuhr. Markttag in Egenhausen. Ergebnisse der neuesten Geschwindigkeitskontrolle. Abgabe von Hundebeuteln
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- Britta Haupt
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1 Nummer 4 Ärztliche Bereitschaftsdienste Arzt Notfallpraxis am Klinikum Nagold Röntgenstraße 20, Nagold Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr Patienten können ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Zentrale Rufnummer, unter der in der Nacht und an den Wochenenden und Feiertagen der diensthabende Arzt zu erreichen ist: in den sprechstundenfreien Zeiten Freitag, Uhr bis Montag 8.00 Uhr: über die Rufnummer: Kinderarzt in den sprechstundenfreien Zeiten Freitag, Uhr bis Montag 8.00 Uhr: über die Rufnummer: Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: Hals- Nasen- und Ohrenarzt in den sprechstundenfreien Zeiten und an Feiertagen Freitag, Uhr bis Montag 7.00 Uhr: über die Rufnummer: Zahnarzt Samstag/Sonntag, Januar 2015 Dr. Dirlewanger, Wolfgang, Turmstraße 34, Nagold, Telefon 07452/ Der zahnärztliche Notdienst kann im Internet unter abgerufen werden Apotheke Samstag, 24. Januar 2015 Stadt-Apotheke, Markstraße 1, Nagold, Telefon / 5037 Sonntag, 25. Januar 2015 Stadt-Apotheke, Hauptstraße 48, Dornstetten, Tel / Stadt-Apotheke, Marktplatz 9, Haiterbach, Telefon 07456/ 395 Tierarzt Samstag/Sonntag, Januar 2015 P. Nock, Altensteig, Erlesäcker 2, Telefon 07453/ (dienstbereit ab Samstag, Uhr, jedoch nur, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist) Herr Hans Dieter Meyer, Kapfweg Jahre Die Gemeindeverwaltung gratuliert den beiden Jubilaren und wünscht ihnen alles Gute. Amtliche Bekanntmachungen Termine der Müllabfuhr Am Montag, 26. Januar 2015 Abholung gelber Sack bzw. Leerung gelbe Tonne Am Dienstag, 27. Januar 2015 Abholung Biomüll Was zur jeweiligen Sammlung gehört, kann im Abfallkalender nachgelesen werden. Markttag in Am Dienstag, 03. Februar 2015 findet in wieder der traditionelle Krämermarkt statt. Die Gemeindeverwaltung lädt alle Einwohner der Gemeinde zum Besuch des Marktes ein. Bürgermeisteramt Ergebnisse der neuesten Geschwindigkeitskontrolle Datum Uhr Uhr Straße Beanstandete Fahrzeuge Walddorfer Straße 13 Abgabe von Hundebeuteln Uhrzeit Fahrzeuge zulässige km/h Die Gemeinde stellt auch dieses Jahr wieder kostenlose Hundebeutel in ausreichender Menge zur Verfügung. Hundehalter können diese während der normalen Sprechzeiten bei der Gemeindeverwaltung abholen. Gerade im Hinblick auf das Frühjahr und die beginnende Vegetation sollte von diesem kostenlosen Angebot Gebrauch gemacht werden. Nicht ordnungsgemäß entsorgter Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis für den Landwirt, sondern auch für Fußgänger. Jubilare Frau Erika Rothfuß, geb. Renz, Hauptstraße Jahre Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:
2 2 Nummer 4 1. Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches ( 27 bis 40 SGB XII) oder nach 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches 4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben 6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des 27e des Bundesversorgungsgesetzes 7a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. RF-Merkzeichen zuerkannt 7b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. RF- Merkzeichen zuerkannt 8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. RF-Merkzeichen zuerkannt 9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften 10. Empfänger von Pflegezulagen nach 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach 267 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird Anträge sind beim Bürgermeisteramt erhältlich. Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2014 Beim letztjährigen Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks konnte Herr Timo Lehmann aus als einer der besten Junghandwerker mit herausragenden Leistungen bundesweit beachtete Erfolge erzielen. Als Kammersieger des Bezirks der Handwerkskammer Karlsruhe hatte sich Herr Lehmann für den Wettbewerb auf Landesebene qualifiziert und diesen als 1. Landessieger abgeschlossen. Auf Bundesebene erreichte der frischgebackene Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker einen weiteren Preis im Bereich Karosseriebautechnik und wurde 2. Bundessieger. Bürgermeister Frank Buob nahm sehr gerne die Gelegenheit wahr, diese Spitzenleistung eines Auszubildenden im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Januar 2015 zu würdigen und dem mehrfachen Preisträger unter dem Beifall der anwesenden Gemeinderäte und Zuhörer zu gratulieren. Es bedarf sehr viel Fleiß und Können bereits in der Ausbildung solch herausragende Leistungen zu erbringen. Sicherlich hat auch der Ausbildungsbetrieb, die Fa. Schuler Fahrzeugbau GmbH, Ebhausen hieran einen nicht unerheblichen Anteil. Wir wünschen Herrn Lehmann für das bereits begonnene Studium des Maschinenbaus viel Erfolg und alles Gute für die weitere private und berufliche Zukunft. Der Landesfamilienpass 2015 ist da Die neuen Gutscheine 2015 sind ab sofort im Rathaus erhältlich Berechtigte sind: - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, - Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, - Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind - Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben Auch in diesem Jahr können wieder einige staatliche Museen, Schlösser sowie die Wilhelma und die Erlebnisparks Tripsdrill, Cleebronn und der Europa-Park Rust besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn gilt nur am 10. Mai 2015 oder am 13. September Pro Person wird eine Ermäßigung von 5,- Euro an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 15. September Pro Person wird an diesem Tag eine Ermäßigung von 5,- Euro gewährt. Auch das Mercedes Benz-Museum in Stuttgart bietet an einem beliebigen Tag im Januar oder Februar 2015 einmalig einen kostenfreien Eintritt an. Das Porsche Museum in Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Monat Januar, Februar 2015 oder November 2015 einen kostenfreien Eintritt an. Das Sensapolis am Flugfeld in Sindelfingen bietet allen auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 Euro ermäßigten Eintritt pro Person und Einzelticket. Das Angebot ist nur gültig vom bis Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ( sind unter Familien mit Kindern Leistungen für Familien Landesfamilienpass eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden Württemberg, sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Die neuen Gutscheine erhalten Sie unter Vorlage Ihres bisherigen Landesfamilienpasses oder bei Neubeantragung. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vor, geben Sie bitte den Landesfamilienpass zurück.
3 Nummer 4 Aus dem Gemeinderat Am 13. Januar 2015 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der folgende Themen behandelt wurden: Ehrung von Herrn Timo Lehmann als 1. Landessieger und 2. Bundessieger im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker Bürgermeister Frank Buob nimmt die Ehrung von Herrn Timo Lehmann als 1. Landessieger und 2. Bundessieger im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker vor. Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters durch den Gemeinderat Bürgermeister Frank Buob erklärt, dass im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am nach den Grundsätzen der geheimen Wahl, Herr Ingo Wassilowski zum Feuerwehrkommandanten und Herr Steffen Steinl zu dessen Stellvertreter gewählt wurden. Dabei handelt es sich um ein alt bewährtes Team. Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Wahl von Herrn Ingo Wassilowski zum Feuerwehrkommandanten sowie von Herrn Steffen Steinl zu dessen Stellvertreter. Bedarfsermittlung nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Der Gesetzgeber verlangt von den Kommunen eine jährliche Bedarfsermittlung im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Das Ziel soll sein, bei der Betreuung im Kinderund Jugendbereich die entsprechenden notwendigen Kapazitäten zu schaffen bzw. vorzuhalten. Um einen besseren Überblick über den entsprechenden Bedarf zu erhalten, hat die Verwaltung wie jedes Jahr eine Statistik über die Entwicklung der Geburtenzahlen und über den voraussichtlichen Bedarf an Kindergartenplätzen erstellt. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage SV 2/ verwiesen. Nach dieser Statistik, stehen zurzeit insgesamt 81 genehmigte Kindergartenplätze im Kindergarten Spatzennest zur Verfügung. Aktuell werden zwei Regelgruppen und eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) betrieben. Die maximale Gruppengröße in einer Regelgruppe sind 28 Kinder, die VÖ- Gruppe sieht bis zu 25 Plätze vor. Aus der Statistik über die Entwicklung der Geburtenzahlen ist ersichtlich, dass gegen Ende des derzeitigen Kindergarten-Jahres 2014/15 in der Spitze mit einem Bedarf von max. 82 Kindern gerechnet werden muss. Auch im nächsten Kindergartenjahr 2015/16 muss in der Spitze noch mit einem Bedarf von max. 83 Kindern gerechnet werden. Um dem Kapazitätsengpass entgegen zu wirken, wird ab April 2015 eine Waldgruppe mit zusätzlichen 20 Kindergartenplätzen eröffnet. Somit stehen ab 01. April 2015 insgesamt 101 genehmigte Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Anzahl der Kindergartenplätze würde demnach auch für die nächsten Jahre ausreichen und es gäbe deutlich Spielraum für evtl. Zuzüge oder Zurückstellungen. Ab dem Kindergartenjahr 2016/17 gehen die Zahlen in der Statistik wieder zurück und durch die rückläufigen Geburtenzahlen werden sich diese dann Jahr für Jahr entspannen. In der Kinderkrippe Wunderkinder stehen zurzeit 14 Plätze davon 5 Plätze in Ganztagesbetreuung zur Verfügung (inkl. je 40 % Platz-sharing), jedoch darf dabei die Zahl der anwesenden Kinder die Höchstzahl von 10 Kindern nicht überschreiten. Aktuell besuchen 9 Kinder davon 5 Kinder aus und 4 auswärtige Kinder (aus Altensteig und Spielberg) die Krippengruppe. In der Spielgruppe stehen 10 Plätze zur Verfügung. Aktuell besuchen 5 Kinder, davon 3 aus und 2 von auswärts (Pfalzgrafenweiler und Beihingen) die betreute Spielgruppe. Zwar gibt es für die Spielgruppe noch zwei 3 Vormerkungen, jedoch ist nicht absehbar, dass die Gruppe bis zum Ende des Kindergartenjahres die Höchstzahl von 10 Kindern erreicht. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Bedarfsplanung zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. Einrichtung einer Kindergarten-Waldgruppe ab Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde beabsichtigt zum eine Waldkindergartengruppe in der Wanderhütte des Sport- und Freizeitheims Kapf einzuführen. Die Waldkindergartengruppe darf max. 20 Kinder aufnehmen und wird bereits ab mit 10 angemeldeten Kindern in Betrieb gehen. Dadurch werden sich die Kinderzahlen im Kindergarten Spatzennest in den nächsten zwei Kindergartenjahren deutlich entspannen. Danach ist aufgrund der sinkenden Geburtenrate mit niedrigeren Kinderzahlen zu rechnen. Da sich die Waldkindergartengruppe im Naturschutzgebiet Kapf befindet und sich die Kinder ausschließlich dort aufhalten werden, erhalten diese bereits im frühen Alter eine gewisse Sensibilität für die Natur, was durchaus als Mehrwert betrachtet werden kann. Derzeit müssen noch einige Abstimmungen mit dem Forst und Naturschutz vorgenommen werden, so dass die Betriebserlaubnis für die Waldkindergartengruppe dann zum beantragt werden kann. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einführung der Waldkindergartengruppe in der Wanderhütte des Sport- und Freizeitheims Kapf zum , vorerst für eine Interimszeit von 2-3 Jahren. Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Vorsitzende informiert darüber, dass der Gemeinderat in den letzten Monaten aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bevölkerung, immer wieder die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Ortsmitte angesprochen hat. Zwar hat der Bürgermeister die Notwendigkeit für die Einführung der Verkehrsüberwachung erkannt, jedoch wollte er die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den letzten Jahren u. Monaten bewusst nicht einführen, da diese einen großen Aufwand und Ärger mit sich ziehen wird. Frau Stöhr erklärt, wie genau die Überwachung des ruhenden Verkehrs in aussehen würde. Die Stadt Altensteig hat sich dazu bereit erklärt, ihre Vollzugsbeamtin für einen gewissen zeitlichen Rahmen wöchentlich nach abzuordnen. Allerdings sind mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs neben den Personalkosten auch laufende EDV- Kosten verbunden, weshalb sich die Einführung allein wegen des finanziellen Aspekts keinesfalls rentiert. Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht einzuführen. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich abgelehnt. Gemeinderat Finis stellt den abweichenden Beschlussantrag, die Überwachung des ruhen-den Verkehrs ab , befristet für zwei Jahre, einzuführen und für derartige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung eine Schonfrist von zwei Monaten einzuräumen. Über den Beschlussantrag wird wie folgt abgestimmt: Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich für die Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ab , zunächst befristet für zwei Jahre, aus. Teilnahme an der 14. Strom-Bündelausschreibung 2016/17 des Gemeindetags Baden-Württemberg Der Gemeindetag Baden-Württemberg bietet den Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften eine neue Bündelausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2016 bis 2017 an. Die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird den Kommunen vom Gemeindetag empfohlen. Die Gemeinde hat sich auch in den vergangenen Jahren immer der Bündelausschreibung des Gemeindetags angeschlossen, da dadurch von sehr günstigen Strompreisen profitiert werden kann.
4 4 Nummer 4 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Teilnahme an der 14. Strom-Bündelausschreibung 2016/17 des Gemeindetags Baden-Württemberg. Spendenbericht 2014 Der Vorsitzende verweist auf die den Gemeinderäten vorliegende Sitzungsvorlage SV 02/ Nach den Vorschriften des 78 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde bzw. die Einrichtungen der Gemeinde letztendlich zu entscheiden. Wie bereits in den Jahren davor, hat die Verwaltung sämtliche im Jahr 2014 eingegangenen Spenden in einem Spendenbericht 2014 zusammengestellt. Insgesamt sind bei der Gemeinde für das Jahr ,00 an Spenden und Zuwendungen Dritter eingegangen. Der Gemeinderat nimmt den Spendenbericht 2014 zur Kenntnis und genehmigt deren Annahme einstimmig. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der gemeindlichen Wasserversorgung (BgA) Bürgermeister Frank Buob verweist auf die den Gemeinderäten vorliegende Sitzungsvorlage SV 03/ Die Wasserversorgung der Gemeinde wird in Form eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) steuerlich geführt. Aus diesem Grund muss jährlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz für das Finanzamt erstellt werden. Diese Steuerberatungsarbeiten werden von der WIBERA AG durchgeführt. Für das Jahr 2013 hat die WIBERA AG einen Jahresverlust in Höhe von ,78 ermittelt. Das Eigenkapital ist mit 6 % im Hinblick auf die derzeit gültige Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, die eine Eigenkapitalausstattung von 30 % fordert, niedrig bemessen. Es wird empfohlen Kassenmehrausgaben in Eigenkapital umzuwandeln. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Anpassung der Wassergebühren unumgänglich sein wird. 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2013 der gemeindlichen Wasserversorgung in der vorliegenden Form. 2. Kassenmehrausgaben in Höhe von werden in Eigenkapital umgewandelt. Anfragen und Anregungen Aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Anfragen oder Anregungen an den Bürgermeister oder die Gemeindeverwaltung herangetragen. Bekanntgaben a) allgemeines Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Gemeinde erstmals in der neuen LEADER Gebietskulisse berücksichtigt wurde. Es handelt sich dabei um ein EU-Förderprogramm, welches innovative Aktionen im ländlichen Raum fördert. Da der Landkreis Calw die Gemeinde bei der Antragstellung zur LEA- DER Gebietskulisse nicht mehr berücksichtigen konnte, ist diese nun beim Landkreis Böblingen untergekommen. Die Förderperiode erstreckt sich von 2014 bis Bürgermeister Frank Buob informiert darüber, dass die Stadtwerke Altensteig derzeit an einer Netzentflechtung für den Raum Altensteig arbeiten und nach Abstimmung mit der Verwaltung 20 kv-stromkabel und Leerrohre durch das Bömbachtal bis nach Walddorf, auch über die Gemarkung, verlegen werden. b) in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse -keine Bekanntgaben- Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Gemeinderat Hans Kern, nutzt die Gelegenheit um sich bei Bürgermeister Frank Buob für das jederzeit gute Miteinander in den letzten 24 Jahren zu bedanken. Für die Zukunft und für seine neue Aufgabe wünscht er ihm alles Gute und viel Erfolg. In der heutigen Gemeinderatssitzung hatte Bürgermeister Frank Buob zum letzten Mal den Vorsitz, bevor dieser ab von dem neuen Bürgermeister Sven Holder übernommen wird. Nachrichten aus den Schulen Grundschule Kinder-Schachturnier startet mit er Beteiligung Im Simmersfelder Feuerwehrmagazin waren am Freitag elf Kinder zwischen 6 und 12 Jahren am Start, fünf aus Simmersfeld, zwei aus Altensteig, eines aus Walddorf und drei aus. Die zweite Runde wird am Freitag um 18 Uhr gespielt, Nachzügler können noch einsteigen. Klaus Lindörfer Volkshochschule Volkshochschule Oberes Nagoldtal Zweigstelle Anmeldung im Rathaus, Telefon 07453/ oder im Internet unter oder per unter info@vhs-nagold.de Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie bei Maike Prolingheuer (Leiterin vor Ort). Sie freut sich auch über Ideen und Anregungen.Tel.: 07453/ prolingheuer@vhsnagold.de Vorschau auf alle Kurse für das 1. Semester 2015 in : Alle Kurse der vhs Oberes Nagoldtal finden Sie schon jetzt im Internet. Das Programmheft für das 1. Semester 2015 erscheint in der 4. Januarwoche und wird wieder an alle Haushalte im Oberen Nagoldtal verteilt. Authentisch werden durch die Begegnung mit mir und meiner Biografie Sie sehnen sich danach, echt und authentisch zu sein? Ihre Beziehung zu Ihrem inneren Kind spielt dabei eine entscheidende Rolle. Vielleicht ist in Ihnen Vieles durch dahinter liegende schmerzliche Erfahrungen verdrängt. Viele von Ihnen noch heute gelebte Verhaltensmuster haben hier ihren Ursprung. Durch die Integration Ihres inneren Kindes können Sie Ihr noch ungenutztes Potential entfalten. Manches kann schmerzhaft sein, aber ganz Vieles ist sehr ermutigend und setzt Möglichkeiten in Ihnen frei - Möglichkeiten, in Ihren Alltagssituationen anders als bisher zu reagieren. Manche Ihrer Reaktionsmuster, die Ihnen bisher unverstehbar erschienen, werden verständlich und Sie entdecken Möglichkeiten, anders zu handeln. Der Referent Horst von Hippel ist Krankenpfleger, Beratender Seelsorger für Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz, Mitarbeiter in der psychosomatischen Fachklinik de ignis k.6 Grundschule, Schulweg 2, Raum 3 Horst von Hippel Mo, , 19:45-22:00, 4x 48,00 EUR (ab 5 TN) inkl. Arbeitsmaterial Nr k Zumba Leitung: Theresa Finis Beginn: Montag, , 19:00-20:00 Uhr, 17-mal Ort: de'ignis Fachklinik, Walddorfer Str., Sporthalle, Gebühr: 66,70 EUR; Mitglieder des 1. FC 46, 70 EUR
5 Nummer 4 Nr k Zumba Leitung: Theresa Finis Beginn: Montag, , 18:00-19:00 Uhr, 17-mal Ort: de'ignis Fachklinik, Walddorfer Str., Sporthalle, Gebühr: 66,70 EUR; Mitglieder des 1. FC 46, 70 EUR Nr k Baby-Musikgarten (ca. 4 bis 15 Monate) Beginn: Montag, , 09:30-10:15 Uhr, 11-mal Gebühr: 39,90 EUR Nr k Musikgarten Phase I (ca. 14 Monate - 3 Jahre) Beginn: Montag, , 10:30-11:15 Uhr, 11-mal Gebühr: 39,90 EUR Nr k Wirbelsäulengymnastik Leitung: Rebecca Alber Beginn: Dienstag, , 20:00-21:00 Uhr, 15-mal Ort: de'ignis Sporthalle, Gebühr: 59,00 EUR; Mitglieder des 1. FC 41,50 EUR Nr k Bodystyling Leitung: Magdalena Brauckmann Beginn: Dienstag, , 18:00-19:00 Uhr, 5-mal Ort: Sport- und Freizeitheim Kapf, Kapf 5, Gebühr: 17,30 EUR; Mitglieder 1.FC 12,00 EUR Nr k Zumba Kids (4 bis 7 Jahre) Leitung: Agnes Oliveira Beginn: Mittwoch, , 16:15-17:00 Uhr, 5-mal Ort: Kindergarten Spatzennest, Schulweg 2A, Gebühr: 11,60 EUR; Mitglieder des 1. FC 8,20 Nr v Vortrag: Zutiefst erschüttert - Was ist ein Trauma? Referent: Dr. med. Rolf Senst Beginn: Mittwoch, , 19:30-21:00 Uhr, 1-mal Ort: de'ignis-gesundheitszentrum, Sommerstr. 1, Nr k Gemeinsam aktiv - Bewegungserziehung für Eltern und Kinder von 2 bis 4 Jahren Leitung: Sabrina Junker Beginn: Donnerstag, , 10:15-11:15 Uhr, 5-mal Gebühr: 16,30 EUR; Mitglieder des 1. FC 11,40 EUR Impressum Amtsblatt der Gemeinde Herausgeber: Gemeinde - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax-Nr Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Hauptamtsleiterin Sarah-Jane Stöhr, Hauptstraße 19, 72227, Tel für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt - Bezugspreis: halbjährlich 13,20. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: 5 Nr k Fit Mix Leitung: Petra Palt Beginn: Freitag, , 09:00-10:00 Uhr, 15-mal Gebühr: 50,00 EUR; Mitglieder des 1. FC 35,00 EUR Nr k Obstbäume und Beerensträucher schneiden Leitung: Bernhard Hölzle Beginn: Samstag, , 14:00-16:30 Uhr, 1-mal Ort: Obstanlage Richtung Oberschwandorf, Gebühr: 5,00 EUR Nr k Hatha-Yoga Leitung: Claudia Keck Beginn: Mittwoch, , 18:00-19:30 Uhr, 17-mal Ort: Silberdistelhalle, Gräbenstr. 21, Probenraum, Gebühr: 120,00 EUR Nr k Bodystyling Leitung: Magdalena Brauckmann Beginn: Dienstag, , 18:00-19:00 Uhr, 12-mal Gebühr: 40,20 EUR; Mitglieder des 1. FC 28, 10 EUR Nr k Zumba Kids (4 bis 7 Jahre) Leitung: Agnes Oliveira Beginn: Mittwoch, , 16:15-17:00 Uhr, 6-mal Gebühr: 13,90 EUR Nr k Wirbelsäulengymnastik Leitung: Rita König Beginn: Mittwoch, , 14:30-15:30 Uhr, 11-mal Gebühr: 43,50 EUR; Mitglieder 1. FC 30,50 EUR Nr k Gemeinsam aktiv - Bewegungserziehung für Eltern und Kinder von 2 bis 4 Jahren Leitung: Sabrina Junker Beginn: Donnerstag, , 10:15-11:15 Uhr, 5-mal Gebühr: 16,30 EUR; Mitglieder des 1. FC 11,40 EUR Nr Erzählcafé in : Heimat und Heimatgeschichte(n) im Gespräch Leitung: Dr. Angela Anding Beginn: Montag, , 14:30-16:00 Uhr, 1-mal Ort: Feuerwehrmagazin, Im Brühl 1, Nr k Kochkurs: Auf der Spur der Frühlingskräuter Leitung: Anneliese Braitmaier Beginn: Mittwoch, , 19:00-22:00 Uhr, 1-mal Ort: Sportheim, 1. FC, Altensteiger Str. 70, Gebühr: 23,30 EUR Nr k Baby-Musikgarten (ca. 4 bis 15 Monate) Beginn: Montag, , 09:30-10:15 Uhr, 7-mal Gebühr: 25,40 EUR Nr k Musikgarten Phase I (ca. 14 Monate bis 3 Jahre) Beginn: Montag, , 10:30-11:15 Uhr, 7-mal Gebühr: 25,40 EUR
6 6 Nummer 4 Nr k 10-Fingersystem in 5 Stunden - für alle Altersgruppen Leitung: Margit Hornberger Beginn: Dienstag, , 18:00-19:15 Uhr, 4-mal Ort: Grundschule, Schulweg 2, Computerraum, Gebühr: 83,00 EUR Nr k Eltern-Café in der Villa Kunterbunt: 'Nein, aus Liebe' Leitung: Ruth Dalheimer Beginn: Mittwoch, , 15:00-17:00 Uhr, 1-mal Nr k Gemeinsam aktiv - Bewegungserziehung für Eltern und Kinder von 2 bis 4 Jahren Leitung: Sabrina Junker Beginn: Donnerstag, , 10:15-11:15 Uhr, 5-mal Gebühr: 16,30 EUR; Mitglieder des 1. FC 11, 40 EUR Nr v Vortrag: Nichts als Arbeit!? Referentin: Dipl.-Psych. Daniela Kohlert Beginn: Mittwoch, , 19:30-21:00 Uhr, 1-mal Ort: de'ignis-gesundheitszentrum, Sommerstr. 1, Nr Exkursion: Naturschätze am Egenhäuser Kapf Leitung: Karl-Heinz Gänßle Beginn: Sonntag, , 14:00-17:00 Uhr, 1-mal Treffpunkt: Unterer Wanderparkplatz, Gebühr: 4,00 EUR
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