Gültig ab RUFHILFE Vorarlberg. Antragsunterlagen Inklusive Informationen zum Datenschutz

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1 Gültig ab RUFHILFE Vorarlberg Antragsunterlagen Inklusive Informationen zum Datenschutz

2 Was ist die Rufhilfe? Die stationäre Rufhilfe besteht aus einer Basisstation mit Freisprecheinrichtung und einem Handsender. Die mobile Rufhilfe besteht aus einer mobilen Basisstation und einem Handsender. Nach dem Drücken der Alarmtaste (Basisstation oder Handsender) wird automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale in Feldkirch hergestellt. Der Teilnehmer hat Sprechkontakt mit einem der Arbeitsplätze, wenn er sich im selben Raum wie das Basisgerät befindet. Sollte er sich jedoch in einen anderen Raum befinden und keinen Sprechkontakt zur Notrufzentrale haben, wird eine Vertrauensperson oder das Rote Kreuz Nachschau halten und eventuell weitere Maßnahmen einleiten. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt. Bei der Auslösung eines Alarms werden dort die Daten des Teilnehmers auf einem Bildschirm angezeigt, wodurch eine rasche und zielführende Hilfeleistung gewährleistet werden kann. Eine zusätzliche Sicherheit für den Teilnehmer bringt die integrierte Meldetaste. Diese Taste sollte 2-Mal täglich gedrückt werden und heißt: Es geht mir gut. Wenn die Meldetaste 24 Stunden nicht gedrückt wird, geht in der Zentrale eine Meldung ein. Es folgt dann an Werktagen zwischen 07:00h und 19:00h ein Kontrollanruf beim Teilnehmer. Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Vorarlberg (ÖRK-V) weist ausdrücklich darauf hin, dass das Vergessen dieser Taste nicht als Notruf behandelt wird. Wer braucht die Rufhilfe? Viele ältere Menschen wollen ihren Lebensabend nicht in einem Heim, sondern in ihrer vertrauten Umgebung verbringen. Oft ist es aber eine große Sorge, dringend benötigte Hilfe nicht mehr selber herbeirufen zu können. Die Rufhilfe kann hier Abhilfe schaffen. Aber auch jüngere Menschen, die sich krankheitsbedingt rund um die Uhr versorgt wissen wollen, nehmen unser System immer öfter in Anspruch. Unsere Rufhilfe ist auch für Menschen mit körperlichen Behinderungen oder Einschränkungen bestens geeignet. Im Notfall werden in kürzester Zeit eine Vertrauensperson, Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr verständigt. Was kostet die Rufhilfe? Basierend auf einem Mietvertrag kostet die Rufhilfe monatlich 39.- bei Festnetzanschluss bzw bei GSM-Anschluss und 47,00 für die mobile Rufhilfe. Für Empfänger von Ausgleichszulagen (Nachweis wird benötigt) gibt es eventuell die Möglichkeit einer Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

3 Mit diesem Betrag sind sämtliche Kosten bezüglich Gerät, Serviceleistungen und Einsätze des ÖRK-V gedeckt. Das Gerät sendet täglich, über die Telefonleitung, eine technische Kontrollmeldung an die Zentrale. Diese Meldung (Dauer ca. 20 Sek.) wird vom jeweiligen Telefonanbieter über die Telefonrechnung nach dem normalen Tarif abgerechnet. Diese Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen. Für die Installation der Rufhilfe wird eine Installationspauschale in der Höhe von einer Monatsmiete verrechnet. Für Inhaber der RK-Card gibt es je nach Art der Karte 25%, 50% oder 100% Ermäßigung auf die Installationspauschale. Voraussetzungen für die Rufhilfe? Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass folgende Voraussetzungen gegeben sind: 1 Stellfläche von ca. 20 x 30cm in der Nähe des Anschlusses 1 Stromsteckdose (230V) an derselben Wand Bei Festnetzanschluss ist ein Vollanschluss von A1 (Telekom) notwendig 1 Haus-/Wohnungstürschlüssel, der in der zuständigen Rotkreuz-Abteilung mit einem Code hinterlegt wird. Die ausgefüllten Antragsunterlagen per Post, Fax oder an untenstehende Adresse zu schicken. Sämtliche Kosten zur Schaffung dieser Voraussetzungen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Bei Festnetztelefonie über Zweitanbieter ist ein Anschluss nur über GSM möglich. Antragsunterlagen bitte an die folgende Adresse schicken Sie können die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per Post, Fax oder an die Rufhilfe schicken. Der Termin für die Installation wird mit dem Teilnehmer bzw. der Kontaktperson telefonisch vereinbart. Österreichisches Rotes Kreuz - LV Vorarlberg Rufhilfe Beim Gräble 10 A-6800 Feldkirch Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) rufhilfe@v.roteskreuz.at Homepage: Homepage Rufhilfe: DVR.Nr , UID-Nr. ATU , ZVR:

4 RUFHILFE-VERWENDUNGSVEREINBARUNG Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Vorarlberg (ÖRK-V) vermietet an Mieter (Teilnehmer) Straße H.Nr. Stock Tür PLZ Ort Telefonnummer Vers.Nr Geburtstag Krankenversicherung eine Rufhilfe Alarmstation, laut folgender Vereinbarung: Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Inbetriebnahme und endet durch Kündigung des Teilnehmers bzw. Abbau der Rufhilfestation. Die Installationskosten ( 39.-) werden mit der ersten Monatsmiete verrechnet. Die monatlich fällige Miete von 39.- für Festnetz, 44.- für den GSM-Anschluss und 47,00 für die mobile Rufhilfe wird vom angegebenen Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen. Sollten die Gegebenheiten für das ausgewählte Gerät nicht vorhanden sein oder die Entscheidung fällt auf ein anderes Gerät wird zusätzlich eine Mehraufwandpauschale in der Höhe von 39.- verrechnet. Es ist auch eine Zahlung mittels Zahlschein möglich. Erfolgt die Inbetriebnahme bis zum 14. des Monats, wird die volle Monatsmiete verrechnet. Bei Inbetriebnahme in der 2. Monatshälfte wird nur die halbe Monatsmiete verrechnet. In der monatlichen Miete sind enthalten: Kosten der Rufhilfestation Kosten der Notrufzentrale Wartungskosten RK-Einsatz bei Kontrollfahrt Nicht im Mietbetrag inkludiert sind jene Kosten, die für die Schaffung der Grundvoraussetzungen entstehen, sowie eventuelle Montage-, Grund- und Gesprächskosten der Post bzw. des Telefonanbieters. Die Lösung des Mietvertrages kann nur jeweils am Monatsende erfolgen und muss sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter, 14 Tage vorher durch nachweislich schriftliche Kündigung erfolgen.

5 Bei technischen Gebrechen verpflichtet sich das ÖRK-V das Gerät innerhalb von 14 Tagen wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu setzen, oder ggf. auszutauschen Das ÖRK-V verpflichtet sich ebenfalls die Rufhilfezentrale in der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle an allen Tagen der Woche, rund um die Uhr zu besetzen, alle einlaufenden Notrufe entgegen zu nehmen und in Notsituationen die im Antrag angeführten Vertrauenspersonen oder die nächstgelegene Rotkreuz-Abteilung zu alarmieren und die entsprechende Hilfeleistung zu veranlassen. Auf besonderen Wunsch werden auch Kontaktpersonen von einer Notsituation in Kenntnis gesetzt. Der Mieter verpflichtet sich, die für die Hilfeleistung in einer Notsituation notwendigen Angaben mittels des Erhebungsbogens zu machen, bei der Installation Schlüssel zum Haus bzw. zur Wohnung zu übergeben (Hinterlegung bei der nächstgelegenen Rotkreuz-Abteilung), bei längerer Abwesenheit (über 24 Std.) die Rufhilfe mittels der grünen Abmeldetaste oder telefonisch unter Tel. +43 (0) 5522/ zu informieren. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie die Notrufzentrale RFL (Rettungs- und Feuerwehrleitstelle) unter der Telefonnummer +43 (0) 5522/201. Kosten die nicht in dieser Vereinbarung angeführt sind, sind vom Teilnehmer zu tragen. Alle Schäden von Wohnungsöffnungen (durch Austausch der Schlösser, stecken gelassene, nicht passende oder nicht vorhandene Schlüssel) gehen ebenfalls zu Lasten des Rufhilfeteilnehmers. Für ein fehlerfreies und ständiges Funktionieren des Strom- und Telefonnetzes kann und wird das ÖRK-V keinerlei Haftung übernehmen. Die Haftung für Schäden die im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, ist im gesetzlich zulässigen Maße eingeschränkt. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für sämtliche Schäden die aus Versehen oder durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Zuständig für Rechtsangelegenheiten ist das jeweilige Bezirksgericht in dessen Sprengel sich der Wohnsitz des Mieters befindet. Für die Mobile Rufhilfe gilt der angehängte Zusatzvertrag. Der Vermieter Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Vorarlberg Der Mieter (Teilnehmer)

6 ERHEBUNGSBOGEN RUFHILFEZENTRALE Teilnehmerdaten oder weitere Telefonnummer Weitere Telefonnummer RK-Card Inhaber bekommen bei der Installationspauschale einen Rabatt. RK-CARD Inhaber RK-CARD Nummer Telefonanschluss A1 Festnetz (Telekom) Tele hallo 3 bzw. Hutchison 3G (Nur GSM-Anschluss) anderer Anbieter: kein Festnetzanschluss oder Telefon-Nebenstellenanlage (Nur GSM-Anschluss) Weitere Informationen Terminvereinbarung mit Kontaktperson Telefon Meldetaste aktivieren Ja Nein Weitere Informationen Gesundheitszustand & Medikation Schwerhörig Sprachliche Behinderung Diabetes Herzmedikamente Herzschrittmacher Taub Stumm Blutverdünnung Mobile Rufhilfe Ich möchte die Mobile Rufhilfe mieten Zusatzvertrag Alle von mir gemeldeten Kontaktpersonen dürfen im Notfall eine Ortung durch die RFL veranlassen. 1 Telefon-Kurzwahlen (Taste 1 und 2) Telefon-Nummer (12 Zeichen) Telefon-Nummer (12 Zeichen) 2

7 ERHEBUNGSBOGEN KONTAKTPERSON ANRUF-REIHUNG BEI KONTAKTAUFNAHME Kontaktperson Straße H.Nr. PLZ Ort Verwandtschaftsverhältnis Vers.Nr Geburtstag Krankenversicherung Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Kontaktart Vertrauensperson Eine VP hat nicht mehr als 5 Minuten Wegzeit zum Teilnehmer und besitzt einen Schlüssel zum Haus oder zur Wohnung des Teilnehmers. Eine VP ist bereit, in unklaren sowie in Notsituationen den Teilnehmer aufzusuchen, nach dem Rechten zu sehen und eventuell Erste Hilfe zu leisten. Unklare Situationen können auch entstehen, wenn die Meldetaste länger als 24 Std. nicht gedrückt oder ein Alarm ausgelöst wurde und der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Die VP wird dann telefonisch durch die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle kontaktiert. In Notsituationen ist das Beiziehen einer VP nur sinnvoll, wenn die Wegzeit der VP unter jener der Rettungsmannschaft liegt. Ich bin Vertrauensperson Ich habe Minuten Wegzeit zum Teilnehmer. Kontaktart zu verständigende Person Wenn bei einem Notfall keine Vertrauensperson erreichbar ist, wird eine Rettungsmannschaft zum Teilnehmer geschickt und die zu verständigende Person von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle über die Situation informiert. Ich bin zu verständigende Person Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten per EDV erfasst und verwaltet werden. Änderung (z.b. Telefonnummer, Adressänderung, etc.) werde ich der Rufhilfe Vorarlberg bekannt geben. Alle Angaben werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Kontakt für Änderungen Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) rufhilfe@v.roteskreuz.at

8 ERHEBUNGSBOGEN KONTAKTPERSON ANRUF-REIHUNG BEI KONTAKTAUFNAHME Kontaktperson Straße H.Nr. PLZ Ort Verwandtschaftsverhältnis Vers.Nr Geburtstag Krankenversicherung Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Kontaktart Vertrauensperson Eine VP hat nicht mehr als 5 Minuten Wegzeit zum Teilnehmer und besitzt einen Schlüssel zum Haus oder zur Wohnung des Teilnehmers. Eine VP ist bereit, in unklaren sowie in Notsituationen den Teilnehmer aufzusuchen, nach dem Rechten zu sehen und eventuell Erste Hilfe zu leisten. Unklare Situationen können auch entstehen, wenn die Meldetaste länger als 24 Std. nicht gedrückt oder ein Alarm ausgelöst wurde und der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Die VP wird dann telefonisch durch die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle kontaktiert. In Notsituationen ist das Beiziehen einer VP nur sinnvoll, wenn die Wegzeit der VP unter jener der Rettungsmannschaft liegt. Ich bin Vertrauensperson Ich habe Minuten Wegzeit zum Teilnehmer. Kontaktart zu verständigende Person Wenn bei einem Notfall keine Vertrauensperson erreichbar ist, wird eine Rettungsmannschaft zum Teilnehmer geschickt und die zu verständigende Person von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle über die Situation informiert. Ich bin zu verständigende Person Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten per EDV erfasst und verwaltet werden. Änderung (z.b. Telefonnummer, Adressänderung, etc.) werde ich der Rufhilfe Vorarlberg bekannt geben. Alle Angaben werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Kontakt für Änderungen Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) rufhilfe@v.roteskreuz.at

9 ERHEBUNGSBOGEN KONTAKTPERSON ANRUF-REIHUNG BEI KONTAKTAUFNAHME Kontaktperson Straße H.Nr. PLZ Ort Verwandtschaftsverhältnis Vers.Nr Geburtstag Krankenversicherung Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Kontaktart Vertrauensperson Eine VP hat nicht mehr als 5 Minuten Wegzeit zum Teilnehmer und besitzt einen Schlüssel zum Haus oder zur Wohnung des Teilnehmers. Eine VP ist bereit, in unklaren sowie in Notsituationen den Teilnehmer aufzusuchen, nach dem Rechten zu sehen und eventuell Erste Hilfe zu leisten. Unklare Situationen können auch entstehen, wenn die Meldetaste länger als 24 Std. nicht gedrückt oder ein Alarm ausgelöst wurde und der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Die VP wird dann telefonisch durch die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle kontaktiert. In Notsituationen ist das Beiziehen einer VP nur sinnvoll, wenn die Wegzeit der VP unter jener der Rettungsmannschaft liegt. Ich bin Vertrauensperson Ich habe Minuten Wegzeit zum Teilnehmer. Kontaktart zu verständigende Person Wenn bei einem Notfall keine Vertrauensperson erreichbar ist, wird die zu verständigende Person von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle über die Situation informiert. Ich bin zu verständigende Person Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten per EDV erfasst und verwaltet werden. Änderung (z.b. Telefonnummer, Adressänderung, etc.) werde ich der Rufhilfe Vorarlberg bekannt geben. Alle Angaben werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Kontakt für Änderungen Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) rufhilfe@v.roteskreuz.at

10 ERHEBUNGSBOGEN KONTAKTPERSON ANRUF-REIHUNG BEI KONTAKTAUFNAHME Kontaktperson Straße H.Nr. PLZ Ort Verwandtschaftsverhältnis Vers.Nr Geburtstag Krankenversicherung Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Kontaktart Vertrauensperson Eine VP hat nicht mehr als 5 Minuten Wegzeit zum Teilnehmer und besitzt einen Schlüssel zum Haus oder zur Wohnung des Teilnehmers. Eine VP ist bereit, in unklaren sowie in Notsituationen den Teilnehmer aufzusuchen, nach dem Rechten zu sehen und eventuell Erste Hilfe zu leisten. Unklare Situationen können auch entstehen, wenn die Meldetaste länger als 24 Std. nicht gedrückt oder ein Alarm ausgelöst wurde und der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Kontaktart zu verständigende Person Wenn bei einem Notfall keine Vertrauensperson erreichbar ist, wird eine Rettungsmannschaft zum Teilnehmer geschickt und die zu verständigende Person von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle über die Situation informiert. Ich bin Vertrauensperson Ich habe Minuten Wegzeit zum Teilnehmer. Kontaktart zu verständigende Person Wenn bei einem Notfall keine Vertrauensperson erreichbar ist, wird die zu verständigende Person von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle über die Situation informiert. Ich bin zu verständigende Person Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten per EDV erfasst und verwaltet werden. Änderung (z.b. Telefonnummer, Adressänderung, etc.) werde ich der Rufhilfe Vorarlberg bekannt geben. Alle Angaben werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Kontakt für Änderungen Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) rufhilfe@v.roteskreuz.at

11 ERHEBUNGSBOGEN KONTAKTPERSON ANRUF-REIHUNG BEI KONTAKTAUFNAHME Kontaktperson Straße H.Nr. PLZ Ort Verwandtschaftsverhältnis Vers.Nr Geburtstag Krankenversicherung Telefonnummer 1 Telefonnummer 2 Kontaktart Vertrauensperson Eine VP hat nicht mehr als 5 Minuten Wegzeit zum Teilnehmer und besitzt einen Schlüssel zum Haus oder zur Wohnung des Teilnehmers. Eine VP ist bereit, in unklaren sowie in Notsituationen den Teilnehmer aufzusuchen, nach dem Rechten zu sehen und eventuell Erste Hilfe zu leisten. Unklare Situationen können auch entstehen, wenn die Meldetaste länger als 24 Std. nicht gedrückt oder ein Alarm ausgelöst wurde und der Teilnehmer nicht erreichbar ist. Die VP wird dann telefonisch durch die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle kontaktiert. In Notsituationen ist das Beiziehen einer VP nur sinnvoll, wenn die Wegzeit der VP unter jener der Rettungsmannschaft liegt. Ich bin Vertrauensperson Ich habe Minuten Wegzeit zum Teilnehmer. Kontaktart zu verständigende Person Wenn bei einem Notfall keine Vertrauensperson erreichbar ist, wird eine Rettungsmannschaft zum Teilnehmer geschickt und die zu verständigende Person von der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle über die Situation informiert. Ich bin zu verständigende Person Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten per EDV erfasst und verwaltet werden. Änderung (z.b. Telefonnummer, Adressänderung, etc.) werde ich der Rufhilfe Vorarlberg bekannt geben. Alle Angaben werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Kontakt für Änderungen Telefon: +43 (0) Fax: +43 (0) rufhilfe@v.roteskreuz.at

12 ZAHLUNGSVEREINBARUNG Kontoinhaber oder Zahlschein-Empfänger Straße H.Nr. PLZ Ort Lastschriftverfahren (Der Betrag wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht.) Zahlungspflichtiger Bankinstitut AT IBAN BIC Zahlungsempfänger Österreichisches Rotes Kreuz LV Vorarlberg - Referat Rufhilfe Beim Gräble 10 A-6800 Feldkirch An das Kontoführende Bankinstitut des Zahlungspflichtigen Sie werden hiermit widerruflich beauftragt, die vom oben genannten Zahlungsempfänger, und zum Einzug über mein Konto bestimmten Lastschriften monatlich, für eine Rufhilfe Notrufeinrichtung durchzuführen. Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Sie sind berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Ich/Wir haben den Zahlungsempfänger von der Erteilung dieses Auftrags an Sie verständigt. Durch die Weitergabe dieser Mitteilung an den Zahlungsempfänger entsteht für Sie keinerlei Haftung. Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ein Einspruch gegen Belastungen, die im Rahmen des Auftrags erfolgen, Ihnen gegenüber nicht möglich ist. Einwendungen, die sich auf das, der Lastschrift zugrundeliegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen mir/uns und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Ein Widerruf dieses Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Stelle. Vom Widerruf werde(n) ich/wir die oben genannte Firma gleichzeitig benachrichtigen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen Zahlschein (Sie erhalten monatlich einen Zahlschein über den Betrag) Informationen zum Datenschutz siehe Seite 13

13 Informationen zum Datenschutz Wir als Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Vorarlberg verarbeiten im Rahmen der Rufhilfe Daten der teilnehmenden Personen und der Kontaktpersonen in den Bereichen Einsatzbearbeitung, Verrechnung und der vertraglich vereinbarten Leistungen. Als Rechtsgrundlage dienen die abgeschlossenen Verträge, die Einwilligung der betroffenen Personen, 93 (3) TKG, 5 Sanitäter Gesetz, 51 Ärztegesetz, Vorarlberger Gesetz über das Rettungswesen, 21 (1) KEM-V) sowie der Schutz lebenswichtiger Interessen. Im Zuge unserer Tätigkeit werden folgende Datenkategorien von den Teilnehmern und Kontaktpersonen verarbeitet: Teilnehmerstammdaten (, Anschrift, Kontaktdaten, ), Bankdaten, Vertragsdaten, Daten der zugeordneten Geräte, An- und Abwesenheiten des Teilnehmers, Alarme (technische sowie Alarme des Teilnehmers, Daten der Kontaktpersonen (, Anschrift, Kontaktdaten, ), bei Notrufen: Sprachaufzeichnung, Einsatzdaten (Einsatzort, Zustand des Teilnehmers, ), Stammdaten, Standortdaten, Positionsdaten, durchgeführte Einsatzdaten, für die Verrechnung: verrechnete Dienstleistungen. Die erhobenen Daten sind Voraussetzung für ein Vertragserfüllung ohne diese ein Vertrag nicht abgeschlossen werden kann. Ausnahme: Daten die auf Grund einer Einwilligung erhoben wurden. Die Daten werden zur Hilfeleistung an folgende Empfänger übermittelt: RFL (Rettungs- und Feuerwehrleitstelle), Rettungsdienste, Notärzte. Für die Leistungsverrechnung werden die Daten an die Buchhaltung, Banken oder bei Bedarf an Inkassounternehmen weitergeleitet. Zur Behebung von technischen Problemen werden die Daten an Supportunternehmen sowie die technischen Abteilungen im Landesverband Vorarlberg sowie der Leitstelle weitergeleitet. Aufbewahrungsfristen: Vertragsdaten werden 7 Jahre gespeichert, Einsatzdaten 10 Jahre. Für das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch oder Einschränkung der Verarbeitung können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@v.roteskreuz.at wenden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet sind, ersuchen wir sie um Kontaktaufnahme unter der Nummer +43 (5522) Des Weiteren haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter

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